Ausgabe - SP Medienservice
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36<br />
1|2013<br />
SOZIALES<br />
2013 gibt es eine Reihe gesetzlicher Neuregelungen, die wir hier in Kürze vorstellen<br />
Was ändert sich 2013?<br />
Geringfügige Beschäftigung (Minijob)<br />
Mit dem „Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ treten zum 1. Januar 2013 zwei wesentliche<br />
Änderungen bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen ein:<br />
• Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Geringfügigkeitsgrenze) steigt von 400 Euro auf 450 Euro.<br />
• Personen, die vom 1. Januar 2013 an ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, unterliegen grundsätzlich<br />
der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.<br />
Weitere Informationen: www.minijob-zentrale.de<br />
Erhöhung der Eigenbeteiligung bei der Beförderung<br />
im ÖPNV für schwerbehinderte Menschen<br />
Zum 1. Januar 2013 erhöht sich die<br />
Eigenbeteiligung für die Beförderung<br />
schwerbehinderter Menschen im<br />
öffentlichen Personenverkehr von<br />
monatlich fünf auf sechs Euro angehoben<br />
(jährlich 72 Euro, halbjährlich 36<br />
Euro). Einkommensschwache (insbesondere<br />
Grundsicherungsempfänger) sowie<br />
blinde und hilflose Menschen sind von<br />
der Eigenbeteiligung weiterhin befreit.<br />
Eine Zusammenfassung über weitere<br />
Änderungen wie z. B. die neuen Regelbedarfe<br />
in der Grundsicherung für<br />
Arbeitssuchende ab 01.01.2013 sind in<br />
einer Pressemeldung des BMAS zusammengefasst.<br />
Sie finden sie auf der<br />
ASBH-Homepage unter Aktuelles (Meldung<br />
vom Januar 2013) oder können<br />
diese bei der ASBH Bundesgeschäftsstelle<br />
anfordern.<br />
Leistungen der Grundsicherung<br />
Die Regelsätze der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind seit 01.01.2013 um 2,26% erhöht. Anspruch auf<br />
Grundsicherung haben Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind. Der Regelsatz für<br />
Alleinstehende mit eigenem Haushalt liegt jetzt bei 383 EUR, leben erwachsene Menschen mit Behinderung im Haushalt ihrer<br />
Eltern, stehen ihnen monatlich 306 EUR zu.<br />
Rundfunkgebührenbefreiung<br />
Für Menschen mit Behinderung (Merkzeichen<br />
"RF") fällt die Befreiung von<br />
der Rundfunkgebühr ab 01.01.2013<br />
weg. Es gilt der ermäßigte Beitragssatz.<br />
Die Regelungen im Überblick:<br />
• Regulärer Rundfunkbeitrag pro<br />
Wohnung: 17,98 Euro/Monat,<br />
• Menschen mit Behinderung (Merkzeichen<br />
"RF"): 5,99 Euro/Monat,<br />
• Für sozial Schwache: Auf Antrag<br />
Befreiung von der Beitragszahlung.<br />
Der GEZ-Rundfunkbeitrag wird pro<br />
Wohnung erhoben. Kinder mit eigenem<br />
Einkommen, die im Elternhaus<br />
leben, müssen keine zusätzliche<br />
Gebühr mehr zahlen<br />
Von Pflegeheimbewohnern und<br />
Bewohnern bestimmter Wohneinrichtungen<br />
für Menschen mit Behinderungen<br />
werden keine Rundfunkbeiträge<br />
mehr erhoben.<br />
Vollständige Informationen über die<br />
Regelung bei Bewohner/innen von stationären<br />
Einrichtungen finden Sie auf<br />
der ASBH-Homepage unter Aktuelles.<br />
Eine Gesamtübersicht über die Regelungen<br />
können Sie bei der ASBH Bundesgeschäftsstelle<br />
erhalten.<br />
Einen guten Überblick mit allen Formularen<br />
und Servicetelefon bietet die<br />
Internetseite:<br />
www.rundfunkbeitrag.de