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DStR 49/2013 DStR-PRAKTIKABÖRSE XIII<br />
46. DStR-Praktikabörse<br />
Master of Taxation an der Hochschule München<br />
Von Prof. Dr. Ingrid Huber-Jahn, München*<br />
Nach dem erfolgreichen Abschluss zum wirtschaftswissenschaftlichen<br />
Bachelor mit Schwerpunkt Steuerrecht und/oder Rechnungswesen<br />
und einer geplanten Karriere im Steuerrecht stehen<br />
konkrete Entscheidungen über die nächsten (ersten) beruflichen<br />
Schritte und weitere Ausbildung an. Mögliche Alternativen für<br />
die nähere Zukunft sind:<br />
• direkt ein Masterstudium zu beginnen und einen Master in<br />
Vollzeit zu absolvieren,<br />
• in einem Vollzeitberuf erst einmal praktische Erfahrung zu<br />
sammeln,<br />
• als Kombination, eine Teilzeitstelle zu suchen und einen berufsbegleitenden<br />
Master parallel zu absolvieren,<br />
• unabhängig von der Entscheidung für einen Masterstudiengang<br />
muss auch über die Vorbereitung und das Ablegen der<br />
Steuerberaterprüfung entschieden werden. Ein erfolgreicher<br />
Abschluss in diesem Berufsexamen ist, trotz der extremen<br />
Durchfallquoten, obligatorisch für eine erfolgreiche Karriere<br />
im Steuerrecht.<br />
Speziell unter der Berücksichtigung des Steuerberaterexamens<br />
und der für die Zulassung zum Steuerberaterexamen verlangten<br />
Berufserfahrung (zwei bzw. drei Jahre) ist ein berufsbegleitender<br />
Master und eine parallele Teilzeittätigkeit von 20-25 Stunden<br />
wöchentlich ein idealer Weg für einen effektiven und erfolgreichen<br />
Einstieg in die Steuerberaterbranche. Die Vorteile liegen<br />
auf der Hand: (1) man erlangt die notwendige Berufspraxis<br />
für die Zulassung zum Steuerberaterexamen, (2) man entwickelt<br />
seine steuerrechtlichen Kenntnisse auf hohem Niveau weiter<br />
und kommt (3) schon intensiv mit der Praxis in Berührung.<br />
Alle drei Vorteile vereint der Master of Taxation der Hochschule<br />
München. Die Hochschule München ist die größte<br />
Hochschule für angewandte Wissenschaften des Freistaats<br />
Bayern und eine der größten ihrer Art in Deutschland. Zurzeit<br />
werden über 60 Diplom-, Bachelor- und Master-Studiengänge<br />
angeboten. Rund 470 Professoren, 460 Mitarbeiter und ca. 600<br />
Lehrbeauftragte betreuen mehr als 14500 Studierende.<br />
1. Zulassungsvoraussetzungen für den Master of Taxation<br />
Für den Master of Taxation können sich Interessierte bewerben,<br />
die über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss<br />
(z. B. Bachelor, Diplom oder erstes Staatsexamen, insbesondere<br />
in einem wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen<br />
Studiengang; mindestens 180 ECTS) und über einschlägige<br />
Berufserfahrung verfügen. Weitere Voraussetzung ist die erfolgreiche<br />
Teilnahme an einem Eignungsgespräch.<br />
2. Studienkonzept und Integration der Steuerberaterprüfung<br />
Das Studium geht über vier Semester mit jeweils 30 ECTS pro<br />
Semester. Im ersten Semester werden die allgemeinen Fächer<br />
und Grundlagen im Steuerrecht und im Rechnungswesen gelehrt,<br />
im zweiten und dritten Semester werden steuerrechtliche<br />
Schwerpunkte gesetzt. Im vierten Semester wird die Masterarbeit<br />
geschrieben und es erfolgt eine finale Vorbereitung auf<br />
die Steuerberaterprüfung im Oktober. In allen Semestern werden<br />
Fallstudien in Wahlmodulen angeboten.<br />
1. Semester<br />
Modul 1 Betriebswirtschaftslehre<br />
(inkl. Vertiefung und Auffrischung Rechnungswesen)<br />
Modul 2 Volkswirtschaftslehre<br />
(System der Wirtschafts- und Finanzpolitik)<br />
Modul 3 Recht (System des Handels- und Gesellschaftsrechts)<br />
Modul 4 Steuern (Auffrischung Grundlagen ErtragSt)<br />
Modul 5 Wahlpflichtmodule<br />
2. Semester<br />
Modul 6 Ertragsteuern I (ESt + KSt)<br />
Modul 7 Bilanz I<br />
Modul 8 Sonstige Steuern & Verfahrensrecht I<br />
(AO, USt, ErbR und ErbSt)<br />
Modul 9 Wahlpflichtmodule<br />
3. Semester<br />
Modul 10 Ertragsteuern I I (ESt + KSt + GewSt)<br />
Modul 11 Bilanz II (Bilanz + PersGes)<br />
Modul 12 Sonstige Steuern + Verfahrensrecht II<br />
(AO/FGO, USt, BewR)<br />
Modul 13 Wahlpflichtmodule<br />
4. Semester<br />
Modul 14 Ertragsteuern III (UmwSt, Intern.StR, AußenStR)<br />
Modul 15 Wahlpflichtmodule<br />
Modul 16 Masterarbeit & Masterseminar<br />
_______________________________________________________________________________________________________<br />
* Prof. Dr. Ingrid Huber-Jahn ist Professorin für betriebliche Steuerlehre an der Fakultät Betriebswirtschaft der Hochschule München und leitet den Studiengang<br />
Master betriebliche Steuerlehre.
