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Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Grüningen

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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Büel (Kernzone K2)<br />

Vergrösserung der Kernzone im<br />

Ausmass privater Vorgärten<br />

Abb.: Ausschnitt aus dem Zonenplan<br />

In der Kernzone Büel soll im Ausmass privater Vorgärten eine<br />

Vergrösserung der Kernzone erfolgen. Der neu ausgearbeitete<br />

Kernzonenplan Büel belegt die Vorgartenbereiche mit einer<br />

speziell eingefärbten Fläche „private Freiräume“. In diesen Freiräumen<br />

dürfen, abgesehen von Gartenhäusern und Schöpfen<br />

bis 10 m2 Grundfläche und 3 m grösster Höhe <strong>gemäss</strong> BBV,<br />

keine Bauten erstellt werden. Die Vergrösserung des Kernzonenperimeters<br />

schafft demnach kein bauliches Wachstum und<br />

kein zusätzliches Bevölkerungswachstum. Die Anrechnung der<br />

privaten Freiräume an die Ausnützungziffer ist nicht zulässig.<br />

Zweck der Vergrösserung der Kernzone ist die Schaffung eines<br />

baurechtskonformen Zustands der vorhandenen Vorgärten<br />

samt Umschwung und ermöglicht eine angemessene Nutzung<br />

der die Bauten umgebenden privaten Freiräume.<br />

blau = Erweiterung der Kernzone<br />

Büel<br />

39 Suter • von Känel • Wild • AG

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