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Protokoll 2014-01-28 - Homberg (Efze)

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31. Sitzung Leg.-Periode 2<strong>01</strong>1/2<strong>01</strong>6<br />

<strong>Homberg</strong>, den <strong>28</strong>. Januar <strong>2<strong>01</strong>4</strong><br />

Niederschrift<br />

über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />

am <strong>28</strong>. Januar <strong>2<strong>01</strong>4</strong><br />

Anwesend vom Haupt- und<br />

Finanzausschuss:<br />

vom der Stadtverordnetenversammlung<br />

von der Verwaltung:<br />

Frau Wilhelm<br />

Herr Höse für Herrn Bölling<br />

Herr Spork für Herrn Dewald<br />

Frau von Gimborn für Herrn Herbold<br />

Herr Jäger<br />

Frau Köhler<br />

Herr Pauli<br />

Herr Ripke<br />

Herr Siebert<br />

Frau Ulrich<br />

Stadtverordnetenvorsteher Marx<br />

Herr Bottenhorn – als Schriftführer<br />

Herr Debus<br />

Herr Ziegler<br />

außerdem anwesend:<br />

Herr Schmitt<br />

Zuhörer: 0<br />

Die Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Frau Wilhelm, eröffnet die Sitzung,<br />

begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß erfolgt und<br />

der Ausschuss beschlussfähig ist.<br />

Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.<br />

Frau Ausschussvorsitzende Wilhelm lässt über die Aufnahme zweier Tagesordnungspunkte<br />

abstimmen.<br />

1/4 Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages über den Verkauf eines<br />

Grundstücks mit einer Größe von ca. 4.538 m² in der Dörnbergkaserne<br />

1/5 Zukünftige LEADER-Förderung (Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) im<br />

Rahmen des Zweckverbandes Knüllgebiet;<br />

hier: Erweiterung der Mitgliedschaft im Zweckverband Knüllgebiet<br />

Abstimmung: Bei zehn anwesenden Ausschussmitgliedern neun Ja-Stimmen und eine<br />

Enthaltung<br />

Die Tagesordnung ändert sich entsprechend.<br />

1


T A G E S O R D N U N G<br />

1. Beratung der Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung<br />

am 30. Januar <strong>2<strong>01</strong>4</strong><br />

2. Sachstand Kommunaler Schutzschirm<br />

3. Verschiedenes<br />

Zu Punkt 1/1:<br />

Gegenstand:<br />

Widerspruch gegen das Stadtverordnetenprotokoll vom<br />

12. Dezember 2<strong>01</strong>3<br />

Herr Stadtverordnetenvorsteher Marx verweist auf die Erläuterungen<br />

zur Sitzung.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur<br />

Kenntnis.<br />

Zu Punkt 1/2:<br />

Gegenstand:<br />

Widersprüche gegen Beschlüsse zur Ostpreußen- und<br />

Dörnbergkaserne der letzten Stadtverordnetensitzung<br />

Herr Bottenhorn verliest einen Auszug zum Thema des<br />

Hessischen Städtetages.<br />

Herr Fraktionsvorsitzender Jäger nennt weitere Einzelheiten<br />

zum Sachverhalt.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Widersprüche zur<br />

Kenntnis.<br />

Zu Punkt 1/3:<br />

Gegenstand:<br />

Information zu einem Beschluss über die Verhinderung<br />

eines Eintrags im Grundbuch<br />

Zur Kenntnis genommen.<br />

Zu Punkt 1/4:<br />

Gegenstand:<br />

Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages über den<br />

Verkauf eines Grundstücks mit einer Größe von ca. 4.538<br />

m² in der Dörnbergkaserne<br />

2


Frau Ausschussvorsitzende Wilhelm verliest die Verwaltungsvorlage.<br />

Dazu sprechen Herr Siebert, die Herren Fraktionsvorsitzenden<br />

Pauli und Ripke, Herr Stadtverordnetenvorsteher Marx und<br />

Herr Ziegler.<br />

Beschluss:<br />

Abstimmung:<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung<br />

den Kaufvertrag mit der UR-Nr. 775/2<strong>01</strong>3 vom<br />

11. Dezember 2<strong>01</strong>3 des Notars Wolf Nottelmann, Kassel zu<br />

genehmigen.<br />

Bei zehn anwesenden Ausschussmitgliedern sieben Ja-<br />

Stimmen und drei Enthaltungen.<br />

Zu Punkt 1/5:<br />

Gegenstand:<br />

Zukünftige LEADER-Förderung (Entwicklung der ländlichen<br />

Wirtschaft) im Rahmen des Zweckverbandes Knüllgebiet;<br />

hier: Erweiterung der Mitgliedschaft im Zweckverband<br />

Knüllgebiet<br />

Beschluss:<br />

Abstimmung:<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung<br />

den Beitritt der Stadt <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>), komplett<br />

mit allen 20 Stadtteilen, in den Zweckverband Knüllgebiet zu<br />

beschließen.<br />

Bei zehn anwesenden Ausschussmitgliedern fünf Ja-Stimmen,<br />

zwei Nein-Stimmen und drei Enthaltungen.<br />

Zu Punkt 1/6:<br />

Gegenstand:<br />

Aufstellung einer Änderung Nr. 111 zum Flächennutzungsplan<br />

der Kreisstadt <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>) für einen Teilbereich<br />

der Dörnbergkaserne;<br />

hier: Abwägung über die während der öffentlichen<br />

Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der<br />

Träger öffentlicher Belange und von Bürgern und<br />

endgültige Beschlussfassung<br />

Zur Sache sprechen Herr Jäger und Herr Bottenhorn.<br />

Herr Siebert stellt den Antrag, keine Beschlussempfehlung<br />

abzugeben.<br />

Dazu sprechen die Herren Pauli, Höse und Stadtverordnetenvorsteher<br />

Marx.<br />

Frau Ausschussvorsitzende Wilhelm lässt über den Antrag<br />

Herrn Sieberts abstimmen.<br />

3


Abstimmung:<br />

Bei zehn anwesenden Ausschussmitgliedern drei Ja-Stimmen,<br />

drei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen.<br />

Damit ist der Antrag abgelehnt. Das heißt, der Haupt- und<br />

Finanzausschuss wird doch eine Beschlussempfehlung<br />

abgeben.<br />

Zur Sache sprechen die Herren Jäger, Höse und Stadtverordnetenvorsteher<br />

Marx.<br />

Herr Bottenhorn gibt die Rechtslage laut Auskunft des Hessischen<br />

Städtetages bekannt.<br />

Dann lässt Frau Ausschussvorsitzende Wilhelm über eine Beschlussempfehlung<br />

an die Stadtverordnetenversammlung abstimmen.<br />

Abstimmung:<br />

Bei zehn anwesenden Ausschussmitgliedern vier Ja-Stimmen,<br />

fünf Nein-Stimmen und eine Enthaltung.<br />

Das heißt, dass der Haupt- und Finanzausschuss keine Beschlussempfehlung<br />

abgibt.<br />

Zu Punkt 1/7:<br />

Gegenstand:<br />

Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 57 für einen<br />

Teilbereich der Dörnbergkaserne;<br />

hier: Abwägung über die während der öffentlichen<br />

Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der<br />

Träger öffentlicher Belange und von Bürgern und<br />

Satzungsbeschluss<br />

Zur Sache sprechen Herr Stadtverordnetenvorsteher Marx<br />

und Herr Ziegler.<br />

Dann lässt Frau Ausschussvorsitzende Wilhelm über eine<br />

Beschlussempfehlung an die Stadtverordnetenversammlung<br />

abstimmen.<br />

Abstimmung:<br />

Bei zehn anwesenden Ausschussmitgliedern vier Ja-<br />

Stimmen, fünf Nein-Stimmen und eine Enthaltung.<br />

Damit gibt der Haupt- und Finanzausschuss keine Beschlussempfehlung<br />

ab.<br />

4


Zu Punkt 1/8:<br />

Gegenstand:<br />

Aufstellung einer Änderung Nr. 124 zum Flächennutzungsplan<br />

der Kreisstadt <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>) zur Ausweisung<br />

von gewerblichen Bauflächen in der ehem. Ostpreußenkaserne<br />

einschl. Standortschießanlage;<br />

hier: Erneute Abwägung über die während der öffentlichen<br />

Auslegung eingegangenen Stellungnahmen<br />

der Träger öffentlicher Belange und von Bürgern<br />

und erneute endgültige Beschlussfassung<br />

Zur Sachen sprechen Herr Stadtverordnetenvorsteher Marx,<br />

Frau Ulrich, Herr Jäger, Herr Stadtverordnetenvorsteher Marx,<br />

Herr Siebert, Herr Bottenhorn und Herr Stadtverordnetenvorsteher.<br />

Beschluss:<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung<br />

erneut über die während der öffentlichen<br />

Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />

Belange und von Bürgern wie folgt zu entscheiden:<br />

Regierungspräsidium Kassel<br />

Dez. 21/2L - Regionalplanung<br />

Steinweg 6<br />

34117 Kassel<br />

Stellungnahme vom 09.10.2<strong>01</strong>3<br />

Am 10.06.2<strong>01</strong>3 hat der Zentralausschuss der Regionalversammlung<br />

Nordhessen entschieden, dass eine<br />

Ausweisung der früheren Standortschießanlage als<br />

gewerbliche Baufläche von seiten der Regionalplanung<br />

zugelassen wird. Damit sind die diesbezüglichen<br />

Bedenken in meiner Stellungnahme von 17.04.2<strong>01</strong>3<br />

ausgeräumt.<br />

Auch die Maßgabe der Abweichungszulassung zum<br />

Einzelhandelsausschluss auf der zugelassenen Fläche<br />

haben sie umgesetzt; ich empfehle allerdings, die<br />

Festsetzung zum Einzelhandelsausschluss noch städtebaulich<br />

zu begründen (z.B. mit den gewerblichen<br />

Entwicklungszielen, Ihrem Einzelhandelskonzept etc.).<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Anregung wird gefolgt und die Begründung redaktionell<br />

um eine Begründung zum Einzelhandelsausschluss<br />

ergänzt.<br />

Auch meine übrigen Anregungen haben Sie in dem<br />

jetzt vorgelegten Planentwurf sachgerecht berücksichtigt,<br />

so dass aus regionalplanerischer Sicht keine<br />

Bedenken mehr vorgetragen werden.<br />

Ohne den Planentwurf im Einzelnen geprüft zu haben,<br />

habe ich allerdings festgestellt, dass Sie unter der Nr.<br />

A 1. der Textfestsetzungen Anlagen für sportliche<br />

Zwecke zunächst als allgemein zulässig erklären und<br />

dass sie kurz danach als kein Bestandteil des Bebauungsplans<br />

bezeichnet werden. Ich rege an, hier eine<br />

eindeutige und zweifelsfreie Festsetzung zu treffen.<br />

Diese Stellungnahme berührt keine Entscheidungen<br />

nach anderen Rechtsvorschriften.<br />

Anlagen für sportliche Zwecke sollen, wie auch aus<br />

der Begründung sowie dem Vorentwurf des Bauleitplans<br />

zu ersehen ist, nicht zugelassen werden, da sie<br />

auch in anderen Baugebietstypen verwirklicht werden<br />

können (Begründung Nr. 4.1, S. 12). Die Festsetzung,<br />

dass sie allgemein zulässig sind, ist daher ein redaktioneller<br />

Fehler, der entsprechend korrigiert wird.<br />

5


Regierungspräsidium Kassel<br />

Dez. 26 - Obere Forstbehörde<br />

Steinweg 6<br />

34117 Kassel<br />

Stellungnahme vom 30.09.2<strong>01</strong>3<br />

Als Obere Forstbehörde nehme ich zu den Planungsunterlagen<br />

wie folgt Stellung:<br />

Es wird nicht zu Beeinträchtigungen von Wald im Sinn<br />

des Hessischen Waldgesetzes (HWaldG) kommen.<br />

Gegen die Planung bestehen aus forstrechtlicher Sicht<br />

keine Bedenken.<br />

Hinweis zum Umweltbericht zum B-Plan Nr. 60:<br />

Die Bezeichnung Wald ist hier nicht im forstrechtlichen<br />

Sinne sondern als Biotop-Bezeichnung zu verstehen.<br />

Falsch ist die Gemarkungsbezeichnung <strong>Homberg</strong>. Sie<br />

wird in Gemarkung Mörshausen geändert.<br />

Der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 60 wird<br />

entsprechend korrigiert.<br />

<br />

<br />

<br />

Seite 40 und 51: Die Gebüschflächen bei der<br />

Schießanlage sind kein Wald im Sinne des<br />

HWaldG. Daher sollte der Zusatz „(Wald)“ entfernt<br />

werden.<br />

Seite 56: Ausgleichsmaßnahme 2: Das Flurstück<br />

8/3, Flur 9, Gemarkung <strong>Homberg</strong> ist Teil der<br />

Wohnbebauung von <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>). Das Flurstück<br />

8/4, Flur 9, Gemarkung <strong>Homberg</strong> existiert<br />

nicht.<br />

Seite 57: Bei Ausgleichsmaßnahme 5 muss es<br />

statt „Flur 2“ „Flur 3“ heißen.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

Hessisches Waldgesetz (HWaldG) vom 27. Juni 2<strong>01</strong>3<br />

(GVBl I 2<strong>01</strong>3, S. 458).<br />

Diese Stellungnahme ist mit dem Forstamt Neukirchen<br />

abgestimmt. Das Forstamt Neukirchen erhält eine<br />

Kopie dieser Stellungnahme.<br />

Regierungspräsidium Kassel<br />

Abt. Umwelt- und Arbeitsschutz<br />

Dez. 31.1 - bis 31.4<br />

Steinweg 6<br />

34117 Kassel<br />

Stellungnahme vom 12.09.2<strong>01</strong>3<br />

Wasserwirtschaftliche Stellungnahme<br />

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen zu dem o.<br />

g. Vorhaben unter Bezug auf die von mir zu vertretenden<br />

Belange keine grundsätzlichen Bedenken.<br />

Ich verweise auf meine Stellungnahme vom 10. April<br />

2<strong>01</strong>3, Az.: w. v.. Diese behält weiterhin ihre Gültigkeit.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Über die eingegangene Stellungnahme vom<br />

