Protokoll 2014-01-28 - Homberg (Efze)
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31. Sitzung Leg.-Periode 2<strong>01</strong>1/2<strong>01</strong>6<br />
<strong>Homberg</strong>, den <strong>28</strong>. Januar <strong>2<strong>01</strong>4</strong><br />
Niederschrift<br />
über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />
am <strong>28</strong>. Januar <strong>2<strong>01</strong>4</strong><br />
Anwesend vom Haupt- und<br />
Finanzausschuss:<br />
vom der Stadtverordnetenversammlung<br />
von der Verwaltung:<br />
Frau Wilhelm<br />
Herr Höse für Herrn Bölling<br />
Herr Spork für Herrn Dewald<br />
Frau von Gimborn für Herrn Herbold<br />
Herr Jäger<br />
Frau Köhler<br />
Herr Pauli<br />
Herr Ripke<br />
Herr Siebert<br />
Frau Ulrich<br />
Stadtverordnetenvorsteher Marx<br />
Herr Bottenhorn – als Schriftführer<br />
Herr Debus<br />
Herr Ziegler<br />
außerdem anwesend:<br />
Herr Schmitt<br />
Zuhörer: 0<br />
Die Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Frau Wilhelm, eröffnet die Sitzung,<br />
begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß erfolgt und<br />
der Ausschuss beschlussfähig ist.<br />
Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.<br />
Frau Ausschussvorsitzende Wilhelm lässt über die Aufnahme zweier Tagesordnungspunkte<br />
abstimmen.<br />
1/4 Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages über den Verkauf eines<br />
Grundstücks mit einer Größe von ca. 4.538 m² in der Dörnbergkaserne<br />
1/5 Zukünftige LEADER-Förderung (Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) im<br />
Rahmen des Zweckverbandes Knüllgebiet;<br />
hier: Erweiterung der Mitgliedschaft im Zweckverband Knüllgebiet<br />
Abstimmung: Bei zehn anwesenden Ausschussmitgliedern neun Ja-Stimmen und eine<br />
Enthaltung<br />
Die Tagesordnung ändert sich entsprechend.<br />
1
T A G E S O R D N U N G<br />
1. Beratung der Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung<br />
am 30. Januar <strong>2<strong>01</strong>4</strong><br />
2. Sachstand Kommunaler Schutzschirm<br />
3. Verschiedenes<br />
Zu Punkt 1/1:<br />
Gegenstand:<br />
Widerspruch gegen das Stadtverordnetenprotokoll vom<br />
12. Dezember 2<strong>01</strong>3<br />
Herr Stadtverordnetenvorsteher Marx verweist auf die Erläuterungen<br />
zur Sitzung.<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur<br />
Kenntnis.<br />
Zu Punkt 1/2:<br />
Gegenstand:<br />
Widersprüche gegen Beschlüsse zur Ostpreußen- und<br />
Dörnbergkaserne der letzten Stadtverordnetensitzung<br />
Herr Bottenhorn verliest einen Auszug zum Thema des<br />
Hessischen Städtetages.<br />
Herr Fraktionsvorsitzender Jäger nennt weitere Einzelheiten<br />
zum Sachverhalt.<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Widersprüche zur<br />
Kenntnis.<br />
Zu Punkt 1/3:<br />
Gegenstand:<br />
Information zu einem Beschluss über die Verhinderung<br />
eines Eintrags im Grundbuch<br />
Zur Kenntnis genommen.<br />
Zu Punkt 1/4:<br />
Gegenstand:<br />
Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages über den<br />
Verkauf eines Grundstücks mit einer Größe von ca. 4.538<br />
m² in der Dörnbergkaserne<br />
2
Frau Ausschussvorsitzende Wilhelm verliest die Verwaltungsvorlage.<br />
Dazu sprechen Herr Siebert, die Herren Fraktionsvorsitzenden<br />
Pauli und Ripke, Herr Stadtverordnetenvorsteher Marx und<br />
Herr Ziegler.<br />
Beschluss:<br />
Abstimmung:<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung<br />
den Kaufvertrag mit der UR-Nr. 775/2<strong>01</strong>3 vom<br />
11. Dezember 2<strong>01</strong>3 des Notars Wolf Nottelmann, Kassel zu<br />
genehmigen.<br />
Bei zehn anwesenden Ausschussmitgliedern sieben Ja-<br />
Stimmen und drei Enthaltungen.<br />
Zu Punkt 1/5:<br />
Gegenstand:<br />
Zukünftige LEADER-Förderung (Entwicklung der ländlichen<br />
Wirtschaft) im Rahmen des Zweckverbandes Knüllgebiet;<br />
hier: Erweiterung der Mitgliedschaft im Zweckverband<br />
Knüllgebiet<br />
Beschluss:<br />
Abstimmung:<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung<br />
den Beitritt der Stadt <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>), komplett<br />
mit allen 20 Stadtteilen, in den Zweckverband Knüllgebiet zu<br />
beschließen.<br />
Bei zehn anwesenden Ausschussmitgliedern fünf Ja-Stimmen,<br />
zwei Nein-Stimmen und drei Enthaltungen.<br />
Zu Punkt 1/6:<br />
Gegenstand:<br />
Aufstellung einer Änderung Nr. 111 zum Flächennutzungsplan<br />
der Kreisstadt <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>) für einen Teilbereich<br />
der Dörnbergkaserne;<br />
hier: Abwägung über die während der öffentlichen<br />
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der<br />
Träger öffentlicher Belange und von Bürgern und<br />
endgültige Beschlussfassung<br />
Zur Sache sprechen Herr Jäger und Herr Bottenhorn.<br />
Herr Siebert stellt den Antrag, keine Beschlussempfehlung<br />
abzugeben.<br />
Dazu sprechen die Herren Pauli, Höse und Stadtverordnetenvorsteher<br />
Marx.<br />
Frau Ausschussvorsitzende Wilhelm lässt über den Antrag<br />
Herrn Sieberts abstimmen.<br />
3
Abstimmung:<br />
Bei zehn anwesenden Ausschussmitgliedern drei Ja-Stimmen,<br />
drei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen.<br />
Damit ist der Antrag abgelehnt. Das heißt, der Haupt- und<br />
Finanzausschuss wird doch eine Beschlussempfehlung<br />
abgeben.<br />
Zur Sache sprechen die Herren Jäger, Höse und Stadtverordnetenvorsteher<br />
Marx.<br />
Herr Bottenhorn gibt die Rechtslage laut Auskunft des Hessischen<br />
Städtetages bekannt.<br />
Dann lässt Frau Ausschussvorsitzende Wilhelm über eine Beschlussempfehlung<br />
an die Stadtverordnetenversammlung abstimmen.<br />
Abstimmung:<br />
Bei zehn anwesenden Ausschussmitgliedern vier Ja-Stimmen,<br />
fünf Nein-Stimmen und eine Enthaltung.<br />
Das heißt, dass der Haupt- und Finanzausschuss keine Beschlussempfehlung<br />
abgibt.<br />
Zu Punkt 1/7:<br />
Gegenstand:<br />
Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 57 für einen<br />
Teilbereich der Dörnbergkaserne;<br />
hier: Abwägung über die während der öffentlichen<br />
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der<br />
Träger öffentlicher Belange und von Bürgern und<br />
Satzungsbeschluss<br />
Zur Sache sprechen Herr Stadtverordnetenvorsteher Marx<br />
und Herr Ziegler.<br />
Dann lässt Frau Ausschussvorsitzende Wilhelm über eine<br />
Beschlussempfehlung an die Stadtverordnetenversammlung<br />
abstimmen.<br />
Abstimmung:<br />
Bei zehn anwesenden Ausschussmitgliedern vier Ja-<br />
Stimmen, fünf Nein-Stimmen und eine Enthaltung.<br />
Damit gibt der Haupt- und Finanzausschuss keine Beschlussempfehlung<br />
ab.<br />
4
Zu Punkt 1/8:<br />
Gegenstand:<br />
Aufstellung einer Änderung Nr. 124 zum Flächennutzungsplan<br />
der Kreisstadt <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>) zur Ausweisung<br />
von gewerblichen Bauflächen in der ehem. Ostpreußenkaserne<br />
einschl. Standortschießanlage;<br />
hier: Erneute Abwägung über die während der öffentlichen<br />
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen<br />
der Träger öffentlicher Belange und von Bürgern<br />
und erneute endgültige Beschlussfassung<br />
Zur Sachen sprechen Herr Stadtverordnetenvorsteher Marx,<br />
Frau Ulrich, Herr Jäger, Herr Stadtverordnetenvorsteher Marx,<br />
Herr Siebert, Herr Bottenhorn und Herr Stadtverordnetenvorsteher.<br />
Beschluss:<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung<br />
erneut über die während der öffentlichen<br />
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />
Belange und von Bürgern wie folgt zu entscheiden:<br />
Regierungspräsidium Kassel<br />
Dez. 21/2L - Regionalplanung<br />
Steinweg 6<br />
34117 Kassel<br />
Stellungnahme vom 09.10.2<strong>01</strong>3<br />
Am 10.06.2<strong>01</strong>3 hat der Zentralausschuss der Regionalversammlung<br />
Nordhessen entschieden, dass eine<br />
Ausweisung der früheren Standortschießanlage als<br />
gewerbliche Baufläche von seiten der Regionalplanung<br />
zugelassen wird. Damit sind die diesbezüglichen<br />
Bedenken in meiner Stellungnahme von 17.04.2<strong>01</strong>3<br />
ausgeräumt.<br />
Auch die Maßgabe der Abweichungszulassung zum<br />
Einzelhandelsausschluss auf der zugelassenen Fläche<br />
haben sie umgesetzt; ich empfehle allerdings, die<br />
Festsetzung zum Einzelhandelsausschluss noch städtebaulich<br />
zu begründen (z.B. mit den gewerblichen<br />
Entwicklungszielen, Ihrem Einzelhandelskonzept etc.).<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Anregung wird gefolgt und die Begründung redaktionell<br />
um eine Begründung zum Einzelhandelsausschluss<br />
ergänzt.<br />
Auch meine übrigen Anregungen haben Sie in dem<br />
jetzt vorgelegten Planentwurf sachgerecht berücksichtigt,<br />
so dass aus regionalplanerischer Sicht keine<br />
Bedenken mehr vorgetragen werden.<br />
Ohne den Planentwurf im Einzelnen geprüft zu haben,<br />
habe ich allerdings festgestellt, dass Sie unter der Nr.<br />
A 1. der Textfestsetzungen Anlagen für sportliche<br />
Zwecke zunächst als allgemein zulässig erklären und<br />
dass sie kurz danach als kein Bestandteil des Bebauungsplans<br />
bezeichnet werden. Ich rege an, hier eine<br />
eindeutige und zweifelsfreie Festsetzung zu treffen.<br />
Diese Stellungnahme berührt keine Entscheidungen<br />
nach anderen Rechtsvorschriften.<br />
Anlagen für sportliche Zwecke sollen, wie auch aus<br />
der Begründung sowie dem Vorentwurf des Bauleitplans<br />
zu ersehen ist, nicht zugelassen werden, da sie<br />
auch in anderen Baugebietstypen verwirklicht werden<br />
können (Begründung Nr. 4.1, S. 12). Die Festsetzung,<br />
dass sie allgemein zulässig sind, ist daher ein redaktioneller<br />
Fehler, der entsprechend korrigiert wird.<br />
5
Regierungspräsidium Kassel<br />
Dez. 26 - Obere Forstbehörde<br />
Steinweg 6<br />
34117 Kassel<br />
Stellungnahme vom 30.09.2<strong>01</strong>3<br />
Als Obere Forstbehörde nehme ich zu den Planungsunterlagen<br />
wie folgt Stellung:<br />
Es wird nicht zu Beeinträchtigungen von Wald im Sinn<br />
des Hessischen Waldgesetzes (HWaldG) kommen.<br />
Gegen die Planung bestehen aus forstrechtlicher Sicht<br />
keine Bedenken.<br />
Hinweis zum Umweltbericht zum B-Plan Nr. 60:<br />
Die Bezeichnung Wald ist hier nicht im forstrechtlichen<br />
Sinne sondern als Biotop-Bezeichnung zu verstehen.<br />
Falsch ist die Gemarkungsbezeichnung <strong>Homberg</strong>. Sie<br />
wird in Gemarkung Mörshausen geändert.<br />
Der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 60 wird<br />
entsprechend korrigiert.<br />
<br />
<br />
<br />
Seite 40 und 51: Die Gebüschflächen bei der<br />
Schießanlage sind kein Wald im Sinne des<br />
HWaldG. Daher sollte der Zusatz „(Wald)“ entfernt<br />
werden.<br />
Seite 56: Ausgleichsmaßnahme 2: Das Flurstück<br />
8/3, Flur 9, Gemarkung <strong>Homberg</strong> ist Teil der<br />
Wohnbebauung von <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>). Das Flurstück<br />
8/4, Flur 9, Gemarkung <strong>Homberg</strong> existiert<br />
nicht.<br />
Seite 57: Bei Ausgleichsmaßnahme 5 muss es<br />
statt „Flur 2“ „Flur 3“ heißen.<br />
Rechtsgrundlage:<br />
Hessisches Waldgesetz (HWaldG) vom 27. Juni 2<strong>01</strong>3<br />
(GVBl I 2<strong>01</strong>3, S. 458).<br />
Diese Stellungnahme ist mit dem Forstamt Neukirchen<br />
abgestimmt. Das Forstamt Neukirchen erhält eine<br />
Kopie dieser Stellungnahme.<br />
Regierungspräsidium Kassel<br />
Abt. Umwelt- und Arbeitsschutz<br />
Dez. 31.1 - bis 31.4<br />
Steinweg 6<br />
34117 Kassel<br />
Stellungnahme vom 12.09.2<strong>01</strong>3<br />
Wasserwirtschaftliche Stellungnahme<br />
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen zu dem o.<br />
g. Vorhaben unter Bezug auf die von mir zu vertretenden<br />
Belange keine grundsätzlichen Bedenken.<br />
Ich verweise auf meine Stellungnahme vom 10. April<br />
2<strong>01</strong>3, Az.: w. v.. Diese behält weiterhin ihre Gültigkeit.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Über die eingegangene Stellungnahme vom<br />
10.04.2<strong>01</strong>3 wurde bereits im Magistrat am 06.06.2<strong>01</strong>3<br />
beraten. Über den Beschluss wurden die einzelnen<br />
Fachdezernate am 18.07.2<strong>01</strong>3 informiert.<br />
Stellungnahme vom 10.04.2<strong>01</strong>3<br />
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen zu dem o.<br />
