Umsetzungskonzept § 109 (5) TKG: Mitteilung Sicherheitsverletzung ...
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Dauer des sicherheitsrelevanten Vorfalles:<br />
Dabei handelt es sich um das Zeitintervall, innerhalb dessen beträchtliche Auswirkungen auf Anschlüsse /<br />
Teilnehmer und / oder Telekommunikationsdienste durch den sicherheitsrelevanten Vorfall auftreten.<br />
3.1.2 Auswirkung auf Zusammenschaltung (Interconnection)<br />
Unter Zusammenschaltung wird der Zugang verstanden, der die physische und logische Verbindung öffentlicher<br />
TK-Netze herstellt, um Nutzern eines Unternehmens die Kommunikation mit Nutzern desselben oder<br />
eines anderen Unternehmens oder die Inanspruchnahme von TK- Diensten eines anderen Unternehmens zu<br />
ermöglichen.<br />
Dieser Zugang kann sowohl mit nationaler Zielrichtung als auch mit internationaler Zielrichtung zur Verfügung<br />
gestellt werden.<br />
3.1.3 Beeinflussung von TK-Netzen, TK-Diensten oder technischer Ausrüstung in anderen<br />
Ländern<br />
Die Beeinflussung von TK- Netzen, TK- Diensten oder technischer Ausrüstung in anderen Ländern ist gegeben,<br />
wenn ein Interconnection-Punkt (3.1.2) mit internationaler Zielrichtung durch eine <strong>Sicherheitsverletzung</strong><br />
und / oder Störung betroffen ist. Darüber hinaus sind auch auslösende Faktoren denkbar, die den grenzüberschreitenden<br />
TK- Dienstefluss beträchtlich behindern. Exemplarisch können das z.B. Naturkatastrophen,<br />
böswillige Handlungen oder auch systemische Fehler sein.<br />
3.1.4 Geografische Ausbreitung / Region<br />
Das Kriterium der geografischen Ausbreitung der Auswirkung eines sicherheitsrelevanten Vorfalls ist dann<br />
erfüllt, wenn beispielsweise ein geographisch zusammenhängendes Gebiet mit wirtschaftlich oder politisch<br />
hervorgehobener Bedeutung oder mehrere solcher Gebiete betroffen sind (z.B. Industriezentren oder Wirtschaftszentren,<br />
Verkehrszentren oder Verwaltungszentren). Auch die Betroffenheit einer Stadt, die regional zu<br />
einem hohen Prozentsatz Ausfälle oder sicherheitsrelevante Beeinflussungen im Bereich der TK- Dienste<br />
hinnehmen muss, kann bereits hinreichend im Sinne dieses Kriteriums sein.<br />
3.1.5 Auswirkung auf den Notruf<br />
Zu berücksichtigen sind hier im Wesentlichen:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Netzelemente, die einen abgesetzten Notruf anhand der Kennung als solchen identifizieren<br />
Datenbanken, die das Routing des Notrufs zur regional zuständigen Notrufabfragestelle (Notrufzentrale)<br />
übernehmen<br />
Notrufanschluss<br />
Sonstige Netzelemente, die für die Notruflenkung und -übertragung von elementarer Bedeutung sind<br />
(insbesondere bei Störung redundanter Systeme)<br />
Bei diesem Kriterium steht nicht die Funktionalität eines Endgerätes im Fokus.<br />
3.1.6 Auswirkung auf sensible Versorgungs- und / oder Dienstesegmente<br />
Nachfolgend sind einige Beispiele aufgeführt, die als sensibel hinsichtlich des zu versorgenden Kundenklientels<br />
eingestuft werden können:<br />
<br />
<br />
<br />
Krankenhäuser<br />
Militärische Bereiche<br />
Regierungsviertel<br />
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