Abwasserbeseitigungssatzung - Abwasser Flechtingen
Abwasserbeseitigungssatzung - Abwasser Flechtingen
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2) Soweit mit dem Inkrafttreten dieser Satzung die Anschlussvoraussetzungen gegeben<br />
sind und das Grundstück noch nicht an eine öffentliche <strong>Abwasser</strong>anlage angeschlossen<br />
ist, ist der Entwässerungsantrag gem. § 6 dieser Satzung spätestens zwei Monate nach<br />
Bekanntmachung dieser Satzung einzureichen.<br />
§ 28<br />
Hinweise<br />
Die Deutschen Einheitsverfahren zur Wasser-, <strong>Abwasser</strong>- und Schlammuntersuchung<br />
i.d.F. der 26. Lieferung 1992 (Verlag: Chemie GmbH, Weinheim) und die DIN-<br />
Normblätter (erschienen in der Beuth-Vertrieb GmbH, Berlin und Köln), auf die in dieser<br />
Satzung Bezug genommen wird, sind beim AZV archivmäßig gesichert hinterlegt.<br />
§ 29<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die<br />
<strong><strong>Abwasser</strong>beseitigungssatzung</strong>en des <strong>Abwasser</strong>zweckverbandes „Aller-Ohre“ vom<br />
23.11.2009 in der Fassung der 4. Änderung vom 26.11.2012 Kraft.<br />
Behnsdorf, den 07. Oktober 2013<br />
Silbermann<br />
Verbandsgeschäftsführerin<br />
- Siegel -<br />
<strong><strong>Abwasser</strong>beseitigungssatzung</strong> AZV »Aller-Ohre« Seite 20 von 20