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Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Grüningen

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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

4. Ziele<br />

4.1 Substanz- und Strukturerhaltung<br />

Gegensätzliche Ansprüche<br />

von historischer und neuer<br />

Bauweise<br />

Substanzerhaltung und<br />

Strukturerhaltung<br />

Die Kernzonenvorschriften sind ein wichtiges Instrument für die<br />

Erhaltung und Entwicklung der historisch gewachsenen Ortsbilder.<br />

Die denkmalpflegerischen Anliegen stehen häufig im Gegensatz<br />

zu einer zeit<strong>gemäss</strong>en Architektur und erhöhten Ansprüchen<br />

nach hellen Räumen, grossformatigen Fenstern, Wintergärten,<br />

Flachdächern u. dgl.<br />

Die Festlegung der Ziele und Absichten hängt entscheidend<br />

davon ab, wie gross der Einfluss der Öffentlichkeit auf die künftige<br />

Entwicklung sein soll. In diesem Zusammenhang sind zwei<br />

grundsätzliche Handlungsfelder zu unterscheiden:<br />

• Substanzerhaltung von Gebäuden bzw. Gebäudegruppen<br />

• Strukturerhaltung von Quartieren oder Strassenzügen<br />

Um den verschiedenen Bedürfnissen gerecht zu werden, sind<br />

Ziele und Absichten zu definieren, wie sich der Ortskern entwickeln<br />

soll, welche Veränderungen toleriert werden können und<br />

wo restriktive Vorschriften zu erlassen sind. Die bestehende<br />

Siedlungsstruktur und die künftige Entwicklung können mit der<br />

Nutzungsplanung erhalten und gesteuert werden. Hingegen<br />

kann die Erhaltung der Bausubstanz nur mit Schutzverfügungen,<br />

Schutzverordnungen oder Verträgen gesichert werden.<br />

Substanzerhaltung<br />

Strukturerhaltung<br />

Die Erhaltung der Bausubstanz für<br />

Einzelbauten oder Gebäudegruppen<br />

erfolgt über den Erlass von<br />

Schutzverfügungen, Schutzverordnungen<br />

oder über Verträge (§§ 205<br />

PBG).<br />

Die Struktur (Lage, Stellung, äussere<br />

Abmessungen usw.) von Einzelbauten<br />

oder Gebäudegruppen kann mit der<br />

Nutzungsplanung gesichert werden.<br />

Inventarisierte Bauten sind nicht<br />

geschützt. Die schriftliche Mitteilung<br />

an den Grundeigentümer bewirkt<br />

ein maximal einjähriges Veränderungsverbot<br />

am inventarisierten<br />

Objekt.<br />

Generell abstrakte<br />

Vorschriften<br />

Individuell konkrete<br />

Vorschriften<br />

Während der einjährigen Frist ist<br />

der Schutzumfang festzulegen.<br />

Werden keine Schutzbestimmungen<br />

festgelegt, so ist das Gebäude<br />

aus dem Inventar zu entlassen.<br />

BZO / Zonenplan BZO / Zonenplan /<br />

Kernzonenplan<br />

19 Suter • von Känel • Wild • AG

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