g. Vorhaben unter Bezug auf die von mir zu vertretenden<br />
Belange keine Bedenken.<br />
Seitens der Fachdezernate werden folgende Hinweise<br />
und Anregungen genannt:<br />
Dez. 31.1 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung<br />
Die Zuständigkeit für o. g. Vorhaben liegt beim Kreisausschuss<br />
des Schwalm-Eder-Kreises, Wasser- und<br />
Bodenschutz, in <strong>Homberg</strong>.<br />
6
Dez. 31.2 - Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz<br />
Die Belange des Dezernates 31.2 werden in Bezug auf<br />
o. g. Vorhaben nicht berührt.<br />
Dez. 31.3 - Kommunales Abwasser, Gewässergüte<br />
Die Zuständigkeit für o. g. Vorhaben liegt beim Kreisausschuss<br />
des Schwalm-Eder-Kreises, Wasser- und<br />
Bodenschutz, in <strong>Homberg</strong>.<br />
Dez. 31.4 - Industrielles Abwasser,<br />
wassergefährdende Stoffe<br />
Die Zuständigkeit für o. g. Vorhaben liegt beim Kreisausschuss<br />
des Schwalm-Eder-Kreises, Wasser- und<br />
Bodenschutz, in <strong>Homberg</strong>.<br />
Regierungspräsidium Kassel<br />
Dez. 31.5 - Altlasten, Bodenschutz<br />
Steinweg 6<br />
34117 Kassel<br />
Stellungnahme vom 19.09.2<strong>01</strong>3<br />
Zum vorgenannten Vorhaben habe ich bereits im April<br />
2<strong>01</strong>3 Stellung genommen. Die Prüfung der nun vorgelegten<br />
Planunterlagen verursacht keine Änderung<br />
dieser Stellungnahme.<br />
Stellungnahme vom 09.04.2<strong>01</strong>3<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Ein entsprechender Hinweis zur Aufnahme der ehemaligen<br />
Kaserne in die Altflächendatei des Landes Hessen<br />
wurde in die Textlichen Festsetzungen als nachrichtliche<br />
Übernahme mit aufgenommen.<br />
Gegen die Änderungen der o. g. Flächennutzungspläne<br />
bestehen aus altlastenfachlicher Sicht keine<br />
Bedenken. Für die Geltungsbereiche sind in der Altflächendatei<br />
des Landes Hessen keine relevanten Flächen<br />
eingetragen.<br />
Die Flächen, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen<br />
umgegangen wurde, sind nach Kenntnis des Dezernats<br />
zurückgebaut und saniert. Dennoch sind Restbelastungen<br />
im Bereich ehem. Betankungs- und Fahrzeugwaschanlage<br />
etc. nicht ausgeschlossen. Ich werde<br />
die ehem. Kaserne daher in die Altflächendatei des<br />
Landes Hessen aufnehmen.<br />
Im Zuge der Bauplanung der geplanten Photovoltaikanlagen<br />
ist für die Betriebseinstellung eine Rückbauplanung<br />
zu erarbeiten.<br />
Regierungspräsidium Kassel<br />
Dez. 33 - Immissionsschutz<br />
Steinweg 6<br />
34117 Kassel<br />
Stellungnahme vom 26.09.2<strong>01</strong>3<br />
Aus immissionsschutzfachlicher Sicht werden zu dem<br />
o. g. Bauleitplanverfahren keine Anregungen oder<br />
Bedenken vorgebracht.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Regierungspräsidium Kassel<br />
Dez. 34 - Bergaufsicht<br />
Hubertusweg 19<br />
36251 Bad Hersfeld<br />
Stellungnahme vom 27.09.2<strong>01</strong>3<br />
Vom Dezernat Bergaufsicht öffentlich-rechtliche Belange<br />
des Bergbaus stehen den Planungen nicht entgegen.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
In der Stellungnahme vom 12.04.2<strong>01</strong>3 wurden keine<br />
Bedenken geäußert.<br />
7
Hinsichtlich des Geltungsbereiches 1 verweise ich<br />
nochmals auf meine Ausführungen in der Stellungnahme<br />
vom 12.04.2<strong>01</strong>3, welche weiterhin Bestand hat.<br />
Hinweis zu den Geltungsbereichen 2 - 8 (Ausgleichsflächen<br />
1-7):<br />
Ausweislich hier vorhandener Unterlagen wird darauf<br />
hingewiesen, dass die Geltungsbereiche 3, 7 und 8<br />
(Ausgleichsflächen 2, 6 und 7) von je einem Bergwerksfeld<br />
auf Braunkohle der E.ON, Postfach 11<br />
65,34577 Borken überdeckt wird.<br />
Es wird empfohlen, die Bergwerkseigentümerin zu den<br />
Planungen zu hören.<br />
Die E.ON Kraftwerke GmbH in Borken wurde am Verfahren<br />
beteiligt, hier wurden keine Bedenken geäußert.<br />
Das Hess. Landesamt für Umwelt und Geologie wurde<br />
am Verfahren beteiligt, hier wurde keine Stellungnahme<br />
abgegeben.<br />
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass sich im<br />
Geltungsbereich 3 (Ausgleichsfläche 2) ein Gebiet<br />
oberflächennaher Lagerstätten auf Basalt befindet,<br />
welches im Regionalen Raumordnungsplan für Nordhessen<br />
(ROPN) ausgewiesen ist.<br />
Da dieser Belang vom Hessischen Landesamt für<br />
Umwelt und Geologie, Rheingaustraße 186, 65204<br />
Wiesbaden, wahrgenommen wird, ist deren Stellungnahme<br />
zu beachten.<br />
Diese Stellungnahme schließt die Belange anderer<br />
Dezernate des Regierungspräsidiums Kassel nicht ein.<br />
Der Kreisausschuss<br />
des Schwalm-Eder-Kreises<br />
FB 60 - Untere Bauaufsichtsbehörde<br />
Waßmuthshäuser Straße 52<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
Stellungnahme vom 23.09.2<strong>01</strong>3<br />
Gegen die geplante 124. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der Stadt/Gemeinde <strong>Homberg</strong> bestehen<br />
keine baurechtlichen Bedenken.<br />
Hinweis:<br />
Anlagen für sportliche Zwecke sind im GE allgemein<br />
zulässig und gehören nicht zu den ausnahmsweise<br />
zulässigen Anlagen (Widerspruch in den textlichen<br />
Festsetzungen!).<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die entsprechende Textliche Festsetzung wird redaktionell<br />
geändert. Anlagen für sportliche Zwecke bleiben<br />
danach weiterhin nicht zulässig.<br />
Der Kreisausschuss<br />
des Schwalm-Eder-Kreises<br />
FB 60.4 - Untere Naturschutzbehörde<br />
Waßmuthshäuser Straße 52<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
Stellungnahme vom 20.09.2<strong>01</strong>3<br />
Aus den von uns in der Bauleitplanung zu vertretenden<br />
Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
nehmen wir zu o. g. Maßnahme(n) wie folgt Stellung:<br />
1. Der Biotopschutz gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG) wird bei der Planung<br />
berücksichtigt.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und<br />
beachtet.<br />
Die Erschließung erfolgt nicht nur über die südliche<br />
Panzerstraße sondern auch über die Ostpreußenkaserne<br />
und dann über die nördliche Panzerstraße.<br />
2. Der Artenschutz gemäß § 37 ff Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG) wird bei Einhaltung und<br />
Umsetzung der vom Büro für faunistische Fachfragen<br />
getroffenen Empfehlungen vom 26.08.2<strong>01</strong>3<br />
8
erücksichtigt.<br />
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich<br />
bei der Anlage des Ersatzlaichgewässers um eine<br />
Maßnahme des Artenschutzes handelt.<br />
Sollte die Erschließung der ehemaligen Standortschießanlage<br />
über die südliche Panzerstraße vor<br />
teilweisem Rückbau der Panzerwaschanlage erfolgen,<br />
kann das eine Sperrung der Straße zu Zeiten<br />
der Amphibienwanderung oder die Errichtung<br />
eines Amphibienschutzzaunes zur Folge haben.<br />
Die erforderliche naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung<br />
für das Umsetzen der Amphibien<br />
ist in einem separaten Verfahren zu beantragen.<br />
3. Das Europäische Netz „Natura 2000“ gemäß § 31<br />
ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wird berücksichtigt.<br />
Hinsichtlich der Eingriffsregelung gemäß § 1a BauGB<br />
i. V. m. § 18 BNatSchG bitten wir folgende Anregungen<br />
und Hinweise zu beachten: keine.<br />
Der Kreisausschuss<br />
des Schwalm-Eder-Kreises<br />
FB 32.2 - Wasser- und Bodenschutz<br />
Waßmuthshäuser Straße 52<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
Stellungnahme vom 24.09.2<strong>01</strong>3<br />
Gegen die o. a. Planung bestehen aus wasseraufsichtlicher<br />
und bodenschutzrechtlicher Sicht keine<br />
Bedenken.<br />
Bezüglich der Beurteilung der erforderlich werdenden<br />
Wasserversorgung des Plangebietes und ob das<br />
Plangebiet von Altlasten betroffen ist, ist die Zuständigkeit<br />
des Regierungspräsidiums in Kassel gegeben.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Das Regierungspräsidium Kassel wurde am Verfahren<br />
beteiligt.<br />
Der Kreisausschuss<br />
des Schwalm-Eder-Kreises<br />
FB 32.5.1 - Straßenverkehr<br />
Waßmuthshäuser Straße 52<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
Stellungnahme vom 17.09.2<strong>01</strong>3<br />
Im Planungsgebiet liegt die straßenverkehrsbehördliche<br />
Zuständigkeit beim Bürgermeister der Stadt<br />
<strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>).<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Verkehrsbehörde bei der Stadt <strong>Homberg</strong> wurde<br />
am Verfahren beteiligt, hier wurden keine Bedenken<br />
vorgebracht.<br />
Der Kreisausschuss<br />
des Schwalm-Eder-Kreises<br />
FB 37.1 - II - Vorbeugender Brandschutz<br />
Waßmuthshäuser Straße 52<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
Stellungnahme vom 09.09.2<strong>01</strong>3<br />
Zu der o. a. Bauleitplanung bestehen keine brandschutztechnischen<br />
Bedenken.<br />
Der Kreisausschuss<br />
des Schwalm-Eder-Kreises<br />
FB 53 - Gesundheit, Verbraucherschutz und<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
9
Veterinärwesen<br />
Waßmuthshäuser Straße 52<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
Stellungnahme vom 17.09.2<strong>01</strong>3<br />
Nach Prüfung der Antragsunterlagen bestehen seitens<br />
des Gesundheitsamtes keine Bedenken gegen die o.<br />
g. Bauleitplanung.<br />
Der Kreisausschuss<br />
des Schwalm-Eder-Kreises<br />
FB 80 - Wirtschaftsförderung<br />
Parkstraße 6<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Stellungnahme vom 13.09.2<strong>01</strong>3<br />
Gegen die 124. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
besteht aus unserer Sicht keine Bedenken.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Kreisausschuss<br />
des Schwalm-Eder-Kreises<br />
FB 83 - Landwirtschaft und Landentwicklung<br />
Schladenweg 39<br />
34560 Fritzlar<br />
Stellungnahme vom 20.09.2<strong>01</strong>3<br />
Aus landwirtschaftlicher Sicht werden zu den o. a.<br />
Planungen weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Landesamt für Denkmalpflege Hessen<br />
- Baudenkmalpflege -<br />
Ketzerbach 10<br />
35097 Marburg<br />
Stellungnahme vom 23.09.2<strong>01</strong>3<br />
Aus der Sicht der Baudenkmalpflege werden gegen<br />
oben bezeichnetes Verfahren keine Bedenken erhoben.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der hiesigen Abteilung Bodendenkmalpflege bleibt<br />
eine gesonderte Stellungnahme vorbehalten.<br />
Der Bürgermeister der Kreisstadt <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
als Ordnungsbehörde<br />
Verkehrsbehörde<br />
Rathausgasse 1<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
Stellungnahme vom 18.09.2<strong>01</strong>3<br />
Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht bestehen keine<br />
Bedenken.<br />
Hessen Mobil<br />
Straßen- und Verkehrsmanagement<br />
Untere Königsstraße 95<br />
34117 Kassel<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Stellungnahme vom 09.10.2<strong>01</strong>3<br />
Der Magistrat der Stadt <strong>Homberg</strong> hat die Entwürfe o.<br />
g. Bauleitpläne sowie deren öffentliche Auslegung in<br />
der Zeit vom 099.09.-10.10.2<strong>01</strong>3 beschlossen.<br />
Die Forderungen unserer Stellungnahme vom<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
10
16.04.2<strong>01</strong>3 sind berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen<br />
worden.<br />
Durch die gegenüber den Vorentwürfen vorgenommenen<br />
wesentlichen Änderungen (Wegfall des SO-<br />
Gebiets Asylunterkunft, Gewerbegebiet statt Industriegebiet<br />
und Ausweisung der südlichen Gehölzfläche als<br />
Wald) werden relevante Belange von Hessen Mobil<br />
nicht berührt.<br />
Unter Bezug auf unsere Stellungnahme vom<br />
16.04.2<strong>01</strong>3 bestehen gegen die 124. Änderung des F-<br />
Planes „Ostpreußenkaserne“ keine Einwände.<br />
Amt für Bodenmanagement <strong>Homberg</strong><br />
Flurneuordnung<br />
Waßmuthshäuser Str. 54<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
Stellungnahme vom 08.10.2<strong>01</strong>3<br />
Belange, die in der Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde<br />
liegen, werden von der Bauleitplanung der<br />
Kreisstadt <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>) nicht berührt<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Deutsche Bahn AG<br />
DB Immobilien<br />
