28.02.2014 Aufrufe

Ausschreibung (pdf, 971KB) - architekturwettbewerb

Ausschreibung (pdf, 971KB) - architekturwettbewerb

Ausschreibung (pdf, 971KB) - architekturwettbewerb

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ARCHITEKTURWETTBEWERB<br />

WOHNBEBAUUNG<br />

WOHNEN IM OBSTGARTEN<br />

Freigabe der Unterlagen (Bauherr/Architektenkammer) : 07.12.2012<br />

Architektenhearing : 18.01.2013<br />

Abgabetermin : 11.03.2013<br />

Sitzung des Preisgerichtes : 03.04.2013<br />

1


ÜBERSICHT<br />

A<br />

Allgemeiner Teil:<br />

A.0 Bauherr<br />

A.1 Abwickler<br />

A.2 Ansprechpartner<br />

A.3 Gegenstand des Wettbewerbes<br />

A.4 Art des Wettbewerbes<br />

A.5 Teilnahmeberechtigung<br />

A.6 Rechtsgrundlagen<br />

A.7 Termine<br />

A.8 Formale Bedingungen und Kennzeichnung<br />

A.9 Beurteilungskriterien<br />

A.10 Preise und Aufwandsentschädigungen<br />

A.11 Absichtserklärung, Beauftragung<br />

A.12 Preisgericht und Vorprüfung<br />

B<br />

Besonderer Teil:<br />

B.1 Umfang der Leistungen<br />

C<br />

Allgemeine Richtlinien für die Entwurfserstellung:<br />

C.1 Grundlagen<br />

C.2 Grundsätze<br />

C.3 Ökologie - Niedrigstenergiebauweise<br />

C.4 Barrierefreies Bauen / Sicherheit<br />

C.5 Konstruktion / Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit<br />

D<br />

Spezifische Richtlinien für die Entwurfserstellung:<br />

D.1 Rahmenbedingungen<br />

D.2 Beschreibung des Bauplatzes<br />

D.3 Planungskriterien<br />

D.4 Gebäudenutzung<br />

D.5 Konzeption der Wohneinheiten<br />

D.6 Konzeption der Nebenräume / Tiefgarage<br />

D.7 Konzeption der Freiflächen- und Grünraumgestaltung<br />

D.8 Zu beachten<br />

E<br />

Beilagen:<br />

E1<br />

E2<br />

E3<br />

E4<br />

Vorentwurfsdatenblatt<br />

Baukosten (Schätzkosten)<br />

Lage und Höhenplan<br />

Flächenwidmungsplan (Auszug)<br />

2


Unterlagen zur Vorentwurfserstellung<br />

Wettbewerbsordnung<br />

A<br />

Allgemeiner Teil:<br />

A.0 Bauherr:<br />

GSG - Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft m.b.H.<br />

4860 Lenzing - Atterseestraße 21<br />

FAX 07672/701-3704 - Tel. 07672/70 13 030 - eMail: office-gsg@lenzing.com<br />

A.1 Abwickler:<br />

LAWOG Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für OÖ, eingetr.<br />

Genossenschaft mbH, Garnisonstraße 22, 4021 Linz, Tel.: 0732/9396-232,<br />

Fax: 0732-9396-285, E-Mail: technik@lawog.at.<br />

A.2 Ansprechpartner:<br />

DI Lischka Horst 0732/9396-237 technik@lawog.at<br />

A.3 Gegenstand des Wettbewerbes:<br />

Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von Vorentwürfen für eine<br />

Wohnbebauung in Weyregg am Attersee<br />

A.4 Art des Wettbewerbes:<br />

Geladener Architekturwettbewerb<br />

3


A.5 Teilnahmeberechtigung:<br />

A.5.1 Allgemeine Bestimmungen:<br />

Teilnahmeberechtigt sind die 8 geladenen Architekten bzw. deren<br />

Architekturbüro.<br />

1. Arch. DI Peter Gilhofer<br />

Römerstraße 32, 4800 Attnang Puchheim<br />

2. Arch. DI Josef Königsmaier<br />

Seilergasse 8, 4810 Gmunden<br />

3. SPS Architekten ZT.GmbH<br />

Sportplatzstraße 42 OH 123, 5303 Thalgau<br />

4. F2 Architekten ZT GmbH<br />

Kirchengasse 1, 4690 Schwanenstadt<br />

5. Johannes Kaufmann Architektur<br />

Sägestraße 4, 6850 Dornbirn<br />

6. Lorenz plus Partner ZT. Architekten GmbH<br />

Reichenhallerstraße 6, 5020 Salzburg<br />

7. Luger & Maul ZT. GmbH<br />

Bauernstraße 8, 4600 Wels<br />

8. Schremmer Jell ZT GmbH<br />

Ottensheimerstraße 58, 4040 Linz<br />

studio@arch-gilhofer.com<br />

office@architekt-koenigsmaier.at<br />

atelier@sps-architekten.at<br />

office@f2-architekten.at<br />

office@jkarch.at<br />

office@architektur-lorenz.at<br />

office@luger-maul.at<br />

architekten@schrell.at<br />

4


Jeder Teilnehmer ist - gleichgültig, ob allein oder in Arbeitsgemeinschaft - nur<br />

einmal teilnahmeberechtigt. Eine mehrfache Teilnahme zieht den Ausschluss<br />

sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Zuwiderhandelnde beteiligt ist.<br />

Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung<br />

besitzen. Ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist im Verfasserkuvert als<br />

empfangsberechtigt auszuweisen.<br />

A 5.2 Mitarbeiter :<br />

Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, d.s.<br />

Fachkräfte, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder<br />

Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes<br />

verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt<br />

werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen<br />

des Wettbewerbsergebnisses sowie bei der Ausstellung zu nennen.<br />

A.5.3 Ausschließungsgründe :<br />

Es gelten die Ausschließungsgründe gemäß § 8 WOA, ferner gilt als<br />

Ausschließungsgrund die Nichteinhaltung der Termine und formalen<br />

Bedingungen gemäß Punkt A.8 sowie des Umfangs der Leistungen gemäß<br />

Punkt B.1 durch die Teilnehmer.<br />

A.5.4 Fragebeantwortung :<br />

Fragen sind in schriftlicher Form per e-mail an<br />

DI Lischka Horst technik@lawog.at zu richten.<br />

Im Betreff der Anfrage ist der Hinweis "Wohnen im Obstgarten" anzuführen.<br />

Die Fragen werden, sofern sie termingerecht bis längstens 1 Woche vor dem<br />

Hearing einlangen, im Zuge des Hearings von der Jury beantwortet.<br />

A.6 Rechtsgrundlagen:<br />

Als Wettbewerbsgrundlage gilt diese <strong>Ausschreibung</strong>. Die Auslobungsbedingungen<br />

setzen sich zusammen aus der vorliegenden Wettbewerbsauslobung<br />

sowie in Ergänzung der Wettbewerbsordnung Architektur der<br />

Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsolenten (WOA), Stand<br />

16.10.2000, soweit diese nicht durch die vorliegende Wettbewerbsauslobung<br />

ergänzt oder abgeändert wird. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Wettbewerbsauslobung<br />

und der WOA gehen die Bestimmungen der Wettbewerbsauslobung<br />

vor. Ferner gelten als Auslobungsbedingungen die im Verfahren<br />

vorgesehene Fragebeantwortung, soweit diese im Widerspruch zu obig genannten<br />

Bedingungen stehen, gehen Fragebeantwortungen den oben<br />

erwähnten Bestimmungen vor.<br />

Mit der Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit nimmt jeder Teilnehmer alle in<br />

der Wettbewerbsauslobung enthaltenen Bestimmungen an und zur Kenntnis,<br />

dass das Preisgericht endgültig und unanfechtbar entscheidet.<br />

Die Wettbewerbsausschreibung wurde von der Kammer der Architekten und<br />

Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg überprüft und mit<br />

Schreiben vom 07.12.2012 die Kooperation bestätigt.<br />

Gerichtsstand : Vöcklabruck<br />

5


A.7 Termine :<br />

A.7.1<br />

Ein Hearing findet am 18.01.2013, 11.00 Uhr mit anschließender Grundstücksbesichtigung<br />

(sofern erforderlich), statt.<br />

Treffpunkt:<br />

GSG - Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft m.b.H.<br />

4860 Lenzing - Atterseestraße 21<br />

A.7.2 Die Wettbewerbsbeiträge mit den Modellen sind bis 11.03.2013,<br />

12.00 Uhr, anonym, bei folgender Adresse abzugeben:<br />

LAWOG Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für OÖ, eingetr.<br />

Genossenschaft mbH, Garnisonstraße 22, 4021 Linz,<br />

Bei persönlicher Übergabe ist vom Teilnehmer eine Empfangsbestätigung<br />

einzufordern.<br />

Achtung!<br />

Per Post, Botendienst o.Ä. (zB EMS, Express, …) übermittelte<br />

Wettbewerbsarbeiten müssen bis spätestens zum oben angegebenen<br />

Termin eingelangt sein. Der Wettbewerbsteilnehmer hat<br />

eigenverantwortlich für diesen Umstand Sorge zu tragen. Diese<br />

Zusendungen sind ebenfalls anonymisiert (ohne Absenderangabe), nur<br />

mit der Kennziffer versehen, abzugeben.<br />

Ein nachträgliches Einlangen von Wettbewerbsbeiträgen oder Teilen<br />

hievon führt zum Ausschluss des Projektes. Elektronische Übermittlungen<br />

sind jedenfalls unzulässig.<br />

A.8 Formale Bedingungen und Kennzeichnung:<br />

Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen.<br />

Sämtliche Bestandteile der Wettbewerbsarbeit sind mit einer sechsstelligen<br />

Kennzahl zu bezeichnen und auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück rechts<br />

oben anzubringen.<br />

Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeit sind mit der Aufschrift “Wohnen im<br />

Obstgarten“ zu versehen.<br />

Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie<br />

ein undurchsichtiger verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher<br />

außen die Kennzahl trägt und ein Blatt mit Name und Anschrift des<br />

Teilnehmers (Mitglied der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter<br />

enthält. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als empfangsberechtigt<br />

auszuweisen. Der Briefumschlag ist mit der Kennzahl und der Aufschrift<br />

Verfasserblatt zu kennzeichnen.<br />

Das Verfasserblatt hat zusätzlich die Telefonnummer und die Kontonummer des<br />

Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten.<br />

Die Entwürfe sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere<br />

Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung<br />

Architektenwettbewerb “Wohnen im Obstgarten“ zu<br />

versehen und auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl<br />

anzubringen.<br />

6


A.9 Beurteilungskriterien:<br />

Die zur Durchführung notwendigen Funktionsträger, wie Vorsitzender,<br />

Stellvertretender Vorsitzender, Schriftführer werden vorab durch Abstimmung<br />

gewählt.<br />

Die Begutachtung und Beurteilung der Wettbewerbsprojekte erfolgt seitens des<br />

Preisgerichtes unter Berücksichtigung Beurteilungskriterien:<br />

Funktionalität<br />

- Die Bewältigung des Raumprogramms und der funktionalen<br />

Zusammenhänge<br />

- Bewältigung der unterschiedlichen Nutzungen und der<br />

Erschließung<br />

-<br />

Wirtschaftlichkeit in der Herstellung und in den Folgekosten.<br />

- Erreichen von möglichst ökonomischen Errichtungs- und<br />

Nutzungskosten<br />

Städtebaulichen und architektonische Lösung.<br />

- Gliederung und Gestaltung der Baukörper und Außenräume,<br />

- Architektonische Qualität und das äußere Erscheinungsbild<br />

- Räumliche Gestaltung der Innenbereiche, identitätsstiftende<br />

Gestaltung des Außenbereiches<br />

- Die Gestaltung der Außenräume und Zugänge<br />

Das Preisgericht entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der<br />

anwesenden Stimmberechtigten, wobei Stimmenthaltungen dabei nicht<br />

berücksichtigt werden. Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens ¾<br />

der stimmberechtigten Preisrichter anwesend sind. Das Preisgericht kann sich<br />

aber durch Beschluss dem Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit und deren<br />

Umfang auferlegen.<br />

Bei Stimmgleichheit hat der Vorsitzende kein Dirimierungsrecht.<br />

7


A.10 Preise und Aufwandsentschädigungen:<br />

Gesamtsumme exkl. MWSt.: € 26.000,--.<br />

A.10.1.Der Betrag beträgt exkl. MWSt. € 26.000,-- und wird wie folgt aufgeteilt:<br />

Erster Preis: € 3.000,-- exkl. MWSt.<br />

Zweiter Preis: € 2.000,-- exkl. MWSt.<br />

Dritter Preis: € 1.000,-- exkl. MWSt.<br />

Darüber hinaus erhält jeder Verfasser der seine Arbeiten termingerecht und<br />

vollständig beim Abwickler hinterlegt, eine Aufwandsentschädigung in der Höhe<br />

von 2.500€ exkl. MWSt.<br />

Das Preisgericht behält sich das Recht vor, eine andere Aufteilung der Preise<br />

vorzunehmen, ohne dass dadurch der ausgesetzte Gesamtbetrag geändert wird.<br />

Vom Teilnehmer beigezogene Sonderfachleute, wie Haustechnikplaner, Statiker,<br />

Bauphysiker oder andere werden nicht automatisch übernommen. Deren<br />

Aufwendungen und Kosten werden nicht vergütet bzw. sind mit Preisen und<br />

Aufwandsentschädigungen abgegolten.<br />

Die Ausbezahlung der Preise und Aufwandsentschädigungen für Teilnehmer und<br />

Beteiligte erfolgt nach positivem Abschluss des Wettbewerbs- und<br />

Verhandlungsverfahrens.<br />

A.11 Absichtserklärung, Beauftragung:<br />

Im Falle der Realisierung des Projektes beabsichtigt der Auslober den Verfasser<br />

des mit dem ersten Platz (Sieger) ausgezeichneten Projektes mit den weiteren<br />

Planungsleistungen auf Basis der Honorarleitlinien für Architekten HOA Auflage<br />

2004 zu beauftragen. Durch die Teilnahme am Wettbewerb entsteht kein<br />

Rechtsanspruch auf Beauftragung der genannten Planungsleistungen.<br />

Die Festlegung der Vertragsbedingungen für diese allfällige Beauftragung erfolgt<br />

im anschließenden Verhandlungsverfahren.<br />

Vom Bauherrn aus sachlichen, funktionalen oder wirtschaftlichen Gründen<br />

verlangte Änderungen des im Wettbewerb eingereichten Projektes sowie<br />

Empfehlungen des Preisgerichtes sind in der weiteren Planung zu<br />

berücksichtigen.<br />

Der Teilnehmer und dessen allfällige Rechtsnachfolger sind verpflichtet, derartige<br />

