Steuer-Spar-Magazin - Buhl Replication Service GmbH
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<strong>Spar</strong>ometer: So viel konnte Stefan <strong>Spar</strong>mann bei<br />
einem zu versteuernden Einkommen von 55.000<br />
Euro dank der Tipps in diesem Beitrag retten.<br />
<strong>Spar</strong>manns Nachbarin Corinna Kramer<br />
gefällt der Trick. Die angestellte Bürokaufrau<br />
überlegt, ob sie nicht auch auf diese Weise proitieren<br />
kann. Eine Gehaltserhöhung kommt<br />
bei ihr zwar nicht infrage, da sie gerade erst<br />
mehr Lohn bekommen hat. Von Stefan <strong>Spar</strong>mann<br />
erfährt sie jedoch, dass die <strong>Steuer</strong>- und<br />
Sozialversicherungsfreiheit nicht nur gewährt<br />
wird, wenn die Telefongebühren vom Arbeitgeber<br />
zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden,<br />
wie es bei ihm der Fall ist.<br />
Gehaltskürzung ist eine Alternative<br />
Das <strong>Steuer</strong>sparmodell funktioniert auch,<br />
wenn mit dem Chef vereinbart wird, das bisherige<br />
Gehalt zu kürzen, wenn ihr der Arbeitgeber<br />
im Gegenzug neben einem Computer<br />
ein Telefon zur Verfügung stellt, für das er alle<br />
anfallenden Gebühren zahlt.<br />
Davon proitiert Corinna ebenso wie ihr Arbeitgeber.<br />
Da der Chef beim Arbeitgeberanteil<br />
zur Sozialversicherung spart, muss er insgesamt<br />
weniger aufwenden, während seine Mitarbeiterin<br />
wegen der gesparten Telefonkosten<br />
netto mehr zur freien Verfügung hat. K<br />
Beruliches und Privates: Wer Geräte des Arbeitgebers auch zu Hause nutzen darf, spart <strong>Steuer</strong>n.<br />
Modernes <strong>Steuer</strong>recht: Umfang der <strong>Steuer</strong>befreiung<br />
Nicht nur „normale“ Computer und Mobiltelefone fallen unter die <strong>Steuer</strong>- und<br />
Sozialversicherungsbefreiung. Auch bei Geräten der neuesten Generation gelten die<br />
Vorteile. So sind iPhone, Blackberry und alle anderen Smartphones ebenso begünstigt<br />
wie Mini-Notepads und Tablet-PCs.<br />
Stolperstein beachten<br />
Damit die <strong>Steuer</strong>- und die Sozialversicherungsfreiheit greift, ist es grundlegende Voraussetzung,<br />
dass es sich um betriebliche Geräte des Chefs handelt. Aber aufgepasst:<br />
Das Lohnsteuerrecht stellt nicht nur auf die zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse ab.<br />
Auch die Frage nach dem wirtschaftlichen Eigentum ist wichtig. Nur der Chef darf die<br />
tatsächliche Sachherrschaft über das Gerät haben.<br />
Treffen Sie eine Vereinbarung, dass die Geräte bei Erhalt eines Nachfolgermodells<br />
und beim Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen zurückzugeben<br />
sind. Vorsicht Falle: Darf der Arbeitnehmer das (auch nahezu wertlose) Gerät nach Ablauf<br />
der Nutzungsdauer behalten, ist der Angestellte für den Fiskus der wirtschaftliche<br />
Eigentümer. Die <strong>Steuer</strong>freiheit ist damit futsch.<br />
<strong>Steuer</strong><strong>Spar</strong><strong>Magazin</strong> 47