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Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Grüningen

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Kanton Zürich<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Grüningen</strong><br />

Teilrevision Nutzungsplanung<br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong><br />

<strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Öffentliche Auflage / Vorprüfung<br />

Suter • von Känel • Wild • AG<br />

Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt<br />

Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch<br />

Tel. +41 (0)44 315 13 90 info@skw.ch 31071 – 16.4.2013


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

2 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Inhalt 1. Ausgangslage 5<br />

1.1 Einleitung 5<br />

1.2 Aufgabenstellung 6<br />

1.3 Arbeitsschritte 8<br />

1.4 <strong>Bericht</strong>inhalt 9<br />

1.5 Grundlagen 9<br />

2. Analyse Ortsentwicklung 10<br />

2.1 Bevölkerung 10<br />

2.2 Bauzonen 11<br />

2.3 Ausbaugrad und Umnutzungspotenzial 11<br />

2.4 Kapazitätsabschätzung 12<br />

2.5 Stärken und Schwächen 13<br />

3. Ortsbild 14<br />

3.1 Historische Dorfteile 14<br />

3.2 Siedlungsentwicklung 15<br />

3.3 Übergeordnete Inventare 16<br />

3.4 Kommunale Inventare 18<br />

4. Ziele 19<br />

4.1 Substanz- und Strukturerhaltung 19<br />

4.2 Künftige Siedlungsentwicklung 20<br />

4.3 Räumliches Entwicklungsleitbild 22<br />

5. Kernzonenpläne 23<br />

5.1 Allgemeines 23<br />

5.2 Umsetzung Ortsbildinventar 23<br />

5.3 Festlegungen in den Kernzonenplänen 24<br />

5.4 Unterschiede Kernzonentypen 26<br />

5.5 Wichtigste neue Inhalte 26<br />

6. Bau- und Zonenordnung 29<br />

6.1 Kernzonen K1, K2 und WZ 29<br />

6.2 Wohnzonen allgemein 29<br />

6.3 Regelung der baulichen Dichte 29<br />

6.4 Nutzweise 31<br />

6.5 Arealüberbauungen und Gestaltungsplanpflicht 32<br />

6.6 Gewerbezone 32<br />

6.7 OeB und Erholungszone 33<br />

7. Zonenplan 35<br />

7.1 Umzonungen 35<br />

7.2 Einzonungen 37<br />

8. Auswirkungen 40<br />

8.1 Einwohner- und Arbeitsplatzkapazität 40<br />

8.2 Ortsbild 41<br />

8.3 Umweltschutz 41<br />

8.4 Infrastruktur 42<br />

8.5 Störfallvorsorge 43<br />

8.6 Reflektion der Zielerfüllung 43<br />

3 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

9. Mitwirkung 45<br />

9.1 Allgemeines 45<br />

9.2 Vorprüfung 45<br />

10. Ausblick 46<br />

Anhang<br />

<strong>47</strong><br />

I Einwohnerkapazität vor Revision 48<br />

II Zusätzliche Einwohnerkapazität nach Revision 49<br />

Auftraggeber<br />

Bearbeitung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Grüningen</strong><br />

Suter • von Känel • Wild • AG<br />

Peter von Känel, Projektleitung<br />

Thomas Gasser, Sachbearbeitung<br />

4 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

1. Ausgangslage<br />

Lage und Entwicklung<br />

Ortsbildschutz<br />

Stand der Ortsplanung<br />

1.1 Einleitung<br />

<strong>Grüningen</strong> ist eine ländliche <strong>Gemeinde</strong> mit 3'185 Einwohnern<br />

(Stand Ende 2011) in der Region Zürcher Oberland im Bezirk<br />

Hinwil. Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet umfasst 880 Hektaren, wovon 61.6<br />

Prozent landwirtschaftlich genutzt werden. Rund ein Fünftel ist<br />

von Wald bedeckt. <strong>Grüningen</strong> ist umgeben von den <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Gossau, Egg, Oetwil am See, Hombrechtikon und Bubikon. Mit<br />

der Forchstrasse befindet sich auf dem nördlichen <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

von <strong>Grüningen</strong> die Hochleistungsstrasse (HLS) A52 zwischen<br />

der Stadt Zürich und dem Autobahnanschluss in Hinwil.<br />

Die nächsten Ein- und Ausfahrten befinden sich in Ottikon und<br />

Oetwil am See. Mit dem Auto ist man in 25-30 Minuten in Zürich<br />

und in 15 Minuten in Rapperswil. In <strong>Grüningen</strong> verkehren zwei<br />

regionale Buslinien: Linie 845 zwischen Oetwil am See und<br />

Uster sowie Linie 867 zwischen Oetwil am See und Wetzikon.<br />

Beide Linien verkehren im Halbstundentakt. Die Linie 845 fährt<br />

zudem dreimal täglich zu Pendlerzeiten eine Schleife über Itzikon<br />

und die Linie 867 zu Stosszeiten im Viertelstundentakt.<br />

Das Ortsbild im Bereich Stedtli mit dem Schloss und der imposanten<br />

Fassaden-Kulisse gegen Norden ist von nationaler Bedeutung<br />

und im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der<br />

Schweiz (ISOS) ist <strong>Grüningen</strong> als Kleinstadt klassifiziert. Besonders<br />

attraktiv ist die charakteristische Drumlinlandschaft,<br />

welche eine wichtige Naherholungsmöglichkeit darstellt.<br />

Das Landstädtchen <strong>Grüningen</strong> wurde im 13. Jahrhundert gegründet<br />

und hat sich in seiner Bausubstanz bis heute weitgehend<br />

erhalten. Die wichtigsten Umgebungen der Stadtanlage<br />

sind intakt geblieben. Auffällig sind dominante Einzelbauten wie<br />

Kirche, Schloss, Zehntenscheune, Gasthof „Hirschen“ und <strong>Gemeinde</strong>haus.<br />

Durch die historischen Strukturen ergibt sich eine<br />

besondere Qualität. Planungen und notwendige Veränderungen<br />

werden jedoch erschwert. Insbesondere die von Bund und Kanton<br />

geförderte Nachverdichtung, gestaltet sich innerhalb der<br />

vorhandenen Strukturen schwierig.<br />

Die Bau- und Zonenordnung und der Zonenplan der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Grüningen</strong> stammen aus dem Jahr 1998. Die letzte kleine Revision<br />

der Nutzungsplanung erfolgte im Jahr 2002. Der Gesamtplan<br />

„Siedlungs-, Landschafts- und Verkehrsplan, Plan der öffentlichen<br />

Bauten“ ist seit 1998 mit Ausnahme zweier Teilrevisionen<br />

in den Jahren 2009 und 2010 unverändert in Kraft (kommunaler<br />

Richtplan, damals noch als Gesamtplan bezeichnet).<br />

5 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

1.2 Aufgabenstellung<br />

Revisionsvorlage zur<br />

Nutzungsplanung<br />

Anpassung Richtplanung<br />

Umsetzung Ortsbildinventar<br />

Abb.: Dachlandschaft Kernzone K1<br />

(Stedtli, Müli)<br />

Es ist eine genehmigungsfähige Revisionsvorlage für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

auszuarbeiten, die den Bedürfnissen und<br />

Zielen sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht.<br />

Dies bedeutet, dass die bestehenden Unterlagen der Nutzungsplanung<br />

aktualisiert und wo nötig ergänzt werden müssen. Dabei<br />

ist der Mitwirkung durch die Bevölkerung und weiteren interessierten<br />

Kreisen im Sinne der gesetzlichen Vorgaben gebührend<br />

Beachtung zu schenken.<br />

Der Gesamtplan aus dem Jahr 1998, bestehend aus dem Siedlungs-,<br />

Landschafts- und Verkehrsplan sowie dem Plan der<br />

öffentlichen Bauten und Anlagen, soll gesamthaft überprüft und<br />

veränderten Bedürfnissen angepasst werden. Besonders zu<br />

erwähnen ist die vorgesehene Parkierungsanlage „Im Stedtli“,<br />

welche die Revision des kommunalen Richtplans ausgelöst hat<br />

und deren Standort mit einem Eintrag im Verkehrsplan gesichert<br />

werden soll.<br />

Die Kernzone K1 (Stedtli, Müli) von <strong>Grüningen</strong> ist im kantonalen<br />

Richtplan als schützenswertes Ortsbild bezeichnet. Sie ist zudem<br />

im Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler<br />

Bedeutung enthalten, welches am 20.01.2006 mit BDV<br />

Nr. 13 durch die Baudirektion festgesetzt wurde. Die Inhalte des<br />

Inventarplanes sind in einem Kernzonenplan sowie in den zugehörigen<br />

Bestimmungen in der Bau- und Zonenordnung<br />

grundeigentümerverbindlich umzusetzen. Für die Kernzone K2<br />

(vor dem Stedtli, Binzikon, Itzikon, Büel) ist aus rechtlicher Sicht<br />

kein Kernzonenplan erforderlich, weil diese nicht als Ortsbild<br />

von überkommunaler Bedeutung eingestuft ist. Für die Kernzone<br />

Büel wird jedoch aufgrund des Regelungsbedarfs bezüglich<br />

der Vorgärten ein Kernzonenplan ausgearbeitet.<br />

Die Schutzziele <strong>gemäss</strong> dem Inventar der schützenswerten<br />

Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung für das Stedtli sind<br />

u.a.:<br />

Schutzziele (Auszug) • Die Siedlungsanlage, das Bebauungsmuster und die strukturierenden<br />

Freiräume des Ortsbildes sind in ihrer vielfältigen<br />

Eigenart zu erhalten.<br />

• Die im Inventarplan bezeichneten "wichtigen Freiräume"<br />

sind in ihrer ortstypischen Ausprägung unverbaut zu erhalten.<br />

• Auf die Erhaltung einzelner Bäume innerhalb und angrenzend<br />

an den Perimeter ist Wert zu legen.<br />

• Die Umgebung auf der Nordseite des Ortsbildes ist bis zur<br />

Wetziker- und Büel-Strasse sowie bis zur Bauzonengrenze<br />

des Weilers Büel unverbaut zu erhalten.<br />

6 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Abb.: Inventar der schutzwürdigen<br />

Ortsbilder von überkommunaler<br />

Bedeutung<br />

Überprüfung des<br />

Baupotenzials / Umgang mit<br />

Baulandreserven<br />

Umfahrung Stedtli<br />

Abb.: Ausschnitt aus dem Regionalen<br />

Richtplan<br />

Kulturlandinitiative (2012)<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grüningen</strong> kann nebst unbebauten Bauzonen<br />

grössere Flächen an Reservezonen vorweisen. Die Gesamtüberprüfung<br />

des kantonalen Richtplans sieht einen Abtausch<br />

des Siedlungsgebiets im Bereich Itzikon und Binzikon vor. Ein<br />

haushälterischer Umgang mit den vorhandenen Baulandreserven<br />

drängt sich auch in <strong>Grüningen</strong> auf, weshalb die Thematik<br />

der inneren Verdichtung ein wichtiges Traktandum darstellt.<br />

Infolgedessen sind die Nutzungsziffern der Bauzonen zu überprüfen.<br />

Die Umfahrung mit einer Brücke über die Aabachrinne nahe<br />

beim Ortszentrum soll das historische Stedtli <strong>Grüningen</strong> künftig<br />

vom Durchgangsverkehr befreien. Der Damm vor dem Stedtli<br />

steht dann nur noch den Anwohnern, Fussgängern und Velofahrenden<br />

zur Verfügung. Was mit dem sanierungsbedürftigen<br />

Damm passiert, ist noch offen. Eine Option ist der Rückbau des<br />

Damms und dessen Ersatz durch einen Steg. Der Regierungsrat<br />

erteilte Mitte 2012 der Baudirektion den Auftrag zur Projektierung,<br />

wobei die Fertigstellung nicht terminiert ist.<br />

Am 17. Juni 2012 wurde die Kulturlandinitiative mit 54.5 Prozent<br />

Ja-Stimmen angenommen. Sie verlangt, dass wertvolle Landwirtschaftsflächen<br />

mit den Bodennutzungseignungsklassen 1-6<br />

und die Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung durch<br />

den Kanton wirksam geschützt werden und in ihrem Bestand<br />

und in ihrer Qualität erhalten bleiben. Der Ende Januar 2013<br />

kommunizierte Umsetzungsvorschlag der Baudirektion beinhaltet<br />

einzelne Anpassungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes<br />

(PBG). Im Sommer 2013 wird der Regierungsrat dem<br />

Kantonsrat die Entwurfsvorlage zur Genehmigung überweisen.<br />

Da die Umsetzung noch offen ist, wird im Rahmen der Ortsplanungsrevision<br />

weiterhin an den Einzonungen und an den Reservezonen<br />

festgehalten.<br />

7 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

1.3 Arbeitsschritte<br />

Grundlagen<br />

zusammentragen<br />

Entwurf<br />

Revisionsvorlage<br />

Mitwirkung und<br />

Bereinigung<br />

Beschlussfassung und<br />

Genehmigung<br />

• Planungsgrundlagen erheben (Richtplanung, Zonenplan,<br />

BZO, Ergänzungspläne, Inventare, Schutzverordnungen,<br />

Richtpläne, AV 93 (Amtliche Vermessung) inkl. Mehranforderungen,<br />

Luftfotos usw.)<br />

• Teilrevision Richtplanung (vgl. sep. <strong>Bericht</strong>)<br />

• Teilrevision Bau- und Zonenordnung<br />

• Teilrevision Zonenplans<br />

• Erarbeitung Kernzonenpläne (Stedtli und Büel)<br />

• Erstellung <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

• Erstellung <strong>Bericht</strong> zu den nicht berücksichtigten Einwendungen<br />

