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Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Grüningen

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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

dem Entwicklungsspielraum zu bieten, wird die Baumasse von<br />

bisher 4 m3/m2 auf 5 m3/m2 erhöht. Um diese Baumasse konsumieren<br />

zu können, wird die Gebäudehöhe um 3.00 m erhöht.<br />

Eine Analyse in den Nachbargemeinden zeigt, dass in den dortigen<br />

Gewerbezonen vergleichbare Werte bezüglich Dichte und<br />

Höhe üblich sind.<br />

Anpassung der<br />

Gebäudehöhe<br />

Abb.: oben: Bereich mit reduzierter<br />

Gebäudehöhe (blau) / Zone G (rot)<br />

Abb.: rechts: Ansicht Gewerbezone<br />

von Westen, im Hintergrund das<br />

Stedtli<br />

Heute sind die Höhen in der Gewerbezone westlich der Industriestrasse<br />

auf die maximale Firstkote von 510 m ü.M. gedeckelt.<br />

Für die übrigen Bereiche galt bislang eine Gebäudehöhe<br />

von 10.50 m. Durch die Anhebung der Gebäudehöhe um<br />

3.00 m würde am Siedlungsrand der Gewerbezone eine nach<br />

wie vor unerwünschte Wirkung durch grossvolumige Gebäudekörper<br />

entstehen, wie die nachfolgende Fotomontage illustriert.<br />

Aus diesem Grund gilt die Anhebung der Gebäudehöhe nur für<br />

einen im Zonenplan ausgeschiedenen, neu begrenzten inneren<br />

Bereich. Die bisher textliche Umschreibung wird neu plangrafisch<br />

abgebildet. Mit dieser Lösung wird dem Grossteil der Gewerbetreibenden<br />

eine Mehrausnützung ermöglicht, ohne dass<br />

diese auf Kosten des Ortsbilds geht.<br />

gelb: heutige zulässige Gebäudehöhe<br />

rot: Test mit Erhöhung Gebäudehöhe<br />

um 3.00 m<br />

Keine Änderungen<br />

6.7 OeB und Erholungszone<br />

Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen und die Erholungszone<br />

erfahren durch die Revisionsarbeiten keine Änderungen.<br />

Spiel-, Garten- und<br />

Ruheflächen<br />

6.8 Besondere Bestimmungen<br />

Bislang fehlte eine Regelung bezüglich der Erstellung von Kinder-,<br />

Garten- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern und<br />

Familienwohnungen. Mit der vorliegenden Revision der Bauund<br />

Zonenordnung wurde diesbezüglich eine neue Bestimmung<br />

erlassen, die der langjährigen Baubewilligungspraxis der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Grüningen</strong> entspricht.<br />

33 Suter • von Känel • Wild • AG

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