XIV DStR-PRAKTIKABÖRSE DStR 49/2013<br />
3. Studierbarkeit<br />
Wir empfehlen ca. 20-25 Stunden pro Woche neben dem Studium<br />
zu arbeiten, maximal jedoch 30 Stunden (mehr geht eigentlich<br />
nicht) und dies auch möglichst einschlägig, d. h. im<br />
Steuerrecht. Eine Tätigkeit im Steuerrecht ist Voraussetzung für<br />
die Zulassung zum Steuerberaterexamen und unterstützt auch<br />
das Studium. In der Vorlesungszeit finden die Vorlesungen im<br />
zweiten und dritten Semester Fr.-So. statt, im ersten Semester<br />
in der Regel nur Fr.+Sa. und im vierten Semester steht die<br />
Masterarbeit im Mittelpunkt und gegen Ende das Klausurentraining<br />
für die Steuerberaterprüfung. Es gibt daher relativ<br />
wenige Präsenztermine in München.<br />
4. Dozenten<br />
Das Dozententeam unseres Masters in München ist eine ideale<br />
Mischung aus Professoren und Professorinnen der Hochschule<br />
München, Repetitoren der Steuerberaterausbildung und Praktikern<br />
im Steuerrecht, Inhaber kleiner und mittelgroßer Steuerberaterkanzleien,<br />
Partner der big 4. So sind die akademischen<br />
Voraussetzungen erfüllt, parallel werden aber auch die im<br />
Steuerrecht enorm wichtige Umsetzung in der Praxis und die<br />
sehr spezielle Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung (die<br />
von der Finanzverwaltung gestellt wird) berücksichtigt.<br />
5. Bewerbung und Studienbeginn<br />
Das Studium kann jährlich zum Wintersemester aufgenommen<br />
werden. Bewerbungen werden jeweils bis Ende August angenommen.<br />
Ein Einstieg zum Sommersemester ist unter bestimmten<br />
Voraussetzungen (u. a. fundierte Grundkenntnisse im<br />
Steuerrecht) möglich. Bitte wenden Sie sich im Einzelfall an die<br />
Hochschule.<br />
6. Zulassungsvoraussetzungen für die Steuerberaterprüfung<br />
Neben einer Ausbildung (kaufmännische Ausbildung oder<br />
Studium) wird für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung eine<br />
Berufserfahrung im Steuerrecht verlangt. Nach erfolgreichem<br />
Bachelor sind das drei Jahre mit mindestens 16 Wochenstunden.<br />
Dies reduziert sich bei erfolgreichem Master auf zwei<br />
Jahre, und zwar zwei Jahre nach Ende der Erstausbildung (d. h.<br />
in der Regel nach dem Bachelor). Da das Studium berufsbegleitend<br />
ausgelegt ist, kann man nach dem vierten Semester und<br />
dem erfolgreichen Abschluss zum Master direkt die Steuerberaterprüfung<br />
ablegen.<br />
7. Kosten<br />
Die Ausbildungskosten eines Masterstudienganges können, je<br />
nach aktueller beruflicher Situation, schon erheblich ins Gewicht<br />
fallen. Der Master of Taxation ist zwar berufsbegleitend<br />
angelegt, man wird aber während des Studiums nicht Vollzeit<br />
arbeiten können. Für die Masterausbildung fallen 540 € monatlich<br />
an Studiengebühren an. Zusätzliche Kosten für die Vorbereitung<br />
auf die Steuerberaterausbildung fallen nicht mehr an<br />
(diese betragen in der Regel zwischen 4000-6000 €), kurz vor<br />
der Steuerberaterprüfung sind dann aber noch 1200 € Zulassungs-<br />
und Prüfungsgebühren an die Steuerberaterkammer zu<br />
entrichten. Die Studiengebühren werden maximal über 24 Monate<br />
erhoben, auch wenn das Studium auf 5 oder 6 Semester<br />
verlängert wird.<br />
8. Förderungen<br />
Bafög: Grundsätzlich werden auch Masterstudiengänge gefördert,<br />
die Höhe des Anspruchs ist aber abhängig vom eigenen<br />
Einkommen und vom Einkommen der Eltern und der Höhe<br />
der Studiengebühren. Der Grundbedarf liegt bei ca. 660 €<br />
monatlich. Eine Beispielrechnung: Bei eigenem Einkommen<br />
von 1000 € verringert sich dieser um ca. 150 € (Studiengebühren<br />
von 550 € monatlich schon berücksichtigt). Bei einem<br />
Monatseinkommen der Eltern von 4000 € verringert sich dieser<br />
Anspruch nochmal um ca. 300 €, d. h. man erhält einen<br />
Bafög Anspruch auf ca. 270 €, die Hälfte davon wird als Darlehen<br />
gewährt. Diese Zahlen sind nur als Anhaltspunkt zu verstehen,<br />
man muss das auf jeden Fall mit einem Bafög-Rechner<br />
im Detail überprüfen. Falls das eigene Einkommen 2000 €<br />