• Diskussion und Verifizierung der Ziele und Absichten des<br />

Revisionsinhaltes anlässlich einer Informationsveranstaltung<br />

• Durchführung einer öffentlichen Orientierungsveranstaltung<br />

und eines Sprechstundentags<br />

• Vorprüfung durch das Amt für Raumentwicklung und<br />

Vermessung (ARE), öffentliche Auflage während 60 Tagen<br />

und öffentliche Orientierungsveranstaltung während der<br />

Auflagefrist<br />

• Auswertung und Behandlung der eingegangenen Einwendungen<br />

• Bereinigung der Revisionsvorlage mit Beschlussfassung im<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat<br />

• Verabschiedung der Revisionsvorlage durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

zuhanden der <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

• Öffentliche Auflage des <strong>Gemeinde</strong>versammlungsbeschlusses<br />

mit Rekursmöglichkeit während 30 Tagen<br />

• Behandlung allfälliger Rekurse<br />

• Genehmigung durch die Baudirektion<br />

8 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

1.4 <strong>Bericht</strong>inhalt<br />

Informationen für die<br />

Genehmigungsbehörde<br />

Der vorliegende <strong>Bericht</strong> zur Nutzungsplanung hat <strong>gemäss</strong><br />

<strong>Art</strong>. <strong>47</strong> der Raumplanungsverordnung (<strong>RPV</strong>) der kantonalen<br />

Genehmigungsbehörde über die Berücksichtigung folgender<br />

Sachverhalte Auskunft zu geben:<br />

• Ziele und Grundsätze der Raumplanung (<strong>Art</strong>. 1 und 3 RPG)<br />

• Anregungen aus der Bevölkerung (<strong>Art</strong>. 1 und 3 RPG)<br />

• Sachpläne und Konzepte des Bundes (<strong>Art</strong>. 13 RPG)<br />

• Richtplan (<strong>Art</strong>. 8 RPG)<br />

• Übriges Bundesrecht (Umweltschutzgesetzgebung)<br />

Darüber hinaus sind die Nutzungsreserven innerhalb der<br />

Bauzonen und ihre haushälterische Nutzung zu thematisieren.<br />

Zudem werden die Änderungen des Zonenplanes, die Inhalte<br />

der Kernzonenpläne sowie die wichtigsten Bestimmungen der<br />

Bau- und Zonenordnung kommentiert.<br />

1.5 Grundlagen<br />

Übergeordnete Grundlagen • Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von<br />

nationaler Bedeutung<br />

• Kantonaler Richtplan Zürich<br />

• Regionaler Richtplan Zürcher Oberland<br />

• ISOS – Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der<br />

Schweiz von nationaler Bedeutung<br />

• Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler<br />

Bedeutung (BDV Nr. 13 vom 20.01.2006)<br />

• ICOMOS (Rat für Denkmalpflege, Unterorganisation der<br />

UNESCO) – Liste historischer Gärten und Anlagen<br />

• Schutzliste der Kantonalen Denkmalpflege<br />

Kommunale Grundlagen • Bau- und Zonenordnung vom 27. März 1998<br />

• Zonenplan vom 8. September 1998<br />

• Kommunaler Gesamtplan vom 8. September 1998, inkl. der<br />

2 Teilrevisionen aus den Jahren 2009 und 2010<br />

• Kommunales Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte<br />

(2009)<br />

• Kommunales Inventar der Denkmal- und Heimatschutzobjekte<br />

(2009)<br />

• Revisionsentwurf Richtplanung 2013<br />

9 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

2. Analyse Ortsentwicklung<br />

Absolutes Wachstum<br />

Einwohnerentwicklung absolut<br />

1963 bis 2011<br />

2.1 Bevölkerung<br />

Die Zahl der Einwohner in <strong>Grüningen</strong> hat sich seit den 1960er<br />

Jahren etwa verdoppelt. Ende 2011 lebten 3’185 Menschen in<br />

der <strong>Gemeinde</strong>. In den vergangenen 15 Jahren stieg die Bevölkerungszahl<br />

durchschnittlich um ca. 30 Einwohner oder 1.0 %<br />

pro Jahr an. Das langjährige kantonale und regionale Wachstum<br />

beträgt je 1.1 % pro Jahr.<br />

Datengrundlage:<br />

Statistisches Amt Kanton ZH<br />

Wachstum im Vergleich<br />

Vergleich mit Region und Kanton<br />

1986 bis 2011<br />

Im Vergleich zur Region Oberland und zum Kanton Zürich weist<br />

<strong>Grüningen</strong> zwischen 1986 und 1989 und jüngst zwischen 2008<br />

und 2011 ein überdurchschnittliches Wachstum auf. Der Anstieg<br />

der Bevölkerung erfolgte ziemlich linear. Zwischen 1999<br />

und 2005 gab es unterdurchschnittliche und teilweise negative<br />

Wachstumszahlen. Aktuell steigt die Bevölkerung leicht an.<br />

Datengrundlage:<br />

Statistisches Amt Kanton ZH<br />

Überdurchschnittliches<br />

Wachstum<br />

Unterdurchschnittliches<br />

Wachstum<br />

Folgerung<br />

Basierend auf den statistischen Daten kann die Entwicklung<br />

von <strong>Grüningen</strong> im Vergleich mit Region und Kanton zwischen<br />

1990 und 2008 als dynamisch bezeichnet werden. Mitte der<br />

80er-Jahre und in jüngster Zeit sind grössere Abweichungsperioden<br />

festzustellen, in denen <strong>Grüningen</strong> überdurchschnittlich<br />

stark gewachsen ist. Im langjährigen Mittel liegt das Wachstum<br />

im Rahmen der kantonalen Entwicklung.<br />

10 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Bauzonenverbrauch<br />

Bauzonenverbrauch in ha<br />

2.2 Bauzonen<br />

Die totale Fläche der überbauten Bauzonen hat sich in den vergangenen<br />

15 Jahren seit 1996 von 73.3 ha auf 82.1 ha erhöht,<br />

was einem Anstieg von 11 % bzw. einem Verbrauch von 8.8 ha<br />

entspricht. Im 15-Jahres-Mittel beträgt der durchschnittliche<br />

jährliche Verbrauch somit 0.6 ha.<br />

Datengrundlage: ARE Stand 2010<br />

Durchschnitt 0.5 ha/Jahr<br />

Bauzonenstatistik<br />

Bauzonenreserven in ha<br />

Datengrundlage: ARE Stand 2010<br />

Die aktuelle Bauzonenstatistik weist für <strong>Grüningen</strong> folgende<br />

Baulandreserven aus:<br />

Total vorhanden bebaut unbebaut<br />

Wohnzone 27.7 ha 25.9 ha 1.8 ha<br />

Mischzone 43.2 ha 38.6 ha 4.6 ha<br />

Arbeitszone 8.8 ha 7.4 ha 1.4 ha<br />

öff. Bauten + Anlagen 2.5 ha 2.5 ha 0.0 ha<br />

Total Wohn- und Mischzonen 82.1 ha 74.3 ha 7.8 ha<br />

Wohn- und Mischzonen<br />

Ausbaugrad in Prozent (%)<br />

Datengrundlage: ARE Stand 2010<br />

2.3 Ausbaugrad und Umnutzungspotenzial<br />

Der Ausbaugrad in <strong>Grüningen</strong> in den Wohn- und Mischzonen ist<br />

unterdurchschnittlich im Vergleich mit der Region Oberland und<br />

dem Kanton Zürich, während der Ausbaugrad in den Arbeitszonen<br />

leicht über dem Durchschnitt liegt. Das Verdichtungspotenzial<br />

innerhalb der bestehenden Bauzonen ist deshalb gross, da<br />

bloss etwas mehr als die Hälfte des möglichen Bauvolumens<br />

realisiert ist. Insbesondere die Wohnzone ist mit 50.1 % deutlich<br />

unternutzt.<br />

Wohnzone Mischzone Arbeitszone Total<br />

% % % (Durchschnitt in %)<br />

<strong>Grüningen</strong> 50.1 56.5 51.2 53.8<br />

Region Oberland 70.1 64.7 <strong>47</strong>.0 55.5<br />

Kanton Zürich 72.8 76.2 49.1 68.2<br />

11 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Die niedrigen Ausbaugrade weisen darauf hin, dass die bestehenden<br />

Möglichkeiten der Bau- und Zonenordnung nicht ausgeschöpft<br />

werden, z.B. indem eingeschossige Gebäude in einer<br />

Zone stehen, in denen zwei Geschosse möglich wären. Manchmal<br />

sind auch die Parzellenformen für eine ökonomische Anordnung<br />

mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Bebauung<br />

und Freiflächen unzweckmässig. In den Kernzonen von<br />

Itzikon und Binzikon gibt es zahlreiche Scheunen, die das Potenzial<br />

haben, zu Wohn- oder Gewerbezwecken umgenutzt zu<br />

werden.<br />

2.4 Kapazitätsabschätzung<br />

Fassungsvermögen<br />

Zonenplan 1998<br />

Die theoretische Abschätzung der Einwohnerkapazität wurde<br />

auf der Datengrundlage des ARE mit Stand 2011 erstellt. Die<br />

detaillierte Tabelle befindet sich im Anhang.<br />

Einwohner überbaute Zone (2011)<br />

(Total 3'185 EW minus 234 EW ausserhalb BZ)<br />

Zuwachs<br />

Einwohner<br />

2’951<br />

Einwohner Verdichtung überbaute Zonen + 80 3’031<br />

Einwohner unbebaute Zonen + 393 3’424<br />

Kapazitätsgrenze Zonenplan 1998 + <strong>47</strong>3 3'424<br />

Bedarf für die nächsten<br />

15 Jahre gedeckt<br />

Bei einem durchschnittlichen Wachstum von 30 Einwohnern im<br />

Jahr entspricht der theoretische Zuwachs von <strong>47</strong>3 Einwohnern<br />

einer Kapazität für die nächsten 15 Jahre, was dem im RPG<br />

festgelegten Richtwert entspricht.<br />

12 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

2.5 Stärken und Schwächen<br />

<strong>Grüningen</strong> ist eine sehr attraktive <strong>Gemeinde</strong>, in der es sich gut<br />

leben lässt. Davon zeugt auch das untenstehende Stärken-/<br />

Schwächenprofil. Die Schwächen sind gegenüber den Stärken<br />

untergeordneter Natur.<br />

Stärken • Hohe Lebensqualität<br />

• Ortsbild von nationaler Bedeutung<br />

• Attraktives Naherholungsgebiet<br />

• Vielfältiges Freizeitangebot (Reitweg, Schiessstand,<br />

Schwimmbad, Tennisanlage, Botanischer Garten usw.)<br />

• Spannende historische Vergangenheit und Entwicklung<br />

• Zahlreiche identitätsstiftende Objekte/Plätze (Bauten,<br />

Brunnen, Innenhöfe, Gärten, Kirchen, Schloss usw.)<br />

Schwächen • Die Verkehrsführung durch das Stedtli ist aufgrund der engen<br />

Platzverhältnisse und der dadurch negativ beeinträchtigten<br />

Aufenthaltsqualität belastend.<br />

• In den Kernzonen Itzikon und Binzikon gibt es einige kernzonenuntypische<br />

Bauten oder solche, die sich unbefriedigend<br />

einordnen.<br />

• Die Strassenraumgestaltung ist teilweise monoton.<br />

13 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

3. Ortsbild<br />

<strong>Grüningen</strong> 1850 und 2010 -<br />

Ortskern im Vergleich<br />

3.1 Historische Dorfteile<br />

Auf der Wild-Karte ist die historische alte Bebauung mit den<br />

zwei ursprünglichen Ortsteilen Binzikon und <strong>Grüningen</strong> (Stedtli)<br />

sehr gut sichtbar. Die dargestellte Bebauung zeigt die Siedlungsausdehnung,<br />

wie sie um 1850 herum bestand. Im Vergleich<br />

mit dem Stand um 2010 ist ersichtlich, dass Binzikon und<br />

<strong>Grüningen</strong> im Verlaufe der Zeit zusammengewachsen sind. Der<br />

