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14.10.2013 Niederschrift Gemeinderat - Burgberg

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1013<br />

<strong>14.10.2013</strong><br />

haben in Höhe von 160.000,00 € bzw. 124.000,00 € werden entsprechende Tilgungen auf die ursprünglichen<br />

Kommunaldarlehen mit 400.000,00 € bzw. 210.000,00 € Vertragssumme geleistet. Es besteht damit<br />

noch ein Restsaldo in Höhe von rund 240.000,00 € bzw. 86.000,00 €. Hierzu ist vorgesehen, nicht den<br />

Darlehensanspruch aus den Bausparverträgen in Anspruch zu nehmen, da der dort gebotene Darlehenszinssatz<br />

deutlich höher liegt als der aktuell angebotene variable Zinssatz von 1 %. Hier ist beabsichtigt,<br />

eine jährliche Tilgung mit 5 % zu vereinbaren. Darüber hinaus wäre es möglich, am Jahresende weitere<br />

Sondertilgungen vorzunehmen. Hierzu soll aber die weitere Entwicklung des Haushaltes abgewartet werden.<br />

Insbesondere auch unter Berücksichtigung der derzeit beauftragten Arbeiten im Bereich der Wasserversorgung<br />

und im Straßenunterhalt.<br />

Beschluss des <strong>Gemeinderat</strong>es:<br />

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen und der vorgetragenen Abwicklung wird zugestimmt.<br />

Abstimmung:<br />

Annahme mit 16 zu 0 Stimmen<br />

6) Fernwasserversorgung Oberes Allgäu – Angebot zum Wasserbezugspreis<br />

Herr Fischer erläutert, dass entsprechend dem aktuellen Angebot des Zweckverbandes Fernwasserversorgung<br />

der Wasserpreis von 0,27 € auf 0,15 € sinken soll. Das Angebot gilt rückwirkend ab 1. Januar<br />

2013. Im Rahmen des Angebotes wurden aber auch die Vertragsbestimmungen des Wasserlieferungsvertrages<br />

aus dem Jahre 1987 angesprochen.<br />

Im Hinblick auf die Investitionen des Zweckverbandes wurde damals auf eine einmalige Zahlung der Gemeinde<br />

<strong>Burgberg</strong> verzichtet. Stattdessen wurden die damaligen erheblichen Investitionen in das gemeindliche<br />

Wassernetz gewertet. Der damals auf die Gemeinde entfallende Anteil war auf eine Wassermenge<br />

mit jährlich 140.000 m³ berechnet.<br />

Der Wasserliefervertrag sieht vor, dass bei einer entsprechenden Überschreitung des jährlichen Wasserbezuges<br />

ein Nachkauf zu leisten ist. Dies bedeutet, dass über eine entsprechende einmalige Zahlung die<br />

Überschreitung der vereinbarten Abnahmemenge abgegolten wird. Es ist eine Überziehungsmöglichkeit<br />

mit der 1,5 fachen Abnahmemenge (entspricht 210.000 m³) vereinbart. Bei einer Überschreitung dieser<br />

Menge ist ein sofortiger erheblicher Nachkauf fällig.<br />

Bei einer Überschreitung zwischen 140.000 m³ und 210.000 m³ erfolgt eine Nachbetrachtung der letzten<br />

drei Jahre. Hier wird lediglich die durchschnittliche Menge als Überschreitung in Rechnung gestellt. Im<br />

Hinblick auf den Wasserbezug der Gemeinde <strong>Burgberg</strong> bedeutet dies, dass die Gemeinde <strong>Burgberg</strong> im<br />

Durchschnitt der letzten Jahre rund 158.000 m³ Wasser bezogen hat. Hierfür wäre eine entsprechende<br />

Nachzahlung für 18.000 m³ zu leisten.<br />

Im Rahmen des aktuellen Angebots zum künftigen Wasserpreis bietet der Zweckverband nun an, auf die<br />

Erhebung dieses zu fordernden einmaligen Betrages zunächst zu verzichten. Der Dreijahreszeitraum<br />

würde mit dem Jahr 2014 von neuem beginnen. Mit einer einmaligen Nachzahlung wäre dann im Jahr<br />

2017 zu rechnen. Mit diesem Nachkauf von zu erwartenden rund 20.000 m³ zum Preis von je 1,28 € würde<br />

sich dann aber auch die Überziehungsregelung entsprechend nach oben bewegen. Die jährliche Abnahmemenge<br />

wäre dann neu 160.000 m³ und das 1,5 fache entsprechend 240.000 m³.

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