28.02.2014 Aufrufe

Abwasserbeseitigungssatzung - Abwasser Flechtingen

Abwasserbeseitigungssatzung - Abwasser Flechtingen

Abwasserbeseitigungssatzung - Abwasser Flechtingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2) Soweit mit dem Inkrafttreten dieser Satzung die Anschlussvoraussetzungen gegeben<br />

sind und das Grundstück noch nicht an eine öffentliche <strong>Abwasser</strong>anlage angeschlossen<br />

ist, ist der Entwässerungsantrag gem. § 6 dieser Satzung spätestens zwei Monate nach<br />

Bekanntmachung dieser Satzung einzureichen.<br />

§ 28<br />

Hinweise<br />

Die Deutschen Einheitsverfahren zur Wasser-, <strong>Abwasser</strong>- und Schlammuntersuchung<br />

i.d.F. der 26. Lieferung 1992 (Verlag: Chemie GmbH, Weinheim) und die DIN-<br />

Normblätter (erschienen in der Beuth-Vertrieb GmbH, Berlin und Köln), auf die in dieser<br />

Satzung Bezug genommen wird, sind beim AZV archivmäßig gesichert hinterlegt.<br />

§ 29<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die<br />

<strong><strong>Abwasser</strong>beseitigungssatzung</strong>en des <strong>Abwasser</strong>zweckverbandes „Aller-Ohre“ vom<br />

23.11.2009 in der Fassung der 4. Änderung vom 26.11.2012 Kraft.<br />

Behnsdorf, den 07. Oktober 2013<br />

Silbermann<br />

Verbandsgeschäftsführerin<br />

- Siegel -<br />

<strong><strong>Abwasser</strong>beseitigungssatzung</strong> AZV »Aller-Ohre« Seite 20 von 20

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!