Abweichungen von den Wettbewerbsarbeiten zu gestatten und umzusetzen.<br />

Der mit der Planung beauftragte Preisträger muss, unabhängig vom Ort seines<br />

tatsächlichen Kanzleisitzes, gewährleisten, dass er im Rahmen der<br />

Projektsabwicklung ohne zusätzlichen Kostenaufwand für den Bauherrn in einem<br />

für die reibungslose Projektabwicklung ausreichenden Maß vor Ort und auch zu<br />

entsprechenden Besprechungen in Lenzing verfügbar ist und auch über<br />

ausreichendes Personal vor Ort verfügt und hat dafür entsprechende<br />

Vorkehrungen zu treffen, z.B.: Eröffnung eines Büros, Zusammenarbeit mit<br />

einem ortsansässigen Partner oder sonst geeignete Maßnahmen.<br />

8


Anrechnung des Preisbetrages:<br />

Wird ein Preisträger mit der Durchführung der Planungsleistung zur Ausführung<br />

des gegenständlichen Bauvorhabens beauftragt, wird der als Preis zuerkannte<br />

Betrag auf das Honorar angerechnet. Es sei denn, dass der Vorentwurf aus<br />

Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, grundlegend verändert<br />

werden muss.<br />

Veröffentlichungen, geistiges Eigentum, Rückstellung von Unterlagen:<br />

Der Abwickler bzw. der Bauherr besitzt das Recht der Veröffentlichung der<br />

Wettbewerbsarbeiten, die jeweiligen Projektverfasser werden unter Nennung<br />

allfälliger Mitarbeiter dabei genannt. Dieses Recht steht auch jedem<br />

Wettbewerbsteilnehmer für seine Wettbewerbsarbeit zu. Das geistige Eigentum<br />

an den eingereichten Wettbewerbsunterlagen verbleibt in vollem Umfang den<br />

Wettbewerbsteilnehmern, worin auch das Recht anderweitiger Verwertung<br />

eingeschlossen ist.<br />

Das sachliche Eigentumsrecht an den eingereichten Wettbewerbsunterlagen<br />

geht durch die Bezahlung der Aufwandsentschädigung bzw. des Preisgeldes auf<br />

den Bauherrn über. Alle übrigen eingereichten Wettbewerbsunterlagen können<br />

von den Teilnehmern nach Abschluss des gesamten Verfahrens abgeholt<br />

werden. Der Ort der Übergabe wird allen Teilnehmern bekannt gegeben. Werden<br />

die Wettbewerbsbeiträge nicht innerhalb des angekündigten Zeitraumes<br />

abgeholt, gehen diese in das Eigentum des Bauherrn über.<br />

A.12 Preisgericht und Vorprüfung:<br />

Zusammensetzung des Preisgerichtes:<br />

Fachpreisrichter:<br />

Arch. DI Ludwig Kofler<br />

Arch. DI Wolfgang Mühlbachler<br />

Sachpreisrichter:<br />

Brgm. Klaus Gerzer<br />

Helmut Weigert<br />

Berater (ohne Stimmrecht)<br />

Ing. Stefan Haubenwallner<br />

Dr. Otto Ramsenthaler<br />

DI Helga Gamerith<br />

Ersatz:<br />

Arch. DI Christoph Karl<br />

Arch. DI Andreas Dworschak<br />

Ersatz:<br />

Manfred Auer<br />

Bmst. Ing. F. Lohninger<br />

Vorprüfung:<br />

DI Lischka Horst<br />

Projektmanagement Technik LAWOG<br />

9


A<br />

Besonderer Teil:<br />

B.1 Umfang der Leistungen:<br />

<br />

<br />

Lageplan M 1:500 für das gesamte Wettbewerbsareal mit Darstellung der<br />

Gebäude und Außengestaltung (Grünanlagen, Plätze, Wege und<br />

Verkehrsflächen und Anbindungen).<br />

Grundrisse im M 1:200 für alle Geschosse (bzw. Regelgeschosse) mit<br />

Raumbezeichnungen, Flächenangaben und Hauptabmessungen sowie<br />

unterschiedlicher farbiger Darstellung der verschiedenen Bereiche.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Ansichten im M 1:200, aus denen die architektonische Absicht klar<br />

erkennbar ist.<br />

Schnitte im M 1:200 im notwendigen Umfang zur Klarstellung des<br />

Entwurfes.<br />

1 Perspektivische Darstellung zur besseren Darstellung der<br />

Entwurfsidee<br />

einfaches Baumassenmodell im M 1:500 mit Nordpfeil<br />

(Einsatzmodell) nicht transparent.<br />

Die beiliegenden Datenblätter sind auszufüllen und beizuschließen (eine<br />

nachvollziehbare Berechnungsaufstellung ebenfalls).<br />

Kurzgefasster Bericht zur Erläuterung der Entwurfsidee und<br />

Stellungnahme zur beabsichtigten Energiekennzahl.<br />

Material- und Farbkonzept.<br />

Kostenschätzung.<br />

Alle Pläne (max. 2 Stk. A0) und Unterlagen sind als Pausen gerollt bzw. in einem<br />

verschlossenen Kuvert mit Nummer gekennzeichnet anonym abzugeben! Ein<br />

getrenntes, verschlossenes, Erkennungskuvert ist als solches gekennzeichnet<br />

beizulegen.<br />

Seitens der Kammer wird ersucht, zusätzlich alle Pläne in einem <strong>pdf</strong> Format<br />

mittels CD oder USB- Stick abzugeben.<br />

Diese digitalen Unterlagen aller TeilnehmerInnen werden nach Beendigung des<br />

