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Flächennutzungsplan Homberg (Efze)

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FFH-Verträglichkeitsprüfung zum FNP <strong>Homberg</strong><br />

– Windkraftflächen-<br />

Büro für<br />

Ingenieurbiologie und<br />

Landschaftsplanung<br />

<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>)<br />

Windkraftflächen (3 Teilflächen)<br />

FFH-Vorprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

Fachbeitrag nach § 34 BNatSchG<br />

für das Vogelschutzgebiet Nr. 5022-401 „Knüll“<br />

Februar 2013<br />

Bearbeiter:<br />

Dr. Ing. Margit Kahlert<br />

Marktgasse 10<br />

37213 Witzenhausen<br />

Tel: 05542-71321<br />

M.Kahlert@BIL-Witzenhausen.de<br />

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Ingenieurbiologie und<br />

Landschaftsplanung<br />

Februar 2013 Seite 1


FFH-Verträglichkeitsprüfung zum FNP <strong>Homberg</strong><br />

– Windkraftflächen-<br />

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Landschaftsplanung<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1 ANLASS UND METHODE ................................................................................... 3<br />

1.1 Vorgaben der Vogelschutzwarte .............................................................................. 4<br />

2 BESCHREIBUNG DES VORHABENS SOWIE DER RELEVANTEN<br />

WIRKFAKTOREN ................................................................................................ 5<br />

2.1 Vorhaben - Windkraftstandorte ................................................................................ 5<br />

2.1.1 Fläche HR_019 Batzenberg, Lage außerhalb des VSG ................................... 5<br />

2.1.2 Fläche Ziegenköpfchen Lage außerhalb des VSG ........................................... 6<br />

2.1.3 Fläche 036 Bielstein ......................................................................................... 7<br />

2.2 Relevante Wirkfaktoren ........................................................................................... 9<br />

2.2.1 Anlagebedingte Auswirkungen ......................................................................... 9<br />

2.2.2 Betriebsbedingte Auswirkungen ....................................................................... 9<br />

2.2.3 Baubedingte Auswirkungen .............................................................................11<br />

3 BESCHREIBUNG DES VOGELSCHUTZGEBIETES „KNÜLL“ UND DER<br />

ERHALTUNGSZIELE ........................................................................................ 11<br />

3.1.1 Erhaltungsziele und Schutzzweck sowie Erhaltungszustand ...........................13<br />

4 BESTAND WINDKRAFTEMPFINDLICHER VOGELARTEN IM VSG KNÜLL . 15<br />

4.1 Ergebnisse des orhithologischen Sachverständigengutachtens - Windkraftempfindliche<br />

Brutvögel ................................................................................................................15<br />

5 BEWERTUNG DER ERHEBLICHKEIT DER VORHABENSBEDINGTEN<br />

BEEINTRÄCHTIGUNGEN AUF DIE ERHALTUNGSZIELE FÜR ARTEN NACH<br />

ANHANG I DER VOGELSCHUTZRICHTLINIE 79/409/EWG ........................... 16<br />

5.1 Raufußkauz (Aegolius funereus) ............................................................................16<br />

5.2 Rotmilan (Milvus milvus).........................................................................................17<br />

5.3 Schwarzspecht (Dryocopus martius) ......................................................................19<br />

5.4 Schwarzstorch (Ciconia nigra) ................................................................................19<br />

5.5 Uhu (Bubo bubo) ....................................................................................................20<br />

5.6 Wanderfalke (Falco peregrinus) .............................................................................21<br />

5.7 Wespenbussard (Pernis apivorus) ..........................................................................21<br />

5.8 Bewertung der Erheblichkeit der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der<br />

Erhaltungsziele oder des Schutzzweckes im Zusammenwirken mit anderen Plänen<br />

und Projekten .........................................................................................................22<br />

5.9 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie vorgezogene<br />

Ausgleichmaßnahmen ............................................................................................23<br />

5.10 Zusammenfassende Bewertung .............................................................................23<br />

6 LITERATUR UND GESETZE ............................................................................ 24<br />

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1 ANLASS UND METHODE<br />

Die Stadt <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>) plant die Ausweisung von mehreren Windstandorten im Gemeindegebiet. Zwei<br />

der Standorte liegen im VSG 5022-401 „Knüll“, für diese Flächen muss eine FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

durchgeführt werden; zwei weitere Standorte liegen außerhalb des VSG, für sie muss eine FFH-<br />

Vorprüfung durchgeführt werden.<br />

Nachfolgend genannte Flächen sind nach einer Standortanalyse zur Windkraftnutzung im gesamten Gemeindegebiet<br />

nach Ausschluss der sogenannten „harten“ und „weichen“ Ausschlusskriterien (Leitfaden<br />

RP Kassel, 2012) als potentielle Windkraftstandorte verblieben (BIL; 2012) und werden nun weiter geprüft:<br />

• HR_019 Batzenfeld<br />

• Fläche Ziegenköpfchen<br />

• HR_036 Bielstein<br />

Auf Grundlage des Artikels 6 der „Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten<br />

sowie ihrer natürlichen Lebensräume“ 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 (FFH-Richtlinie) zuletzt geändert<br />

durch Richtlinie 97/43/EU und der Vogelschutz-Richtlinie 79/409/EWG bzw. des § 34 BNatSchG ist im<br />

Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zu prüfen, ob erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />

dieses Gebietes durch die von dem geplanten Vorhaben ausgehenden Wirkfaktoren potentiell<br />

möglich sind. Des Weiteren wird geprüft, ob unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten der technischen<br />

Vermeidung von Beeinträchtigungen sowie durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 Abs. 5<br />

BNatSchG das Vorhaben so zu optimieren ist, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />

verbleiben.<br />

Im Rahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (siehe Standortanalyse zur Windkraftnutzung zum<br />

FNP) werden dagegen die artenschutzrechtlichen Erfordernisse gemäß § 44 (1) BNatSchG behandelt<br />

und daraufhin geprüft, ob die dort genannten Verbotstatbestände eingehalten werden.<br />

Grundlage der hier durchgeführten FFH-VP ist die Grunddatenerhebung zum VSG Knüll des RP Kassel<br />

(STÜBING & KORN, Entwurf 2009) und die Natura-2000-Verordnung mit den darin enthaltenen Angaben zu<br />

den im Gebiet vorkommenden geschützten Vogelarten und den Schutzzielen.<br />

Der erforderliche Untersuchungsrahmen zur Ausweisung von Windkraftstandorten ist geregelt in:<br />

• HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ,<br />

2012: Leitfaden „Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung<br />

von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen“ - vom 29.11.2012<br />

Entsprechend diesem Untersuchungsprogramm hat die Stadt zusammen mit den Nachbargemeinden ein<br />

Ornithologisches Sachverständigengutachten zur Erfassung des Vorkommens windkraftempfindlicher<br />

Vogelarten gemäß den genannten Vorgaben beauftragt (STÜBING, 2012/2013, im Anhang beigelegt),<br />

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unterteilt in einen Zwischenbericht „Brutzeit maßgeblicher Arten des VSG“ (STÜBING, 2012) und einen Teil<br />

„Zugvögel“ (STÜBING, 2013).<br />

Die Waldbestände sind aus der Grunddatenerhebung des RP Kassel (Habitatstrukturen) bekannt. Aus<br />

diesen Daten erfolgt die Bewertung der Bedeutung der betroffenen Flächen für die geschützten Tierarten<br />

sowie die Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigung und die Ableitung von Maßnahmen.<br />

1.1 Vorgaben der Vogelschutzwarte<br />

Die hessische Vogelschutzwarte nennt folgende windkraftempfindliche Vogelarten und empfiehlt die Einhaltung<br />

bestimmter Schutzabstände von WEA zu den Brutplätzen/Horsten (LAG-VSW, 2007, Leitfaden<br />

des Umweltministeriums, 2012):<br />

Rotmilan 1.000 m (im Vogelschutzgebiet 1.500 m)<br />

Uhu 1.000 m (im Vogelschutzgebiet 1.500 m)<br />

Schwarzmilan<br />

1.000 m<br />

Schwarzstorch<br />

3.000 m<br />

Weißstorch<br />

1.000 m<br />

Baumfalke<br />

1.000 m<br />

Wanderfalke<br />

1.000 m<br />

Kiebitz<br />

1.000 m<br />

Kiebitz, Weißstorch, Baumfalke und Schwarzmilan sind nach der Natura-2000-Verordnung nicht Schutzziel<br />

des VSG Knüll (siehe Kap. 3). Der Baumfalke wird aber in der GDE als maßgebliche Art des VSG<br />

genannt und deshalb hier mit betrachtet. Der Wespenbussard hat keinen Schutzradius, gemäß den Aussagen<br />

von STÜBING, 2012 sollten aber mindestens 500 m um den Horst freigehalten werden.<br />

