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TOP 10 Ö - Althengstett

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Vorlage Nr. 133/2013 / Az. 062.01,022,02 08.11.2013<br />

An den<br />

zur öffentlichen<br />

Information<br />

am<br />

Beratung<br />

am<br />

zur nichtöffentlichen<br />

Beschlussfassung<br />

am<br />

OR<br />

TA<br />

GemR 13.11.2013<br />

Finanzielle Auswirkung €<br />

Finanzierung Haushalt außer-/überplanmäßig<br />

Deckungsvorschlag<br />

Kommunalwahlen 2014<br />

- Einrichtung eines weiteren Wahlbezirks für den Ortsteil <strong>Althengstett</strong><br />

- Überprüfung des Sitzverteilung bei der unechten Teilortswahl<br />

Beschlussvorschlag<br />

- Die Gemeinde <strong>Althengstett</strong> bildet einen dritten Wahlbezirk. Das neue Wahllokal<br />

wird im Kindergarten Fronäckerstraße eingerichtet.<br />

- Die Sitzverteilung auf die einzelnen Wohnbezirke bei der unechten Teilortswahl<br />

wird entsprechend der Bevölkerungsentwicklung angepasst. Hierzu soll die<br />

Hauptsatzung geändert werden.<br />

Sachdarstellung<br />

Weiterer Wahlbezirk<br />

Gemäß der Wahlordnungen soll kein Wahlbezirk mehr als 2500 Einwohner (entspricht<br />

rd. 1700 Wahlberechtigten) umfassen. Der Wahlbezirk I (Rathaus) umfasst<br />

2965 Einwohner, Wahlbezirk II (Schulzentrum) 1991 Einwohner. Aufgrund dieser<br />

Tatsache, der ungleichen Verteilung und der gestiegenen Anzahl der Wahlberechtigten<br />

insgesamt, insbesondere durch die Wahlberechtigung ab dem 16. Lebensjahr für<br />

Kommunalwahlen wird vorgeschlagen, einen dritten Wahlbezirk in <strong>Althengstett</strong> zu<br />

bilden. Die Neueinteilung ist in den beiliegenden Plänen ersichtlich. Bei dieser Einteilung<br />

beträgt die Zahl der Wahlberechtigten je Wahlbezirk rd. 1300.<br />

Eine Übersicht der Einwohnerzahlen und Wahlberechtigten sowie die räumliche Abgrenzung<br />

sind beigefügt.<br />

Dr. Clemens Götz<br />

Bürgermeister<br />

____________________<br />

Amtsleiter / Sachbearbeiter


Sitzverteilung<br />

Bei Einführung der unechten Teilortswahl wurden auf der Grundlage der örtlichen<br />

Verhältnisse, insbesondere der Bevölkerungsanteile die Verteilung der Sitze auf die<br />

einzelnen Wohnbezirke (Ortsteile) festgelegt. Um diese Verteilung entsprechend der<br />

Bevölkerungsentwicklung darzustellen, wurde eine Berechnung nach den Grundlagen<br />

der Gemeindeordnung durchgeführt (siehe Anlage, VwV zu § 27 GemO). Die<br />

Berechnungen basieren auf der Möglichkeit, dass die Gemeinde entsprechend der<br />

Größe die Zahl der Gemeinderäte zwischen 14 und 22 festlegen kann. Die Berechnungen<br />

zeigen bei den einzelnen Konstellationen die jeweiligen Abweichungen zum<br />

repräsentierten Wohnbezirk auf. Unter der Annahme, dass sich die Zahl der Gemeinderäte<br />

in der bisherigen Größenordnung bewegen soll, wäre die geringste Abweichung<br />

bei einer Gesamtzahl von 17 Gemeinderäten gegeben.<br />

Mit einer Neufestlegung der Sitzverteilung bleiben nach den kommunalwahlrechtlichen<br />

Bestimmungen auch weiterhin Ausgleichssitze möglich.<br />

Sofern durch den Gemeinderat eine Änderung der Sitzverteilung beschlossen wird,<br />

ist eine Änderung der Hauptsatzung notwendig.

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