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Steuer-Spar-Magazin - Buhl Replication Service GmbH

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Foto: Mauritius Images<br />

Bitte hier unterschreiben: Familienverträge sind eine lohnende <strong>Steuer</strong>sparoption. Aber sie müssen den strengen Regeln des Fiskus genügen.<br />

auch regelmäßig die Miete aufs Konto der Eltern<br />

zu überweisen.<br />

Der Fremdvergleich gilt auch beim Darlehensvertrag.<br />

In seinem neuesten Schreiben<br />

hat das Bundesinanzministerium die<br />

wichtigsten Prüfpunkte dafür aufgestellt<br />

(vgl. Kasten „Darlehensvertrag – Check beim<br />

Finanzamt“, Seite 24). Richtig eingefädelt<br />

bringt der familiäre Darlehensvertrag massive<br />

<strong>Steuer</strong>vorteile. Beispiel: Die Ehefrau gibt<br />

ihrem Mann für seinen kleinen Nebenerwerbsbetrieb<br />

einen Kredit von 50.000 Euro<br />

zu einem Zins von sieben Prozent. Die Zinsen<br />

von 3.500 Euro im Jahr setzt der Mann sofort<br />

als Betriebsausgabe ab.<br />

Das eigene Kind als mitarbeiter<br />

Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag<br />

der zusammen veranlagten Ehegatten sinken.<br />

Gleichzeitig muss zwar die Ehefrau ihre<br />

Zinseinnahmen versteuern, doch sie kann<br />

den gemeinsamen <strong>Spar</strong>erfreibetrag von<br />

1.500 Euro gegenrechnen. Sie muss also nur<br />

2.000 Euro versteuern. Unterm Strich bleiben<br />

dem Paar 1.500 Euro als Abzugsposten übrig.<br />

<strong>Steuer</strong>lich attraktiv sind schließlich auch<br />

Arbeitsverträge mit Angehörigen. Wer etwa<br />

als freier Handelsvertreter den Sohn oder die<br />

Tochter beauftragt, Briefe oder Rechnungen<br />

zu schreiben und sie dafür wie vertraglich vereinbart<br />

bezahlt, kann die Beträge als Betriebsausgabe<br />

absetzen. Auch das Kind proitiert<br />

steuerlich: Nach Abzug des Werbungskostenpauschbetrags<br />

von künftig 1.000 Euro zahlt es<br />

nur dann <strong>Steuer</strong>n, wenn zusammen mit anderen<br />

Einkünften mehr als der Grundfreibetrag<br />

arbeitsvertrag – klar vom Privaten trennen<br />

von 8.004 Euro im Jahr zusammenkommen.<br />

Und auch darüber hinaus steigt der <strong>Steuer</strong>satz<br />

mit zunächst 14 Prozent nur langsam<br />

an (mehr dazu im unten stehenden Kasten<br />

„Arbeitsvertrag – klar vom Privaten trennen“ ).<br />

„Insgesamt betrachtet sind also Verträge mit<br />

Angehörigen meist inanziell und steuerlich<br />

für alle Beteiligten attraktiv“, resümiert Klaus<br />

Beuttler. K<br />

Auch beim Arbeitsvertrag müssen grundsätzlich alle Bedingungen so vereinbart sein<br />

wie unter Fremden, damit sie der Fiskus anerkennt. Darauf kommt es an:<br />

A arbeit. Die Tätigkeit darf nicht zu alltäglichen Hilfen des Angehörigen zählen. Mitarbeit im<br />

Haushalt, Autowaschen oder Einkaufen eignen sich grundsätzlich nicht für den Arbeitsvertrag.<br />

A vertrag. Am besten einen schriftlichen Vertrag schließen. Mindestens Art der Arbeit und<br />

Bezahlung müssen darin stehen. Bezahlung wie unter Fremden üblich, regelmäßige<br />

Überweisung statt Barzahlung.<br />

musterrechnung<br />

Die Ehefrau gibt ihrem selbstständigen Mann einen Kredit in Höhe von 50.000 Euro zu<br />

einem Zinssatz von 7 Prozent. Die Ehefrau erhält also jährlich 3.500 Euro Zinseinnahmen.<br />

<strong>Steuer</strong>plichtig sind nur 2000 Euro, weil sie den gemeinsamen <strong>Spar</strong>erfreibetrag abziehen<br />

kann.<br />

<strong>Steuer</strong><strong>Spar</strong><strong>Magazin</strong> 25

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