monatlich oder höher ist, oder das der Eltern 7000 € oder<br />
mehr beträgt, wird kein Anspruch vorhanden sein.<br />
Finanzierung durch die Steuerlehrgänge Dr. Bannas: Im<br />
Einzelfall ist hier eine Unterstützung durch unseren Kooperationspartner<br />
möglich und die Studiengebühren können auf<br />
4 Jahre verteilt werden. D. h. anstatt über 2 Jahre monatlich<br />
540 € zu zahlen, kann man 240 € monatlich über die 2 Jahre<br />
während des Studiums und anschließend weitere 2 Jahre (in<br />
denen man erwartungsgemäß besser verdienen wird) 330 €<br />
monatlich zahlen. Die Finanzierung erfolgt nach Überprüfung<br />
des Einzelfalls.<br />
Weitere Fördermöglichkeiten, mit zum Teil sehr restriktiven<br />
Bedingungen, finden Sie auf der Internetseite der Hochschule<br />
München.<br />
Und abschließend nicht zu vergessen: der steuerliche Vorteil.<br />
Im Gegensatz zu einer Bachelorausbildung ist eine Masterausbildung<br />
voll steuerlich absetzbar. Die Studiengebühren, die<br />
Aufwendungen für Fahrten zum Studienort, die Übernachtungskosten<br />
dort usw. Falls das eigene Einkommen schon recht<br />
niedrig ist, wird man dann wohl kaum oder gar keine Steuern<br />
zahlen.<br />
Für den Fall, dass das zu versteuernde Einkommen so niedrig<br />
ist, das man sowieso keine Steuern zahlt, können die Ausbildungskosten<br />
auch als Verlustvortrag auf die Zeit nach dem<br />
Studium übertragen werden. Wie das genau funktioniert, lernt<br />
man dann auf dem Weg zum Master of Taxation.<br />
Kontaktadresse und weitere Informationen:<br />
Prof. Dr. Ingrid Huber-Jahn,<br />
Hochschule München, Fakultät für Betriebswirtschaft,<br />
Maria-Eich Straße 31, 81243 München<br />
E-Mail: Ingrid.Huber-Jahn@hm.edu
DStR 49/2013 DStR-PRAKTIKABÖRSE XV<br />
Executive Master of Laws (LL.M.) in International Taxation<br />
Von Univ.-Prof. Dr. Martin Wenz und Dipl.-Kffr. Anja Gierhake, LL.M., Vaduz, Liechtenstein*<br />
Die ständigen Veränderungen des nationalen und internationalen<br />
Steuerrechts stellen eine der zentralen Herausforderungen<br />
für die internationale Besteuerung und Steuerplanung von<br />
grenzüberschreitend tätigen Unternehmen und Konzernen dar.<br />
Diese Herausforderungen erfordern eine steuerliche Spezialausbildung,<br />
die sowohl bestimmte nationale und internationale<br />
Steuerrechtsordnungen und Steuersysteme als auch deren grenzüberschreitendes<br />
Zusammenspiel unter Berücksichtigung der<br />
verschiedenen Formen der internationalen Steuerkooperation<br />
sowie des Europäischen Steuerrechts umfasst.<br />
1. Studieninhalte<br />
Die Studieninhalte sind auf konkrete grenzüberschreitende<br />
Fragestellungen und Fallgestaltungen ausgerichtet. Aufgrund der<br />
zentralen Lage des Fürstentums Liechtenstein als hoch entwickelter<br />
Wirtschaftsstandort und Finanzplatz im Herzen Europas<br />
wird das Augenmerk insbesondere auf die Steuerrechtsordnungen<br />
von Liechtenstein, Deutschland, Österreich und der<br />
Schweiz, die zwischen diesen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungs-<br />
und Steuerinformationsabkommen (DBA/TIEA),<br />
weitere Steuerabkommen sowie die massgeblichen europarechtlichen<br />
Bestimmungen (EU/EWR), aber auch auf die zunehmende<br />
Entwicklung globaler Standards im Steuerrecht (G20,<br />
G8, OECD, Global Forum, FATF, EU) gerichtet. Grundlegende<br />
Kenntnisse über die Steuerrechtsordnungen von Luxemburg,<br />
dem Vereinigten Königreich (UK), den USA, Singapur<br />
und Hongkong sowie zu deren grenzüberschreitendem Zusammenspiel<br />
werden vermittelt. Auf dieser Basis werden die<br />
zentralen Frage- und Problemstellungen der nationalen und<br />
internationalen Besteuerung und der internationalen Steuerplanung<br />
von Unternehmen und Konzernen sowie international<br />
über Vermögensstrukturen oder direkt in verschiedene Vermögenswerte<br />
investierende Privatpersonen und institutionelle<br />
Investoren behandelt. Dadurch werden die Studierenden befähigt,<br />
komplexe steuerliche Frage- und Problemstellungen zu<br />
