Steuer-Spar-Magazin - Buhl Replication Service GmbH
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<strong>Steuer</strong><strong>Spar</strong><strong>Magazin</strong><br />
2012<br />
www.steuernsparen.de<br />
4,90 €<br />
IMpreSSuM<br />
Herausgeber:<br />
Michael Jungblut (V.i.S.d.P.), c/o<br />
<strong>Buhl</strong> Tax <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Am Siebertsweiher 3/5<br />
57290 Neunkirchen<br />
Vertrieb:<br />
<strong>Buhl</strong> Data <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Am Siebertsweiher 3/5<br />
57290 Neunkirchen<br />
Verlag, redaktion und Anzeigenleitung:<br />
corps.<br />
Corporate Publishing <strong>Service</strong>s <strong>GmbH</strong><br />
Kasernenstraße 69, 40213 Düsseldorf<br />
Chefredaktion:<br />
Florian Flicke<br />
Chein vom Dienst:<br />
Christiane Reiners<br />
redaktionsleitung:<br />
Mirko Hackmann, Axel vom Schemm<br />
Mitarbeiter dieser Ausgabe:<br />
Sigrid Born, Stefan Horn, Christoph Iser,<br />
Eva Neuthinger, Christian Ollick,<br />
Daniel Schönwitz, Heinz-Josef Simons<br />
und Nicole Würth<br />
Anzeigenleitung:<br />
Ralf Zawatzky (Tel. 0211/54 227 662)<br />
Art-Direktion:<br />
Ahad Pirahmadian<br />
Sequoia Media <strong>GmbH</strong> Köln<br />
Graik:<br />
Nathalie Metternich<br />
Bildredaktion:<br />
Barbara Brower-Rabinowitsch<br />
Knet-Illustration:<br />
Martina Held<br />
Druck:<br />
Weiss-Druck<br />
Hans-Georg-Weiss-Straße 7<br />
52156 Monschau<br />
Lithograie:<br />
TiMe <strong>GmbH</strong><br />
<strong>Service</strong>-Telefon für Ihre Fragen,<br />
Anregungen und Kritik:<br />
01805/35 45 51 (0,14 €/Min. aus dem dt.<br />
Festnetz, Mobilfunkpreis max. 0,42 €/min.)<br />
magazin@steuernsparen.de<br />
4 <strong>Steuer</strong><strong>Spar</strong><strong>Magazin</strong> • 2012<br />
6<br />
„Unsere <strong>Spar</strong>manns“: Lesen Sie, wie die handgemachte Familie ihre Knete – pardon: ihr Geld – vor dem Fiskus rettet.<br />
GettyImages Kroemer, Images/Johannes Getty Images, Mauritius (Titel), Held,<br />
42<br />
108<br />
Martina<br />
Mehr Geld vom Boss: So punkten Sie im Gehaltsgespräch. Zielgerade: Mitmachen beim <strong>Steuer</strong>-Endspurt. Fotos:
FAMILIE<br />
6 Diese <strong>Spar</strong>manns<br />
Lernen Sie unsere Musterfamilie kennen<br />
– und ihre cleveren <strong>Steuer</strong>spartipps<br />
8 <strong>Steuer</strong>sache Kind<br />
Verdient der Nachwuchs zu viel, müssen<br />
Eltern um das Kindergeld fürchten<br />
11 Ständig in Bereitschaft<br />
Sind volljährige Kinder nicht in einer Ausbildung,<br />
ist das Kindergeld in Gefahr<br />
14 Mit Vorsorge sparen<br />
Mit Beiträgen zur Kranken- und<br />
Plegeversicherung <strong>Steuer</strong>n sparen<br />
16 Arm geschieden<br />
Eine Scheidung ist emotional belastend.<br />
Wer nicht vorsorgt, leidet auch inanziell<br />
20 Eine letzte <strong>Steuer</strong>spar-Bastion<br />
Wie Sie mit außergewöhnlichen Belastungen<br />
Ihr Geld vor dem Fiskus retten<br />
24 Wenn der Vater mit dem Sohne<br />
