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Steuer-Spar-Magazin - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>Steuer</strong><strong>Spar</strong><strong>Magazin</strong><br />

2012<br />

www.steuernsparen.de<br />

4,90 €<br />

IMpreSSuM<br />

Herausgeber:<br />

Michael Jungblut (V.i.S.d.P.), c/o<br />

<strong>Buhl</strong> Tax <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Am Siebertsweiher 3/5<br />

57290 Neunkirchen<br />

Vertrieb:<br />

<strong>Buhl</strong> Data <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Am Siebertsweiher 3/5<br />

57290 Neunkirchen<br />

Verlag, redaktion und Anzeigenleitung:<br />

corps.<br />

Corporate Publishing <strong>Service</strong>s <strong>GmbH</strong><br />

Kasernenstraße 69, 40213 Düsseldorf<br />

Chefredaktion:<br />

Florian Flicke<br />

Chein vom Dienst:<br />

Christiane Reiners<br />

redaktionsleitung:<br />

Mirko Hackmann, Axel vom Schemm<br />

Mitarbeiter dieser Ausgabe:<br />

Sigrid Born, Stefan Horn, Christoph Iser,<br />

Eva Neuthinger, Christian Ollick,<br />

Daniel Schönwitz, Heinz-Josef Simons<br />

und Nicole Würth<br />

Anzeigenleitung:<br />

Ralf Zawatzky (Tel. 0211/54 227 662)<br />

Art-Direktion:<br />

Ahad Pirahmadian<br />

Sequoia Media <strong>GmbH</strong> Köln<br />

Graik:<br />

Nathalie Metternich<br />

Bildredaktion:<br />

Barbara Brower-Rabinowitsch<br />

Knet-Illustration:<br />

Martina Held<br />

Druck:<br />

Weiss-Druck<br />

Hans-Georg-Weiss-Straße 7<br />

52156 Monschau<br />

Lithograie:<br />

TiMe <strong>GmbH</strong><br />

<strong>Service</strong>-Telefon für Ihre Fragen,<br />

Anregungen und Kritik:<br />

01805/35 45 51 (0,14 €/Min. aus dem dt.<br />

Festnetz, Mobilfunkpreis max. 0,42 €/min.)<br />

magazin@steuernsparen.de<br />

4 <strong>Steuer</strong><strong>Spar</strong><strong>Magazin</strong> • 2012<br />

6<br />

„Unsere <strong>Spar</strong>manns“: Lesen Sie, wie die handgemachte Familie ihre Knete – pardon: ihr Geld – vor dem Fiskus rettet.<br />

GettyImages Kroemer, Images/Johannes Getty Images, Mauritius (Titel), Held,<br />

42<br />

108<br />

Martina<br />

Mehr Geld vom Boss: So punkten Sie im Gehaltsgespräch. Zielgerade: Mitmachen beim <strong>Steuer</strong>-Endspurt. Fotos:


FAMILIE<br />

6 Diese <strong>Spar</strong>manns<br />

Lernen Sie unsere Musterfamilie kennen<br />

– und ihre cleveren <strong>Steuer</strong>spartipps<br />

8 <strong>Steuer</strong>sache Kind<br />

Verdient der Nachwuchs zu viel, müssen<br />

Eltern um das Kindergeld fürchten<br />

11 Ständig in Bereitschaft<br />

Sind volljährige Kinder nicht in einer Ausbildung,<br />

ist das Kindergeld in Gefahr<br />

14 Mit Vorsorge sparen<br />

Mit Beiträgen zur Kranken- und<br />

Plegeversicherung <strong>Steuer</strong>n sparen<br />

16 Arm geschieden<br />

Eine Scheidung ist emotional belastend.<br />

Wer nicht vorsorgt, leidet auch inanziell<br />

20 Eine letzte <strong>Steuer</strong>spar-Bastion<br />

Wie Sie mit außergewöhnlichen Belastungen<br />

Ihr Geld vor dem Fiskus retten<br />

24 Wenn der Vater mit dem Sohne<br />

Mit Verträgen unter Verwandten kann<br />

man sparen – wenn der Fiskus mitspielt<br />

26 Plötzlich Plegefall<br />

Wie Sie Ihre Familie absichern, wenn<br />

die Gesundheit nicht mehr mitmacht<br />

29 Vorauszahlen und sparen<br />

Wer die Beiträge zu privaten Krankenversicherung<br />

vorschießt, spart <strong>Steuer</strong>n<br />

30 Abschied mit Risiko<br />

Bittet der Fiskus Hinterbliebene zur<br />

Kasse, kann es inanziell eng werden<br />

32 Es bleibt in der Familie<br />

Wie Sie Verwandten inanziell helfen und<br />

dabei noch legal <strong>Steuer</strong>n sparen können<br />

35 Darf‘s ein bisschen mehr sein?<br />

Wie sich das Elterngeld mit ein paar<br />

einfachen Tricks aufstocken lässt<br />

35 3-2-1 – <strong>Steuer</strong>falle Internet<br />

Ebay-Verkäufe füllen die Haushaltskasse<br />

– und rufen das Finanzamt auf den Plan<br />

38 Beschlossen & verkündet<br />

Aktuelle Gerichtsurteile zu Streitfällen<br />

aus dem Alltag der „Familie“<br />

ARBEIT<br />

42 Elf <strong>Steuer</strong>vorteile auf einen Streich<br />

Die Lohnsteuerrichtlinien 2012 bieten für<br />

jeden Arbeitnehmer <strong>Spar</strong>potenziale<br />

44 Kleine Geschenke ersparen die <strong>Steuer</strong><br />

Abgabenfreie Sachbezüge zu bekommen<br />

ist für Arbeitnehmer jetzt noch einfacher<br />

46 Smart gespart<br />

Wer sein Diensthandy privat nutzen darf,<br />

kann <strong>Steuer</strong>n sparen. Und der Chef auch<br />

48 Alles oder nichts<br />

Kosten für Computer, Fachbücher oder<br />

Berufskleidung sind häuig absetzbar<br />

50 Und täglich grüßt das Arbeitszimmer<br />

Wie Sie von aktueller Rechtsprechung<br />

zum <strong>Steuer</strong>-Zankapfel proitieren können<br />

53 Geschäftlich unterwegs<br />

Wer berulich auf Achse ist, kann die Kosten<br />

absetzen – wenn der Fiskus mitspielt<br />

54 Für eine Handvoll Euro<br />

Die Werbungskostenpauschale steigt.<br />

Der <strong>Steuer</strong>zahler merkt davon fast nichts<br />

56 Doppeltes Glück<br />

Was Sie bei einer doppelten Haushaltsführung<br />

alles beachten müssen<br />

60 Beschlossen & verkündet<br />

Aktuelle Gerichtsurteile zu Streitfällen<br />

aus dem Gebiet „Arbeit“<br />

INTERVIEW<br />

62 „Einfach, sicher und verständlich“<br />

Finanzexperte Volker Looman und seine<br />

Vorstellung von der idealen Geldanlage<br />

WOHNEN<br />

72 Lukratives Reinemachen<br />