Der genannte Schutzradius von 1 km um den Horst, stellt in etwa den Bereich dar, in dem ca. 50 % der<br />

Nahrungsflüge des Rotmilans erfolgen, gemäß den Ergebnissen von satellitentelemetrischen Untersuchungen<br />

der Flugraumnutzung von Rotmilanpaaren. Die Aussage ist jedoch nicht zu verallgemeinern, da<br />

die Nahrungsflüge nicht immer kreisförmig um die Horste stattfinden, sondern sich an bestimmten Landschaftsstrukturen<br />

und der Lage der wichtigsten Nahrungsgebiete orientieren (MAMMEN et al. 2009 in STÜ-<br />

BING, 2012).<br />

Innerhalb des Vogelschutzgebietes hat die Obere Naturschutzbehörde für den Uhu und den Rotmilan den<br />

Schutzradius auf 1.500 m vergrößert, auf Grundlage der Vorgaben des Leitfadens des Umweltministeriums<br />

vom 29.12.2012. Man geht davon aus, dass damit etwa 80 % der Flugbewegungen abgedeckt sind,<br />

dies wird innerhalb des VSG aufgrund der besonderen Bedeutung des Gebietes angestrebt.<br />

Ob innerhalb des Bereiches von 1.000 m bis 1.500 m um einen Horst Windkrafträder installiert<br />

werden können, ist abhängig von dem Ergebnis einer in jedem Fall durchzuführenden Raumnutzungsanalyse<br />

für das jeweilig betroffene Brutpaar.<br />

Besondere Bedeutung erlangt der Rotmilan im VSG Knüll durch sein aufgrund der optimalen Landschaftsstruktur<br />

großes Vorkommen im Gebiet. So wurden auch im Rahmen des Artenhilfskonzeptes für<br />

den Rotmilan in Hessen vom 15.08.2012 von GELPKE, die Homerages von 11 Rotmilanpaaren im Knüll<br />

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untersucht und dargestellt. Die Erfassung der regelmäßig aufgesuchten Nahrungsräume gibt Aufschluss<br />

über die zur erfolgreichen Aufzucht einer Brut benötigten Flächengrößen sowie zu bevorzugten<br />

Nahrungsräumen und maximalen Flugdistanzen vom Brutplatz. Es wurden aus Kostengründen keine<br />

satellitentelemetrischen Untersuchungen durchgeführt, sondern regelmäßige Sichtbeobachtungen. Es<br />

wird davon ausgegangen, dass die Ergebnisse einen Bereich umfassen, in dem ca. 80 – 90 % der<br />

Nahrungsflüge stattfanden, was als ausreichend für den Bruterfolg angesehen wird. Die Ergebnisse<br />

zeigen, dass die Nahrungsflüge kaum über 2 km vom Horst weg führen, wobei die meisten Flüge in<br />

Distanzen von 1,00 bis 1,25 km stattfinden. Insbesondere zeigen die dargestellten homerages (Abb. 1),<br />

dass die Nahrungsflüge kaum über Wald, sondern fast ausschließlich im Offenland erfolgen. Die Lage<br />

der homerages deutet zudem darauf hin, dass wo immer möglich, ein Sichtkontakt zwischen<br />

nahrungssuchendem Altvogel und Brutplatz angestrebt wird (GELPKE, 2012).<br />

Abb. 1: Artenschutzkonzept für den Rotmilan (GELPKE, 2012), homerage eines Rotmilanpaars<br />

südlich Hergetsfeld.<br />

2 BESCHREIBUNG DES VORHABENS SOWIE DER RELEVANTEN WIRKFAKTOREN<br />

2.1 Vorhaben - Windkraftstandorte<br />

2.1.1 Fläche HR_019 Batzenberg, Lage außerhalb des VSG<br />

Die Fläche (Größe 37 ha), die derzeit schon im FNP der Stadt als Windstandort ausgewiesen ist (etwas<br />

andere Lage und Größe) liegt im Westen <strong>Homberg</strong>s an der Grenze zu Borken und Frielendorf, im Bereich<br />

des bewaldeten Batzenbergs (Höhe Batzenberg 276 müNN). Sie wird von der L 3148 unterteilt und ist<br />

westlich der Straße bewaldet, östlich der Straße liegt sie überwiegend im Bereich von Ackerflächen im<br />

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Offenland. Es handelt sich bei den Waldflächen um Nadelwald und mittel bis stark dimensionierten<br />

Laubwald. Nach dem PNL Gutachten, 2012 sind zwei Rotmilanhorste bekannt, deren 1-km-Schutzradien<br />

die Fläche eingrenzen (siehe Karte unten).<br />

Abb. 2: 019 Batzenberg (Standortanalyse Windkraftnutzung <strong>Homberg</strong>, BIL 2012)<br />

2.1.2 Fläche Ziegenköpfchen Lage außerhalb des VSG<br />

Die Fläche (Größe 35 ha) liegt westlich von <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>) am Hang des Ziegenköpfchens (388 m NN).<br />

Die windhöfigsten Flächen sind mit Gebüschen bestanden. Die Rotmilanhorste bei Relbehausen und bei<br />

Welferode liegen mehr als 1,0 km vom Standort entfernt.<br />

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Abb. 3:<br />

Fläche Ziegenköpfchen (Standortanalyse Windkraftnutzung <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>), BIL 2012), die<br />

dunkelrot gestrichelte Linie stellt den Schutzbereich für den Militärflugplatz Fritzlar dar, in dem<br />

die Fläche liegt.<br />

2.1.3 Fläche 036 Bielstein<br />

Die Fläche befindet sich südwestlich der Schwärzwiesen an der Grenze nach Schwarzenborn und<br />

Frielendorf im Wald mit überwiegend Fichtenwald und Bereichen mit strukturreichem Buchenwald.<br />

Zahlreiche Rotmilanhorste befinden sich in der Umgebung, wie auch der Horst des Uhus im Steinbruch<br />

Bilsteinkopf. Die geforderten Schutzradien um die Horste grenzen die Fläche stark ein. Auch der 1,0 km<br />

Schutzradius lässt nur eine Nutzung von 14,6 ha für Windkraft zu (mit Schwarzenborn zusammen 16,1<br />

ha). Bei Einhaltung eines 1,5 km Schutzradius um die Horste wäre die Fläche komplett nicht nutzbar.<br />

Sie kann somit zur Windkraft nur genutzt werden vorbehaltlich der Ergebnisse einer Raumnutzungsanalyse<br />

für die Rotmilanbrutpaare und das Uhubrutpaar.<br />

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Abb. 4<br />

Lageplan (Standortanalyse Windkraftnutzung <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>), BIL 2012), dargestellt sind<br />

Schutzabstände von 1 km und 1,5 km im VSG um die Horste<br />

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2.2 Relevante Wirkfaktoren<br />

Im Folgenden werden die derzeit bekannten (Planungsebene FNP) von der Eingriffsmaßnahme ausgehenden<br />

Wirkfaktoren dargestellt.<br />

Tab. 1: Mögliche umweltrelevante Auswirkungen des Vorhabens auf das VSG<br />

Anlagebedingt<br />

Verlust an Lebensraum bzw. funktional bedeutsamen Flächen (Jagdhabitat) für Vogelarten<br />

nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie.<br />

Betriebsbedingt<br />

Entwertung faunistischer Lebens- und Funktionsräume und Funktionsbeziehungen für Arten<br />

der Vogelschutzrichtlinie durch Lärm und visuelle Störreize und Unfallrisiken (Jagdgebiet, Flächenzerschneidung,<br />

Kollision)<br />

Baubedingt<br />

Temporäre Beeinträchtigung und Störung durch Baustelleneinrichtung und Lärm.<br />

2.2.1 Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Durch den Bau der Anlagen entsteht ein Verlust an Lebensraum der geschützten Vogelarten im direkten<br />

Baubereich in einem relativ geringen Umfang. In größeren wenig erschlossenen Waldgebieten kann es<br />

insbesondere durch infrastrukturelle Erschließungsmaßnahmen (Ausbau und Nutzung von Zufahrtswegen<br />

etc.) zu Lebensraumverlusten kommen.<br />

Da noch keine Detailplanung der genauen Lage der WEA vorliegt, kann der Eingriff noch nicht genau<br />

ermittelt werden. Ebenso ist die genaue Nabenhöhe nicht bekannt. Nach dem derzeitigen Stand der<br />

Technik ist aber davon auszugehen, dass sich eine Nabenhöhe von 150 m und eine Gesamthöhe von<br />

200 bis 208 m ergeben wird.<br />

Die Vermeidungsmaßnahmen sind zu gewährleisten: Die Lage der WEA muss so angepasst werden,<br />

dass keine von Fledermäusen oder Vögeln genutzten Höhlenbäume entfernt werden und ein ausreichender<br />