Wettbewerbes der zuständigen Kammer für Dokumentationszwecke zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

Die Teilnehmer sind hiermit einverstanden, sofern nicht anders lautende<br />

schriftliche Erklärungen den Wettbewerbsarbeiten beigefügt wird.<br />

10


C<br />

Allgemeine Richtlinien für die Entwurfserstellung:<br />

C.1 Grundlagen<br />

Oberösterreichische Baugesetze und Verordnungen, inkl. Wohnbauförderung,<br />

OÖ Bauordnung<br />

OÖ Bautechnikgesetz<br />

OÖ Bautechnikverordnung<br />

OÖ Wohnbauförderung<br />

Vereinbarung nach Art. 15a B-VG, über die Einsparung von Energie, LGBL. Nr. 64/1980<br />

sowie einschlägige ÖNORMEN :<br />

ÖNORM B1600, B 1601<br />

ÖNORM B 8115, Teil 2<br />

ÖNORM B 8110<br />

ÖNORM B 1800<br />

ÖNORM B 2607 (Spielplatz)<br />

Flächenwidmungsplan<br />

Naturschutz<br />

Bezugsquellen :<br />

Landes- und Bundesgesetze (www.ris.bka.gv.at)<br />

ÖNORMEN (www.on-norm.at)<br />

C.2 Grundsätze<br />

Die Wohnbebauung ist dazu bestimmt, Menschen, unabhängig ob alt oder jung<br />

attraktive, dem Stand der Technik entsprechende Wohnungen, zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

Eine eigene Identität des Quartiers wird herauszuarbeiten sein, um<br />

Orientierung zu geben, und den Bewohnern zu ermöglichen, sich mit Ihrem<br />

Wohnumfeld zu identifizieren.<br />

Eine kostengünstige, sparsame Baukörpergestaltung und –gliederung, die so<br />

wohl die Errichtung in Niedrigstenergiebauweise als auch die Minimierung der<br />

Folgekosten berücksichtigt, wird erwartet.<br />

Die Errichtung der Wohnungen muss im Rahmen der OÖ. Wohnbauförderung<br />

(ausgenommen allfällige Penthouselösungen im obersten Geschoss) als auch im Rahmen der<br />

oberösterreichischen Bauordnung bzw. der Auflagen des Naturschutzes möglich<br />

sein.<br />

Ziel des Wettbewerbes ist die Erlangung der bestmöglichen, funktionalen,<br />

wirtschaftlichen, architektonisch und städtebaulich Lösung.<br />

C.3 Ökologie - Niedrigstenergiebauweise<br />

Vorschläge für energiesparende und zukunftsweisende Bauformen, soweit dies<br />

im Rahmen der Förderungsrichtlinien der Wohnbauförderung des Landes O.Ö.<br />

sowie der Planungsziele der GSG möglich ist, sind erwünscht.<br />

Die Nutzung der passiven Sonnenenergie, Niedrigstenergiebauweise,<br />

baubiologische Aspekte, etc. sollen unter Beachtung kostengünstiger<br />

Errichtungs- und Folgekosten in die Planungsüberlegungen einbezogen werden.<br />

11


Der Niedrigstenergiestandard hat den Richtlinien der Wohnbauförderung des<br />

Landes O.Ö. zu entsprechen<br />

Großes Augenmerk ist auf das Verhältnis Volumen/Außenhülle zu legen!<br />

Bei der Ausführung ist auf baubiologisch und ökologisch vertretbare Baustoffe<br />

Rücksicht zu nehmen, die diesbezüglichen Wohnbauförderungsvorgaben gelten<br />

verbindlich.<br />

In Hinblick auf die Niedrigstenergiebausweise soll die Geschosshöhe der<br />

Wohnungen unter 3.00m betragen.<br />

Weiters ist die Sommertauglichkeit in Hinblick auf Überhitzung der Bauteile zu<br />

berücksichtigen. (ggf. konstruktiver Sonnenschutz).<br />

C 4 Barrierefreies Bauen / Sicherheit<br />

Die Wohnungen müssen barrierefrei gemäß den ÖNORMEN errichtet werden.<br />

Bei der Errichtung von Fahrrad- und Kinderwagenabstellplätzen(räumen) ist<br />

darauf zu achten, dass diese im Erdgeschoss angeordnet, geräumig, sowie leicht<br />

und stufenlos erreichbar sind. Die Waschküchen müssen ebenfalls stufenlos<br />

erreichbar sein, können jedoch auch im Untergeschoss situiert werden.<br />

Hauseingänge sollen klar erkennbar und leicht identifizierbar sein, und wenn<br />

möglich überdeckte Vorbereiche aufweisen. Aus sicherheitstechnischen Gründen<br />

ist darauf zu achten, das die Eingangsbereiche auch nachts voll einsehbar sind.<br />

Von dunklen Nischen soll Abstand genommen werden.<br />

Garagenanlagen/Autoabstellplätze sollten barrierefrei/kinderwagentauglich<br />

erreichbar sein. Ein spezielles Augenmerk ist auf die Einsehbarkeit bzw.<br />

Übersichtlichkeit zu legen. Die Zugänglichkeit sollte ausschließlich den Benützer-<br />

