Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Grüningen
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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />
<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />
1.2 Aufgabenstellung<br />
Revisionsvorlage zur<br />
Nutzungsplanung<br />
Anpassung Richtplanung<br />
Umsetzung Ortsbildinventar<br />
Abb.: Dachlandschaft Kernzone K1<br />
(Stedtli, Müli)<br />
Es ist eine genehmigungsfähige Revisionsvorlage für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
auszuarbeiten, die den Bedürfnissen und<br />
Zielen sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht.<br />
Dies bedeutet, dass die bestehenden Unterlagen der Nutzungsplanung<br />
aktualisiert und wo nötig ergänzt werden müssen. Dabei<br />
ist der Mitwirkung durch die Bevölkerung und weiteren interessierten<br />
Kreisen im Sinne der gesetzlichen Vorgaben gebührend<br />
Beachtung zu schenken.<br />
Der Gesamtplan aus dem Jahr 1998, bestehend aus dem Siedlungs-,<br />
Landschafts- und Verkehrsplan sowie dem Plan der<br />
öffentlichen Bauten und Anlagen, soll gesamthaft überprüft und<br />
veränderten Bedürfnissen angepasst werden. Besonders zu<br />
erwähnen ist die vorgesehene Parkierungsanlage „Im Stedtli“,<br />
welche die Revision des kommunalen Richtplans ausgelöst hat<br />
und deren Standort mit einem Eintrag im Verkehrsplan gesichert<br />
werden soll.<br />
Die Kernzone K1 (Stedtli, Müli) von <strong>Grüningen</strong> ist im kantonalen<br />
Richtplan als schützenswertes Ortsbild bezeichnet. Sie ist zudem<br />
im Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler<br />
Bedeutung enthalten, welches am 20.01.2006 mit BDV<br />
Nr. 13 durch die Baudirektion festgesetzt wurde. Die Inhalte des<br />
Inventarplanes sind in einem Kernzonenplan sowie in den zugehörigen<br />
Bestimmungen in der Bau- und Zonenordnung<br />
grundeigentümerverbindlich umzusetzen. Für die Kernzone K2<br />
(vor dem Stedtli, Binzikon, Itzikon, Büel) ist aus rechtlicher Sicht<br />
kein Kernzonenplan erforderlich, weil diese nicht als Ortsbild<br />
von überkommunaler Bedeutung eingestuft ist. Für die Kernzone<br />
Büel wird jedoch aufgrund des Regelungsbedarfs bezüglich<br />
der Vorgärten ein Kernzonenplan ausgearbeitet.<br />
Die Schutzziele <strong>gemäss</strong> dem Inventar der schützenswerten<br />
Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung für das Stedtli sind<br />
u.a.:<br />
Schutzziele (Auszug) • Die Siedlungsanlage, das Bebauungsmuster und die strukturierenden<br />
Freiräume des Ortsbildes sind in ihrer vielfältigen<br />
Eigenart zu erhalten.<br />
• Die im Inventarplan bezeichneten "wichtigen Freiräume"<br />
sind in ihrer ortstypischen Ausprägung unverbaut zu erhalten.<br />
• Auf die Erhaltung einzelner Bäume innerhalb und angrenzend<br />
an den Perimeter ist Wert zu legen.<br />
• Die Umgebung auf der Nordseite des Ortsbildes ist bis zur<br />
Wetziker- und Büel-Strasse sowie bis zur Bauzonengrenze<br />
des Weilers Büel unverbaut zu erhalten.<br />
6 Suter • von Känel • Wild • AG