Mit Verträgen unter Verwandten kann<br />
man sparen – wenn der Fiskus mitspielt<br />
26 Plötzlich Plegefall<br />
Wie Sie Ihre Familie absichern, wenn<br />
die Gesundheit nicht mehr mitmacht<br />
29 Vorauszahlen und sparen<br />
Wer die Beiträge zu privaten Krankenversicherung<br />
vorschießt, spart <strong>Steuer</strong>n<br />
30 Abschied mit Risiko<br />
Bittet der Fiskus Hinterbliebene zur<br />
Kasse, kann es inanziell eng werden<br />
32 Es bleibt in der Familie<br />
Wie Sie Verwandten inanziell helfen und<br />
dabei noch legal <strong>Steuer</strong>n sparen können<br />
35 Darf‘s ein bisschen mehr sein?<br />
Wie sich das Elterngeld mit ein paar<br />
einfachen Tricks aufstocken lässt<br />
35 3-2-1 – <strong>Steuer</strong>falle Internet<br />
Ebay-Verkäufe füllen die Haushaltskasse<br />
– und rufen das Finanzamt auf den Plan<br />
38 Beschlossen & verkündet<br />
Aktuelle Gerichtsurteile zu Streitfällen<br />
aus dem Alltag der „Familie“<br />
ARBEIT<br />
42 Elf <strong>Steuer</strong>vorteile auf einen Streich<br />
Die Lohnsteuerrichtlinien 2012 bieten für<br />
jeden Arbeitnehmer <strong>Spar</strong>potenziale<br />
44 Kleine Geschenke ersparen die <strong>Steuer</strong><br />
Abgabenfreie Sachbezüge zu bekommen<br />
ist für Arbeitnehmer jetzt noch einfacher<br />
46 Smart gespart<br />
Wer sein Diensthandy privat nutzen darf,<br />
kann <strong>Steuer</strong>n sparen. Und der Chef auch<br />
48 Alles oder nichts<br />
Kosten für Computer, Fachbücher oder<br />
Berufskleidung sind häuig absetzbar<br />
50 Und täglich grüßt das Arbeitszimmer<br />
Wie Sie von aktueller Rechtsprechung<br />
zum <strong>Steuer</strong>-Zankapfel proitieren können<br />
53 Geschäftlich unterwegs<br />
Wer berulich auf Achse ist, kann die Kosten<br />
absetzen – wenn der Fiskus mitspielt<br />
54 Für eine Handvoll Euro<br />
Die Werbungskostenpauschale steigt.<br />
Der <strong>Steuer</strong>zahler merkt davon fast nichts<br />
56 Doppeltes Glück<br />
Was Sie bei einer doppelten Haushaltsführung<br />
alles beachten müssen<br />
60 Beschlossen & verkündet<br />
Aktuelle Gerichtsurteile zu Streitfällen<br />
aus dem Gebiet „Arbeit“<br />
INTERVIEW<br />
62 „Einfach, sicher und verständlich“<br />
Finanzexperte Volker Looman und seine<br />
Vorstellung von der idealen Geldanlage<br />
WOHNEN<br />
72 Lukratives Reinemachen<br />
Legale Arbeiten in den eigenen vier Wänden<br />
fördert der Fiskus mit <strong>Steuer</strong>boni<br />
75 Raus aus der Zwickmühle<br />
Wer Immobilien zu Lebzeiten auf die Kinder<br />
überträgt, sollte einige Tricks kennen<br />
78 Umzug in die <strong>Steuer</strong>falle<br />
Gewinne bei Hausverkäufen binnen zehn<br />
Jahren sind steuerplichtig. Es sei denn...<br />
80 <strong>Steuer</strong>-Handicap<br />
Wenn sich das Finanzamt beim behindertengerechten<br />
Umbau querstellt<br />
84 Mit Stolpersteinen renoviert<br />
Immobilienkäufer sollten ihn beachten:<br />
den anschaffungsnahen Aufwand<br />
86 Kraftwerk fürs Zuhause<br />