Region Mitte<br />
Camberger Straße 10<br />
60327 Frankfurt/Main<br />
Stellungnahme vom 11.09.2<strong>01</strong>3<br />
Auf Basis der uns vorliegenden Unterlagen übersendet<br />
Ihnen die DB Immobilien hiermit folgende Gesamtstellungnahme<br />
als Träger öffentlicher Belange zum o. g.<br />
Verfahren.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Gegen die 124 Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
und den Bebauungsplan Nr. 60 „Ostpreußenkaserne“<br />
der Gemeinde <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>) bestehen keine grundsätzlichen<br />
Bedenken.<br />
Auf die durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung<br />
der Bahnanlagen entstehenden Immissionen (insbesondere<br />
Luft- und Körperschall, usw.) sowie auf die<br />
einzuhaltenden Schutzräume und Schutzabstände im<br />
Bereich von 110 KV Bahnstromfreileitungen wird vorsorglich<br />
hingewiesen. Planfestgestellte und gewidmete<br />
Bahnanlagen sind nachrichtlich als solche darzustellen.<br />
Sie unterliegen nicht der Planungshoheit der Gemeinde.<br />
Nahverkehr Schwalm-Eder GmbH<br />
Parkstraße 6<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
Stellungnahme vom 07.10.2<strong>01</strong>3<br />
Nach Prüfung der uns vorgelegten Unterlagen teilen<br />
wir mit, dass keine Einwendungen gegen das o. g.<br />
Vorhaben bestehen.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Deutsche Telekom Technik GmbH<br />
Technische Infrastruktur Niederlassung Mitte<br />
Produktion Technische Infrastruktur Fulda<br />
Am Fieseler Werk 19 - 23<br />
34253 Lohfelden<br />
Stellungnahme vom 24.09.2<strong>01</strong>3<br />
11
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom<br />
genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte<br />
i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche<br />
Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt,<br />
alle Recht und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen<br />
sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen<br />
und dementsprechend die erforderlichen<br />
Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung<br />
nehmen wir wie folgt Stellung:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Zur Zeit erarbeitet die HLG als Verfahrensträger ein<br />
Erschließungskonzept für die Infrastrukturertüchtigung<br />
der Kasernen. Im Rahmen der Projektsteuerung wurden<br />
alle Ver- und Entsorger in die Planung einbezogen.<br />
Deren Belange werden bei der Erschließung<br />
des Areals berücksichtigt.<br />
Das gesamte Gebiet mit den bestehenden Gebäuden<br />
ist zurzeit über einen Abschlusspunkt im Gebäude<br />
Waßmuthshäuser Straße 45 per bundeseigenen Privatnetz<br />
versorgt. Dieses private Netz dürfen wir nicht<br />
ohne weiteres für die Versorgung zukünftiger Nutzer<br />
verwenden.<br />
Es muss daher ein grundlegendes Telekommunikationsversorgungskonzept<br />
erarbeitet werden. In ähnlich<br />
gelagerten Fällen wurde das private Netz mit Planunterlagen<br />
an die Telekom übereignet. Mit entsprechenden<br />
Anpassungsarbeiten konnte dann die Versorgung<br />
der Gebäude sichergestellt werden.<br />
Andernfalls müssen neue Kabel ausgelegt werden.<br />
Der Aufbruch der vorhandenen Panzerstraßen wird<br />
aus Kostengründen vermieden. Das Gelände würde<br />
daher oberirdisch verkabelt. Wie die zukünftige Versorgung<br />
der Gebäude aussehen wird, wollen wir zum<br />
jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht festlegen.<br />
Möglicherweise ist auch bereits ein Leerrohrnetz vorhanden,<br />
welches ggf. von uns genutzt werden könnte.<br />
Falls bereits Gedanken oder Planungen zur telekommunikationstechnischen<br />
Versorgung vorhanden sind,<br />
so wären wir dankbar, wenn Sie uns diese bekannt<br />
geben würden.<br />
Die Telekom orientiert sich beim Ausbau ihrer Festnetzinfrastruktur<br />
unter anderem an den technischen<br />
Entwicklungen und Erfordernissen. Insgesamt werden<br />
Investitionen nach unternehmerischen Gesichtspunkten<br />
geplant.<br />
Dies bedeutet, dass die Telekom bei bereits bestehender<br />
oder geplanter Infrastruktur eines alternativen<br />
Anbieters nicht automatisch eine zusätzliche eigene<br />
Infrastruktur errichtet.<br />
E.ON Kraftwerke GmbH<br />
Kleinengliser Straße<br />
34582 Borken (Hessen)<br />
Stellungnahme vom 16.09.2<strong>01</strong>3<br />
Wie mit Schreiben vom 26.03.2<strong>01</strong>3 bereits dargelegt,<br />
bestehen von unserer Seite gegen die von Ihnen dargelegten<br />
Planungsänderungen keine Einwände.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Koordinierungsbüro<br />
für Raumordnung und Stadtentwicklung<br />
Kurfürstenstraße 9<br />
34117 Kassel<br />
Stellungnahme vom 14.10.2<strong>01</strong>3<br />
Wir haben die oben genannten Pläne geprüft und<br />
festgestellt, dass nach unserem Kenntnisstand Interessen<br />
der gewerblichen Wirtschaft nicht nachteilig<br />
berührt werden.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
12
Daher haben wir keine Anregungen oder Bedenken<br />
vorzutragen.<br />
Hessische Gesellschaft<br />
für Ornithologie und Naturschutz e.V.<br />
Arbeitskreis Schwalm-Eder<br />
Frau Alke Schrader<br />
Spielgasse 1<br />
34560 Fritzlar<br />
Stellungnahme vom 29.09.2<strong>01</strong>3<br />
Zu den o. g. Maßnahmen der Kreisstadt <strong>Homberg</strong><br />
(<strong>Efze</strong>) bestehen seitens der Hessischen Gesellschaft<br />
für Ornithologie und Naturschutz (HGON Schwalm-<br />
Eder) keine grundsätzlichen Einwände.<br />
Die nunmehr vorgelegten ausführlichen Gutachten<br />
fordern volle Beachtung.<br />
Jedoch bleiben noch immer gewisse Unklarheiten, z.<br />
B. über genaue Lage und Flächenanteile von geplanten<br />
Versiegelungen sowie die Nutzung oder Veränderung<br />
von bestehenden Gebäuden. Daher bitte ich<br />
weiterhin freundlich um Beteiligung an künftig vorgesehenen<br />
Maßnahmen in diesem Bereich.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Bei einem Bebauungsplan wird üblicherweise die genaue<br />
Lage von Versiegelungen und Bebauungen nicht<br />
festgelegt. Festgelegt werden lediglich Baufenster, in<br />
denen Versiegelungen bis zum maximalen Umfang,<br />
der durch die Grundflächenzahl definiert ist, möglich<br />
sind. Auch für Nutzung oder Veränderungen an Gebäuden<br />
trifft der Bebauungsplan nur Festsetzungen,<br />
die das allgemeine Maß der baulichen Nutzung sowie<br />
die zulässige Art der baulichen Nutzung betreffen.<br />
Der Gemeindevorstand<br />
der Gemeinde Frielendorf<br />
Ziegenhainer Straße 2<br />
34621 Frielendorf<br />
Stellungnahme vom 11.09.2<strong>01</strong>3<br />
Bei den vorgesehenen Planungen werden die Interessen<br />
der Gemeinde Frielendorf nicht berührt.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Anregungen oder Bedenken haben wir keine vorzubringen.<br />
Gemeindevorstand<br />
der Gemeinde Wabern<br />
Landgrafenstraße 9<br />
34590 Wabern<br />
Stellungnahme vom 10.09.2<strong>01</strong>3<br />
Gegen die 124. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 der<br />
Kreisstadt <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>) besteht seitens der Gemeinde<br />
Wabern keine Bedenken und Anregungen.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Magistrat<br />
der Stadt Borken (Hessen)<br />
Am Rathaus 7<br />
34582 Borken (Hessen)<br />
Stellungnahme vom 10.10.2<strong>01</strong>3<br />
Durch die 124. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60<br />
werden die Belange der Stadt Borken (Hessen) nicht<br />
berührt und somit werden für diese Planung keine<br />
Anregungen und Bedenken vorgebracht.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Kreisbauernverband<br />
Schwalm-Eder e. V.<br />
Rudolf-Harbig-Straße 4<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
13
Stellungnahme vom 16.10.2<strong>01</strong>3<br />
Seitens der örtlichen Landwirtschaft und des Kreisbauernverbandes<br />
werden bezüglich des o. g. Bebauungsplanes<br />
folgende Anregungen und Bedenken vorgetragen:<br />
Die Stellungnahme ist verspätet eingegangen. Die<br />
Frist zur Abgabe der Stellungnahme für Träger öffentlicher<br />
Belange war der 11.10.2<strong>01</strong>3. Die Stellungnahme<br />
konnte daher nicht mehr berücksichtigt werden.<br />
Insgesamt wird aus landwirtschaftlicher Sicht die Beplanung<br />
eines ehemaligen Militärgeländes als Gewerbegebiet<br />
begrüßt. Hinsichtlich der geplanten Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahme wird mit der vorgelegten<br />
Planung jedoch weit über das Ziel hinaus geschossen.<br />
Dies wird wie folgt begründet:<br />
Auf Seite 26 wird eine Bilanz aufgestellt, nach der<br />
insgesamt eine maximale Neuversiegelung von 8 ha<br />
erfolgt, wenn man von einer bestehenden Versiegelung<br />
von insgesamt 6,4 ha im Gebiet ausgeht. Geht<br />
man bei der Fläche für die Neuversiegelung von Gehölz-,<br />
Ruderal- und sonstigen Grünlandflächen aus,<br />
wäre hierfür ein erheblicher naturschutzrechtlicher<br />
Ausgleich zu erbringen, ohne dass es später bei einer<br />
Nutzung des Gewerbegebietes tatsächlich zu dieser<br />
Versiegelung kommt.<br />
Eine Annahme einer Neuversiegelung von insgesamt<br />
8,06 ha ist aufgrund des vorliegenden Geländes (hängiges<br />
Gelände) absolut unwahrscheinlich. Genauso<br />
unwahrscheinlich ist bei einer späteren Inanspruchnahme<br />
des Kasernengeländes für gewerbliche Bauten<br />
eine vollkommene Beseitigung der derzeitigen Flora<br />
und Fauna. Im Vorfeld hier eine Bilanzierung vorzunehmen<br />
und auf dieser Bilanzierung einen naturschutzrechtlichen<br />
Ausgleich zu verlangen und zu berechnen<br />
erscheint dem Unterzeichner nicht für sinnvoll<br />
bzw. als unangemessen.<br />
Auf dieser Basis erscheint die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher<br />
Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
als vollkommen unangemessen. Als<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist zum einen die<br />
Inanspruchnahme der Biotopwertpunkte in der <strong>Efze</strong>aue<br />
zwischen Caßdorf und der Kläranlage <strong>Homberg</strong><br />
vorgesehen, hiergegen bestehen keine Einwände.<br />
Erhebliche Einwände bestehen jedoch bezüglich der<br />
Ausgleichsmaßnahmen 5 und 6 Neuaufforstungsflächen<br />
Gemarkung Holzhausen Flur 3, Flurstück 95,<br />
181 (1,57 ha) sowie Gemarkung Waßmuthshausen<br />
Flur 3, Flurstück 68/68 (6,61 ha) als Waldneuanlage.<br />
Hier werden in landwirtschaftlicher Produktion befindliche<br />
Flächen der Landwirtschaft dauerhaft entzogen.<br />
Auch wenn es sich bei den landwirtschaftlichen Flächen<br />
um nicht besonders wertvolle landwirtschaftliche<br />
Flächen handelt, sind diese für die in der Region produzierenden<br />
Landwirte wichtige Produktionsflächen,<br />
die dringend benötigt werden.<br />
Die Stadt <strong>Homberg</strong> hat in den vergangenen Jahren in<br />
erheblichem Maße landwirtschaftliche Flächen in Anspruch<br />
genommen. es ist immer wieder schwergefallen,<br />
dass den betroffenen wirtschaftenden Landwirten<br />
adäquate Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden<br />
konnten. Dies zeigt besonders die Situation im Zuge<br />
des Projektes „<strong>Efze</strong>aue“ bei Mühlhausen.<br />
Aus Sicht der Landwirtschaft sollten die Aufforstungsvorhaben<br />
in den geplanten Bereichen zurückgenommen<br />
werden. Besser wäre es adäquate, in der Höhe<br />
angemessene Ausgleichsmaßnahmen entlang von<br />
14
<strong>Efze</strong>- und Rinneufer, abgesprochen mit den betroffenen<br />
Landwirten, zu schaffen, um nicht weitere landwirtschaftliche<br />
Fläche in Wald umzuwandeln, die von<br />
den wirtschaftenden Betrieben dringend benötigt wird.<br />
Weiterhin wird angeregt, den tatsächlichen Kompensationsbedarf<br />
im Zuge der tatsächlichen Besiedlung des<br />
geplanten Gewerbegebietes und nicht anhand einer<br />
maximal überbaubaren Fläche zu bilanzieren und<br />
diese auch sukzessive umzusetzen.<br />
Wenn die Stadt <strong>Homberg</strong> bei der vorliegenden Maßnahme<br />
sehr großzügig mit landwirtschaftlichen Flächen<br />
als Ausgleichsmaßnahme vorgeht, wird sie bei<br />
zukünftiger Inanspruchnahme landwirtschaftlicher<br />
Flächen wahrscheinlich auf erheblichen Widerstand<br />
der Grundstückseigentümer und -nutzer stoßen. Deshalb<br />
bitten wir dringend darum, die Planung bezüglich<br />