erfassen und steuerlich attraktive Lösung zu verstehen und selbst<br />
zu entwickeln.<br />
einer das Weiterbildungsstudium unterstützenden Lernumgebung<br />
finden Studierende sämtliche schriftliche Unterlagen wie<br />
Präsentationen, Gesetzestexte, Entscheidungen der Rechtsprechung<br />
vor. Zudem erhalten Studierende Zugang zu Online-<br />
Datenbanken, Standardliteraturwerken und Gesetzestexten der<br />
deutschsprachigen Steuerjurisdiktionen sowie zu einem umfassenden<br />
Handapparat im Bereich des Steuerrechts.<br />
3. Förderung von Schlüsselqualifikationen<br />
Dem steigenden Erfordernis einer interdisziplinären Qualifikation<br />
trägt der Executive-Masterstudiengang in mehrfacher<br />
Weise Rechnung. Zum einen bearbeiten die Studierenden<br />
gemeinsam mit den Studierenden der weiteren Executive-<br />
Masterstudiengänge in International Asset Management, im<br />
Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht und sowie in Banking<br />
and Securities Laws konkrete grenzüberschreitende Fallstudien.<br />
Darüber hinaus findet eine gemeinsame einwöchige Studienreise<br />
nach Hongkong und Singapur statt. Zudem besteht die Möglichkeit,<br />
zusätzlich zum gewählten Studiengang, kostenfrei<br />
Module aus den anderen genannten Executive-Masterstudiengängen<br />
zu besuchen. Die einzelnen Module finden in der Regel<br />
einmal pro Monat von Donnerstag bis Samstag jeweils um<br />
1 Woche versetzt statt, sodass sich die Studierenden in den für<br />
sie interessanten Themengebieten aller genannten Executive-<br />
Masterstudiengänge „maßgeschneidert“ fortbilden können.<br />
4. Bewerbung<br />
Zum Studiengang wird zugelassen, wer die Zulassungsbedingungen<br />
erfüllt und alle für die Bewerbung notwendigen Unterlagen<br />
(<strong>Download</strong> unter www.uni.li/llm-steuerrecht) fristgerecht<br />
bis zum 30. 6. 2014 eingereicht hat. Die Aufnahme erfolgt nach<br />
dem Eingangsdatum der Bewerbung. Das Anmeldeverfahren<br />
beginnt mit der Einreichung des Bewerbungsformulars. Eine<br />
frühzeitige Bewerbung wird empfohlen.<br />
5. Zulassungsbedingungen<br />
2. Lehrkonzept und Lernumgebung<br />
Voraussetzung für die Zulassung zum Executive-Masterstudiengang<br />
ist ein erfolgreich abgeschlossenes juristisches oder wirtschaftswissenschaftliches<br />
Das Lehrkonzept des modular aufgebauten und auf 3 Semester<br />
Hochschulstudium. Es besteht darüber<br />
zuzüglich Masterthesis angelegten Studiengangs besteht aus hinaus die Möglichkeit einer Zulassung bei Abschluss einer<br />
Lehrveranstaltungen mit einer interaktiven Teilnahme der Studierenden.<br />
einschlägigen Aus- und Weiterbildung auf tertiärer Stufe, die<br />
Die einzelnen Lehrinhalte werden durch den Inha-<br />
einem Umfang von mindestens 60 Kreditpunkten (ECTS) aus-<br />
ber, Univ.-Prof. Dr. Martin Wenz sowie Mitarbeiter des Lehrstuhls<br />
weist. Eine Aufnahme „sur dossier“ gemäss Art. 24 f. Hoch-<br />
für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Internationales schulverordnung vom 16. 8. 2011 ist in Ausnahmefällen, nach<br />
und Liechtensteinisches Steuerrecht am Institut für Finanzdienstleistungen<br />
Überprüfung der notwendigen Bedingungen, auf Antrag der<br />
der Universität Liechtenstein und Experten aus Studienleitung durch den Prorektor Lehre möglich. Über die<br />
der Wissenschaft, Verwaltung und Politik der jeweiligen Länder Zulassung entscheidet die Studienleitung nach Durchsicht der<br />
präsentiert und an praxisorientierten Fallbeispielen analysiert. In eingereichten Bewerbungsunterlagen.<br />
_______________________________________________________________________________________________________<br />
* Univ.-Prof. Dr. Martin Wenz und Dipl.-Kffr. Anja Gierhake, LL.M. sind die Studienleiter des Studiengangs Executive Master of Laws (LL.M.) in International<br />
Taxation, welcher vom Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Internationales und Liechtensteinisches Steuerrecht am Institut für Finanzdienstleistungen<br />
der Universität Liechtenstein, Vaduz angeboten wird.
