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DStR 49/2013 DStR-PRAKTIKABÖRSE XIII<br />

46. DStR-Praktikabörse<br />

Master of Taxation an der Hochschule München<br />

Von Prof. Dr. Ingrid Huber-Jahn, München*<br />

Nach dem erfolgreichen Abschluss zum wirtschaftswissenschaftlichen<br />

Bachelor mit Schwerpunkt Steuerrecht und/oder Rechnungswesen<br />

und einer geplanten Karriere im Steuerrecht stehen<br />

konkrete Entscheidungen über die nächsten (ersten) beruflichen<br />

Schritte und weitere Ausbildung an. Mögliche Alternativen für<br />

die nähere Zukunft sind:<br />

• direkt ein Masterstudium zu beginnen und einen Master in<br />

Vollzeit zu absolvieren,<br />

• in einem Vollzeitberuf erst einmal praktische Erfahrung zu<br />

sammeln,<br />

• als Kombination, eine Teilzeitstelle zu suchen und einen berufsbegleitenden<br />

Master parallel zu absolvieren,<br />

• unabhängig von der Entscheidung für einen Masterstudiengang<br />

muss auch über die Vorbereitung und das Ablegen der<br />

Steuerberaterprüfung entschieden werden. Ein erfolgreicher<br />

Abschluss in diesem Berufsexamen ist, trotz der extremen<br />

Durchfallquoten, obligatorisch für eine erfolgreiche Karriere<br />

im Steuerrecht.<br />

Speziell unter der Berücksichtigung des Steuerberaterexamens<br />

und der für die Zulassung zum Steuerberaterexamen verlangten<br />

Berufserfahrung (zwei bzw. drei Jahre) ist ein berufsbegleitender<br />

Master und eine parallele Teilzeittätigkeit von 20-25 Stunden<br />

wöchentlich ein idealer Weg für einen effektiven und erfolgreichen<br />

Einstieg in die Steuerberaterbranche. Die Vorteile liegen<br />

auf der Hand: (1) man erlangt die notwendige Berufspraxis<br />

für die Zulassung zum Steuerberaterexamen, (2) man entwickelt<br />

seine steuerrechtlichen Kenntnisse auf hohem Niveau weiter<br />

und kommt (3) schon intensiv mit der Praxis in Berührung.<br />

Alle drei Vorteile vereint der Master of Taxation der Hochschule<br />

München. Die Hochschule München ist die größte<br />

Hochschule für angewandte Wissenschaften des Freistaats<br />

Bayern und eine der größten ihrer Art in Deutschland. Zurzeit<br />

werden über 60 Diplom-, Bachelor- und Master-Studiengänge<br />

angeboten. Rund 470 Professoren, 460 Mitarbeiter und ca. 600<br />

Lehrbeauftragte betreuen mehr als 14500 Studierende.<br />

1. Zulassungsvoraussetzungen für den Master of Taxation<br />

Für den Master of Taxation können sich Interessierte bewerben,<br />

die über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss<br />

(z. B. Bachelor, Diplom oder erstes Staatsexamen, insbesondere<br />

in einem wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen<br />

Studiengang; mindestens 180 ECTS) und über einschlägige<br />

Berufserfahrung verfügen. Weitere Voraussetzung ist die erfolgreiche<br />

Teilnahme an einem Eignungsgespräch.<br />

2. Studienkonzept und Integration der Steuerberaterprüfung<br />

Das Studium geht über vier Semester mit jeweils 30 ECTS pro<br />

Semester. Im ersten Semester werden die allgemeinen Fächer<br />

und Grundlagen im Steuerrecht und im Rechnungswesen gelehrt,<br />

im zweiten und dritten Semester werden steuerrechtliche<br />

Schwerpunkte gesetzt. Im vierten Semester wird die Masterarbeit<br />

geschrieben und es erfolgt eine finale Vorbereitung auf<br />

die Steuerberaterprüfung im Oktober. In allen Semestern werden<br />

Fallstudien in Wahlmodulen angeboten.<br />

1. Semester<br />

Modul 1 Betriebswirtschaftslehre<br />

(inkl. Vertiefung und Auffrischung Rechnungswesen)<br />

Modul 2 Volkswirtschaftslehre<br />

(System der Wirtschafts- und Finanzpolitik)<br />

Modul 3 Recht (System des Handels- und Gesellschaftsrechts)<br />

Modul 4 Steuern (Auffrischung Grundlagen ErtragSt)<br />

Modul 5 Wahlpflichtmodule<br />

2. Semester<br />

Modul 6 Ertragsteuern I (ESt + KSt)<br />

Modul 7 Bilanz I<br />

Modul 8 Sonstige Steuern & Verfahrensrecht I<br />

(AO, USt, ErbR und ErbSt)<br />

Modul 9 Wahlpflichtmodule<br />

3. Semester<br />

Modul 10 Ertragsteuern I I (ESt + KSt + GewSt)<br />

Modul 11 Bilanz II (Bilanz + PersGes)<br />

Modul 12 Sonstige Steuern + Verfahrensrecht II<br />

(AO/FGO, USt, BewR)<br />

Modul 13 Wahlpflichtmodule<br />

4. Semester<br />

Modul 14 Ertragsteuern III (UmwSt, Intern.StR, AußenStR)<br />

Modul 15 Wahlpflichtmodule<br />

Modul 16 Masterarbeit & Masterseminar<br />

_______________________________________________________________________________________________________<br />

* Prof. Dr. Ingrid Huber-Jahn ist Professorin für betriebliche Steuerlehre an der Fakultät Betriebswirtschaft der Hochschule München und leitet den Studiengang<br />

Master betriebliche Steuerlehre.