Bestand an Verkehrswegen hat sich jedoch fast nur im Dorfgebiet<br />

verändert, wo neue Quartierstrassen entstanden sind. In<br />

Itzikon fällt auf, dass sich das Siedlungsgefüge nur marginal<br />

ausgedehnt hat.<br />

Weilerzonen im Vergleich<br />

Bächelsrüti ist in der Abbildung von<br />

2010 nördlich von der Hochleistungsstrasse<br />

A52 flankiert<br />

Die Entwicklungen in den drei Weilerzonen <strong>Grüningen</strong>s verliefen<br />

zwischen 1850 und 2010 unterschiedlich. Das Siedlungsgebiet<br />

veränderte sich in allen drei Weilern kaum.<br />

In Adletshusen hat sich nicht viel<br />

verändert. Die Melioration hat das<br />

Landschaftsbild seit 1850 markant<br />

verändert<br />

14 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Holzhausen hat sich baulich weiterentwickelt,<br />

wenn auch in kleinem<br />

Umfang<br />

3.2 Siedlungsentwicklung<br />

Die nachfolgende Abbildung zeigt die Siedlungsentwicklung<br />

zwischen 1850 bis heute.<br />

15 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

3.3 Übergeordnete Inventare<br />

Übersicht übergeordnete<br />

Inventare<br />

ISOS<br />

Die Revisionsarbeiten berücksichtigen die vorhandenen Inventare.<br />

Zu den übergeordneten Inventaren gehören:<br />

• ISOS – Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der<br />

Schweiz<br />

• Kantonales Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von<br />

überkommunaler Bedeutung<br />

• ICOMOS – Liste historischer Gärten und Anlagen der<br />

Schweiz<br />

• Schutzliste der Kantonalen Denkmalpflege<br />

<strong>Grüningen</strong> ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder<br />

der Schweiz (ISOS) als Kleinstadt aufgeführt. Das ISOS ist<br />

eine die gesamte Schweiz abdeckende Bestandesaufnahme im<br />

Auftrag des Bundesamts für Kultur. Es stützt sich auf das Bundesgesetz<br />

über den Natur- und Heimatschutz und wird auf Kantonsebene<br />

bei der Raumplanung berücksichtigt.<br />

Inventar der schutzwürdigen<br />

Ortsbilder von überkommunaler<br />

Bedeutung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grüningen</strong> ist im Inventar der schutzwürdigen<br />

Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung aufgeführt. Das<br />

Inventar wurde am 20.01.2006 durch die Baudirektion festgesetzt.<br />

Ziel des Ortsbildinventars<br />

Das Ziel aus der Sicht des Ortsbildschutzes ist die Erhaltung<br />

und sinn<strong>gemäss</strong>e Weiterführung der charakteristischen Bebauungsstruktur<br />

mit den ortstypisch ausgeprägten Umgebungsbereichen<br />

und Freiräumen. Diese sind zusammen mit der wertvollen<br />

Altbausubstanz massgebend für die besondere Bedeutung<br />

als überkommunales Ortsbild.<br />

16 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Planungsrechtliche Umsetzung<br />

Für die Umsetzung des Ortsbildinventars ist ein Kernzonenplan<br />

anzustreben, welcher insbesondere<br />

• die ortsbaulich wichtigen, prägenden Gebäude bezeichnet<br />

• für mögliche Neubauten Baubereiche ausweist<br />

• die Freiräume festlegt<br />

• die besonderen Elemente der Aussenräume bezeichnet<br />

(z.B. räumliche Begrenzungen, Brunnen, Bäume)<br />

Schutzliste der<br />

Denkmalpflege<br />

ICOMOS – Liste historischer<br />

Gärten und Anlagen der<br />

Schweiz<br />

Abb.: Auszug aus dem ICOMOS<br />

<strong>Grüningen</strong><br />

Die Kantonale Denkmalpflege führt das „Inventar der kunst- und<br />

kulturhistorischen Schutzobjekte“ und ist zuständig für die darin<br />

enthaltenen Bauten. Sie berät und begleitet Bauwillige bei Inventarobjekten<br />

und Projekten in Kernzonen. Die bezeichneten<br />

Bauten <strong>gemäss</strong> Schutzliste werden im Rahmen der Ortsplanungsrevision<br />

in den neuen Kernzonenplan Stedtli integriert<br />

und sind weitgehend bereits im Inventar der schutzwürdigen<br />

Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung enthalten.<br />

„ICOMOS“ ist eine Vereinigung von in der Gartendenkmalpflege<br />

tätigen Fachleuten. Ziel ist der Schutz, die Erhaltung und Erschliessung<br />

von Denkmälern, Ensembles und schutzwürdigen<br />

Bereichen nach einheitlichen Massstäben.<br />

In den Kernzonenplänen sind die Einträge des ICOMOS nicht<br />

abgebildet. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass das<br />

ICOMOS bei Veränderungen im Aussenraum, insbesondere im<br />

Stedtli, beizuziehen ist.<br />

17 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

3.4 Kommunale Inventare<br />

Übersicht kommunale Inventare<br />

Inventar der Denkmal- und<br />

Heimatschutzobjekte<br />

Zu den kommunalen Inventaren gehören:<br />

• Inventar der Denkmal- und Heimatschutzobjekte<br />

• Kommunales Inventar der Natur- und Landschaftsschutz–<br />

objekte<br />

Im Inventar der Denkmal- und Heimatschutzobjekte sind verschiedenste<br />

Einzelobjekte aus <strong>Grüningen</strong> inventarisiert: Bauernhäuser,<br />

Wohnhäuser, Scheunen, Mauerreste, Gräberfelder,<br />

Wüstungen, Trotten, Kachelöfen, Glocken, Wandmalereien<br />

usw. Das Inventar liefert, ergänzend zum Inventar der schutzwürdigen<br />

Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung und zur<br />

Schutzliste der Denkmalpflege, Hinweise zu den in den Kernzonenplänen<br />

braun eingefärbten Gebäuden.<br />

Kommunales Inventar der<br />

Natur- und Landschaftsschutzobjekte<br />

Abb.: Auszug aus dem Inventar:<br />

Pflegeplan (verkleinert)<br />

Nach § 203 PBG sind <strong>Gemeinde</strong>n verpflichtet, ein Inventar der<br />

Natur- und Landschaftsschutzobjekte zu führen. Ziel des Inventars<br />

ist das Erfassen, Abgrenzen, Beschreiben und Bewerten<br />

der biologisch, ökologisch und geomorphologisch wertvollen<br />

Natur- und Landschaftsobjekte von kommunaler Bedeutung. Es<br />

zeigt auf, welche Objekte erhaltenswert sind und wie sie bewirtschaftet<br />

bzw. gepflegt werden können.<br />

18 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

4. Ziele<br />

4.1 Substanz- und Strukturerhaltung<br />

Gegensätzliche Ansprüche<br />

von historischer und neuer<br />

Bauweise<br />

Substanzerhaltung und<br />

Strukturerhaltung<br />

Die Kernzonenvorschriften sind ein wichtiges Instrument für die<br />

Erhaltung und Entwicklung der historisch gewachsenen Ortsbilder.<br />

Die denkmalpflegerischen Anliegen stehen häufig im Gegensatz<br />

zu einer zeit<strong>gemäss</strong>en Architektur und erhöhten Ansprüchen<br />

nach hellen Räumen, grossformatigen Fenstern, Wintergärten,<br />

Flachdächern u. dgl.<br />

Die Festlegung der Ziele und Absichten hängt entscheidend<br />

davon ab, wie gross der Einfluss der Öffentlichkeit auf die künftige<br />

Entwicklung sein soll. In diesem Zusammenhang sind zwei<br />

grundsätzliche Handlungsfelder zu unterscheiden:<br />

• Substanzerhaltung von Gebäuden bzw. Gebäudegruppen<br />

• Strukturerhaltung von Quartieren oder Strassenzügen<br />

Um den verschiedenen Bedürfnissen gerecht zu werden, sind<br />

Ziele und Absichten zu definieren, wie sich der Ortskern entwickeln<br />

soll, welche Veränderungen toleriert werden können und<br />

wo restriktive Vorschriften zu erlassen sind. Die bestehende<br />

Siedlungsstruktur und die künftige Entwicklung können mit der<br />

Nutzungsplanung erhalten und gesteuert werden. Hingegen<br />

kann die Erhaltung der Bausubstanz nur mit Schutzverfügungen,<br />

Schutzverordnungen oder Verträgen gesichert werden.<br />

Substanzerhaltung<br />

Strukturerhaltung<br />

Die Erhaltung der Bausubstanz für<br />

Einzelbauten oder Gebäudegruppen<br />

erfolgt über den Erlass von<br />

Schutzverfügungen, Schutzverordnungen<br />

oder über Verträge (§§ 205<br />

PBG).<br />

Die Struktur (Lage, Stellung, äussere<br />

Abmessungen usw.) von Einzelbauten<br />

oder Gebäudegruppen kann mit der<br />

Nutzungsplanung gesichert werden.<br />

Inventarisierte Bauten sind nicht<br />

geschützt. Die schriftliche Mitteilung<br />

an den Grundeigentümer bewirkt<br />

ein maximal einjähriges Veränderungsverbot<br />

am inventarisierten<br />

Objekt.<br />

Generell abstrakte<br />

Vorschriften<br />

Individuell konkrete<br />

Vorschriften<br />

Während der einjährigen Frist ist<br />

der Schutzumfang festzulegen.<br />

Werden keine Schutzbestimmungen<br />

festgelegt, so ist das Gebäude<br />

aus dem Inventar zu entlassen.<br />

BZO / Zonenplan BZO / Zonenplan /<br />

Kernzonenplan<br />

19 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

4.2 Künftige Siedlungsentwicklung<br />

Zur Steuerung der künftigen ortsbaulichen Entwicklung von<br />

<strong>Grüningen</strong> werden folgende Ziele angestrebt:<br />

Wohnqualität sichern<br />

Moderates Wachstum<br />

anstreben<br />

Stedtli, Dorfkerne und<br />

Weilerstrukturen erhalten<br />

Dorfbild bewahren -<br />

Siedlungsränder gestalten<br />

Umfahrung Stedtli<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> schafft die Voraussetzungen für eine attraktive<br />

Wohn- und Arbeitsgemeinde. Die attraktiven Südlagen sollen<br />

als besondere Qualität einem breiten Bevölkerungskreis für<br />

Wohnen zugänglich gemacht werden.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> strebt eine moderate Bevölkerungsentwicklung<br />

im Umfang des kantonalen Mittels von ca. 1 % pro Jahr (ca. 30<br />

EW) an. Mit diesem Wachstum kann auch die Infrastrukturplanung<br />

Schritt halten. Die bauliche Entwicklung soll auf den heutigen<br />

Baulandreserven und mittels Verdichtung in bereits bebauten<br />

Gebieten stattfinden.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> trägt Sorge zur historischen Bausubstanz und<br />

den damit verbundenen Bau- und Aussenraumstrukturen. Das<br />

unverwechselbare Stedtli, die historischen Dorfkerne Itzikon<br />

und Binzikon sowie die Aussenwachten sollen auch in Zukunft<br />

erkennbar und erlebbar sein. Eingriffe und zeit<strong>gemäss</strong>e Nutzungen<br />

der historischen Bausubstanz sollen jedoch punktuell<br />

möglich sein. Die Weiler sollen in ihrer Lebensfähigkeit erhalten<br />

werden.<br />

Das ländliche Erscheinungsbild von <strong>Grüningen</strong> mit dem repräsentativen<br />