Mini-Blockheizkraftwerke rechnen sich<br />
inzwischen auch im heimischen Keller<br />
88 Beschlossen & verkündet<br />
Aktuelle Gerichtsurteile zu Streitfällen<br />
aus dem Spektrum „Wohnen“<br />
SELBSTSTÄNDIG<br />
92 Ausgebremst<br />
Wer das Auto dienstlich und privat nutzt,<br />
kann sparen – und in Stolperfallen tappen<br />
INHALT<br />
2012<br />
95 Nebenbei der eigene Chef<br />
Viele Arbeitnehmer sind nebenberulich<br />
selbstständig. Das müssen Sie wissen<br />
98 Geld ausgeben und sparen<br />
Das Wortungetüm zum <strong>Steuer</strong>nsparen:<br />
Neues zum Investitionsabzugsbetrag<br />
100 Wenn der <strong>Steuer</strong>prüfer klingelt<br />
Gute Vorbereitung und Kooperation<br />
machen die Prüfung zum Kinderspiel<br />
104 Beschlossen & verkündet<br />
Aktuelle Gerichtsurteile zu Streitfällen<br />
aus dem Bereich „Selbstständigkeit“<br />
STEUERPRAXIS<br />
108 <strong>Steuer</strong>-Endspurt 2011<br />
Jetzt noch die <strong>Steuer</strong>last für das laufende<br />
Jahr drücken und bares Geld sparen<br />
112 Papierlos glücklich<br />
Was Sie zur elektronischen <strong>Steuer</strong>-<br />
erklärung alles wissen müssen<br />
115 Elf Ziffern für die Ewigkeit<br />
Warum selbst Babys und Verstorbene<br />
eine <strong>Steuer</strong>identiikationsnummer haben<br />
116 Deutsch/Fiskus – Fiskus/Deutsch<br />
„Nichtanwendungserlass“ und Co.:<br />
Ein kleines Einmaleins der Fiskussprache<br />
118 Gewinnen mit Verlusten<br />
Privatanleger können mit einem Polster<br />
künftige Kursgewinne steuerfrei halten<br />
120 Einspruch!<br />
Viele <strong>Steuer</strong>bescheide sind nicht korrekt.<br />
Wir zeigen, wie Sie sich wehren können<br />
124 Muster mit Wert<br />
Anhängige Verfahren für den eigenen<br />
<strong>Steuer</strong>fall nutzen – leichter als gedacht<br />
128 Die 10 verrücktesten <strong>Steuer</strong>n<br />
Kaffee, Waffen, Sex und SMS – vor<br />
dem Fiskus scheint nichts sicher zu sein<br />
RUBRIKEN<br />
3 Editorial<br />
4 Impressum<br />
39 Cartoon<br />
61 Sudoku<br />
89 Kreuzworträtsel<br />
105 Bilderrätsel<br />
130 <strong>Magazin</strong> intern<br />
<strong>Steuer</strong><strong>Spar</strong><strong>Magazin</strong> 5
_FAMILIE<br />
Sohn und Tochter unterstützen, zuverlässige<br />
Mieter haben und dann auch noch über<br />
viele Jahre hinweg kräftig Werbungskosten<br />
absetzen – das war das Ziel eines Ehepaars<br />
aus Nordrhein-Westfalen. Sie überließen<br />
daher 2001 ihre gut 50 Quadratmeter große<br />
Wohnung für 125 Euro zuzüglich Umlagen<br />
zunächst ihrem Sohn.<br />
Dass sie vor allem fürs Finanzamt einen<br />
Mietvertrag brauchten, war ihnen bewusst.<br />
So ganz trauten sie aber den Beamten nicht.<br />
Denn neben dem Mietpreis notierten die<br />
Eltern handschriftlich „vorbehaltlich der Anerkennung<br />
durchs Finanzamt“. Ein schwerwiegender<br />
Fehler, wie sich später zeigen sollte.<br />
Jahrelang geschah nichts, der Bogen für Vermietung<br />
und Verpachtung jeder Einkommensteuererklärung<br />