Legale Arbeiten in den eigenen vier Wänden<br />

fördert der Fiskus mit <strong>Steuer</strong>boni<br />

75 Raus aus der Zwickmühle<br />

Wer Immobilien zu Lebzeiten auf die Kinder<br />

überträgt, sollte einige Tricks kennen<br />

78 Umzug in die <strong>Steuer</strong>falle<br />

Gewinne bei Hausverkäufen binnen zehn<br />

Jahren sind steuerplichtig. Es sei denn...<br />

80 <strong>Steuer</strong>-Handicap<br />

Wenn sich das Finanzamt beim behindertengerechten<br />

Umbau querstellt<br />

84 Mit Stolpersteinen renoviert<br />

Immobilienkäufer sollten ihn beachten:<br />

den anschaffungsnahen Aufwand<br />

86 Kraftwerk fürs Zuhause<br />

Mini-Blockheizkraftwerke rechnen sich<br />

inzwischen auch im heimischen Keller<br />

88 Beschlossen & verkündet<br />

Aktuelle Gerichtsurteile zu Streitfällen<br />

aus dem Spektrum „Wohnen“<br />

SELBSTSTÄNDIG<br />

92 Ausgebremst<br />

Wer das Auto dienstlich und privat nutzt,<br />

kann sparen – und in Stolperfallen tappen<br />

INHALT<br />

2012<br />

95 Nebenbei der eigene Chef<br />

Viele Arbeitnehmer sind nebenberulich<br />

selbstständig. Das müssen Sie wissen<br />

98 Geld ausgeben und sparen<br />

Das Wortungetüm zum <strong>Steuer</strong>nsparen:<br />

Neues zum Investitionsabzugsbetrag<br />

100 Wenn der <strong>Steuer</strong>prüfer klingelt<br />

Gute Vorbereitung und Kooperation<br />

machen die Prüfung zum Kinderspiel<br />

104 Beschlossen & verkündet<br />

Aktuelle Gerichtsurteile zu Streitfällen<br />

aus dem Bereich „Selbstständigkeit“<br />

STEUERPRAXIS<br />

108 <strong>Steuer</strong>-Endspurt 2011<br />

Jetzt noch die <strong>Steuer</strong>last für das laufende<br />

Jahr drücken und bares Geld sparen<br />

112 Papierlos glücklich<br />

Was Sie zur elektronischen <strong>Steuer</strong>-<br />

erklärung alles wissen müssen<br />

115 Elf Ziffern für die Ewigkeit<br />

Warum selbst Babys und Verstorbene<br />

eine <strong>Steuer</strong>identiikationsnummer haben<br />

116 Deutsch/Fiskus – Fiskus/Deutsch<br />

„Nichtanwendungserlass“ und Co.:<br />

Ein kleines Einmaleins der Fiskussprache<br />

118 Gewinnen mit Verlusten<br />

Privatanleger können mit einem Polster<br />

künftige Kursgewinne steuerfrei halten<br />

120 Einspruch!<br />

Viele <strong>Steuer</strong>bescheide sind nicht korrekt.<br />

Wir zeigen, wie Sie sich wehren können<br />

124 Muster mit Wert<br />

Anhängige Verfahren für den eigenen<br />

<strong>Steuer</strong>fall nutzen – leichter als gedacht<br />

128 Die 10 verrücktesten <strong>Steuer</strong>n<br />

Kaffee, Waffen, Sex und SMS – vor<br />

dem Fiskus scheint nichts sicher zu sein<br />

RUBRIKEN<br />

3 Editorial<br />

4 Impressum<br />

39 Cartoon<br />

61 Sudoku<br />

89 Kreuzworträtsel<br />

105 Bilderrätsel<br />

130 <strong>Magazin</strong> intern<br />

<strong>Steuer</strong><strong>Spar</strong><strong>Magazin</strong> 5


_FAMILIE<br />

Sohn und Tochter unterstützen, zuverlässige<br />

Mieter haben und dann auch noch über<br />

viele Jahre hinweg kräftig Werbungskosten<br />

absetzen – das war das Ziel eines Ehepaars<br />

aus Nordrhein-Westfalen. Sie überließen<br />

daher 2001 ihre gut 50 Quadratmeter große<br />

Wohnung für 125 Euro zuzüglich Umlagen<br />

zunächst ihrem Sohn.<br />