der Ausgleichsflächen abzuändern.<br />
Herrn<br />
Delf Schnappauf<br />
Altes Parrhaus Wernswig<br />
An der Raiffeisenkasse 3<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
Stellungnahme vom 10.10.2<strong>01</strong>3<br />
Gewerbeflächenangebot der Stadt überdimensioniert<br />
Die Stadt hat ein großes Gewerbeflächenarsenal, das<br />
über den Bedarf der nächsten Jahre hinausgeht, wie<br />
bereits der Regierungspräsident, Dezernat 21.2 Regionalplanung<br />
mit Schreiben vom 23.<strong>01</strong>.2009 schrieb.<br />
"Es wird angeregt, im Hinblick auf die<br />
sonstigen in <strong>Homberg</strong> vorhandenen Gewerbeflächenoptionen<br />
Remsfeld/Kasernenkonversionen)<br />
den Flächenumfang der Bauleitplanänderunq<br />
nochmals kritisch zu<br />
hinterfragen und auf den zu erwartenden<br />
Bedarf in den kommenden 8-10 Jahren zu<br />
begrenzen."<br />
Zu diesem Zeitpunkt wurden gewerbliche Bauflächen<br />
zwischen der B 254, der Rudolf-Diesel-Straße und<br />
Ludwig-Erhard-Straße mit der Änderung Nr. 68 des<br />
Flächennutzungsplans ausgewiesen. Die neue Gewerbefläche<br />
hat die Größe von 22 ha. Die Anregungen<br />
der Regionalplanung wurden zurückgewiesen mit der<br />
Begründung:<br />
"Das geplante Industriegebiet soll nicht in<br />
Konkurrenz zu dem Gewerbe- und lndustriegebiet<br />
in Knüllwald-Remsfeld stehen, sondern<br />
den Bedarf der bereits ansässigen Betriebe<br />
nach Erweiterungsflächen bedienen.<br />
Entsprechende Anfragen mit einem Einzelflächenbedarf<br />
von ca. 4,0 ha liegen bereits<br />
vor, die Erweiterung eines im Gebiet<br />
ansässigen Logistikunternehmens steht<br />
unmittelbar vor der Realisierung.<br />
Insbesondere für solch größere zusammenhängende<br />
Flächenansprüche sind dagegen<br />
die noch vorhandenen kleinen Restflächen<br />
nicht geeignet. Die Konversionsflächen des<br />
ehemaligen Bundeswehrstandortes<br />
Ostpreußenkaserne sind aufgrund ihrer<br />
topographischen Lage sowie der Nähe zu<br />
<strong>Homberg</strong>er Wohngebieten für die Entwicklung<br />
Gewerbeflächenangebot der Stadt überdimensioniert<br />
Die Entwicklung eines Industriegebietes auf dem Gelände<br />
der ehemaligen Ostpreußenkaserne wurde,<br />
auch im Hinblick auf den Flächenzuschnitt, zugunsten<br />
der Entwicklung eines Gewerbegebietes fallengelassen.<br />
Die Planung ist erforderlich, um die ehemaligen<br />
Bundeswehrstandorte einer sinnvollen Nachnutzung<br />
zuzuführen und um dort keine Brachflächen bzw. städtebauliche<br />
Konfliktzonen entstehen zu lassen.<br />
Da eine Bereitstellung von zusätzlichen Wohnflächen<br />
ausweislich der Bedarfsprognose des neuen Flächennutzungsplans<br />
mittel- bis langfristig nicht erforderlich<br />
sein wird, ist die Anschlussnutzung für gewerbliche<br />
Zwecke die einzig sinnvolle Alternative. Dies wird auch<br />
durch die Darstellungen des Regionalplans bestätigt,<br />
der die Ostpreußenkaserne sowie große Teile der<br />
Dörnbergkaserne als Vorranggebiet Industrie- und<br />
Gewerbe ausweist. Weiterhin wurde dem Abweichungsantrag<br />
der Stadt zugestimmt und auch noch die<br />
ehemalige Standortschießanlage in das Vorranggebiet<br />
einbezogen.<br />
Da die geplanten Gewerbegebiete aufgrund ihrer eher<br />
kleinteiligen Flächenzuschnitte für Gewerbe- bzw.<br />
Industriebetriebe mit größeren Flächenansprüchen<br />
nicht geeignet sind, stellen die ehemaligen Bundeswehrstandorte<br />
eine gute Ergänzung des Industrie- und<br />
Gewerbegebietes des Bebauungsplans Nr. 21 sowie<br />
des Gewerbe- und lndustriegebietes in Knüllwald-<br />
Remsfeld dar.<br />
Insgesamt ist darauf hinzuweisen, dass der Bedarf an<br />
Gewerblichen Bauflächen mittel- bis langfristig nur<br />
schwer abschätzbar ist. Ausweislich der bisherigen<br />
Grundstücksverkäufe und -verhandlungen ist ein Bedarf<br />
jedoch eindeutig feststellbar und vorhanden.<br />
15
eines Industriegebietes problematischer zu<br />
beurteilen.“<br />
2009 beurteilte der Magistrat die Flächen der Ostpreußenkaserne<br />
für die Entwicklung eines Industriegebietes<br />
als problematisch.<br />
Jetzt, im Jahr 2<strong>01</strong>3, soll dort zu den 2009 beschlossenen<br />
22 ha großen Fläche weitere gewerbliche Flächen<br />
hinzukommen: 32 ha in der Ostpreußenkaserne und<br />
14,5 ha in der Dörnbergkaserne.<br />
Im gemeinsamen Gewerbegebiet des Zweckverbandes<br />
Schwalm-Eder-Mitte sind weitere erschlossene<br />
große Gewerbeflächen vorhanden, die seit Jahren<br />
nicht gebraucht wurden.<br />
Bereits 2005 wurde in einer Studie des Hessischen<br />
Wirtschaftsministeriums vor dem Ankauf der Kasernen<br />
gewarnt. Mit der gleichzeitigen Schließung von Kasernen<br />
ist auf dem nordhessischen lmmobilienmarkt ein<br />
Überangebot entstanden, dass die Preise drückt und<br />
somit die Refinanzierung der Grundstücke. Die Überlegungen<br />
in der Studie, große Teile, der Ostpreußenkaserne<br />
zu renaturisieren, ist deshalb gut nachvollziehbar.<br />
Nur Teilflächen für gewerbliche Nutzung ausweisen<br />
Die bisherige Planungsdiskussion über die Nutzung<br />
der Kasernenflächen zeigt, dass es keine realistische<br />
Nutzung für große Teile gibt. Ausnahme ist der technische<br />
‚Bereich der Ostpreußenkaserne. Die Planung<br />
sollte sich nur auf diese Fläche beschränken.<br />
Selbst der Bürgermeister weiß, dass große Teile des<br />
Kasernengeländes nicht verkäuflich sind, weil es keine<br />
Nutzung gibt. Dies hat er in einem Schreiben an den<br />
Stadtverordneten und Kaufinteressenten Reinhard<br />
Fröde selbst formuliert. Die bisher vom Magistrat ins<br />
Gespräch gebrachten Projekte Altreifen-Parolyse und<br />
Algenzucht haben sich als Phantomprojekte herausgestellt.<br />
Ein wirtschaftlich tragfähiger Betrieb ist niergens<br />
zu finden und ebenso in <strong>Homberg</strong> nicht zu erwarten.<br />
Die temporäre Nutzung eines Teiles der ehemaligen<br />
Unterkunftsgebäude für die Erstunterbringung von<br />
Asylbewerbern hat sich auch als illusorisch erwiesen,<br />
was bereits von Anfang an klar war, da es mit den<br />
Abläufen des Asylbewerberverfahrens nicht in Übereinstimmung<br />
zu bringen ist.<br />
Keine Splitternutzung<br />
Die Erneuerung der Infrastruktur auf dem gesamten<br />
Plangebiet ist angesichts der geringen Erwartung von<br />
Nutzern eine hohe Belastung für die bereits verschuldete<br />
Stadt. Für das Gesamtgelände sollte nur in den<br />
Teilbereichen Planungsrecht geschaffen werden, in<br />
denen Interessenten mit realistischen Konzepten vorhanden<br />
sind. Die schrittweise Entwicklung des Gebietes,<br />
angepasst an den tatsächlichen Bedarf wurde<br />
auch von der Konversionsbeauftragten im Hessischen<br />
Wirtschaftsministerium angeregt. Es ist die angemessene<br />
Reaktion auf die Warung in der bereits genannten<br />
Studie von 2005, die ebenfalls aus dem Wirtschaftsministerium<br />
kam. Die Infrastruktur kann somit<br />
ebenfalls schrittweise entwickelt werden -soweit das<br />
technisch möglich ist. Eine gesamte vorauseilende<br />
Infrastrukturerneuerung würde nur zu einer unwirtschaftlichen<br />
Kapitalbindung führen.<br />
Nur Teilflächen für gewerbliche Nutzung ausweisen<br />
Es wird auf die Abwägung zur Stellungnahme des<br />
Einwenders zum Vorentwurf des Bebauungsplanes<br />
vom März 2<strong>01</strong>3 verwiesen. Für einen größeren Teil<br />
der Flächen werden Verkaufsverhandlungen mit potentiellen<br />
Investoren geführt, so dass gewerbliche<br />
Nutzungen erwartet werden und hierfür Planungsvoraussetzungen<br />
geschaffen werden müssen. Die Bezeichnung<br />
der vom Magistrat ins Gespräch gebrachten<br />
Projekte Altreifen-Pyrolyse und Algenzucht als „Phantomprojekte“<br />
wird als polemisch zurückgewiesen, beide<br />
Projekte werden weiterhin ernsthaft verfolgt. Die<br />
Bauleitplanung kann nicht durch ein abschnittsweises,<br />
für jedes verkaufte Grundstück extra durchgeführtes<br />
Bauleitplanverfahren erfolgen. Vielmehr zielt das Bauleitplanverfahren<br />
auf die Umsetzung eines Gesamtkonzeptes.<br />
Eine abschnittsweise Beplanung wäre im<br />
Übrigen deutlich teurer als eine Gesamtbeplanung.<br />
Keine Splitternutzung<br />
Durch die Bauleitplanung wird die Entwicklung der<br />
Infrastruktur nur vorbereitet. Zur Umsetzung sind,<br />
ebenso wie zur Umsetzung konkreter Bauvorhaben,<br />
Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Eine schrittweise<br />
Entwicklung der Infrastruktur wird durch die<br />
Schaffung von Baurecht durch das Bauleitplanverfahren<br />
nicht ausgeschlossen oder präjudiziert.<br />
(kursiv = überarbeitet)<br />
16
Weiterhin wird der Stadtverordnetenversammlung empfohlen,<br />
den erneuten endgültigen Beschluss zu fassen.<br />
Abstimmung:<br />
Bei zehn anwesenden Ausschussmitgliedern sieben Ja-<br />
Stimmen und drei Nein-Stimmen.<br />
Zu Punkt 1/9:<br />
Gegenstand:<br />
Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 60 zur Ausweisung<br />
eines Gewerbegebietes in der ehemaligen Ostpreußenkaserne<br />
einschl. Standortschießanlage;<br />
hier: Erneute Abwägung über die während der öffentlichen<br />
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen<br />
der Träger öffentlicher Belange und von<br />
Bürgern und erneuter Satzungsbeschluss<br />
Zur Sache spricht Herr Stadtverordnetenvorsteher Marx.<br />
Beschluss:<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung<br />
erneut über die während der öffentlichen<br />
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />
Belange und von Bürgern wie folgt zu entscheiden:<br />
Regierungspräsidium Kassel<br />
Dez. 21/2L - Regionalplanung<br />
Steinweg 6<br />
34117 Kassel<br />
Stellungnahme vom 09.10.2<strong>01</strong>3<br />
Am 10.06.2<strong>01</strong>3 hat der Zentralausschuss der Regionalversammlung<br />
Nordhessen entschieden, dass eine<br />
Ausweisung der früheren Standortschießanlage als<br />
gewerbliche Baufläche von Seiten der Regionalplanung<br />
zugelassen wird. Damit sind die diesbezüglichen<br />
Bedenken in meiner Stellungnahme von 17.04.2<strong>01</strong>3<br />
ausgeräumt.<br />
Auch die Maßgabe der Abweichungszulassung zum<br />
Einzelhandelsausschluss auf der zugelassenen Fläche<br />
haben sie umgesetzt; ich empfehle allerdings, die<br />
Festsetzung zum Einzelhandelsausschluss noch städtebaulich<br />
zu begründen (z.B. mit den gewerblichen<br />
Entwicklungszielen, Ihrem Einzelhandelskonzept etc.).<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Anregung wird gefolgt und die Begründung redaktionell<br />
um eine Begründung zum Einzelhandelsausschluss<br />
ergänzt.<br />
Auch meine übrigen Anregungen haben Sie in dem<br />
jetzt vorgelegten Planentwurf sachgerecht berücksichtigt,<br />
so dass aus regionalplanerischer Sicht keine<br />
Bedenken mehr vorgetragen werden.<br />
Ohne den Planentwurf im Einzelnen geprüft zu haben,<br />
habe ich allerdings festgestellt, dass Sie unter der Nr.<br />
A 1. der Textfestsetzungen Anlagen für sportliche<br />
Zwecke zunächst als allgemein zulässig erklären und<br />
dass sie kurz danach als kein Bestandteil des Bebauungsplans<br />
bezeichnet werden. Ich rege an, hier eine<br />
eindeutige und zweifelsfreie Festsetzung zu treffen.<br />
Anlagen für sportliche Zwecke sollen, wie auch aus<br />
der Begründung sowie dem Vorentwurf des Bauleitplans<br />
zu ersehen ist, nicht zugelassen werden, da sie<br />
auch in anderen Baugebietstypen verwirklicht werden<br />
können (Begründung Nr. 4.1, S. 12). Die Festsetzung,<br />
dass sie allgemein zulässig sind, ist daher ein redaktioneller<br />
Fehler, der entsprechend korrigiert wird.<br />
17
Diese Stellungnahme berührt keine Entscheidungen<br />
nach anderen Rechtsvorschriften.<br />
Regierungspräsidium Kassel<br />
Dez. 26 - Obere Forstbehörde<br />
Steinweg 6<br />
34117 Kassel<br />
Stellungnahme vom 30.09.2<strong>01</strong>3<br />
Als Obere Forstbehörde nehme ich zu den Planungsunterlagen<br />
wie folgt Stellung:<br />
Es wird nicht zu Beeinträchtigungen von Wald im Sinn<br />
des Hessischen Waldgesetzes (HWald_G) kommen.<br />
Gegen die Planung bestehen aus forstrechtlicher Sicht<br />
keine Bedenken.<br />
Hinweis zum Umweltbericht zum B-Plan Nr. 60:<br />
Die Bezeichnung Wald ist hier nicht im forstrechtlichen<br />
Sinne sondern als Biotop-Bezeichnung zu verstehen.<br />
Falsch ist die Gemarkungsbezeichnung <strong>Homberg</strong>. Sie<br />
wird in Gemarkung Mörshausen geändert.<br />