XIV DStR-PRAKTIKABÖRSE DStR 49/2013<br />

3. Studierbarkeit<br />

Wir empfehlen ca. 20-25 Stunden pro Woche neben dem Studium<br />

zu arbeiten, maximal jedoch 30 Stunden (mehr geht eigentlich<br />

nicht) und dies auch möglichst einschlägig, d. h. im<br />

Steuerrecht. Eine Tätigkeit im Steuerrecht ist Voraussetzung für<br />

die Zulassung zum Steuerberaterexamen und unterstützt auch<br />

das Studium. In der Vorlesungszeit finden die Vorlesungen im<br />

zweiten und dritten Semester Fr.-So. statt, im ersten Semester<br />

in der Regel nur Fr.+Sa. und im vierten Semester steht die<br />

Masterarbeit im Mittelpunkt und gegen Ende das Klausurentraining<br />

für die Steuerberaterprüfung. Es gibt daher relativ<br />

wenige Präsenztermine in München.<br />

4. Dozenten<br />

Das Dozententeam unseres Masters in München ist eine ideale<br />

Mischung aus Professoren und Professorinnen der Hochschule<br />

München, Repetitoren der Steuerberaterausbildung und Praktikern<br />

im Steuerrecht, Inhaber kleiner und mittelgroßer Steuerberaterkanzleien,<br />

Partner der big 4. So sind die akademischen<br />

Voraussetzungen erfüllt, parallel werden aber auch die im<br />

Steuerrecht enorm wichtige Umsetzung in der Praxis und die<br />

sehr spezielle Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung (die<br />

von der Finanzverwaltung gestellt wird) berücksichtigt.<br />

5. Bewerbung und Studienbeginn<br />

Das Studium kann jährlich zum Wintersemester aufgenommen<br />

werden. Bewerbungen werden jeweils bis Ende August angenommen.<br />

Ein Einstieg zum Sommersemester ist unter bestimmten<br />

Voraussetzungen (u. a. fundierte Grundkenntnisse im<br />

Steuerrecht) möglich. Bitte wenden Sie sich im Einzelfall an die<br />

Hochschule.<br />

6. Zulassungsvoraussetzungen für die Steuerberaterprüfung<br />

Neben einer Ausbildung (kaufmännische Ausbildung oder<br />

Studium) wird für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung eine<br />

