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Steuer-Spar-Magazin - Buhl Replication Service GmbH

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_ARBEIT<br />

Smart gespart<br />

BürotechNik. Man mag es kaum glauben, aber das Einkommensteuergesetz eröffnet <strong>Steuer</strong>sparmöglichkeiten,<br />

die sogar Vorteile bei der Sozialversicherung mit sich bringen. Dazu muss der Chef nur gestatten,<br />

dass der Angestellte das Diensthandy oder den Büro-Laptop privat nutzen darf. Wie es geht, erklären wir.<br />

Stefan <strong>Spar</strong>mann kommt als Prokurist einer<br />

Firma in der Nähe von Köln viel rum. Sein<br />

Aufgabengebiet beschränkt sich nicht auf die<br />

Schreibtischarbeit. Häuig muss er raus zu<br />

Kunden und vor Ort verhandeln. Im Grunde<br />

mag er diese Abwechslung im Job. Was ihn<br />

aber ärgerte, war, dass er immer wieder sein<br />

privates Mobiltelefon berulich nutzen musste.<br />

Das hatte Folgen für seine Handy-Rechnung,<br />

die ihn schmerzten. Denn Hausbesitzer<br />

und Familienvater <strong>Spar</strong>mann kann schließlich<br />

Besseres mit seinem Gehalt anfangen,<br />

als hohe und obendrein dienstlich veranlasste<br />

Telefonrechnungen damit zu begleichen.<br />

<strong>Spar</strong>mann beschloss, seinen Chef zum Ausgleich<br />

um eine Gehaltserhöhung zu bitten.<br />

Um seine Forderung zu untermauern, notierte<br />

er seine berulich bedingten Telefonate mit<br />

dem privaten Handy, das zu diesem Zeitpunkt<br />

schon fast reif für das Museum war, ein neues<br />

Gerät war überfällig. Ein Grund mehr, mit dem<br />

<strong>Spar</strong>mann auf mehr Geld hofte.<br />

Sein Arbeitgeber hatte eine bessere Idee.<br />

Statt einer Gehaltserhöhung schlug er vor,<br />

Stefan <strong>Spar</strong>mann ein neues Handy zu kaufen,<br />

46 <strong>Steuer</strong><strong>Spar</strong><strong>Magazin</strong> • 2012<br />

und erklärte sich zudem bereit, alle Gesprächsgebühren<br />

zu bezahlen. Auch die privat veranlassten.<br />

Zusätzlich wollte er ihm einen Laptop<br />

zur Verfügung stellen, den <strong>Spar</strong>mann nach<br />

Belieben privat nutzen könne.<br />

Nicht zwingend ein geldwerter Vorteil<br />

Stefan <strong>Spar</strong>mann war sauer, er konnte darin<br />

keinen Vorteil erkennen. Er wusste nämlich:<br />

Auch Zuwendungen, die man nicht in Form<br />

von Geld von seinem Arbeitgeber erhält, sind<br />

als geldwerter Vorteil lohnsteuer- und sozialversicherungsplichtig.<br />

Wo also sollte der Unterschied<br />

zu einer Gehaltserhöhung liegen?<br />

Sein Chef sagte nur: „Paragraf 3 Nummer 45,<br />

Einkommensteuergesetz“. Der sieht nämlich<br />

eine <strong>Steuer</strong>befreiung für die Vorteile eines<br />

Angestellten aus der privaten Nutzung von betrieblichen<br />

Computern und Telekommunikationsgeräten<br />

vor. Wichtig ist dabei nur, dass es<br />

sich bei den Geräten eindeutig um welche handelt,<br />

die dem Arbeitgeber gehören. Der Clou<br />

daran: Ist die private Nutzung des betrieblichen<br />

Computers oder Handys von der <strong>Steuer</strong><br />

befreit, so müssen für den Vorteil auch keine<br />

Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.<br />

Davon proitiert der Chef, weil er gegenüber<br />

einer Gehaltserhöhung den Arbeitgeberanteil<br />

zur Sozialversicherung spart.<br />

Stefan <strong>Spar</strong>mann ist inzwischen ein wahrer<br />

Handy-Fan, an seinem neuen Smartphone hat<br />

er viel Spaß – zumal er alle zwei Jahre sogar ein<br />

neues Mobiltelefon und alle drei Jahre einen<br />

neuen Laptop zur freien Verfügung gestellt<br />

bekommt. Die alten Geräte muss er dann<br />

zwar wieder seinem Chef aushändigen, aber<br />

wen kümmert es? Allein die Telefongebühren<br />

führen bei ihm zu einer Ersparnis von 100<br />

Euro im Monat. So viel zahlt sein Chef für die<br />

Flatrates. Der Laptop kostet 1.200 Euro in der<br />

Anschafung. Rechnet man das aufs Jahr um,<br />

entspricht das netto einer Gehaltserhöhung<br />

von 1.600 Euro*. Hätte <strong>Spar</strong>mann den gleichen<br />

Betrag über eine normale Gehaltserhöhung<br />

bekommen, hätte sein Chef viel tiefer in<br />

die Tasche greifen müssen.<br />

*(100 Euro für 12 Monate = 1.200 Euro; dazu 1.200<br />

Euro für den PC geteilt durch drei Jahre = 400 Euro<br />

jährlich)

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