Stedtli und der durchgrünten Drumlinlandschaft soll<br />

als Gesamtes bewahrt werden. Im Rahmen der inneren Verdichtung<br />

und in neuen Baugebieten darf hingegen ein eigenständiges<br />

Erscheinungsbild entstehen, welches sich aber in die<br />

bestehenden Strukturen (Dachlandschaft) einbettet. Wichtig ist<br />

die Ausgestaltung von neu entstehenden Siedlungsrändern.<br />

Anforderungen und Kriterien sollen für einen ortstypischen und<br />

erlebbaren Siedlungsrand aufgestellt werden. Die Anliegen sollen<br />

bei unbebauten Grundstücken eigentümerverbindlich mit<br />

einem Gestaltungsplan gesichert werden.<br />

Mit der vorgesehenen Umfahrung soll das Stedtli nachhaltig<br />

entlastet und verkehrsberuhigt werden (Begegnungszone). Es<br />

ist eine Aufwertung zugunsten des Langsamverkehrs vorzusehen,<br />

um das Stedtli erlebbarer zu machen. Es sind Parkierungsmöglichkeiten<br />

vorzusehen. Eine Anlage soll eingangs<br />

Stedtli für Besucher angeordnet werden und eine weitere direkt<br />

beim Stedtli für Anwohner. Die heutige Brücke soll rückgebaut<br />

werden und eine schlanke Ersatzbrücke soll nur noch Velofahrern<br />

und Fussgängern dienen. Die Bushaltestelle Stedtli soll<br />

aufgelöst werden und die Buslinie soll auf die neue Umfahrung<br />

20 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

umgeleitet werden.<br />

Naturraum im<br />

Siedlungsgebiet erhalten<br />

Nachhaltige Energienutzung<br />

sicherstellen<br />

Bauordnungsbestimmungen<br />

überprüfen<br />

Den attraktiven Naherholungsflächen ist Sorge zu tragen, insbesondere<br />

jenen im Umfeld des Stedtli. Bei neuen Gesamtüberbauungen,<br />

wie z.B. im Gebiet Büechlen, sind genügend<br />

Freiflächen auszuscheiden und mittels Gestaltungsplänen zu<br />

sichern.<br />

Beheizung und Warmwasseraufbereitung mittels erneuerbarer<br />

Energien soll gefördert werden. Solaranlagen sollen wo möglich<br />

auf grossflächigen Dächern konzentriert werden. Aus Rücksicht<br />

auf das empfindliche Ortsbild und die schützenswerte Dachlandschaft<br />

müssen sich die Anlagen gut einordnen.<br />

Die gewachsenen Strukturen und die historisch wertvolle Bausubstanz<br />

sollen als Identifikationselemente erhalten, gepflegt<br />

und in rücksichtsvoller und zeit<strong>gemäss</strong>er Weise ergänzt werden.<br />

In den Kernzonen soll, sofern dies zulässig ist, weiterhin<br />

dicht gebaut werden können, wobei hohe Anforderungen an die<br />

Gestaltung der Bauten und Freiräume gelten. Weitere Überprüfungen<br />

der BZO-Bestimmungen sollen in Zusammenhang mit<br />

Energiefragen (z.B. Sonnenkollektoren) stattfinden. Das Nutzungsmass<br />

in den Wohnzonen ist zu überprüfen und wenn<br />

möglich zu erhöhen oder zumindest mit einer Vorgabe zur Mindestdichte<br />

verbindlich in der BZO vorzugeben.<br />

21 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Räumliche Strategie<br />

4.3 Räumliches Entwicklungsleitbild<br />

Basierend auf den Zielen ist ein räumliches Entwicklungsleitbild<br />

ausgearbeitet worden. Das Entwicklungsleitbild macht u.a. Aussagen<br />

zu attraktiven Wohnlagen, zur Qualitätssicherung von<br />

Siedlungsentwicklungsgebieten, zu den Siedlungsrändern (definitive<br />

und flexible Ränder), zu Aufwertungs- und Verdichtungsgebieten.<br />

Insgesamt umschreiben 8 ausformulierte Leitsätze<br />

die Strategie des <strong>Gemeinde</strong>rats, die in Kapitel 4.2 aufgeführt<br />

sind.<br />

Abb.: Verkleinerung räumliches Entwicklungsleitbild <strong>Grüningen</strong><br />

22 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

5. Kernzonenpläne<br />

5.1 Allgemeines<br />

Konzeption<br />

Kernzonenplan Stedtli<br />

Kernzonenplan Büel<br />

Der neue Kernzonenplan für das Stedtli ist auf folgende Hauptziele<br />

ausgerichtet:<br />

• Umsetzung des überkommunalen Ortsbildinventars<br />

• Stärkung und Sicherung der Qualitäten im öffentlichen Aussenraum<br />

• Abstimmung auf das überprüfte kommunale Inventar der<br />

kunst- und kulturhistorischen Objekte und die Schutzliste<br />

der kantonalen Denkmalpflege<br />

Der Kernzonenplan Büel wird in Anlehnung an die Vorgaben<br />

des Kernzonenplans Stedtli angefertigt. Die Festlegungen beinhalten<br />

die kommunalen Inventareinträge sowie die Erkenntnisse<br />

einer planerischen Fachbeurteilung vor Ort. Nachfolgend wird<br />

Bezug auf das überkommunale Ortsbildinventar genommen,<br />

welches Anforderungen an den Kernzonenplan Stedtli stellt.<br />

5.2 Umsetzung Ortsbildinventar<br />

Kernzonenplan und<br />

Kernzonenvorschriften<br />

Bebauungsstruktur<br />

Frei- und Aussenraumstruktur<br />

Die vorgegebenen Inhalte des Ortsbildinventars werden im<br />

Kernzonenplan Stedtli umgesetzt. Sie entfalten durch diese<br />

Festlegungen grundeigentümerverbindliche Wirkung.<br />

Inhalt Ortsbildinventar<br />

Prägende/strukturbildende<br />

Gebäude<br />

Prägende Firstrichtungen<br />

Festlegungen<br />

Kernzonenplan / <strong>Art</strong>. 10, <strong>Art</strong>. 13, <strong>Art</strong>.<br />

18, <strong>Art</strong>. 21 BZO<br />

Braun bezeichnete Bauten<br />

Fassadenlinien<br />

Kernzonenplan / <strong>Art</strong>. 10, <strong>Art</strong>. 14 Abs.<br />

2, <strong>Art</strong>. 18, <strong>Art</strong>. 22<br />

Braun bezeichnete Bauten<br />

Hauptfirstrichtung<br />

Ausgeprägte Platz-/Strassenräume Kernzonenplan / <strong>Art</strong>. 15 Abs. 1 BZO<br />

Besondere Aussenräume<br />

Markante Bäume<br />

Ortstypische Elemente (Brunnen)<br />

Kernzonenplan / <strong>Art</strong>. 15 Abs. 2 BZO<br />

Markante Bäume<br />

Kernzonenplan / <strong>Art</strong>. 15 Abs. 3 BZO<br />

Brunnen<br />

23 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

5.3 Festlegungen in den Kernzonenplänen<br />

Die nachfolgenden Erläuterungen weisen auf den inhaltlichen<br />

Zusammenhang zwischen den Festlegungen in den Kernzonenplänen<br />

und denjenigen der Bau- und Zonenordnung hin.<br />

Gleichzeitig werden Abweichungen zum Ortsbildinventar, sofern<br />

vorhanden, begründet.<br />

Kernzonen K1 und K2<br />

(<strong>Art</strong>. 8, <strong>Art</strong>. 16)<br />

Braun bezeichnete Bauten<br />

(<strong>Art</strong>. 10, <strong>Art</strong>. 18)<br />

Abb.: <strong>Gemeinde</strong>haus (Beispiel)<br />

Fassadenlinien<br />

(<strong>Art</strong>. 13, <strong>Art</strong>. 21)<br />

Hauptfirstrichtungen<br />

(<strong>Art</strong>. 14 Abs. 2, <strong>Art</strong>. 22)<br />

Besondere Aussenräume<br />

(<strong>Art</strong>. 15 Abs. 1)<br />

Abb.: Hofsituation im Stedtli (Abb.)<br />

Die Abmessungen der Kernzonen K1 und K2 sind dem rechtsgültigen<br />

Zonenplan entnommen und werden mit dem Kernzonenplan<br />

Stedtli nicht verändert. Die Abgrenzung des Kernzonenplan-Perimeters<br />

entspricht der Abgrenzung aus dem überkommunalen<br />

Ortsbildinventar. Der Kernzonenplan Büel hat eine<br />

Vergrösserung der Kernzone im Ausmass privater Vorgärten<br />

zur Folge.<br />

Die braun bezeichneten Bauten entsprechen denjenigen Gebäuden,<br />

die entweder im Ortsbildinventar als „prägend oder<br />

strukturbildend“ bezeichnet oder in der kantonalen Schutzliste<br />

sowie im kommunalen Inventar der Denkmal- und Heimatschutzobjekte<br />

enthalten sind. Abbrüche von braun gekennzeichneten<br />

Bauten sind erschwert, weil in den Inventaren entsprechende<br />

Schutzziele umschrieben sind. Die Kernzonenpläne<br />

sichern die „Hülle“ der Gebäude, sprich die Volumetrie, die Lage<br />

und die Stellung der Bauten. Inventare können in Ergänzung<br />

dazu einzelne Gebäudeteile bis hin zum umfassenden Schutz<br />

des Gesamtbestands sichern.<br />

Die <strong>gemäss</strong> Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler<br />

Bedeutung wichtigen Begrenzungen von Strassen-<br />

, Platz- und Freiräumen sind in den Kernzonenplänen verbindlich<br />

aufgeführt. Diese Begrenzungen betreffen fast ausnahmslos<br />

braun bezeichnete Bauten.<br />

Die Hauptfirstrichtungen entsprechen den „prägenden Firstrichtungen“<br />

<strong>gemäss</strong> dem übergeordneten Ortsbildinventar.<br />

Als besondere Aussenräume sind im Kernzonenplan Stedtli<br />

diejenigen Bereiche bezeichnet, die im Inventar der schutzwürdigen<br />

Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung als „ausgeprägte<br />

Platz- und Strassenräume“ beurteilt sind. Es handelt sich<br />

um Bereiche, in welchen der ursprüngliche Charakter der Umgebungsgestaltung<br />

in hohem Masse intakt geblieben ist. Diese<br />

Qualitäten, die sich in einem authentischen Zusammenspiel von<br />

Vorgärten, Vorplätzen mit gekiesten oder gepflästerten Flächen,<br />

Mauern mit Zäunen, Brunnen und Bäumen äussern, gilt<br />

es prioritär zu erhalten.<br />

Zudem gebietet die Bezeichnung von besonderen Aussenräu-<br />

24 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

men auch, in solchen Bereichen allfällige Eingriffe am Strassenkörper<br />

mit besonderer Rücksichtnahme vorzunehmen. Dies<br />

gilt für Erschliessungsstrassen ebenso wie für Staatsstrassen.<br />

Markante Bäume<br />

(<strong>Art</strong>.15 Abs. 2)<br />

Brunnen<br />

(<strong>Art</strong>. 15 Abs. 3)<br />

Historische Vorgärten<br />

(als informativer Inhalt)<br />

Private Freiräume<br />

(<strong>Art</strong>. 24)<br />

Freiräume Stedtli<br />

(als informativer Inhalt)<br />

Im Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler<br />

Bedeutung sind insgesamt acht markante Bäume verzeichnet.<br />

Diese werden vollständig in den Kernzonenplan Stedtli übernommen.<br />

Die im Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler<br />

Bedeutung aufgenommenen Brunnen werden im Kernzonenplan<br />

Stedtli vollständig bezeichnet.<br />

Mehrere Gärten innerhalb der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grüningen</strong> sind im<br />

ICOMOS–Inventar (Liste historischer Gärten und Anlagen der<br />

Schweiz) verzeichnet. Diese erhaltenswerten Freiräume sind im<br />

Kernzonenplan als Information aufgeführt. Allfällige Veränderungen<br />

der Gartenanlagen sind im Rahmen der Anforderungen<br />

an die Einordnung und die Umgebungsgestaltung zu beurteilen<br />

(<strong>Art</strong>. 6 Abs. 1 BZO / § 238 Abs. 2 PBG).<br />

In der Kernzone Büel soll im Ausmass privater Vorgärten eine<br />

Vergrösserung der Kernzone erfolgen. Der neu ausgearbeitete<br />

Kernzonenplan Büel belegt die Vorgartenbereiche mit einer<br />

speziell eingefärbten Fläche „private Freiräume“. In diesen Freiräumen<br />

dürfen, abgesehen von Gartenhäusern und Schöpfen<br />

bis 10 m2 Grundfläche und 3 m grösster Höhe <strong>gemäss</strong> BBV,<br />

keine Bauten erstellt werden.<br />

Die im Kernzonenplan Stedtli als Information bezeichneten Freiräume<br />

entsprechen der Signatur „wichtige Freiräume“ <strong>gemäss</strong><br />

Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler<br />

Bedeutung. Auf eine verbindliche Festlegung in Form von Bestimmungen<br />

wurde aufgrund der untergeordneten Bedeutung<br />

im Siedlungsgebiet verzichtet, da ein wesentlicher Teil dieser<br />

„wichtigen Freiräume“ Gebiete ausserhalb der Kernzone betreffen.<br />

25 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

5.4 Unterschiede Kernzonentypen<br />

Regelungsdichte<br />

Die drei unterschiedlichen Kernzonentypen von <strong>Grüningen</strong> (K1,<br />