Berufserfahrung im Steuerrecht verlangt. Nach erfolgreichem<br />

Bachelor sind das drei Jahre mit mindestens 16 Wochenstunden.<br />

Dies reduziert sich bei erfolgreichem Master auf zwei<br />

Jahre, und zwar zwei Jahre nach Ende der Erstausbildung (d. h.<br />

in der Regel nach dem Bachelor). Da das Studium berufsbegleitend<br />

ausgelegt ist, kann man nach dem vierten Semester und<br />

dem erfolgreichen Abschluss zum Master direkt die Steuerberaterprüfung<br />

ablegen.<br />

7. Kosten<br />

Die Ausbildungskosten eines Masterstudienganges können, je<br />

nach aktueller beruflicher Situation, schon erheblich ins Gewicht<br />

fallen. Der Master of Taxation ist zwar berufsbegleitend<br />

angelegt, man wird aber während des Studiums nicht Vollzeit<br />

arbeiten können. Für die Masterausbildung fallen 540 € monatlich<br />

an Studiengebühren an. Zusätzliche Kosten für die Vorbereitung<br />

auf die Steuerberaterausbildung fallen nicht mehr an<br />

(diese betragen in der Regel zwischen 4000-6000 €), kurz vor<br />

der Steuerberaterprüfung sind dann aber noch 1200 € Zulassungs-<br />

und Prüfungsgebühren an die Steuerberaterkammer zu<br />

entrichten. Die Studiengebühren werden maximal über 24 Monate<br />

erhoben, auch wenn das Studium auf 5 oder 6 Semester<br />

verlängert wird.<br />

8. Förderungen<br />

Bafög: Grundsätzlich werden auch Masterstudiengänge gefördert,<br />

die Höhe des Anspruchs ist aber abhängig vom eigenen<br />

Einkommen und vom Einkommen der Eltern und der Höhe<br />

der Studiengebühren. Der Grundbedarf liegt bei ca. 660 €<br />

monatlich. Eine Beispielrechnung: Bei eigenem Einkommen<br />

von 1000 € verringert sich dieser um ca. 150 € (Studiengebühren<br />

von 550 € monatlich schon berücksichtigt). Bei einem<br />

Monatseinkommen der Eltern von 4000 € verringert sich dieser<br />

Anspruch nochmal um ca. 300 €, d. h. man erhält einen<br />

Bafög Anspruch auf ca. 270 €, die Hälfte davon wird als Darlehen<br />

gewährt. Diese Zahlen sind nur als Anhaltspunkt zu verstehen,<br />

man muss das auf jeden Fall mit einem Bafög-Rechner<br />

im Detail überprüfen. Falls das eigene Einkommen 2000 €<br />

monatlich oder höher ist, oder das der Eltern 7000 € oder<br />

mehr beträgt, wird kein Anspruch vorhanden sein.<br />

Finanzierung durch die Steuerlehrgänge Dr. Bannas: Im<br />

Einzelfall ist hier eine Unterstützung durch unseren Kooperationspartner<br />

möglich und die Studiengebühren können auf<br />

4 Jahre verteilt werden. D. h. anstatt über 2 Jahre monatlich<br />

540 € zu zahlen, kann man 240 € monatlich über die 2 Jahre<br />

während des Studiums und anschließend weitere 2 Jahre (in<br />

denen man erwartungsgemäß besser verdienen wird) 330 €<br />

monatlich zahlen. Die Finanzierung erfolgt nach Überprüfung<br />

des Einzelfalls.<br />

Weitere Fördermöglichkeiten, mit zum Teil sehr restriktiven<br />

Bedingungen, finden Sie auf der Internetseite der Hochschule<br />

München.<br />

Und abschließend nicht zu vergessen: der steuerliche Vorteil.<br />

Im Gegensatz zu einer Bachelorausbildung ist eine Masterausbildung<br />

voll steuerlich absetzbar. Die Studiengebühren, die<br />

Aufwendungen für Fahrten zum Studienort, die Übernachtungskosten<br />

dort usw. Falls das eigene Einkommen schon recht<br />

niedrig ist, wird man dann wohl kaum oder gar keine Steuern<br />

zahlen.<br />

Für den Fall, dass das zu versteuernde Einkommen so niedrig<br />

ist, das man sowieso keine Steuern zahlt, können die Ausbildungskosten<br />

auch als Verlustvortrag auf die Zeit nach dem<br />

Studium übertragen werden. Wie das genau funktioniert, lernt<br />

man dann auf dem Weg zum Master of Taxation.<br />

Kontaktadresse und weitere Informationen:<br />

Prof. Dr. Ingrid Huber-Jahn,<br />

Hochschule München, Fakultät für Betriebswirtschaft,<br />

Maria-Eich Straße 31, 81243 München<br />

E-Mail: Ingrid.Huber-Jahn@hm.edu


DStR 49/2013 DStR-PRAKTIKABÖRSE XV<br />

Executive Master of Laws (LL.M.) in International Taxation<br />

Von Univ.-Prof. Dr. Martin Wenz und Dipl.-Kffr. Anja Gierhake, LL.M., Vaduz, Liechtenstein*<br />

Die ständigen Veränderungen des nationalen und internationalen<br />

Steuerrechts stellen eine der zentralen Herausforderungen<br />

für die internationale Besteuerung und Steuerplanung von<br />

grenzüberschreitend tätigen Unternehmen und Konzernen dar.<br />

Diese Herausforderungen erfordern eine steuerliche Spezialausbildung,<br />

die sowohl bestimmte nationale und internationale<br />

Steuerrechtsordnungen und Steuersysteme als auch deren grenzüberschreitendes<br />

Zusammenspiel unter Berücksichtigung der<br />

verschiedenen Formen der internationalen Steuerkooperation<br />

sowie des Europäischen Steuerrechts umfasst.<br />

1. Studieninhalte<br />

Die Studieninhalte sind auf konkrete grenzüberschreitende<br />

Fragestellungen und Fallgestaltungen ausgerichtet. Aufgrund der<br />

zentralen Lage des Fürstentums Liechtenstein als hoch entwickelter<br />

Wirtschaftsstandort und Finanzplatz im Herzen Europas<br />

wird das Augenmerk insbesondere auf die Steuerrechtsordnungen<br />

von Liechtenstein, Deutschland, Österreich und der<br />

Schweiz, die zwischen diesen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungs-<br />