Dass sie vor allem fürs Finanzamt einen<br />

Mietvertrag brauchten, war ihnen bewusst.<br />

So ganz trauten sie aber den Beamten nicht.<br />

Denn neben dem Mietpreis notierten die<br />

Eltern handschriftlich „vorbehaltlich der Anerkennung<br />

durchs Finanzamt“. Ein schwerwiegender<br />

Fehler, wie sich später zeigen sollte.<br />

Jahrelang geschah nichts, der Bogen für Vermietung<br />

und Verpachtung jeder Einkommensteuererklärung<br />

ging ohne Beanstandung<br />

durch. Bis sie nach einer Renovierung 2006<br />

fast 17.000 Euro Verlust geltend machten und<br />

dann die Wohnung für 123 Euro an die Tochter<br />

vermieteten. Finanzamt und im Dezember<br />

0 2.000 4.000 6.000<br />

€ 8.000<br />

5.719,91 €<br />

<strong>Spar</strong>ometer: Hätte das Ehepaar aus NRW – iktives<br />

zu versteuerndes Einkommen: 60.000 Euro – beim<br />

Mietvertrag die Tipps des Beitrags berücksichtigt,<br />

hätte es die oben genannte Summe gespart.<br />

Wenn der Vater mit dem Sohne<br />

FamIlIenverTräGe. Ob Miete, Darlehen oder Mitarbeit – Verträge mit Angehörigen helfen,<br />

<strong>Steuer</strong>n zu sparen. Doch das Finanzamt misstraut solchen Geschäften häuig und nimmt die<br />

Vereinbarungen ganz genau unter die Lupe. Wir erklären, worauf Sie unbedingt achten müssen.<br />

Darlehensvertrag – Check beim Finanzamt<br />

Am Schreiben des Bundesinanzministeriums zu Darlehensverträgen zwischen Angehörigen<br />

orientieren sich die Finanzämter, wenn sie <strong>Steuer</strong>erklärungen bearbeiten. Die<br />

wichtigsten Punkte:<br />

A vertrag. Der Darlehensvertrag muss zivilrechtlich wirksam geschlossen und tatsächlich<br />

wie vereinbart durchgeführt werden. Minderjährige Kinder brauchen die Zustimmung<br />

eines Ergänzungsplegers vom Vormundschaftsgericht (Amtsgericht). Schriftform verlangt<br />

das Finanzamt zwar nicht ausdrücklich, sie ist aber schon aus Beweisgründen ratsam.<br />

Zudem muss der Vertrag dem Fremdvergleich standhalten, auch deshalb empiehlt sich<br />

ein schriftlicher Vertrag.<br />

A Trennung. Die Vermögenssphären etwa der Eltern und des Sohnes oder der Tochter müssen<br />

klar getrennt sein, damit nicht der Verdacht aufkommt, hinter dem Darlehen stecke<br />

faktisch eine Unterhaltszahlung.<br />

A Bedingungen. Der Darlehensvertrag muss mindestens enthalten: Laufzeit, Art und Zeit<br />

der Rückzahlung, Zinsen, Sicherheit für das Darlehen. Grundsätzlich sind hier die üblichen<br />

Banksicherheiten wie Grundschuld, Bürgschaft etc. gemeint. Sind die Vertragspartner<br />

wirtschaftlich voneinander unabhängig, wie etwa berufstätige Ehegatten oder Eltern und<br />

ihr erwachsener Sohn, muss das Finanzamt Tilgung und Sicherheit nicht prüfen.<br />

A Schenkung. Wenn sich Angehörige Geld schenken, das kurz darauf wieder als Darlehen<br />

zurückließt, akzeptiert das Finanzamt den Vertrag nicht. Unser Rat: Schenkung und Darlehensvertrag<br />

auf jeden Fall in getrennten Verträgen vereinbaren und längere Zeit zwischen<br />

den Überweisungen verstreichen lassen. Die frühere „Schamfrist“ von drei Monaten<br />

nennt das Schreiben nicht, sollte aber eingehalten werden.<br />

24 <strong>Steuer</strong><strong>Spar</strong><strong>Magazin</strong> • 2012<br />

