WISO Steuer 2013 - Bedienanleitung
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<strong>WISO</strong> <strong>Steuer</strong><br />
Spenden und Mitgliedsbeiträge<br />
Auch Spenden gehören zu den Sonderausgaben. Sie werden im Bereich<br />
Spenden und Mitgliedsbeiträge erfasst. Spenden können beispielsweise an<br />
gemeinnützige Organisationen, politische Parteien oder Stiftungen fließen.<br />
Sie mindern das für die <strong>Steuer</strong>berechnung relevante Einkommen, doch es gibt<br />
Höchstgrenzen und Beschränkungen.<br />
Kirchensteuer und Kirchgeld<br />
Ein weiterer Sonderausgaben-Posten ist für viele Menschen die Kirchensteuer.<br />
Weil sie bei der Berechnung der Lohnsteuer unberücksichtigt bleibt, führt die<br />
Angabe in der <strong>Steuer</strong>erklärung oft zur <strong>Steuer</strong>erstattung. Geben Sie die gezahlte<br />
Kirchensteuer im Abschnitt Kirchensteuer und Kirchgeld ein.<br />
Ausbildungskosten<br />
Ausbildungskosten sind als Sonderausgaben – im Gegensatz zu Fortbildungskosten<br />
(Werbungskosten) – nicht in voller Höhe absetzbar. Stattdessen gibt es<br />
hier eine Obergrenze von 6.000 Euro. Während Fortbildungskosten im direkten<br />
Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf stehen, ist das bei Ausbildungskosten<br />
nicht der Fall. Klicken Sie auf den Abschnitt Ausbildungskosten. Die<br />
meisten Positionen des Dialogs lassen sich in einer Summe oder mithilfe einer<br />
Tabelle erfassen. Lediglich beim den Fahrtkosten, den Pauschalen für Verpflegung<br />
und beim Arbeitszimmer gibt es Unterdialoge.<br />
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