10.04.2<strong>01</strong>3 wurde bereits im Magistrat am 06.06.2<strong>01</strong>3<br />

beraten. Über den Beschluss wurden die einzelnen<br />

Fachdezernate am 18.07.2<strong>01</strong>3 informiert.<br />

Stellungnahme vom 10.04.2<strong>01</strong>3<br />

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen zu dem o.<br />

g. Vorhaben unter Bezug auf die von mir zu vertretenden<br />

Belange keine Bedenken.<br />

Seitens der Fachdezernate werden folgende Hinweise<br />

und Anregungen genannt:<br />

Dez. 31.1 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung<br />

Die Zuständigkeit für o. g. Vorhaben liegt beim Kreisausschuss<br />

des Schwalm-Eder-Kreises, Wasser- und<br />

Bodenschutz, in <strong>Homberg</strong>.<br />

6


Dez. 31.2 - Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz<br />

Die Belange des Dezernates 31.2 werden in Bezug auf<br />

o. g. Vorhaben nicht berührt.<br />

Dez. 31.3 - Kommunales Abwasser, Gewässergüte<br />

Die Zuständigkeit für o. g. Vorhaben liegt beim Kreisausschuss<br />

des Schwalm-Eder-Kreises, Wasser- und<br />

Bodenschutz, in <strong>Homberg</strong>.<br />

Dez. 31.4 - Industrielles Abwasser,<br />

wassergefährdende Stoffe<br />

Die Zuständigkeit für o. g. Vorhaben liegt beim Kreisausschuss<br />

des Schwalm-Eder-Kreises, Wasser- und<br />

Bodenschutz, in <strong>Homberg</strong>.<br />

Regierungspräsidium Kassel<br />

Dez. 31.5 - Altlasten, Bodenschutz<br />

Steinweg 6<br />

34117 Kassel<br />

Stellungnahme vom 19.09.2<strong>01</strong>3<br />

Zum vorgenannten Vorhaben habe ich bereits im April<br />

2<strong>01</strong>3 Stellung genommen. Die Prüfung der nun vorgelegten<br />

Planunterlagen verursacht keine Änderung<br />

dieser Stellungnahme.<br />

Stellungnahme vom 09.04.2<strong>01</strong>3<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Ein entsprechender Hinweis zur Aufnahme der ehemaligen<br />

Kaserne in die Altflächendatei des Landes Hessen<br />

wurde in die Textlichen Festsetzungen als nachrichtliche<br />

Übernahme mit aufgenommen.<br />

Gegen die Änderungen der o. g. Flächennutzungspläne<br />

bestehen aus altlastenfachlicher Sicht keine<br />

Bedenken. Für die Geltungsbereiche sind in der Altflächendatei<br />

des Landes Hessen keine relevanten Flächen<br />

eingetragen.<br />

Die Flächen, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen<br />

umgegangen wurde, sind nach Kenntnis des Dezernats<br />

zurückgebaut und saniert. Dennoch sind Restbelastungen<br />

im Bereich ehem. Betankungs- und Fahrzeugwaschanlage<br />

etc. nicht ausgeschlossen. Ich werde<br />

die ehem. Kaserne daher in die Altflächendatei des<br />

Landes Hessen aufnehmen.<br />

Im Zuge der Bauplanung der geplanten Photovoltaikanlagen<br />

ist für die Betriebseinstellung eine Rückbauplanung<br />

zu erarbeiten.<br />

Regierungspräsidium Kassel<br />

Dez. 33 - Immissionsschutz<br />

Steinweg 6<br />

34117 Kassel<br />

Stellungnahme vom 26.09.2<strong>01</strong>3<br />

Aus immissionsschutzfachlicher Sicht werden zu dem<br />

o. g. Bauleitplanverfahren keine Anregungen oder<br />

Bedenken vorgebracht.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Regierungspräsidium Kassel<br />

Dez. 34 - Bergaufsicht<br />

Hubertusweg 19<br />

36251 Bad Hersfeld<br />

Stellungnahme vom 27.09.2<strong>01</strong>3<br />

Vom Dezernat Bergaufsicht öffentlich-rechtliche Belange<br />

des Bergbaus stehen den Planungen nicht entgegen.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

In der Stellungnahme vom 12.04.2<strong>01</strong>3 wurden keine<br />

Bedenken geäußert.<br />

7


Hinsichtlich des Geltungsbereiches 1 verweise ich<br />

nochmals auf meine Ausführungen in der Stellungnahme<br />

vom 12.04.2<strong>01</strong>3, welche weiterhin Bestand hat.<br />

Hinweis zu den Geltungsbereichen 2 - 8 (Ausgleichsflächen<br />

1-7):<br />

Ausweislich hier vorhandener Unterlagen wird darauf<br />

hingewiesen, dass die Geltungsbereiche 3, 7 und 8<br />

(Ausgleichsflächen 2, 6 und 7) von je einem Bergwerksfeld<br />

auf Braunkohle der E.ON, Postfach 11<br />

65,34577 Borken überdeckt wird.<br />

Es wird empfohlen, die Bergwerkseigentümerin zu den<br />

Planungen zu hören.<br />

Die E.ON Kraftwerke GmbH in Borken wurde am Verfahren<br />

beteiligt, hier wurden keine Bedenken geäußert.<br />

Das Hess. Landesamt für Umwelt und Geologie wurde<br />

am Verfahren beteiligt, hier wurde keine Stellungnahme<br />

abgegeben.<br />

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass sich im<br />

Geltungsbereich 3 (Ausgleichsfläche 2) ein Gebiet<br />

oberflächennaher Lagerstätten auf Basalt befindet,<br />

welches im Regionalen Raumordnungsplan für Nordhessen<br />

(ROPN) ausgewiesen ist.<br />

Da dieser Belang vom Hessischen Landesamt für<br />

Umwelt und Geologie, Rheingaustraße 186, 65204<br />

Wiesbaden, wahrgenommen wird, ist deren Stellungnahme<br />

zu beachten.<br />

Diese Stellungnahme schließt die Belange anderer<br />

Dezernate des Regierungspräsidiums Kassel nicht ein.<br />

Der Kreisausschuss<br />

des Schwalm-Eder-Kreises<br />

FB 60 - Untere Bauaufsichtsbehörde<br />

Waßmuthshäuser Straße 52<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

Stellungnahme vom 23.09.2<strong>01</strong>3<br />

Gegen die geplante 124. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der Stadt/Gemeinde <strong>Homberg</strong> bestehen<br />

keine baurechtlichen Bedenken.<br />

Hinweis:<br />

Anlagen für sportliche Zwecke sind im GE allgemein<br />

zulässig und gehören nicht zu den ausnahmsweise<br />

zulässigen Anlagen (Widerspruch in den textlichen<br />

Festsetzungen!).<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die entsprechende Textliche Festsetzung wird redaktionell<br />

geändert. Anlagen für sportliche Zwecke bleiben<br />

danach weiterhin nicht zulässig.<br />

Der Kreisausschuss<br />

des Schwalm-Eder-Kreises<br />

FB 60.4 - Untere Naturschutzbehörde<br />

Waßmuthshäuser Straße 52<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

Stellungnahme vom 20.09.2<strong>01</strong>3<br />

Aus den von uns in der Bauleitplanung zu vertretenden<br />

Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

nehmen wir zu o. g. Maßnahme(n) wie folgt Stellung:<br />

1. Der Biotopschutz gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) wird bei der Planung<br />

berücksichtigt.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und<br />

beachtet.<br />

Die Erschließung erfolgt nicht nur über die südliche<br />

Panzerstraße sondern auch über die Ostpreußenkaserne<br />

und dann über die nördliche Panzerstraße.<br />

2. Der Artenschutz gemäß § 37 ff Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) wird bei Einhaltung und<br />

Umsetzung der vom Büro für faunistische Fachfragen<br />

getroffenen Empfehlungen vom 26.08.2<strong>01</strong>3<br />

8


erücksichtigt.<br />

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich<br />

bei der Anlage des Ersatzlaichgewässers um eine<br />

Maßnahme des Artenschutzes handelt.<br />

Sollte die Erschließung der ehemaligen Standortschießanlage<br />

über die südliche Panzerstraße vor<br />

teilweisem Rückbau der Panzerwaschanlage erfolgen,<br />

kann das eine Sperrung der Straße zu Zeiten<br />

der Amphibienwanderung oder die Errichtung<br />

eines Amphibienschutzzaunes zur Folge haben.<br />

Die erforderliche naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung<br />

für das Umsetzen der Amphibien<br />

ist in einem separaten Verfahren zu beantragen.<br />

3. Das Europäische Netz „Natura 2000“ gemäß § 31<br />

ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wird berücksichtigt.<br />

Hinsichtlich der Eingriffsregelung gemäß § 1a BauGB<br />

i. V. m. § 18 BNatSchG bitten wir folgende Anregungen<br />

und Hinweise zu beachten: keine.<br />

Der Kreisausschuss<br />

des Schwalm-Eder-Kreises<br />

FB 32.2 - Wasser- und Bodenschutz<br />

Waßmuthshäuser Straße 52<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

Stellungnahme vom 24.09.2<strong>01</strong>3<br />

Gegen die o. a. Planung bestehen aus wasseraufsichtlicher<br />

und bodenschutzrechtlicher Sicht keine<br />

Bedenken.<br />

Bezüglich der Beurteilung der erforderlich werdenden<br />

Wasserversorgung des Plangebietes und ob das<br />

Plangebiet von Altlasten betroffen ist, ist die Zuständigkeit<br />

des Regierungspräsidiums in Kassel gegeben.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Das Regierungspräsidium Kassel wurde am Verfahren<br />

beteiligt.<br />

Der Kreisausschuss<br />

des Schwalm-Eder-Kreises<br />

FB 32.5.1 - Straßenverkehr<br />

Waßmuthshäuser Straße 52<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

Stellungnahme vom 17.09.2<strong>01</strong>3<br />

Im Planungsgebiet liegt die straßenverkehrsbehördliche<br />

Zuständigkeit beim Bürgermeister der Stadt<br />

<strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>).<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Verkehrsbehörde bei der Stadt <strong>Homberg</strong> wurde<br />

am Verfahren beteiligt, hier wurden keine Bedenken<br />

vorgebracht.<br />

Der Kreisausschuss<br />

des Schwalm-Eder-Kreises<br />

FB 37.1 - II - Vorbeugender Brandschutz<br />

Waßmuthshäuser Straße 52<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

Stellungnahme vom 09.09.2<strong>01</strong>3<br />

Zu der o. a. Bauleitplanung bestehen keine brandschutztechnischen<br />

Bedenken.<br />

Der Kreisausschuss<br />

des Schwalm-Eder-Kreises<br />

FB 53 - Gesundheit, Verbraucherschutz und<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

9


Veterinärwesen<br />

Waßmuthshäuser Straße 52<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

Stellungnahme vom 17.09.2<strong>01</strong>3<br />

Nach Prüfung der Antragsunterlagen bestehen seitens<br />

des Gesundheitsamtes keine Bedenken gegen die o.<br />

g. Bauleitplanung.<br />

Der Kreisausschuss<br />

des Schwalm-Eder-Kreises<br />

FB 80 - Wirtschaftsförderung<br />

Parkstraße 6<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Stellungnahme vom 13.09.2<strong>01</strong>3<br />

Gegen die 124. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

besteht aus unserer Sicht keine Bedenken.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Kreisausschuss<br />

des Schwalm-Eder-Kreises<br />

FB 83 - Landwirtschaft und Landentwicklung<br />

Schladenweg 39<br />

34560 Fritzlar<br />

Stellungnahme vom 20.09.2<strong>01</strong>3<br />

Aus landwirtschaftlicher Sicht werden zu den o. a.<br />

Planungen weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Landesamt für Denkmalpflege Hessen<br />

- Baudenkmalpflege -<br />

Ketzerbach 10<br />

35097 Marburg<br />

Stellungnahme vom 23.09.2<strong>01</strong>3<br />

Aus der Sicht der Baudenkmalpflege werden gegen<br />

oben bezeichnetes Verfahren keine Bedenken erhoben.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der hiesigen Abteilung Bodendenkmalpflege bleibt<br />

eine gesonderte Stellungnahme vorbehalten.<br />

Der Bürgermeister der Kreisstadt <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

als Ordnungsbehörde<br />

Verkehrsbehörde<br />

Rathausgasse 1<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

Stellungnahme vom 18.09.2<strong>01</strong>3<br />

Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht bestehen keine<br />

Bedenken.<br />

Hessen Mobil<br />

Straßen- und Verkehrsmanagement<br />

Untere Königsstraße 95<br />

34117 Kassel<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Stellungnahme vom 09.10.2<strong>01</strong>3<br />

Der Magistrat der Stadt <strong>Homberg</strong> hat die Entwürfe o.<br />

g. Bauleitpläne sowie deren öffentliche Auslegung in<br />

der Zeit vom 099.09.-10.10.2<strong>01</strong>3 beschlossen.<br />

Die Forderungen unserer Stellungnahme vom<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

10


16.04.2<strong>01</strong>3 sind berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen<br />

worden.<br />

Durch die gegenüber den Vorentwürfen vorgenommenen<br />

wesentlichen Änderungen (Wegfall des SO-<br />

Gebiets Asylunterkunft, Gewerbegebiet statt Industriegebiet<br />

und Ausweisung der südlichen Gehölzfläche als<br />

Wald) werden relevante Belange von Hessen Mobil<br />

nicht berührt.<br />

Unter Bezug auf unsere Stellungnahme vom<br />

16.04.2<strong>01</strong>3 bestehen gegen die 124. Änderung des F-<br />

Planes „Ostpreußenkaserne“ keine Einwände.<br />

Amt für Bodenmanagement <strong>Homberg</strong><br />

Flurneuordnung<br />

Waßmuthshäuser Str. 54<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

Stellungnahme vom 08.10.2<strong>01</strong>3<br />

Belange, die in der Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde<br />

liegen, werden von der Bauleitplanung der<br />

Kreisstadt <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>) nicht berührt<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Deutsche Bahn AG<br />

DB Immobilien<br />

Region Mitte<br />

Camberger Straße 10<br />

60327 Frankfurt/Main<br />

Stellungnahme vom 11.09.2<strong>01</strong>3<br />

Auf Basis der uns vorliegenden Unterlagen übersendet<br />

Ihnen die DB Immobilien hiermit folgende Gesamtstellungnahme<br />

als Träger öffentlicher Belange zum o. g.<br />

Verfahren.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Gegen die 124 Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

und den Bebauungsplan Nr. 60 „Ostpreußenkaserne“<br />

der Gemeinde <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>) bestehen keine grundsätzlichen<br />

