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Sicher und gesund: - IHK Fulda

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Arbeitsschutz <strong>und</strong> Arbeitssicherheit<br />

Weniger Bürokratie im Arbeitsschutz<br />

Die neue Freiheit bereitet auch Probleme<br />

Dass die menschliche Arbeit eines eigenen<br />

Schutzes bedarf, ist ein geschichtlich relativ<br />

moderner Gedanke. Im Jahre 1839 trat<br />

das „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher<br />

Arbeiter in Fabriken“ in Kraft. Anlass war<br />

die rapide Zunahme von Wehrdienstuntauglichkeiten<br />

bei Jugendlichen infolge schwerer körperlicher<br />

Schädigung durch Arbeit.<br />

Die neue Freiheit macht Probleme<br />

Heute nehmen der demografische Wandel, die<br />

Ausgestaltung gemeinsamer <strong>Sicher</strong>heitsziele<br />

der Europäischen Union <strong>und</strong> strukturelle Veränderungen<br />

in der Wirtschaft erheblichen Einfluss<br />

auf die Sozialpolitik. Und auch wenn das viele<br />

Unternehmen zunächst erstaunen wird: Die Bürokratie<br />

im Arbeitsschutz wurde abgebaut, das<br />

Vorschriftenwesen dereguliert. Die Gewährleistung,<br />

die der Staat in der Vergangenheit durch<br />

sein Gesetz- <strong>und</strong> Vorschriftenwerk übernommen<br />

hatte, ist allerdings auf die Arbeitgeber<br />

übertragen worden, denen die Gesetzgebung<br />

einen bedeutenden Freiraum bei der Auswahl<br />

der Schutzmaßnahmen lässt.<br />

In der Praxis bereitet die neu gewonnene Freiheit<br />

allerdings häufig Probleme. Wie wird die<br />

Gefährdung richtig beurteilt? Was ist eine Vermutungswirkung?<br />

Wen muss ich bei der Prüfung<br />

welcher Arbeitsmittel beauftragen? Welche<br />

Vorschriften treffen auf meinen Betrieb<br />

überhaupt zu? Wann habe ich für den erforderlichen<br />

Schutz meiner Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong><br />

Arbeitnehmer gesorgt? Diese <strong>und</strong> viele andere<br />

Gesetzesebene: Verordnungsebene: Technische Regeln / Erkenntnisquellen:<br />

Technischer Arbeitsschutz<br />

Arbeitsschutzgesetz Betriebssicherheitsverordnung Technische Regeln für Betriebssicherheit<br />

Arbeitssicherheitsgesetz<br />

Technische Regeln zur<br />

Lärm- <strong>und</strong> Vibrationsarbeiten<br />

Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe<br />

Technische Regeln für Arbeitsstätten<br />

Technische Regeln für Baustellen<br />

Leitfaden zur Richtlinie 2006/25/EG<br />

Arbeitsmedizinische Regeln<br />

Atomgesetz<br />

Chemikaliengesetz Gefahrstoffverordnung Technische Regeln für Gefahrstoffe<br />

Sprengstoffgesetz Verordnungen zum Sprengstoffgesetz Sprengstofflager Richtlinien<br />

Sozialer Arbeitsschutz<br />

Arbeitszeitgesetz<br />

Mutterschutzgesetz<br />

Fahrpersonalverordnung<br />

Lärm- <strong>und</strong><br />

Vibrationsarbeitsschutzverordnung<br />

Biostoffverordnung<br />

Arbeitsstättenverordnung<br />

Baustellenverordnung<br />

Persönliche Schutzausrüstungsbenutzungsverordnung<br />

Bildschirmarbeitsverordnung<br />

Lastenhandhabungsverordnung<br />

Arbeitsschutzverordnung zu<br />

künstlicher optischer Strahlung<br />

Verordnung zur arbeitsmedizinischen<br />

Vorsorge<br />

Deutsche Gesetzliche<br />

Unfallverhütungsvorschrift DGUV 2<br />

Röntgenverordnung<br />

B<strong>und</strong>eselterngeld- <strong>und</strong><br />

B<strong>und</strong>eselternzeitgesetz<br />

Fahrpersonalgesetz<br />

Heimarbeitsgesetz<br />

Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung<br />

Kinderarbeitsschutzverordnung<br />

Mutterschutzarbeitsverordnung<br />

Fragen beschäftigen Arbeitgeber <strong>und</strong> fordern<br />

eine qualifizierte Beantwortung. Für WRF hat<br />

Gerhard Quanz, Diplom-Ingenieur im Dezernat<br />

35.2 Arbeitsschutz <strong>und</strong> <strong>Sicher</strong>heitstechnik beim<br />

Regierungspräsidium Kassel in Bad Hersfeld<br />

(www.rp-kassel-hessen.de), eine Übersicht über<br />

wichtige staatliche Vorschriften zum Arbeitsschutz<br />

zusammengestellt. Sie liefern eine wichtige,<br />

erste Orientierung.<br />

Komplexes Thema<br />

Die staatlichen Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen sind<br />

für den Arbeitgeber bindend. Die technischen<br />

Regeln hingegen beschreiben lediglich ein Beispiel<br />

für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen,<br />

geben den Stand der Technik wider<br />

<strong>und</strong> sind nicht verpflichtend. Sind die<br />

Beispiele aus den technischen Regeln im Betrieb<br />

umsetzbar <strong>und</strong> führt der Unternehmer diese<br />

Maßnahmen durch, gilt die sogenannte Vermutungswirkung.<br />

Das bedeutet, wenn der Arbeitgeber<br />

die technischen Regeln beachtet <strong>und</strong> umsetzt,<br />

vermutet die Aufsichtsbehörde, dass die<br />

Arbeitsschutzforderungen <strong>und</strong> Verordnungen<br />

eingehalten werden. Der Unternehmer hat aber<br />

stets die Möglichkeit, für die <strong>Sicher</strong>heit <strong>und</strong> den<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschutz seiner Beschäftigten durch<br />

andere mindestens ebenso wirksame Maßnahmen<br />

zu sorgen. Dann bleibt die Verantwortung<br />

aber auch bei ihm.<br />

Neben den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften<br />

gilt für den Arbeitgeber auch noch das autonome<br />

Satzungsrecht seines Unfallversicherungsträgers.<br />

Die Unfallverhütungsvorschriften<br />

zum Beispiel der gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />

<strong>und</strong> Unfallkassen können für den Arbeitgeber<br />

eine wertvolle Erkenntnisquelle bei<br />

der Auswahl geeigneter Maßnahmen zum Arbeitsschutz<br />

sein.<br />

Im Internet finden Arbeitgeber Informationen<br />

zu allen Themen r<strong>und</strong> um den Arbeitsschutz.<br />

Individuelle Unterstützung leisten interne oder<br />

externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Aber<br />

auch die Aufsichtsbehörde oder der Unfallversicherungsträger<br />

stehen bei Fragen Rede <strong>und</strong><br />

Antwort.<br />

Gerhard Quanz,<br />

<br />

Regierungspräsidium Kassel<br />

20 Wirtschaft Region <strong>Fulda</strong> 05/2013

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