K2 und Weilerzone WZ) werden mit der Revision der Bau- und<br />

Zonenordnung sowie aufgrund der Schaffung der Kernzonenpläne<br />

Stedtli und Büel neu gegliedert. Die Basis bilden gemeinsame<br />

Bestimmungen für die unterschiedlichen Kernzonentypen.<br />

Bei den Gestaltungsvorschriften wird die Regelungsdichte in<br />

Abhängigkeit des unterschiedlichen Schutzbedürfnisses differenziert:<br />

• Restriktivere Anforderungen bei den für das Ortsbild wichtigen<br />

Gebäuden in den Kernzonen K1 und WZ<br />

• Weniger restriktive Anforderungen bei den übrigen Gebäuden<br />

sowie bei Neubauten in der K2<br />

Die folgende Tabelle zeigt anhand des Zonenzwecks, dass bei<br />

der Kernzone K1 und der Weilerzone WZ die Erhaltung im Vordergrund<br />

steht und abweichend dazu in der Kernzone K2 Entwicklungsspielräume<br />

möglich sind. Dies wird durch das Verbot<br />

von Neubauten in der K1 und WZ untermalt.<br />

Kernzone K1 Kernzone K2 Weilerzone WZ<br />

Zweck<br />

Die Kernzone K1 bezweckt die Erhaltung<br />

und sinn<strong>gemäss</strong>e Weiterführung<br />

der charakteristischen Bebauungsstruktur<br />

mit den ortstypisch ausgeprägten<br />

Umgebungsbereichen und Freiräumen.<br />

Die Kernzone K2 bezweckt die<br />

Erhaltung und sorgfältige Erneuerung<br />

der historischen Dorfkerne<br />

sowie die schonende Einordnung<br />

von Bauten im Übergangsbereich<br />

zwischen der Kernzone K2 und den<br />

angrenzenden Zonen.<br />

Neubauten<br />

unzulässig zulässig unzulässig<br />

Die Weilerzone WZ bezweckt die Erhaltung<br />

und sorgfältige Erneuerung<br />

der Weilerstruktur und ihrer ländlichen<br />

Umgebung.<br />

5.5 Wichtigste neue Inhalte<br />

Einordnungsanforderungen<br />

(<strong>Art</strong>. 4)<br />

Mit <strong>Art</strong>. 4 wird neu ein Grundsatzartikel eingefügt, der die in den<br />

Kernzonen geltenden erhöhten Einordnungsanforderungen betont.<br />

Zweck dieser Bestimmung ist die Klarstellung der verlangten<br />

guten Gesamtwirkung im Sinne von § 238 Abs. 2 PBG. Es<br />

genügt nicht, die einzelnen Kernzonenvorschriften einzuhalten.<br />

Auch das Zusammenspiel der einzelnen Teile muss im Kontext<br />

mit der baulichen und landschaftlichen Umgebung gut sein.<br />

26 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Strassenabstand<br />

(<strong>Art</strong>. 7 Abs. 1)<br />

Abb.: Beispiel aus Itzikon mit an die<br />

Strasse gebauten Gebäuden<br />

Vorbauten<br />

(<strong>Art</strong>. 7 Abs. 2)<br />

Zweckartikel K1, K2, WZ<br />

(<strong>Art</strong>. 9, <strong>Art</strong>. 17, <strong>Art</strong>. 26)<br />

Dachflächenfenster<br />

(<strong>Art</strong>. 21 Abs. 6, <strong>Art</strong>. 30 Abs. 4)<br />

Abb.: Dachflächenfenster<br />

(Quelle: velux.ch)<br />

Anlässlich der Baulinienrevision 2010 hat der Regierungsrat<br />

vorgeschrieben, dass die Verkehrsbaulinien ersatzlos aus allen<br />

Kernzonen zu streichen sind. Dies mit dem Hintergrund, dass<br />

verkehrliche Interessen gegenüber dem Regelungsbedarf in<br />

Kernzonen zugunsten eines schützenswerten Ortsbilds zurücktreten,<br />

zumal die grosse Mehrzahl der <strong>Gemeinde</strong>n von kommunalen<br />

Vorschriften zum Abstand von Bauten und Anlagen gegenüber<br />

Staatsstrassen Gebrauch macht. In <strong>Grüningen</strong> fehlte<br />

diesbezüglich bislang eine Formulierung in den Bauvorschriften.<br />

Die neue Vorschrift zum Strassenabstand besagt nun, soweit<br />

die Kernzonenpläne keine anderen Festlegungen treffen, dass<br />

das Bauen auf die Strassengrenze in Kernzonen gestattet ist,<br />

wenn dadurch das Ortsbild bereichert und die Verkehrssicherheit<br />

nicht beeinträchtigt wird. Das Bauen auf die Strassengrenze<br />

ist in Kernzonen nicht unüblich und wird in <strong>Grüningen</strong> an<br />

vielen Stellen praktiziert.<br />

Mit der Regelung des Abstands von Vorbauten von der Strassenparzelle<br />

wird ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit<br />

den Strassenabständen in <strong>Art</strong>. 7 Abs. 2 geregelt. Festgelegt<br />

wird das Hinausragen einzelner oberirdischer Gebäudevorsprünge,<br />

Balkone u. dgl. und die Einhaltung der notwendigen<br />

lichten Höhe je nach Strassentyp sowie in allen Fällen ein Vertikalabstand<br />

von 3.00 m zum Strassenniveau.<br />

Der neue Zweckartikel der Kernzone K1 ist dem übergeordneten<br />

Ortsbildinventar sinn<strong>gemäss</strong> entnommen, während die <strong>Art</strong>ikel<br />

der Kernzone K2 und der Weilerzone neu formuliert wurden.<br />

Die übrigen Kernzonenvorschriften sind mit Bezug auf diese<br />

Zweckartikel ausformuliert.<br />

Die bisherige Bewilligungspraxis in <strong>Grüningen</strong> sieht vor, dass in<br />

der Kernzone K2 Dachflächenfenster mit einem Mass von 0.78<br />

x 0.98 m zugelassen sind. Diese sind hochliegend mit einer<br />

ziegelfarbenen Umrahmung auszuführen. Bei mehreren Dachflächenfenstern<br />

ist auf eine möglichst harmonische Anordnung<br />

zu achten. Auf demselben Dach sollten einheitliche Formate<br />

verwendet werden. Dieser Grundsatzentscheid des <strong>Gemeinde</strong>rats<br />

findet seine Entsprechung neu in der BZO wieder. Objekte,<br />

welche im Inventar der kulturhistorischen Objekte von kommunaler<br />

Bedeutung aufgeführt sind, sind von dieser Regelung<br />

ausgenommen.<br />

27 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Quergiebel<br />

(<strong>Art</strong>. 21. Abs. 3, 30 Abs. 2, <strong>Art</strong>. 35<br />

Abs. 2)<br />

Bezüglich Quergiebeln fehlte bislang in den Bauvorschriften<br />

eine Regelung. Mit der neuen Bestimmung soll der Spielraum<br />

für Quergiebel gewahrt bleiben, indem nur festgelegt wird, dass<br />

Quergiebel mind. 1.00 m unter dem Dachfirst des Hauptgebäudes<br />

liegen müssen. Ansonsten sind weder Anzahl der Giebel<br />

noch ihre Ausmasse eingeschränkt.<br />

Abb.: Quergiebel<br />

Zweites Dachgeschoss<br />

(<strong>Art</strong>. 22 Abs. 7, <strong>Art</strong>. 30 Abs. 5)<br />

Abb.: Vertikale Dachflächen-<br />

Lichtbänder<br />

Erfahrungs<strong>gemäss</strong> ist der Umgang mit Dachflächen in Kernzonen<br />

ein sensibles Thema. Neuzeitliche Elemente verändern<br />

den Charakter einer historisch gewachsenen Dachlandschaft.<br />

Von dieser Qualität lassen sich auch die relativ strengen Bestimmungen<br />

der Dachaufbauten und Dachflächenfenster ableiten.<br />

Dies beschränkt die Nutzbarkeit der Dachgeschosse bei<br />

grossen Gebäudelängen. Die Nutzung des zweiten Dachgeschosses<br />

wird von der Belichtung über die Giebelseite abhängig<br />

gemacht. Bei besonders guter Gestaltung, die durch eine<br />

Fachinstanz zu bestätigen ist, können bei Gebäuden in geschlossener<br />

Bauweise, die keine Giebelfassaden aufweisen,<br />

Abweichungen von den Gestaltungsvorschriften gemacht werden,<br />

so dass neu zur Belichtung auch schmale Dachflächen-<br />

Lichtbänder in Frage kommen.<br />

Balkone<br />

(<strong>Art</strong>. 23 Abs. 3, <strong>Art</strong>. 30 Abs. 3)<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Grüningen</strong> hat in einem Grundsatzentscheid<br />

beschlossen, dass in der Kernzone K2 und der Weilerzone<br />

WZ in Bezug auf Balkone, welche nicht über den Dachvorsprung<br />

hinausragen dürfen, unter bestimmten Voraussetzungen<br />

Ausnahmebewilligungen erteilt werden können.<br />

Ein weiterer <strong>Gemeinde</strong>rats-Beschluss besagt bezüglich Balkonen,<br />

dass in der Weilerzone WZ Balkone und Terrassen bei<br />

Ersatzbauten nicht in die kubische Berechnung einbezogen<br />

werden sollen, sofern ihre Fläche nicht mehr als 10 % der Nettowohnfläche<br />

je Geschoss beträgt. Vorbehalten bleiben einschränkende<br />

gestalterische, objektbezogene Anforderungen.<br />

Erleichterungen für<br />

besonders gute Projekte<br />

(<strong>Art</strong>. 25, <strong>Art</strong>. 32)<br />

Bei zeit<strong>gemäss</strong>en Projekten, die sowohl für sich als auch im<br />

Zusammenhang mit der traditionellen Umgebung gut gestaltet<br />

sind, können Abweichungen von den Bestimmungen über die<br />

Dach-, Fassaden- und Umgebungsgestaltung zugelassen werden.<br />

Die besonders gute Qualität solcher Projekte muss durch<br />

eine Fachinstanz bestätigt werden. Die Kosten dieser Begutachtung<br />

gehen nach dem Verursacherprinzip zulasten der Bauherrschaft.<br />

28 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

6. Bau- und Zonenordnung<br />

Redaktionelle Änderungen<br />

Die Bestimmungen werden redaktionell angepasst und der Aufbau<br />

wird neu gegliedert, ohne dabei die herkömmliche Grundstruktur,<br />

bis auf jene der Kernzone, grundlegend zu ändern. Die<br />

Bau- und Zonenordnung (BZO) ist weiterhin in Vorschriften für<br />

die einzelnen Zonen eingeteilt, gefolgt von ergänzenden Bestimmungen.<br />

Differenzierte<br />

Kernzonenvorschriften<br />

6.1 Kernzonen K1, K2 und WZ<br />

Infolge der Schaffung der Kernzonenpläne Stedtli und Büel<br />

wurde die Struktur der Bauvorschriften im Bereich Kernzone<br />

strukturell umfassend überarbeitet. Die bestehenden Bestimmungen<br />

wurden inhaltlich grösstenteils belassen, in vielen Fällen<br />

aber ergänzt und präzisiert. Zentrale Neuerungen sind die<br />

gemeinsamen Vorschriften für alle Kernzonen sowie eine übersichtlichere<br />

Gliederung, die ein bequemes Auffinden einzelner<br />

<strong>Art</strong>ikel ermöglichen soll. Die wichtigsten Anpassungen sind im<br />