Schutzabstand verbleibt. Altholzbestände sind grundsätzlich zu erhalten.<br />

2.2.2 Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Vögel werden im beigefügten ornithologischen Gutachten<br />

genau beschrieben (STÜBING, 2012).<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen (WEA-spezifische Auswirkungen) können sich durch die Wirkungen der<br />

Rotorendrehung wie auch durch Lärmbelastung ergeben. Sie sind nur bei Arten relevant, die eine spezi-<br />

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elle Empfindlichkeit gegenüber diesen Wirkfaktoren aufweisen. Betriebsbedingte Vogelverluste erfolgen<br />

insbesondere durch Kollisionen („Vogelschlag“), vereinzelt auch durch Barotraumata. Sie sind von Ausnahmen<br />

abgesehen, relativ gering, da sie nur punktuell bzw. auf vergleichsweise kleiner Fläche wirken.<br />

Diesbezüglich sind die Gesamtverluste weitaus geringer als die Verluste an Freileitungen, im Straßenund<br />

Schienenverkehr. Auch an anderen punktuellen Strukturen wie Sendemasten, Türmen oder Glasscheiben<br />

an Gebäuden kann es zu deutlich höheren Verlusten kommen. Nur in Einzelfällen kann es,<br />

zumeist durch die Situation vor Ort bedingt (kleinräumige topographiebedingte Zugverdichtungen, Einflugschneisen,<br />

näheres Horstumfeld, intensiv genutzte Nahrungs- und Jagdgebiete) zu höheren Verlusten<br />

durch Anflüge kommen. Einige Arten sind überproportional stark von Kollisionen betroffen. Von den im<br />

VSG potentiell betroffenen Arten sind dies vor allem Rotmilan, Wespenbussard und Uhu.<br />

Kollision und Lebensraumverlust:<br />

• Brutvögel bleiben für eine lange Zeit in einem Gebiet und einige Arten gewöhnen sich an WEA<br />

oder zeigen von vorneherein kein Meideverhalten und brüten teilweise in unmittelbarer Anlagennähe.<br />

Als besonders empfindlich gegenüber WEA sind laut Vogelschutzwarte in erster Linie die<br />

von der LAG-VSW (2007) genannten Arten einzustufen.<br />

• Die Lebensraumverluste für Rastvögel sind in der Regel stärker ausgeprägt als für Brutvögel, da<br />

sich die Rastvögel nicht wie diese an die WEA gewöhnen können.<br />

• Das Zuggeschehen kann durch die WEA nur an Konzentrationspunkten mit Zugverdichtungen<br />

oder bei kleinräumigen Verdichtungen beeinträchtigt werden. Da insbesondere der Kranich in bestimmten<br />

Situationen empfindlich auf WEA reagieren kann und er üblicherweise im Frühjahr und<br />

im Herbst in großer Zahl durch Hessen zieht, sind Beeinträchtigungen durch WEA beim Kranichzug<br />

prinzipiell möglich.<br />

Lärm:<br />

Die Bedeutung der akustischen Wahrnehmung variiert unter den Vogelarten sehr stark. Bei Arten, die<br />

nachtaktiv sind oder in unübersichtlichen Habitaten wie Wäldern und Röhrichten leben, spielt die akustische<br />

Kommunikation eine große Rolle. Für Vögel, die sich von Pflanzenmaterial ernähren, spielt die<br />

akustische Ortung der Nahrung keine Rolle. Greifvögel lokalisieren ihre Beute in erster Linie optisch.<br />

Andere Arten, wie z.B. Eulen sind dagegen darauf angewiesen, bei der nächtlichen Jagd Insekten und<br />

Mäuse akustisch zu orten. Empfindliche Arten sind somit insbesondere Vögel des Waldes wie Eulen und<br />

Käuze sowie von Feuchtgebieten und Röhrichten wie Rohrdommel und Wachtelkönig. Am empfindlichsten<br />

sind die Arten, die akustische Laute zur Partnerfindung verwenden, wie z.B. der Wachtelkönig und<br />

der Raufußkauz. Schon ab einem kritischen Schallpegel von 47 dB (A) nachts kann deren Lebensraum<br />

zu 100% seine Eignung verlieren. Wenig empfindliche Arten sind Greife, Enten, die Dohle, der Storch,<br />

der Eisvogel und die Beutelmeise u.a. (GARNIEL, DAUNICHT, MIERWALD U. OJOWSKI, 2007). Bei vielen Arten<br />

liegt bei 55 dB (A) tags eine Abnahme der Eignung des Lebensraums um 25 % vor. Der Rotmilan ist<br />

wenig störanfällig gegen Lärm. Nach GARNIEL et al. (2007) wird für den Rotmilan eine kritische Distanz<br />

von 200 m zu Straßen angegeben. Es ist somit festzustellen, dass zum Schutz der Käuze und Eulen im<br />

Wald Lärmpegel von 50 dB in der Nähe des Brutplatzes nicht überschritten werden sollten, d.h. es sind<br />

ausreichende Schutzabstände bei der Detailplanung einzuhalten.<br />

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2.2.3 Baubedingte Auswirkungen<br />

Es können sich baubedingt temporäre Beeinträchtigung und Störungen durch Baulärm- und Schadstoffemissionen<br />

ergeben, die sich aber durch bauzeitliche Reglungen auf ein verträgliches Maß absenken<br />

lassen.<br />

3 BESCHREIBUNG DES VOGELSCHUTZGEBIETES „KNÜLL“ UND DER ERHAL-<br />

TUNGSZIELE<br />

Das Vogelschutzgebiet hat eine Größe von 26.878 ha und erstreckt sich über das <strong>Homberg</strong>er Hochland,<br />

den Knüll, das Fulda-Werra-Bergland und das Fulda-Haune-Tafelland. Es umfasst Teile der Gemeinden<br />

bzw. Städte Alsfeld, Breitenbach am Herzberg, Frielendorf, <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>), Kirchheim, Knüllwald, Neuenstein,<br />

Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schwalmstadt, Schwarzenborn und Willingshausen.<br />

Kurzcharakteristik<br />

Im Standard-Datenbogen wird das Gebiet beschrieben als eine typische kuppige Mittelgebirgslandschaft<br />

mit breiten Tälern auf Buntsandstein. Die Hochlagen werden überwiegend von geschlossenen Wäldern<br />

bedeckt, großenteils von bodensauren Buchenwäldern, teils von Fichtenwald, eingestreut liegen heckenreiche<br />

Bergwiesen und -weiden, Quellfluren und Bäche sowie ein Truppenübungsplatz mit sumpfigen<br />

Stellen. Die tieferen Lagen werden von kleineren Waldstücken, Acker- und Wiesenlandschaften und<br />

Bachläufen geprägt. Der Anteil an Laubwaldkomplexen mit bis zu 30 % Nadelbaumanteil liegt bei 18 %,<br />

der Anteil der Mischwaldkomplexe mit 30-70 % Nadelholzanteil bei 21 % der Fläche, forstliche Nadelholzkulturen<br />

bedecken 18 % der Fläche, der Ackeranteil liegt bei 22 % und der Grünlandanteil bei 16 %.<br />

Schutzwürdigkeit<br />

Die Schutzwürdigkeit ergibt sich laut Standard-Daten des Regierungspräsidiums Kassel, 2004 durch<br />

seinen Wert als eines der fünf besten hessischen Gebiete für Brutvogelarten des Anhangs I und Zugvögel<br />

nach Art. 4, Abs. 2 Vogelschutzrichtlinie. So ist es TOP 5-Gebiet für Vogelarten der Mittelgebirge, den<br />

Rotmilan, den Schwarzstorch, den Wespenbussard, den Uhu, den Schwarz- und Grauspecht sowie für<br />

Vogelarten des montanen Offenlandes wie den Wiesenpieper und den Neuntöter. Der Erhaltungszustand<br />

ist für die meisten Arten als gut bis sehr gut A oder B anzusehen, nur für den Raufußkauz und das<br />

Braunkehlchen ist der Erhaltungszustand ungünstig C. Für die TOP 5-Arten Rotmilan, Schwarzspecht,<br />

Grauspecht und Neuntöter ist der Erhaltungszustand sogar als sehr gut A angegeben (siehe Tab. 2).<br />

Gefährdung<br />

Gefährdet ist das Gebiet durch die massive Errichtung von Windkraftanlagen, den Bau von Starkstromleitungen<br />

und anderen Anlagen, die Intensivierung der forstlichen Nutzung (Buchenalthölzer), verstärkten<br />

Fichtenanbau und neue Wegeerschließungen, Aufgabe der herkömmlichen Bewirtschaftung des montanen<br />

