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14.10.2013 Niederschrift Gemeinderat - Burgberg

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<strong>14.10.2013</strong><br />

Beschluss des <strong>Gemeinderat</strong>es:<br />

Es besteht Einverständnis mit der seitens des Zweckverbandes Fernwasserversorgung angebotenen<br />

Vertragsergänzung und mit dem neuen Wasserbezugspreis von 0,15 € je Kubikmeter bezogenen Wasser.<br />

Abstimmung:<br />

Annahme mit 16 zu 0 Stimmen<br />

7) Südöstlicher Raum der Grüntenhalle – Vereinshaus des TSV<br />

Herr Fischer erläutert, dass sich der Vorstand des TSV, Herr Michael Knauth, mit zwei E-Mails an die<br />

Gemeinde gewandt hatte. Zunächst war die mögliche Nutzung des hinter dem neu errichteten Kiosk der<br />

Fußballer errichteten Raumes als Vereinshaus des TSV angedacht. Zwischenzeitlich wurde aber deutlich,<br />

dass hier auch eine vereinsinterne Abstimmung zwischen Abteilungen und Vorstandschaft noch erforderlich<br />

ist.<br />

Der Anbau wurde durch den TSV finanziert und errichtet. Es handelt sich aber grundsätzlich um eine gemeindliche<br />

Liegenschaft. Entsprechend wäre die gemeindliche Position zu klären. Einer möglichen umfangreicheren<br />

Nutzung müsste der <strong>Gemeinderat</strong> seine Zustimmung erteilen.<br />

8) Sonstiges<br />

SEPA-Umstellung<br />

Herr Wegscheider erläutert, dass auch die Gemeinde <strong>Burgberg</strong> gehalten ist, auf den neuen SEPA-<br />

Zahlungsverkehr umzustellen. Hierfür ist vorgesehen, dass die Gemeinde <strong>Burgberg</strong> alle bestehenden<br />

Abbuchungsermächtigungen, Einzugsermächtigungen und gegebenenfalls auch bislang nur mündlich<br />

erteilte Einzugsermächtigungen ab 15.11.2013 von Amts wegen in ein SEPA-Mandat umwandelt. Hierzu<br />

wurde in Zusammenarbeit mit dem Datendienstleister der Gemeinde (AKDB) veranlasst, dass jedem Zahlungspflichtigen<br />

ein entsprechendes Informationsschreiben zugeht.<br />

Damit ist es möglich, den Bestand der Zahlungspflichtigen zu aktualisieren. Gleichzeitig entspricht der<br />

vorgesehene Rücklauf inhaltlich dem SEPA-Mandat.<br />

Auch bei den Bürgern, bei denen keine Äußerung erfolgt, wird mit den bekannten Kontodaten von Amts<br />

wegen in das SEPA-Mandat umgewandelt. Im Rahmen des SEPA-Zahlungsverkehrs hat der Bürge allerdings<br />

neu die Möglichkeit, bis zu 13 Monaten nach Abbuchung zu widersprechen. In diesen Fällen beabsichtigt<br />

die Gemeinde, entsprechende Bürger bis zur Erteilung eines formellen SEPA-Mandats als Barzahler<br />

zu behandeln. Dies dürfte sich auf wenige Einzelfälle beschränken.<br />

Beschluss des <strong>Gemeinderat</strong>es:<br />

Der vorgesehenen Vorgehensweise bei der Umstellung auf SEPA-Zahlungsverkehr wird zugestimmt.<br />

Abstimmung:<br />

Annahme mit 16 zu 0 Stimmen

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