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GESCHÄFTSBERICHT 2012|2013 - BdVI

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TÄTIGKEITSBERICHT<br />

HOAI UND AHO e.V.<br />

HOAI-NOVELLE 2013<br />

Entsprechend dem Bundesratsauftrag aus der Novelle der HOAI 2009 haben die<br />

Ministerien BMWi (Wirtschaft) und das BMVBS (Städtebau) beschlossen, die inhaltliche<br />

Novellierung weiter zu treiben.<br />

Bund der Öffentlich bestellten<br />

Vermessungsingenieure e.V.<br />

Präsident<br />

Dipl.-Ing. Michael Zurhorst<br />

c/o Dipl.-Ing. Zurhorst + Zurhorst<br />

Landwehrstraße 143<br />

59368 Werne<br />

Fon (02389) 95 01.0<br />

Fax (02389) 95 01.11<br />

Mail zurhorst@bdvi.de<br />

Web www.bdvi.de<br />

Eine Facharbeitsgruppe Vermessung FAG5 hatte schon in 2011 ein überarbeitetes<br />

Leistungsbild Vermessung beschlossen mit einer eindeutigen Empfehlung, das<br />

Leistungsbild Vermessung wieder in den verbindlichen Teil der HOAI aufzunehmen.<br />

Ebenfalls gibt es dazu ein positives Votum der Koordinierungsgruppe. Auf dieser<br />

Arbeit aufbauend hat die Fachkommission Vermessung des AHO e.V., deren Vor -<br />

sitzender der Unterzeichner ist, für die ehemalige Entwurfsvermessung, die nun<br />

planungsbegleitende Vermessung heißen soll, eine Honorartabelle erarbeitet. Zu -<br />

sammen mit der Straßenbauverwaltung und Herrn Limbach aus dem BMVBS wurden<br />

rund 400 tatsächliche Aufträge ausgewertet und aus dem entsprechenden Zeit -<br />

aufw and rückwärts eine Honorartabelle abgeleitet. Dabei wurden die planungsbegleitenden<br />

Vermessungen (Lagepläne) von anrechenbaren Kosten auf Verrech nungs -<br />

einheiten (VE) umgestellt. VE ermitteln sich aus der bearbeiteten Fläche und der<br />

Punktdichte. Den aktuellen Vorschlag, wie der Teil Vermessung in einer neuen HOAI<br />

aussehen sollte, finden Sie hier:<br />

http://bdvi.de/de/intern/informationen/134/2077<br />

Dem BMWI liegt das vom AHO e.V. speziell auch für die Vermessung in Auftrag ge -<br />

ge bene Gutachten von Herrn Prof. Motzko von der TU Darmstadt vor. In diesem<br />

Gutachten vom Herbst 2010 kommt man zu dem eindeutigen Ergebnis, dass Ver -<br />

messungstechnische Leistungen Planungsleistungen sind und daher wieder in den<br />

verbindlichen Teil der HOAI zurück geführt werden sollten. Auch ein ergänzen des<br />

Gutachten liegt vor, in dem eindeutig negative Auswirkungen der Regelungen im<br />

unverbindlichen Teil der HOAI festgestellt werden.<br />

Im Dezember 2012 wurde dann das vom BMWI in Auftrag gegebene Hono rar gut -<br />

ach ten abgeliefert, den Ingenieuren aber erst Ende Februar 2013 zugeleitet. In die -<br />

sem Gutachten wurden nicht Marktuntersuchungen erbracht, wie sich Aufwand<br />

und Kosten aus den Leistungsbildern ergeben müssten, sondern die alten Hono rar -<br />

tabellen der HOAI 1996 wurden anhand bestimmter Faktoren mathematisch auf<br />

das Jahr 2013 hoch gerechnet.<br />

Für die Vermessung ergeben sich aus dem Gutachten 2 Honorartabellen, die we der<br />

vom Aufwand angemessen noch marktfähig sind. Die Tabellenwerte des Gut ach ters<br />

sind um bis zu 200 % überhöht und somit auch nicht annähernd praxistauglich<br />

unabhängig von der Frage, ob sie in Teilbereichen angemessen wären. Der ge mein -<br />

same Vorschlag einer Honorartabelle von Auftraggebern und Auftragnehmern (ver-<br />

<strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> 2012/2013 43

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