Der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 60 wird<br />
entsprechend korrigiert.<br />
<br />
<br />
<br />
Seite 40 und 51: Die Gebüschflächen bei der<br />
Schießanlage sind kein Wald im Sinne des<br />
HWaldG. Daher sollte der Zusatz „(Wald)“ entfernt<br />
werden.<br />
Seite 56: Ausgleichsmaßnahme 2: Das Flurstück<br />
8/3, Flur 9, Gemarkung <strong>Homberg</strong> ist Teil der<br />
Wohnbebauung von <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>). Das Flurstück<br />
8/4, Flur 9, Gemarkung <strong>Homberg</strong> existiert<br />
nicht.<br />
Seite 57: Bei Ausgleichsmaßnahme 5 muss es<br />
statt „Flur 2“ „Flur 3“ heißen.<br />
Rechtsgrundlage:<br />
Hessisches Waldgesetz (HWaldG) vom 27. Juni 2<strong>01</strong>3<br />
(GVBl I 2<strong>01</strong>3, S. 458).<br />
Diese Stellungnahme ist mit dem Forstamt Neukirchen<br />
abgestimmt. Das Forstamt Neukirchen erhält eine<br />
Kopie dieser Stellungnahme.<br />
Regierungspräsidium Kassel<br />
Abt. Umwelt- und Arbeitsschutz<br />
Dez. 31.1 - bis 31.4<br />
Steinweg 6<br />
34117 Kassel<br />
Stellungnahme vom 12.09.2<strong>01</strong>3<br />
Wasserwirtschaftliche Stellungnahme<br />
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen zu dem o.<br />
g. Vorhaben unter Bezug auf die von mir zu vertretenden<br />
Belange keine grundsätzlichen Bedenken.<br />
Ich verweise auf meine Stellungnahme vom 10. April<br />
2<strong>01</strong>3, Az.: w. v.. Diese behält weiterhin ihre Gültigkeit.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Über die eingegangene Stellungnahme vom<br />
10.04.2<strong>01</strong>3 wurde bereits im Magistrat am 06.06.2<strong>01</strong>3<br />
beraten. Über den Beschluss wurden die einzelnen<br />
Fachdezernate am 18.07.2<strong>01</strong>3 informiert.<br />
Stellungnahme vom 10.04.2<strong>01</strong>3<br />
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen zu dem o.<br />
g. Vorhaben unter Bezug auf die von mir zu vertretenden<br />
Belange keine Bedenken.<br />
Seitens der Fachdezernate werden folgende Hinweise<br />
und Anregungen genannt:<br />
18
Dez. 31.1 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung<br />
Die Zuständigkeit für o. g. Vorhaben liegt beim Kreisausschuss<br />
des Schwalm-Eder-Kreises, Wasser- und<br />
Bodenschutz, in <strong>Homberg</strong>.<br />
Dez. 31.2 - Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz<br />
Die Belange des Dezernates 31.2 werden in Bezug auf<br />
o. g. Vorhaben nicht berührt.<br />
Dez. 31.3 - Kommunales Abwasser, Gewässergüte<br />
Die Zuständigkeit für o. g. Vorhaben liegt beim Kreisausschuss<br />
des Schwalm-Eder-Kreises, Wasser- und<br />
Bodenschutz, in <strong>Homberg</strong>.<br />
Dez. 31.4 - Industrielles Abwasser,<br />
wassergefährdende Stoffe<br />
Die Zuständigkeit für o. g. Vorhaben liegt beim Kreisausschuss<br />
des Schwalm-Eder-Kreises, Wasser- und<br />
Bodenschutz, in <strong>Homberg</strong>.<br />
Regierungspräsidium Kassel<br />
Dez. 31.5 - Altlasten, Bodenschutz<br />
Steinweg 6<br />
34117 Kassel<br />
Stellungnahme vom 19.09.2<strong>01</strong>3<br />
Zum vorgenannten Vorhaben habe ich bereits im April<br />
2<strong>01</strong>3 Stellung genommen. Die Prüfung der nun vorgelegten<br />
Planunterlagen verursacht keine Änderung<br />
dieser Stellungnahme.<br />
Stellungnahme vom 09.04.2<strong>01</strong>3<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Ein entsprechender Hinweis zur Aufnahme der ehemaligen<br />
Kaserne in die Altflächendatei des Landes Hessen<br />
wurde in die Textlichen Festsetzungen als nachrichtliche<br />
Übernahme mit aufgenommen.<br />
Gegen die Änderungen der o. g. Flächennutzungspläne<br />
bestehen aus altlastenfachlicher Sicht keine<br />
Bedenken. Für die Geltungsbereiche sind in der Altflächendatei<br />
des Landes Hessen keine relevanten Flächen<br />
eingetragen.<br />
Die Flächen, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen<br />
umgegangen wurde, sind nach Kenntnis des Dezernats<br />
zurückgebaut und saniert. Dennoch sind Restbelastungen<br />
im Bereich ehem. Betankungs- und Fahrzeugwaschanlage<br />
etc. nicht ausgeschlossen. Ich werde<br />
die ehem. Kaserne daher in die Altflächendatei des<br />
Landes Hessen aufnehmen.<br />
Im Zuge der Bauplanung der geplanten Photovoltaikanlagen<br />
ist für die Betriebseinstellung eine Rückbauplanung<br />
zu erarbeiten.<br />
Regierungspräsidium Kassel<br />
Dez. 33 - Immissionsschutz<br />
Steinweg 6<br />
34117 Kassel<br />
Stellungnahme vom 26.09.2<strong>01</strong>3<br />
Aus immissionsschutzfachlicher Sicht werden zu dem<br />
o. g. Bauleitplanverfahren keine Anregungen oder<br />
Bedenken vorgebracht.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Regierungspräsidium Kassel<br />
Dez. 34 - Bergaufsicht<br />
Hubertusweg 19<br />
36251 Bad Hersfeld<br />
Stellungnahme vom 27.09.2<strong>01</strong>3<br />
19
Vom Dezernat Bergaufsicht öffentlich-rechtliche Belange<br />
des Bergbaus stehen den Planungen nicht entgegen.<br />
Hinsichtlich des Geltungsbereiches 1 verweise ich<br />
nochmals auf meine Ausführungen in der Stellungnahme<br />
vom 12.04.2<strong>01</strong>3, welche weiterhin Bestand hat.<br />
Hinweis zu den Geltungsbereichen 2 - 8 (Ausgleichsflächen<br />
1-7):<br />
Ausweislich hier vorhandener Unterlagen wird darauf<br />
hingewiesen, dass die Geltungsbereiche 3, 7 und 8<br />
(Ausgleichsflächen 2, 6 und 7) von je einem Bergwerksfeld<br />
auf Braunkohle der E.ON, Postfach 11<br />
65,34577 Borken überdeckt wird.<br />
Es wird empfohlen, die Bergwerkseigentümerin zu den<br />
Planungen zu hören.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
In der Stellungnahme vom 12.04.2<strong>01</strong>3 wurden keine<br />
Bedenken geäußert.<br />
Die E.ON Kraftwerke GmbH in Borken wurde am Verfahren<br />
beteiligt, hier wurden keine Bedenken geäußert.<br />
Das Hess. Landesamt für Umwelt und Geologie wurde<br />
am Verfahren beteiligt, hier wurde keine Stellungnahme<br />
abgegeben.<br />
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass sich im<br />
Geltungsbereich 3 (Ausgleichsfläche 2) ein Gebiet<br />
oberflächennaher Lagerstätten auf Basalt befindet,<br />
welches im Regionalen Raumordnungsplan für Nordhessen<br />
(ROPN) ausgewiesen ist.<br />
Da dieser Belang vom Hessischen Landesamt für<br />
Umwelt und Geologie, Rheingaustraße 186, 65204<br />
Wiesbaden, wahrgenommen wird, ist deren Stellungnahme<br />
zu beachten.<br />
Diese Stellungnahme schließt die Belange anderer<br />
Dezernate des Regierungspräsidiums Kassel nicht ein.<br />
Der Kreisausschuss<br />
des Schwalm-Eder-Kreises<br />
FB 60 - Untere Bauaufsichtsbehörde<br />
Waßmuthshäuser Straße 52<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
Stellungnahme vom 23.09.2<strong>01</strong>3<br />
Gegen die geplante Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 60 der Stadt/Gemeinde <strong>Homberg</strong> bestehen keine<br />
baurechtlichen Bedenken.<br />
Hinweis:<br />
Anlagen für sportliche Zwecke sind im GE allgemein<br />
zulässig und gehören nicht zu den ausnahmsweise<br />
zulässigen Anlagen (Widerspruch in den textlichen<br />
Festsetzungen!).<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die entsprechende Textliche Festsetzung wird redaktionell<br />
geändert. Anlagen für sportliche Zwecke bleiben<br />
danach weiterhin nicht zulässig.<br />
Der Kreisausschuss<br />
des Schwalm-Eder-Kreises<br />
FB 60.4 - Untere Naturschutzbehörde<br />
Waßmuthshäuser Straße 52<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
Stellungnahme vom 19.09.2<strong>01</strong>3<br />
Aus den von uns in der Bauleitplanung zu vertretenden<br />
Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
nehmen wir zu o. g. Maßnahme(n) wie folgt<br />
Stellung:<br />
1. Der Biotopschutz gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG) wird bei der Planung<br />
berücksichtigt.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und<br />
beachtet.<br />
Die Betroffenen und deren durch Pachtverträge betroffenen<br />
Belange werden bei der Planung und Ausführung<br />
von Bauarbeiten berücksichtigt.<br />
Die Bedeutung der Schäferei Rindt für den Erhalt und<br />
die Pflege der Ausgleichsverpflichtungen ist der Stadt<br />
20
2. Der Artenschutz gemäß § 37 ff Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG) wird bei Einhaltung<br />
und Umsetzung der vom Büro für faunistische<br />
Fachfragen getroffenen Empfehlungen vom<br />
26.08.2<strong>01</strong>3 berücksichtigt.<br />
Im Vorfeld der Arbeiten sowie bei Planung<br />
und Ausführung der Bauarbeiten zur Anlage<br />
des Gewässers bitten wir um Einbindung der<br />
Schäferei Rindt.<br />
Die Rahmenbedingungen der Agrarförderung<br />
bei Umsetzung der Maßnahme sind zu berücksichtigen.<br />
Die Teiche/Tümpel sind als<br />
Landschaftselemente in der Agrarförderung<br />
ebenfalls zu berücksichtigen.<br />
Bestehende Pachtverträge sind entsprechend<br />
anzupassen, dabei ist zu berücksichtigen,<br />
dass der Betrieb durch die Nutzung einen<br />
wesentlichen Beitrag zum Erhalt und zur<br />
Pflege der Ausgleichsverpflichtungen beiträgt.<br />
<strong>Homberg</strong> bewusst und wird bei allen Projekten berücksichtigt.<br />
Die Erschließung erfolgt nicht nur über die südliche<br />
Panzerstraße sondern auch über die Ostpreußenkaserne<br />
und dann über die nördliche Panzerstraße.<br />
Die aus dem Bebauungsplan Nr. 6 Caßdorf resultierenden<br />
Ökopunkte stehen für den Ausgleich des Bebauungsplanes<br />
Nr. 60, ehem. Ostpreußenkaserne, zur<br />
Verfügung.<br />
Die Gemarkungsbezeichnung wird redaktionell von<br />
<strong>Homberg</strong> in Mörshausen geändert.<br />
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es<br />
sich bei der Anlage des Ersatzlaichgewässers<br />
um eine Maßnahme des Artenschutzes handelt.<br />
Sollte die Erschließung der ehemaligen<br />
Standortschießanlage über die südliche<br />
Panzerstraße vor teilweisem Rückbau der<br />
Panzerwaschanlage erfolgen, kann das eine<br />
Sperrung der Straße zu Zeiten der Amphibienwanderung<br />
oder die Errichtung eines<br />
Amphibienschutzzaunes zur Folge haben.<br />
Die erforderliche naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung<br />
für das Umsetzen der<br />
Amphibien ist in einem separaten Verfahren<br />
zu beantragen.<br />
3. Das Europäische Netz „Natura 2000“ gemäß<br />
§ 31 ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />
wird bei der Planung durch die in Auftrag gegebene<br />
FFH-Vorprüfung berücksichtigt. Bei<br />
Beachtung der Vermeidungsmaßnahmen<br />
sind keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
des FFH-Gebietes zu erwarten.<br />
Bis die Straße<br />
nördlich des Herzberges und der Anschluss<br />
an die Zorngrabenstraße noch nicht gebaut<br />
ist, ist die Straße zum Schutz des angrenzenden<br />
FFH-Gebietes vor unbefugtem Befahren<br />
mittels Schranke zu sperren.<br />
Hinsichtlich der Eingriffsregelung gemäß § 1a BauGB<br />
i. V. m. § 18 BNatSchG bitten wir folgende Anregungen<br />
und Hinweise zu beachten:<br />
Hinsichtlich der Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche<br />
1 ist festzustellen, dass die Maßnahmen bereits teilweise<br />
umgesetzt worden sind.<br />
Im Geltungsbereich 3 Ausgleichsfläche 2 ist die Gemarkungsangabe<br />
in Lagebezeichnung Lamberstück-<br />
Auf der Heide-In den Birken Flur Mörshausen zu ändern.<br />
Der Kreisausschuss<br />
des Schwalm-Eder-Kreises<br />
FB 32.2 - Wasser- und Bodenschutz<br />
Waßmuthshäuser Straße 52<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
21
Stellungnahme vom 24.09.2<strong>01</strong>3<br />
Gegen die o. a. Planung bestehen aus wasseraufsichtlicher<br />
und bodenschutzrechtlicher Sicht keine<br />
Bedenken.<br />
Bezüglich der Beurteilung der erforderlich werdenden<br />
Wasserversorgung des Plangebietes und ob das<br />
Plangebiet von Altlasten betroffen ist, ist die Zuständigkeit<br />
des Regierungspräsidiums in Kassel gegeben.<br />
Der Kreisausschuss<br />
des Schwalm-Eder-Kreises<br />
FB 32.5.1 - Straßenverkehr<br />
Waßmuthshäuser Straße 52<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Das Regierungspräsidium Kassel wurde am Verfahren<br />
beteiligt.<br />
Stellungnahme vom 17.09.2<strong>01</strong>3<br />
Im Planungsgebiet liegt die straßenverkehrsbehördliche<br />
Zuständigkeit beim Bürgermeister der Stadt<br />
<strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>).<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Verkehrsbehörde bei der Stadt <strong>Homberg</strong> wurde<br />