und Steuerinformationsabkommen (DBA/TIEA),<br />

weitere Steuerabkommen sowie die massgeblichen europarechtlichen<br />

Bestimmungen (EU/EWR), aber auch auf die zunehmende<br />

Entwicklung globaler Standards im Steuerrecht (G20,<br />

G8, OECD, Global Forum, FATF, EU) gerichtet. Grundlegende<br />

Kenntnisse über die Steuerrechtsordnungen von Luxemburg,<br />

dem Vereinigten Königreich (UK), den USA, Singapur<br />

und Hongkong sowie zu deren grenzüberschreitendem Zusammenspiel<br />

werden vermittelt. Auf dieser Basis werden die<br />

zentralen Frage- und Problemstellungen der nationalen und<br />

internationalen Besteuerung und der internationalen Steuerplanung<br />

von Unternehmen und Konzernen sowie international<br />

über Vermögensstrukturen oder direkt in verschiedene Vermögenswerte<br />

investierende Privatpersonen und institutionelle<br />

Investoren behandelt. Dadurch werden die Studierenden befähigt,<br />

komplexe steuerliche Frage- und Problemstellungen zu<br />

erfassen und steuerlich attraktive Lösung zu verstehen und selbst<br />

zu entwickeln.<br />

einer das Weiterbildungsstudium unterstützenden Lernumgebung<br />

finden Studierende sämtliche schriftliche Unterlagen wie<br />

Präsentationen, Gesetzestexte, Entscheidungen der Rechtsprechung<br />

vor. Zudem erhalten Studierende Zugang zu Online-<br />

Datenbanken, Standardliteraturwerken und Gesetzestexten der<br />

deutschsprachigen Steuerjurisdiktionen sowie zu einem umfassenden<br />

Handapparat im Bereich des Steuerrechts.<br />

3. Förderung von Schlüsselqualifikationen<br />

Dem steigenden Erfordernis einer interdisziplinären Qualifikation<br />

trägt der Executive-Masterstudiengang in mehrfacher<br />

Weise Rechnung. Zum einen bearbeiten die Studierenden<br />

gemeinsam mit den Studierenden der weiteren Executive-<br />

Masterstudiengänge in International Asset Management, im<br />

Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht und sowie in Banking<br />

and Securities Laws konkrete grenzüberschreitende Fallstudien.<br />

Darüber hinaus findet eine gemeinsame einwöchige Studienreise<br />

nach Hongkong und Singapur statt. Zudem besteht die Möglichkeit,<br />

zusätzlich zum gewählten Studiengang, kostenfrei<br />

Module aus den anderen genannten Executive-Masterstudiengängen<br />

zu besuchen. Die einzelnen Module finden in der Regel<br />

einmal pro Monat von Donnerstag bis Samstag jeweils um<br />

1 Woche versetzt statt, sodass sich die Studierenden in den für<br />

sie interessanten Themengebieten aller genannten Executive-<br />

Masterstudiengänge „maßgeschneidert“ fortbilden können.<br />

4. Bewerbung<br />

Zum Studiengang wird zugelassen, wer die Zulassungsbedingungen<br />

erfüllt und alle für die Bewerbung notwendigen Unterlagen<br />

(<strong>Download</strong> unter www.uni.li/llm-steuerrecht) fristgerecht<br />

bis zum 30. 6. 2014 eingereicht hat. Die Aufnahme erfolgt nach<br />

dem Eingangsdatum der Bewerbung. Das Anmeldeverfahren<br />

beginnt mit der Einreichung des Bewerbungsformulars. Eine<br />

frühzeitige Bewerbung wird empfohlen.<br />

5. Zulassungsbedingungen<br />

2. Lehrkonzept und Lernumgebung<br />

Voraussetzung für die Zulassung zum Executive-Masterstudiengang<br />

ist ein erfolgreich abgeschlossenes juristisches oder wirtschaftswissenschaftliches<br />

Das Lehrkonzept des modular aufgebauten und auf 3 Semester<br />

Hochschulstudium. Es besteht darüber<br />

zuzüglich Masterthesis angelegten Studiengangs besteht aus hinaus die Möglichkeit einer Zulassung bei Abschluss einer<br />

Lehrveranstaltungen mit einer interaktiven Teilnahme der Studierenden.<br />

einschlägigen Aus- und Weiterbildung auf tertiärer Stufe, die<br />

Die einzelnen Lehrinhalte werden durch den Inha-<br />

einem Umfang von mindestens 60 Kreditpunkten (ECTS) aus-<br />

ber, Univ.-Prof. Dr. Martin Wenz sowie Mitarbeiter des Lehrstuhls<br />

weist. Eine Aufnahme „sur dossier“ gemäss Art. 24 f. Hoch-<br />

für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Internationales schulverordnung vom 16. 8. 2011 ist in Ausnahmefällen, nach<br />

und Liechtensteinisches Steuerrecht am Institut für Finanzdienstleistungen<br />

Überprüfung der notwendigen Bedingungen, auf Antrag der<br />

der Universität Liechtenstein und Experten aus Studienleitung durch den Prorektor Lehre möglich. Über die<br />

der Wissenschaft, Verwaltung und Politik der jeweiligen Länder Zulassung entscheidet die Studienleitung nach Durchsicht der<br />

präsentiert und an praxisorientierten Fallbeispielen analysiert. In eingereichten Bewerbungsunterlagen.<br />

_______________________________________________________________________________________________________<br />

* Univ.-Prof. Dr. Martin Wenz und Dipl.-Kffr. Anja Gierhake, LL.M. sind die Studienleiter des Studiengangs Executive Master of Laws (LL.M.) in International<br />

Taxation, welcher vom Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Internationales und Liechtensteinisches Steuerrecht am Institut für Finanzdienstleistungen<br />

der Universität Liechtenstein, Vaduz angeboten wird.


