TOP 10 Ö - Althengstett
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Vorlage Nr. 133/2013 / Az. 062.01,022,02 08.11.2013<br />
An den<br />
zur öffentlichen<br />
Information<br />
am<br />
Beratung<br />
am<br />
zur nichtöffentlichen<br />
Beschlussfassung<br />
am<br />
OR<br />
TA<br />
GemR 13.11.2013<br />
Finanzielle Auswirkung €<br />
Finanzierung Haushalt außer-/überplanmäßig<br />
Deckungsvorschlag<br />
Kommunalwahlen 2014<br />
- Einrichtung eines weiteren Wahlbezirks für den Ortsteil <strong>Althengstett</strong><br />
- Überprüfung des Sitzverteilung bei der unechten Teilortswahl<br />
Beschlussvorschlag<br />
- Die Gemeinde <strong>Althengstett</strong> bildet einen dritten Wahlbezirk. Das neue Wahllokal<br />
wird im Kindergarten Fronäckerstraße eingerichtet.<br />
- Die Sitzverteilung auf die einzelnen Wohnbezirke bei der unechten Teilortswahl<br />
wird entsprechend der Bevölkerungsentwicklung angepasst. Hierzu soll die<br />
Hauptsatzung geändert werden.<br />
Sachdarstellung<br />
Weiterer Wahlbezirk<br />
Gemäß der Wahlordnungen soll kein Wahlbezirk mehr als 2500 Einwohner (entspricht<br />
rd. 1700 Wahlberechtigten) umfassen. Der Wahlbezirk I (Rathaus) umfasst<br />
2965 Einwohner, Wahlbezirk II (Schulzentrum) 1991 Einwohner. Aufgrund dieser<br />
Tatsache, der ungleichen Verteilung und der gestiegenen Anzahl der Wahlberechtigten<br />
insgesamt, insbesondere durch die Wahlberechtigung ab dem 16. Lebensjahr für<br />
Kommunalwahlen wird vorgeschlagen, einen dritten Wahlbezirk in <strong>Althengstett</strong> zu<br />
bilden. Die Neueinteilung ist in den beiliegenden Plänen ersichtlich. Bei dieser Einteilung<br />
beträgt die Zahl der Wahlberechtigten je Wahlbezirk rd. 1300.<br />
Eine Übersicht der Einwohnerzahlen und Wahlberechtigten sowie die räumliche Abgrenzung<br />
sind beigefügt.<br />
Dr. Clemens Götz<br />
Bürgermeister<br />
____________________<br />
Amtsleiter / Sachbearbeiter
Sitzverteilung<br />
Bei Einführung der unechten Teilortswahl wurden auf der Grundlage der örtlichen<br />
Verhältnisse, insbesondere der Bevölkerungsanteile die Verteilung der Sitze auf die<br />
einzelnen Wohnbezirke (Ortsteile) festgelegt. Um diese Verteilung entsprechend der<br />
Bevölkerungsentwicklung darzustellen, wurde eine Berechnung nach den Grundlagen<br />
der Gemeindeordnung durchgeführt (siehe Anlage, VwV zu § 27 GemO). Die<br />
Berechnungen basieren auf der Möglichkeit, dass die Gemeinde entsprechend der<br />
Größe die Zahl der Gemeinderäte zwischen 14 und 22 festlegen kann. Die Berechnungen<br />
zeigen bei den einzelnen Konstellationen die jeweiligen Abweichungen zum<br />
repräsentierten Wohnbezirk auf. Unter der Annahme, dass sich die Zahl der Gemeinderäte<br />
in der bisherigen Größenordnung bewegen soll, wäre die geringste Abweichung<br />
bei einer Gesamtzahl von 17 Gemeinderäten gegeben.<br />
Mit einer Neufestlegung der Sitzverteilung bleiben nach den kommunalwahlrechtlichen<br />
Bestimmungen auch weiterhin Ausgleichssitze möglich.<br />
Sofern durch den Gemeinderat eine Änderung der Sitzverteilung beschlossen wird,<br />
ist eine Änderung der Hauptsatzung notwendig.