WISO Steuer 2013 - Bedienanleitung
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<strong>WISO</strong> <strong>Steuer</strong><br />
Info<br />
Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerker<br />
Haushaltsnahe Dienstleister und Handwerker spielen in der Einkommensteuererklärung<br />
eine immer größere Rolle. Nicht ohne Grund, denn die<br />
Abzugsfähigkeit derartiger Kosten hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich<br />
verbessert. Bei den Haushaltshilfen können derzeit 20 Prozent<br />
der Aufwendungen bis zu einem Maximalbetrag von 510 Euro für<br />
Minijobs und 4.000 Euro für andere Beschäftigungsverhältnisse und<br />
Dienstleister von der <strong>Steuer</strong>schuld abgezogen werden. Handwerkerrechnungen<br />
mindern die <strong>Steuer</strong>schuld ebenfalls mit 20 Prozent bis maximal<br />
1.200 Euro. Allerdings sind an die Abzugsfähigkeit einige Bedingungen<br />
geknüpft: Grundsätzlich muss die Leistung auf Rechnung erbracht werden.<br />
Diese ist zudem unbar, etwa durch Überweisung, zu bezahlen.<br />
Zu beachten ist dabei, dass sich lediglich der Arbeitslohn steuerlich<br />
ansetzen lässt, nicht aber Materialkosten. Achten Sie deshalb darauf,<br />
dass die Arbeitskosten getrennt auf der Rechnung ausgewiesen werden.<br />
Zudem dürfen Baumaßnahmen, die bereits durch das CO-Gebäudesanierungsprogramm<br />
der Bundesregierung gefördert sind, nicht zusätzlich<br />
steuerlich abgesetzt werden. Haushaltsnahe Dienstleistungen müssen<br />
zudem wirklich „haushaltsnah“ erfolgen. Das ist etwa bei Gartenarbeiten,<br />
Wohnungsreinigung oder der Pflege von Angehörigen der Fall.<br />
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse werden – je nach Sachverhalt<br />
– in den Bereichen Nebenkosten- / Hausgeld abrechnungen, Handwerkerleistungen,<br />
Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt, Pflege- und<br />
Betreuungsleistungen sowie Heimunterbringung erfasst.<br />
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