Steuer-Spar-Magazin - Buhl Replication Service GmbH
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_ARBEIT<br />
Smart gespart<br />
BürotechNik. Man mag es kaum glauben, aber das Einkommensteuergesetz eröffnet <strong>Steuer</strong>sparmöglichkeiten,<br />
die sogar Vorteile bei der Sozialversicherung mit sich bringen. Dazu muss der Chef nur gestatten,<br />
dass der Angestellte das Diensthandy oder den Büro-Laptop privat nutzen darf. Wie es geht, erklären wir.<br />
Stefan <strong>Spar</strong>mann kommt als Prokurist einer<br />
Firma in der Nähe von Köln viel rum. Sein<br />
Aufgabengebiet beschränkt sich nicht auf die<br />
Schreibtischarbeit. Häuig muss er raus zu<br />
Kunden und vor Ort verhandeln. Im Grunde<br />
mag er diese Abwechslung im Job. Was ihn<br />
aber ärgerte, war, dass er immer wieder sein<br />
privates Mobiltelefon berulich nutzen musste.<br />
Das hatte Folgen für seine Handy-Rechnung,<br />
die ihn schmerzten. Denn Hausbesitzer<br />
und Familienvater <strong>Spar</strong>mann kann schließlich<br />
Besseres mit seinem Gehalt anfangen,<br />
als hohe und obendrein dienstlich veranlasste<br />
Telefonrechnungen damit zu begleichen.<br />
<strong>Spar</strong>mann beschloss, seinen Chef zum Ausgleich<br />
um eine Gehaltserhöhung zu bitten.<br />
Um seine Forderung zu untermauern, notierte<br />
er seine berulich bedingten Telefonate mit<br />
dem privaten Handy, das zu diesem Zeitpunkt<br />
schon fast reif für das Museum war, ein neues<br />
Gerät war überfällig. Ein Grund mehr, mit dem<br />
<strong>Spar</strong>mann auf mehr Geld hofte.<br />
Sein Arbeitgeber hatte eine bessere Idee.<br />
Statt einer Gehaltserhöhung schlug er vor,<br />
Stefan <strong>Spar</strong>mann ein neues Handy zu kaufen,<br />
46 <strong>Steuer</strong><strong>Spar</strong><strong>Magazin</strong> • 2012<br />
und erklärte sich zudem bereit, alle Gesprächsgebühren<br />
zu bezahlen. Auch die privat veranlassten.<br />
Zusätzlich wollte er ihm einen Laptop<br />
zur Verfügung stellen, den <strong>Spar</strong>mann nach<br />
Belieben privat nutzen könne.<br />
Nicht zwingend ein geldwerter Vorteil<br />
Stefan <strong>Spar</strong>mann war sauer, er konnte darin<br />
keinen Vorteil erkennen. Er wusste nämlich:<br />
Auch Zuwendungen, die man nicht in Form<br />
von Geld von seinem Arbeitgeber erhält, sind<br />
als geldwerter Vorteil lohnsteuer- und sozialversicherungsplichtig.<br />
Wo also sollte der Unterschied<br />
zu einer Gehaltserhöhung liegen?<br />
Sein Chef sagte nur: „Paragraf 3 Nummer 45,<br />
Einkommensteuergesetz“. Der sieht nämlich<br />
eine <strong>Steuer</strong>befreiung für die Vorteile eines<br />
Angestellten aus der privaten Nutzung von betrieblichen<br />
Computern und Telekommunikationsgeräten<br />
vor. Wichtig ist dabei nur, dass es<br />
sich bei den Geräten eindeutig um welche handelt,<br />
die dem Arbeitgeber gehören. Der Clou<br />
daran: Ist die private Nutzung des betrieblichen<br />
Computers oder Handys von der <strong>Steuer</strong><br />
befreit, so müssen für den Vorteil auch keine<br />
Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.<br />
Davon proitiert der Chef, weil er gegenüber<br />
einer Gehaltserhöhung den Arbeitgeberanteil<br />
zur Sozialversicherung spart.<br />
Stefan <strong>Spar</strong>mann ist inzwischen ein wahrer<br />
Handy-Fan, an seinem neuen Smartphone hat<br />
er viel Spaß – zumal er alle zwei Jahre sogar ein<br />
neues Mobiltelefon und alle drei Jahre einen<br />
neuen Laptop zur freien Verfügung gestellt<br />
bekommt. Die alten Geräte muss er dann<br />
zwar wieder seinem Chef aushändigen, aber<br />
wen kümmert es? Allein die Telefongebühren<br />
führen bei ihm zu einer Ersparnis von 100<br />
Euro im Monat. So viel zahlt sein Chef für die<br />
Flatrates. Der Laptop kostet 1.200 Euro in der<br />
Anschafung. Rechnet man das aufs Jahr um,<br />
entspricht das netto einer Gehaltserhöhung<br />
von 1.600 Euro*. Hätte <strong>Spar</strong>mann den gleichen<br />
Betrag über eine normale Gehaltserhöhung<br />
bekommen, hätte sein Chef viel tiefer in<br />
die Tasche greifen müssen.<br />
*(100 Euro für 12 Monate = 1.200 Euro; dazu 1.200<br />
Euro für den PC geteilt durch drei Jahre = 400 Euro<br />
jährlich)