Innen möglich sein. Weiters ist auf Sicht/Rufkontakt nach außen zu achten und<br />

es sind breitere Parkplätze für Frauen (Einstieg mit Kleinkindern, Einkäufe) und<br />

Behindertenparkplätze vorzusehen.<br />

C 5 Konstruktion / Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit<br />

Niedrige Betriebskosten, durch kostengünstige und kostensparende Gestaltung<br />

der Freiflächen.<br />

Optimale Ausnutzung der vorhandenen Flächen.<br />

Rationelle und preisgünstige Herstellungsmöglichkeit, unter Berücksichtigung der<br />

Betriebs- und Instandhaltungskosten.<br />

Erzielung einer optimalen, funktionellen und Kosten sparenden Lösung durch<br />

sinnvolle Kombinationen von Raum- und Nebenraumgruppen.<br />

Die gestalterische Qualität soll durch Synthese von Einfachheit, Wirtschaftlichkeit<br />

und Wohnqualität erzielt werden.<br />

12


D<br />

Spezifische Richtlinien für die Entwurfserstellung:<br />

D.1 Rahmenbedingungen:<br />

<br />

<br />

Flächenwidmungsplan (Auszug lt. Beilage)<br />

Naturschutz<br />

D.2 Beschreibung des Bauplatzes:<br />

Das zu bebauende Areal besteht aus den Grundstücken 589/14 und 588/1 in der<br />

KG 50329 Weyregg und umfasst gesamt 6.372m² Das Bauareal ist bzw. wird<br />

allseits von einer Straße umgeben sein, und kann somit von allen Seiten<br />

erschlossen werden.<br />

Im Nordwesten des Grundstückes verläuft die Seeleitenstraße B 152. Die nachfolgenden<br />

Fotos beschreiben die angrenzende Bebauung.<br />

13


D.3 Planungskriterien:<br />

Der rechtswirksame Flächenwidmungsplan, die Bauordnung und die<br />

Vorgaben des Naturschutzes legen die baulichen Rahmenbedingungen<br />

fest und sind verbindlich einzuhalten.<br />

Bebauung :<br />

Zusätzlich zur Bauordnung wird festgehalten, daß die Bebauung grundsätzlich 2-<br />

geschossig zu konzipieren ist. In Teilbereichen ist auch ein drittes Geschoss bzw.<br />

ein Dachgeschoss denkbar.<br />

Die GFZ wird mit max 0,6 festgelegt.<br />

Naturschutz :<br />

Der Entwurf sollte das Thema "Wohnen im Obstgarten" aufnehmen und eine<br />

entsprechende Einbindung der künftigen Baukörper mit Bepflanzungen<br />

(Obstbäume, standortgerechte Büsche, etc.) gewährleisten. Die Schaffung einer<br />

eindeutigen, der Funktion entsprechenden und in sich stimmigen Identität der<br />

Baukörper und des Gesamtareals ist anzustreben.<br />

Dabei ist auch auf eine geländegerechte Situierung der Baukörper (kein starkes<br />

Herausheben des Erdgeschossniveaus über das bestehende Gelände) zu achten.<br />

In Anlehnung an die Vorgaben der Baubehörde wird angeraten, die künftigen<br />

Baukörper in die bestehende, umliegende Bebauungsstruktur (großteils<br />

zweigeschossige, in Teilbereichen zweieinhalb- und nur beim Gebäude Weyreggerstraße 60<br />

dreigeschossigen Bauten, sh. auch Fotos) bestmöglich einzugliedern, wobei eine<br />

zeitgenössische, architektonische Formensprache dadurch nicht von vornherein<br />

ausgeschlossen wird. Es wird die Errichtung von großteils zweigeschossigen und<br />

nur in Teilbereichen dreigeschossigen Objekten empfohlen.<br />

Ein künftiges Naturschutzverfahren betreffend wird darauf hingewiesen, dass<br />

ggst. Grundstücke Teil des Areals sind, in dem die Verordnung der Oö.<br />

Landesregierung, mit der Ausnahmen vom Eingriffsverbot des § 9 Abs. 1 Oö.<br />

Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 im Bereich des Attersees festgelegt<br />

werden (LGBl. Nr. 47/2006), gilt. Für ggste. Grundstücke ist § 1 (3) zutreffend, in<br />

dem für rot umrandete Bereiche Ausnahmen vom Eingriffsverbot festgeschrieben<br />

sind. Von diesen Ausnahmen betroffen sind u.a. auch Gebäude bis zu<br />

festgelegten Höhenentwicklungen (§ 1 (3) 1.).<br />

Ergänzungen unter :<br />

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20000413&ShowPrintPreview=True<br />