2010 das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 12 K<br />

4518/08 E) lehnten das Mietverhältnis ab und<br />

strichen den Verlustabzug. Für die Richter war<br />

die Miete mit dem handschriftlichen Zusatz<br />

nicht so vereinbart, wie sie auch ein fremder<br />

Mieter unterschrieben hätte. Seit kurzem liegt<br />

der Fall in zweiter und letzter Instanz beim<br />

Bundesinanzhof (Az. IX R 18/11).<br />

Typischer Interessenkonlikt<br />

„Das Urteil zeigt den typischen Konlikt zwischen<br />

familiären Interessen und formellen<br />

Anforderungen“, sagt Klaus Beuttler, <strong>Steuer</strong>berater<br />

der Kanzlei von Podewils, Kohler<br />

und Partner in Böblingen. Der Fiskus gesteht<br />

Verwandten gewisse Vorteile zu, wie etwa eine<br />

günstigere Miete. Im Großen und Ganzen<br />

muss aber der Mietvertrag grundsätzlich so<br />

formuliert sein wie zwischen Vermieter und<br />

einem fremden Mieter, der sich um die Wohnung<br />

beworben hat. Konkret muss der Eigentümer<br />

mindestens 75 Prozent der ortsüblichen<br />

Kaltmiete verlangen, damit das Finanzamt die<br />

Werbungskosten voll anerkennt.<br />

Mit dem „<strong>Steuer</strong>vereinfachungsgesetz“ soll<br />

diese Grenze auf 66 Prozent gesenkt werden.<br />

Am besten verwenden Verwandte einen<br />

Standardmietvertrag und erkundigen sich<br />

bei der Kommune oder im Anzeigenmarkt<br />

der Lokalzeitung nach der üblichen Miete.<br />

Ein Online-Mietspiegel ist auch unter www.<br />

hausblick.de/mietspiegel verfügbar. „Wichtig<br />

ist aber auch, dass sie den Mietvertrag wie<br />

unter Fremden üblich praktizieren“, ergänzt<br />

<strong>Steuer</strong>berater Volker Andres, Geschäftsführer<br />

der Beratungsgruppe Adjuvantis in Mayen bei<br />

Koblenz. Das heißt für <strong>Steuer</strong>zahler, vor allem


Foto: Mauritius Images<br />

Bitte hier unterschreiben: Familienverträge sind eine lohnende <strong>Steuer</strong>sparoption. Aber sie müssen den strengen Regeln des Fiskus genügen.<br />