am Verfahren beteiligt, hier wurden keine Bedenken<br />
vorgebracht.<br />
Der Kreisausschuss<br />
des Schwalm-Eder-Kreises<br />
FB 37.1 - II - Vorbeugender Brandschutz<br />
Waßmuthshäuser Straße 52<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
Stellungnahme vom 09.09.2<strong>01</strong>3<br />
Es bestehen keine brandschutztechnischen Bedenken,<br />
wenn die nachfolgend aufgeführten Hinweise beachtet<br />
werden:<br />
<br />
Die Zufahrtswege und Stellflächen für die Feuerwehr<br />
sind gem. der "Muster-Richtlinie über Flächen<br />
für die Feuerwehr" (Fassung Juli 1998) so<br />
auszubauen und herzurichten, dass sie mit 16 t-<br />
Fahrzeugen befahren werden können.<br />
Auf die erforderliche Mindestbreite der Wege gemäß<br />
der "Muster-Richtlinie über Flächen für die<br />
Feuerwehr" wird besonders hingewiesen.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und<br />
beachtet.<br />
In die brandschutztechnischen Überlegungen wurde<br />
der Stadtbrandinspektor mit einbezogen.<br />
<br />
<br />
Zur Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung<br />
verweisen wir auf das DVGW<br />
Arbeitsblatt W 405.<br />
Der Mindestdurchmesser der Wasserleitung darf<br />
nicht unter NW 100 liegen, der Fließüberdruck in<br />
Löschwasserversorgungsanlagen darf bei maximaler<br />
Löschwasserentnahme 1,5 bar (0,15 MPa)<br />
nicht unterschreiten.<br />
Zur Brandbekämpfung muss die erforderliche<br />
Löschwassermenge für eine Löschzeit von<br />
mind. 2 Stunden zur Verfügung stehen. Die<br />
erforderliche Löschwassermenge beträgt<br />
- in Wohngebieten mind. 800 I/min,<br />
- in Gewerbegebieten und Sondergebieten für<br />
Gewerbe mind. 1.600 I/min bis 3.200 I/min,<br />
- in Industriegebieten mind. 3.200 I/min.<br />
Im Abstand von ca. 100 m sind Hydranten zur<br />
Entnahme von Löschwasser in die Wasserleitung<br />
einzubauen.<br />
22
- Auf eingebaute Unterflurhydranten ist durch<br />
Hinweisschilder gemäß DIN 4066 hinzuweisen.<br />
Die Hinweisschilder sollten nicht<br />
weiter als 10 m vom Hydrant entfernt<br />
angebracht werden. Unterflurhydranten sind<br />
so anzuordnen, dass Zu- und Abfahrten (z. B.<br />
für nachrückende Einsatzfahrzeuge) bei der<br />
Benutzung der Hydranten nicht blockiert<br />
werden. Die Projektierung der Versorgungsleitungen<br />
sollte dementsprechend erfolgen.<br />
- In Gewerbe- und Industriegebieten sind<br />
Überflurhydranten nach DIN 3222 vorzusehen.<br />
Überflurhydranten sind mit dem<br />
A-Anschluss zur Bewegungsfläche der<br />
Feuerwehr gerichtet anzuordnen. Sie sind mit<br />
einem witterungsbeständigen Anstrich zu<br />
versehen und nach DIN 3222 farblich zu<br />
kennzeichnen.<br />
Die Anordnung der Hydranten sollte mit der<br />
Brandschutzdienststelle des Schwalm-Eder-<br />
Kreises abgestimmt werden.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Kann die erforderliche Wassermenge aus der<br />
zentralen Wasserversorgung (Wasserleitung) nicht<br />
in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt<br />
werden, sind zur Ergänzung Feuerlöschteiche o-<br />
der Zisternen mit einzubeziehen.<br />
Die Wasserentnahmestellen dürfen nicht weiter<br />
als 300 m von den betroffenen Objekten entfernt<br />
liegen und müssen für die Feuerwehr zugänglich<br />
sein.<br />
Gebäude, bei denen die Oberkante der Brüstung<br />
notwendiger Fenster oder sonstiger zum Anleitern<br />
bestimmter Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche<br />
liegt und bei denen der zweite Rettungsweg<br />
über Leitern der Feuerwehr führt, dürfen<br />
nur dann errichtet werden, wenn die erforderlichen<br />
Rettungsgeräte von der Feuerwehr vorgehalten<br />
werden bzw. innerhalb der Hilfeleistungsfrist von<br />
10 Min. nach Alarmierung einsatzbereit vor Ort<br />
sind.<br />
Jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen<br />
muss in diesem Fall über Hubrettungsfahrzeuge<br />
erreichbar sein.<br />
Die hierzu erforderlichen Aufstellflächen sind<br />
gemäß der "Muster-Richtlinie über Flächen für die<br />
Feuerwehr" auszubilden.<br />
Bei der Einrichtung verkehrsberuhigter Zonen sind<br />
die Einsatzmöglichkeiten der Feuerwehr in jedem<br />
Fall zu berücksichtigen.<br />
Die örtliche Feuerwehr sollte bei der Planung<br />
beteiligt werden.<br />
Der Kreisausschuss<br />
des Schwalm-Eder-Kreises<br />
FB 53 - Gesundheit, Verbraucherschutz und<br />
Veterinärwesen<br />
Waßmuthshäuser Straße 52<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
Stellungnahme vom 17.09.2<strong>01</strong>3<br />
Nach Prüfung der Antragsunterlagen bestehen seitens<br />
des Gesundheitsamtes keine Bedenken gegen die o.<br />
g. Bauleitplanung.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
23
Der Kreisausschuss<br />
des Schwalm-Eder-Kreises<br />
FB 80 - Wirtschaftsförderung<br />
Parkstraße 6<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
Stellungnahme vom 13.09.2<strong>01</strong>3<br />
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60<br />
besteht aus unserer Sicht keine Bedenken.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Kreisausschuss<br />
des Schwalm-Eder-Kreises<br />
FB 83 - Landwirtschaft und Landentwicklung<br />
Schladenweg 39<br />
34560 Fritzlar<br />
Stellungnahme vom 20.09.2<strong>01</strong>3<br />
Aus landwirtschaftlicher Sicht werden zu den o. a.<br />
Planungen weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Landesamt für Denkmalpflege Hessen<br />
- Baudenkmalpflege -<br />
Ketzerbach 10<br />
35097 Marburg<br />
Stellungnahme vom 23.09.2<strong>01</strong>3<br />
Aus der Sicht der Baudenkmalpflege werden gegen<br />
oben bezeichnetes Verfahren keine Bedenken erhoben.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der hiesigen Abteilung Bodendenkmalpflege bleibt<br />
eine gesonderte Stellungnahme vorbehalten.<br />
Der Bürgermeister der Kreisstadt <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
als Ordnungsbehörde<br />
Verkehrsbehörde<br />
Rathausgasse 1<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
Stellungnahme vom 18.09.2<strong>01</strong>3<br />
Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht bestehen keine<br />
Bedenken.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Hessen Mobil<br />
Straßen- und Verkehrsmanagement<br />
Untere Königsstraße 95<br />
34117 Kassel<br />
Stellungnahme vom 09.10.2<strong>01</strong>3<br />
Der Magistrat der Stadt <strong>Homberg</strong> hat die Entwürfe o.<br />
g. Bauleitpläne sowie deren öffentliche Auslegung in<br />
der Zeit vom 099.09.-10.10.2<strong>01</strong>3 beschlossen.<br />
Die Forderungen unserer Stellungnahme vom<br />
16.04.2<strong>01</strong>3 sind berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen<br />
worden.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Durch die gegenüber den Vorentwürfen vorgenommenen<br />
wesentlichen Änderungen (Wegfall des SO-<br />
Gebiets Asylunterkunft, Gewerbegebiet statt Industriegebiet<br />
und Ausweisung der südlichen Gehölzfläche als<br />
Wald) werden relevante Belange von Hessen Mobil<br />
24
nicht berührt.<br />
Unter Bezug auf unsere Stellungnahme vom<br />
16.04.2<strong>01</strong>3 bestehen gegen den Bebauungsplan Nr.<br />
60 „Ostpreußenkaserne“ keine Einwände.<br />
Amt für Bodenmanagement <strong>Homberg</strong><br />
Flurneuordnung<br />
Waßmuthshäuser Str. 54<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
Stellungnahme vom 08.10.2<strong>01</strong>3<br />
Belange, die in der Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde<br />
liegen, werden von der Bauleitplanung der<br />
Kreisstadt <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>) nicht berührt<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Deutsche Bahn AG<br />
DB Immobilien<br />
Region Mitte<br />
Camberger Straße 10<br />
60327 Frankfurt/Main<br />
Stellungnahme vom 11.09.2<strong>01</strong>3<br />
Auf Basis der uns vorliegenden Unterlagen übersendet<br />
Ihnen die DB Immobilien hiermit folgende Gesamtstellungnahme<br />
als Träger öffentlicher Belange zum o. g.<br />
Verfahren.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Gegen die 124 Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
und den Bebauungsplan Nr. 60 „Ostpreußenkaserne“<br />
der Gemeinde <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>) bestehen keine grundsätzlichen<br />
Bedenken.<br />
Auf die durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung<br />
der Bahnanlagen entstehenden Immissionen (insbesondere<br />
Luft- und Körperschall, usw.) sowie auf die<br />
einzuhaltenden Schutzräume und Schutzabstände im<br />
Bereich von 110 KV Bahnstromfreileitungen wird vorsorglich<br />
hingewiesen. Planfestgestellte und gewidmete<br />
Bahnanlagen sind nachrichtlich als solche darzustellen.<br />
Sie unterliegen nicht der Planungshoheit der Gemeinde.<br />
Nahverkehr Schwalm-Eder GmbH<br />
Parkstraße 6<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
Stellungnahme vom 07.10.2<strong>01</strong>3<br />
Nach Prüfung der uns vorgelegten Unterlagen teilen<br />
wir mit, dass keine Einwendungen gegen das o. g.<br />
Vorhaben bestehen.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Deutsche Telekom Technik GmbH<br />
Technische Infrastruktur Niederlassung Mitte<br />
Produktion Technische Infrastruktur Fulda<br />
Am Fieseler Werk 19 - 23<br />
34253 Lohfelden<br />
Stellungnahme vom 24.09.2<strong>01</strong>3<br />
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom<br />
genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte<br />
i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche<br />
Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt,<br />
alle Recht und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen<br />
sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen<br />
und dementsprechend die erforderlichen<br />
Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Zur Zeit erarbeitet die HLG als Verfahrensträger ein<br />
Erschließungskonzept für die Infrastrukturertüchtigung<br />
der Kasernen. Im Rahmen der Projektsteuerung wurden<br />
alle Ver- und Entsorger in die Planung einbezogen.<br />
Deren Belange werden bei der Erschließung<br />
des Areals berücksichtigt.<br />
25
nehmen wir wie folgt Stellung:<br />
Das gesamte Gebiet mit den bestehenden Gebäuden<br />
ist zurzeit über einen Abschlusspunkt im Gebäude<br />
Waßmuthshäuser Straße 45 per bundeseigenen Privatnetz<br />
versorgt. Dieses private Netz dürfen wir nicht<br />
ohne weiteres für die Versorgung zukünftiger Nutzer<br />
verwenden.<br />
Es muss daher ein grundlegendes Telekommunikationsversorgungskonzept<br />
erarbeitet werden. In ähnlich<br />
gelagerten Fällen wurde das private Netz mit Planunterlagen<br />
an die Telekom übereignet. Mit entsprechenden<br />
Anpassungsarbeiten konnte dann die Versorgung<br />
der Gebäude sichergestellt werden.<br />
Andernfalls müssen neue Kabel ausgelegt werden.<br />
Der Aufbruch der vorhandenen Panzerstraßen wird<br />
aus Kostengründen vermieden. Das Gelände würde<br />
daher oberirdisch verkabelt. Wie die zukünftige Versorgung<br />
der Gebäude aussehen wird, wollen wir zum<br />
jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht festlegen.<br />
Möglicherweise ist auch bereits ein Leerrohrnetz vorhanden,<br />
welches ggf. von uns genutzt werden könnte.<br />
Falls bereits Gedanken oder Planungen zur telekommunikationstechnischen<br />
Versorgung vorhanden sind,<br />
so wären wir dankbar, wenn Sie uns diese bekannt<br />
geben würden.<br />
Die Telekom orientiert sich beim Ausbau ihrer Festnetzinfrastruktur<br />
unter anderem an den technischen<br />
Entwicklungen und Erfordernissen. Insgesamt werden<br />
Investitionen nach unternehmerischen Gesichtspunkten<br />
geplant.<br />
Dies bedeutet, dass die Telekom bei bereits bestehender<br />
oder geplanter Infrastruktur eines alternativen<br />
Anbieters nicht automatisch eine zusätzliche eigene<br />
Infrastruktur errichtet.<br />
E.ON Kraftwerke GmbH<br />
Kleinengliser Straße<br />
34582 Borken (Hessen)<br />
Stellungnahme vom 16.09.2<strong>01</strong>3<br />
Wie mit Schreiben vom 26.03.2<strong>01</strong>3 bereits dargelegt,<br />
bestehen von unserer Seite gegen die von Ihnen dargelegten<br />
Planungsänderungen keine Einwände.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Koordinierungsbüro<br />
für Raumordnung und Stadtentwicklung<br />
