Steuer-Spar-Magazin - Buhl Replication Service GmbH
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Foto: Mauritius Images<br />
Bitte hier unterschreiben: Familienverträge sind eine lohnende <strong>Steuer</strong>sparoption. Aber sie müssen den strengen Regeln des Fiskus genügen.<br />
auch regelmäßig die Miete aufs Konto der Eltern<br />
zu überweisen.<br />
Der Fremdvergleich gilt auch beim Darlehensvertrag.<br />
In seinem neuesten Schreiben<br />
hat das Bundesinanzministerium die<br />
wichtigsten Prüfpunkte dafür aufgestellt<br />
(vgl. Kasten „Darlehensvertrag – Check beim<br />
Finanzamt“, Seite 24). Richtig eingefädelt<br />
bringt der familiäre Darlehensvertrag massive<br />
<strong>Steuer</strong>vorteile. Beispiel: Die Ehefrau gibt<br />
ihrem Mann für seinen kleinen Nebenerwerbsbetrieb<br />
einen Kredit von 50.000 Euro<br />
zu einem Zins von sieben Prozent. Die Zinsen<br />
von 3.500 Euro im Jahr setzt der Mann sofort<br />
als Betriebsausgabe ab.<br />
Das eigene Kind als mitarbeiter<br />
Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag<br />
der zusammen veranlagten Ehegatten sinken.<br />
Gleichzeitig muss zwar die Ehefrau ihre<br />
Zinseinnahmen versteuern, doch sie kann<br />
den gemeinsamen <strong>Spar</strong>erfreibetrag von<br />
1.500 Euro gegenrechnen. Sie muss also nur<br />
2.000 Euro versteuern. Unterm Strich bleiben<br />
dem Paar 1.500 Euro als Abzugsposten übrig.<br />
<strong>Steuer</strong>lich attraktiv sind schließlich auch<br />
Arbeitsverträge mit Angehörigen. Wer etwa<br />
als freier Handelsvertreter den Sohn oder die<br />
Tochter beauftragt, Briefe oder Rechnungen<br />
zu schreiben und sie dafür wie vertraglich vereinbart<br />
bezahlt, kann die Beträge als Betriebsausgabe<br />
absetzen. Auch das Kind proitiert<br />
steuerlich: Nach Abzug des Werbungskostenpauschbetrags<br />
von künftig 1.000 Euro zahlt es<br />
nur dann <strong>Steuer</strong>n, wenn zusammen mit anderen<br />
Einkünften mehr als der Grundfreibetrag<br />
arbeitsvertrag – klar vom Privaten trennen<br />
von 8.004 Euro im Jahr zusammenkommen.<br />
Und auch darüber hinaus steigt der <strong>Steuer</strong>satz<br />
mit zunächst 14 Prozent nur langsam<br />
an (mehr dazu im unten stehenden Kasten<br />
„Arbeitsvertrag – klar vom Privaten trennen“ ).<br />
„Insgesamt betrachtet sind also Verträge mit<br />
Angehörigen meist inanziell und steuerlich<br />
für alle Beteiligten attraktiv“, resümiert Klaus<br />
Beuttler. K<br />
Auch beim Arbeitsvertrag müssen grundsätzlich alle Bedingungen so vereinbart sein<br />
wie unter Fremden, damit sie der Fiskus anerkennt. Darauf kommt es an:<br />
A arbeit. Die Tätigkeit darf nicht zu alltäglichen Hilfen des Angehörigen zählen. Mitarbeit im<br />
Haushalt, Autowaschen oder Einkaufen eignen sich grundsätzlich nicht für den Arbeitsvertrag.<br />
A vertrag. Am besten einen schriftlichen Vertrag schließen. Mindestens Art der Arbeit und<br />
Bezahlung müssen darin stehen. Bezahlung wie unter Fremden üblich, regelmäßige<br />
Überweisung statt Barzahlung.<br />
musterrechnung<br />
Die Ehefrau gibt ihrem selbstständigen Mann einen Kredit in Höhe von 50.000 Euro zu<br />
einem Zinssatz von 7 Prozent. Die Ehefrau erhält also jährlich 3.500 Euro Zinseinnahmen.<br />
<strong>Steuer</strong>plichtig sind nur 2000 Euro, weil sie den gemeinsamen <strong>Spar</strong>erfreibetrag abziehen<br />
kann.<br />
<strong>Steuer</strong><strong>Spar</strong><strong>Magazin</strong> 25