Kapitel 5 „Kernzonenpläne“ ausführlich dargestellt.<br />

Moderate Anpassungen<br />

6.2 Wohnzonen allgemein<br />

Die Vorschriften zu den Wohnzonen wurden punktuell ergänzt.<br />

Insbesondere wurden Bestimmungen zur Sicherstellung der<br />

Mindestdichte in Wohnzonen eingeführt sowie neue Bestimmungen<br />

zur Arealüberbauung und Gestaltungsplänen.<br />

Beibehalten der<br />

Ausnützungsziffer<br />

Erhöhung der baulichen<br />

Dichte angestrebt<br />

6.3 Regelung der baulichen Dichte<br />

In <strong>Grüningen</strong> gilt die Ausnützungsziffer (AZ) als Gradmesser für<br />

die bauliche Dichte in Wohnzonen. Die AZ ist im Vollzug nicht<br />

immer einfach anzuwenden. Alternativ stellt das PBG die Baumassenziffer<br />

(BZ) oder die Überbauungsziffer (ÜZ) zur Verfügung.<br />

Jede Ziffer hat ihre Vor- und Nachteile. In der Praxis bereitete<br />

die Ausnützungsziffer dem Bauamt von <strong>Grüningen</strong> bisher<br />

wenige Probleme, weshalb die AZ in den Wohnzonen belassen<br />

werden soll.<br />

Der Ausbaugrad in <strong>Grüningen</strong> liegt mit 50.1 % (Ende 2010) im<br />

Vergleich mit der Region Zürcher Oberland (70.1 %) und dem<br />

Kanton Zürich (72.8 %) äusserst tief. Der vorhandene Pla-<br />

29 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

nungsspielraum in den Wohnzonen lässt theoretisch doppelt so<br />

viel Nutzfläche zu, wie bisher vorhanden ist. Eine Erhöhung der<br />

Ausnützungsziffer steht in Anbetracht des bescheidenen Ausbaugrades<br />

nicht zuoberst auf der Prioritätenliste, sondern viel<br />

mehr der Anreiz, dichter zu bauen. Baupotenziale bestehen in<br />

erster Linie auf den noch unbebauten Grundstücken oder auf<br />

stark unternutzten Parzellen. Die „Verknappung“ des Baulands<br />

baut indirekt einen Druck auf, künftig „dichter“ zu bauen.<br />

Grundabstand überprüft<br />

Anhand eines Referenzquartiers in <strong>Grüningen</strong> wurde getestet,<br />

ob die Verkleinerung der Grundabstände zu einer besseren<br />

Ausnützung durch den räumlich grosszügigeren Spielraum führen<br />

würde.<br />

Fazit: Grundabstände unverändert<br />

belassen<br />

Wie die obige Abbildung illustriert, weisen grössere Parzellen<br />

einen grossen Bebauungsspielraum mit der Ausnützungsziffer<br />

auf, wohingegen kleinteilige Grundstücke im vorliegenden Beispiel<br />

eher über zu wenig Fläche verfügen, um die zur Verfügung<br />

stehende Ausnützung mit den heutigen Grundabständen<br />

unterzubringen. Die Ausnützungsziffer von 50 % (Beispiel oben)<br />

ist auf mittlere Grundstücksgrössen zugeschnitten, wie sie in<br />

zweigeschossigen Wohnzonen üblich sind. Fazit: Mit den heutigen<br />

Grundabständen ist die Ausschöpfung der möglichen Ausnützung,<br />

ausgenommen sind sehr kleine Grundstücke, problemlos<br />

möglich. Bei kleineren Parzellen empfiehlt sich ein Zusammenschluss<br />

(z.B. über Grenz- oder Näherbaurecht) mit<br />

benachbarten Grundstücken.<br />

30 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Trotz unverändertem Mass erfährt der Grundabstand eine Lockerung<br />

in den Vorschriften. Und zwar gilt der grosse Grundabstand<br />

neu wahlweise entweder gegen Süden oder Westen.<br />

Dadurch entsteht je nach Situation mehr Bebauungsspielraum.<br />

Zweigeschossige<br />

Erscheinung<br />

(<strong>Art</strong>. 33 Abs. 6)<br />

Mindestausnützung<br />

(<strong>Art</strong>. 33 Abs. 7)<br />

Am voranstehenden Beispiel der Grenzabstände wurde in der<br />

Berechnung von einer zweigeschossigen Bauweise ausgegangen,<br />

wie sie in der W2/50 zulässig und empfohlen ist. Doch<br />

nicht überall sind heute zwei Vollgeschosse konsumiert, weshalb<br />

viele Parzellen stark unternutzt sind. Im Zeichen der inneren<br />

Verdichtung und des sparsamen Umgangs mit der Ressource<br />

Boden sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, die zu<br />

Verfügung stehende Ausnützung zu grossen Teilen zu nutzen.<br />

Unter diesem Betrachtungswinkel ist den Bauvorschriften eine<br />

Bestimmung hinzugefügt worden, welche in der Zone W2/50 bei<br />

Neubauten zwei Vollgeschosse vorschreibt.<br />

Eine neue Bestimmung zur Mindestausnützung passt inhaltlich<br />

zur Festlegung der zweigeschossigen Erscheinung. Und zwar<br />

ist dort, wo örtliche Verhältnisse es zulassen, bei Neubauten<br />

mindestens 80 % der maximal zulässigen Ausnützung auf den<br />

von der Baueingabe erfassten Grundstücken zu realisieren.<br />

Andernfalls ist aufzuzeigen, dass die Mindestausnützung ohne<br />

Probleme auch nach Erstellung der bewilligten Neubauten jederzeit<br />

erreicht werden kann.<br />

Ausschlussmöglichkeit<br />

von ideellen Immissionen<br />

6.4 Nutzweise<br />

Im der Bau- und Zonenordnung gibt es weiterhin die Unterteilung<br />

in Wohnzonen mit und ohne mässig störendes Gewerbe.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> hat ihr Anliegen betreffend dem Ausschluss von<br />

sexgewerblichen Salons oder vergleichbarer Einrichtungen sowie<br />

Freitodbegleitungen und Natelantennen, die mehr als nur<br />

für die Quartierversorgung dienen, bekundet. In Gebieten mit<br />

einem Wohnanteil von über 60 % können solche ideellen Immissionen<br />

<strong>gemäss</strong> Rechtssprechung des Bundesgerichts ausgeschlossen<br />

werden. Namentlich betrifft dies die reinen Wohnzonen<br />

mit nicht störendem Gewerbe. In den übrigen Wohnzonen,<br />

in denen mässig störendes Gewerbe zulässig ist, kann<br />

diese Nutzungseinschränkung hingegen nicht gemacht werden.<br />

31 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Arealüberbauungen<br />

Gestaltungsplanpflicht<br />

6.5 Arealüberbauungen und<br />

Gestaltungsplanpflicht<br />

Bisher kannte <strong>Grüningen</strong> das Instrument der Arealüberüberbauung<br />

nicht. Arealüberbauungen im Sinne von § 69-73 PBG<br />

sind Überbauungen von Grundstücken mit einer bestimmten in<br />

der Bauordnung festgesetzten Mindestfläche nach einer einheitlichen<br />

Baueingabe. Im Falle von <strong>Grüningen</strong> beträgt diese Mindestfläche<br />

3'000 m2. Je nach den Bestimmungen in der Bauordnung<br />

darf bezüglich der Ausnützung, der Abstände oder der<br />

höchstzulässigen Geschosszahl von der Regelbauweise abgewichen<br />

werden. Dafür müssen die eingereichten Bauprojekte<br />

aber erhöhten Anforderungen an Gestaltung, Ausrüstung und<br />

Ausstattung entsprechen. In <strong>Grüningen</strong> wird gegenüber der<br />

Regelbauweise eine Erhöhung der Ausnützungsziffer um 10 %<br />

gewährt und eine weitere Erhöhung um 10 % bei besonders<br />

ökologischen Projekten als Bonus. Die Gebäudelänge darf je<br />

nach Zonenregelung um max. 10 m überschritten werden.<br />

Als besonders ökologisch gelten Projekte, die einen Minergie-<br />

Eco Standard aufweisen. Als energiesparend werden Projekte<br />

beurteilt, die 10 % besser sind, als die Vorgaben in §10a EnergieG.<br />

Letzterer besagt, dass 80 % des zulässigen Energiebedarfs<br />

für Heizung und Warmwasser mit nichterneuerbaren<br />

Energien gedeckt werden muss.<br />

Im zur Einzonung vorgesehenen Gebiet Büechlen besteht neu<br />

im öffentlichen Interesse eine Gestaltungsplanpflicht um die<br />

dortigen Potenziale für eine qualitative überzeugende, dichte<br />

Überbauung mit guter Integration in das Ortsbild zu sichern.<br />

Weitere Anliegen sind die sorgfältige Ausgestaltung und die<br />

gute Zugänglichkeit des neu entstehenden Siedlungsrands sowie<br />

eine rationelle Erschliessung und die Sicherstellung einer<br />

energiesparenden Bauweise mit erneuerbaren Energien.<br />

Erhöhung der baulichen<br />

Dichte<br />

6.6 Gewerbezone<br />

Der Ausbaugrad in der Gewerbezone von <strong>Grüningen</strong> liegt mit<br />

51.2 % leicht über den Anteilen der Region Zürcher Oberland<br />

(<strong>47</strong>.0 %) und des Kantons Zürich (49.1 %). Es besteht rein<br />

rechnerisch noch einiges an Baupotenzial, das allerdings<br />

vielerorts aus betrieblichen Gründen nicht kompensiert werden<br />

kann. Eine räumliche Entwicklung in die Fläche ist nur dort ohne<br />

massive bauliche Eingriffe möglich, wo unbebaute Grundstücke<br />

vorhanden sind. Der flächenmässige Anteil an Gewerbefläche<br />

wird mit der vorliegenden Teilrevision nicht erhöht bzw.<br />

kann nicht erhöht werden. Um den Gewerbetreibenden trotz-<br />

32 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

dem Entwicklungsspielraum zu bieten, wird die Baumasse von<br />

bisher 4 m3/m2 auf 5 m3/m2 erhöht. Um diese Baumasse konsumieren<br />

zu können, wird die Gebäudehöhe um 3.00 m erhöht.<br />

Eine Analyse in den Nachbargemeinden zeigt, dass in den dortigen<br />

Gewerbezonen vergleichbare Werte bezüglich Dichte und<br />

Höhe üblich sind.<br />

Anpassung der<br />

Gebäudehöhe<br />

Abb.: oben: Bereich mit reduzierter<br />

Gebäudehöhe (blau) / Zone G (rot)<br />

Abb.: rechts: Ansicht Gewerbezone<br />

von Westen, im Hintergrund das<br />

Stedtli<br />

Heute sind die Höhen in der Gewerbezone westlich der Industriestrasse<br />

auf die maximale Firstkote von 510 m ü.M. gedeckelt.<br />

Für die übrigen Bereiche galt bislang eine Gebäudehöhe<br />

von 10.50 m. Durch die Anhebung der Gebäudehöhe um<br />

3.00 m würde am Siedlungsrand der Gewerbezone eine nach<br />

wie vor unerwünschte Wirkung durch grossvolumige Gebäudekörper<br />

entstehen, wie die nachfolgende Fotomontage illustriert.<br />

Aus diesem Grund gilt die Anhebung der Gebäudehöhe nur für<br />

einen im Zonenplan ausgeschiedenen, neu begrenzten inneren<br />

Bereich. Die bisher textliche Umschreibung wird neu plangrafisch<br />

abgebildet. Mit dieser Lösung wird dem Grossteil der Gewerbetreibenden<br />

eine Mehrausnützung ermöglicht, ohne dass<br />

diese auf Kosten des Ortsbilds geht.<br />

gelb: heutige zulässige Gebäudehöhe<br />

rot: Test mit Erhöhung Gebäudehöhe<br />

um 3.00 m<br />

Keine Änderungen<br />

6.7 OeB und Erholungszone<br />

Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen und die Erholungszone<br />

erfahren durch die Revisionsarbeiten keine Änderungen.<br />

Spiel-, Garten- und<br />

Ruheflächen<br />

6.8 Besondere Bestimmungen<br />

Bislang fehlte eine Regelung bezüglich der Erstellung von Kinder-,<br />

Garten- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern und<br />

Familienwohnungen. Mit der vorliegenden Revision der Bauund<br />

Zonenordnung wurde diesbezüglich eine neue Bestimmung<br />

erlassen, die der langjährigen Baubewilligungspraxis der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Grüningen</strong> entspricht.<br />