15


D.4 Gebäudenutzung:<br />

Das Gebäude dient ausschließlich Wohnzwecken und soll eine Durchmischung<br />

verschiedener Wohnungstypologien gemäß Wohnraumschlüssel unter Pkt. D.5<br />

aufweisen.<br />

Ca. 85 % der Wohnungen sind als Mietwohnungen zu konzipieren.<br />

Ca. 15 % der Wohnungen, vorzugsweise 4 Zimmerwohnungen, sollen wenn<br />

möglich als Dachgeschosswohnung oder Wohnung im obersten Stockwerk<br />

(Penthouse) geplant werden. Diese Wohnungen werden voraussichtlich als<br />

Eigentumswohnungen vorgesehen.<br />

D.5 Konzeption der Wohneinheiten:<br />

In Hinblick auf die unterschiedlichen Haushaltstypen (Alleinerziehende, junge und<br />

alte Alleinlebende bzw. Paare, Kleinfamilien und Singles) müssen die Wohnungen<br />

möglichst vielfältig nutzbar sein.<br />

Die Wohnungen sollten aus variabel nutzbaren Zimmern bestehen, so<br />

dass sie unterschiedlichen Bedürfnissen in wechselnden Lebenssituationen<br />

entsprechen. Nach Möglichkeit ist das Bad natürlich zu belichten bzw. zu<br />

belüften.<br />

Da es sich um geförderte Miet- bzw. Eigentumswohnungen handeln soll, ist<br />

unbedingt im Entwurf auf niedrige Errichtungs- und spätere Folgekosten zu<br />

achten.<br />

Der Entwurf bei den MIETWOHNUNGEN soll aus<br />

50% 2-Raumwohnungen (max. 60m² zuzügl. Freiflächen)<br />

35% 3-Raumwohnungen (max. 75m² zuzügl. Freiflächen)<br />

bestehen.<br />

Der Entwurf bei den EIGENTUMSWOHNUNGEN soll aus<br />

15% 4-Raumwohnungen (ca.85-110m² zuzügl. Freiflächen)<br />

bestehen.<br />

Als Freiflächen werden Terrassen, Loggien und Balkone angesehen.<br />

Jede Wohnung sollte derart konzipiert sein, dass die Errichtung einer Loggia in<br />

Hinblick auf die Förderungskriterien möglich ist.<br />

16


2 Zimmer Wohnungen :<br />

Vorraum<br />

Abstellraum<br />

Bad (Ausstattung mit Badewanne, Dusche, Waschbecken, Platz für<br />

Waschmaschine)<br />

WC (Möglichkeit zum Umbau auf behindertengerecht in Verbindung mit<br />

dem Bad muss möglich sein.)<br />

Küche (Küche oder Kochnische, muss kein eigener Raum sein)<br />

Wohnzimmer<br />

Schlafzimmer<br />

Loggia oder Balkon oder Terrasse<br />

3 Zimmer Wohnungen :<br />

Vorraum<br />

Abstellraum<br />

Bad (Ausstattung mit Badewanne, Dusche, Waschbecken, Platz für<br />

Waschmaschine)<br />

WC (Möglichkeit zum Umbau auf behindertengerecht in Verbindung mit<br />

dem Bad muss möglich sein.)<br />

Küche (Küche oder Kochnische, muss kein eigener Raum sein)<br />

Wohnzimmer<br />

Schlafzimmer<br />

Kinderzimmer<br />

Loggia oder Balkon oder Terrasse<br />

4 Zimmer Wohnungen :<br />

Vorraum<br />

Abstellraum<br />

Bad (Ausstattung mit Badewanne, Dusche, Waschbecken, Platz für<br />

Waschmaschine)<br />

WC (Möglichkeit zum Umbau auf behindertengerecht in Verbindung mit<br />

dem Bad muss möglich sein.)<br />

Küche (Küche oder Kochnische, muss kein eigener Raum sein)<br />

Wohnzimmer<br />

Schlafzimmer<br />

Kinderzimmer<br />

Kinderzimmer<br />

Loggia oder Balkon oder Terrasse<br />

Da das Projekt mit Geldern der OÖ Landesregierung errichtet wird, ist der<br />

diesbezüglich vorgegebene Kostenrahmen unbedingt einzuhalten.<br />

D.6 Konzeption der Nebenräume / Tiefgarage:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Für jede Wohneinheit sind 2 Stellplätze zu berücksichtigen.<br />

Wenn möglich sind alle Stellplätze oberirdisch zu berücksichtigen. Von der<br />

Planung einer Tiefgarage soll sofern möglich Abstand genommen werden.<br />

Ca. 50% der Stellplätze sollen überdacht sein.<br />

Für jede Wohneinheit ist ein Kellerabteil vorzusehen.<br />

Nebenräume lt. Bauordnung<br />

Überdachter Fahrradabstellbereich<br />

Je angefangener 50m² Nutzfläche ist ein Stellplatz einzuplanen.<br />

Mindestlänge und Mindestbreite pro Stellplatz (2m x 0,7m ),<br />

Ab 5 Stellplätzen sind diese zusätzlich zu überdachen.<br />

Wäscheplatz<br />

Müllplatz<br />

Haustechnikraum<br />

17


D.7 Konzeption der Freiflächen- und Grünraumgestaltung:<br />

<br />

<br />

<br />

Für die Müllentsorgung sind entsprechende Müllsammelplätze<br />

vorzusehen.<br />

Kinderspielfläche gemäß den gesetzl. Vorgaben<br />

Die Zufahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge muss gewährleistet sein.<br />

