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Umsetzungskonzept § 109 (5) TKG: Mitteilung Sicherheitsverletzung ...

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Dauer des sicherheitsrelevanten Vorfalles:<br />

Dabei handelt es sich um das Zeitintervall, innerhalb dessen beträchtliche Auswirkungen auf Anschlüsse /<br />

Teilnehmer und / oder Telekommunikationsdienste durch den sicherheitsrelevanten Vorfall auftreten.<br />

3.1.2 Auswirkung auf Zusammenschaltung (Interconnection)<br />

Unter Zusammenschaltung wird der Zugang verstanden, der die physische und logische Verbindung öffentlicher<br />

TK-Netze herstellt, um Nutzern eines Unternehmens die Kommunikation mit Nutzern desselben oder<br />

eines anderen Unternehmens oder die Inanspruchnahme von TK- Diensten eines anderen Unternehmens zu<br />

ermöglichen.<br />

Dieser Zugang kann sowohl mit nationaler Zielrichtung als auch mit internationaler Zielrichtung zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

3.1.3 Beeinflussung von TK-Netzen, TK-Diensten oder technischer Ausrüstung in anderen<br />

Ländern<br />

Die Beeinflussung von TK- Netzen, TK- Diensten oder technischer Ausrüstung in anderen Ländern ist gegeben,<br />

wenn ein Interconnection-Punkt (3.1.2) mit internationaler Zielrichtung durch eine <strong>Sicherheitsverletzung</strong><br />

und / oder Störung betroffen ist. Darüber hinaus sind auch auslösende Faktoren denkbar, die den grenzüberschreitenden<br />

TK- Dienstefluss beträchtlich behindern. Exemplarisch können das z.B. Naturkatastrophen,<br />

böswillige Handlungen oder auch systemische Fehler sein.<br />

3.1.4 Geografische Ausbreitung / Region<br />

Das Kriterium der geografischen Ausbreitung der Auswirkung eines sicherheitsrelevanten Vorfalls ist dann<br />

erfüllt, wenn beispielsweise ein geographisch zusammenhängendes Gebiet mit wirtschaftlich oder politisch<br />

hervorgehobener Bedeutung oder mehrere solcher Gebiete betroffen sind (z.B. Industriezentren oder Wirtschaftszentren,<br />

Verkehrszentren oder Verwaltungszentren). Auch die Betroffenheit einer Stadt, die regional zu<br />

einem hohen Prozentsatz Ausfälle oder sicherheitsrelevante Beeinflussungen im Bereich der TK- Dienste<br />

hinnehmen muss, kann bereits hinreichend im Sinne dieses Kriteriums sein.<br />

3.1.5 Auswirkung auf den Notruf<br />

Zu berücksichtigen sind hier im Wesentlichen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Netzelemente, die einen abgesetzten Notruf anhand der Kennung als solchen identifizieren<br />

Datenbanken, die das Routing des Notrufs zur regional zuständigen Notrufabfragestelle (Notrufzentrale)<br />

übernehmen<br />

Notrufanschluss<br />

Sonstige Netzelemente, die für die Notruflenkung und -übertragung von elementarer Bedeutung sind<br />

(insbesondere bei Störung redundanter Systeme)<br />

Bei diesem Kriterium steht nicht die Funktionalität eines Endgerätes im Fokus.<br />

3.1.6 Auswirkung auf sensible Versorgungs- und / oder Dienstesegmente<br />

Nachfolgend sind einige Beispiele aufgeführt, die als sensibel hinsichtlich des zu versorgenden Kundenklientels<br />

eingestuft werden können:<br />

<br />

<br />

<br />

Krankenhäuser<br />

Militärische Bereiche<br />

Regierungsviertel<br />

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