Bedenken.<br />

Auf die durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung<br />

der Bahnanlagen entstehenden Immissionen (insbesondere<br />

Luft- und Körperschall, usw.) sowie auf die<br />

einzuhaltenden Schutzräume und Schutzabstände im<br />

Bereich von 110 KV Bahnstromfreileitungen wird vorsorglich<br />

hingewiesen. Planfestgestellte und gewidmete<br />

Bahnanlagen sind nachrichtlich als solche darzustellen.<br />

Sie unterliegen nicht der Planungshoheit der Gemeinde.<br />

Nahverkehr Schwalm-Eder GmbH<br />

Parkstraße 6<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

Stellungnahme vom 07.10.2<strong>01</strong>3<br />

Nach Prüfung der uns vorgelegten Unterlagen teilen<br />

wir mit, dass keine Einwendungen gegen das o. g.<br />

Vorhaben bestehen.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Deutsche Telekom Technik GmbH<br />

Technische Infrastruktur Niederlassung Mitte<br />

Produktion Technische Infrastruktur Fulda<br />

Am Fieseler Werk 19 - 23<br />

34253 Lohfelden<br />

Stellungnahme vom 24.09.2<strong>01</strong>3<br />

11


Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom<br />

genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte<br />

i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche<br />

Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt,<br />

alle Recht und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen<br />

sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen<br />

und dementsprechend die erforderlichen<br />

Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung<br />

nehmen wir wie folgt Stellung:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Zur Zeit erarbeitet die HLG als Verfahrensträger ein<br />

Erschließungskonzept für die Infrastrukturertüchtigung<br />

der Kasernen. Im Rahmen der Projektsteuerung wurden<br />

alle Ver- und Entsorger in die Planung einbezogen.<br />

Deren Belange werden bei der Erschließung<br />

des Areals berücksichtigt.<br />

Das gesamte Gebiet mit den bestehenden Gebäuden<br />

ist zurzeit über einen Abschlusspunkt im Gebäude<br />

Waßmuthshäuser Straße 45 per bundeseigenen Privatnetz<br />

versorgt. Dieses private Netz dürfen wir nicht<br />

ohne weiteres für die Versorgung zukünftiger Nutzer<br />

verwenden.<br />

Es muss daher ein grundlegendes Telekommunikationsversorgungskonzept<br />

erarbeitet werden. In ähnlich<br />

gelagerten Fällen wurde das private Netz mit Planunterlagen<br />

an die Telekom übereignet. Mit entsprechenden<br />

Anpassungsarbeiten konnte dann die Versorgung<br />

der Gebäude sichergestellt werden.<br />

Andernfalls müssen neue Kabel ausgelegt werden.<br />

Der Aufbruch der vorhandenen Panzerstraßen wird<br />

aus Kostengründen vermieden. Das Gelände würde<br />

daher oberirdisch verkabelt. Wie die zukünftige Versorgung<br />

der Gebäude aussehen wird, wollen wir zum<br />

jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht festlegen.<br />

Möglicherweise ist auch bereits ein Leerrohrnetz vorhanden,<br />

welches ggf. von uns genutzt werden könnte.<br />

Falls bereits Gedanken oder Planungen zur telekommunikationstechnischen<br />

Versorgung vorhanden sind,<br />

so wären wir dankbar, wenn Sie uns diese bekannt<br />

geben würden.<br />

Die Telekom orientiert sich beim Ausbau ihrer Festnetzinfrastruktur<br />

unter anderem an den technischen<br />

Entwicklungen und Erfordernissen. Insgesamt werden<br />

Investitionen nach unternehmerischen Gesichtspunkten<br />

geplant.<br />

Dies bedeutet, dass die Telekom bei bereits bestehender<br />

oder geplanter Infrastruktur eines alternativen<br />

Anbieters nicht automatisch eine zusätzliche eigene<br />

Infrastruktur errichtet.<br />

E.ON Kraftwerke GmbH<br />

Kleinengliser Straße<br />

34582 Borken (Hessen)<br />

Stellungnahme vom 16.09.2<strong>01</strong>3<br />

Wie mit Schreiben vom 26.03.2<strong>01</strong>3 bereits dargelegt,<br />

bestehen von unserer Seite gegen die von Ihnen dargelegten<br />

Planungsänderungen keine Einwände.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Koordinierungsbüro<br />

für Raumordnung und Stadtentwicklung<br />

Kurfürstenstraße 9<br />

34117 Kassel<br />

Stellungnahme vom 14.10.2<strong>01</strong>3<br />

Wir haben die oben genannten Pläne geprüft und<br />

festgestellt, dass nach unserem Kenntnisstand Interessen<br />

der gewerblichen Wirtschaft nicht nachteilig<br />

berührt werden.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

12


Daher haben wir keine Anregungen oder Bedenken<br />

vorzutragen.<br />

Hessische Gesellschaft<br />

für Ornithologie und Naturschutz e.V.<br />

Arbeitskreis Schwalm-Eder<br />

Frau Alke Schrader<br />

Spielgasse 1<br />

34560 Fritzlar<br />

Stellungnahme vom 29.09.2<strong>01</strong>3<br />

Zu den o. g. Maßnahmen der Kreisstadt <strong>Homberg</strong><br />

(<strong>Efze</strong>) bestehen seitens der Hessischen Gesellschaft<br />

für Ornithologie und Naturschutz (HGON Schwalm-<br />

Eder) keine grundsätzlichen Einwände.<br />

Die nunmehr vorgelegten ausführlichen Gutachten<br />

fordern volle Beachtung.<br />

Jedoch bleiben noch immer gewisse Unklarheiten, z.<br />

B. über genaue Lage und Flächenanteile von geplanten<br />

Versiegelungen sowie die Nutzung oder Veränderung<br />

von bestehenden Gebäuden. Daher bitte ich<br />

weiterhin freundlich um Beteiligung an künftig vorgesehenen<br />

Maßnahmen in diesem Bereich.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Bei einem Bebauungsplan wird üblicherweise die genaue<br />

Lage von Versiegelungen und Bebauungen nicht<br />

festgelegt. Festgelegt werden lediglich Baufenster, in<br />

denen Versiegelungen bis zum maximalen Umfang,<br />

der durch die Grundflächenzahl definiert ist, möglich<br />

sind. Auch für Nutzung oder Veränderungen an Gebäuden<br />

trifft der Bebauungsplan nur Festsetzungen,<br />

die das allgemeine Maß der baulichen Nutzung sowie<br />

die zulässige Art der baulichen Nutzung betreffen.<br />

Der Gemeindevorstand<br />

der Gemeinde Frielendorf<br />

Ziegenhainer Straße 2<br />

34621 Frielendorf<br />

Stellungnahme vom 11.09.2<strong>01</strong>3<br />

Bei den vorgesehenen Planungen werden die Interessen<br />

der Gemeinde Frielendorf nicht berührt.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Anregungen oder Bedenken haben wir keine vorzubringen.<br />

Gemeindevorstand<br />

der Gemeinde Wabern<br />

Landgrafenstraße 9<br />

34590 Wabern<br />

Stellungnahme vom 10.09.2<strong>01</strong>3<br />

Gegen die 124. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 der<br />

Kreisstadt <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>) besteht seitens der Gemeinde<br />

Wabern keine Bedenken und Anregungen.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Magistrat<br />

der Stadt Borken (Hessen)<br />

Am Rathaus 7<br />

34582 Borken (Hessen)<br />

Stellungnahme vom 10.10.2<strong>01</strong>3<br />

Durch die 124. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60<br />

werden die Belange der Stadt Borken (Hessen) nicht<br />

berührt und somit werden für diese Planung keine<br />

Anregungen und Bedenken vorgebracht.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Kreisbauernverband<br />

Schwalm-Eder e. V.<br />

Rudolf-Harbig-Straße 4<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

13


Stellungnahme vom 16.10.2<strong>01</strong>3<br />

Seitens der örtlichen Landwirtschaft und des Kreisbauernverbandes<br />

werden bezüglich des o. g. Bebauungsplanes<br />

folgende Anregungen und Bedenken vorgetragen:<br />

Die Stellungnahme ist verspätet eingegangen. Die<br />

Frist zur Abgabe der Stellungnahme für Träger öffentlicher<br />

Belange war der 11.10.2<strong>01</strong>3. Die Stellungnahme<br />

konnte daher nicht mehr berücksichtigt werden.<br />

Insgesamt wird aus landwirtschaftlicher Sicht die Beplanung<br />

eines ehemaligen Militärgeländes als Gewerbegebiet<br />

begrüßt. Hinsichtlich der geplanten Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahme wird mit der vorgelegten<br />

Planung jedoch weit über das Ziel hinaus geschossen.<br />

Dies wird wie folgt begründet:<br />

Auf Seite 26 wird eine Bilanz aufgestellt, nach der<br />

insgesamt eine maximale Neuversiegelung von 8 ha<br />

erfolgt, wenn man von einer bestehenden Versiegelung<br />

von insgesamt 6,4 ha im Gebiet ausgeht. Geht<br />

man bei der Fläche für die Neuversiegelung von Gehölz-,<br />

Ruderal- und sonstigen Grünlandflächen aus,<br />

wäre hierfür ein erheblicher naturschutzrechtlicher<br />

Ausgleich zu erbringen, ohne dass es später bei einer<br />

Nutzung des Gewerbegebietes tatsächlich zu dieser<br />

Versiegelung kommt.<br />

Eine Annahme einer Neuversiegelung von insgesamt<br />

8,06 ha ist aufgrund des vorliegenden Geländes (hängiges<br />

Gelände) absolut unwahrscheinlich. Genauso<br />

unwahrscheinlich ist bei einer späteren Inanspruchnahme<br />

des Kasernengeländes für gewerbliche Bauten<br />

eine vollkommene Beseitigung der derzeitigen Flora<br />

und Fauna. Im Vorfeld hier eine Bilanzierung vorzunehmen<br />

und auf dieser Bilanzierung einen naturschutzrechtlichen<br />

Ausgleich zu verlangen und zu berechnen<br />

erscheint dem Unterzeichner nicht für sinnvoll<br />

bzw. als unangemessen.<br />

Auf dieser Basis erscheint die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher<br />

Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

als vollkommen unangemessen. Als<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist zum einen die<br />