XVI DStR-PRAKTIKABÖRSE DStR 49/2013<br />

6. European Credit Transfer System<br />

Alle Studienleistungen werden mit Kreditpunkten nach dem<br />

European Credit Transfer System (ECTS) ausgewiesen. Für den<br />

Studiengang Executive Master of Laws (LL.M.) in International<br />

Taxation werden insgesamt 60 ECTS-Punkte vergeben.<br />

7. Weitergehende Informationen<br />

Weitere Informationen, u.a. die Termine für geplante Informationsveranstaltungen,<br />

sowie die Anmeldeunterlagen können<br />

unter www.uni.li/llm-steuerrecht abgerufen werden.<br />

International Taxation : Steuersysteme – Steuerrecht – Steuerkooperation – Steuerplanung<br />

Modul 1<br />

6 Tage, 5 ECTS-Punkte<br />

Steuersysteme: Nationales und<br />

Internationales Steuerrecht : LI, AT, CH, DE<br />

Besteuerung natürlicher Personen und der Personengesellschaften: LI, AT, CH, DE<br />

Fallstudien : LI – AT – CH – DE ( National / Outbound / Inbound )<br />

Modul 2<br />

6 Tage, 5 ECTS-Punkte<br />

Steuersysteme: Nationales und<br />

Internationales Steuerrecht: LI, AT, CH, DE<br />

Besteuerung juristischer Personen und der Kapitalgesellschaften: LI, AT, CH, DE<br />

Fallstudien : LI – AT – CH – DE (National/Outbound/Inbound)<br />

Modul 3<br />

6 Tage, 5 ECTS-Punkte<br />

Internationale Steuerkooperation<br />

Europäisches Steuerrecht<br />

Globale Standards im Steuerrecht<br />

Doppelbesteuerungsabkommen: DBA; Steuerinformationsabkommen: TIEA;<br />

Steuerabkommen: LI / AT, CH / AT, CH / UK, LI / UK; Europäisches Steuerrecht: EU / EWR;<br />

Globale Steuerstandards: G20, G8, OECD, Global Forum, FATF, EU<br />

Fallstudien: LI – AT – CH – DE; Anti-Missbrauchsbestimmungen, CFC-Regime<br />

Modul 4<br />

6 Tage, 5 ECTS-Punkte<br />

Internationale Steuerplanung:<br />

Vermögensstrukturen, Lebensversicherungen,<br />

Steuerstrafrecht: LI, AT, CH, DE<br />

Wegzugbesteuerung: LI, AT, CH, DE; Besteuerung von Stiftungen, Trusts und privat<br />

platzierten Lebensversicherungen: LI, AT, CH, DE; Erbschaftssteuer-DBA;<br />

Fallstudien: LI – AT – CH – DE; Steuerstrafrecht: LI, AT, CH, DE<br />

Modul 5 6 Tage, 5 ECTS-Punkte Wahlmodul<br />

Internationale Steuerplanung : Unternehmen<br />

und Konzerne; Tax Accounting<br />

Alternativ : Besuch eines frei wählbaren Moduls<br />

der anderen Executive-Masterstudiengänge<br />

Holding-/Finanzierungsgesellschaften, Verlustverrechnung, Akquisitionsplanung;<br />

Konzernsteuerquote; Verrechnungspreise; Umstrukturierungen: National,<br />

grenzüberschreitend; Sitzverlegung, Funktionsverlagerung, Vertriebsstrukturen,<br />

Lizenzierung; Tax Accounting und Bilanzsteuerrecht<br />

Modul 6<br />

6 Tage, 5 ECTS-Punkte<br />

Internationale Steuerplanung:<br />

Finanzinstrumente: LI, AT, CH, DE<br />

EU-Zinsbesteuerung<br />

FATCA; Lux-Steuerrecht<br />

Besteuerung klassischer, derivativer und kollektiver Kapitalanlagen sowie Anlagen<br />

in Immobilien, Sachwerten und Unternehmensbeteiligungen : LI, AT, CH, DE ;<br />

EU-Zinsbesteuerung : Status quo und Reform ; FATCA, IGA’s und QI;<br />

Nationales und Internationales Steuerrecht : Lux<br />

Modul 7 6 Tage, 5 ECTS-Punkte Wahlmodul<br />

Studienreise nach HK / SG: International Tax<br />

Planning – Corporate and Wealth Tax Management<br />

Alternativ : Besuch eines frei wählbaren Moduls<br />

der anderen Executive-Masterstudiengänge<br />

Nationales und Internationales Steuerrecht : HK, SG<br />

Internationale Steuerkoorperation und Internationale Steuerplanung : HK, SG :<br />

