GESCHÄFTSBERICHT 2012|2013 - BdVI
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TÄTIGKEITSBERICHT<br />
HOAI UND AHO e.V.<br />
HOAI-NOVELLE 2013<br />
Entsprechend dem Bundesratsauftrag aus der Novelle der HOAI 2009 haben die<br />
Ministerien BMWi (Wirtschaft) und das BMVBS (Städtebau) beschlossen, die inhaltliche<br />
Novellierung weiter zu treiben.<br />
Bund der Öffentlich bestellten<br />
Vermessungsingenieure e.V.<br />
Präsident<br />
Dipl.-Ing. Michael Zurhorst<br />
c/o Dipl.-Ing. Zurhorst + Zurhorst<br />
Landwehrstraße 143<br />
59368 Werne<br />
Fon (02389) 95 01.0<br />
Fax (02389) 95 01.11<br />
Mail zurhorst@bdvi.de<br />
Web www.bdvi.de<br />
Eine Facharbeitsgruppe Vermessung FAG5 hatte schon in 2011 ein überarbeitetes<br />
Leistungsbild Vermessung beschlossen mit einer eindeutigen Empfehlung, das<br />
Leistungsbild Vermessung wieder in den verbindlichen Teil der HOAI aufzunehmen.<br />
Ebenfalls gibt es dazu ein positives Votum der Koordinierungsgruppe. Auf dieser<br />
Arbeit aufbauend hat die Fachkommission Vermessung des AHO e.V., deren Vor -<br />
sitzender der Unterzeichner ist, für die ehemalige Entwurfsvermessung, die nun<br />
planungsbegleitende Vermessung heißen soll, eine Honorartabelle erarbeitet. Zu -<br />
sammen mit der Straßenbauverwaltung und Herrn Limbach aus dem BMVBS wurden<br />
rund 400 tatsächliche Aufträge ausgewertet und aus dem entsprechenden Zeit -<br />
aufw and rückwärts eine Honorartabelle abgeleitet. Dabei wurden die planungsbegleitenden<br />
Vermessungen (Lagepläne) von anrechenbaren Kosten auf Verrech nungs -<br />
einheiten (VE) umgestellt. VE ermitteln sich aus der bearbeiteten Fläche und der<br />
Punktdichte. Den aktuellen Vorschlag, wie der Teil Vermessung in einer neuen HOAI<br />
aussehen sollte, finden Sie hier:<br />
http://bdvi.de/de/intern/informationen/134/2077<br />
Dem BMWI liegt das vom AHO e.V. speziell auch für die Vermessung in Auftrag ge -<br />
ge bene Gutachten von Herrn Prof. Motzko von der TU Darmstadt vor. In diesem<br />
Gutachten vom Herbst 2010 kommt man zu dem eindeutigen Ergebnis, dass Ver -<br />
messungstechnische Leistungen Planungsleistungen sind und daher wieder in den<br />
verbindlichen Teil der HOAI zurück geführt werden sollten. Auch ein ergänzen des<br />
Gutachten liegt vor, in dem eindeutig negative Auswirkungen der Regelungen im<br />
unverbindlichen Teil der HOAI festgestellt werden.<br />
Im Dezember 2012 wurde dann das vom BMWI in Auftrag gegebene Hono rar gut -<br />
ach ten abgeliefert, den Ingenieuren aber erst Ende Februar 2013 zugeleitet. In die -<br />
sem Gutachten wurden nicht Marktuntersuchungen erbracht, wie sich Aufwand<br />
und Kosten aus den Leistungsbildern ergeben müssten, sondern die alten Hono rar -<br />
tabellen der HOAI 1996 wurden anhand bestimmter Faktoren mathematisch auf<br />
das Jahr 2013 hoch gerechnet.<br />
Für die Vermessung ergeben sich aus dem Gutachten 2 Honorartabellen, die we der<br />
vom Aufwand angemessen noch marktfähig sind. Die Tabellenwerte des Gut ach ters<br />
sind um bis zu 200 % überhöht und somit auch nicht annähernd praxistauglich<br />
unabhängig von der Frage, ob sie in Teilbereichen angemessen wären. Der ge mein -<br />
same Vorschlag einer Honorartabelle von Auftraggebern und Auftragnehmern (ver-<br />
<strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> 2012/2013 43