Inanspruchnahme der Biotopwertpunkte in der <strong>Efze</strong>aue<br />

zwischen Caßdorf und der Kläranlage <strong>Homberg</strong><br />

vorgesehen, hiergegen bestehen keine Einwände.<br />

Erhebliche Einwände bestehen jedoch bezüglich der<br />

Ausgleichsmaßnahmen 5 und 6 Neuaufforstungsflächen<br />

Gemarkung Holzhausen Flur 3, Flurstück 95,<br />

181 (1,57 ha) sowie Gemarkung Waßmuthshausen<br />

Flur 3, Flurstück 68/68 (6,61 ha) als Waldneuanlage.<br />

Hier werden in landwirtschaftlicher Produktion befindliche<br />

Flächen der Landwirtschaft dauerhaft entzogen.<br />

Auch wenn es sich bei den landwirtschaftlichen Flächen<br />

um nicht besonders wertvolle landwirtschaftliche<br />

Flächen handelt, sind diese für die in der Region produzierenden<br />

Landwirte wichtige Produktionsflächen,<br />

die dringend benötigt werden.<br />

Die Stadt <strong>Homberg</strong> hat in den vergangenen Jahren in<br />

erheblichem Maße landwirtschaftliche Flächen in Anspruch<br />

genommen. es ist immer wieder schwergefallen,<br />

dass den betroffenen wirtschaftenden Landwirten<br />

adäquate Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden<br />

konnten. Dies zeigt besonders die Situation im Zuge<br />

des Projektes „<strong>Efze</strong>aue“ bei Mühlhausen.<br />

Aus Sicht der Landwirtschaft sollten die Aufforstungsvorhaben<br />

in den geplanten Bereichen zurückgenommen<br />

werden. Besser wäre es adäquate, in der Höhe<br />

angemessene Ausgleichsmaßnahmen entlang von<br />

14


<strong>Efze</strong>- und Rinneufer, abgesprochen mit den betroffenen<br />

Landwirten, zu schaffen, um nicht weitere landwirtschaftliche<br />

Fläche in Wald umzuwandeln, die von<br />

den wirtschaftenden Betrieben dringend benötigt wird.<br />

Weiterhin wird angeregt, den tatsächlichen Kompensationsbedarf<br />

im Zuge der tatsächlichen Besiedlung des<br />

geplanten Gewerbegebietes und nicht anhand einer<br />

maximal überbaubaren Fläche zu bilanzieren und<br />

diese auch sukzessive umzusetzen.<br />

Wenn die Stadt <strong>Homberg</strong> bei der vorliegenden Maßnahme<br />

sehr großzügig mit landwirtschaftlichen Flächen<br />

als Ausgleichsmaßnahme vorgeht, wird sie bei<br />

zukünftiger Inanspruchnahme landwirtschaftlicher<br />

Flächen wahrscheinlich auf erheblichen Widerstand<br />

der Grundstückseigentümer und -nutzer stoßen. Deshalb<br />

bitten wir dringend darum, die Planung bezüglich<br />

der Ausgleichsflächen abzuändern.<br />

Herrn<br />

Delf Schnappauf<br />

Altes Parrhaus Wernswig<br />

An der Raiffeisenkasse 3<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

Stellungnahme vom 10.10.2<strong>01</strong>3<br />

Gewerbeflächenangebot der Stadt überdimensioniert<br />

Die Stadt hat ein großes Gewerbeflächenarsenal, das<br />

über den Bedarf der nächsten Jahre hinausgeht, wie<br />

bereits der Regierungspräsident, Dezernat 21.2 Regionalplanung<br />

mit Schreiben vom 23.<strong>01</strong>.2009 schrieb.<br />

"Es wird angeregt, im Hinblick auf die<br />

sonstigen in <strong>Homberg</strong> vorhandenen Gewerbeflächenoptionen<br />

Remsfeld/Kasernenkonversionen)<br />

den Flächenumfang der Bauleitplanänderunq<br />

nochmals kritisch zu<br />

hinterfragen und auf den zu erwartenden<br />

Bedarf in den kommenden 8-10 Jahren zu<br />

begrenzen."<br />

Zu diesem Zeitpunkt wurden gewerbliche Bauflächen<br />

zwischen der B 254, der Rudolf-Diesel-Straße und<br />

Ludwig-Erhard-Straße mit der Änderung Nr. 68 des<br />

Flächennutzungsplans ausgewiesen. Die neue Gewerbefläche<br />

hat die Größe von 22 ha. Die Anregungen<br />

der Regionalplanung wurden zurückgewiesen mit der<br />

Begründung:<br />

"Das geplante Industriegebiet soll nicht in<br />

Konkurrenz zu dem Gewerbe- und lndustriegebiet<br />

in Knüllwald-Remsfeld stehen, sondern<br />

den Bedarf der bereits ansässigen Betriebe<br />

nach Erweiterungsflächen bedienen.<br />

Entsprechende Anfragen mit einem Einzelflächenbedarf<br />

von ca. 4,0 ha liegen bereits<br />

vor, die Erweiterung eines im Gebiet<br />

ansässigen Logistikunternehmens steht<br />

unmittelbar vor der Realisierung.<br />

Insbesondere für solch größere zusammenhängende<br />

Flächenansprüche sind dagegen<br />

die noch vorhandenen kleinen Restflächen<br />

nicht geeignet. Die Konversionsflächen des<br />

ehemaligen Bundeswehrstandortes<br />

Ostpreußenkaserne sind aufgrund ihrer<br />

topographischen Lage sowie der Nähe zu<br />

<strong>Homberg</strong>er Wohngebieten für die Entwicklung<br />

Gewerbeflächenangebot der Stadt überdimensioniert<br />

Die Entwicklung eines Industriegebietes auf dem Gelände<br />

der ehemaligen Ostpreußenkaserne wurde,<br />

auch im Hinblick auf den Flächenzuschnitt, zugunsten<br />

der Entwicklung eines Gewerbegebietes fallengelassen.<br />

Die Planung ist erforderlich, um die ehemaligen<br />

Bundeswehrstandorte einer sinnvollen Nachnutzung<br />

zuzuführen und um dort keine Brachflächen bzw. städtebauliche<br />

Konfliktzonen entstehen zu lassen.<br />

Da eine Bereitstellung von zusätzlichen Wohnflächen<br />

ausweislich der Bedarfsprognose des neuen Flächennutzungsplans<br />

mittel- bis langfristig nicht erforderlich<br />

sein wird, ist die Anschlussnutzung für gewerbliche<br />

Zwecke die einzig sinnvolle Alternative. Dies wird auch<br />

durch die Darstellungen des Regionalplans bestätigt,<br />

der die Ostpreußenkaserne sowie große Teile der<br />

Dörnbergkaserne als Vorranggebiet Industrie- und<br />

Gewerbe ausweist. Weiterhin wurde dem Abweichungsantrag<br />

der Stadt zugestimmt und auch noch die<br />

ehemalige Standortschießanlage in das Vorranggebiet<br />

einbezogen.<br />

Da die geplanten Gewerbegebiete aufgrund ihrer eher<br />

kleinteiligen Flächenzuschnitte für Gewerbe- bzw.<br />

Industriebetriebe mit größeren Flächenansprüchen<br />

nicht geeignet sind, stellen die ehemaligen Bundeswehrstandorte<br />

eine gute Ergänzung des Industrie- und<br />

Gewerbegebietes des Bebauungsplans Nr. 21 sowie<br />

des Gewerbe- und lndustriegebietes in Knüllwald-<br />

Remsfeld dar.<br />

Insgesamt ist darauf hinzuweisen, dass der Bedarf an<br />

Gewerblichen Bauflächen mittel- bis langfristig nur<br />

schwer abschätzbar ist. Ausweislich der bisherigen<br />

Grundstücksverkäufe und -verhandlungen ist ein Bedarf<br />

jedoch eindeutig feststellbar und vorhanden.<br />

15


eines Industriegebietes problematischer zu<br />

beurteilen.“<br />

2009 beurteilte der Magistrat die Flächen der Ostpreußenkaserne<br />

für die Entwicklung eines Industriegebietes<br />

als problematisch.<br />

Jetzt, im Jahr 2<strong>01</strong>3, soll dort zu den 2009 beschlossenen<br />

22 ha großen Fläche weitere gewerbliche Flächen<br />

hinzukommen: 32 ha in der Ostpreußenkaserne und<br />

14,5 ha in der Dörnbergkaserne.<br />

Im gemeinsamen Gewerbegebiet des Zweckverbandes<br />

Schwalm-Eder-Mitte sind weitere erschlossene<br />

große Gewerbeflächen vorhanden, die seit Jahren<br />

nicht gebraucht wurden.<br />

Bereits 2005 wurde in einer Studie des Hessischen<br />

Wirtschaftsministeriums vor dem Ankauf der Kasernen<br />

gewarnt. Mit der gleichzeitigen Schließung von Kasernen<br />

ist auf dem nordhessischen lmmobilienmarkt ein<br />

Überangebot entstanden, dass die Preise drückt und<br />

somit die Refinanzierung der Grundstücke. Die Überlegungen<br />

in der Studie, große Teile, der Ostpreußenkaserne<br />

zu renaturisieren, ist deshalb gut nachvollziehbar.<br />

Nur Teilflächen für gewerbliche Nutzung ausweisen<br />

Die bisherige Planungsdiskussion über die Nutzung<br />

der Kasernenflächen zeigt, dass es keine realistische<br />

Nutzung für große Teile gibt. Ausnahme ist der technische<br />

‚Bereich der Ostpreußenkaserne. Die Planung<br />

sollte sich nur auf diese Fläche beschränken.<br />

Selbst der Bürgermeister weiß, dass große Teile des<br />

Kasernengeländes nicht verkäuflich sind, weil es keine<br />

Nutzung gibt. Dies hat er in einem Schreiben an den<br />

Stadtverordneten und Kaufinteressenten Reinhard<br />

Fröde selbst formuliert. Die bisher vom Magistrat ins<br />

Gespräch gebrachten Projekte Altreifen-Parolyse und<br />

Algenzucht haben sich als Phantomprojekte herausgestellt.<br />

Ein wirtschaftlich tragfähiger Betrieb ist niergens<br />

zu finden und ebenso in <strong>Homberg</strong> nicht zu erwarten.<br />

Die temporäre Nutzung eines Teiles der ehemaligen<br />

Unterkunftsgebäude für die Erstunterbringung von<br />

Asylbewerbern hat sich auch als illusorisch erwiesen,<br />

was bereits von Anfang an klar war, da es mit den<br />

Abläufen des Asylbewerberverfahrens nicht in Übereinstimmung<br />

zu bringen ist.<br />

Keine Splitternutzung<br />

Die Erneuerung der Infrastruktur auf dem gesamten<br />

Plangebiet ist angesichts der geringen Erwartung von<br />

Nutzern eine hohe Belastung für die bereits verschuldete<br />

Stadt. Für das Gesamtgelände sollte nur in den<br />

Teilbereichen Planungsrecht geschaffen werden, in<br />

denen Interessenten mit realistischen Konzepten vorhanden<br />

sind. Die schrittweise Entwicklung des Gebietes,<br />

angepasst an den tatsächlichen Bedarf wurde<br />

auch von der Konversionsbeauftragten im Hessischen<br />

Wirtschaftsministerium angeregt. Es ist die angemessene<br />

Reaktion auf die Warung in der bereits genannten<br />

Studie von 2005, die ebenfalls aus dem Wirtschaftsministerium<br />

kam. Die Infrastruktur kann somit<br />

ebenfalls schrittweise entwickelt werden -soweit das<br />

technisch möglich ist. Eine gesamte vorauseilende<br />

Infrastrukturerneuerung würde nur zu einer unwirtschaftlichen<br />

Kapitalbindung führen.<br />

Nur Teilflächen für gewerbliche Nutzung ausweisen<br />

Es wird auf die Abwägung zur Stellungnahme des<br />

Einwenders zum Vorentwurf des Bebauungsplanes<br />

vom März 2<strong>01</strong>3 verwiesen. Für einen größeren Teil<br />

der Flächen werden Verkaufsverhandlungen mit potentiellen<br />

Investoren geführt, so dass gewerbliche<br />

Nutzungen erwartet werden und hierfür Planungsvoraussetzungen<br />

geschaffen werden müssen. Die Bezeichnung<br />

der vom Magistrat ins Gespräch gebrachten<br />

Projekte Altreifen-Pyrolyse und Algenzucht als „Phantomprojekte“<br />

wird als polemisch zurückgewiesen, beide<br />

Projekte werden weiterhin ernsthaft verfolgt. Die<br />

Bauleitplanung kann nicht durch ein abschnittsweises,<br />

für jedes verkaufte Grundstück extra durchgeführtes<br />

Bauleitplanverfahren erfolgen. Vielmehr zielt das Bauleitplanverfahren<br />

auf die Umsetzung eines Gesamtkonzeptes.<br />

Eine abschnittsweise Beplanung wäre im<br />

Übrigen deutlich teurer als eine Gesamtbeplanung.<br />

Keine Splitternutzung<br />

Durch die Bauleitplanung wird die Entwicklung der<br />

Infrastruktur nur vorbereitet. Zur Umsetzung sind,<br />

ebenso wie zur Umsetzung konkreter Bauvorhaben,<br />

Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Eine schrittweise<br />

Entwicklung der Infrastruktur wird durch die<br />

Schaffung von Baurecht durch das Bauleitplanverfahren<br />

nicht ausgeschlossen oder präjudiziert.<br />

(kursiv = überarbeitet)<br />

16


Weiterhin wird der Stadtverordnetenversammlung empfohlen,<br />

den erneuten endgültigen Beschluss zu fassen.<br />

Abstimmung:<br />

Bei zehn anwesenden Ausschussmitgliedern sieben Ja-<br />

Stimmen und drei Nein-Stimmen.<br />

Zu Punkt 1/9:<br />

Gegenstand:<br />

Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 60 zur Ausweisung<br />

eines Gewerbegebietes in der ehemaligen Ostpreußenkaserne<br />

einschl. Standortschießanlage;<br />

hier: Erneute Abwägung über die während der öffentlichen<br />

Auslegung eingegangenen Stellungnahmen<br />

der Träger öffentlicher Belange und von<br />

Bürgern und erneuter Satzungsbeschluss<br />

Zur Sache spricht Herr Stadtverordnetenvorsteher Marx.<br />

Beschluss:<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung<br />

erneut über die während der öffentlichen<br />

Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />

Belange und von Bürgern wie folgt zu entscheiden:<br />

Regierungspräsidium Kassel<br />

Dez. 21/2L - Regionalplanung<br />

Steinweg 6<br />

34117 Kassel<br />

Stellungnahme vom 09.10.2<strong>01</strong>3<br />

Am 10.06.2<strong>01</strong>3 hat der Zentralausschuss der Regionalversammlung<br />

Nordhessen entschieden, dass eine<br />

Ausweisung der früheren Standortschießanlage als<br />

gewerbliche Baufläche von Seiten der Regionalplanung<br />

zugelassen wird. Damit sind die diesbezüglichen<br />

Bedenken in meiner Stellungnahme von 17.04.2<strong>01</strong>3<br />

ausgeräumt.<br />

Auch die Maßgabe der Abweichungszulassung zum<br />

Einzelhandelsausschluss auf der zugelassenen Fläche<br />

haben sie umgesetzt; ich empfehle allerdings, die<br />

Festsetzung zum Einzelhandelsausschluss noch städtebaulich<br />

zu begründen (z.B. mit den gewerblichen<br />

Entwicklungszielen, Ihrem Einzelhandelskonzept etc.).<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Anregung wird gefolgt und die Begründung redaktionell<br />

um eine Begründung zum Einzelhandelsausschluss<br />

ergänzt.<br />

Auch meine übrigen Anregungen haben Sie in dem<br />

jetzt vorgelegten Planentwurf sachgerecht berücksichtigt,<br />

so dass aus regionalplanerischer Sicht keine<br />

Bedenken mehr vorgetragen werden.<br />

Ohne den Planentwurf im Einzelnen geprüft zu haben,<br />

habe ich allerdings festgestellt, dass Sie unter der Nr.<br />

A 1. der Textfestsetzungen Anlagen für sportliche<br />

Zwecke zunächst als allgemein zulässig erklären und<br />

dass sie kurz danach als kein Bestandteil des Bebauungsplans<br />

bezeichnet werden. Ich rege an, hier eine<br />

eindeutige und zweifelsfreie Festsetzung zu treffen.<br />

Anlagen für sportliche Zwecke sollen, wie auch aus<br />

der Begründung sowie dem Vorentwurf des Bauleitplans<br />

zu ersehen ist, nicht zugelassen werden, da sie<br />

auch in anderen Baugebietstypen verwirklicht werden<br />

können (Begründung Nr. 4.1, S. 12). Die Festsetzung,<br />

dass sie allgemein zulässig sind, ist daher ein redaktioneller<br />

Fehler, der entsprechend korrigiert wird.<br />

17


Diese Stellungnahme berührt keine Entscheidungen<br />

nach anderen Rechtsvorschriften.<br />

Regierungspräsidium Kassel<br />

Dez. 26 - Obere Forstbehörde<br />

Steinweg 6<br />

34117 Kassel<br />

Stellungnahme vom 30.09.2<strong>01</strong>3<br />

Als Obere Forstbehörde nehme ich zu den Planungsunterlagen<br />

wie folgt Stellung:<br />

Es wird nicht zu Beeinträchtigungen von Wald im Sinn<br />

des Hessischen Waldgesetzes (HWald_G) kommen.<br />

Gegen die Planung bestehen aus forstrechtlicher Sicht<br />

keine Bedenken.<br />

Hinweis zum Umweltbericht zum B-Plan Nr. 60:<br />

Die Bezeichnung Wald ist hier nicht im forstrechtlichen<br />

Sinne sondern als Biotop-Bezeichnung zu verstehen.<br />

Falsch ist die Gemarkungsbezeichnung <strong>Homberg</strong>. Sie<br />

wird in Gemarkung Mörshausen geändert.<br />

Der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 60 wird<br />

entsprechend korrigiert.<br />

<br />

<br />

<br />

Seite 40 und 51: Die Gebüschflächen bei der<br />

Schießanlage sind kein Wald im Sinne des<br />

HWaldG. Daher sollte der Zusatz „(Wald)“ entfernt<br />

werden.<br />

Seite 56: Ausgleichsmaßnahme 2: Das Flurstück<br />

8/3, Flur 9, Gemarkung <strong>Homberg</strong> ist Teil der<br />

Wohnbebauung von <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>). Das Flurstück<br />