Grünlandes mit nachfolgender flächiger Verbuschung und Wiederbewaldung, Störung sensibler Brutvogelarten<br />

zur Brutzeit am Horst durch Freizeitbetrieb, forstliche und jagdliche Maßnahmen. Erhebliche<br />

Störungen des Wanderfalken erfolgen durch Felskletterei sowie illegale Verfolgung der brütenden Falken.<br />

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Tab. 2: Gemeldete Brutvogelarten (Standardmeldebogen, RP Kassel)<br />

Deutscher Name Lateinischer Name Pop.- Größe<br />

Rel. Größe<br />

N<br />

Braunkehlchen Saxicola rubetra 6-10 3 C<br />

Eisvogel Alcedo atthis 11-50 2 B<br />

Grauspecht Picus canus 51-100 3 A<br />

Heidelerche Lullula arborea 1-5 4 B<br />

Neuntöter Lanius collurio 251-500 4 A<br />

Raubwürger Lanius excubitor 6-10 4 B<br />

Raufußkauz Aegolius funereus 1-5 2 C<br />

Rotmilan Milvus milvus 11-50 4 A<br />

Schwarzspecht Dryocopus martius 51-100 5 A<br />

Schwarzstorch Ciconia nigra 6-10 4 B<br />

Tüpfelsumpfhuhn Porzana porzana 1-5 4 B<br />

Uhu Bubo bubo 1-5 4 B<br />

Waldschnepfe Scolopax rusticola 6-10 2 B<br />

Wanderfalke Falco peregrinus 1-5 2 B<br />

Wespenbussard Pernis apivorus 6-10 3 B<br />

Wiesenpieper Anthus pratensis 51-100 4 B<br />

Tab. 3: Bestände der maßgeblichen Vogelarten im VSG Knüll gemäß der Grunddatenerhebung (GDE),<br />

Entwurf 2009<br />

Erhaltungszustand<br />

Deutscher Name Lateinischer Name Reviere<br />

Erhaltungszustand<br />

Baumfalke Falco subbuteo 6 B<br />

Baumpieper Anthus trivialis 26 B<br />

Braunkehlchen Saxicola rubetra 87 C<br />

Dohle Corvus monedula 36 A<br />

Eisvogel Alcedo atthis 2 B<br />

Graureiher Ardea cinerea 8 C<br />

Grauspecht Picus canus 24 A<br />

Heidelerche Lullula arborea 1-5 C<br />

Kolkrabe Corvus corax 26 A<br />

Mittelspecht Dendrocopos medius 13 B<br />

Neuntöter Lanius collurio 87 A<br />

Raubwürger Lanius excubitor 2 A<br />

Raufußkauz Aegolius funereus 8 A<br />

Rotmilan Milvus milvus 40 A<br />

Schwarzmilan Milvus migrans 4 C<br />

Schwarzspecht Dryocopus martius 25 A<br />

Schwarzstorch Ciconia nigra 1 B<br />

Sperlingskauz Glaucidium passerinum 1 C<br />

Uhu Bubo bubo 3 A<br />

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Landschaftsplanung<br />

Waldschnepfe Scolopax rusticola 12 A<br />

Wanderfalke Falco peregrinus 1 A<br />

Wespenbussard Pernis apivorus 10 A<br />

Wiesenpieper Anthus pratensis 19 A<br />

Es zeigte sich bei den Untersuchungen zur GDE, 2009, dass der Erhaltungszustand vieler Arten besser<br />

ist als angenommen. Für die Arten mit Erhaltungszustand A ist die Bedeutung des Gebietes für die Erhaltung<br />

der Art als sehr hoch einzustufen.<br />

3.1.1 Erhaltungsziele und Schutzzweck sowie Erhaltungszustand<br />

Das Erhaltungs- und Schutzziel des VSG ist die Erhaltung und Förderung der Lebensbedingungen für die<br />

überregional relevanten Vogelarten der Laubwälder, des extensiv genutzten Grünlandes und der Fließgewässer.<br />

Der Erhaltungszustand wird aus Tab. 3 ersichtlich. Er ist z.B. für den Rotmilan als A (sehr gut)<br />

angegeben.<br />

Erhaltungsziele gemäß Natura 2000 Verordnung, Hessen (rot = windkraftrelevante Arten)<br />

Erhaltungsziele der Brutvogelarten nach Anhang I VS-Richtlinie Brutvogel (B)<br />

Eisvogel (Alcedo atthis)<br />

• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern,<br />

Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken<br />

• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als<br />

Bruthabitate<br />

• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität<br />

• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich<br />

genutzten Bereichen<br />

Grauspecht (Picus canus)<br />

• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen<br />

mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im<br />

Rahmen einer natürlichen Dynamik<br />

• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen<br />

Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik<br />

Heidelerche (Lullula arborea)<br />

• Erhaltung großflächiger Magerrasen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, und einer<br />

die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die einer Verbrachung und Verbuschung<br />

entgegenwirkt<br />

• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen,<br />

Sträuchern und Gebüschgruppen<br />

Neuntöter (Lanius collurio)<br />

• Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen,<br />

Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen<br />

• Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von großflächigen Magerrasenflächen mit einem für die<br />

Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung<br />

zur Vermeidung von Verbrachung und Verbuschung<br />

• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen,<br />

Sträuchern und Gebüschgruppen<br />

• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern<br />

Raufußkauz (Aegolius funereus)<br />

• Erhaltung großer, strukturreicher und weitgehend unzerschnittener Nadel- und Nadelmischwälder<br />

in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholz, Höhlenbäumen und Höhlenbaumanwärtern,<br />

deckungsreichen Tagunterständen, Lichtungen und Schneisen<br />

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Rotmilan (Milvus milvus)<br />

• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und<br />

Totholz<br />

• Erhaltung von Horstbäumen insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der<br />

Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes<br />

• Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken,<br />

Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen<br />

Schwarzspecht (Dryocopus martius)<br />

• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen<br />

mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen<br />

• Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und<br />

Schneisen<br />

Schwarzstorch (Ciconia nigra)<br />

• Erhaltung großer, weitgehend unzerschnittener Waldgebiete mit einem hohen Anteil an alten<br />

Laubwald- oder Laubmischwaldbeständen mit Horstbäumen<br />

• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in forstwirtschaftlich, jagdlich sowie<br />

für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen in der Brutzeit<br />

• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt<br />

• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten<br />

Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)<br />

• Erhaltung schilfreicher Flachgewässer<br />

• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und<br />

Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung<br />

vorrangig mit Weidetieren sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert<br />

Uhu (Bubo bubo)<br />

• Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhalden in Primärhabitaten<br />

• In Habitaten sekundärer Ausprägung Erhaltung von Felswänden mit Brutnischen in Abbaugebieten<br />

• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete<br />

Wanderfalke (Falco peregrinus)<br />

• Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhalden<br />

• Erhaltung von Brutplätzen in und auf Gebäuden und Brücken<br />

• Erhaltung von Felswänden mit Brutnischen in Abbaugebieten durch betriebliche Rücksichtnahmen<br />

beim Abbaubetrieb<br />

• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate<br />

Wespenbussard (Pernis apivorus)<br />

• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen<br />

Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften<br />

Waldrändern<br />

• Erhaltung von Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit<br />

• Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald<br />

• Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung,<br />

die eine Verbrachung und Verbuschung verhindert<br />

Erhaltungsziele der Brutvogelarten nach Anhang I VS-Richtlinie Zug- (Z) u. Rastvogel (R)<br />

Keine<br />

Erhaltungsziele der Arten nach Art. 4 Abs. 2 VS-Richtlinie Brutvogel (B)<br />

Braunkehlchen (Saxicola rubetra)<br />

• Erhaltung großräumiger, strukturreicher Grünlandhabitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung<br />

einer artgerechten Bewirtschaftung<br />

• Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem<br />

Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)<br />

Raubwürger (Lanius excubitor)<br />

• Erhaltung von naturnahen, gestuften Waldrändern<br />

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• Erhaltung großflächiger, nährstoffarmer Grünlandhabitate und Magerrasenflächen, deren Bewirtschaftung<br />

sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert<br />

• Erhaltung einer strukturreichen, kleinparzelligen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie<br />

Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen<br />

• Erhaltung von trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen mit den eingestreuten alten Obstbäumen,<br />

Sträuchern und Gebüschgruppen<br />

Waldschnepfe (Scolopax rusticola)<br />

• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen<br />

• Erhaltung von nassen, quellreichen Stellen im Wald<br />

Wiesenpieper (Anthus pratensis)<br />

• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten<br />

• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt Erhaltungsziele<br />

der Arten nach Art. 4 Abs. 2 VS-Richtlinie Zug- (Z) u. Rastvogel (R)<br />

4 BESTAND WINDKRAFTEMPFINDLICHER VOGELARTEN IM VSG KNÜLL<br />

4.1 Ergebnisse des orhithologischen Sachverständigengutachtens - Windkraftempfindliche<br />

Brutvögel<br />

Im Rahmen des ornithologischen Sachverständigengutachtens von STÜBING (2012) wurde u.a. im Gemeindegebiet<br />

die Fläche 036 Bielstein im Knüll untersucht.<br />

Im April sowie im Mai und Juni 2012 (4 Begehungen) wurden die Großvögel mit Tabu-Radien nach LAG-<br />