Kurfürstenstraße 9<br />
34117 Kassel<br />
Stellungnahme vom 14.10.2<strong>01</strong>3<br />
Wir haben die oben genannten Pläne geprüft und<br />
festgestellt, dass nach unserem Kenntnisstand Interessen<br />
der gewerblichen Wirtschaft nicht nachteilig<br />
berührt werden.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Daher haben wir keine Anregungen oder Bedenken<br />
vorzutragen.<br />
Hessische Gesellschaft<br />
für Ornithologie und Naturschutz e.V.<br />
Arbeitskreis Schwalm-Eder<br />
Frau Alke Schrader<br />
Spielgasse 1<br />
34560 Fritzlar<br />
26
Stellungnahme vom 29.09.2<strong>01</strong>3<br />
Zu den o. g. Maßnahmen der Kreisstadt <strong>Homberg</strong><br />
(<strong>Efze</strong>) bestehen seitens der Hessischen Gesellschaft<br />
für Ornithologie und Naturschutz (HGON Schwalm-<br />
Eder) keine grundsätzlichen Einwände.<br />
Die nunmehr vorgelegten ausführlichen Gutachten<br />
fordern volle Beachtung.<br />
Jedoch bleiben noch immer gewisse Unklarheiten, z.<br />
B. über genaue Lage und Flächenanteile von geplanten<br />
Versiegelungen sowie die Nutzung oder Veränderung<br />
von bestehenden Gebäuden. Daher bitte ich<br />
weiterhin freundlich um Beteiligung an künftig vorgesehenen<br />
Maßnahmen in diesem Bereich.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Bei einem Bebauungsplan wird üblicherweise die genaue<br />
Lage von Versiegelungen und Bebauungen nicht<br />
festgelegt. Festgelegt werden lediglich Baufenster, in<br />
denen Versiegelungen bis zum maximalen Umfang,<br />
der durch die Grundflächenzahl definiert ist, möglich<br />
sind. Auch für Nutzung oder Veränderungen an Gebäuden<br />
trifft der Bebauungsplan nur Festsetzungen,<br />
die das allgemeine Maß der baulichen Nutzung sowie<br />
die zulässige Art der baulichen Nutzung betreffen.<br />
Der Gemeindevorstand<br />
der Gemeinde Frielendorf<br />
Ziegenhainer Straße 2<br />
34621 Frielendorf<br />
Stellungnahme vom 11.09.2<strong>01</strong>3<br />
Bei den vorgesehenen Planungen werden die Interessen<br />
der Gemeinde Frielendorf nicht berührt.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Anregungen oder Bedenken haben wir keine vorzubringen.<br />
Gemeindevorstand<br />
der Gemeinde Wabern<br />
Landgrafenstraße 9<br />
34590 Wabern<br />
Stellungnahme vom 10.09.2<strong>01</strong>3<br />
Gegen die 124. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 der<br />
Kreisstadt <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>) besteht seitens der Gemeinde<br />
Wabern keine Bedenken und Anregungen.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Magistrat<br />
der Stadt Borken (Hessen)<br />
Am Rathaus 7<br />
34582 Borken (Hessen)<br />
Stellungnahme vom 10.10.2<strong>01</strong>3<br />
Durch die 124. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60<br />
werden die Belange der Stadt Borken (Hessen) nicht<br />
berührt und somit werden für diese Planung keine<br />
Anregungen und Bedenken vorgebracht.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Kreisbauernverband<br />
Schwalm-Eder e. V.<br />
Rudolf-Harbig-Straße 4<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
Stellungnahme vom 16.10.2<strong>01</strong>3<br />
Seitens der örtlichen Landwirtschaft und des Kreisbauernverbandes<br />
werden bezüglich des o. g. Bebauungsplanes<br />
folgende Anregungen und Bedenken vorgetragen:<br />
Die Stellungnahme ist verspätet eingegangen. Die<br />
Frist zur Abgabe der Stellungnahme für Träger öffentlicher<br />
Belange war der 11.10.2<strong>01</strong>3. Die Stellungnahme<br />
konnte daher nicht mehr berücksichtigt werden.<br />
Insgesamt wird aus landwirtschaftlicher Sicht die Beplanung<br />
eines ehemaligen Militärgeländes als Gewerbegebiet<br />
begrüßt. Hinsichtlich der geplanten Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahme wird mit der vorgeleg-<br />
27
ten Planung jedoch weit über das Ziel hinaus geschossen.<br />
Dies wird wie folgt begründet:<br />
Auf Seite 26 wird eine Bilanz aufgestellt, nach der<br />
insgesamt eine maximale Neuversiegelung von 8 ha<br />
erfolgt, wenn man von einer bestehenden Versiegelung<br />
von insgesamt 6,4 ha im Gebiet ausgeht. Geht<br />
man bei der Fläche für die Neuversiegelung von Gehölz-,<br />
Ruderal- und sonstigen Grünlandflächen aus,<br />
wäre hierfür ein erheblicher naturschutzrechtlicher<br />
Ausgleich zu erbringen, ohne dass es später bei einer<br />
Nutzung des Gewerbegebietes tatsächlich zu dieser<br />
Versiegelung kommt.<br />
Eine Annahme einer Neuversiegelung von insgesamt<br />
8,06 ha ist aufgrund des vorliegenden Geländes (hängiges<br />
Gelände) absolut unwahrscheinlich. Genauso<br />
unwahrscheinlich ist bei einer späteren Inanspruchnahme<br />
des Kasernengeländes für gewerbliche Bauten<br />
eine vollkommene Beseitigung der derzeitigen Flora<br />
und Fauna. Im Vorfeld hier eine Bilanzierung vorzunehmen<br />
und auf dieser Bilanzierung einen naturschutzrechtlichen<br />
Ausgleich zu verlangen und zu berechnen<br />
erscheint dem Unterzeichner nicht für sinnvoll<br />
bzw. als unangemessen.<br />
Auf dieser Basis erscheint die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher<br />
Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
als vollkommen unangemessen. Als<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist zum einen die<br />
Inanspruchnahme der Biotopwertpunkte in der <strong>Efze</strong>aue<br />
zwischen Caßdorf und der Kläranlage <strong>Homberg</strong><br />
vorgesehen, hiergegen bestehen keine Einwände.<br />
Erhebliche Einwände bestehen jedoch bezüglich der<br />
Ausgleichsmaßnahmen 5 und 6 Neuaufforstungsflächen<br />
Gemarkung Holzhausen Flur 3, Flurstück 95,<br />
181 (1,57 ha) sowie Gemarkung Waßmuthshausen<br />
Flur 3, Flurstück 68/68 (6,61 ha) als Waldneuanlage.<br />
Hier werden in landwirtschaftlicher Produktion befindliche<br />
Flächen der Landwirtschaft dauerhaft entzogen.<br />
Auch wenn es sich bei den landwirtschaftlichen Flächen<br />
um nicht besonders wertvolle landwirtschaftliche<br />
Flächen handelt, sind diese für die in der Region produzierenden<br />
Landwirte wichtige Produktionsflächen,<br />
die dringend benötigt werden.<br />
Die Stadt <strong>Homberg</strong> hat in den vergangenen Jahren in<br />
erheblichem Maße landwirtschaftliche Flächen in Anspruch<br />
genommen. es ist immer wieder schwergefallen,<br />
dass den betroffenen wirtschaftenden Landwirten<br />
adäquate Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden<br />
konnten. Dies zeigt besonders die Situation im Zuge<br />
des Projektes „<strong>Efze</strong>aue“ bei Mühlhausen.<br />
Aus Sicht der Landwirtschaft sollten die Aufforstungsvorhaben<br />
in den geplanten Bereichen zurückgenommen<br />
werden. Besser wäre es adäquate, in der Höhe<br />
angemessene Ausgleichsmaßnahmen entlang von<br />
<strong>Efze</strong>- und Rinneufer, abgesprochen mit den betroffenen<br />
Landwirten, zu schaffen, um nicht weitere landwirtschaftliche<br />
Fläche in Wald umzuwandeln, die von<br />
den wirtschaftenden Betrieben dringend benötigt wird.<br />
Weiterhin wird angeregt, den tatsächlichen Kompensationsbedarf<br />
im Zuge der tatsächlichen Besiedlung des<br />
geplanten Gewerbegebietes und nicht anhand einer<br />
maximal überbaubaren Fläche zu bilanzieren und<br />
diese auch sukzessive umzusetzen.<br />
Wenn die Stadt <strong>Homberg</strong> bei der vorliegenden Maß-<br />
<strong>28</strong>
nahme sehr großzügig mit landwirtschaftlichen Flächen<br />
als Ausgleichsmaßnahme vorgeht, wird sie bei<br />
zukünftiger Inanspruchnahme landwirtschaftlicher<br />
Flächen wahrscheinlich auf erheblichen Widerstand<br />
der Grundstückseigentümer und -nutzer stoßen. Deshalb<br />
bitten wir dringend darum, die Planung bezüglich<br />
der Ausgleichsflächen abzuändern.<br />
Bürgerinitiative Lärmbelästigung B 323/B 254<br />
Herrn Harald Gies<br />
Aueweg 10<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
Stellungnahme vom 05.10.2<strong>01</strong>3<br />
Nach Einsicht in die Bebauungspläne zur ehem. Dörnbergkaserne<br />
und ehem. Ostpreußenkaserne haben wir<br />
im Bebauungsplan Nr. 60 (Ostpreußenkaserne) festgestellt,<br />
dass gegenüber der 1. Offenlage die Unzulässigkeit<br />
von Logistikunternehmen aus den textlichen<br />
Festsetzungen herausgenommen wurde. Stattdessen<br />
soll nun in dem Auslegungsplan ein GE-Gebiet mit<br />
Geräuschkontigentierungen festgesetzt werden. Da im<br />
Bebauungsplan Nr. 57 (Dörnbergkaserne) ebenfalls<br />
GE-Gebiet mit Geräuschkontigentierungen die Unzulässigkeit<br />
von Logistik- und logistikähnlichen betrieben<br />
festgesetzt werden soll, bitten wir Sie, die Unzulässigkeit<br />
von Logistik- und logistikähnlichen Betrieben auch<br />
im Bebauungsplan Nr. 60 wieder mit aufzunehmen.<br />
Das geplante Gewerbegebiet ist aufgrund seiner eher<br />
kleinteiligen Flächezuschnitte und seiner Topographie<br />
für Gewerbe- bzw. Industriebetriebe mit größeren<br />
Flächenansprüchen wie Logistikunternehmen weniger<br />
geeignet. Für diese stehen Flächen im Industrie- und<br />
Gewerbegebiet des Bebauungsplanes Nr. 21 sowie im<br />
Gewerbe- und Industriegebiet in Knüllwald-Remsfeld<br />
zur Verfügung<br />
Herrn<br />
Delf Schnappauf<br />
Altes Parrhaus Wernswig<br />
An der Raiffeisenkasse 3<br />
34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />
Stellungnahme vom 10.10.2<strong>01</strong>3<br />
Gewerbeflächenangebot der Stadt überdimensioniert<br />
Die Stadt hat ein großes Gewerbeflächenarsenal, das<br />
über den Bedarf der nächsten Jahre hinausgeht, wie<br />
bereits der Regierungspräsident, Dezernat 21.2 Regionalplanung<br />
mit Schreiben vom 23.<strong>01</strong>.2009 schrieb.<br />
"Es wird angeregt, im Hinblick auf die<br />
sonstigen in <strong>Homberg</strong> vorhandenen Gewerbeflächenoptionen<br />
Remsfeld/Kasernenkonversionen)<br />
den Flächenumfang der Bauleitplanänderunq<br />
nochmals kritisch zu<br />
hinterfragen und auf den zu erwartenden<br />
Bedarf in den kommenden 8-10 Jahren zu<br />
begrenzen."<br />
Zu diesem Zeitpunkt wurden gewerbliche Bauflächen<br />
zwischen der B 254, der Rudolf-Diesel-Straße und<br />
Ludwig-Erhard-Straße mit der Änderung Nr. 68 des<br />
Flächennutzungsplans ausgewiesen. Die neue Gewerbefläche<br />
hat die Größe von 22 ha. Die Anregungen<br />
der Regionalplanung wurden zurückgewiesen mit der<br />
Begründung:<br />
"Das geplante Industriegebiet soll nicht in<br />
Konkurrenz zu dem Gewerbe- und lndustriegebiet<br />
in Knüllwald-Remsfeld stehen, sondern<br />
den Bedarf der bereits ansässigen Betriebe<br />
nach Erweiterungsflächen bedienen.<br />
Entsprechende Anfragen mit einem Einzelflächenbedarf<br />
von ca. 4,0 ha liegen bereits<br />
vor, die Erweiterung eines im Gebiet<br />
ansässigen Logistikunternehmens steht<br />
Gewerbeflächenangebot der Stadt überdimensioniert<br />
Die Entwicklung eines Industriegebietes auf dem Gelände<br />
der ehemaligen Ostpreußenkaserne wurde,<br />
auch im Hinblick auf den Flächenzuschnitt, zugunsten<br />
der Entwicklung eines Gewerbegebietes fallengelassen.<br />
Die Planung ist erforderlich, um die ehemaligen<br />
Bundeswehrstandorte einer sinnvollen Nachnutzung<br />
zuzuführen und um dort keine Brachflächen bzw. städtebauliche<br />
Konfliktzonen entstehen zu lassen.<br />
Da eine Bereitstellung von zusätzlichen Wohnflächen<br />
ausweislich der Bedarfsprognose des neuen Flächennutzungsplans<br />
mittel- bis langfristig nicht erforderlich<br />
sein wird, ist die Anschlussnutzung für gewerbliche<br />
Zwecke die einzig sinnvolle Alternative. Dies wird auch<br />
durch die Darstellungen des Regionalplans bestätigt,<br />
der die Ostpreußenkaserne sowie große Teile der<br />
Dörnbergkaserne als Vorranggebiet Industrie- und<br />
Gewerbe ausweist. Weiterhin wurde dem Abweichungsantrag<br />
der Stadt zugestimmt und auch noch die<br />
ehemalige Standortschießanlage in das Vorranggebiet<br />
einbezogen.<br />
Da die geplanten Gewerbegebiete aufgrund ihrer eher<br />
kleinteiligen Flächenzuschnitte für Gewerbe- bzw.<br />
Industriebetriebe mit größeren Flächenansprüchen<br />
nicht geeignet sind, stellen die ehemaligen Bundeswehrstandorte<br />
eine gute Ergänzung des Industrie- und<br />
Gewerbegebietes des Bebauungsplans Nr. 21 sowie<br />
des Gewerbe- und lndustriegebietes in Knüllwald-<br />
Remsfeld dar.<br />
Insgesamt ist darauf hinzuweisen, dass der Bedarf an<br />
Gewerblichen Bauflächen mittel- bis langfristig nur<br />