8/4, Flur 9, Gemarkung <strong>Homberg</strong> existiert<br />

nicht.<br />

Seite 57: Bei Ausgleichsmaßnahme 5 muss es<br />

statt „Flur 2“ „Flur 3“ heißen.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

Hessisches Waldgesetz (HWaldG) vom 27. Juni 2<strong>01</strong>3<br />

(GVBl I 2<strong>01</strong>3, S. 458).<br />

Diese Stellungnahme ist mit dem Forstamt Neukirchen<br />

abgestimmt. Das Forstamt Neukirchen erhält eine<br />

Kopie dieser Stellungnahme.<br />

Regierungspräsidium Kassel<br />

Abt. Umwelt- und Arbeitsschutz<br />

Dez. 31.1 - bis 31.4<br />

Steinweg 6<br />

34117 Kassel<br />

Stellungnahme vom 12.09.2<strong>01</strong>3<br />

Wasserwirtschaftliche Stellungnahme<br />

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen zu dem o.<br />

g. Vorhaben unter Bezug auf die von mir zu vertretenden<br />

Belange keine grundsätzlichen Bedenken.<br />

Ich verweise auf meine Stellungnahme vom 10. April<br />

2<strong>01</strong>3, Az.: w. v.. Diese behält weiterhin ihre Gültigkeit.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Über die eingegangene Stellungnahme vom<br />

10.04.2<strong>01</strong>3 wurde bereits im Magistrat am 06.06.2<strong>01</strong>3<br />

beraten. Über den Beschluss wurden die einzelnen<br />

Fachdezernate am 18.07.2<strong>01</strong>3 informiert.<br />

Stellungnahme vom 10.04.2<strong>01</strong>3<br />

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen zu dem o.<br />

g. Vorhaben unter Bezug auf die von mir zu vertretenden<br />

Belange keine Bedenken.<br />

Seitens der Fachdezernate werden folgende Hinweise<br />

und Anregungen genannt:<br />

18


Dez. 31.1 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung<br />

Die Zuständigkeit für o. g. Vorhaben liegt beim Kreisausschuss<br />

des Schwalm-Eder-Kreises, Wasser- und<br />

Bodenschutz, in <strong>Homberg</strong>.<br />

Dez. 31.2 - Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz<br />

Die Belange des Dezernates 31.2 werden in Bezug auf<br />

o. g. Vorhaben nicht berührt.<br />

Dez. 31.3 - Kommunales Abwasser, Gewässergüte<br />

Die Zuständigkeit für o. g. Vorhaben liegt beim Kreisausschuss<br />

des Schwalm-Eder-Kreises, Wasser- und<br />

Bodenschutz, in <strong>Homberg</strong>.<br />

Dez. 31.4 - Industrielles Abwasser,<br />

wassergefährdende Stoffe<br />

Die Zuständigkeit für o. g. Vorhaben liegt beim Kreisausschuss<br />

des Schwalm-Eder-Kreises, Wasser- und<br />

Bodenschutz, in <strong>Homberg</strong>.<br />

Regierungspräsidium Kassel<br />

Dez. 31.5 - Altlasten, Bodenschutz<br />

Steinweg 6<br />

34117 Kassel<br />

Stellungnahme vom 19.09.2<strong>01</strong>3<br />

Zum vorgenannten Vorhaben habe ich bereits im April<br />

2<strong>01</strong>3 Stellung genommen. Die Prüfung der nun vorgelegten<br />

Planunterlagen verursacht keine Änderung<br />

dieser Stellungnahme.<br />

Stellungnahme vom 09.04.2<strong>01</strong>3<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Ein entsprechender Hinweis zur Aufnahme der ehemaligen<br />

Kaserne in die Altflächendatei des Landes Hessen<br />

wurde in die Textlichen Festsetzungen als nachrichtliche<br />

Übernahme mit aufgenommen.<br />

Gegen die Änderungen der o. g. Flächennutzungspläne<br />

bestehen aus altlastenfachlicher Sicht keine<br />

Bedenken. Für die Geltungsbereiche sind in der Altflächendatei<br />

des Landes Hessen keine relevanten Flächen<br />

eingetragen.<br />

Die Flächen, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen<br />

umgegangen wurde, sind nach Kenntnis des Dezernats<br />

zurückgebaut und saniert. Dennoch sind Restbelastungen<br />

im Bereich ehem. Betankungs- und Fahrzeugwaschanlage<br />

etc. nicht ausgeschlossen. Ich werde<br />

die ehem. Kaserne daher in die Altflächendatei des<br />

Landes Hessen aufnehmen.<br />

Im Zuge der Bauplanung der geplanten Photovoltaikanlagen<br />

ist für die Betriebseinstellung eine Rückbauplanung<br />

zu erarbeiten.<br />

Regierungspräsidium Kassel<br />

Dez. 33 - Immissionsschutz<br />

Steinweg 6<br />

34117 Kassel<br />

Stellungnahme vom 26.09.2<strong>01</strong>3<br />

Aus immissionsschutzfachlicher Sicht werden zu dem<br />

o. g. Bauleitplanverfahren keine Anregungen oder<br />

Bedenken vorgebracht.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Regierungspräsidium Kassel<br />

Dez. 34 - Bergaufsicht<br />

Hubertusweg 19<br />

36251 Bad Hersfeld<br />

Stellungnahme vom 27.09.2<strong>01</strong>3<br />

19


Vom Dezernat Bergaufsicht öffentlich-rechtliche Belange<br />

des Bergbaus stehen den Planungen nicht entgegen.<br />

Hinsichtlich des Geltungsbereiches 1 verweise ich<br />

nochmals auf meine Ausführungen in der Stellungnahme<br />

vom 12.04.2<strong>01</strong>3, welche weiterhin Bestand hat.<br />

Hinweis zu den Geltungsbereichen 2 - 8 (Ausgleichsflächen<br />

1-7):<br />

Ausweislich hier vorhandener Unterlagen wird darauf<br />

hingewiesen, dass die Geltungsbereiche 3, 7 und 8<br />

(Ausgleichsflächen 2, 6 und 7) von je einem Bergwerksfeld<br />

auf Braunkohle der E.ON, Postfach 11<br />

65,34577 Borken überdeckt wird.<br />

Es wird empfohlen, die Bergwerkseigentümerin zu den<br />

Planungen zu hören.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

In der Stellungnahme vom 12.04.2<strong>01</strong>3 wurden keine<br />

Bedenken geäußert.<br />

Die E.ON Kraftwerke GmbH in Borken wurde am Verfahren<br />

beteiligt, hier wurden keine Bedenken geäußert.<br />

Das Hess. Landesamt für Umwelt und Geologie wurde<br />

am Verfahren beteiligt, hier wurde keine Stellungnahme<br />

abgegeben.<br />

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass sich im<br />

Geltungsbereich 3 (Ausgleichsfläche 2) ein Gebiet<br />

oberflächennaher Lagerstätten auf Basalt befindet,<br />

welches im Regionalen Raumordnungsplan für Nordhessen<br />

(ROPN) ausgewiesen ist.<br />

Da dieser Belang vom Hessischen Landesamt für<br />

Umwelt und Geologie, Rheingaustraße 186, 65204<br />

Wiesbaden, wahrgenommen wird, ist deren Stellungnahme<br />

zu beachten.<br />

Diese Stellungnahme schließt die Belange anderer<br />

Dezernate des Regierungspräsidiums Kassel nicht ein.<br />

Der Kreisausschuss<br />

des Schwalm-Eder-Kreises<br />

FB 60 - Untere Bauaufsichtsbehörde<br />

Waßmuthshäuser Straße 52<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

Stellungnahme vom 23.09.2<strong>01</strong>3<br />

Gegen die geplante Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 60 der Stadt/Gemeinde <strong>Homberg</strong> bestehen keine<br />

baurechtlichen Bedenken.<br />

Hinweis:<br />

Anlagen für sportliche Zwecke sind im GE allgemein<br />

zulässig und gehören nicht zu den ausnahmsweise<br />

zulässigen Anlagen (Widerspruch in den textlichen<br />

Festsetzungen!).<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die entsprechende Textliche Festsetzung wird redaktionell<br />

geändert. Anlagen für sportliche Zwecke bleiben<br />

danach weiterhin nicht zulässig.<br />

Der Kreisausschuss<br />

des Schwalm-Eder-Kreises<br />

FB 60.4 - Untere Naturschutzbehörde<br />

Waßmuthshäuser Straße 52<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

Stellungnahme vom 19.09.2<strong>01</strong>3<br />

Aus den von uns in der Bauleitplanung zu vertretenden<br />

Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

nehmen wir zu o. g. Maßnahme(n) wie folgt<br />

Stellung:<br />

1. Der Biotopschutz gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) wird bei der Planung<br />

berücksichtigt.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und<br />

beachtet.<br />

Die Betroffenen und deren durch Pachtverträge betroffenen<br />

Belange werden bei der Planung und Ausführung<br />

von Bauarbeiten berücksichtigt.<br />

Die Bedeutung der Schäferei Rindt für den Erhalt und<br />

die Pflege der Ausgleichsverpflichtungen ist der Stadt<br />

20


2. Der Artenschutz gemäß § 37 ff Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) wird bei Einhaltung<br />

und Umsetzung der vom Büro für faunistische<br />

Fachfragen getroffenen Empfehlungen vom<br />

26.08.2<strong>01</strong>3 berücksichtigt.<br />

Im Vorfeld der Arbeiten sowie bei Planung<br />

und Ausführung der Bauarbeiten zur Anlage<br />

des Gewässers bitten wir um Einbindung der<br />

Schäferei Rindt.<br />

Die Rahmenbedingungen der Agrarförderung<br />

bei Umsetzung der Maßnahme sind zu berücksichtigen.<br />

Die Teiche/Tümpel sind als<br />

Landschaftselemente in der Agrarförderung<br />

ebenfalls zu berücksichtigen.<br />

Bestehende Pachtverträge sind entsprechend<br />

anzupassen, dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass der Betrieb durch die Nutzung einen<br />

wesentlichen Beitrag zum Erhalt und zur<br />

Pflege der Ausgleichsverpflichtungen beiträgt.<br />

<strong>Homberg</strong> bewusst und wird bei allen Projekten berücksichtigt.<br />

Die Erschließung erfolgt nicht nur über die südliche<br />

Panzerstraße sondern auch über die Ostpreußenkaserne<br />

und dann über die nördliche Panzerstraße.<br />

Die aus dem Bebauungsplan Nr. 6 Caßdorf resultierenden<br />

Ökopunkte stehen für den Ausgleich des Bebauungsplanes<br />

Nr. 60, ehem. Ostpreußenkaserne, zur<br />

Verfügung.<br />

Die Gemarkungsbezeichnung wird redaktionell von<br />

<strong>Homberg</strong> in Mörshausen geändert.<br />

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es<br />

sich bei der Anlage des Ersatzlaichgewässers<br />

um eine Maßnahme des Artenschutzes handelt.<br />

Sollte die Erschließung der ehemaligen<br />

Standortschießanlage über die südliche<br />

Panzerstraße vor teilweisem Rückbau der<br />

Panzerwaschanlage erfolgen, kann das eine<br />

Sperrung der Straße zu Zeiten der Amphibienwanderung<br />

oder die Errichtung eines<br />

Amphibienschutzzaunes zur Folge haben.<br />

Die erforderliche naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung<br />

für das Umsetzen der<br />

Amphibien ist in einem separaten Verfahren<br />

zu beantragen.<br />

3. Das Europäische Netz „Natura 2000“ gemäß<br />

§ 31 ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />

wird bei der Planung durch die in Auftrag gegebene<br />

FFH-Vorprüfung berücksichtigt. Bei<br />

Beachtung der Vermeidungsmaßnahmen<br />

sind keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

des FFH-Gebietes zu erwarten.<br />

Bis die Straße<br />

nördlich des Herzberges und der Anschluss<br />

an die Zorngrabenstraße noch nicht gebaut<br />

ist, ist die Straße zum Schutz des angrenzenden<br />

FFH-Gebietes vor unbefugtem Befahren<br />

mittels Schranke zu sperren.<br />

Hinsichtlich der Eingriffsregelung gemäß § 1a BauGB<br />

i. V. m. § 18 BNatSchG bitten wir folgende Anregungen<br />

und Hinweise zu beachten:<br />

Hinsichtlich der Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche<br />

1 ist festzustellen, dass die Maßnahmen bereits teilweise<br />

umgesetzt worden sind.<br />

Im Geltungsbereich 3 Ausgleichsfläche 2 ist die Gemarkungsangabe<br />

in Lagebezeichnung Lamberstück-<br />

Auf der Heide-In den Birken Flur Mörshausen zu ändern.<br />

Der Kreisausschuss<br />

des Schwalm-Eder-Kreises<br />

FB 32.2 - Wasser- und Bodenschutz<br />

Waßmuthshäuser Straße 52<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

21


Stellungnahme vom 24.09.2<strong>01</strong>3<br />

Gegen die o. a. Planung bestehen aus wasseraufsichtlicher<br />

und bodenschutzrechtlicher Sicht keine<br />

Bedenken.<br />

Bezüglich der Beurteilung der erforderlich werdenden<br />

Wasserversorgung des Plangebietes und ob das<br />

Plangebiet von Altlasten betroffen ist, ist die Zuständigkeit<br />

des Regierungspräsidiums in Kassel gegeben.<br />

Der Kreisausschuss<br />

des Schwalm-Eder-Kreises<br />

FB 32.5.1 - Straßenverkehr<br />

Waßmuthshäuser Straße 52<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Das Regierungspräsidium Kassel wurde am Verfahren<br />

beteiligt.<br />

Stellungnahme vom 17.09.2<strong>01</strong>3<br />

Im Planungsgebiet liegt die straßenverkehrsbehördliche<br />

Zuständigkeit beim Bürgermeister der Stadt<br />

<strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>).<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Verkehrsbehörde bei der Stadt <strong>Homberg</strong> wurde<br />

