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Nokia - GRUR

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1. Kriterium: unbedingtes Angebot<br />

anders: Justice Roth, High Court London, <strong>Nokia</strong> ./. IPCom, 18. Mai 2012<br />

(HC10 C01233). Demnach ist es legitim, erst Verletzung und Rechtsbestand<br />

feststellen zu lassen, und erst danach Lizenzbedingungen festzulegen.<br />

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Dagegen spricht das Argument, dass Patentbenutzer grundsätzlich abwarteten, bis sie<br />

„erwischt“ würden<br />

Dafür sprechen Fairnesserwägungen: Wenn gegen ein Produkt eine Vielzahl an Patenten<br />

geltend gemacht wird, soll derjenige unterlassen müssen, der vielleicht in einem einzigen<br />

Fall mit seiner Prognose falsch lag?<br />

Darf der Rechtsbestand gleichzeitig angegriffen werden?<br />

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OLG Karlsruhe, Motorola ./. Apple (6 U 136/11): Das Angebot muss Verpflichtung zur<br />

Rücknahme des Validitätsangriffs sowie Sonderkündigungsrecht für den Fall eines erneuten<br />

Validitätsangriffs enthalten.<br />

In LG Düsseldorf, “UMTS Mobiltelefon“ vom 24. April 2012 (4b O 273/10) S. 76, lit. ee) offen<br />

gelassen<br />

Dagegen scheint Art. 5 (1) c) i.V.m. Art. 3 (2) der VO (EG) 772/2004 (TT-GVO) im<br />

Umkehrschluss nahezulegen, dass ein Sonderkündigunsrecht kartellrechtswidrig ist.<br />

Meier-Beck, ETSI IPR Special Commitee, 20. Juni 2013, Folie 14: wohl ja<br />

Trennungsprinzip: Aussetzung gemäß § 148 ZPO Ermessensentscheidung, also unsicher<br />

Lizenzen an unwirksamen Patenten behindert Wettbewerb

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