33 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Energiesysteme<br />

Eine neue Bestimmung regelt den Bereich Energiesysteme und<br />

behandelt dabei alternative Energiesysteme. Darunter fällt die<br />

gesamte Thematik der Solar- (Sonnenkollektoren) und Photovoltaikanlagen,<br />

aber auch neuartige Systeme wie Energieziegel<br />

u. dgl. Die Bestimmung gilt für alle Zonentypen, ausser für die<br />

Kernzone K1, gleichermassen.<br />

34 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

7. Zonenplan<br />

Grenzbereinigungen<br />

WG3 und WG2<br />

Abb.: Ausschnitt aus dem Zonenplan<br />

7.1 Umzonungen<br />

Zwischen der Zone WG3 und WG2 verlaufen die Grenzen heute<br />

grösstenteils linear und durchschneiden so zahlreiche<br />

Grundstücke. Diese Missstände werden mit der Teilrevision<br />

abgebaut. Bei der Neuzuweisung der Zonen wurde auf Verhältnismässigkeit<br />

geachtet und auf die räumliche Zonenzugehörigkeit.<br />

Insgesamt bleiben die Flächenbestände der Zonen WG3<br />

und WG2 in etwa gleich.<br />

blau = Grenzbereinigung zwischen<br />

WG3 und WG2<br />

Kernzone K2 in W2<br />

Abb.: Ausschnitt aus dem Zonenplan<br />

Im südwestlichen Bereich der Kernzone Itzikon befinden sich<br />

keine kernzonentypischen Bauten, weshalb dieser in die<br />

Wohnzone W2 umgezont wird. Als natürliches Begrenzungselement<br />

dient der Chrummbach.<br />

orange Fläche mit blauer Umrandung<br />

= neue Wohnzone W2<br />

35 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Neuer Zonenabschnitt OeB<br />

Abb.: Ausschnitt aus dem Zonenplan<br />

Die Standortsicherung für das neue, im öffentlichen Interesse<br />

liegende Wohnangebot „Wohnen im Alter“, im Bereich Niderwis,<br />

erfolgt im Verkehrsplan. Die entsprechende Umzonung in die<br />

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeB) ist im Zonenplan<br />

vorgesehen. Beim Grundstück Kat.-Nr. 398 sind die Verkaufsmodalitäten<br />

bezüglich des Erwerbs der Liegenschaft durch<br />

die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grüningen</strong> erfolgt. Die Umzonung in die Zone<br />

OeB erfolgt vorbehältlich der Zustimmung zum Grundstückerwerb<br />

durch die <strong>Gemeinde</strong>versammlung am 14. Juni 2013.<br />

blau = neue Zone OeB<br />

(ehemals W3)<br />

Neue Abgrenzung<br />

Reservezonen<br />

Rechts: Neue RZ Weierwiesen<br />

Mitte: Neuer linearer Verlauf RZ<br />

Unten: Aufhebung RZ Egg (Itzikon)<br />

Im Rahmen der Überarbeitung des kantonalen Richtplans<br />

(Stand: Antrag RR an KR 2012) wurden die Grenzen der Reservezone<br />

(RZ) angepasst. Im Bereich Egg ist eine Aufhebung<br />

der Reservezone zugunsten der Landwirtschaftszone vorgesehen,<br />

im Abtausch mit der neuen Reservezone Weierwisen.<br />

Grenzbereinigungen<br />

K2 und OeB<br />

Aufgrund des Hallenneubaus bei der Schulanlage Aussergass<br />

finden drei untergeordnete Bereinigungen der Zonengrenze<br />

statt.<br />

36 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Abb: Ausschnitt aus dem Zonenplan<br />

blau: Grenzbereinigungen zwischen<br />

K2 und OeB<br />

Büechlen (W2 und E)<br />

Abb.: Ausschnitt aus dem Zonenplan<br />

7.2 Einzonungen<br />

Das sich in der Reserverzone befindliche Gebiet Büechlen soll<br />

„aktiviert“ werden und in die Zone W2 umgezont sowie mit einer<br />

Gestaltungsplanpflicht überlagert werden. Das Neubaugebiet<br />

umfasst 1.93 ha und schliesst eine Lücke im Siedlungsgebiet.<br />

Um die Erschliessung sowohl aus westlicher als auch östlicher<br />

Richtung sicherzustellen, sind die an die Plattenstrassen angrenzenden<br />

Bauzonen im Aussmass der Breite der Plattenstrasse<br />

erweitert worden. Im Westen ist im Übergang zur Itzikerstrasse<br />

eine Erholungszone (E) ausgeschieden worden, mit<br />

dem Zweck, eine Erschliessung zu ermöglichen, nicht aber weitere<br />

Wohn- oder sonstige Bauten.<br />

Für das neue Baugebiet gilt eine<br />

Gestaltungsplanpflicht (schwarz<br />

gepunktet)<br />

37 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Itzikon (Kernzone K2)<br />

Arrondierung<br />

Abb.: Ausschnitt aus dem Zonenplan<br />

In der Kernzone von Itzikon soll ein kleiner Abschnitt der Reservezone<br />

im Bereich Unterer Töbeliweg arrondiert werden. Die<br />

Fläche des betreffenden Abschnitts beträgt 0.39 ha.<br />

blau = neue Kernzone K2<br />

Weilerzonen<br />

Arrondierungen<br />

In den drei Weilerzonen Bächelsrüti, Holzhusen und Adletshusen<br />

befindet sich je ein angrenzendes landwirtschaftliches Gebäude.<br />

Diese drei Gebäude gehören räumlich und funktional in<br />

die Weilerzone und sollen deshalb der Weilerzone zugewiesen<br />

werden.<br />

Abb.: Ausschnitt aus dem Zonenplan<br />

Stedtli (Kernzone K1)<br />

Arrondierung<br />

Abb.: Ausschnitt aus dem Zonenplan<br />

gelb = neue Teilstücke der Weilerzone<br />

Aus unklaren Gründen durchschneidet die heutige Zonengrenze<br />

der Kernzone K1 das Gebäude auf dem Grundstück Kat. Nr.<br />

98. Der Zonenplan resp. Kernzonenplan Stedtli korrigiert die<br />

Situation, indem die Zonenabgrenzung analog zu den benachbarten<br />

Bauten entlang der Hausfassade läuft.<br />

blau = neue Kernzone K1<br />

38 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Büel (Kernzone K2)<br />

Vergrösserung der Kernzone im<br />

Ausmass privater Vorgärten<br />

Abb.: Ausschnitt aus dem Zonenplan<br />

In der Kernzone Büel soll im Ausmass privater Vorgärten eine<br />

Vergrösserung der Kernzone erfolgen. Der neu ausgearbeitete<br />

Kernzonenplan Büel belegt die Vorgartenbereiche mit einer<br />

speziell eingefärbten Fläche „private Freiräume“. In diesen Freiräumen<br />

dürfen, abgesehen von Gartenhäusern und Schöpfen<br />

bis 10 m2 Grundfläche und 3 m grösster Höhe <strong>gemäss</strong> BBV,<br />

keine Bauten erstellt werden. Die Vergrösserung des Kernzonenperimeters<br />

schafft demnach kein bauliches Wachstum und<br />

kein zusätzliches Bevölkerungswachstum. Die Anrechnung der<br />

privaten Freiräume an die Ausnützungziffer ist nicht zulässig.<br />

Zweck der Vergrösserung der Kernzone ist die Schaffung eines<br />

baurechtskonformen Zustands der vorhandenen Vorgärten<br />

samt Umschwung und ermöglicht eine angemessene Nutzung<br />

der die Bauten umgebenden privaten Freiräume.<br />

blau = Erweiterung der Kernzone<br />

Büel<br />

39 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

8. Auswirkungen<br />

8.1 Einwohner- und Arbeitsplatzkapazität<br />

Keine Prognose, sondern<br />

Kapazitätsabschätzung<br />

Die Berechnung der theoretischen Einwohner- und Arbeitsplatzzahlen<br />

ist keine Prognose, sondern eine Abschätzung des realistischen<br />

Fassungsvermögens innerhalb der Bauzonen. Die<br />

Abschätzungen beruhen auf mehreren Annahmen und sind<br />

daher mit Unsicherheiten behaftet (vgl. Anhang I + II).<br />

Einwohnerkapazität Theoretische Einwohnerkapazität BZO/Zonenplan 2013:<br />

Einwohner 2011 (total 3'185 EW minus 234 EW ausserhalb BZ) 2’951 E.<br />

Verdichtungs-/Umnutzungspotenzial auf überbauten<br />

Zonenflächen<br />

Neubaupotenzial auf unbebauten Zonenflächen<br />

(393 EW bisher + 200 neue EW)<br />

92 E.<br />

593 E.<br />

Theoretische Einwohnerkapazität total 3’636 E.<br />

Durch die Teilrevision der Ortsplanung wird die theoretische<br />

Einwohnerkapazität durch die Neubaugebiete (Büechlen und<br />

Kernzone Itzikon) erhöht (+ 200 EW). Ansonsten erfolgt das<br />

Bevölkerungswachstum innerhalb der bestehenden Bauzonen<br />

ohne Anhebung der Nutzungsziffern. Die untergeordneten Zonengrenzbereinigungen<br />

innerhalb des Siedlungsgebiets sind<br />

nicht in die Schätzung eingerechnet, da die Grenzverläufe unter<br />

Berücksichtigung eines möglichst flächengleichen Abtausches<br />

angepasst worden sind. Ebenfalls nicht eingerechnet sind die<br />

drei Arrondierungen in den Weilerzonen Adletshusen, Bächelsrüti<br />

und Holzhusen.<br />

Arbeitsplatzkapazität<br />

Die Arbeitsplatzkapazität wird durch die Anhebung der Baumassenziffer<br />

von 4 m3/m2 auf 5 m3/m2 erhöht. Um diese zusätzliche<br />

Baumasse zu konsumieren, wurde die Gebäudehöhe<br />

im Kernbereich der Gewerbezone erhöht, während in Randbereichen<br />

mit einer reduzierte Gebäudehöhe voraussichtlich nicht<br />

die gesamte neu zur Verfügung stehende Baumasse konsumiert<br />

werden kann. Die konkrete Arbeitsplatzkapazität kann im<br />

Gegensatz zur Einwohnerkapazität nicht genau beziffert werden,<br />

da das Gewerbegebiet grösstenteils überbaut ist. Der<br />

Ausbaugrad in der Gewerbezone <strong>Grüningen</strong> liegt bereits über<br />

dem regionalen und kantonalen Mittel, weshalb mit der zusätzlichen<br />

Baumasse wieder etwas mehr Spielraum für die Gewerbetreibenden<br />

besteht.<br />

40 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Fazit<br />

Insgesamt ist ein angemessenes Potenzial für ein massvolles<br />

Wachstum der heutigen Einwohner- und Beschäftigtenzahl vorhanden.<br />

Bebauung<br />

Ortsbildinventar<br />

8.2 Ortsbild<br />

Die Aufteilung der Kernzone in drei Zonentypen entspricht dem<br />

gewachsenen Ortsbild. Mit der vorliegenden Revision ist auf die<br />

Eigenheiten der ursprünglichen Dorfteile eingegangen worden.<br />

Der Kernzonenplan Stedtli stärkt das schutzwürdige Stedtli und<br />

sichert mit seinen Festlegungen die historisch wertvolle Baustruktur<br />

(„Hülle“). In der Kernzone K2 besteht mehr Spielraum<br />

für gute Projekte, was zeit<strong>gemäss</strong>e und nachfrageorientierte<br />

Bebauungen fördert bzw. ermöglicht. Bei Neubaugebieten, wie<br />

im Bereich Büechlen, ist das Ortsbild im Bereich des Siedlungsrands<br />

besonders empfindlich, weshalb diesbezüglich höhere<br />

Anforderungen gelten.<br />

Alle relevanten Aussagen des Ortsbildinventars sind in den<br />

Kernzonenplänen und in den Kernzonenvorschriften grundeigentümerverbindlich<br />

festgesetzt worden. Dies betrifft namentlich<br />

die prägenden Gebäude und Firstrichtungen sowie die besonderen<br />

Freiräume. Soweit Inhalte des Ortsbildinventars nicht<br />

übernommen wurden, sind diese Abweichungen begründet.<br />

Siedlungsfläche<br />

Energie<br />

8.3 Umweltschutz<br />

Die Siedlungsfläche vergrössert sich einzig durch die beiden<br />

Einzonungen im Gebiet Büechlen (um 1.93 ha) und in der<br />

Kernzone Itzikon (0.39 ha). Mit dem Gebiet Büechlen verfolgt<br />

die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grüningen</strong> die Absicht, eine ökologische, dichte<br />

und ortsbaulich qualitätsvolle Überbauung an markanter Südlage<br />

zu realisieren. Diesem Anliegen wird mit einer Gestaltungsplanpflicht<br />

Rechnung getragen. Abgesehen vom Gebiet Büechlen<br />

und einer Arrondierung in der Kernzone Itzikon sollen die<br />

übrigen Reservezonen unangetastet bleiben. Umnutzungen<br />

und Verdichtungen im bestehenden Siedlungsgebiet werden<br />

weiterhin gefördert.<br />

Das neueingezonte Gebiet Büechlen wird mit einer Gestaltungsplanpflicht<br />

belegt, die eine energiesparende Bauweise mit<br />

erneuerbaren Energien vorschreibt. Im Weiteren wird bei Arealüberbauungen<br />

ein zusätzlicher Ausnützungsbonus für besonders<br />

energiesparende Lösungen gewährt.<br />

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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Lufthygiene / Lärm<br />