ging ohne Beanstandung<br />
durch. Bis sie nach einer Renovierung 2006<br />
fast 17.000 Euro Verlust geltend machten und<br />
dann die Wohnung für 123 Euro an die Tochter<br />
vermieteten. Finanzamt und im Dezember<br />
0 2.000 4.000 6.000<br />
€ 8.000<br />
5.719,91 €<br />
<strong>Spar</strong>ometer: Hätte das Ehepaar aus NRW – iktives<br />
zu versteuerndes Einkommen: 60.000 Euro – beim<br />
Mietvertrag die Tipps des Beitrags berücksichtigt,<br />
hätte es die oben genannte Summe gespart.<br />
Wenn der Vater mit dem Sohne<br />
FamIlIenverTräGe. Ob Miete, Darlehen oder Mitarbeit – Verträge mit Angehörigen helfen,<br />
<strong>Steuer</strong>n zu sparen. Doch das Finanzamt misstraut solchen Geschäften häuig und nimmt die<br />
Vereinbarungen ganz genau unter die Lupe. Wir erklären, worauf Sie unbedingt achten müssen.<br />
Darlehensvertrag – Check beim Finanzamt<br />
Am Schreiben des Bundesinanzministeriums zu Darlehensverträgen zwischen Angehörigen<br />
orientieren sich die Finanzämter, wenn sie <strong>Steuer</strong>erklärungen bearbeiten. Die<br />
wichtigsten Punkte:<br />
A vertrag. Der Darlehensvertrag muss zivilrechtlich wirksam geschlossen und tatsächlich<br />
wie vereinbart durchgeführt werden. Minderjährige Kinder brauchen die Zustimmung<br />
eines Ergänzungsplegers vom Vormundschaftsgericht (Amtsgericht). Schriftform verlangt<br />
das Finanzamt zwar nicht ausdrücklich, sie ist aber schon aus Beweisgründen ratsam.<br />
Zudem muss der Vertrag dem Fremdvergleich standhalten, auch deshalb empiehlt sich<br />
ein schriftlicher Vertrag.<br />
A Trennung. Die Vermögenssphären etwa der Eltern und des Sohnes oder der Tochter müssen<br />
klar getrennt sein, damit nicht der Verdacht aufkommt, hinter dem Darlehen stecke<br />
faktisch eine Unterhaltszahlung.<br />
A Bedingungen. Der Darlehensvertrag muss mindestens enthalten: Laufzeit, Art und Zeit<br />
der Rückzahlung, Zinsen, Sicherheit für das Darlehen. Grundsätzlich sind hier die üblichen<br />
Banksicherheiten wie Grundschuld, Bürgschaft etc. gemeint. Sind die Vertragspartner<br />
wirtschaftlich voneinander unabhängig, wie etwa berufstätige Ehegatten oder Eltern und<br />
ihr erwachsener Sohn, muss das Finanzamt Tilgung und Sicherheit nicht prüfen.<br />
A Schenkung. Wenn sich Angehörige Geld schenken, das kurz darauf wieder als Darlehen<br />
zurückließt, akzeptiert das Finanzamt den Vertrag nicht. Unser Rat: Schenkung und Darlehensvertrag<br />
auf jeden Fall in getrennten Verträgen vereinbaren und längere Zeit zwischen<br />
den Überweisungen verstreichen lassen. Die frühere „Schamfrist“ von drei Monaten<br />
nennt das Schreiben nicht, sollte aber eingehalten werden.<br />
24 <strong>Steuer</strong><strong>Spar</strong><strong>Magazin</strong> • 2012<br />
2010 das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 12 K<br />
4518/08 E) lehnten das Mietverhältnis ab und<br />
strichen den Verlustabzug. Für die Richter war<br />
die Miete mit dem handschriftlichen Zusatz<br />
