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Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Grüningen

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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

men auch, in solchen Bereichen allfällige Eingriffe am Strassenkörper<br />

mit besonderer Rücksichtnahme vorzunehmen. Dies<br />

gilt für Erschliessungsstrassen ebenso wie für Staatsstrassen.<br />

Markante Bäume<br />

(<strong>Art</strong>.15 Abs. 2)<br />

Brunnen<br />

(<strong>Art</strong>. 15 Abs. 3)<br />

Historische Vorgärten<br />

(als informativer Inhalt)<br />

Private Freiräume<br />

(<strong>Art</strong>. 24)<br />

Freiräume Stedtli<br />

(als informativer Inhalt)<br />

Im Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler<br />

Bedeutung sind insgesamt acht markante Bäume verzeichnet.<br />

Diese werden vollständig in den Kernzonenplan Stedtli übernommen.<br />

Die im Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler<br />

Bedeutung aufgenommenen Brunnen werden im Kernzonenplan<br />

Stedtli vollständig bezeichnet.<br />

Mehrere Gärten innerhalb der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grüningen</strong> sind im<br />

ICOMOS–Inventar (Liste historischer Gärten und Anlagen der<br />

Schweiz) verzeichnet. Diese erhaltenswerten Freiräume sind im<br />

Kernzonenplan als Information aufgeführt. Allfällige Veränderungen<br />

der Gartenanlagen sind im Rahmen der Anforderungen<br />

an die Einordnung und die Umgebungsgestaltung zu beurteilen<br />

(<strong>Art</strong>. 6 Abs. 1 BZO / § 238 Abs. 2 PBG).<br />

In der Kernzone Büel soll im Ausmass privater Vorgärten eine<br />

Vergrösserung der Kernzone erfolgen. Der neu ausgearbeitete<br />

Kernzonenplan Büel belegt die Vorgartenbereiche mit einer<br />

speziell eingefärbten Fläche „private Freiräume“. In diesen Freiräumen<br />

dürfen, abgesehen von Gartenhäusern und Schöpfen<br />

bis 10 m2 Grundfläche und 3 m grösster Höhe <strong>gemäss</strong> BBV,<br />

keine Bauten erstellt werden.<br />

Die im Kernzonenplan Stedtli als Information bezeichneten Freiräume<br />

entsprechen der Signatur „wichtige Freiräume“ <strong>gemäss</strong><br />

Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler<br />

Bedeutung. Auf eine verbindliche Festlegung in Form von Bestimmungen<br />

wurde aufgrund der untergeordneten Bedeutung<br />

im Siedlungsgebiet verzichtet, da ein wesentlicher Teil dieser<br />

„wichtigen Freiräume“ Gebiete ausserhalb der Kernzone betreffen.<br />

25 Suter • von Känel • Wild • AG

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