auch regelmäßig die Miete aufs Konto der Eltern<br />

zu überweisen.<br />

Der Fremdvergleich gilt auch beim Darlehensvertrag.<br />

In seinem neuesten Schreiben<br />

hat das Bundesinanzministerium die<br />

wichtigsten Prüfpunkte dafür aufgestellt<br />

(vgl. Kasten „Darlehensvertrag – Check beim<br />

Finanzamt“, Seite 24). Richtig eingefädelt<br />

bringt der familiäre Darlehensvertrag massive<br />

<strong>Steuer</strong>vorteile. Beispiel: Die Ehefrau gibt<br />

ihrem Mann für seinen kleinen Nebenerwerbsbetrieb<br />

einen Kredit von 50.000 Euro<br />

zu einem Zins von sieben Prozent. Die Zinsen<br />

von 3.500 Euro im Jahr setzt der Mann sofort<br />

als Betriebsausgabe ab.<br />

Das eigene Kind als mitarbeiter<br />

Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag<br />

der zusammen veranlagten Ehegatten sinken.<br />

Gleichzeitig muss zwar die Ehefrau ihre<br />

Zinseinnahmen versteuern, doch sie kann<br />

den gemeinsamen <strong>Spar</strong>erfreibetrag von<br />

1.500 Euro gegenrechnen. Sie muss also nur<br />

2.000 Euro versteuern. Unterm Strich bleiben<br />

dem Paar 1.500 Euro als Abzugsposten übrig.<br />

<strong>Steuer</strong>lich attraktiv sind schließlich auch<br />

Arbeitsverträge mit Angehörigen. Wer etwa<br />

als freier Handelsvertreter den Sohn oder die<br />

Tochter beauftragt, Briefe oder Rechnungen<br />

zu schreiben und sie dafür wie vertraglich vereinbart<br />

bezahlt, kann die Beträge als Betriebsausgabe<br />

absetzen. Auch das Kind proitiert<br />

steuerlich: Nach Abzug des Werbungskostenpauschbetrags<br />

von künftig 1.000 Euro zahlt es<br />

nur dann <strong>Steuer</strong>n, wenn zusammen mit anderen<br />

Einkünften mehr als der Grundfreibetrag<br />

arbeitsvertrag – klar vom Privaten trennen<br />

von 8.004 Euro im Jahr zusammenkommen.<br />

Und auch darüber hinaus steigt der <strong>Steuer</strong>satz<br />

mit zunächst 14 Prozent nur langsam<br />

an (mehr dazu im unten stehenden Kasten<br />

„Arbeitsvertrag – klar vom Privaten trennen“ ).<br />

„Insgesamt betrachtet sind also Verträge mit<br />

Angehörigen meist inanziell und steuerlich<br />

für alle Beteiligten attraktiv“, resümiert Klaus<br />

Beuttler. K<br />

Auch beim Arbeitsvertrag müssen grundsätzlich alle Bedingungen so vereinbart sein<br />

wie unter Fremden, damit sie der Fiskus anerkennt. Darauf kommt es an:<br />

A arbeit. Die Tätigkeit darf nicht zu alltäglichen Hilfen des Angehörigen zählen. Mitarbeit im<br />

Haushalt, Autowaschen oder Einkaufen eignen sich grundsätzlich nicht für den Arbeitsvertrag.<br />

A vertrag. Am besten einen schriftlichen Vertrag schließen. Mindestens Art der Arbeit und<br />

Bezahlung müssen darin stehen. Bezahlung wie unter Fremden üblich, regelmäßige<br />

Überweisung statt Barzahlung.<br />

musterrechnung<br />

Die Ehefrau gibt ihrem selbstständigen Mann einen Kredit in Höhe von 50.000 Euro zu<br />

einem Zinssatz von 7 Prozent. Die Ehefrau erhält also jährlich 3.500 Euro Zinseinnahmen.<br />

<strong>Steuer</strong>plichtig sind nur 2000 Euro, weil sie den gemeinsamen <strong>Spar</strong>erfreibetrag abziehen<br />

kann.<br />

<strong>Steuer</strong><strong>Spar</strong><strong>Magazin</strong> 25


_ARBEIT<br />

Smart gespart<br />

BürotechNik. Man mag es kaum glauben, aber das Einkommensteuergesetz eröffnet <strong>Steuer</strong>sparmöglichkeiten,<br />

die sogar Vorteile bei der Sozialversicherung mit sich bringen. Dazu muss der Chef nur gestatten,<br />

dass der Angestellte das Diensthandy oder den Büro-Laptop privat nutzen darf. Wie es geht, erklären wir.<br />