nicht so vereinbart, wie sie auch ein fremder<br />
Mieter unterschrieben hätte. Seit kurzem liegt<br />
der Fall in zweiter und letzter Instanz beim<br />
Bundesinanzhof (Az. IX R 18/11).<br />
Typischer Interessenkonlikt<br />
„Das Urteil zeigt den typischen Konlikt zwischen<br />
familiären Interessen und formellen<br />
Anforderungen“, sagt Klaus Beuttler, <strong>Steuer</strong>berater<br />
der Kanzlei von Podewils, Kohler<br />
und Partner in Böblingen. Der Fiskus gesteht<br />
Verwandten gewisse Vorteile zu, wie etwa eine<br />
günstigere Miete. Im Großen und Ganzen<br />
muss aber der Mietvertrag grundsätzlich so<br />
formuliert sein wie zwischen Vermieter und<br />
einem fremden Mieter, der sich um die Wohnung<br />
beworben hat. Konkret muss der Eigentümer<br />
mindestens 75 Prozent der ortsüblichen<br />
Kaltmiete verlangen, damit das Finanzamt die<br />
Werbungskosten voll anerkennt.<br />
Mit dem „<strong>Steuer</strong>vereinfachungsgesetz“ soll<br />
diese Grenze auf 66 Prozent gesenkt werden.<br />
Am besten verwenden Verwandte einen<br />
Standardmietvertrag und erkundigen sich<br />
bei der Kommune oder im Anzeigenmarkt<br />
der Lokalzeitung nach der üblichen Miete.<br />
Ein Online-Mietspiegel ist auch unter www.<br />
hausblick.de/mietspiegel verfügbar. „Wichtig<br />
ist aber auch, dass sie den Mietvertrag wie<br />
unter Fremden üblich praktizieren“, ergänzt<br />
<strong>Steuer</strong>berater Volker Andres, Geschäftsführer<br />
der Beratungsgruppe Adjuvantis in Mayen bei<br />
Koblenz. Das heißt für <strong>Steuer</strong>zahler, vor allem
Foto: Mauritius Images<br />
Bitte hier unterschreiben: Familienverträge sind eine lohnende <strong>Steuer</strong>sparoption. Aber sie müssen den strengen Regeln des Fiskus genügen.<br />
auch regelmäßig die Miete aufs Konto der Eltern<br />
zu überweisen.<br />
Der Fremdvergleich gilt auch beim Darlehensvertrag.<br />
In seinem neuesten Schreiben<br />
hat das Bundesinanzministerium die<br />
wichtigsten Prüfpunkte dafür aufgestellt<br />
(vgl. Kasten „Darlehensvertrag – Check beim<br />
Finanzamt“, Seite 24). Richtig eingefädelt<br />
bringt der familiäre Darlehensvertrag massive<br />
<strong>Steuer</strong>vorteile. Beispiel: Die Ehefrau gibt<br />
ihrem Mann für seinen kleinen Nebenerwerbsbetrieb<br />
einen Kredit von 50.000 Euro<br />
zu einem Zins von sieben Prozent. Die Zinsen<br />
von 3.500 Euro im Jahr setzt der Mann sofort<br />
als Betriebsausgabe ab.<br />
Das eigene Kind als mitarbeiter<br />
Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag<br />
der zusammen veranlagten Ehegatten sinken.<br />
Gleichzeitig muss zwar die Ehefrau ihre<br />
Zinseinnahmen versteuern, doch sie kann<br />
den gemeinsamen <strong>Spar</strong>erfreibetrag von<br />
1.500 Euro gegenrechnen. Sie muss also nur<br />
2.000 Euro versteuern. Unterm Strich bleiben<br />
dem Paar 1.500 Euro als Abzugsposten übrig.<br />
<strong>Steuer</strong>lich attraktiv sind schließlich auch<br />
Arbeitsverträge mit Angehörigen. Wer etwa<br />