XVI DStR-PRAKTIKABÖRSE DStR 49/2013<br />
6. European Credit Transfer System<br />
Alle Studienleistungen werden mit Kreditpunkten nach dem<br />
European Credit Transfer System (ECTS) ausgewiesen. Für den<br />
Studiengang Executive Master of Laws (LL.M.) in International<br />
Taxation werden insgesamt 60 ECTS-Punkte vergeben.<br />
7. Weitergehende Informationen<br />
Weitere Informationen, u.a. die Termine für geplante Informationsveranstaltungen,<br />
sowie die Anmeldeunterlagen können<br />
unter www.uni.li/llm-steuerrecht abgerufen werden.<br />
International Taxation : Steuersysteme – Steuerrecht – Steuerkooperation – Steuerplanung<br />
Modul 1<br />
6 Tage, 5 ECTS-Punkte<br />
Steuersysteme: Nationales und<br />
Internationales Steuerrecht : LI, AT, CH, DE<br />
Besteuerung natürlicher Personen und der Personengesellschaften: LI, AT, CH, DE<br />
Fallstudien : LI – AT – CH – DE ( National / Outbound / Inbound )<br />
Modul 2<br />
6 Tage, 5 ECTS-Punkte<br />
Steuersysteme: Nationales und<br />
Internationales Steuerrecht: LI, AT, CH, DE<br />
Besteuerung juristischer Personen und der Kapitalgesellschaften: LI, AT, CH, DE<br />
Fallstudien : LI – AT – CH – DE (National/Outbound/Inbound)<br />
Modul 3<br />
6 Tage, 5 ECTS-Punkte<br />
Internationale Steuerkooperation<br />
Europäisches Steuerrecht<br />
Globale Standards im Steuerrecht<br />
Doppelbesteuerungsabkommen: DBA; Steuerinformationsabkommen: TIEA;<br />
Steuerabkommen: LI / AT, CH / AT, CH / UK, LI / UK; Europäisches Steuerrecht: EU / EWR;<br />
Globale Steuerstandards: G20, G8, OECD, Global Forum, FATF, EU<br />
Fallstudien: LI – AT – CH – DE; Anti-Missbrauchsbestimmungen, CFC-Regime<br />
Modul 4<br />
6 Tage, 5 ECTS-Punkte<br />
Internationale Steuerplanung:<br />
Vermögensstrukturen, Lebensversicherungen,<br />
Steuerstrafrecht: LI, AT, CH, DE<br />
Wegzugbesteuerung: LI, AT, CH, DE; Besteuerung von Stiftungen, Trusts und privat<br />
platzierten Lebensversicherungen: LI, AT, CH, DE; Erbschaftssteuer-DBA;<br />
Fallstudien: LI – AT – CH – DE; Steuerstrafrecht: LI, AT, CH, DE<br />
Modul 5 6 Tage, 5 ECTS-Punkte Wahlmodul<br />
Internationale Steuerplanung : Unternehmen<br />
und Konzerne; Tax Accounting<br />
Alternativ : Besuch eines frei wählbaren Moduls<br />
der anderen Executive-Masterstudiengänge<br />
Holding-/Finanzierungsgesellschaften, Verlustverrechnung, Akquisitionsplanung;<br />
Konzernsteuerquote; Verrechnungspreise; Umstrukturierungen: National,<br />
grenzüberschreitend; Sitzverlegung, Funktionsverlagerung, Vertriebsstrukturen,<br />
Lizenzierung; Tax Accounting und Bilanzsteuerrecht<br />
Modul 6<br />
6 Tage, 5 ECTS-Punkte<br />
Internationale Steuerplanung:<br />
Finanzinstrumente: LI, AT, CH, DE<br />
EU-Zinsbesteuerung<br />
FATCA; Lux-Steuerrecht<br />
Besteuerung klassischer, derivativer und kollektiver Kapitalanlagen sowie Anlagen<br />
in Immobilien, Sachwerten und Unternehmensbeteiligungen : LI, AT, CH, DE ;<br />
EU-Zinsbesteuerung : Status quo und Reform ; FATCA, IGA’s und QI;<br />
Nationales und Internationales Steuerrecht : Lux<br />
Modul 7 6 Tage, 5 ECTS-Punkte Wahlmodul<br />
Studienreise nach HK / SG: International Tax<br />
Planning – Corporate and Wealth Tax Management<br />
Alternativ : Besuch eines frei wählbaren Moduls<br />
der anderen Executive-Masterstudiengänge<br />
Nationales und Internationales Steuerrecht : HK, SG<br />
Internationale Steuerkoorperation und Internationale Steuerplanung : HK, SG :<br />
DBA, TIEA, Stiftungen, Trusts, Holding- / Fianzierungsgesellschaften, International<br />
Business Companies, Lebensversicherungen, Finanzinstrumente, Investmentfonds<br />
Modul 8<br />
6 Tage, 5 ECTS-Punkte<br />
Mehrwert- und Umsatzsteuerrecht: LI / CH, AT / DE<br />
Steuerverfahrensrecht: LI, AT, CH, DE<br />
UK- und US-amerikanisches Steuerrecht<br />
Mehrwert- und Umsatzsteurrecht: LI / CH, AT / DE;<br />
Steuerverfahrensrecht: LI, AT, CH, DE;<br />