29
unmittelbar vor der Realisierung.<br />
Insbesondere für solch größere zusammenhängende<br />
Flächenansprüche sind dagegen<br />
die noch vorhandenen kleinen Restflächen<br />
nicht geeignet. Die Konversionsflächen des<br />
ehemaligen Bundeswehrstandortes<br />
Ostpreußenkaserne sind aufgrund ihrer<br />
topographischen Lage sowie der Nähe zu<br />
<strong>Homberg</strong>er Wohngebieten für die Entwicklung<br />
eines Industriegebietes problematischer zu<br />
beurteilen.“<br />
schwer abschätzbar ist. Ausweislich der bisherigen<br />
Grundstücksverkäufe und -verhandlungen ist ein Bedarf<br />
jedoch eindeutig feststellbar und vorhanden.<br />
2009 beurteilte der Magistrat die Flächen der Ostpreußenkaserne<br />
für die Entwicklung eines Industriegebietes<br />
als problematisch.<br />
Jetzt, im Jahr 2<strong>01</strong>3, soll dort zu den 2009 beschlossenen<br />
22 ha großen Fläche weitere gewerbliche Flächen<br />
hinzukommen: 32 ha in der Ostpreußenkaserne und<br />
14,5 ha in der Dörnbergkaserne.<br />
Im gemeinsamen Gewerbegebiet des Zweckverbandes<br />
Schwalm-Eder-Mitte sind weitere erschlossene<br />
große Gewerbeflächen vorhanden, die seit Jahren<br />
nicht gebraucht wurden.<br />
Bereits 2005 wurde in einer Studie des Hessischen<br />
Wirtschaftsministeriums vor dem Ankauf der Kasernen<br />
gewarnt. Mit der gleichzeitigen Schließung von Kasernen<br />
ist auf dem nordhessischen lmmobilienmarkt ein<br />
Überangebot entstanden, dass die Preise drückt und<br />
somit die Refinanzierung der Grundstücke. Die Überlegungen<br />
in der Studie, große Teile, der Ostpreußenkaserne<br />
zu renaturisieren, ist deshalb gut nachvollziehbar.<br />
Nur Teilflächen für gewerbliche Nutzung ausweisen<br />
Die bisherige Planungsdiskussion über die Nutzung<br />
der Kasernenflächen zeigt, dass es keine realistische<br />
Nutzung für große Teile gibt. Ausnahme ist der technische<br />
‚Bereich der Ostpreußenkaserne. Die Planung<br />
sollte sich nur auf diese Fläche beschränken.<br />
Selbst der Bürgermeister weiß, dass große Teile des<br />
Kasernengeländes nicht verkäuflich sind, weil es keine<br />
Nutzung gibt. Dies hat er in einem Schreiben an den<br />
Stadtverordneten und Kaufinteressenten Reinhard<br />
Fröde selbst formuliert. Die bisher vom Magistrat ins<br />
Gespräch gebrachten Projekte Altreifen-Parolyse und<br />
Algenzucht haben sich als Phantomprojekte herausgestellt.<br />
Ein wirtschaftlich tragfähiger Betrieb ist niergens<br />
zu finden und ebenso in <strong>Homberg</strong> nicht zu erwarten.<br />
Die temporäre Nutzung eines Teiles der ehemaligen<br />
Unterkunftsgebäude für die Erstunterbringung von<br />
Asylbewerbern hat sich auch als illusorisch erwiesen,<br />
was bereits von Anfang an klar war, da es mit den<br />
Abläufen des Asylbewerberverfahrens nicht in Übereinstimmung<br />
zu bringen ist.<br />
Keine Splitternutzung<br />
Die Erneuerung der Infrastruktur auf dem gesamten<br />
Plangebiet ist angesichts der geringen Erwartung von<br />
Nutzern eine hohe Belastung für die bereits verschuldete<br />
Stadt. Für das Gesamtgelände sollte nur in den<br />
Teilbereichen Planungsrecht geschaffen werden, in<br />
denen Interessenten mit realistischen Konzepten vorhanden<br />
sind. Die schrittweise Entwicklung des Gebietes,<br />
angepasst an den tatsächlichen Bedarf wurde<br />
Nur Teilflächen für gewerbliche Nutzung ausweisen<br />
Es wird auf die Abwägung zur Stellungnahme des<br />
Einwenders zum Vorentwurf des Bebauungsplanes<br />
vom März 2<strong>01</strong>3 verwiesen. Für einen größeren Teil<br />
der Flächen werden Verkaufsverhandlungen mit potentiellen<br />
Investoren geführt, so dass gewerbliche<br />
Nutzungen erwartet werden und hierfür Planungsvoraussetzungen<br />
geschaffen werden müssen. Die Bezeichnung<br />
der vom Magistrat ins Gespräch gebrachten<br />
Projekte Altreifen-Pyrolyse und Algenzucht als „Phantomprojekte“<br />
wird als polemisch zurückgewiesen, beide<br />
Projekte werden weiterhin ernsthaft verfolgt. Die<br />
Bauleitplanung kann nicht durch ein abschnittsweises,<br />
für jedes verkaufte Grundstück extra durchgeführtes<br />
Bauleitplanverfahren erfolgen. Vielmehr zielt das Bauleitplanverfahren<br />
auf die Umsetzung eines Gesamtkonzeptes.<br />
Eine abschnittsweise Beplanung wäre im<br />
Übrigen deutlich teurer als eine Gesamtbeplanung.<br />
Keine Splitternutzung<br />
Durch die Bauleitplanung wird die Entwicklung der<br />
Infrastruktur nur vorbereitet. Zur Umsetzung sind,<br />
ebenso wie zur Umsetzung konkreter Bauvorhaben,<br />
Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Eine schrittweise<br />
Entwicklung der Infrastruktur wird durch die<br />
Schaffung von Baurecht durch das Bauleitplanverfahren<br />
nicht ausgeschlossen oder präjudiziert.<br />
30
auch von der Konversionsbeauftragten im Hessischen<br />
Wirtschaftsministerium angeregt. Es ist die angemessene<br />
Reaktion auf die Warung in der bereits genannten<br />
Studie von 2005, die ebenfalls aus dem Wirtschaftsministerium<br />
kam. Die Infrastruktur kann somit<br />
ebenfalls schrittweise entwickelt werden -soweit das<br />
technisch möglich ist. Eine gesamte vorauseilende<br />
Infrastrukturerneuerung würde nur zu einer unwirtschaftlichen<br />
Kapitalbindung führen.<br />
(kursiv = überarbeitet)<br />
Weiterhin wird der Stadtverordnetenversammlung empfohlen,<br />
den erneuten endgültigen Beschluss zu fassen.<br />
Abstimmung:<br />
Bei zehn anwesenden Ausschussmitgliedern sieben Ja-<br />
Stimmen und drei Nein-Stimmen.<br />
Zu Punkt 1/10:<br />
Gegenstand: a) Beschlussfassung über Personalangelegenheiten<br />
hier: Einstellung von Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeitern für Zwecke der Jugendarbeit<br />
Beschluss:<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung<br />
folgende Beschlüsse zu fassen:<br />
- Einen Angestellten ab 1. Februar <strong>2<strong>01</strong>4</strong>, unbefristet als<br />
Vollbeschäftigten, nach<br />
Entgeltgruppe S 8 Stufe 5, für Zwecke der Jugendarbeit<br />
einzustellen.<br />
- Die in Elternzeit befindliche Angestellte ab 1. Februar<br />
<strong>2<strong>01</strong>4</strong>, unbefristet mit 20<br />
Wochenstunden, nach Entgeltgruppe S 6 Stufe 4, für<br />
Zwecke der Jugendarbeit einzustellen.<br />
- Eine Angestellte, für die in Elternzeit befindliche Mitarbeiterin,<br />
mit 20 Wochenstunden, nach Entgeltgruppe S 6<br />
Stufe 3,ab 1. Februar <strong>2<strong>01</strong>4</strong> befristet bis 26. Februar 2<strong>01</strong>5,<br />
für Zwecke der Jugendarbeit einzustellen.<br />
Abstimmung:<br />
Bei zehn anwesenden Ausschussmitgliedern acht Ja-Stimmen<br />
und zwei Enthaltungen.<br />
Gegenstand:<br />
b) Information über durch den Magistrat beschlossene<br />
Personalangelegenheiten<br />
Herr Bürgermeister Martin Wagner wird entsprechende Informationen geben.<br />
31
Zu Punkt 1/11:<br />
Gegenstand:<br />
Beschluss:<br />
Mittelbereitstellung für Unternehmereinsatz Holzeinschlag<br />
von Laub und Nadelholz im Stadtwald <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>) im<br />
Vorgriff auf den zu beschließenden Haushalt <strong>2<strong>01</strong>4</strong><br />
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung<br />
zu beschließen, den Auftrag für den Unternehmereinsatz<br />
in der Holzernte im Stadtwald <strong>Homberg</strong> (Rahmenvereinbarung<br />
über Betriebsarbeiten) für den Einschlag von<br />
ca. 1.500 fm Laub- und Nadelholz an die Fa. FreKnoWit, Inh.<br />
Frank Freund, <strong>Homberg</strong>-Sondheim im Vorgriff auf den zu beschließenden<br />
Haushalt <strong>2<strong>01</strong>4</strong> zu vergeben.<br />
Die Auftragsvergabe erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung<br />
in Höhe von 30.000,00 €, gemäß § 99 HGO vorläufige Haushaltsführung,<br />
durch die Stadtverordnetenversammlung in der<br />
nächsten Sitzung am 30. Januar <strong>2<strong>01</strong>4</strong>.<br />
Abstimmung:<br />
Bei zehn anwesenden Ausschussmitgliedern neun Ja-Stimmen<br />
und eine Enthaltung.<br />
Zu Punkt 1/12:<br />
Gegenstand:<br />
Beschluss:<br />
Abstimmung:<br />
Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages über einen<br />
Bauplatz im Mühlhäuser Feld<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung<br />
den Kaufvertrag mit der UR-Nr. 872/2<strong>01</strong>3 vom 05.<br />
Dezember 2<strong>01</strong>3 des Notars Eckehard Lischka zu genehmigen.<br />
Bei zehn anwesenden Ausschussmitgliedern zehn Ja-Stimmen.<br />
Zu Punkt 1/13:<br />
Gegenstand:<br />
Sachstandsbericht Konversion<br />
Entfällt.<br />
Zu Punkt 1/14:<br />
Gegenstand:<br />
Anträge<br />
a) des Stadtverordneten Delf Schnappauf vom 30. Oktober 2<strong>01</strong>3<br />
betr. Aussprache über den Bruch des Briefgeheimnisses<br />
Zur Kenntnis genommen.<br />
32
Zu Punkt 1/15:<br />
Gegenstand:<br />
Sachstandsbericht über noch nicht abgearbeitete<br />
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung<br />
Zu Punkt 1/16:<br />
Gegenstand:<br />
Informationen<br />
Zu Punkt 1/17:<br />
Gegenstand:<br />
Anfragen<br />
a) des Stadtverordneten Delf Schnappauf vom 16. Januar <strong>2<strong>01</strong>4</strong><br />
betr. Geplante Algenzuchtanlage<br />
Zur Kenntnis genommen.<br />
Zu Punkt 1/18:<br />
Gegenstand:<br />
Anregungen<br />
Zu Punkt 2:<br />
Gegenstand:<br />
Sachstand Kommunaler Schutzschirm<br />
Laut Herrn Debus hat der Bürgermeister die Verwaltung beauftragt,<br />
alle Aufwendungen auf den Prüfstand zu stellen, da mittlerweile<br />
erste Ergebnisse aus dem Rechnungsjahr 2<strong>01</strong>3 vorliegen.<br />
Das Defizit für den Haushalt <strong>2<strong>01</strong>4</strong> beträgt rund 1,4 Mio. €, evtl. plus<br />
110.000,00 € Konzessionsabgabe Wasser.<br />
Nach den Vorgaben des Regierungspräsidiums Kassel darf das<br />
Defizit lediglich 966.000,00 € betragen.<br />
Herr Debus fragt, ob seitens der Fraktionen Vorschläge gemacht<br />
werden, die die Verwaltung berechnen und prüfen kann.<br />
Herr Jäger bittet um Unterlagen des Haushaltsentwurfs <strong>2<strong>01</strong>4</strong> für<br />
den Bereich der Freiwilligen Leistungen, um Vorschläge in der Fraktion<br />
erarbeiten zu können.<br />
Herr Debus sagt eine Übersendung zu.<br />
Herr Höse empfiehlt, das evtl. Zurückfahren von Freizeiteinrichtungen<br />
zu diskutieren.<br />
Dieses würde auch noch in seiner Fraktion erörtert.<br />
Herr Spork empfiehlt, freiwerdende Stellen nicht zu besetzen.<br />
Herr Siebert spricht das Thema Jugendarbeit an.<br />
Dazu sprechen Herr Jäger, Frau Ulrich und Frau Wilhelm.<br />
33
Zu Punkt 3:<br />
Gegenstand:<br />
Verschiedenes<br />
Herr Spork hat festgestellt, dass in der Westheimer Straße, ab Höhe<br />
Poller, rechts und links geparkt wird.<br />
Er empfiehlt, dass die Ortspolizeibehörde dort tätig werden sollte.<br />
Stadtverordnetenvorsteher Marx teilt mit, dass es bei zwei Sitzungsterminen<br />
Schwierigkeiten gibt.<br />
Die Stadtverordnetensitzung am 26. Juni <strong>2<strong>01</strong>4</strong> wird wahrscheinlich<br />
verschoben.<br />
Die für den 12. September <strong>2<strong>01</strong>4</strong> geplante Sitzung wird evtl. auf den<br />
11. September <strong>2<strong>01</strong>4</strong> vorverlegt.<br />
Außerdem teilt er mit, er sei sehr böse auf die Parksituation und<br />
den Neigungswinkel der Rampe am Ärztehaus angesprochen worden.<br />
Beides wäre sehr schlecht konzipiert worden.<br />
Eine Diskussion schließt sich an.<br />
Frau Ulrich regt an, die Hinweistafeln an den Stadteingängen nicht<br />
nur einseitig mit den Veranstaltungen des KCV <strong>Homberg</strong> zu bestücken,<br />
sondern die andere Seite für Hinweise auf Karnevalsveranstaltungen<br />
in Holzhausen zu nutzen.<br />
Außerdem empfiehlt sie, in der Westheimer Straße (Anregung Herr<br />
Spork) nicht gleich Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu erstatten, sondern<br />
für eine gewisse Zeit freundliche Hinweise an den Fahrzeugen<br />
zu befestigen.<br />
Frau Wilhelm empfiehlt, die Dienstzeitenregelung an der ehemaligen<br />
Engelapotheke zu entfernen, da immer wieder Bürger davon<br />
ausgehen, dass die Apotheke noch in Betrieb ist.<br />
Weiterhin mögen die Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde verstärkt<br />
darauf achten, wenn Hunde Kinderspielplätze beschmutzen.<br />
Bottenhorn, <strong>Protokoll</strong>führer<br />
Wilhelm, Ausschussvorsitzende<br />
34