als freier Handelsvertreter den Sohn oder die<br />
Tochter beauftragt, Briefe oder Rechnungen<br />
zu schreiben und sie dafür wie vertraglich vereinbart<br />
bezahlt, kann die Beträge als Betriebsausgabe<br />
absetzen. Auch das Kind proitiert<br />
steuerlich: Nach Abzug des Werbungskostenpauschbetrags<br />
von künftig 1.000 Euro zahlt es<br />
nur dann <strong>Steuer</strong>n, wenn zusammen mit anderen<br />
Einkünften mehr als der Grundfreibetrag<br />
arbeitsvertrag – klar vom Privaten trennen<br />
von 8.004 Euro im Jahr zusammenkommen.<br />
Und auch darüber hinaus steigt der <strong>Steuer</strong>satz<br />
mit zunächst 14 Prozent nur langsam<br />
an (mehr dazu im unten stehenden Kasten<br />
„Arbeitsvertrag – klar vom Privaten trennen“ ).<br />
„Insgesamt betrachtet sind also Verträge mit<br />
Angehörigen meist inanziell und steuerlich<br />
für alle Beteiligten attraktiv“, resümiert Klaus<br />
Beuttler. K<br />
Auch beim Arbeitsvertrag müssen grundsätzlich alle Bedingungen so vereinbart sein<br />
wie unter Fremden, damit sie der Fiskus anerkennt. Darauf kommt es an:<br />
A arbeit. Die Tätigkeit darf nicht zu alltäglichen Hilfen des Angehörigen zählen. Mitarbeit im<br />
Haushalt, Autowaschen oder Einkaufen eignen sich grundsätzlich nicht für den Arbeitsvertrag.<br />
A vertrag. Am besten einen schriftlichen Vertrag schließen. Mindestens Art der Arbeit und<br />
Bezahlung müssen darin stehen. Bezahlung wie unter Fremden üblich, regelmäßige<br />
Überweisung statt Barzahlung.<br />
musterrechnung<br />
Die Ehefrau gibt ihrem selbstständigen Mann einen Kredit in Höhe von 50.000 Euro zu<br />
einem Zinssatz von 7 Prozent. Die Ehefrau erhält also jährlich 3.500 Euro Zinseinnahmen.<br />
<strong>Steuer</strong>plichtig sind nur 2000 Euro, weil sie den gemeinsamen <strong>Spar</strong>erfreibetrag abziehen<br />
kann.<br />
<strong>Steuer</strong><strong>Spar</strong><strong>Magazin</strong> 25
_ARBEIT<br />
Smart gespart<br />
BürotechNik. Man mag es kaum glauben, aber das Einkommensteuergesetz eröffnet <strong>Steuer</strong>sparmöglichkeiten,<br />
die sogar Vorteile bei der Sozialversicherung mit sich bringen. Dazu muss der Chef nur gestatten,<br />
dass der Angestellte das Diensthandy oder den Büro-Laptop privat nutzen darf. Wie es geht, erklären wir.<br />
Stefan <strong>Spar</strong>mann kommt als Prokurist einer<br />
Firma in der Nähe von Köln viel rum. Sein<br />
Aufgabengebiet beschränkt sich nicht auf die<br />
Schreibtischarbeit. Häuig muss er raus zu<br />
Kunden und vor Ort verhandeln. Im Grunde<br />
mag er diese Abwechslung im Job. Was ihn<br />
aber ärgerte, war, dass er immer wieder sein<br />
privates Mobiltelefon berulich nutzen musste.<br />
Das hatte Folgen für seine Handy-Rechnung,<br />
die ihn schmerzten. Denn Hausbesitzer<br />
und Familienvater <strong>Spar</strong>mann kann schließlich<br />
Besseres mit seinem Gehalt anfangen,<br />
als hohe und obendrein dienstlich veranlasste<br />
Telefonrechnungen damit zu begleichen.<br />