Nationales und Internationales Steuerrecht: USA, UK<br />
Modul 9<br />
6 Tage, 5 ECTS-Punkte<br />
International Private Wealth Management:<br />
Finance, Recht, Steuern<br />
Interdisziplinärer Workshop mit Studierenden der anderen Executive-Masterstudiengänge<br />
im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht, in Banking and<br />
Securities Law und in International Asset Management: Querschnittsthemen,<br />
grenzüberschreitende Fallstudien: Präsentation und Diskussion im Plenum<br />
Masterthesis<br />
6 Monate, 15 ECTS-Punkte<br />
Abschluss : Master of Laws in International Taxation, LL. M. (International Taxation)
DStR 49/2013 DStR-PRAKTIKABÖRSE XVII<br />
Bachelor-Studiengang „Steuerlehre“/<br />
Masterstudiengang „Taxation“ an der FH Worms<br />
Von Prof. Dr. Sebastian Düll und Prof. Dr. Patrick Sinewe, Worms*<br />
1. Das Seminar Steuern<br />
1.1 Das Studienkonzept im Seminar Steuern<br />
Die steuerlichen Studiengänge „Steuerlehre“ (Bachelor of Arts)<br />
und „Taxation“ (Master of Arts) sind Teil des Fachbereichs<br />
Wirtschaftswissenschaften an der FH Worms. Beide Studiengänge<br />
werden auch dual im Praxisverbund angeboten. Gemeinsam<br />
bilden die steuerlichen Studiengänge die Organisationseinheit<br />
„Seminar Steuern“. Die ideale Konzeption der beiden<br />
Studiengänge ermöglicht es Studierenden mit Berufsausbildung,<br />
die ihr Master-Studium in Kombination mit einer beruflichen<br />
Tätigkeit von 16 Wochenstunden absolvieren, bereits 5 Jahre<br />
nach Beginn des Bachelor-Studiums die Voraussetzungen zur<br />
Anmeldung zum Steuerberaterexamen zu erlangen.<br />
1.2 Die Organisationsstruktur im Seminar Steuern<br />
Die klare Struktur der Fachbereiche und Studiengänge an der<br />
FH Worms, das Kleingruppenprinzip in der Lehre und unser<br />
motiviertes Team im Seminar Steuern bilden die Rahmenbedingungen<br />
eines erfolgreichen Studiums. Die berufenen Professoren<br />
können alle auf eine umfassende Praxiserfahrung zurückgreifen.<br />
Darüber hinaus sind Lehrbeauftragte im Studiengang<br />
Steuerlehre tätig, die aufgrund ihrer Tätigkeit als<br />
Steuerberater oder Fachanwalt einen aktuellen Praxistransfer<br />
bieten können. Ergänzt wird das Team der Lehrenden durch<br />
wissenschaftliche Assistentinnen, die Koordinationsstelle und das<br />
Sekretariat. Damit schaffen wir ideale Voraussetzungen für ein<br />
schnelles, effektives und dennoch inhaltlich fundiertes Studium<br />
in der optimalen Kombination von wissenschaftlicher Lehre<br />
und aktuellem Praxisbezug.<br />
1.3 Das duale Studium im Praxisverbund<br />
Sowohl das Bachelor- als auch das Master-Studium werden dual<br />
im Praxisverbund angeboten und so die Wissensvermittlung an<br />
der Hochschule mit einer parallelen praktischen Tätigkeit des<br />
Studierenden in einer Kanzlei oder Beratungsgesellschaft verbunden.<br />
Die Tätigkeit dort findet überwiegend in der vorlesungsfreien<br />
Zeit und auch tageweise während des Semesters<br />
statt. Mit dem Studium im Praxisverbund können Unternehmen<br />
die Bindung zu jungen und qualifizierten Mitarbeitern<br />
vertiefen und so bestmöglich von der Verbindung zwischen<br />
Wirtschaft und Hochschule profitieren. Notwendige Voraussetzung<br />
für das duale Studium ist der Abschluss eines Kooperationsvertrags<br />
zwischen dem Praxispartner und der FH Worms.<br />
* Prof. Dr. Sebastian Düll, Prof. Dr. Patrick Sinewe, beide Fachhochschule Worms, Seminar Steuern.<br />
• eine Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten (im Sinne<br />
2. Die Studiengänge<br />
des anerkannten Ausbildungsberufs gemäß Berufsbildungsgesetz<br />
2.1 Das Profil des Bachelor-Studiengangs<br />
(BBiG) oder einer gleichwertigen Ausbildung);<br />
• eine Ausbildung zur Finanzwirtin/zum Finanzwirt (mittlerer<br />
Der Bachelor-Studiengang Steuerlehre wurde basierend auf Dienst) der Finanzverwaltung oder einer gleichwertigen<br />
dem bisherigen Diplomstudiengang „Steuerwesen“ weiterent-<br />