D.8 Zu beachten:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Oberösterreichische Baugesetze und Verordnungen sowie einschlägige<br />

ÖNORMEN (z.B. B 1600)<br />

Einhaltung der Vorgaben der OÖ Wohnbauförderung<br />

Planungsgrundsätze für barrierefreies Bauen ÖNORMEN B1600 in der<br />

geltenden Fassung - Musskriterien lt. OÖ Wohnbauförderung<br />

Einhaltung der von der OÖ Wohnbauförderung geforderten energetischen<br />

Mindeststandards. ( Niedrigstenergiebauweise )<br />

ÖNORMEN B 2607 (Spielplätze) in der geltenden Fassung<br />

E<br />

Beilagen:<br />

E1<br />

E2<br />

E3<br />

E4<br />

Vorentwurfsdatenblatt<br />

Baukosten (Schätzkosten)<br />

Lage und Höhenplan<br />

Flächenwidmungsplan<br />

18


BEILAGE E1<br />

ARCHITEKTURWETTBEWERB<br />

WOHNEN IM OBSTGARTEN<br />

Vorentwurfsdatenblatt<br />

Gesamte bebaute Fläche m²<br />

Bebaute Grundstücksfläche in % %<br />

Bruttogeschossfläche gesamt (BGF) m²<br />

Anzahl 2 Zimmer Wohnungen<br />

Stk.<br />

Wohnnutzfläche 2 Zimmerwohnungen gesamt (ohne Loggia) m²<br />

Anzahl 3 Zimmer Wohnungen<br />

Stk.<br />

Wohnnutzfläche 3 Zimmerwohnungen gesamt (ohne Loggia) m²<br />

Anzahl 4 Zimmer Wohnungen<br />

Stk.<br />

Wohnnutzfläche 4 Zimmerwohnungen gesamt (ohne Loggia) m²<br />

Anzahl Wohnungen gesamt<br />

Stk.<br />

Wohnnutzfläche aller Wohnungen gesamt (ohne Loggia) m²<br />

Verhältnis : BGF/geförderten Fläche %<br />

Nutzfläche Laubengänge, Erschliessungsflächen, etc. m²<br />

Nutzflächen Neben-bzw.Betriebsräume oberirdisch m²<br />

Nutzflächen Neben-bzw.Betriebsräume im KG, inkl. Erschliessung m²<br />

Nutzfläche Kellerabteile (inkl. der erforderlichen ) m²<br />

Nutzflächen gesamt m²<br />

Anzahl der oberirdischen Stellplätze<br />

Anzahl Stellplätze in der Tiefgarage (sofern vorhanden)<br />

Nutzfläche Tiefgarage (inkl. Rampe, sofern vorhanden) m²<br />

Brutto-Rauminhalt ( BRIa) (inkl. Untergeschoss !) m³<br />

Brutto-Rauminhalt ( BRIb+c) m³<br />

Bauwerkshülle ( Gebäudehülle ) ( HÜL ) (inkl. Untergeschoss !) m²<br />

HÜL / BRIa %<br />

Wichtige Anmerkungen :<br />

Der Ermittlung der Rauminhalte und Grundrissflächen ist durch entsprechend bemaßte Berechnungspläne und<br />

nachvollziehbare Berechnungen zu dokumentieren.<br />

Um die Vergleichbarkeit der Wettbewerbsprojekte in Hinblick auf die Kubatur sicherzustellen,<br />

sind die Geschosshöhen bei der Berechnung mit 3,00m anzunehmen.<br />

Die Aussenwände werden mit einer Bauteilbreite von 40cm inkl. Wärmemdämmung vorgegeben.<br />

Stk.<br />

Stk.<br />

19


BEILAGE E2<br />

ARCHITEKTURWETTBEWERB<br />

WOHNEN IM OBSTGARTEN<br />

0 GRUND<br />

Gesamtkosten ( Schätzkosten )<br />

KOSTENBEREICHE<br />

1 AUFSCHLIESSUNG<br />

2 BAUWERK - ROHBAU<br />

3 BAUWERK - TECHNIK<br />

4 BAUWERK - AUSBAU<br />

5 EINRICHTUNG<br />

6 AUSSENANLAGEN<br />

Errichtungskosten<br />

7 HONORARE<br />

8 NEBENKOSTEN<br />

9 RESERVE<br />

SUMME GESAMTKOSTEN<br />

Seitens der Wettbewerbsteilnehmer sind die Kostenbereiche 1-9 ( Errichtungskosten ) mit<br />

Ausnahme des Kostenbereiches 5 (Einrichtung) auszufüllen.<br />

Zur Unterstützung werden für die nachstehenden Kostenbereiche Richtwerte in % der Baukosten<br />

bekannt gegeben.<br />

Kostenbereiche : 1 AUFSCHLIESSUNG 0,6%<br />

7 HONORARE 12,46%<br />

8 NEBENKOSTEN 4,39%<br />

20


BEILAGE E3<br />

ACHTUNG : ohne Maßstab !<br />

21


BEILAGE E4<br />

ACHTUNG : ohne Maßstab !<br />

22

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!