Arbeitsunterlagen zur Bundestagung als pdf-Datei, 16 MB - DLRG
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4.1. Schwimmen (Sven Pringal)<br />
Helmut Stöhr vertritt die <strong>DLRG</strong> im Verbandsrat der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen<br />
e.V. (DGfdB) und Dr. Harald Rehn (M.A.) ist für die <strong>DLRG</strong> Mitglied im Arbeitskreis<br />
Organisation (AK) und im Ausschuss Bäderbetrieb (ABB) der <strong>DLRG</strong>. In enger Zusammenarbeit<br />
mit Sven Pringal werden die inhaltlichen Fragen zum Schwimmen in<br />
der DGfdB bearbeitet.<br />
Der geplante Richtlinienentwurf der DGfdB <strong>zur</strong> „Sicherheit bei der Organisation und<br />
Durchführung von Schwimm- und auf das Schwimmen vorbereitenden Kursen“ war<br />
der bestimmende Arbeitsschwerpunkt im Arbeitskreis und im Ausschuss in der Legislaturperiode.<br />
Die Erstellung der Richtlinie begann nach der Sitzung des ABB in Göttingen<br />
2009 und 2013 wurde das „Blaudruckverfahren“ (Entwurfsfassung) eingeleitet.<br />
Der Verbandsrat der DGfdB hat sich mit der Änderung der Richtlinie 94.13 „Verkehrssicherungspflicht<br />
an Badestellen an Naturgewässern“ beschäftigt. Die durch die DGfdB<br />
vorgenommene Streichung eines Abschnittes ist nach <strong>DLRG</strong> Auffassung ein wesentlicher<br />
Bestandteil im Aufsichtsbereich. Dies wurde ebenfalls vom Leiter Ausbildung auf<br />
der letzten Ratstagung der DGfdB am 12. Oktober 2012 in Aachen in seiner Bedeutung<br />
sehr klar zum Ausdruck gebracht. Über diesen inhaltlichen Aspekt hinaus ist auch das<br />
Verfahren generell zu kritisieren, da für diese Änderung nach der Geschäftsordnung<br />
der DGfdB keine Einspruchsmöglichkeit mehr gegeben war.<br />
Mit der Einführung der neuen Prüfungsordnung in der <strong>DLRG</strong> ab 2009 bestand die Aufgabe<br />
aller Gliederungen darin, die Umstrukturierung auf die modulare Ausbildung umzusetzen<br />
und insbesondere den Ausbildungsassistenten und den Ausbilder Schwimmen<br />
einzuführen.<br />
Mit dem Anhang „Selbst- und Fremdrettung“ erschien 2011 der erste (zunächst nur<br />
digital verfügbare) Anhang zu den Ausbilderhandbüchern. „Selbst und Fremdrettung“<br />
sind <strong>als</strong> thematische Teilbereiche sowohl in der Schwimm- <strong>als</strong> auch der Rettungsschwimmausbildung<br />
enthalten und <strong>als</strong> Kriterium für die Abnahme einiger<br />
Schwimmabzeichen explizit in der Prüfungsordnung gefordert. Bisher fehlte aber für<br />
die Ausbilder eine Handlungsanleitung, was darunter zu verstehen ist und wie die<br />
Ausbildung ganzheitlich dafür erfolgen soll.<br />
Mit Zustimmung der Ressortfachtagung 2011 wurde die Grafik "Teilbereiche Lerneinheiten<br />
bei der Wasserbewältigung" (AHB „Schwimmen“, S. 18)im Ausbilderhandbuch<br />
Schwimmen neu konzipiert und gestaltet.<br />
Dauerbrenner bei der Arbeit im Schwimmen war und ist stets die Frage <strong>zur</strong> Definition<br />
des sicheren Schwimmens. Unter anderem wurde hier mit den Landesverbänden Bayern<br />
und Hamburg, der DSV-Jugend, der Stabstelle Kommunikation der Bundesgeschäftsstelle<br />
und der Bäderland GmbH Hamburg zu diesem Thema kommuniziert.