am Verfahren beteiligt, hier wurden keine Bedenken<br />

vorgebracht.<br />

Der Kreisausschuss<br />

des Schwalm-Eder-Kreises<br />

FB 37.1 - II - Vorbeugender Brandschutz<br />

Waßmuthshäuser Straße 52<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

Stellungnahme vom 09.09.2<strong>01</strong>3<br />

Es bestehen keine brandschutztechnischen Bedenken,<br />

wenn die nachfolgend aufgeführten Hinweise beachtet<br />

werden:<br />

<br />

Die Zufahrtswege und Stellflächen für die Feuerwehr<br />

sind gem. der "Muster-Richtlinie über Flächen<br />

für die Feuerwehr" (Fassung Juli 1998) so<br />

auszubauen und herzurichten, dass sie mit 16 t-<br />

Fahrzeugen befahren werden können.<br />

Auf die erforderliche Mindestbreite der Wege gemäß<br />

der "Muster-Richtlinie über Flächen für die<br />

Feuerwehr" wird besonders hingewiesen.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und<br />

beachtet.<br />

In die brandschutztechnischen Überlegungen wurde<br />

der Stadtbrandinspektor mit einbezogen.<br />

<br />

<br />

Zur Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung<br />

verweisen wir auf das DVGW<br />

Arbeitsblatt W 405.<br />

Der Mindestdurchmesser der Wasserleitung darf<br />

nicht unter NW 100 liegen, der Fließüberdruck in<br />

Löschwasserversorgungsanlagen darf bei maximaler<br />

Löschwasserentnahme 1,5 bar (0,15 MPa)<br />

nicht unterschreiten.<br />

Zur Brandbekämpfung muss die erforderliche<br />

Löschwassermenge für eine Löschzeit von<br />

mind. 2 Stunden zur Verfügung stehen. Die<br />

erforderliche Löschwassermenge beträgt<br />

- in Wohngebieten mind. 800 I/min,<br />

- in Gewerbegebieten und Sondergebieten für<br />

Gewerbe mind. 1.600 I/min bis 3.200 I/min,<br />

- in Industriegebieten mind. 3.200 I/min.<br />

Im Abstand von ca. 100 m sind Hydranten zur<br />

Entnahme von Löschwasser in die Wasserleitung<br />

einzubauen.<br />

22


- Auf eingebaute Unterflurhydranten ist durch<br />

Hinweisschilder gemäß DIN 4066 hinzuweisen.<br />

Die Hinweisschilder sollten nicht<br />

weiter als 10 m vom Hydrant entfernt<br />

angebracht werden. Unterflurhydranten sind<br />

so anzuordnen, dass Zu- und Abfahrten (z. B.<br />

für nachrückende Einsatzfahrzeuge) bei der<br />

Benutzung der Hydranten nicht blockiert<br />

werden. Die Projektierung der Versorgungsleitungen<br />

sollte dementsprechend erfolgen.<br />

- In Gewerbe- und Industriegebieten sind<br />

Überflurhydranten nach DIN 3222 vorzusehen.<br />

Überflurhydranten sind mit dem<br />

A-Anschluss zur Bewegungsfläche der<br />

Feuerwehr gerichtet anzuordnen. Sie sind mit<br />

einem witterungsbeständigen Anstrich zu<br />

versehen und nach DIN 3222 farblich zu<br />

kennzeichnen.<br />

Die Anordnung der Hydranten sollte mit der<br />

Brandschutzdienststelle des Schwalm-Eder-<br />

Kreises abgestimmt werden.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Kann die erforderliche Wassermenge aus der<br />

zentralen Wasserversorgung (Wasserleitung) nicht<br />

in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt<br />

werden, sind zur Ergänzung Feuerlöschteiche o-<br />

der Zisternen mit einzubeziehen.<br />

Die Wasserentnahmestellen dürfen nicht weiter<br />

als 300 m von den betroffenen Objekten entfernt<br />

liegen und müssen für die Feuerwehr zugänglich<br />

sein.<br />

Gebäude, bei denen die Oberkante der Brüstung<br />

notwendiger Fenster oder sonstiger zum Anleitern<br />

bestimmter Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche<br />

liegt und bei denen der zweite Rettungsweg<br />

über Leitern der Feuerwehr führt, dürfen<br />

nur dann errichtet werden, wenn die erforderlichen<br />

Rettungsgeräte von der Feuerwehr vorgehalten<br />

werden bzw. innerhalb der Hilfeleistungsfrist von<br />

10 Min. nach Alarmierung einsatzbereit vor Ort<br />

sind.<br />

Jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen<br />

muss in diesem Fall über Hubrettungsfahrzeuge<br />

erreichbar sein.<br />

Die hierzu erforderlichen Aufstellflächen sind<br />

gemäß der "Muster-Richtlinie über Flächen für die<br />

Feuerwehr" auszubilden.<br />

Bei der Einrichtung verkehrsberuhigter Zonen sind<br />

die Einsatzmöglichkeiten der Feuerwehr in jedem<br />

Fall zu berücksichtigen.<br />

Die örtliche Feuerwehr sollte bei der Planung<br />

beteiligt werden.<br />

Der Kreisausschuss<br />

des Schwalm-Eder-Kreises<br />

FB 53 - Gesundheit, Verbraucherschutz und<br />

Veterinärwesen<br />

Waßmuthshäuser Straße 52<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

Stellungnahme vom 17.09.2<strong>01</strong>3<br />

Nach Prüfung der Antragsunterlagen bestehen seitens<br />

des Gesundheitsamtes keine Bedenken gegen die o.<br />

g. Bauleitplanung.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

23


Der Kreisausschuss<br />

des Schwalm-Eder-Kreises<br />

FB 80 - Wirtschaftsförderung<br />

Parkstraße 6<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

Stellungnahme vom 13.09.2<strong>01</strong>3<br />

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60<br />

besteht aus unserer Sicht keine Bedenken.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Kreisausschuss<br />

des Schwalm-Eder-Kreises<br />

FB 83 - Landwirtschaft und Landentwicklung<br />

Schladenweg 39<br />

34560 Fritzlar<br />

Stellungnahme vom 20.09.2<strong>01</strong>3<br />

Aus landwirtschaftlicher Sicht werden zu den o. a.<br />

Planungen weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Landesamt für Denkmalpflege Hessen<br />

- Baudenkmalpflege -<br />

Ketzerbach 10<br />

35097 Marburg<br />

Stellungnahme vom 23.09.2<strong>01</strong>3<br />

Aus der Sicht der Baudenkmalpflege werden gegen<br />

oben bezeichnetes Verfahren keine Bedenken erhoben.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der hiesigen Abteilung Bodendenkmalpflege bleibt<br />

eine gesonderte Stellungnahme vorbehalten.<br />

Der Bürgermeister der Kreisstadt <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

als Ordnungsbehörde<br />

Verkehrsbehörde<br />

Rathausgasse 1<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

Stellungnahme vom 18.09.2<strong>01</strong>3<br />

Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht bestehen keine<br />

Bedenken.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Hessen Mobil<br />

Straßen- und Verkehrsmanagement<br />

Untere Königsstraße 95<br />

34117 Kassel<br />

Stellungnahme vom 09.10.2<strong>01</strong>3<br />

Der Magistrat der Stadt <strong>Homberg</strong> hat die Entwürfe o.<br />

g. Bauleitpläne sowie deren öffentliche Auslegung in<br />

der Zeit vom 099.09.-10.10.2<strong>01</strong>3 beschlossen.<br />

Die Forderungen unserer Stellungnahme vom<br />

16.04.2<strong>01</strong>3 sind berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen<br />

worden.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Durch die gegenüber den Vorentwürfen vorgenommenen<br />

wesentlichen Änderungen (Wegfall des SO-<br />

Gebiets Asylunterkunft, Gewerbegebiet statt Industriegebiet<br />

und Ausweisung der südlichen Gehölzfläche als<br />

Wald) werden relevante Belange von Hessen Mobil<br />

24


nicht berührt.<br />

Unter Bezug auf unsere Stellungnahme vom<br />

16.04.2<strong>01</strong>3 bestehen gegen den Bebauungsplan Nr.<br />

60 „Ostpreußenkaserne“ keine Einwände.<br />

Amt für Bodenmanagement <strong>Homberg</strong><br />

Flurneuordnung<br />

Waßmuthshäuser Str. 54<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

Stellungnahme vom 08.10.2<strong>01</strong>3<br />

Belange, die in der Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde<br />

liegen, werden von der Bauleitplanung der<br />

Kreisstadt <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>) nicht berührt<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Deutsche Bahn AG<br />

DB Immobilien<br />

Region Mitte<br />

Camberger Straße 10<br />

60327 Frankfurt/Main<br />

Stellungnahme vom 11.09.2<strong>01</strong>3<br />

Auf Basis der uns vorliegenden Unterlagen übersendet<br />

Ihnen die DB Immobilien hiermit folgende Gesamtstellungnahme<br />

als Träger öffentlicher Belange zum o. g.<br />

Verfahren.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Gegen die 124 Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

und den Bebauungsplan Nr. 60 „Ostpreußenkaserne“<br />

der Gemeinde <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>) bestehen keine grundsätzlichen<br />

Bedenken.<br />

Auf die durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung<br />

der Bahnanlagen entstehenden Immissionen (insbesondere<br />

Luft- und Körperschall, usw.) sowie auf die<br />

einzuhaltenden Schutzräume und Schutzabstände im<br />

Bereich von 110 KV Bahnstromfreileitungen wird vorsorglich<br />

hingewiesen. Planfestgestellte und gewidmete<br />

Bahnanlagen sind nachrichtlich als solche darzustellen.<br />

Sie unterliegen nicht der Planungshoheit der Gemeinde.<br />

Nahverkehr Schwalm-Eder GmbH<br />

Parkstraße 6<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

Stellungnahme vom 07.10.2<strong>01</strong>3<br />

Nach Prüfung der uns vorgelegten Unterlagen teilen<br />

wir mit, dass keine Einwendungen gegen das o. g.<br />

Vorhaben bestehen.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Deutsche Telekom Technik GmbH<br />

Technische Infrastruktur Niederlassung Mitte<br />

Produktion Technische Infrastruktur Fulda<br />

Am Fieseler Werk 19 - 23<br />

34253 Lohfelden<br />

Stellungnahme vom 24.09.2<strong>01</strong>3<br />

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom<br />

genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte<br />

i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche<br />

Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt,<br />

alle Recht und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen<br />

sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen<br />

und dementsprechend die erforderlichen<br />

Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Zur Zeit erarbeitet die HLG als Verfahrensträger ein<br />

Erschließungskonzept für die Infrastrukturertüchtigung<br />

der Kasernen. Im Rahmen der Projektsteuerung wurden<br />

alle Ver- und Entsorger in die Planung einbezogen.<br />

Deren Belange werden bei der Erschließung<br />

des Areals berücksichtigt.<br />

25


nehmen wir wie folgt Stellung:<br />

Das gesamte Gebiet mit den bestehenden Gebäuden<br />

ist zurzeit über einen Abschlusspunkt im Gebäude<br />

Waßmuthshäuser Straße 45 per bundeseigenen Privatnetz<br />

versorgt. Dieses private Netz dürfen wir nicht<br />

ohne weiteres für die Versorgung zukünftiger Nutzer<br />

verwenden.<br />

Es muss daher ein grundlegendes Telekommunikationsversorgungskonzept<br />

erarbeitet werden. In ähnlich<br />

gelagerten Fällen wurde das private Netz mit Planunterlagen<br />

an die Telekom übereignet. Mit entsprechenden<br />

Anpassungsarbeiten konnte dann die Versorgung<br />

der Gebäude sichergestellt werden.<br />

Andernfalls müssen neue Kabel ausgelegt werden.<br />

Der Aufbruch der vorhandenen Panzerstraßen wird<br />

aus Kostengründen vermieden. Das Gelände würde<br />

daher oberirdisch verkabelt. Wie die zukünftige Versorgung<br />

der Gebäude aussehen wird, wollen wir zum<br />

jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht festlegen.<br />

Möglicherweise ist auch bereits ein Leerrohrnetz vorhanden,<br />

welches ggf. von uns genutzt werden könnte.<br />

Falls bereits Gedanken oder Planungen zur telekommunikationstechnischen<br />

Versorgung vorhanden sind,<br />

so wären wir dankbar, wenn Sie uns diese bekannt<br />

geben würden.<br />

Die Telekom orientiert sich beim Ausbau ihrer Festnetzinfrastruktur<br />

unter anderem an den technischen<br />

Entwicklungen und Erfordernissen. Insgesamt werden<br />

Investitionen nach unternehmerischen Gesichtspunkten<br />

geplant.<br />

Dies bedeutet, dass die Telekom bei bereits bestehender<br />

oder geplanter Infrastruktur eines alternativen<br />

Anbieters nicht automatisch eine zusätzliche eigene<br />

Infrastruktur errichtet.<br />

E.ON Kraftwerke GmbH<br />

Kleinengliser Straße<br />

34582 Borken (Hessen)<br />

Stellungnahme vom 16.09.2<strong>01</strong>3<br />

Wie mit Schreiben vom 26.03.2<strong>01</strong>3 bereits dargelegt,<br />

bestehen von unserer Seite gegen die von Ihnen dargelegten<br />

Planungsänderungen keine Einwände.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Koordinierungsbüro<br />

für Raumordnung und Stadtentwicklung<br />

Kurfürstenstraße 9<br />

34117 Kassel<br />

Stellungnahme vom 14.10.2<strong>01</strong>3<br />

Wir haben die oben genannten Pläne geprüft und<br />

festgestellt, dass nach unserem Kenntnisstand Interessen<br />

der gewerblichen Wirtschaft nicht nachteilig<br />

berührt werden.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Daher haben wir keine Anregungen oder Bedenken<br />

vorzutragen.<br />

Hessische Gesellschaft<br />

für Ornithologie und Naturschutz e.V.<br />

Arbeitskreis Schwalm-Eder<br />

Frau Alke Schrader<br />

Spielgasse 1<br />

34560 Fritzlar<br />

26


Stellungnahme vom 29.09.2<strong>01</strong>3<br />

Zu den o. g. Maßnahmen der Kreisstadt <strong>Homberg</strong><br />

(<strong>Efze</strong>) bestehen seitens der Hessischen Gesellschaft<br />

für Ornithologie und Naturschutz (HGON Schwalm-<br />

Eder) keine grundsätzlichen Einwände.<br />

Die nunmehr vorgelegten ausführlichen Gutachten<br />

fordern volle Beachtung.<br />

Jedoch bleiben noch immer gewisse Unklarheiten, z.<br />

B. über genaue Lage und Flächenanteile von geplanten<br />

Versiegelungen sowie die Nutzung oder Veränderung<br />

von bestehenden Gebäuden. Daher bitte ich<br />

weiterhin freundlich um Beteiligung an künftig vorgesehenen<br />

Maßnahmen in diesem Bereich.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Bei einem Bebauungsplan wird üblicherweise die genaue<br />