Ausbildung;<br />
_______________________________________________________________________________________________________<br />
wickelt und wird seit dem Sommersemester 2010 angeboten.<br />
Der Studiengang ist klar an den Bedürfnissen der steuerberatenden<br />
Berufe ausgerichtet. Die Ausbildung erfolgt in sieben Semestern<br />
(210 ECTS) überwiegend praxisorientiert. Ziel ist es,<br />
die Studierenden optimal auf einen Berufseinstieg in den steuerberatenden<br />
Berufen und auf das Steuerberaterexamen vorzubereiten.<br />
Der Studiengang führt zu einem ersten berufsqualifizierenden<br />
akademischen Abschluss (Bachelor of Arts, B.A.).<br />
2.2 Die Studieninhalte<br />
Das Studium vermittelt den Studierenden ein möglichst umfassendes<br />
Wissen in den speziellen Betriebswirtschaftslehren<br />
„Betriebliche Steuerlehre“ und „Rechnungswesen“ sowie im<br />
Bereich des Wirtschaftsrechts (Modulblock „Recht und Methodenlehre“).<br />
Im steuerrechtlichen Bereich erlangen die Studierenden<br />
vertiefte Kenntnisse in den Einzelsteuerarten ebenso<br />
wie im Bilanzsteuerrecht, der Abgabenordnung, des Bewertungs-<br />
und Umwandlungssteuerrechts sowie im Internationalen<br />
Steuerrecht. Daneben werden Grundlagen der allgemeinen<br />
Betriebs- und Volkswirtschaftslehre angeboten. Fähigkeiten in<br />
Nebendisziplinen wie Wirtschaftsenglisch, Rethorik, wissenschaftliches<br />
Arbeiten oder Wirtschaftsethik runden die Ausbildung<br />
ab.<br />
2.3 Das Orientierungssemester<br />
Ein Praktikum vor Studienbeginn ist im Bachelor-Studiengang<br />
Steuerlehre nicht erforderlich. Vielmehr ist das erste Fachsemester<br />
als Einführungs- und Orientierungssemester für Studienanfänger<br />
ohne Berufsausbildung ausgestaltet. In der ersten Hälfte<br />
des ersten Semesters finden einführende Vorlesungen zu steuerlichen,<br />
wirtschaftswissenschaftlichen und rechtlichen Themen<br />
statt. In der zweiten Semesterhälfte absolvieren die Studierenden<br />
ein Praktikum bei einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei<br />
oder einem Unternehmen mit eigener Steueroder<br />
Jahresabschlussabteilung. Damit haben die Studierenden<br />
ohne steuerliche Berufsausbildung nach dem ersten Semester<br />
einen Einblick in ihre gewählte Studienrichtung erhalten und<br />
kommen erst im zweiten Semester mit Studierenden mit einer<br />
abgeschlossenen Berufsausbildung zusammen.<br />
Bewerber mit qualifizierter Ausbildung steigen im Bachelor-Studium<br />
direkt in das zweite Fachsemester ein und können ihr Studium<br />
so auf sechs Semester verkürzen. Unter einer qualifizierten<br />
Ausbildung wird angesehen:
XVIII DStR-PRAKTIKABÖRSE DStR 49/2013<br />
• eine Ausbildung zum Steuerfachwirt;<br />
• eine Ausbildung zum Bilanzbuchhalter (IHK).<br />
2.4 Die Berufschancen<br />
Das Studium bildet die Grundlage für den Eintritt in die Berufspraxis<br />
oder für ein weiteres, auf den Inhalten des Bachelorstudiums<br />
aufbauenden Masterstudiums, das ebenfalls am Seminar<br />
Steuern an der Fachhochschule Worms angeboten wird.<br />
Absolventen des Bachelorstudiums sind in der Lage, Themen<br />
selbständig und zielorientiert zu bearbeiten. Hierbei hilft ihnen<br />
– neben den fundierten theoretischen Kenntnissen – die im Studium<br />
erlernte Arbeitstechnik/-methodik. Nach einigen Jahren<br />
Berufserfahrung stehen den Absolventen leitende Stellungen bei<br />
den Steuerabteilungen von großen Unternehmungen oder bei<br />
Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften offen.<br />
3. Der Master-Studiengang Taxation (M.A.)<br />
3.1 Das Profil des Master-Studiengangs<br />
Der konsekutive, anwendungsorientierte Master-Studiengang<br />
hat eine Regelstudiendauer von drei Semestern (90 ECTS)<br />
und führt zum berufsqualifizierenden akademischen Abschluss<br />
„Master of Arts, M.A.“ Hierbei zielt der Master-Studiengang<br />