Stefan <strong>Spar</strong>mann kommt als Prokurist einer<br />

Firma in der Nähe von Köln viel rum. Sein<br />

Aufgabengebiet beschränkt sich nicht auf die<br />

Schreibtischarbeit. Häuig muss er raus zu<br />

Kunden und vor Ort verhandeln. Im Grunde<br />

mag er diese Abwechslung im Job. Was ihn<br />

aber ärgerte, war, dass er immer wieder sein<br />

privates Mobiltelefon berulich nutzen musste.<br />

Das hatte Folgen für seine Handy-Rechnung,<br />

die ihn schmerzten. Denn Hausbesitzer<br />

und Familienvater <strong>Spar</strong>mann kann schließlich<br />

Besseres mit seinem Gehalt anfangen,<br />

als hohe und obendrein dienstlich veranlasste<br />

Telefonrechnungen damit zu begleichen.<br />

<strong>Spar</strong>mann beschloss, seinen Chef zum Ausgleich<br />

um eine Gehaltserhöhung zu bitten.<br />

Um seine Forderung zu untermauern, notierte<br />

er seine berulich bedingten Telefonate mit<br />

dem privaten Handy, das zu diesem Zeitpunkt<br />

schon fast reif für das Museum war, ein neues<br />

Gerät war überfällig. Ein Grund mehr, mit dem<br />

<strong>Spar</strong>mann auf mehr Geld hofte.<br />

Sein Arbeitgeber hatte eine bessere Idee.<br />

Statt einer Gehaltserhöhung schlug er vor,<br />

Stefan <strong>Spar</strong>mann ein neues Handy zu kaufen,<br />

46 <strong>Steuer</strong><strong>Spar</strong><strong>Magazin</strong> • 2012<br />

und erklärte sich zudem bereit, alle Gesprächsgebühren<br />

zu bezahlen. Auch die privat veranlassten.<br />

Zusätzlich wollte er ihm einen Laptop<br />

zur Verfügung stellen, den <strong>Spar</strong>mann nach<br />

Belieben privat nutzen könne.<br />

Nicht zwingend ein geldwerter Vorteil<br />

Stefan <strong>Spar</strong>mann war sauer, er konnte darin<br />

keinen Vorteil erkennen. Er wusste nämlich:<br />

Auch Zuwendungen, die man nicht in Form<br />

von Geld von seinem Arbeitgeber erhält, sind<br />

als geldwerter Vorteil lohnsteuer- und sozialversicherungsplichtig.<br />

Wo also sollte der Unterschied<br />

zu einer Gehaltserhöhung liegen?<br />

Sein Chef sagte nur: „Paragraf 3 Nummer 45,<br />

Einkommensteuergesetz“. Der sieht nämlich<br />

eine <strong>Steuer</strong>befreiung für die Vorteile eines<br />

Angestellten aus der privaten Nutzung von betrieblichen<br />

Computern und Telekommunikationsgeräten<br />

vor. Wichtig ist dabei nur, dass es<br />

sich bei den Geräten eindeutig um welche handelt,<br />

die dem Arbeitgeber gehören. Der Clou<br />

daran: Ist die private Nutzung des betrieblichen<br />

Computers oder Handys von der <strong>Steuer</strong><br />

befreit, so müssen für den Vorteil auch keine<br />

Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.<br />

Davon proitiert der Chef, weil er gegenüber<br />

einer Gehaltserhöhung den Arbeitgeberanteil<br />

zur Sozialversicherung spart.<br />

Stefan <strong>Spar</strong>mann ist inzwischen ein wahrer<br />

Handy-Fan, an seinem neuen Smartphone hat<br />

er viel Spaß – zumal er alle zwei Jahre sogar ein<br />

neues Mobiltelefon und alle drei Jahre einen<br />

neuen Laptop zur freien Verfügung gestellt<br />

bekommt. Die alten Geräte muss er dann<br />

zwar wieder seinem Chef aushändigen, aber<br />

wen kümmert es? Allein die Telefongebühren<br />

führen bei ihm zu einer Ersparnis von 100<br />

Euro im Monat. So viel zahlt sein Chef für die<br />

Flatrates. Der Laptop kostet 1.200 Euro in der<br />

Anschafung. Rechnet man das aufs Jahr um,<br />

entspricht das netto einer Gehaltserhöhung<br />

von 1.600 Euro*. Hätte <strong>Spar</strong>mann den gleichen<br />

Betrag über eine normale Gehaltserhöhung<br />

bekommen, hätte sein Chef viel tiefer in<br />

die Tasche greifen müssen.<br />

*(100 Euro für 12 Monate = 1.200 Euro; dazu 1.200<br />

Euro für den PC geteilt durch drei Jahre = 400 Euro<br />

jährlich)