VSW jeweils in den Eignungsflächen und im Radius von 2 km aufgenommen. Erfasst wurden somit der<br />

Rot- und Schwarzmilan und die Flugbewegungen des Schwarzstorches. Zusätzlich wurde im Juli 2012<br />

das Vorkommen von Baumfalke und Wespenbussard erfasst. Weiterhin wurden die maßgeblichen Eulen<br />

und Spechte (Grauspecht, Schwarzspecht, Mittelspecht und Raufußkauz) jeweils in den Eignungsflächen<br />

mittels Klangattrappe mit 4 Begehungen im April/Mai im Umfeld von 2 km kartiert.<br />

Das Gutachten ist im Anhang beigefügt. Die Ergebnisse (Horste mit Abstandsradien) sind auch in Plan 2<br />

der Standortanalyse dargestellt und in Kapitel 2 bei der Beschreibung der Flächen genannt.<br />

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5 BEWERTUNG DER ERHEBLICHKEIT DER VORHABENSBEDINGTEN BEEINTRÄCH-<br />

TIGUNGEN AUF DIE ERHALTUNGSZIELE FÜR ARTEN NACH ANHANG I DER VO-<br />

GELSCHUTZRICHTLINIE 79/409/EWG<br />

Aufgrund der Flächenermittlung im Rahmen der Standortanalyse für die Windkraftnutzung wurden schon<br />

die nach den Vorgaben der hessischen Vogelschutzwarte geforderten Schutzradien von 1 km um die<br />

Horste der windkraftrelevanten Vogelarten aus der Flächenausweisung herausgenommen. Weiterhin sind<br />

im <strong>Flächennutzungsplan</strong> die nach den Vorgaben der Oberen Naturschutzbehörde im Rahmen des 1.<br />

Beteiligungsverfahrens geforderten 1,5 km Schutzradien um die bekannten Horste von Rotmilan und Uhu<br />

dargestellt.<br />

Im Folgenden werden die Schutzziele des VSG betrachtet, die durch die Wirkfaktoren von Windkraftanlagen<br />

betroffen sein könnten.<br />

Zu betrachtende Erhaltungs- und Entwicklungsziele<br />

Raufußkauz (Aegolius funereus): Erhalt des Lebensraums<br />

Rotmilan (Milvus milvus): Erhalt von Horstbäumen einschließlich des während der Fortpflanzungszeit<br />

störungsarmen Umfeldes; Erhalt des Jagdgebietes<br />

Schwarzspecht (Dryocopus martius): Erhalt von Nahrungsraum und Fortpflanzungsstätten<br />

Schwarzstorch (Ciconia nigra): Erhalt von Lebens- und Funktionsräumen<br />

Uhu (Bubo bubo): Erhalt von Brutplätzen und störungsarmen Brutgebieten<br />

Wanderfalke (Falco peregrinus): Erhalt von Brutplätzen und störungsarmen Brutgebieten<br />

Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhalt von Lebensraum, von Brutplätzen und von störungsarmen<br />

Brutgebieten<br />

Baumfalke (Falco subbuteo): Erhalt des Lebensraums<br />

5.1 Raufußkauz (Aegolius funereus)<br />

Erhalt des Lebensraums (Reviere mit Brutplatz und Altholzbestände)<br />

Vorkommen:<br />

Im Untersuchungsgebiet wurden westlich des Knüllköpfchens sieben Reviere der Art festgestellt. Der<br />

Bereich stellt einen der größten zusammenhängenden Waldbestände des VSG mit zudem großem Anteil<br />

an Buchenalthölzern dar und erfüllt somit die Lebensraumansprüche des in Schwarzspechthöhlen in<br />

Altbuchen brütenden Kauzes sehr gut. Es handelt sich bei dem erfassten Vorkommen um das einzige<br />

größere dieser maßgeblichen Art im gesamten VSG Knüll (s. Grunddatenerhebung, KORN & STÜBING<br />

2009).<br />

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Landschaftsplanung<br />

Empfindlichkeit und Bewertung:<br />

Grundsätzlich ist aufgrund des Nachweises von Bruten und Revieren innerhalb eines Windparks nicht<br />

prinzipiell eine erhebliche Beeinträchtigung der nachgewiesenen Reviere oder der lokalen Population zu<br />

erwarten. Um allerdings eine erhebliche Beeinträchtigung gänzlich auszuschließen, müssen die Althölzer<br />

großräumig und unzerschnitten erhalten bleiben. In Entfernungen von mindestens 400 m zu den Altholzbereichen<br />

und zu Revieren sind WEA-Planungen aber durchaus möglich. Damit kann auch eine Einwanderung<br />

des Waldkauzes (Strix aluco) als wichtigem Prädator des kleineren Raufußkauzes in die zur Brut<br />

genutzten Buchenaltholzbereiche ausgeschlossen werden (STÜBING, 2012).<br />

Die beiden nächstgelegenen Reviere des Raufußkauzes befinden sich auf dem Bärberg (Frielendorf) mit<br />

Abstand von mehr als 2 km zu allen betrachteten Windkraftflächen.<br />

Somit bleiben die Flächen außerhalb des von STÜBING, 2012 vorgeschlagenen Abstandsbereiches von<br />

400 m. Gleichzeitig müssen als Vermeidungsmaßnahme grundsätzlich die Altholzbestände auch als<br />

potentieller Lebensraum erhalten bleiben.<br />

Bei Einhaltung dieser beiden Maßnahmen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Erhaltungsziels<br />

für den Raufußkauz zu erwarten.<br />

5.2 Rotmilan (Milvus milvus)<br />

Erhalt von Horstbäumen einschließlich des während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes<br />

(Wirkfaktor Kollision, Lärm)<br />

Erhalt des Jagdgebietes (Wirkfaktor Kollision)<br />

Vorkommen<br />

Nach Angaben der GDE, 2009 sind im VSG Knüll 40 Reviere des Rotmilans kartiert worden. Etwa 4-5<br />

Rotmilanpaare brüten in einem Umkreis von 2 km um die beiden Windkraftflächen. Das sind ca. 10 % des<br />

Bestandes.<br />

Die Windstandorte halten alle einen Abstand von 1 km von den Horsten ein.<br />

Bei Betrachtung eines geforderten 1,5 km Schutzradius um die Horste im VSG ist festzustellen, dass für<br />

folgende Standorte und Brutpaar eine Raumnutzungsanalyse ihrer Flugbewegungen durchgeführt werden<br />

muss.<br />

Fläche HR_036 Bielstein:<br />

- für das Brutpaar Rotmilan am Hülsaer Köpfchen<br />

- für das Brutpaar Rotmilan nördlich des Waldknüll<br />

(für das Brutpaar Uhu im Steinbruch Bilsteinkopf siehe Kap. 5.5)<br />

Empfindlichkeit und Bewertung:<br />

Der Knüll weist eine für den Rotmilan günstige Habitatstruktur auf, da die essentiellen Lebensraumbestandteile,<br />

ein mosaikartiges Landschaftsbild mit hohem Grünlandanteil, verbreitet vorkommen. Der Rotmilan<br />

benötigt ältere Laubwälder, in deren Randbereich er brütet und Offenland zur Nahrungssuche.<br />

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Erhaltungsziel ist daher die Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen<br />

Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen.<br />

Die erfolgreichste Nahrungssuche erfolgt auf Wiesen, auf Ackerflächen sucht der Rotmilan nur in ca.<br />

10 % der Zeit seine Nahrung (GDE, 2009, GELPKE, 2012). Die Nahrungsflüge finden normalerweise im<br />

näheren Umkreis von 3 km um den Horst statt, im VSG Knüll ist der Wert offenbar kleiner und liegt bei 2<br />

km (GELPKE, 2012, GDE, 2009). Dabei bewegt er sich vom Waldrand (Horst) ins Offenland. Hier benötigt<br />

er ein störungsarmes Umfeld (Wirkfaktor Lärm, Kollision). Rotmilane brüten relativ standorttreu oft mit<br />

nahe gelegenem Wechselhorst.<br />

WEA im Offenland werden nicht gemieden, sondern sind in bestimmten Zeiten sogar attraktiv zur Jagd.<br />