<strong>Spar</strong>mann beschloss, seinen Chef zum Ausgleich<br />
um eine Gehaltserhöhung zu bitten.<br />
Um seine Forderung zu untermauern, notierte<br />
er seine berulich bedingten Telefonate mit<br />
dem privaten Handy, das zu diesem Zeitpunkt<br />
schon fast reif für das Museum war, ein neues<br />
Gerät war überfällig. Ein Grund mehr, mit dem<br />
<strong>Spar</strong>mann auf mehr Geld hofte.<br />
Sein Arbeitgeber hatte eine bessere Idee.<br />
Statt einer Gehaltserhöhung schlug er vor,<br />
Stefan <strong>Spar</strong>mann ein neues Handy zu kaufen,<br />
46 <strong>Steuer</strong><strong>Spar</strong><strong>Magazin</strong> • 2012<br />
und erklärte sich zudem bereit, alle Gesprächsgebühren<br />
zu bezahlen. Auch die privat veranlassten.<br />
Zusätzlich wollte er ihm einen Laptop<br />
zur Verfügung stellen, den <strong>Spar</strong>mann nach<br />
Belieben privat nutzen könne.<br />
Nicht zwingend ein geldwerter Vorteil<br />
Stefan <strong>Spar</strong>mann war sauer, er konnte darin<br />
keinen Vorteil erkennen. Er wusste nämlich:<br />
Auch Zuwendungen, die man nicht in Form<br />
von Geld von seinem Arbeitgeber erhält, sind<br />
als geldwerter Vorteil lohnsteuer- und sozialversicherungsplichtig.<br />
Wo also sollte der Unterschied<br />
zu einer Gehaltserhöhung liegen?<br />
Sein Chef sagte nur: „Paragraf 3 Nummer 45,<br />
Einkommensteuergesetz“. Der sieht nämlich<br />
eine <strong>Steuer</strong>befreiung für die Vorteile eines<br />
Angestellten aus der privaten Nutzung von betrieblichen<br />
Computern und Telekommunikationsgeräten<br />
vor. Wichtig ist dabei nur, dass es<br />
sich bei den Geräten eindeutig um welche handelt,<br />
die dem Arbeitgeber gehören. Der Clou<br />
daran: Ist die private Nutzung des betrieblichen<br />
Computers oder Handys von der <strong>Steuer</strong><br />
befreit, so müssen für den Vorteil auch keine<br />
Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.<br />
Davon proitiert der Chef, weil er gegenüber<br />
einer Gehaltserhöhung den Arbeitgeberanteil<br />
zur Sozialversicherung spart.<br />
Stefan <strong>Spar</strong>mann ist inzwischen ein wahrer<br />
Handy-Fan, an seinem neuen Smartphone hat<br />
er viel Spaß – zumal er alle zwei Jahre sogar ein<br />
neues Mobiltelefon und alle drei Jahre einen<br />
neuen Laptop zur freien Verfügung gestellt<br />
bekommt. Die alten Geräte muss er dann<br />
zwar wieder seinem Chef aushändigen, aber<br />
wen kümmert es? Allein die Telefongebühren<br />
führen bei ihm zu einer Ersparnis von 100<br />
Euro im Monat. So viel zahlt sein Chef für die<br />
Flatrates. Der Laptop kostet 1.200 Euro in der<br />
Anschafung. Rechnet man das aufs Jahr um,<br />
entspricht das netto einer Gehaltserhöhung<br />
von 1.600 Euro*. Hätte <strong>Spar</strong>mann den gleichen<br />
Betrag über eine normale Gehaltserhöhung<br />
bekommen, hätte sein Chef viel tiefer in<br />
die Tasche greifen müssen.<br />
*(100 Euro für 12 Monate = 1.200 Euro; dazu 1.200<br />
Euro für den PC geteilt durch drei Jahre = 400 Euro<br />