Lage von Versiegelungen und Bebauungen nicht<br />

festgelegt. Festgelegt werden lediglich Baufenster, in<br />

denen Versiegelungen bis zum maximalen Umfang,<br />

der durch die Grundflächenzahl definiert ist, möglich<br />

sind. Auch für Nutzung oder Veränderungen an Gebäuden<br />

trifft der Bebauungsplan nur Festsetzungen,<br />

die das allgemeine Maß der baulichen Nutzung sowie<br />

die zulässige Art der baulichen Nutzung betreffen.<br />

Der Gemeindevorstand<br />

der Gemeinde Frielendorf<br />

Ziegenhainer Straße 2<br />

34621 Frielendorf<br />

Stellungnahme vom 11.09.2<strong>01</strong>3<br />

Bei den vorgesehenen Planungen werden die Interessen<br />

der Gemeinde Frielendorf nicht berührt.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Anregungen oder Bedenken haben wir keine vorzubringen.<br />

Gemeindevorstand<br />

der Gemeinde Wabern<br />

Landgrafenstraße 9<br />

34590 Wabern<br />

Stellungnahme vom 10.09.2<strong>01</strong>3<br />

Gegen die 124. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 der<br />

Kreisstadt <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>) besteht seitens der Gemeinde<br />

Wabern keine Bedenken und Anregungen.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Magistrat<br />

der Stadt Borken (Hessen)<br />

Am Rathaus 7<br />

34582 Borken (Hessen)<br />

Stellungnahme vom 10.10.2<strong>01</strong>3<br />

Durch die 124. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60<br />

werden die Belange der Stadt Borken (Hessen) nicht<br />

berührt und somit werden für diese Planung keine<br />

Anregungen und Bedenken vorgebracht.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Kreisbauernverband<br />

Schwalm-Eder e. V.<br />

Rudolf-Harbig-Straße 4<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

Stellungnahme vom 16.10.2<strong>01</strong>3<br />

Seitens der örtlichen Landwirtschaft und des Kreisbauernverbandes<br />

werden bezüglich des o. g. Bebauungsplanes<br />

folgende Anregungen und Bedenken vorgetragen:<br />

Die Stellungnahme ist verspätet eingegangen. Die<br />

Frist zur Abgabe der Stellungnahme für Träger öffentlicher<br />

Belange war der 11.10.2<strong>01</strong>3. Die Stellungnahme<br />

konnte daher nicht mehr berücksichtigt werden.<br />

Insgesamt wird aus landwirtschaftlicher Sicht die Beplanung<br />

eines ehemaligen Militärgeländes als Gewerbegebiet<br />

begrüßt. Hinsichtlich der geplanten Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahme wird mit der vorgeleg-<br />

27


ten Planung jedoch weit über das Ziel hinaus geschossen.<br />

Dies wird wie folgt begründet:<br />

Auf Seite 26 wird eine Bilanz aufgestellt, nach der<br />

insgesamt eine maximale Neuversiegelung von 8 ha<br />

erfolgt, wenn man von einer bestehenden Versiegelung<br />

von insgesamt 6,4 ha im Gebiet ausgeht. Geht<br />

man bei der Fläche für die Neuversiegelung von Gehölz-,<br />

Ruderal- und sonstigen Grünlandflächen aus,<br />

wäre hierfür ein erheblicher naturschutzrechtlicher<br />

Ausgleich zu erbringen, ohne dass es später bei einer<br />

Nutzung des Gewerbegebietes tatsächlich zu dieser<br />

Versiegelung kommt.<br />

Eine Annahme einer Neuversiegelung von insgesamt<br />

8,06 ha ist aufgrund des vorliegenden Geländes (hängiges<br />

Gelände) absolut unwahrscheinlich. Genauso<br />

unwahrscheinlich ist bei einer späteren Inanspruchnahme<br />

des Kasernengeländes für gewerbliche Bauten<br />

eine vollkommene Beseitigung der derzeitigen Flora<br />

und Fauna. Im Vorfeld hier eine Bilanzierung vorzunehmen<br />

und auf dieser Bilanzierung einen naturschutzrechtlichen<br />

Ausgleich zu verlangen und zu berechnen<br />

erscheint dem Unterzeichner nicht für sinnvoll<br />

bzw. als unangemessen.<br />

Auf dieser Basis erscheint die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher<br />

Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

als vollkommen unangemessen. Als<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist zum einen die<br />