So können zwischen April und August die kurzrasigen Bereiche unter WEA genutzt werden, wenn auf<br />

den Äckern die Vegetation zu hoch ist, die Rotmilane aber dringend auf Nahrung im nahen Umkreis um<br />

ihre Horste angewiesen sind, um ihre Jungvögel aufzuziehen oder ihre Partner zu versorgen. Dies gilt<br />

jedoch nur bei Anlagen, die im Offenland als typischem Jagdgebiet des Milans errichtet werden. Windparks<br />

innerhalb von Waldgebieten werden von den Milanen dagegen nicht zur Nahrungssuche genutzt.<br />

Allerdings können Waldgebiete mehr oder weniger häufig überflogen werden, um Nahrungsplätze, d.h.<br />

Offenland, aufzusuchen. Der genannte Schutzradius von 1,5 km um den Horst ist somit insbesondere bei<br />

Waldstandorten von WEA nicht immer anwendbar, da die Nahrungsflüge nicht immer kreisförmig um die<br />

Horste stattfinden, sondern sich an bestimmten Landschaftsstrukturen und der Lage der wichtigsten Nahrungsgebiete<br />

orientieren (MAMMEN et al. 2009 in STÜBING, 2012). So ist es wahrscheinlich, dass sich der<br />

Flugraum in der Zeit der Brutaufzucht vermehrt ins Offenland erstreckt und weniger in die Waldbereiche,<br />

die nur überflogen werden. Dabei wird, wenn möglich, Sichtkontakt zum Horst gehalten (GELPKE, 2012).<br />

Es ist festzustellen, dass bei Einhaltung eines Schutzradius von 1,0 km außerhalb des VSG und<br />

1,5 km im VSG um den Horst keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Daher kann<br />

die Aussage getroffen werden, dass für die Flächen HR_019 Batzenberg und Fläche Ziegenköpfchen<br />

keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.<br />

Für den Bereich zwischen 1,0 und 1,5 km zum Horst kann diese Aussage derzeit nicht getroffen<br />

werden. Hierzu müssen die Ergebnisse einer durchzuführenden Raumnutzungsanalyse der Flugbewegungen<br />

der betroffenen Brutpaare abgewartet werden.<br />

Daher ist für die Fläche HR_36 Bielstein (ganz) eine Raumnutzungsanalyse für das Rotmilanpaar<br />

am Wickenberg durchzuführen und auszuwerten. Erst dann kann für diese Flächen oder Teilbereiche<br />

eine abschließende Bewertung der Erheblichkeit des Eingriffes erfolgen.<br />

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5.3 Schwarzspecht (Dryocopus martius)<br />

Erhalt von Nahrungsraum und von Fortpflanzungsstätten<br />

Vorkommen:<br />

Nach Angaben der GDE, 2009 sind im VSG Knüll 17 Reviere des Schwarzspechts erfasst. Nach der<br />

Kartierung von STÜBING, 2012 sind in den für die Windkraftnutzung vorgesehenen Flächen keine Spechte<br />

anzutreffen. Der nächste Brutplatz des Schwarzspechtes liegt ca. 500 m von der Fläche 036 Bielstein<br />

entfernt.<br />

Empfindlichkeit und Bewertung:<br />

Zum Schutz des Lebensraums des Schwarzspechtes sind strukturreiche Laub- und Laubmischwälder in<br />

verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen zu erhalten<br />

sowie Ameisenlebensräume im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen.<br />

Es gibt allerdings nach STÜBING, 2012 keinerlei Hinweise auf mögliche Konflikte (im Sinne eines Meideverhaltens<br />

oder von Kollisionsopfern) zwischen dem Schwarzspecht und WEA. Allerdings muss bei der<br />

Detailplanung beachtet werden, dass keine Brutbäume entfernt oder gestört werden.<br />

Da die genannten Reviere in größerem Abstand zu den WEA liegen, sind Beeinträchtigungen wichtiger<br />

Nahrungsräume der erfassten Reviere durch Rodungen für die Anlagen selbst oder Zuwegungen nicht zu<br />

erwarten. Darauf muss allerdings bei der Detailplanung geachtet werden.<br />

Bei Einhaltung dieser Vermeidungsmaßnahmen (keine Habitate im Revier roden) sind keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen des Erhaltungsziels für den Schwarzspecht zu erwarten.<br />

5.4 Schwarzstorch (Ciconia nigra)<br />

Erhalt von Lebens- und Funktionsräumen<br />

Vorkommen:<br />

Nach GDE ist der Horst des Schwarzstorches südlich Leuderode – als einziger Horst im VSG - nicht<br />

mehr besetzt. Dieser lag mindestens 3 km von den 2 Windflächen in Schwarzenborn entfernt. Im Gutachten<br />

von STÜBING, 2012 wurden keine weiteren Horste erfasst. Es wurden zusätzlich aber funktionale Beziehungen<br />

erfasst und die Nahrungsflüge des bekannten Schwarzstorches bei Remsfeld (Knüllwald) im<br />

weiteren Untersuchungsgebiet (10 km) beobachtet. So sind in der Karte zum Gutachten von STÜBING die<br />

Flugrouten dieses Schwarzstorchpaars im Bereich der Lichte/Allmuthsberg (<strong>Homberg</strong>) dargestellt. Die<br />

Schwarzstörche überfliegen die Lichte, um zu ihren Nahrungsbiotopen im Bereich der <strong>Efze</strong> bei Rodemann<br />

zu gelangen. Weitere Flugbewegungen im weiteren Untersuchungsgebiet (<strong>Homberg</strong> und Grenzgebiet<br />

zu Frielendorf/Neukirchen/Schwarzenborn) wurden nicht beobachtet.<br />

Februar 2013 Seite 19


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Landschaftsplanung<br />

Empfindlichkeit und Bewertung:<br />

Zum Schutz der Art sind sowohl große, weitgehend unzerschnittene Waldgebiete mit einem hohen Anteil<br />

an alten Laub- oder Laubmischwaldbeständen mit Horstbäumen, als auch die Nahrungshabitate (Feuchtgebiete)<br />

zu erhalten. Ebenso sind die funktionalen Verbindungswege zwischen den Teilhabitaten störungsfrei,<br />

d.h. von WEA frei, zu halten, um Kollisionen zu verhindern. Es ist davon auszugehen, dass für<br />

den Schwarzstorch die Gefahr des Lebensraumverlustes als höher einzustufen ist als die Gefahr der<br />

Kollision (STÜBING, 2012). Daher kann der Schutzradius von 3 km um den Horst teilweise schon verkleinert<br />

werden, wenn entweder umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen (Nahrungsgewässer) geschaffen<br />

werden oder die Störche kaum bis gar nicht in Richtung der geplanten WEA fliegen. Dies muss aber im<br />

Einzelfall geprüft werden.<br />

Da die Entfernung aller 4 Windstandorte zum nächsten Horst des Schwarzstorches mindestens 3<br />

km beträgt und auch keine funktionalen Verbindungswege betroffen sind, sind keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen des Erhaltungsziels für den Schwarzstorch zu erwarten.<br />

5.5 Uhu (Bubo bubo)<br />

Erhalt von Brutplätzen und störungsarmen Brutgebieten<br />

Vorkommen:<br />

Im Rahmen der GDE konnten im VSG 3 Horste des Uhus bestätigt werden.<br />

Der nächstgelegene Horst befindet sich im Basaltsteinbruch am Bilsteinkopf bei Frielendorf, dabei wird<br />

wechselseitig auch der nordwestlich gelegene Steinbruch Sterkelsberg von dem Uhupaar genutzt.<br />

Die Fläche HR-19 Batzenberg und Fläche Ziegenköpfchen halten einen Abstand von mehr als 1,5 km<br />

von dem Horst des Uhus ein.<br />

Die geplante Fläche Fläche HR_36 Bielstein liegt dagegen nur 1 km vom Horst des Uhus entfernt.<br />

Empfindlichkeit und Bewertung:<br />

Für den Uhu ist die Erhaltung von störungsarmen Brutplätzen in Felsen und Blockhalden sowie von<br />

Felswänden mit Brutnischen in Abbaugebieten als Schutzziel genannt.<br />

Es ist festzustellen, dass bei Einhaltung eines Schutzradius von 1,5 km um den Horst keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Daher kann die Aussage getroffen werden, dass für<br />

die Flächen HR_19 Batzenberg und Ziegenköpfchen keine erheblichen Beeinträchtigungen des<br />

Uhus zu erwarten sind.<br />

Die Fläche HR_36 Bielstein liegt vollständig innerhalb des Schutzbereiches von 1,0 bis 1,5 km<br />

zum Horst des Uhus. Daher müssen zunächst die Ergebnisse einer durchzuführenden Raumnut-<br />

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zungsanalyse der Flugbewegungen des Uhubrutpaars ausgewertet werden. Erst dann kann für<br />

diese Fläche eine abschließende Bewertung der Erheblichkeit des Eingriffes erfolgen.<br />