DBA, TIEA, Stiftungen, Trusts, Holding- / Fianzierungsgesellschaften, International<br />

Business Companies, Lebensversicherungen, Finanzinstrumente, Investmentfonds<br />

Modul 8<br />

6 Tage, 5 ECTS-Punkte<br />

Mehrwert- und Umsatzsteuerrecht: LI / CH, AT / DE<br />

Steuerverfahrensrecht: LI, AT, CH, DE<br />

UK- und US-amerikanisches Steuerrecht<br />

Mehrwert- und Umsatzsteurrecht: LI / CH, AT / DE;<br />

Steuerverfahrensrecht: LI, AT, CH, DE;<br />

Nationales und Internationales Steuerrecht: USA, UK<br />

Modul 9<br />

6 Tage, 5 ECTS-Punkte<br />

International Private Wealth Management:<br />

Finance, Recht, Steuern<br />

Interdisziplinärer Workshop mit Studierenden der anderen Executive-Masterstudiengänge<br />

im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht, in Banking and<br />

Securities Law und in International Asset Management: Querschnittsthemen,<br />

grenzüberschreitende Fallstudien: Präsentation und Diskussion im Plenum<br />

Masterthesis<br />

6 Monate, 15 ECTS-Punkte<br />

Abschluss : Master of Laws in International Taxation, LL. M. (International Taxation)


DStR 49/2013 DStR-PRAKTIKABÖRSE XVII<br />

Bachelor-Studiengang „Steuerlehre“/<br />

Masterstudiengang „Taxation“ an der FH Worms<br />

Von Prof. Dr. Sebastian Düll und Prof. Dr. Patrick Sinewe, Worms*<br />

1. Das Seminar Steuern<br />

1.1 Das Studienkonzept im Seminar Steuern<br />

Die steuerlichen Studiengänge „Steuerlehre“ (Bachelor of Arts)<br />

und „Taxation“ (Master of Arts) sind Teil des Fachbereichs<br />

Wirtschaftswissenschaften an der FH Worms. Beide Studiengänge<br />

werden auch dual im Praxisverbund angeboten. Gemeinsam<br />

bilden die steuerlichen Studiengänge die Organisationseinheit<br />

„Seminar Steuern“. Die ideale Konzeption der beiden<br />

Studiengänge ermöglicht es Studierenden mit Berufsausbildung,<br />

die ihr Master-Studium in Kombination mit einer beruflichen<br />

Tätigkeit von 16 Wochenstunden absolvieren, bereits 5 Jahre<br />

nach Beginn des Bachelor-Studiums die Voraussetzungen zur<br />

Anmeldung zum Steuerberaterexamen zu erlangen.<br />

1.2 Die Organisationsstruktur im Seminar Steuern<br />

Die klare Struktur der Fachbereiche und Studiengänge an der<br />

FH Worms, das Kleingruppenprinzip in der Lehre und unser<br />

motiviertes Team im Seminar Steuern bilden die Rahmenbedingungen<br />

eines erfolgreichen Studiums. Die berufenen Professoren<br />

können alle auf eine umfassende Praxiserfahrung zurückgreifen.<br />

Darüber hinaus sind Lehrbeauftragte im Studiengang<br />

Steuerlehre tätig, die aufgrund ihrer Tätigkeit als<br />

Steuerberater oder Fachanwalt einen aktuellen Praxistransfer<br />

bieten können. Ergänzt wird das Team der Lehrenden durch<br />

wissenschaftliche Assistentinnen, die Koordinationsstelle und das<br />

Sekretariat. Damit schaffen wir ideale Voraussetzungen für ein<br />

schnelles, effektives und dennoch inhaltlich fundiertes Studium<br />

in der optimalen Kombination von wissenschaftlicher Lehre<br />

und aktuellem Praxisbezug.<br />

1.3 Das duale Studium im Praxisverbund<br />

Sowohl das Bachelor- als auch das Master-Studium werden dual<br />

im Praxisverbund angeboten und so die Wissensvermittlung an<br />

der Hochschule mit einer parallelen praktischen Tätigkeit des<br />

Studierenden in einer Kanzlei oder Beratungsgesellschaft verbunden.<br />

Die Tätigkeit dort findet überwiegend in der vorlesungsfreien<br />

Zeit und auch tageweise während des Semesters<br />

statt. Mit dem Studium im Praxisverbund können Unternehmen<br />

die Bindung zu jungen und qualifizierten Mitarbeitern<br />

vertiefen und so bestmöglich von der Verbindung zwischen<br />

Wirtschaft und Hochschule profitieren. Notwendige Voraussetzung<br />

für das duale Studium ist der Abschluss eines Kooperationsvertrags<br />

zwischen dem Praxispartner und der FH Worms.<br />

* Prof. Dr. Sebastian Düll, Prof. Dr. Patrick Sinewe, beide Fachhochschule Worms, Seminar Steuern.<br />

