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Ausgabe - SP Medienservice

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36<br />

1|2013<br />

SOZIALES<br />

2013 gibt es eine Reihe gesetzlicher Neuregelungen, die wir hier in Kürze vorstellen<br />

Was ändert sich 2013?<br />

Geringfügige Beschäftigung (Minijob)<br />

Mit dem „Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ treten zum 1. Januar 2013 zwei wesentliche<br />

Änderungen bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen ein:<br />

• Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Geringfügigkeitsgrenze) steigt von 400 Euro auf 450 Euro.<br />

• Personen, die vom 1. Januar 2013 an ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, unterliegen grundsätzlich<br />

der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.<br />

Weitere Informationen: www.minijob-zentrale.de<br />

Erhöhung der Eigenbeteiligung bei der Beförderung<br />

im ÖPNV für schwerbehinderte Menschen<br />

Zum 1. Januar 2013 erhöht sich die<br />

Eigenbeteiligung für die Beförderung<br />

schwerbehinderter Menschen im<br />

öffentlichen Personenverkehr von<br />

monatlich fünf auf sechs Euro angehoben<br />

(jährlich 72 Euro, halbjährlich 36<br />

Euro). Einkommensschwache (insbesondere<br />

Grundsicherungsempfänger) sowie<br />

blinde und hilflose Menschen sind von<br />

der Eigenbeteiligung weiterhin befreit.<br />

Eine Zusammenfassung über weitere<br />

Änderungen wie z. B. die neuen Regelbedarfe<br />

in der Grundsicherung für<br />

Arbeitssuchende ab 01.01.2013 sind in<br />

einer Pressemeldung des BMAS zusammengefasst.<br />

Sie finden sie auf der<br />

ASBH-Homepage unter Aktuelles (Meldung<br />

vom Januar 2013) oder können<br />

diese bei der ASBH Bundesgeschäftsstelle<br />

anfordern.<br />

Leistungen der Grundsicherung<br />

Die Regelsätze der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind seit 01.01.2013 um 2,26% erhöht. Anspruch auf<br />

Grundsicherung haben Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind. Der Regelsatz für<br />

Alleinstehende mit eigenem Haushalt liegt jetzt bei 383 EUR, leben erwachsene Menschen mit Behinderung im Haushalt ihrer<br />

Eltern, stehen ihnen monatlich 306 EUR zu.<br />

Rundfunkgebührenbefreiung<br />

Für Menschen mit Behinderung (Merkzeichen<br />

"RF") fällt die Befreiung von<br />

der Rundfunkgebühr ab 01.01.2013<br />

weg. Es gilt der ermäßigte Beitragssatz.<br />

Die Regelungen im Überblick:<br />

• Regulärer Rundfunkbeitrag pro<br />

Wohnung: 17,98 Euro/Monat,<br />

• Menschen mit Behinderung (Merkzeichen<br />

"RF"): 5,99 Euro/Monat,<br />

• Für sozial Schwache: Auf Antrag<br />

Befreiung von der Beitragszahlung.<br />

Der GEZ-Rundfunkbeitrag wird pro<br />

Wohnung erhoben. Kinder mit eigenem<br />

Einkommen, die im Elternhaus<br />

leben, müssen keine zusätzliche<br />

Gebühr mehr zahlen<br />

Von Pflegeheimbewohnern und<br />

Bewohnern bestimmter Wohneinrichtungen<br />

für Menschen mit Behinderungen<br />

werden keine Rundfunkbeiträge<br />

mehr erhoben.<br />

Vollständige Informationen über die<br />

Regelung bei Bewohner/innen von stationären<br />

Einrichtungen finden Sie auf<br />

der ASBH-Homepage unter Aktuelles.<br />

Eine Gesamtübersicht über die Regelungen<br />

können Sie bei der ASBH Bundesgeschäftsstelle<br />

erhalten.<br />

Einen guten Überblick mit allen Formularen<br />

und Servicetelefon bietet die<br />

Internetseite:<br />

www.rundfunkbeitrag.de

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