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WISO Steuer 2013 - Bedienanleitung

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<strong>WISO</strong> <strong>Steuer</strong><br />

Info<br />

Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerker<br />

Haushaltsnahe Dienstleister und Handwerker spielen in der Einkommensteuererklärung<br />

eine immer größere Rolle. Nicht ohne Grund, denn die<br />

Abzugsfähigkeit derartiger Kosten hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich<br />

verbessert. Bei den Haushaltshilfen können derzeit 20 Prozent<br />

der Aufwendungen bis zu einem Maximalbetrag von 510 Euro für<br />

Minijobs und 4.000 Euro für andere Beschäftigungsverhältnisse und<br />

Dienstleister von der <strong>Steuer</strong>schuld abgezogen werden. Handwerkerrechnungen<br />

mindern die <strong>Steuer</strong>schuld ebenfalls mit 20 Prozent bis maximal<br />

1.200 Euro. Allerdings sind an die Abzugsfähigkeit einige Bedingungen<br />

geknüpft: Grundsätzlich muss die Leistung auf Rechnung erbracht werden.<br />

Diese ist zudem unbar, etwa durch Überweisung, zu bezahlen.<br />

Zu beachten ist dabei, dass sich lediglich der Arbeitslohn steuerlich<br />

ansetzen lässt, nicht aber Materialkosten. Achten Sie deshalb darauf,<br />

dass die Arbeitskosten getrennt auf der Rechnung ausgewiesen werden.<br />

Zudem dürfen Baumaßnahmen, die bereits durch das CO-Gebäudesanierungsprogramm<br />

der Bundesregierung gefördert sind, nicht zusätzlich<br />

steuerlich abgesetzt werden. Haushaltsnahe Dienstleistungen müssen<br />

zudem wirklich „haushaltsnah“ erfolgen. Das ist etwa bei Gartenarbeiten,<br />

Wohnungsreinigung oder der Pflege von Angehörigen der Fall.<br />

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse werden – je nach Sachverhalt<br />

– in den Bereichen Nebenkosten- / Hausgeld abrechnungen, Handwerkerleistungen,<br />

Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt, Pflege- und<br />

Betreuungsleistungen sowie Heimunterbringung erfasst.<br />

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