• eine Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten (im Sinne<br />

2. Die Studiengänge<br />

des anerkannten Ausbildungsberufs gemäß Berufsbildungsgesetz<br />

2.1 Das Profil des Bachelor-Studiengangs<br />

(BBiG) oder einer gleichwertigen Ausbildung);<br />

• eine Ausbildung zur Finanzwirtin/zum Finanzwirt (mittlerer<br />

Der Bachelor-Studiengang Steuerlehre wurde basierend auf Dienst) der Finanzverwaltung oder einer gleichwertigen<br />

dem bisherigen Diplomstudiengang „Steuerwesen“ weiterent-<br />

Ausbildung;<br />

_______________________________________________________________________________________________________<br />

wickelt und wird seit dem Sommersemester 2010 angeboten.<br />

Der Studiengang ist klar an den Bedürfnissen der steuerberatenden<br />

Berufe ausgerichtet. Die Ausbildung erfolgt in sieben Semestern<br />

(210 ECTS) überwiegend praxisorientiert. Ziel ist es,<br />

die Studierenden optimal auf einen Berufseinstieg in den steuerberatenden<br />

Berufen und auf das Steuerberaterexamen vorzubereiten.<br />

Der Studiengang führt zu einem ersten berufsqualifizierenden<br />

akademischen Abschluss (Bachelor of Arts, B.A.).<br />

2.2 Die Studieninhalte<br />

Das Studium vermittelt den Studierenden ein möglichst umfassendes<br />

Wissen in den speziellen Betriebswirtschaftslehren<br />

„Betriebliche Steuerlehre“ und „Rechnungswesen“ sowie im<br />

Bereich des Wirtschaftsrechts (Modulblock „Recht und Methodenlehre“).<br />

Im steuerrechtlichen Bereich erlangen die Studierenden<br />

vertiefte Kenntnisse in den Einzelsteuerarten ebenso<br />

wie im Bilanzsteuerrecht, der Abgabenordnung, des Bewertungs-<br />

und Umwandlungssteuerrechts sowie im Internationalen<br />

Steuerrecht. Daneben werden Grundlagen der allgemeinen<br />

Betriebs- und Volkswirtschaftslehre angeboten. Fähigkeiten in<br />

Nebendisziplinen wie Wirtschaftsenglisch, Rethorik, wissenschaftliches<br />

Arbeiten oder Wirtschaftsethik runden die Ausbildung<br />

ab.<br />

2.3 Das Orientierungssemester<br />

Ein Praktikum vor Studienbeginn ist im Bachelor-Studiengang<br />

Steuerlehre nicht erforderlich. Vielmehr ist das erste Fachsemester<br />

als Einführungs- und Orientierungssemester für Studienanfänger<br />

ohne Berufsausbildung ausgestaltet. In der ersten Hälfte<br />

des ersten Semesters finden einführende Vorlesungen zu steuerlichen,<br />

wirtschaftswissenschaftlichen und rechtlichen Themen<br />

statt. In der zweiten Semesterhälfte absolvieren die Studierenden<br />

ein Praktikum bei einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei<br />

oder einem Unternehmen mit eigener Steueroder<br />

Jahresabschlussabteilung. Damit haben die Studierenden<br />

ohne steuerliche Berufsausbildung nach dem ersten Semester<br />

einen Einblick in ihre gewählte Studienrichtung erhalten und<br />

kommen erst im zweiten Semester mit Studierenden mit einer<br />

abgeschlossenen Berufsausbildung zusammen.<br />

Bewerber mit qualifizierter Ausbildung steigen im Bachelor-Studium<br />

direkt in das zweite Fachsemester ein und können ihr Studium<br />

so auf sechs Semester verkürzen. Unter einer qualifizierten<br />

Ausbildung wird angesehen:


