Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Grüningen
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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />
<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />
Nutzungsreserve animiert. An attraktiver Südlage wird im Gebiet<br />
Büechlen neues Bauland geschaffen und zur Qualitätssicherung<br />
mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt.<br />
Moderates Wachstum<br />
Stedtli, Dorfkerne und<br />
Weilerstrukturen erhalten<br />
Dorfbild bewahren -<br />
Siedlungsränder gestalten<br />
Gewässerräume festlegen<br />
Bauordnungsbestimmungen<br />
überprüfen<br />
Mit der erwähnten vorgesehenen Steigerung des Ausbaugrads,<br />
sprich der Nutzung vorhandener siedlungsinterner Kapazitäten,<br />
kann das angestrebte Wachstum von ca. 1 % pro Jahr sichergestellt<br />
werden. In Verbindung dazu soll im Gebiet Büechlen<br />
neues Bauland zur Verfügung stehen, welches die Wachstumsbestrebungen<br />
auch langfristig garantieren soll.<br />
Mit den überarbeiteten Kernzonenbestimmungen wird das Ziel,<br />
Sorge zur historischen Bausubstanz und den damit verbundenen<br />
Bau- und Aussenraumstrukturen zu tragen, besser erreicht.<br />
In den Kernzonenplänen sind die im überkommunalen Ortsbildinventar<br />
abgebildeten „besonderen Aussenräume“ sowie die<br />
Stellung der Bauten und ihre First- und Fassadenausrichtungen<br />
grundeigentümerverbindlich abgebildet worden. Mit dieser<br />
Grundlage wurde die Erhaltung des Stedtli insgesamt gestärkt.<br />
Die Neugliederung der Bauvorschriften sowie die punktuellen<br />
Anpassungen aus der Bewilligungspraxis tragen auch in den<br />
übrigen Kernzonen dazu bei, dass die Bauvorschriften für Eigentümer<br />
und Behörden transparenter und leichter verständlich<br />
geworden sind. Mittels Zweckartikeln wurde über die Entwicklungsabsichten<br />
in den Kernzonen hingewiesen.<br />
Das ländliche Erscheinungsbild von <strong>Grüningen</strong> wird durch die<br />
Revision nicht verändert. Flachdächer sind auch weiterhin nicht<br />
zulässig. Im Rahmen der inneren Verdichtung in der Gewerbezone<br />
wurde dem Siedlungsrand hohes Gewicht beigemessen,<br />
indem analog zur bisherigen Regelungsweise, eine Plafonierung<br />
der Höhe mittels Kote im Bereich des Siedlungsrands vorgesehen<br />
wird. Bei der Ausgestaltung neu entstehender Siedlungsränder<br />
ist zusammen mit einer Gestaltungsplanpflicht im<br />
Gebiet Büechlen eine Qualitätsanforderung an den Siedlungsrand<br />
formuliert worden.<br />
Im Rahmen der Ortsplanungsrevision werden die Gewässerräume<br />
nicht festgelegt, da das revidierte Gewässerschutzgesetz<br />
vom Kanton noch nicht umgesetzt wurde. Die Festsetzung<br />
wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.<br />
Der Zonenplan sowie die Bau- und Zonenordnung wurden überprüft.<br />
Dabei wurden auch Anpassungen von nicht zweckmässig<br />
verlaufenden Zonengrenzen vorgenommen, die Übersichtlichkeit<br />
der Bau- und Zonenordnung verbessert und einzelne Bestimmungen,<br />
die sich in der Praxis nicht bewährt haben, angepasst.<br />
44 Suter • von Känel • Wild • AG