Hochwasserschutz /<br />

Gewässerrenaturierung<br />

Bodenschutz<br />

Altlasten<br />

(Quelle: altlasten.zh.ch)<br />

Durch die im regionalen Richtplan vorgesehene Umfahrung des<br />

Stedtli wird dieses vom Durchgangsverkehr befreit. Die Verbesserungen<br />

im Bereich Lufthygiene und Lärm sollten für Anwohner<br />

und Besucher des Stedtli deutlich spürbar sein.<br />

Die Teilrevision der Ortsplanung hat keinen nennenswerten<br />

Einfluss auf den Hochwasserschutz und auf Gewässerrenaturierungen.<br />

Die erwähnten Einzonungen im Umfang von 2.32 ha betreffen<br />

keine Fruchtfolgeflächen, sind aber im Rahmen der Kulturlandinitiative<br />

zu bewerten.<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grüningen</strong> sind vereinzelte Grundstücke im<br />

Kataster der belasteten Standorte (KbS) verzeichnet. Der aktuelle<br />

Stand kann unter www.altlasten.zh.ch abgerufen werden.<br />

Bei im KbS aufgeführten Grundstücken muss mit Verschmutzungen<br />

im Untergrund gerechnet werden.<br />

Gemäss § 236 Abs. 1 PBG muss als Erschliessungsvoraussetzung<br />

u.a. die einwandfreie Behandlung von Abfallstoffen und<br />

Altlasten gewährleistet sein. Bei belasteten Standorten und Altlastenverdachtsflächen<br />

ist eine rechtzeitige Abklärung von <strong>Art</strong>,<br />

Umfang und Lage durch die Grundeigentümer angezeigt.<br />

Die für eine altlasten- und abfallrechtliche Beurteilung notwendigen<br />

Unterlagen sind spätestens im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens<br />

bzw. im Rahmen der für die Voruntersuchung<br />

<strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. 7 AltlV gesetzten Frist beizubringen.<br />

8.4 Infrastruktur<br />

Wasserversorgung<br />

g Zu einer vollständigen Ortsplanung gehört auch ein Generelles<br />

Wasserversorgungsprojekt (GWP), das den zeit<strong>gemäss</strong>en Anforderungen<br />

entspricht und die aktuellen Verhältnisse berücksichtigt.<br />

Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grüningen</strong> besteht nur ein altes<br />

GWP (Jahr 1998). Eine umfassende Überarbeitung ist beim<br />

Ingenieurbüro Frei + Krauer in Auftrag gegeben worden mit<br />

Realisierungshorizont 2013/2014.<br />

42 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Entwässerung<br />

(Quelle: ballmer-partner.ch)<br />

Die Teilrevision umfasst einige Umzonungen und eine Einzonung.<br />

Die theoretische Einwohnerkapazität wird vergrössert.<br />

Dies hat Auswirkungen auf die Siedlungsentwässerung.<br />

Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) von <strong>Grüningen</strong><br />

stammt aus dem Jahr 2004 und entspricht nicht mehr in allen<br />

Teilen dem aktuellen Stand als Planungs- und Entscheidungsinstrument.<br />

Er ist in den nächsten Jahren <strong>gemäss</strong> dem neuen<br />

GEP-Musterpflichtenheft des VSA (Verband Schweizer Abwasser-<br />

und Gewässerschutzfachleute) 2010 zu überarbeiten.<br />

Stedtli<br />

(Quelle: farm3.static.flickr.com)<br />

Valspar<br />

(Quelle: 1.bp.blogspot.com)<br />

8.5 Störfallvorsorge<br />

Die durch die historische Baustruktur resultierenden Engstellen<br />

im Stedtli stellen für den Durchgangsverkehr eine tägliche Herausforderung<br />

dar. Durch die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit<br />

auf 40 km/h und der Regelung der Verkehrsströme<br />

durch eine Lichtsignalanlage ist die Verkehrssicherheit erhöht<br />

worden. Ein Restrisiko besteht weiterhin im Falle einer Kollision<br />

zwischen zwei Fahrzeugen oder einem Fahrzeug mit einem<br />

Gebäude. Ein Brand würde bei der geschlossenen Bauweise<br />

auf benachbarte Gebäude überspringen, was die Gefahr eines<br />

Flächenbrandes steigert. Mit der geplanten Umfahrung wird das<br />

Stedtli vom Durchgangsverkehr befreit werden.<br />

Im Gewerbegebiet von <strong>Grüningen</strong> befindet sich eine Zweigniederlassung<br />

der global tätigen Valspar-Gruppe. Diese stellt Farben<br />

im Zusammenhang mit Autoreparaturlacken her. Farben<br />

und Lacke sind der Störfallverordnung (StFV) unterstellt. Kontrollen<br />

der Lagerhallen erfolgen intervallmässig. Das Gebiet um<br />

das Gebäude der Valspar ist bereits weitgehend überbaut. Im<br />

Zusammenhang mit Neu- und Ersatzbauten ist auf das Gefahrenpotenzial<br />

hinzuweisen.<br />

8.6 Reflektion der Zielerfüllung<br />

Die in Kap. 4 erwähnten Ziele werden in hohem Masse erreicht:<br />

Wohnqualität sichern<br />

Mit der vorliegenden Revision der Ortsplanung schafft es<br />

<strong>Grüningen</strong>, die vorhandene Wohnqualität zu sichern und zu<br />

stärken. Dem tiefen Ausbaugrad wird ohne Erhöhung der Nutzungsziffern<br />

entgegengetreten, indem eine Mindestnutzung in<br />

der Wohnzone W2 in Verbindung mit einer vorgeschriebenen<br />

zweigeschossigen Bauweise festgelegt wird. So können die<br />

Qualitäten im bestehenden Wohnumfeld gesichert werden, indem<br />

man die Eigentümer zur Ausnützung der vorhandenen<br />

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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Nutzungsreserve animiert. An attraktiver Südlage wird im Gebiet<br />

Büechlen neues Bauland geschaffen und zur Qualitätssicherung<br />

mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt.<br />

Moderates Wachstum<br />

Stedtli, Dorfkerne und<br />

Weilerstrukturen erhalten<br />

Dorfbild bewahren -<br />

Siedlungsränder gestalten<br />

Gewässerräume festlegen<br />

Bauordnungsbestimmungen<br />

überprüfen<br />

Mit der erwähnten vorgesehenen Steigerung des Ausbaugrads,<br />

sprich der Nutzung vorhandener siedlungsinterner Kapazitäten,<br />

kann das angestrebte Wachstum von ca. 1 % pro Jahr sichergestellt<br />

werden. In Verbindung dazu soll im Gebiet Büechlen<br />

neues Bauland zur Verfügung stehen, welches die Wachstumsbestrebungen<br />

auch langfristig garantieren soll.<br />

Mit den überarbeiteten Kernzonenbestimmungen wird das Ziel,<br />

Sorge zur historischen Bausubstanz und den damit verbundenen<br />

Bau- und Aussenraumstrukturen zu tragen, besser erreicht.<br />

In den Kernzonenplänen sind die im überkommunalen Ortsbildinventar<br />

abgebildeten „besonderen Aussenräume“ sowie die<br />

Stellung der Bauten und ihre First- und Fassadenausrichtungen<br />

grundeigentümerverbindlich abgebildet worden. Mit dieser<br />

Grundlage wurde die Erhaltung des Stedtli insgesamt gestärkt.<br />

Die Neugliederung der Bauvorschriften sowie die punktuellen<br />

Anpassungen aus der Bewilligungspraxis tragen auch in den<br />

übrigen Kernzonen dazu bei, dass die Bauvorschriften für Eigentümer<br />

und Behörden transparenter und leichter verständlich<br />

geworden sind. Mittels Zweckartikeln wurde über die Entwicklungsabsichten<br />

in den Kernzonen hingewiesen.<br />

Das ländliche Erscheinungsbild von <strong>Grüningen</strong> wird durch die<br />

Revision nicht verändert. Flachdächer sind auch weiterhin nicht<br />

zulässig. Im Rahmen der inneren Verdichtung in der Gewerbezone<br />

wurde dem Siedlungsrand hohes Gewicht beigemessen,<br />

indem analog zur bisherigen Regelungsweise, eine Plafonierung<br />

der Höhe mittels Kote im Bereich des Siedlungsrands vorgesehen<br />

wird. Bei der Ausgestaltung neu entstehender Siedlungsränder<br />

ist zusammen mit einer Gestaltungsplanpflicht im<br />

Gebiet Büechlen eine Qualitätsanforderung an den Siedlungsrand<br />

formuliert worden.<br />

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision werden die Gewässerräume<br />

nicht festgelegt, da das revidierte Gewässerschutzgesetz<br />

vom Kanton noch nicht umgesetzt wurde. Die Festsetzung<br />

wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.<br />

Der Zonenplan sowie die Bau- und Zonenordnung wurden überprüft.<br />

Dabei wurden auch Anpassungen von nicht zweckmässig<br />

verlaufenden Zonengrenzen vorgenommen, die Übersichtlichkeit<br />

der Bau- und Zonenordnung verbessert und einzelne Bestimmungen,<br />

die sich in der Praxis nicht bewährt haben, angepasst.<br />

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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

9. Mitwirkung<br />

Öffentliche Auflage<br />

Anhörung<br />

Nicht berücksichtigte Einwendungen<br />

9.1 Allgemeines<br />

Die Revisionsvorlage wurde am xx.xx.2013 vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

zuhanden der öffentlichen Auflage, Anhörung und Vorprüfung<br />

verabschiedet. Die öffentliche Auflage <strong>gemäss</strong> § 7 PBG erfolgte<br />

vom xx.xx.2013 bis zum xx.xx.2013. Während der Auflagefrist<br />

konnte sich jedermann zur Planvorlage äussern und schriftliche<br />

Einwendungen dagegen vorbringen. Sämtliche Anliegen wurden<br />

auf ihre Zweckmässigkeit geprüft und flossen bei positiver<br />

Beurteilung in die Revisionsvorlage ein.<br />

Die Nachbargemeinden Egg, Gossau, Oetwil am See, Bubikon,<br />

Hombrechtikon sowie der Zweckverband Region Zürcher Oberland<br />

(RZO) wurden zur Anhörung eingeladen.<br />

Der RZO hat sich mit Schreiben vom xx.xx.2013 zur Teilrevision<br />

geäussert.<br />

Gemäss § 7 PBG sind abgelehnte Anliegen in einem <strong>Bericht</strong><br />

der nicht berücksichtigten Einwendungen zu dokumentieren<br />

und die Ablehnung zu begründen. Alle Einwendungen sowie die<br />

Anliegen der RZO sind im „<strong>Bericht</strong> der Einwendungen“ aufgeführt.<br />

Dieser <strong>Bericht</strong> ist als Teil der Revisionsvorlage zusammen<br />

mit der Nutzungsplanung von der <strong>Gemeinde</strong>versammlung festzusetzen.<br />

Stellungnahme ARE<br />

9.2 Vorprüfung<br />

Die Teilrevision, bestehend aus dem Zonenplan, den Kernzonenplänen,<br />

der Bau- und Zonenordnung und dem erläuternden<br />

<strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>, wurde dem Kantonalen Amt für<br />

Raumentwicklung (ARE) zur Vorprüfung eingereicht. Das ARE<br />

hat mit Vorprüfungsbericht vom xx.xx.2013 zur Teilrevision Stellung<br />

genommen.<br />

Berücksichtigte Anliegen ...<br />

Nicht berücksichtigte<br />

Anliegen<br />

....<br />

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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

10. Ausblick<br />

Fazit<br />

Die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung entspricht den<br />

Zielen und Grundsätzen der Raumplanung, indem sie mit der<br />

inneren Verdichtung zur haushälterischen Nutzung des Bodens<br />

beiträgt. Sachpläne und Konzepte des Bundes werden nicht<br />

tangiert. Die verbindlichen Vorgaben von kantonalen, regionalen<br />

und kommunalen Richtplänen werden respektiert. Den besonderen<br />

Anforderungen des Umweltschutzes (USG, LRV,<br />

LSV) wird Rechnung getragen.<br />

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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Anhang<br />

I<br />

II<br />

Einwohnerkapazität vor Revision<br />

Zusätzliche Einwohnerkapazität nach Revision<br />

<strong>47</strong> Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

I<br />

Einwohnerkapazität vor Revision<br />

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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

II<br />

Zusätzliche Einwohnerkapazität nach<br />

Revision<br />

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