XVIII DStR-PRAKTIKABÖRSE DStR 49/2013<br />

• eine Ausbildung zum Steuerfachwirt;<br />

• eine Ausbildung zum Bilanzbuchhalter (IHK).<br />

2.4 Die Berufschancen<br />

Das Studium bildet die Grundlage für den Eintritt in die Berufspraxis<br />

oder für ein weiteres, auf den Inhalten des Bachelorstudiums<br />

aufbauenden Masterstudiums, das ebenfalls am Seminar<br />

Steuern an der Fachhochschule Worms angeboten wird.<br />

Absolventen des Bachelorstudiums sind in der Lage, Themen<br />

selbständig und zielorientiert zu bearbeiten. Hierbei hilft ihnen<br />

– neben den fundierten theoretischen Kenntnissen – die im Studium<br />

erlernte Arbeitstechnik/-methodik. Nach einigen Jahren<br />

Berufserfahrung stehen den Absolventen leitende Stellungen bei<br />

den Steuerabteilungen von großen Unternehmungen oder bei<br />

Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften offen.<br />

3. Der Master-Studiengang Taxation (M.A.)<br />

3.1 Das Profil des Master-Studiengangs<br />

Der konsekutive, anwendungsorientierte Master-Studiengang<br />

hat eine Regelstudiendauer von drei Semestern (90 ECTS)<br />

und führt zum berufsqualifizierenden akademischen Abschluss<br />

„Master of Arts, M.A.“ Hierbei zielt der Master-Studiengang<br />

auf die Vorbereitung der Studierenden auf eine berufspraktische<br />

oder wissenschaftliche Tätigkeit ab. Das Master-Studium ermöglicht<br />

eine intensive Spezialisierung auf das Berufsfeld des<br />

Steuerberaters bzw. auf das Berufsfeld eines Mitarbeiters in einer<br />

Steuerberatungspraxis oder Steuerabteilung eines nationalen<br />

bzw. internationalen Konzerns. Insofern positioniert sich der<br />

Master-Studiengang als Spezialisierungsstudium komplementär<br />

zum generalistischen Ansatz des Bachelor-Studiengangs. Im<br />

Hinblick auf eine wissenschaftliche Befähigung schafft der Master-Studiengang<br />

die Voraussetzung für ein Promotionsstudium.<br />

Außerdem eröffnet er den Zugang zum Höheren Dienst.<br />

3.2 Die Zulassungsvoraussetzungen<br />

Bewerber für den Master-Studiengang müssen einen ersten<br />

berufsqualifizierenden Studienabschluss mit der Mindestnote<br />

befriedigend vorweisen, die englischen Sprachkenntnisse müssen<br />

mindestens Europalevel B 2 entsprechen. Als berufsqualifizierender<br />

Studienabschluss gilt:<br />

• ein Bachelor-Abschluss mit mindestens 210 absolvierten<br />

ECTS in einem betriebswirtschaftlichen oder juristischen<br />

Studiengang;<br />

• ein Abschluss in einem Diplom-Studiengang mit betriebswirtschaftlicher<br />

oder juristischer Ausrichtung;<br />

• ein Abschluss der Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt.<br />

Bewerber mit einem Bachelor-Abschluss mit 180 ECTS in<br />

einem betriebswirtschaftlichen oder juristischen Studiengang,<br />

einem ersten juristisches Staatsexamen oder einem Abschluss an<br />

einer Verwaltungshochschule können durch den Nachweis<br />

eines mindestens 6-monatigen Praktikums ebenfalls die Aufnahmevoraussetzungen<br />

erlangen. Einzelheiten zum Praktikum<br />

sind auf der Internetseite ausführlich dargestellt.<br />

3.3 Die Studieninhalte<br />

Die fachlichen Lehrveranstaltungen konzentrieren sich auf die<br />

Bereiche Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und betriebswirtschaftliches<br />

Rechnungswesen unter Berücksichtigung vornehmlich<br />

internationaler Aspekte sowie der wissenschaftlichen Methodenlehre.<br />

Ein besonderes Gewicht haben dabei die Lehrveranstaltungen<br />

im steuerrechtlichen Bereich. Dort erlangen die Studierenden<br />

vertiefende Kenntnisse in den Einzelsteuerarten sowie<br />

deren Wechselwirkungen im Kontext von Akquisitionsund<br />

Finanzierungsstrukturen. Im Bereich des Wirtschaftsrechts<br />

beschäftigen sich die Studierenden vor allem mit den Gebieten<br />

des Handels- und Gesellschaftsrechts im Hinblick auf praxisrelevante<br />

Unternehmensverträge und deren steuerliche Implikationen.<br />

In dem Bereich Betriebswirtschaft/Rechnungswesen sollen<br />

die Studierenden Kenntnisse über die steuerlichen Einflüsse auf<br />

Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, auch im internationalen<br />

Bereich, und der Finanzanalyse erlangen. Die fachlichen<br />

Module werden ergänzt durch eine Ausbildung in steuerspezifischem<br />

Englisch.<br />

3.4 Die Struktur des Masterstudiums<br />

Das Masterstudium gliedert sich in dreizehn Module. Die Module<br />

sind aufgrund ihrer gleichwertigen Relevanz identisch gewichtet<br />

und entsprechen jeweils 6 ECTS/4 SWS. Ein explizites<br />

Auslandssemester ist im Masterstudium aufgrund der stark am<br />

nationalen Recht orientierten Inhalte nicht vorgesehen. Eine<br />

Anerkennung von im Ausland erworbenen ECTS ist jedoch<br />

grundsätzlich möglich.<br />

Weitere Informationen und Kontaktdaten:<br />

Bachelor-Studiengang:<br />

Studiengangleiter StB Prof. Dr. Sebastian Düll,<br />

Tel.: 06241/509-177<br />

Master-Studiengang:<br />

Studiengangleiter StB Prof. Dr. Patrick Sinewe,<br />

Tel.: 06241/509-177<br />

Koordination beider Studiengänge<br />

Dipl.-Betriebswirtin (FH) Carmen Neiser,<br />

Tel.: 06241/509-111<br />

E-Mail: neiser@fh-worms.de<br />

(Der Anzeigenteil der Praktikabörse ist ab Seite XXXV abgedruckt)

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