Inanspruchnahme der Biotopwertpunkte in der <strong>Efze</strong>aue<br />

zwischen Caßdorf und der Kläranlage <strong>Homberg</strong><br />

vorgesehen, hiergegen bestehen keine Einwände.<br />

Erhebliche Einwände bestehen jedoch bezüglich der<br />

Ausgleichsmaßnahmen 5 und 6 Neuaufforstungsflächen<br />

Gemarkung Holzhausen Flur 3, Flurstück 95,<br />

181 (1,57 ha) sowie Gemarkung Waßmuthshausen<br />

Flur 3, Flurstück 68/68 (6,61 ha) als Waldneuanlage.<br />

Hier werden in landwirtschaftlicher Produktion befindliche<br />

Flächen der Landwirtschaft dauerhaft entzogen.<br />

Auch wenn es sich bei den landwirtschaftlichen Flächen<br />

um nicht besonders wertvolle landwirtschaftliche<br />

Flächen handelt, sind diese für die in der Region produzierenden<br />

Landwirte wichtige Produktionsflächen,<br />

die dringend benötigt werden.<br />

Die Stadt <strong>Homberg</strong> hat in den vergangenen Jahren in<br />

erheblichem Maße landwirtschaftliche Flächen in Anspruch<br />

genommen. es ist immer wieder schwergefallen,<br />

dass den betroffenen wirtschaftenden Landwirten<br />

adäquate Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden<br />

konnten. Dies zeigt besonders die Situation im Zuge<br />

des Projektes „<strong>Efze</strong>aue“ bei Mühlhausen.<br />

Aus Sicht der Landwirtschaft sollten die Aufforstungsvorhaben<br />

in den geplanten Bereichen zurückgenommen<br />

werden. Besser wäre es adäquate, in der Höhe<br />

angemessene Ausgleichsmaßnahmen entlang von<br />

<strong>Efze</strong>- und Rinneufer, abgesprochen mit den betroffenen<br />

Landwirten, zu schaffen, um nicht weitere landwirtschaftliche<br />

Fläche in Wald umzuwandeln, die von<br />

den wirtschaftenden Betrieben dringend benötigt wird.<br />

Weiterhin wird angeregt, den tatsächlichen Kompensationsbedarf<br />

im Zuge der tatsächlichen Besiedlung des<br />

geplanten Gewerbegebietes und nicht anhand einer<br />

maximal überbaubaren Fläche zu bilanzieren und<br />

diese auch sukzessive umzusetzen.<br />

Wenn die Stadt <strong>Homberg</strong> bei der vorliegenden Maß-<br />

<strong>28</strong>


nahme sehr großzügig mit landwirtschaftlichen Flächen<br />

als Ausgleichsmaßnahme vorgeht, wird sie bei<br />

zukünftiger Inanspruchnahme landwirtschaftlicher<br />

Flächen wahrscheinlich auf erheblichen Widerstand<br />

der Grundstückseigentümer und -nutzer stoßen. Deshalb<br />

bitten wir dringend darum, die Planung bezüglich<br />

der Ausgleichsflächen abzuändern.<br />

Bürgerinitiative Lärmbelästigung B 323/B 254<br />

Herrn Harald Gies<br />

Aueweg 10<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

Stellungnahme vom 05.10.2<strong>01</strong>3<br />

Nach Einsicht in die Bebauungspläne zur ehem. Dörnbergkaserne<br />

und ehem. Ostpreußenkaserne haben wir<br />

im Bebauungsplan Nr. 60 (Ostpreußenkaserne) festgestellt,<br />

dass gegenüber der 1. Offenlage die Unzulässigkeit<br />

von Logistikunternehmen aus den textlichen<br />

Festsetzungen herausgenommen wurde. Stattdessen<br />

soll nun in dem Auslegungsplan ein GE-Gebiet mit<br />

Geräuschkontigentierungen festgesetzt werden. Da im<br />

Bebauungsplan Nr. 57 (Dörnbergkaserne) ebenfalls<br />

GE-Gebiet mit Geräuschkontigentierungen die Unzulässigkeit<br />

von Logistik- und logistikähnlichen betrieben<br />

festgesetzt werden soll, bitten wir Sie, die Unzulässigkeit<br />

von Logistik- und logistikähnlichen Betrieben auch<br />

im Bebauungsplan Nr. 60 wieder mit aufzunehmen.<br />

Das geplante Gewerbegebiet ist aufgrund seiner eher<br />

kleinteiligen Flächezuschnitte und seiner Topographie<br />

für Gewerbe- bzw. Industriebetriebe mit größeren<br />

Flächenansprüchen wie Logistikunternehmen weniger<br />

geeignet. Für diese stehen Flächen im Industrie- und<br />

Gewerbegebiet des Bebauungsplanes Nr. 21 sowie im<br />

Gewerbe- und Industriegebiet in Knüllwald-Remsfeld<br />

zur Verfügung<br />

Herrn<br />

Delf Schnappauf<br />

Altes Parrhaus Wernswig<br />

An der Raiffeisenkasse 3<br />

34576 <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

Stellungnahme vom 10.10.2<strong>01</strong>3<br />

Gewerbeflächenangebot der Stadt überdimensioniert<br />

Die Stadt hat ein großes Gewerbeflächenarsenal, das<br />

über den Bedarf der nächsten Jahre hinausgeht, wie<br />

bereits der Regierungspräsident, Dezernat 21.2 Regionalplanung<br />

mit Schreiben vom 23.<strong>01</strong>.2009 schrieb.<br />

"Es wird angeregt, im Hinblick auf die<br />

sonstigen in <strong>Homberg</strong> vorhandenen Gewerbeflächenoptionen<br />

Remsfeld/Kasernenkonversionen)<br />

den Flächenumfang der Bauleitplanänderunq<br />

nochmals kritisch zu<br />

hinterfragen und auf den zu erwartenden<br />

Bedarf in den kommenden 8-10 Jahren zu<br />

begrenzen."<br />

Zu diesem Zeitpunkt wurden gewerbliche Bauflächen<br />

zwischen der B 254, der Rudolf-Diesel-Straße und<br />

Ludwig-Erhard-Straße mit der Änderung Nr. 68 des<br />

Flächennutzungsplans ausgewiesen. Die neue Gewerbefläche<br />

hat die Größe von 22 ha. Die Anregungen<br />

der Regionalplanung wurden zurückgewiesen mit der<br />

Begründung:<br />

"Das geplante Industriegebiet soll nicht in<br />

Konkurrenz zu dem Gewerbe- und lndustriegebiet<br />

in Knüllwald-Remsfeld stehen, sondern<br />

den Bedarf der bereits ansässigen Betriebe<br />

nach Erweiterungsflächen bedienen.<br />

Entsprechende Anfragen mit einem Einzelflächenbedarf<br />

von ca. 4,0 ha liegen bereits<br />

vor, die Erweiterung eines im Gebiet<br />

ansässigen Logistikunternehmens steht<br />

Gewerbeflächenangebot der Stadt überdimensioniert<br />

Die Entwicklung eines Industriegebietes auf dem Gelände<br />

der ehemaligen Ostpreußenkaserne wurde,<br />

auch im Hinblick auf den Flächenzuschnitt, zugunsten<br />

der Entwicklung eines Gewerbegebietes fallengelassen.<br />

Die Planung ist erforderlich, um die ehemaligen<br />

Bundeswehrstandorte einer sinnvollen Nachnutzung<br />

zuzuführen und um dort keine Brachflächen bzw. städtebauliche<br />

Konfliktzonen entstehen zu lassen.<br />

Da eine Bereitstellung von zusätzlichen Wohnflächen<br />

ausweislich der Bedarfsprognose des neuen Flächennutzungsplans<br />

mittel- bis langfristig nicht erforderlich<br />

sein wird, ist die Anschlussnutzung für gewerbliche<br />

Zwecke die einzig sinnvolle Alternative. Dies wird auch<br />

durch die Darstellungen des Regionalplans bestätigt,<br />

der die Ostpreußenkaserne sowie große Teile der<br />

Dörnbergkaserne als Vorranggebiet Industrie- und<br />

Gewerbe ausweist. Weiterhin wurde dem Abweichungsantrag<br />

der Stadt zugestimmt und auch noch die<br />

ehemalige Standortschießanlage in das Vorranggebiet<br />

einbezogen.<br />

Da die geplanten Gewerbegebiete aufgrund ihrer eher<br />

kleinteiligen Flächenzuschnitte für Gewerbe- bzw.<br />

Industriebetriebe mit größeren Flächenansprüchen<br />

nicht geeignet sind, stellen die ehemaligen Bundeswehrstandorte<br />

eine gute Ergänzung des Industrie- und<br />

Gewerbegebietes des Bebauungsplans Nr. 21 sowie<br />

des Gewerbe- und lndustriegebietes in Knüllwald-<br />

Remsfeld dar.<br />

Insgesamt ist darauf hinzuweisen, dass der Bedarf an<br />

Gewerblichen Bauflächen mittel- bis langfristig nur<br />

29


unmittelbar vor der Realisierung.<br />

Insbesondere für solch größere zusammenhängende<br />

Flächenansprüche sind dagegen<br />

die noch vorhandenen kleinen Restflächen<br />

nicht geeignet. Die Konversionsflächen des<br />

ehemaligen Bundeswehrstandortes<br />

Ostpreußenkaserne sind aufgrund ihrer<br />

topographischen Lage sowie der Nähe zu<br />

<strong>Homberg</strong>er Wohngebieten für die Entwicklung<br />

eines Industriegebietes problematischer zu<br />

beurteilen.“<br />

schwer abschätzbar ist. Ausweislich der bisherigen<br />

Grundstücksverkäufe und -verhandlungen ist ein Bedarf<br />

jedoch eindeutig feststellbar und vorhanden.<br />

2009 beurteilte der Magistrat die Flächen der Ostpreußenkaserne<br />

für die Entwicklung eines Industriegebietes<br />

als problematisch.<br />

Jetzt, im Jahr 2<strong>01</strong>3, soll dort zu den 2009 beschlossenen<br />

22 ha großen Fläche weitere gewerbliche Flächen<br />

hinzukommen: 32 ha in der Ostpreußenkaserne und<br />

14,5 ha in der Dörnbergkaserne.<br />

Im gemeinsamen Gewerbegebiet des Zweckverbandes<br />

Schwalm-Eder-Mitte sind weitere erschlossene<br />

große Gewerbeflächen vorhanden, die seit Jahren<br />

nicht gebraucht wurden.<br />

Bereits 2005 wurde in einer Studie des Hessischen<br />

Wirtschaftsministeriums vor dem Ankauf der Kasernen<br />

gewarnt. Mit der gleichzeitigen Schließung von Kasernen<br />

ist auf dem nordhessischen lmmobilienmarkt ein<br />

Überangebot entstanden, dass die Preise drückt und<br />

somit die Refinanzierung der Grundstücke. Die Überlegungen<br />

in der Studie, große Teile, der Ostpreußenkaserne<br />

zu renaturisieren, ist deshalb gut nachvollziehbar.<br />

Nur Teilflächen für gewerbliche Nutzung ausweisen<br />

Die bisherige Planungsdiskussion über die Nutzung<br />

der Kasernenflächen zeigt, dass es keine realistische<br />

Nutzung für große Teile gibt. Ausnahme ist der technische<br />

‚Bereich der Ostpreußenkaserne. Die Planung<br />

sollte sich nur auf diese Fläche beschränken.<br />

Selbst der Bürgermeister weiß, dass große Teile des<br />

Kasernengeländes nicht verkäuflich sind, weil es keine<br />

Nutzung gibt. Dies hat er in einem Schreiben an den<br />

Stadtverordneten und Kaufinteressenten Reinhard<br />

Fröde selbst formuliert. Die bisher vom Magistrat ins<br />

Gespräch gebrachten Projekte Altreifen-Parolyse und<br />

Algenzucht haben sich als Phantomprojekte herausgestellt.<br />

Ein wirtschaftlich tragfähiger Betrieb ist niergens<br />

zu finden und ebenso in <strong>Homberg</strong> nicht zu erwarten.<br />

Die temporäre Nutzung eines Teiles der ehemaligen<br />

Unterkunftsgebäude für die Erstunterbringung von<br />

Asylbewerbern hat sich auch als illusorisch erwiesen,<br />

was bereits von Anfang an klar war, da es mit den<br />

Abläufen des Asylbewerberverfahrens nicht in Übereinstimmung<br />

zu bringen ist.<br />

Keine Splitternutzung<br />

Die Erneuerung der Infrastruktur auf dem gesamten<br />

Plangebiet ist angesichts der geringen Erwartung von<br />

Nutzern eine hohe Belastung für die bereits verschuldete<br />

Stadt. Für das Gesamtgelände sollte nur in den<br />

Teilbereichen Planungsrecht geschaffen werden, in<br />

denen Interessenten mit realistischen Konzepten vorhanden<br />

sind. Die schrittweise Entwicklung des Gebietes,<br />

angepasst an den tatsächlichen Bedarf wurde<br />

Nur Teilflächen für gewerbliche Nutzung ausweisen<br />

Es wird auf die Abwägung zur Stellungnahme des<br />

Einwenders zum Vorentwurf des Bebauungsplanes<br />

vom März 2<strong>01</strong>3 verwiesen. Für einen größeren Teil<br />

der Flächen werden Verkaufsverhandlungen mit potentiellen<br />

Investoren geführt, so dass gewerbliche<br />

Nutzungen erwartet werden und hierfür Planungsvoraussetzungen<br />

geschaffen werden müssen. Die Bezeichnung<br />

der vom Magistrat ins Gespräch gebrachten<br />

Projekte Altreifen-Pyrolyse und Algenzucht als „Phantomprojekte“<br />

wird als polemisch zurückgewiesen, beide<br />

Projekte werden weiterhin ernsthaft verfolgt. Die<br />

Bauleitplanung kann nicht durch ein abschnittsweises,<br />

für jedes verkaufte Grundstück extra durchgeführtes<br />

Bauleitplanverfahren erfolgen. Vielmehr zielt das Bauleitplanverfahren<br />

auf die Umsetzung eines Gesamtkonzeptes.<br />

Eine abschnittsweise Beplanung wäre im<br />

Übrigen deutlich teurer als eine Gesamtbeplanung.<br />

Keine Splitternutzung<br />

Durch die Bauleitplanung wird die Entwicklung der<br />

Infrastruktur nur vorbereitet. Zur Umsetzung sind,<br />

ebenso wie zur Umsetzung konkreter Bauvorhaben,<br />

Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Eine schrittweise<br />

Entwicklung der Infrastruktur wird durch die<br />

Schaffung von Baurecht durch das Bauleitplanverfahren<br />

nicht ausgeschlossen oder präjudiziert.<br />

30


auch von der Konversionsbeauftragten im Hessischen<br />

Wirtschaftsministerium angeregt. Es ist die angemessene<br />

Reaktion auf die Warung in der bereits genannten<br />

Studie von 2005, die ebenfalls aus dem Wirtschaftsministerium<br />

kam. Die Infrastruktur kann somit<br />

ebenfalls schrittweise entwickelt werden -soweit das<br />

technisch möglich ist. Eine gesamte vorauseilende<br />

Infrastrukturerneuerung würde nur zu einer unwirtschaftlichen<br />

Kapitalbindung führen.<br />

(kursiv = überarbeitet)<br />

Weiterhin wird der Stadtverordnetenversammlung empfohlen,<br />

den erneuten endgültigen Beschluss zu fassen.<br />

Abstimmung:<br />

Bei zehn anwesenden Ausschussmitgliedern sieben Ja-<br />

Stimmen und drei Nein-Stimmen.<br />

Zu Punkt 1/10:<br />

Gegenstand: a) Beschlussfassung über Personalangelegenheiten<br />

hier: Einstellung von Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern für Zwecke der Jugendarbeit<br />

Beschluss:<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung<br />

folgende Beschlüsse zu fassen:<br />

- Einen Angestellten ab 1. Februar <strong>2<strong>01</strong>4</strong>, unbefristet als<br />

Vollbeschäftigten, nach<br />

Entgeltgruppe S 8 Stufe 5, für Zwecke der Jugendarbeit<br />

einzustellen.<br />

- Die in Elternzeit befindliche Angestellte ab 1. Februar<br />

<strong>2<strong>01</strong>4</strong>, unbefristet mit 20<br />

Wochenstunden, nach Entgeltgruppe S 6 Stufe 4, für<br />

Zwecke der Jugendarbeit einzustellen.<br />

- Eine Angestellte, für die in Elternzeit befindliche Mitarbeiterin,<br />

mit 20 Wochenstunden, nach Entgeltgruppe S 6<br />

Stufe 3,ab 1. Februar <strong>2<strong>01</strong>4</strong> befristet bis 26. Februar 2<strong>01</strong>5,<br />

für Zwecke der Jugendarbeit einzustellen.<br />

Abstimmung:<br />

Bei zehn anwesenden Ausschussmitgliedern acht Ja-Stimmen<br />

und zwei Enthaltungen.<br />

Gegenstand:<br />

b) Information über durch den Magistrat beschlossene<br />

Personalangelegenheiten<br />

Herr Bürgermeister Martin Wagner wird entsprechende Informationen geben.<br />

31


Zu Punkt 1/11:<br />

Gegenstand:<br />

Beschluss:<br />

Mittelbereitstellung für Unternehmereinsatz Holzeinschlag<br />

von Laub und Nadelholz im Stadtwald <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>) im<br />

Vorgriff auf den zu beschließenden Haushalt <strong>2<strong>01</strong>4</strong><br />

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung<br />

zu beschließen, den Auftrag für den Unternehmereinsatz<br />

in der Holzernte im Stadtwald <strong>Homberg</strong> (Rahmenvereinbarung<br />

über Betriebsarbeiten) für den Einschlag von<br />

ca. 1.500 fm Laub- und Nadelholz an die Fa. FreKnoWit, Inh.<br />

Frank Freund, <strong>Homberg</strong>-Sondheim im Vorgriff auf den zu beschließenden<br />

Haushalt <strong>2<strong>01</strong>4</strong> zu vergeben.<br />

Die Auftragsvergabe erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung<br />

in Höhe von 30.000,00 €, gemäß § 99 HGO vorläufige Haushaltsführung,<br />

durch die Stadtverordnetenversammlung in der<br />

nächsten Sitzung am 30. Januar <strong>2<strong>01</strong>4</strong>.<br />

Abstimmung:<br />

Bei zehn anwesenden Ausschussmitgliedern neun Ja-Stimmen<br />

und eine Enthaltung.<br />

Zu Punkt 1/12:<br />

Gegenstand:<br />

Beschluss:<br />

Abstimmung:<br />

Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages über einen<br />

Bauplatz im Mühlhäuser Feld<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung<br />

den Kaufvertrag mit der UR-Nr. 872/2<strong>01</strong>3 vom 05.<br />

Dezember 2<strong>01</strong>3 des Notars Eckehard Lischka zu genehmigen.<br />

Bei zehn anwesenden Ausschussmitgliedern zehn Ja-Stimmen.<br />

Zu Punkt 1/13:<br />

Gegenstand:<br />

Sachstandsbericht Konversion<br />

Entfällt.<br />

Zu Punkt 1/14:<br />

Gegenstand:<br />

Anträge<br />

a) des Stadtverordneten Delf Schnappauf vom 30. Oktober 2<strong>01</strong>3<br />

betr. Aussprache über den Bruch des Briefgeheimnisses<br />

Zur Kenntnis genommen.<br />

32


Zu Punkt 1/15:<br />

Gegenstand:<br />

Sachstandsbericht über noch nicht abgearbeitete<br />

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung<br />

Zu Punkt 1/16:<br />

Gegenstand:<br />

Informationen<br />

Zu Punkt 1/17:<br />

Gegenstand:<br />

Anfragen<br />

a) des Stadtverordneten Delf Schnappauf vom 16. Januar <strong>2<strong>01</strong>4</strong><br />

betr. Geplante Algenzuchtanlage<br />

Zur Kenntnis genommen.<br />

Zu Punkt 1/18:<br />

Gegenstand:<br />

Anregungen<br />

Zu Punkt 2:<br />

Gegenstand:<br />

Sachstand Kommunaler Schutzschirm<br />

Laut Herrn Debus hat der Bürgermeister die Verwaltung beauftragt,<br />

alle Aufwendungen auf den Prüfstand zu stellen, da mittlerweile<br />

erste Ergebnisse aus dem Rechnungsjahr 2<strong>01</strong>3 vorliegen.<br />

Das Defizit für den Haushalt <strong>2<strong>01</strong>4</strong> beträgt rund 1,4 Mio. €, evtl. plus<br />

110.000,00 € Konzessionsabgabe Wasser.<br />

Nach den Vorgaben des Regierungspräsidiums Kassel darf das<br />

Defizit lediglich 966.000,00 € betragen.<br />

Herr Debus fragt, ob seitens der Fraktionen Vorschläge gemacht<br />

werden, die die Verwaltung berechnen und prüfen kann.<br />

Herr Jäger bittet um Unterlagen des Haushaltsentwurfs <strong>2<strong>01</strong>4</strong> für<br />

den Bereich der Freiwilligen Leistungen, um Vorschläge in der Fraktion<br />

erarbeiten zu können.<br />

Herr Debus sagt eine Übersendung zu.<br />

Herr Höse empfiehlt, das evtl. Zurückfahren von Freizeiteinrichtungen<br />

zu diskutieren.<br />

Dieses würde auch noch in seiner Fraktion erörtert.<br />

Herr Spork empfiehlt, freiwerdende Stellen nicht zu besetzen.<br />

Herr Siebert spricht das Thema Jugendarbeit an.<br />

Dazu sprechen Herr Jäger, Frau Ulrich und Frau Wilhelm.<br />

33


Zu Punkt 3:<br />

Gegenstand:<br />

Verschiedenes<br />

Herr Spork hat festgestellt, dass in der Westheimer Straße, ab Höhe<br />

Poller, rechts und links geparkt wird.<br />

Er empfiehlt, dass die Ortspolizeibehörde dort tätig werden sollte.<br />

Stadtverordnetenvorsteher Marx teilt mit, dass es bei zwei Sitzungsterminen<br />

Schwierigkeiten gibt.<br />

Die Stadtverordnetensitzung am 26. Juni <strong>2<strong>01</strong>4</strong> wird wahrscheinlich<br />

verschoben.<br />

Die für den 12. September <strong>2<strong>01</strong>4</strong> geplante Sitzung wird evtl. auf den<br />

11. September <strong>2<strong>01</strong>4</strong> vorverlegt.<br />

Außerdem teilt er mit, er sei sehr böse auf die Parksituation und<br />

den Neigungswinkel der Rampe am Ärztehaus angesprochen worden.<br />

Beides wäre sehr schlecht konzipiert worden.<br />

Eine Diskussion schließt sich an.<br />

Frau Ulrich regt an, die Hinweistafeln an den Stadteingängen nicht<br />

nur einseitig mit den Veranstaltungen des KCV <strong>Homberg</strong> zu bestücken,<br />

sondern die andere Seite für Hinweise auf Karnevalsveranstaltungen<br />

in Holzhausen zu nutzen.<br />

Außerdem empfiehlt sie, in der Westheimer Straße (Anregung Herr<br />

Spork) nicht gleich Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu erstatten, sondern<br />

für eine gewisse Zeit freundliche Hinweise an den Fahrzeugen<br />

zu befestigen.<br />

Frau Wilhelm empfiehlt, die Dienstzeitenregelung an der ehemaligen<br />

Engelapotheke zu entfernen, da immer wieder Bürger davon<br />

ausgehen, dass die Apotheke noch in Betrieb ist.<br />

Weiterhin mögen die Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde verstärkt<br />

darauf achten, wenn Hunde Kinderspielplätze beschmutzen.<br />

Bottenhorn, <strong>Protokoll</strong>führer<br />

Wilhelm, Ausschussvorsitzende<br />

34

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