Vorlage VO/0616/13/1 - Stadt Wuppertal
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2.1.3 Baunebenrecht<br />
Zu beachten ist das Immissionsschutzrecht insbesondere auf Grund der<br />
Verkehrsbelastung bei Steigerung der Besucherzahl aber auch z. B. auf Grund von<br />
vorgeschriebenen wöchentlichen Probeläufen der Notstromaggregate o. ä..<br />
2.2 Privates Baurecht, Sonstiges<br />
a) Urheberrecht:<br />
1964 – 1966 wurde das Schauspielhaus von dem bedeutenden Theaterarchitekten<br />
Prof. Graubner erbaut. Bei Umbauten ist das Urheberrecht zu beachten. Dies gilt<br />
nicht für einen Abriss.<br />
b) Gestaltungsbeirat:<br />
Der Gestaltungsbeirat ist bei jeder Umsetzung zu beteiligen.<br />
3. Grundstück / allgemeine Grundlagen<br />
3.1 Eigentumsverhältnisse und Geländeform<br />
Wie unter 2.1.1. Planungsrecht beschrieben wurde, befinden sich alle Flurstücke in<br />
Eigentum und Besitz der <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong>. Das Grundstück ist erschlossen. Das<br />
Grundstück ist insgesamt eben und wird zu Wupper hin mit einer Mauer begrenzt.<br />
3.2 Baugrund<br />
Umbaumaßnahmen aus jüngerer Zeit, z. B. der Umbau zu einer Spielstätte für drei<br />
Sparten als Interim während der Sanierung der Oper, haben bestätigt, dass der<br />
Baugrund problematisch ist, sofern größere Tiefbauarbeiten erforderlich sind. Zum<br />
einen ist der Grundwasserstand hoch, Tiefgeschosse sind dementsprechend mit<br />
wasserundurchlässigen Wannen auszubilden. Zum anderen war das Grundstück<br />
nach Kriegsende ein Trümmergrundstück und wurde z. T. bis zu einer Tiefe von 5 m<br />
mit Bauschutt aufgefüllt, so dass zu vermuten ist, dass die Gründung entsprechend<br />
tief und aufwändig erfolgen muss.<br />
Alternative Nutzungskonzepte für das Schauspielhaus <strong>Wuppertal</strong> / GMW / 07.06.20<strong>13</strong>