Foto: istockphoto<br />

0 100 200 300 400 500<br />

€<br />

546,64 €<br />

600<br />

<strong>Spar</strong>ometer: So viel konnte Stefan <strong>Spar</strong>mann bei<br />

einem zu versteuernden Einkommen von 55.000<br />

Euro dank der Tipps in diesem Beitrag retten.<br />

<strong>Spar</strong>manns Nachbarin Corinna Kramer<br />

gefällt der Trick. Die angestellte Bürokaufrau<br />

überlegt, ob sie nicht auch auf diese Weise proitieren<br />

kann. Eine Gehaltserhöhung kommt<br />

bei ihr zwar nicht infrage, da sie gerade erst<br />

mehr Lohn bekommen hat. Von Stefan <strong>Spar</strong>mann<br />

erfährt sie jedoch, dass die <strong>Steuer</strong>- und<br />

Sozialversicherungsfreiheit nicht nur gewährt<br />

wird, wenn die Telefongebühren vom Arbeitgeber<br />

zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden,<br />

wie es bei ihm der Fall ist.<br />

Gehaltskürzung ist eine Alternative<br />

Das <strong>Steuer</strong>sparmodell funktioniert auch,<br />

wenn mit dem Chef vereinbart wird, das bisherige<br />

Gehalt zu kürzen, wenn ihr der Arbeitgeber<br />

im Gegenzug neben einem Computer<br />

ein Telefon zur Verfügung stellt, für das er alle<br />

anfallenden Gebühren zahlt.<br />

Davon proitiert Corinna ebenso wie ihr Arbeitgeber.<br />

Da der Chef beim Arbeitgeberanteil<br />

zur Sozialversicherung spart, muss er insgesamt<br />

weniger aufwenden, während seine Mitarbeiterin<br />

wegen der gesparten Telefonkosten<br />

netto mehr zur freien Verfügung hat. K<br />

Beruliches und Privates: Wer Geräte des Arbeitgebers auch zu Hause nutzen darf, spart <strong>Steuer</strong>n.<br />

Modernes <strong>Steuer</strong>recht: Umfang der <strong>Steuer</strong>befreiung<br />

Nicht nur „normale“ Computer und Mobiltelefone fallen unter die <strong>Steuer</strong>- und<br />

Sozialversicherungsbefreiung. Auch bei Geräten der neuesten Generation gelten die<br />

Vorteile. So sind iPhone, Blackberry und alle anderen Smartphones ebenso begünstigt<br />

wie Mini-Notepads und Tablet-PCs.<br />

Stolperstein beachten<br />

Damit die <strong>Steuer</strong>- und die Sozialversicherungsfreiheit greift, ist es grundlegende Voraussetzung,<br />

dass es sich um betriebliche Geräte des Chefs handelt. Aber aufgepasst:<br />

Das Lohnsteuerrecht stellt nicht nur auf die zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse ab.<br />

Auch die Frage nach dem wirtschaftlichen Eigentum ist wichtig. Nur der Chef darf die<br />

tatsächliche Sachherrschaft über das Gerät haben.<br />

Treffen Sie eine Vereinbarung, dass die Geräte bei Erhalt eines Nachfolgermodells<br />

und beim Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen zurückzugeben<br />

sind. Vorsicht Falle: Darf der Arbeitnehmer das (auch nahezu wertlose) Gerät nach Ablauf<br />

der Nutzungsdauer behalten, ist der Angestellte für den Fiskus der wirtschaftliche<br />

Eigentümer. Die <strong>Steuer</strong>freiheit ist damit futsch.<br />

<strong>Steuer</strong><strong>Spar</strong><strong>Magazin</strong> 47

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