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Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Grüningen

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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Nutzungsreserve animiert. An attraktiver Südlage wird im Gebiet<br />

Büechlen neues Bauland geschaffen und zur Qualitätssicherung<br />

mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt.<br />

Moderates Wachstum<br />

Stedtli, Dorfkerne und<br />

Weilerstrukturen erhalten<br />

Dorfbild bewahren -<br />

Siedlungsränder gestalten<br />

Gewässerräume festlegen<br />

Bauordnungsbestimmungen<br />

überprüfen<br />

Mit der erwähnten vorgesehenen Steigerung des Ausbaugrads,<br />

sprich der Nutzung vorhandener siedlungsinterner Kapazitäten,<br />

kann das angestrebte Wachstum von ca. 1 % pro Jahr sichergestellt<br />

werden. In Verbindung dazu soll im Gebiet Büechlen<br />

neues Bauland zur Verfügung stehen, welches die Wachstumsbestrebungen<br />

auch langfristig garantieren soll.<br />

Mit den überarbeiteten Kernzonenbestimmungen wird das Ziel,<br />

Sorge zur historischen Bausubstanz und den damit verbundenen<br />

Bau- und Aussenraumstrukturen zu tragen, besser erreicht.<br />

In den Kernzonenplänen sind die im überkommunalen Ortsbildinventar<br />

abgebildeten „besonderen Aussenräume“ sowie die<br />

Stellung der Bauten und ihre First- und Fassadenausrichtungen<br />

grundeigentümerverbindlich abgebildet worden. Mit dieser<br />

Grundlage wurde die Erhaltung des Stedtli insgesamt gestärkt.<br />

Die Neugliederung der Bauvorschriften sowie die punktuellen<br />

Anpassungen aus der Bewilligungspraxis tragen auch in den<br />

übrigen Kernzonen dazu bei, dass die Bauvorschriften für Eigentümer<br />

und Behörden transparenter und leichter verständlich<br />

geworden sind. Mittels Zweckartikeln wurde über die Entwicklungsabsichten<br />

in den Kernzonen hingewiesen.<br />

Das ländliche Erscheinungsbild von <strong>Grüningen</strong> wird durch die<br />

Revision nicht verändert. Flachdächer sind auch weiterhin nicht<br />

zulässig. Im Rahmen der inneren Verdichtung in der Gewerbezone<br />

wurde dem Siedlungsrand hohes Gewicht beigemessen,<br />

indem analog zur bisherigen Regelungsweise, eine Plafonierung<br />

der Höhe mittels Kote im Bereich des Siedlungsrands vorgesehen<br />

wird. Bei der Ausgestaltung neu entstehender Siedlungsränder<br />

ist zusammen mit einer Gestaltungsplanpflicht im<br />

Gebiet Büechlen eine Qualitätsanforderung an den Siedlungsrand<br />

formuliert worden.<br />

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision werden die Gewässerräume<br />

nicht festgelegt, da das revidierte Gewässerschutzgesetz<br />

vom Kanton noch nicht umgesetzt wurde. Die Festsetzung<br />

wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.<br />

Der Zonenplan sowie die Bau- und Zonenordnung wurden überprüft.<br />

Dabei wurden auch Anpassungen von nicht zweckmässig<br />

verlaufenden Zonengrenzen vorgenommen, die Übersichtlichkeit<br />

der Bau- und Zonenordnung verbessert und einzelne Bestimmungen,<br />

die sich in der Praxis nicht bewährt haben, angepasst.<br />

44 Suter • von Känel • Wild • AG

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