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Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Grüningen

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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Abb.: Inventar der schutzwürdigen<br />

Ortsbilder von überkommunaler<br />

Bedeutung<br />

Überprüfung des<br />

Baupotenzials / Umgang mit<br />

Baulandreserven<br />

Umfahrung Stedtli<br />

Abb.: Ausschnitt aus dem Regionalen<br />

Richtplan<br />

Kulturlandinitiative (2012)<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grüningen</strong> kann nebst unbebauten Bauzonen<br />

grössere Flächen an Reservezonen vorweisen. Die Gesamtüberprüfung<br />

des kantonalen Richtplans sieht einen Abtausch<br />

des Siedlungsgebiets im Bereich Itzikon und Binzikon vor. Ein<br />

haushälterischer Umgang mit den vorhandenen Baulandreserven<br />

drängt sich auch in <strong>Grüningen</strong> auf, weshalb die Thematik<br />

der inneren Verdichtung ein wichtiges Traktandum darstellt.<br />

Infolgedessen sind die Nutzungsziffern der Bauzonen zu überprüfen.<br />

Die Umfahrung mit einer Brücke über die Aabachrinne nahe<br />

beim Ortszentrum soll das historische Stedtli <strong>Grüningen</strong> künftig<br />

vom Durchgangsverkehr befreien. Der Damm vor dem Stedtli<br />

steht dann nur noch den Anwohnern, Fussgängern und Velofahrenden<br />

zur Verfügung. Was mit dem sanierungsbedürftigen<br />

Damm passiert, ist noch offen. Eine Option ist der Rückbau des<br />

Damms und dessen Ersatz durch einen Steg. Der Regierungsrat<br />

erteilte Mitte 2012 der Baudirektion den Auftrag zur Projektierung,<br />

wobei die Fertigstellung nicht terminiert ist.<br />

Am 17. Juni 2012 wurde die Kulturlandinitiative mit 54.5 Prozent<br />

Ja-Stimmen angenommen. Sie verlangt, dass wertvolle Landwirtschaftsflächen<br />

mit den Bodennutzungseignungsklassen 1-6<br />

und die Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung durch<br />

den Kanton wirksam geschützt werden und in ihrem Bestand<br />

und in ihrer Qualität erhalten bleiben. Der Ende Januar 2013<br />

kommunizierte Umsetzungsvorschlag der Baudirektion beinhaltet<br />

einzelne Anpassungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes<br />

(PBG). Im Sommer 2013 wird der Regierungsrat dem<br />

Kantonsrat die Entwurfsvorlage zur Genehmigung überweisen.<br />

Da die Umsetzung noch offen ist, wird im Rahmen der Ortsplanungsrevision<br />

weiterhin an den Einzonungen und an den Reservezonen<br />

festgehalten.<br />

7 Suter • von Känel • Wild • AG

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