14.10.2013 Niederschrift Gemeinderat - Burgberg
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<strong>14.10.2013</strong><br />
haben in Höhe von 160.000,00 € bzw. 124.000,00 € werden entsprechende Tilgungen auf die ursprünglichen<br />
Kommunaldarlehen mit 400.000,00 € bzw. 210.000,00 € Vertragssumme geleistet. Es besteht damit<br />
noch ein Restsaldo in Höhe von rund 240.000,00 € bzw. 86.000,00 €. Hierzu ist vorgesehen, nicht den<br />
Darlehensanspruch aus den Bausparverträgen in Anspruch zu nehmen, da der dort gebotene Darlehenszinssatz<br />
deutlich höher liegt als der aktuell angebotene variable Zinssatz von 1 %. Hier ist beabsichtigt,<br />
eine jährliche Tilgung mit 5 % zu vereinbaren. Darüber hinaus wäre es möglich, am Jahresende weitere<br />
Sondertilgungen vorzunehmen. Hierzu soll aber die weitere Entwicklung des Haushaltes abgewartet werden.<br />
Insbesondere auch unter Berücksichtigung der derzeit beauftragten Arbeiten im Bereich der Wasserversorgung<br />
und im Straßenunterhalt.<br />
Beschluss des <strong>Gemeinderat</strong>es:<br />
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen und der vorgetragenen Abwicklung wird zugestimmt.<br />
Abstimmung:<br />
Annahme mit 16 zu 0 Stimmen<br />
6) Fernwasserversorgung Oberes Allgäu – Angebot zum Wasserbezugspreis<br />
Herr Fischer erläutert, dass entsprechend dem aktuellen Angebot des Zweckverbandes Fernwasserversorgung<br />
der Wasserpreis von 0,27 € auf 0,15 € sinken soll. Das Angebot gilt rückwirkend ab 1. Januar<br />
2013. Im Rahmen des Angebotes wurden aber auch die Vertragsbestimmungen des Wasserlieferungsvertrages<br />
aus dem Jahre 1987 angesprochen.<br />
Im Hinblick auf die Investitionen des Zweckverbandes wurde damals auf eine einmalige Zahlung der Gemeinde<br />
<strong>Burgberg</strong> verzichtet. Stattdessen wurden die damaligen erheblichen Investitionen in das gemeindliche<br />
Wassernetz gewertet. Der damals auf die Gemeinde entfallende Anteil war auf eine Wassermenge<br />
mit jährlich 140.000 m³ berechnet.<br />
Der Wasserliefervertrag sieht vor, dass bei einer entsprechenden Überschreitung des jährlichen Wasserbezuges<br />
ein Nachkauf zu leisten ist. Dies bedeutet, dass über eine entsprechende einmalige Zahlung die<br />
Überschreitung der vereinbarten Abnahmemenge abgegolten wird. Es ist eine Überziehungsmöglichkeit<br />
mit der 1,5 fachen Abnahmemenge (entspricht 210.000 m³) vereinbart. Bei einer Überschreitung dieser<br />
Menge ist ein sofortiger erheblicher Nachkauf fällig.<br />
Bei einer Überschreitung zwischen 140.000 m³ und 210.000 m³ erfolgt eine Nachbetrachtung der letzten<br />
drei Jahre. Hier wird lediglich die durchschnittliche Menge als Überschreitung in Rechnung gestellt. Im<br />
Hinblick auf den Wasserbezug der Gemeinde <strong>Burgberg</strong> bedeutet dies, dass die Gemeinde <strong>Burgberg</strong> im<br />
Durchschnitt der letzten Jahre rund 158.000 m³ Wasser bezogen hat. Hierfür wäre eine entsprechende<br />
Nachzahlung für 18.000 m³ zu leisten.<br />
Im Rahmen des aktuellen Angebots zum künftigen Wasserpreis bietet der Zweckverband nun an, auf die<br />
Erhebung dieses zu fordernden einmaligen Betrages zunächst zu verzichten. Der Dreijahreszeitraum<br />
würde mit dem Jahr 2014 von neuem beginnen. Mit einer einmaligen Nachzahlung wäre dann im Jahr<br />
2017 zu rechnen. Mit diesem Nachkauf von zu erwartenden rund 20.000 m³ zum Preis von je 1,28 € würde<br />
sich dann aber auch die Überziehungsregelung entsprechend nach oben bewegen. Die jährliche Abnahmemenge<br />
wäre dann neu 160.000 m³ und das 1,5 fache entsprechend 240.000 m³.