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Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Grüningen

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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

1.2 Aufgabenstellung<br />

Revisionsvorlage zur<br />

Nutzungsplanung<br />

Anpassung Richtplanung<br />

Umsetzung Ortsbildinventar<br />

Abb.: Dachlandschaft Kernzone K1<br />

(Stedtli, Müli)<br />

Es ist eine genehmigungsfähige Revisionsvorlage für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

auszuarbeiten, die den Bedürfnissen und<br />

Zielen sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht.<br />

Dies bedeutet, dass die bestehenden Unterlagen der Nutzungsplanung<br />

aktualisiert und wo nötig ergänzt werden müssen. Dabei<br />

ist der Mitwirkung durch die Bevölkerung und weiteren interessierten<br />

Kreisen im Sinne der gesetzlichen Vorgaben gebührend<br />

Beachtung zu schenken.<br />

Der Gesamtplan aus dem Jahr 1998, bestehend aus dem Siedlungs-,<br />

Landschafts- und Verkehrsplan sowie dem Plan der<br />

öffentlichen Bauten und Anlagen, soll gesamthaft überprüft und<br />

veränderten Bedürfnissen angepasst werden. Besonders zu<br />

erwähnen ist die vorgesehene Parkierungsanlage „Im Stedtli“,<br />

welche die Revision des kommunalen Richtplans ausgelöst hat<br />

und deren Standort mit einem Eintrag im Verkehrsplan gesichert<br />

werden soll.<br />

Die Kernzone K1 (Stedtli, Müli) von <strong>Grüningen</strong> ist im kantonalen<br />

Richtplan als schützenswertes Ortsbild bezeichnet. Sie ist zudem<br />

im Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler<br />

Bedeutung enthalten, welches am 20.01.2006 mit BDV<br />

Nr. 13 durch die Baudirektion festgesetzt wurde. Die Inhalte des<br />

Inventarplanes sind in einem Kernzonenplan sowie in den zugehörigen<br />

Bestimmungen in der Bau- und Zonenordnung<br />

grundeigentümerverbindlich umzusetzen. Für die Kernzone K2<br />

(vor dem Stedtli, Binzikon, Itzikon, Büel) ist aus rechtlicher Sicht<br />

kein Kernzonenplan erforderlich, weil diese nicht als Ortsbild<br />

von überkommunaler Bedeutung eingestuft ist. Für die Kernzone<br />

Büel wird jedoch aufgrund des Regelungsbedarfs bezüglich<br />

der Vorgärten ein Kernzonenplan ausgearbeitet.<br />

Die Schutzziele <strong>gemäss</strong> dem Inventar der schützenswerten<br />

Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung für das Stedtli sind<br />

u.a.:<br />

Schutzziele (Auszug) • Die Siedlungsanlage, das Bebauungsmuster und die strukturierenden<br />

Freiräume des Ortsbildes sind in ihrer vielfältigen<br />

Eigenart zu erhalten.<br />

• Die im Inventarplan bezeichneten "wichtigen Freiräume"<br />

sind in ihrer ortstypischen Ausprägung unverbaut zu erhalten.<br />

• Auf die Erhaltung einzelner Bäume innerhalb und angrenzend<br />

an den Perimeter ist Wert zu legen.<br />

• Die Umgebung auf der Nordseite des Ortsbildes ist bis zur<br />

Wetziker- und Büel-Strasse sowie bis zur Bauzonengrenze<br />

des Weilers Büel unverbaut zu erhalten.<br />

6 Suter • von Känel • Wild • AG

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