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Steuer-Spar-Magazin - Buhl Replication Service GmbH

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Foto: istockphoto<br />

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<strong>Spar</strong>ometer: So viel konnte Stefan <strong>Spar</strong>mann bei<br />

einem zu versteuernden Einkommen von 55.000<br />

Euro dank der Tipps in diesem Beitrag retten.<br />

<strong>Spar</strong>manns Nachbarin Corinna Kramer<br />

gefällt der Trick. Die angestellte Bürokaufrau<br />

überlegt, ob sie nicht auch auf diese Weise proitieren<br />

kann. Eine Gehaltserhöhung kommt<br />

bei ihr zwar nicht infrage, da sie gerade erst<br />

mehr Lohn bekommen hat. Von Stefan <strong>Spar</strong>mann<br />

erfährt sie jedoch, dass die <strong>Steuer</strong>- und<br />

Sozialversicherungsfreiheit nicht nur gewährt<br />

wird, wenn die Telefongebühren vom Arbeitgeber<br />

zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden,<br />

wie es bei ihm der Fall ist.<br />

Gehaltskürzung ist eine Alternative<br />

Das <strong>Steuer</strong>sparmodell funktioniert auch,<br />

wenn mit dem Chef vereinbart wird, das bisherige<br />

Gehalt zu kürzen, wenn ihr der Arbeitgeber<br />

im Gegenzug neben einem Computer<br />

ein Telefon zur Verfügung stellt, für das er alle<br />

anfallenden Gebühren zahlt.<br />

Davon proitiert Corinna ebenso wie ihr Arbeitgeber.<br />

Da der Chef beim Arbeitgeberanteil<br />

zur Sozialversicherung spart, muss er insgesamt<br />

weniger aufwenden, während seine Mitarbeiterin<br />

wegen der gesparten Telefonkosten<br />

netto mehr zur freien Verfügung hat. K<br />

Beruliches und Privates: Wer Geräte des Arbeitgebers auch zu Hause nutzen darf, spart <strong>Steuer</strong>n.<br />

Modernes <strong>Steuer</strong>recht: Umfang der <strong>Steuer</strong>befreiung<br />

Nicht nur „normale“ Computer und Mobiltelefone fallen unter die <strong>Steuer</strong>- und<br />

Sozialversicherungsbefreiung. Auch bei Geräten der neuesten Generation gelten die<br />

Vorteile. So sind iPhone, Blackberry und alle anderen Smartphones ebenso begünstigt<br />

wie Mini-Notepads und Tablet-PCs.<br />

Stolperstein beachten<br />

Damit die <strong>Steuer</strong>- und die Sozialversicherungsfreiheit greift, ist es grundlegende Voraussetzung,<br />

dass es sich um betriebliche Geräte des Chefs handelt. Aber aufgepasst:<br />

Das Lohnsteuerrecht stellt nicht nur auf die zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse ab.<br />

Auch die Frage nach dem wirtschaftlichen Eigentum ist wichtig. Nur der Chef darf die<br />

tatsächliche Sachherrschaft über das Gerät haben.<br />

Treffen Sie eine Vereinbarung, dass die Geräte bei Erhalt eines Nachfolgermodells<br />

und beim Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen zurückzugeben<br />

sind. Vorsicht Falle: Darf der Arbeitnehmer das (auch nahezu wertlose) Gerät nach Ablauf<br />

der Nutzungsdauer behalten, ist der Angestellte für den Fiskus der wirtschaftliche<br />

Eigentümer. Die <strong>Steuer</strong>freiheit ist damit futsch.<br />

<strong>Steuer</strong><strong>Spar</strong><strong>Magazin</strong> 47

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