jährlich)
Foto: istockphoto<br />
0 100 200 300 400 500<br />
€<br />
546,64 €<br />
600<br />
<strong>Spar</strong>ometer: So viel konnte Stefan <strong>Spar</strong>mann bei<br />
einem zu versteuernden Einkommen von 55.000<br />
Euro dank der Tipps in diesem Beitrag retten.<br />
<strong>Spar</strong>manns Nachbarin Corinna Kramer<br />
gefällt der Trick. Die angestellte Bürokaufrau<br />
überlegt, ob sie nicht auch auf diese Weise proitieren<br />
kann. Eine Gehaltserhöhung kommt<br />
bei ihr zwar nicht infrage, da sie gerade erst<br />
mehr Lohn bekommen hat. Von Stefan <strong>Spar</strong>mann<br />
erfährt sie jedoch, dass die <strong>Steuer</strong>- und<br />
Sozialversicherungsfreiheit nicht nur gewährt<br />
wird, wenn die Telefongebühren vom Arbeitgeber<br />
zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden,<br />
wie es bei ihm der Fall ist.<br />
Gehaltskürzung ist eine Alternative<br />
Das <strong>Steuer</strong>sparmodell funktioniert auch,<br />
wenn mit dem Chef vereinbart wird, das bisherige<br />
Gehalt zu kürzen, wenn ihr der Arbeitgeber<br />
im Gegenzug neben einem Computer<br />
ein Telefon zur Verfügung stellt, für das er alle<br />
anfallenden Gebühren zahlt.<br />
Davon proitiert Corinna ebenso wie ihr Arbeitgeber.<br />
Da der Chef beim Arbeitgeberanteil<br />
zur Sozialversicherung spart, muss er insgesamt<br />
weniger aufwenden, während seine Mitarbeiterin<br />
wegen der gesparten Telefonkosten<br />
netto mehr zur freien Verfügung hat. K<br />
Beruliches und Privates: Wer Geräte des Arbeitgebers auch zu Hause nutzen darf, spart <strong>Steuer</strong>n.<br />
Modernes <strong>Steuer</strong>recht: Umfang der <strong>Steuer</strong>befreiung<br />
Nicht nur „normale“ Computer und Mobiltelefone fallen unter die <strong>Steuer</strong>- und<br />
Sozialversicherungsbefreiung. Auch bei Geräten der neuesten Generation gelten die<br />
Vorteile. So sind iPhone, Blackberry und alle anderen Smartphones ebenso begünstigt<br />
wie Mini-Notepads und Tablet-PCs.<br />
Stolperstein beachten<br />
Damit die <strong>Steuer</strong>- und die Sozialversicherungsfreiheit greift, ist es grundlegende Voraussetzung,<br />
dass es sich um betriebliche Geräte des Chefs handelt. Aber aufgepasst:<br />
Das Lohnsteuerrecht stellt nicht nur auf die zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse ab.<br />
Auch die Frage nach dem wirtschaftlichen Eigentum ist wichtig. Nur der Chef darf die<br />
tatsächliche Sachherrschaft über das Gerät haben.<br />
Treffen Sie eine Vereinbarung, dass die Geräte bei Erhalt eines Nachfolgermodells<br />
und beim Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen zurückzugeben<br />
sind. Vorsicht Falle: Darf der Arbeitnehmer das (auch nahezu wertlose) Gerät nach Ablauf<br />
der Nutzungsdauer behalten, ist der Angestellte für den Fiskus der wirtschaftliche<br />
Eigentümer. Die <strong>Steuer</strong>freiheit ist damit futsch.<br />
<strong>Steuer</strong><strong>Spar</strong><strong>Magazin</strong> 47