Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Grüningen
Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Grüningen
Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Grüningen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />
<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />
men auch, in solchen Bereichen allfällige Eingriffe am Strassenkörper<br />
mit besonderer Rücksichtnahme vorzunehmen. Dies<br />
gilt für Erschliessungsstrassen ebenso wie für Staatsstrassen.<br />
Markante Bäume<br />
(<strong>Art</strong>.15 Abs. 2)<br />
Brunnen<br />
(<strong>Art</strong>. 15 Abs. 3)<br />
Historische Vorgärten<br />
(als informativer Inhalt)<br />
Private Freiräume<br />
(<strong>Art</strong>. 24)<br />
Freiräume Stedtli<br />
(als informativer Inhalt)<br />
Im Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler<br />
Bedeutung sind insgesamt acht markante Bäume verzeichnet.<br />
Diese werden vollständig in den Kernzonenplan Stedtli übernommen.<br />
Die im Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler<br />
Bedeutung aufgenommenen Brunnen werden im Kernzonenplan<br />
Stedtli vollständig bezeichnet.<br />
Mehrere Gärten innerhalb der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grüningen</strong> sind im<br />
ICOMOS–Inventar (Liste historischer Gärten und Anlagen der<br />
Schweiz) verzeichnet. Diese erhaltenswerten Freiräume sind im<br />
Kernzonenplan als Information aufgeführt. Allfällige Veränderungen<br />
der Gartenanlagen sind im Rahmen der Anforderungen<br />
an die Einordnung und die Umgebungsgestaltung zu beurteilen<br />
(<strong>Art</strong>. 6 Abs. 1 BZO / § 238 Abs. 2 PBG).<br />
In der Kernzone Büel soll im Ausmass privater Vorgärten eine<br />
Vergrösserung der Kernzone erfolgen. Der neu ausgearbeitete<br />
Kernzonenplan Büel belegt die Vorgartenbereiche mit einer<br />
speziell eingefärbten Fläche „private Freiräume“. In diesen Freiräumen<br />
dürfen, abgesehen von Gartenhäusern und Schöpfen<br />
bis 10 m2 Grundfläche und 3 m grösster Höhe <strong>gemäss</strong> BBV,<br />
keine Bauten erstellt werden.<br />
Die im Kernzonenplan Stedtli als Information bezeichneten Freiräume<br />
entsprechen der Signatur „wichtige Freiräume“ <strong>gemäss</strong><br />
Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler<br />
Bedeutung. Auf eine verbindliche Festlegung in Form von Bestimmungen<br />
wurde aufgrund der untergeordneten Bedeutung<br />
im Siedlungsgebiet verzichtet, da ein wesentlicher Teil dieser<br />
„wichtigen Freiräume“ Gebiete ausserhalb der Kernzone betreffen.<br />
25 Suter • von Känel • Wild • AG