5.6 Wanderfalke (Falco peregrinus)<br />

Erhalt von Brutplätzen und störungsarmen Brutgebieten<br />

Vorkommen:<br />

Das einzige Brutpaar im VSG Knüll brütet seit vielen Jahren traditionell in dem Steinbruch östlich von<br />

Wernswig im Aschberg.<br />

Empfindlichkeit und Bewertung:<br />

Für den Wanderfalken ist die Erhaltung von Brutplätzen in Felsen, Blockhalden und Abbaugebieten, auf<br />

Gebäuden und Brücken Schutzziel.<br />

Aufgrund der nachgewiesenen Kollisionsgefahr, der Seltenheit der Art im VSG und der Bedeutung des<br />

Vorkommens im Bundes- und Landesmaßstab sollte der Abstandsempfehlung der LAG-VSG (2007)<br />

gefolgt werden.<br />

Da sich der Horst des Wanderfalken in einigen Kilometern Entfernung von den WEA im Aschberg<br />

befindet, sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Erhaltungsziels zu erwarten.<br />

5.7 Wespenbussard (Pernis apivorus)<br />

Erhalt von Lebensraum, von Brutplätzen und störungsarmen Brutgebieten<br />

Vorkommen:<br />

Im Rahmen der GDE wurden 10 Reviere im VSG erfasst. Die Reviere befinden sich in störungsarmen<br />

Bereichen mit größeren Altholzbeständen in Nachbarschaft zu offenen Flächen, bevorzugt mit magerem<br />

Grünland, zur Nahrungssuche.<br />

Im Untersuchungsgebiet des Gutachtens von STÜBING, 2012 brütet ein Paar des Wespenbussards westlich<br />

des Sterkelsberges in Frielendorf, was die Ergebnisse der GDE bestätigen. Damit ist eine Entfernung<br />

von ca. 2 Kilometern zum Standort HR_36 Bielstein und mehrere Kilometer zu den anderen Standorten<br />

eingehalten.<br />

Empfindlichkeit und Bewertung:<br />

Zu erhalten sind naturnahe strukturreiche Laubwälder und Laubmischwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen<br />

mit Altholz, Totholz, Horstbäumen und Feuchtgebieten im Wald.<br />

Februar 2013 Seite 21


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Landschaftsplanung<br />

Der Wespenbussard ist bislang nicht in der Liste der Vogelschutzwarten zu fachlich erforderlichen Mindestabständen<br />

aufgeführt (LAG-VSW 2007). STÜBING, 2012 empfiehlt aber einen Abstand von mindestens<br />

500 m einzuhalten, da die Empfindlichkeit gegenüber Windkraftanlagen noch nicht geklärt ist.<br />

Da der Wespenbussard seinen Horst in ca. zwei Kilometern Entfernung von dem nächstgelegenen<br />

Windstandort hat, sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Erhaltungszieles zu erwarten.<br />

5.8 Bewertung der Erheblichkeit der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />

oder des Schutzzweckes im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten<br />

Gemäß dem Entwurf des Windkonzeptes des Regionalplans Nordhessen sind in der Umgebung zahlreiche<br />

Windkraftstandorte geplant. Der nächstgelegene ist der zur Zeit in Aufstellung (Änderung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s)<br />

befindliche Windpark 036 Appenhagen/Schmale Triesch in Schwarzenborn, der<br />

zusammen mit dem ebenfalls in Aufstellung befindlichen Standort 036 Schmale Triesch in Neukirchen<br />

einen Windpark ergibt mit einer Größe von ca. 50-90 ha in ca. 1 km Entfernung zum Standort HR_036<br />

Bielstein in <strong>Homberg</strong>.<br />

Die nächstgelegenen Windparks, die voraussichtlich gemäß „Teil RPN Windenergie 2013“ (Pressemitteilung<br />

RP Kassel) noch realisiert werden, sind:<br />

HR_022 Knüllwald Eisenberg 40 ha mind. 7,0 km Entfernung<br />

HR_029 Knüllwald, Ludwigsau Klosterstein 76 ha mind. 10,0 km Entfernung<br />

HR_030 Knüllwald nördl. Ellingshausen 27 ha mind. 8,0 km Entfernung<br />

HR_059 Ottrau Gleiche 48 ha mind. 13,0 km Entfernung<br />

HR_060 Ottrau nördlich Rimberg 42 ha mind. 14,0 km Entfernung<br />

HR_061 Ottrau Peelskoppe 45 ha mind. 15,0 km Entfernung<br />

HR_032 Frielendorf, Neuenthal Linsingen 145 ha mind. 11,0 km Entfernung<br />

HR-036 a Schwarzenborn/Neukirchen, Bärberg/Schmale Triesch 50-90 ha, ca. 1,0 km Entfernung<br />

Diese Standorte liegen bis auf den Standort HR_036 a Bärberg/Schmale Triesch alle außerhalb des VSG<br />

Knüll.<br />

Es gibt also im Umkreis von 15 km zu den 4 Standorten ca. acht weitere mögliche Windkraftstandorte. Es<br />

ist davon auszugehen, dass diese teilweise nicht zu realisieren sind oder die Flächen sich im weiteren<br />

Planungsverfahren noch verkleinern werden. Trotzdem ist eine deutliche Kumulation ersichtlich. Es ist<br />

positiv zu bewerten, dass die Zahl innerhalb des Vogelschutzgebietes begrenzt ist.<br />

Februar 2013 Seite 22


FFH-Verträglichkeitsprüfung zum FNP <strong>Homberg</strong><br />

– Windkraftflächen-<br />

Büro für<br />

Ingenieurbiologie und<br />

Landschaftsplanung<br />

5.9 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie vorgezogene Ausgleichmaßnahmen<br />

Durch die Ergebnisse der avifaunistischen Kartierung konnten Eingriffe vermieden werden. Durch die<br />

Einhaltung des Taburadius von 1,0 km und des Prüfrahmens bis 1,5 km (Ergebnis Raumnutzungsanalyse<br />

der Flugbewegungen) um die Horste von windkraftempfindlichen Brutvogelarten, sind schon wesentliche<br />

Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz dieser Arten vor Tötung und Störung gemäß § 44 BNatSchG getroffen.<br />

Darüber hinaus sind weitere Vermeidungs- und eventuell vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />

bei der Detailplanung zu berücksichtigen (BimSch-Antrag), um erhebliche Beeinträchtigungen der geschützten<br />

Vogelarten zu vermeiden bzw. zu minimieren.<br />

- Keine Beanspruchung von Lebensräumen (windempfindliche Vogelarten und Fledermäuse) und<br />

Schutzräume vor Störung einhalten (Lärm):<br />

o<br />

Keine Beanspruchung von empfindlichen Biotoptypen und ausreichende Schutzabstände<br />

einhalten - Feuchtwiesen, alte Laub(misch)wälder, strukturreiche Kiefernwälder, Flusstäler,<br />

Waldwiesen, Waldränder, Höhlenbäume genutzt von Spechten, Käuzen und Fledermäusen<br />

(MKULNV, 2012)<br />

- Senkung des Kollisionsrisikos für Vogelarten (Rotmilan, Wespenbussard u.a.) durch:<br />

o<br />

o<br />

Keine WEA zwischen Brutplätzen und Nahrungshabitaten errichten.<br />

Geeignete Nahrungshabitate fernab der WEA schaffen, um die Flugbewegungen zu beeinflussen,<br />

Nutzungs- und Mahd-Konzept erarbeiten.<br />

5.10 Zusammenfassende Bewertung<br />

Die vorliegende FFH-Verträglichkeitsprüfung betrachtet die Auswirkungen, die sich durch die Bauleitplanung<br />

zur Ausweisung von Windstandorten in <strong>Homberg</strong> (<strong>Efze</strong>) auf die Schutzziele der Natura-2000-<br />

Verordnung zum VSG „Knüll“ ergeben. Es werden auch die kumulativen Auswirkungen aus den Planungen<br />

zur Ausweisung von Windparks in den Nachbargemeinden betrachtet.<br />

Durch die Einhaltung des Taburadius von 1,0 km außerhalb des VSG Knüll um die Horste von windkraftempfindlichen<br />

Brutvogelarten sind schon wesentliche Vermeidungsmaßnahmen getroffen worden und es<br />

können für die Fläche HR_19 Batzenberg und die Fläche Ziegenköpfchen erhebliche Beeinträchtigungen<br />

der Erhaltungsziele des VSG Knüll ausgeschlossen werden. Im VSG Knüll ergibt sich ein<br />

Schutzbereich von 1,0 bis 1,5 km um die Horste, der noch genauer zu prüfen ist. Hier kann daher derzeit<br />

die Erheblichkeit des Eingriffes nicht abschließend bewertet werden. Hierzu müssen zunächst die<br />

