Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Grüningen
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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />
<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />
Büel (Kernzone K2)<br />
Vergrösserung der Kernzone im<br />
Ausmass privater Vorgärten<br />
Abb.: Ausschnitt aus dem Zonenplan<br />
In der Kernzone Büel soll im Ausmass privater Vorgärten eine<br />
Vergrösserung der Kernzone erfolgen. Der neu ausgearbeitete<br />
Kernzonenplan Büel belegt die Vorgartenbereiche mit einer<br />
speziell eingefärbten Fläche „private Freiräume“. In diesen Freiräumen<br />
dürfen, abgesehen von Gartenhäusern und Schöpfen<br />
bis 10 m2 Grundfläche und 3 m grösster Höhe <strong>gemäss</strong> BBV,<br />
keine Bauten erstellt werden. Die Vergrösserung des Kernzonenperimeters<br />
schafft demnach kein bauliches Wachstum und<br />
kein zusätzliches Bevölkerungswachstum. Die Anrechnung der<br />
privaten Freiräume an die Ausnützungziffer ist nicht zulässig.<br />
Zweck der Vergrösserung der Kernzone ist die Schaffung eines<br />
baurechtskonformen Zustands der vorhandenen Vorgärten<br />
samt Umschwung und ermöglicht eine angemessene Nutzung<br />
der die Bauten umgebenden privaten Freiräume.<br />
blau = Erweiterung der Kernzone<br />
Büel<br />
39 Suter • von Känel • Wild • AG