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WISO Steuer 2013 - Bedienanleitung

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<strong>WISO</strong> <strong>Steuer</strong><br />

Spenden und Mitgliedsbeiträge<br />

Auch Spenden gehören zu den Sonderausgaben. Sie werden im Bereich<br />

Spenden und Mitgliedsbeiträge erfasst. Spenden können beispielsweise an<br />

gemeinnützige Organisationen, politische Parteien oder Stiftungen fließen.<br />

Sie mindern das für die <strong>Steuer</strong>berechnung relevante Einkommen, doch es gibt<br />

Höchstgrenzen und Beschränkungen.<br />

Kirchensteuer und Kirchgeld<br />

Ein weiterer Sonderausgaben-Posten ist für viele Menschen die Kirchensteuer.<br />

Weil sie bei der Berechnung der Lohnsteuer unberücksichtigt bleibt, führt die<br />

Angabe in der <strong>Steuer</strong>erklärung oft zur <strong>Steuer</strong>erstattung. Geben Sie die gezahlte<br />

Kirchensteuer im Abschnitt Kirchensteuer und Kirchgeld ein.<br />

Ausbildungskosten<br />

Ausbildungskosten sind als Sonderausgaben – im Gegensatz zu Fortbildungskosten<br />

(Werbungskosten) – nicht in voller Höhe absetzbar. Stattdessen gibt es<br />

hier eine Obergrenze von 6.000 Euro. Während Fortbildungskosten im direkten<br />

Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf stehen, ist das bei Ausbildungskosten<br />

nicht der Fall. Klicken Sie auf den Abschnitt Ausbildungskosten. Die<br />

meisten Positionen des Dialogs lassen sich in einer Summe oder mithilfe einer<br />

Tabelle erfassen. Lediglich beim den Fahrtkosten, den Pauschalen für Verpflegung<br />

und beim Arbeitszimmer gibt es Unterdialoge.<br />

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