Ergebnisse der durchzuführenden Raumnutzungsanalysen für die betroffenen Brutvogelpaare (Uhu und<br />

Rotmilan) ausgewertet werden.<br />

Zusätzlich sind die weiteren dargestellten Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich im Rahmen<br />

der Detailplanung zu beachten.<br />

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung wird im Rahmen des BimSch-Antrags bei Vorliegen der Detailplanung<br />

konkretisiert. Die Vorgaben des Umweltschadensgesetzes und der Umwelthaftungsrichtlinie sind zu beachten.<br />

Februar 2013 Seite 23


FFH-Verträglichkeitsprüfung zum FNP <strong>Homberg</strong><br />

– Windkraftflächen-<br />

Büro für<br />

Ingenieurbiologie und<br />

Landschaftsplanung<br />

6 LITERATUR UND GESETZE<br />

AGFH, 2010: Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz in Hessen (Dr. Richarz, Staatliche<br />

Vogelschutzwarte) vom 05.05.2010<br />

BACH L. & U. RAHMEL, 2006: Fledermäuse und Windenergie – ein realer Konflikt? - Inform. d. Naturschutz<br />

Niedersachsen, 26. Jg. Nr. 1 47-52, Hannover<br />

BACH L., R. BRINKMANN, H.J.G.A. LIMPENS, U. RAHMEL, M. REICHENBACH & A. ROSCHEN, 1999: Bewertung<br />

und planerische Umsetzung von Fledermausdaten im Rahmen der Windkraftplanung. Bremer<br />

Beiträge für Naturkunde und Naturschutz 4: 162-170<br />

BFN, 2007: FuE-Vorhaben des Bundesamtes für Naturschutz „Fachinformationssystem und Fachkonventionen<br />

zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP“. - Acuraplan<br />

BLAB J. ET AL., 1984: Rote Liste der gefährdeten Tiere und Pflanzen in der Bundesrepublik<br />

BLAB J., 1993: Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere. Greven.<br />

BRINKMANN H., 2006: Untersuchungen zu möglichen betriebsbedingten Auswirkungen von WEA auf Fledermäuse<br />

im RP Freiburg, im Auftrag des RP Freiburg, Referat 56<br />

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ– PROJEKTGRUPPE „WINDENERGIENUTZUNG“, 2000: Empfehlungen des BfN<br />

zu naturschutzverträglichen Windkraftanlagen.<br />

BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNg (BArt.SchV) vom 6.Febr. 2005 (BGBl. I Nr. 11 vom 24.2.2005, S. 258;<br />

ber. 18.3.2005)<br />

DÜRR T. & L. BACH, 2004: Fledermäuse als Schlagopfer von Windenergieanlagen – Stand der Erfahrungen<br />

mit Einblick in die bundesweite Fundkartei. Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz<br />

7: 253-263<br />

DÜRR T., 2002: Fledermäuse als Opfer von Windkraftanlagen in Deutschland. Nyctalus 8(2): 115 – 118<br />

DÜRR T., 2007: Die bundesweite Kartei zur Dokumentation von Fledermausverlusten an Windenergieanlagen<br />

– ein Rückblick auf 5 Jahre Datenerfassung. Nyctalus 12(2-3): 108-114<br />

GARNIEL, A., W.D. DAUNICHT, U. MIERWALD & U. OJOWSKI, 2007: Vögel und Verkehrslärm – Quantifizierung<br />

und Bewältigung entscheidungserheblicher Auswirkungen von Verkehrslärm auf die<br />

Avifauna.- F und E-Vorhaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung.-<br />

Schlussbericht<br />

GELPKE, CH., 2012: Artenhilfskonzept für den Rotmilan in Hessen. - Gutachten im Auftrag des Hessischen<br />

Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Staatlichen<br />

Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. – aktualisierte Fassung<br />

vom 15.08.2012.<br />

GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE vom 25. März 2002 (Bundesnaturschutzgesetz),<br />

BGBI 2002, 1193, in der gültigen Fassung<br />

GESETZ ZUR UMSETZUNG DER RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ÜBER DIE UM-<br />

WELTHAFTUNG ZUR VERMEIDUNG UND SANIERUNG VON UMWELTSCHÄDEN VOM 10. MAI 2007<br />

HESSISCHER LANDTAG, 2012: Hessisches Energiezukunftsgesetz vom 21.11.2012.- in: Gesetz- und<br />

HESSISCHES AUSFÜHRUNGSGESETZ ZUM BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (HAGBNATSCHG ), vom 20. Dezember<br />

2010*<br />

HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ, 2012: Leitfaden<br />

„Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen<br />

(WKA) in Hessen vom 29.11.2012<br />

Februar 2013 Seite 24


FFH-Verträglichkeitsprüfung zum FNP <strong>Homberg</strong><br />

– Windkraftflächen-<br />

Büro für<br />

Ingenieurbiologie und<br />

Landschaftsplanung<br />

HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR UND LANDESENTWICKLUNG, 2012: Änderung des<br />

Landesentwicklungsplans Hessen 2000 nach § 8 Abs. 7 HLPG – Vorgaben für die Nutzung der<br />

Windenergie.<br />

HÖTKER H. (NABU), 2006: Auswertungen des Repowering von Windkraftanlagen auf Vögel und Fledermäuse.-<br />

Untersuchung im Auftrag des Landesamtes für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein,<br />

Bergenhusen<br />

HÖTKER H., K.-M. THOMSEN & H. KÖSTER, 2004: Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die<br />

biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und der Fledermäuse – Fakten, Wissenslücken, Anforderungen<br />

an die Forschung, ornithologische Kriterien zum Ausbau von regenerativen Energiegewinnungsformen.<br />

Michael-Otto-Institut im NABU: 80 S.<br />

INSTITUT FÜR TIERÖKOLOGIE UND NATURBILDUNG - ITN, 2012: Gutachten zur landesweiten Bewertung des<br />

hessischen Planungsraums im Hinblick auf gegenüber Windenergienutzung empfindliche Fledermausarten.<br />

– Auftraggeber: Hess. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung,<br />

Institut für Tierökologie und Naturbildung<br />

MKULNV, 2012: Leitfaden Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in Nordrhein-<br />

Westfalen.<br />

MOCK T., 2002: Leitsätze, Zusammenfassungen und Anmerkungen zu den Entscheidungen des OVG<br />

NRW, Urteil vom 30. Nov. 2001 -7A 4857/00.- Kurzgutachten<br />

NOHL W., 2001: Ästhetisches Erlebnis von Windkraftanlagen in der Landschaft.- Natur und Landschaftsplanung,<br />

Heft 12<br />

PNL, 2012: Abgrenzung relevanter Räume für windkraftempfindliche Vogelarten in Hessen. Avifauna-<br />

Gutachten zum LEP. – Gutachten im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr<br />

und Landesentwicklung sowie der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-<br />

Pfalz und Saarland, Hungen.<br />

RAHMEL U., L. BACH, R. BRINKMANN, H.J.G.A. LIMPENS & A. ROSCHEN, 2004: Windenergieanlagen und<br />

Fledermäuse – Hinweise zur Erfassungsmethodik und zu planerischen Aspekten. Bremer Beiträge<br />

für Naturkunde und Naturschutz 7: 265-271<br />

REGIERUNGSPRÄSIDIUM KASSEL, 2004: Standarddatenbogen für das Vogelschutzgebiet 5022-401 „Knüll“<br />

von 2004<br />

REGIERUNGSPRÄSIDIUM KASSEL, 2010: Fachlicher Untersuchungsrahmen zur Erfassung der Avifauna für<br />

die naturschutzfachliche Beurteilung von geplanten Windkraftanlagen: Empfehlungen der Staatlichen<br />

Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, Stand 05. Mai 2010 und<br />

Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz in Hessen (Dr. Richarz, Staatliche<br />

Vogelschutzwarte) vom 05.05.2010<br />

RICHTLINIE 2004/35/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ÜBER UMWELTHAFTUNG ZUR VER-<br />

MEIDUNG UND SANIERUNG VON UMWELTSCHÄDEN.- vom 21. April 2004 (ABl. Nr. 143, S. 56)<br />

RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES VOM 21. MAI 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie<br />

der wildlebenden Tiere und Pflanzen geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom<br />

27.10.1997 (FFH-Richtlinie),<br />

RICHTLINIE DES RATES 79/409/EWG VOM 2.APRIL 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten;<br />

ABI. Nr. L 103 geändert durch Richtlinie 97/49/EG vom 29.Juli 1997, ABl. Nr. 223/9<br />

STÜBING, ST. & M. KORN, 2009: Grunddatenerhebung zum VSG Knüll des Regierungspräsidiums Kassel.<br />

– Entwurf<br />

Februar 2013 Seite 25

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