auf die Vorbereitung der Studierenden auf eine berufspraktische<br />
oder wissenschaftliche Tätigkeit ab. Das Master-Studium ermöglicht<br />
eine intensive Spezialisierung auf das Berufsfeld des<br />
Steuerberaters bzw. auf das Berufsfeld eines Mitarbeiters in einer<br />
Steuerberatungspraxis oder Steuerabteilung eines nationalen<br />
bzw. internationalen Konzerns. Insofern positioniert sich der<br />
Master-Studiengang als Spezialisierungsstudium komplementär<br />
zum generalistischen Ansatz des Bachelor-Studiengangs. Im<br />
Hinblick auf eine wissenschaftliche Befähigung schafft der Master-Studiengang<br />
die Voraussetzung für ein Promotionsstudium.<br />
Außerdem eröffnet er den Zugang zum Höheren Dienst.<br />
3.2 Die Zulassungsvoraussetzungen<br />
Bewerber für den Master-Studiengang müssen einen ersten<br />
berufsqualifizierenden Studienabschluss mit der Mindestnote<br />
befriedigend vorweisen, die englischen Sprachkenntnisse müssen<br />
mindestens Europalevel B 2 entsprechen. Als berufsqualifizierender<br />
Studienabschluss gilt:<br />
• ein Bachelor-Abschluss mit mindestens 210 absolvierten<br />
ECTS in einem betriebswirtschaftlichen oder juristischen<br />
Studiengang;<br />
• ein Abschluss in einem Diplom-Studiengang mit betriebswirtschaftlicher<br />
oder juristischer Ausrichtung;<br />
• ein Abschluss der Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt.<br />
Bewerber mit einem Bachelor-Abschluss mit 180 ECTS in<br />
einem betriebswirtschaftlichen oder juristischen Studiengang,<br />
einem ersten juristisches Staatsexamen oder einem Abschluss an<br />
einer Verwaltungshochschule können durch den Nachweis<br />
eines mindestens 6-monatigen Praktikums ebenfalls die Aufnahmevoraussetzungen<br />
erlangen. Einzelheiten zum Praktikum<br />
sind auf der Internetseite ausführlich dargestellt.<br />
3.3 Die Studieninhalte<br />
Die fachlichen Lehrveranstaltungen konzentrieren sich auf die<br />
Bereiche Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und betriebswirtschaftliches<br />
Rechnungswesen unter Berücksichtigung vornehmlich<br />
internationaler Aspekte sowie der wissenschaftlichen Methodenlehre.<br />
Ein besonderes Gewicht haben dabei die Lehrveranstaltungen<br />
im steuerrechtlichen Bereich. Dort erlangen die Studierenden<br />
vertiefende Kenntnisse in den Einzelsteuerarten sowie<br />
deren Wechselwirkungen im Kontext von Akquisitionsund<br />
Finanzierungsstrukturen. Im Bereich des Wirtschaftsrechts<br />
beschäftigen sich die Studierenden vor allem mit den Gebieten<br />
des Handels- und Gesellschaftsrechts im Hinblick auf praxisrelevante<br />
Unternehmensverträge und deren steuerliche Implikationen.<br />
In dem Bereich Betriebswirtschaft/Rechnungswesen sollen<br />
die Studierenden Kenntnisse über die steuerlichen Einflüsse auf<br />
Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, auch im internationalen<br />
Bereich, und der Finanzanalyse erlangen. Die fachlichen<br />
Module werden ergänzt durch eine Ausbildung in steuerspezifischem<br />
Englisch.<br />
3.4 Die Struktur des Masterstudiums<br />
Das Masterstudium gliedert sich in dreizehn Module. Die Module<br />
sind aufgrund ihrer gleichwertigen Relevanz identisch gewichtet<br />
und entsprechen jeweils 6 ECTS/4 SWS. Ein explizites<br />
Auslandssemester ist im Masterstudium aufgrund der stark am<br />
nationalen Recht orientierten Inhalte nicht vorgesehen. Eine<br />
Anerkennung von im Ausland erworbenen ECTS ist jedoch<br />
grundsätzlich möglich.<br />
Weitere Informationen und Kontaktdaten:<br />
Bachelor-Studiengang:<br />
Studiengangleiter StB Prof. Dr. Sebastian Düll,<br />
Tel.: 06241/509-177<br />
Master-Studiengang:<br />
Studiengangleiter StB Prof. Dr. Patrick Sinewe,<br />
Tel.: 06241/509-177<br />
Koordination beider Studiengänge<br />
Dipl.-Betriebswirtin (FH) Carmen Neiser,<br />
Tel.: 06241/509-111<br />
E-Mail: neiser@fh-worms.de<br />
(Der Anzeigenteil der Praktikabörse ist ab Seite XXXV abgedruckt)