Drogen Die Risiken kennen - Barmer GEK
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Das Betäubungsmittelgesetz<br />
Das „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln<br />
(BtMG)“ und seine Nebengesetze<br />
regeln den Umgang mit Stoffen und<br />
Zubereitungen, denen aufgrund ihrer psychotropen<br />
Wirkung ein besonderes Abhängigkeitspotenzial<br />
und eine besondere<br />
Schädlichkeit zugeschrieben wird.<br />
Wer diese Stoffe ohne Erlaubnis nach den<br />
Vor schriften des BtMG anbaut oder herstellt,<br />
sie besitzt, konsumiert oder mit<br />
ihnen handelt, macht sich strafbar.<br />
<strong>Die</strong> Betäubungsmittel-Verschreibungsordnung<br />
legt fest, unter welchen Bedingungen<br />
und in welchen Mengen von Ärzten<br />
oder Zahnärzten die dem BtMG unterstellten<br />
Stoffe und Zubereitungen verordnet<br />
wer-den dürfen. Sie regelt beispielsweise<br />
auch die Abgabe von Methadon an<br />
Heroinab hän gige. In jüngster Zeit wurde<br />
diese Verordnung dahingehend ergänzt,<br />
dass Schwerstopiatabhängige künstlich<br />
hergestelltes Heroin verordnet bekommen<br />
können, um ihr Leben zu retten.<br />
<strong>Die</strong> ersten gesetzlichen Regelungen bezogen<br />
sich auf den Umgang und Handel<br />
mit Morphin und Opium; daher der Name<br />
Betäubungsmittelgesetz. Heute umfasst<br />
das BtMG auch Stoffe und Zubereitungen<br />
mit halluzinogenen, aufputschenden oder<br />
beruh i genden Wirkungen. Durch vielfache<br />
Ergän zungen wird versucht, mit der Entwicklung<br />
auf dem <strong>Drogen</strong>markt Schritt zu<br />
halten. Ecstasy wurde 1986 dem BtMG<br />
unterstellt.