Sicher und gesund: - IHK Fulda
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Arbeitsschutz <strong>und</strong> Arbeitssicherheit<br />
Weniger Bürokratie im Arbeitsschutz<br />
Die neue Freiheit bereitet auch Probleme<br />
Dass die menschliche Arbeit eines eigenen<br />
Schutzes bedarf, ist ein geschichtlich relativ<br />
moderner Gedanke. Im Jahre 1839 trat<br />
das „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher<br />
Arbeiter in Fabriken“ in Kraft. Anlass war<br />
die rapide Zunahme von Wehrdienstuntauglichkeiten<br />
bei Jugendlichen infolge schwerer körperlicher<br />
Schädigung durch Arbeit.<br />
Die neue Freiheit macht Probleme<br />
Heute nehmen der demografische Wandel, die<br />
Ausgestaltung gemeinsamer <strong>Sicher</strong>heitsziele<br />
der Europäischen Union <strong>und</strong> strukturelle Veränderungen<br />
in der Wirtschaft erheblichen Einfluss<br />
auf die Sozialpolitik. Und auch wenn das viele<br />
Unternehmen zunächst erstaunen wird: Die Bürokratie<br />
im Arbeitsschutz wurde abgebaut, das<br />
Vorschriftenwesen dereguliert. Die Gewährleistung,<br />
die der Staat in der Vergangenheit durch<br />
sein Gesetz- <strong>und</strong> Vorschriftenwerk übernommen<br />
hatte, ist allerdings auf die Arbeitgeber<br />
übertragen worden, denen die Gesetzgebung<br />
einen bedeutenden Freiraum bei der Auswahl<br />
der Schutzmaßnahmen lässt.<br />
In der Praxis bereitet die neu gewonnene Freiheit<br />
allerdings häufig Probleme. Wie wird die<br />
Gefährdung richtig beurteilt? Was ist eine Vermutungswirkung?<br />
Wen muss ich bei der Prüfung<br />
welcher Arbeitsmittel beauftragen? Welche<br />
Vorschriften treffen auf meinen Betrieb<br />
überhaupt zu? Wann habe ich für den erforderlichen<br />
Schutz meiner Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong><br />
Arbeitnehmer gesorgt? Diese <strong>und</strong> viele andere<br />
Gesetzesebene: Verordnungsebene: Technische Regeln / Erkenntnisquellen:<br />
Technischer Arbeitsschutz<br />
Arbeitsschutzgesetz Betriebssicherheitsverordnung Technische Regeln für Betriebssicherheit<br />
Arbeitssicherheitsgesetz<br />
Technische Regeln zur<br />
Lärm- <strong>und</strong> Vibrationsarbeiten<br />
Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe<br />
Technische Regeln für Arbeitsstätten<br />
Technische Regeln für Baustellen<br />
Leitfaden zur Richtlinie 2006/25/EG<br />
Arbeitsmedizinische Regeln<br />
Atomgesetz<br />
Chemikaliengesetz Gefahrstoffverordnung Technische Regeln für Gefahrstoffe<br />
Sprengstoffgesetz Verordnungen zum Sprengstoffgesetz Sprengstofflager Richtlinien<br />
Sozialer Arbeitsschutz<br />
Arbeitszeitgesetz<br />
Mutterschutzgesetz<br />
Fahrpersonalverordnung<br />
Lärm- <strong>und</strong><br />
Vibrationsarbeitsschutzverordnung<br />
Biostoffverordnung<br />
Arbeitsstättenverordnung<br />
Baustellenverordnung<br />
Persönliche Schutzausrüstungsbenutzungsverordnung<br />
Bildschirmarbeitsverordnung<br />
Lastenhandhabungsverordnung<br />
Arbeitsschutzverordnung zu<br />
künstlicher optischer Strahlung<br />
Verordnung zur arbeitsmedizinischen<br />
Vorsorge<br />
Deutsche Gesetzliche<br />
Unfallverhütungsvorschrift DGUV 2<br />
Röntgenverordnung<br />
B<strong>und</strong>eselterngeld- <strong>und</strong><br />
B<strong>und</strong>eselternzeitgesetz<br />
Fahrpersonalgesetz<br />
Heimarbeitsgesetz<br />
Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung<br />
Kinderarbeitsschutzverordnung<br />
Mutterschutzarbeitsverordnung<br />
Fragen beschäftigen Arbeitgeber <strong>und</strong> fordern<br />
eine qualifizierte Beantwortung. Für WRF hat<br />
Gerhard Quanz, Diplom-Ingenieur im Dezernat<br />
35.2 Arbeitsschutz <strong>und</strong> <strong>Sicher</strong>heitstechnik beim<br />
Regierungspräsidium Kassel in Bad Hersfeld<br />
(www.rp-kassel-hessen.de), eine Übersicht über<br />
wichtige staatliche Vorschriften zum Arbeitsschutz<br />
zusammengestellt. Sie liefern eine wichtige,<br />
erste Orientierung.<br />
Komplexes Thema<br />
Die staatlichen Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen sind<br />
für den Arbeitgeber bindend. Die technischen<br />
Regeln hingegen beschreiben lediglich ein Beispiel<br />
für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen,<br />
geben den Stand der Technik wider<br />
<strong>und</strong> sind nicht verpflichtend. Sind die<br />
Beispiele aus den technischen Regeln im Betrieb<br />
umsetzbar <strong>und</strong> führt der Unternehmer diese<br />
Maßnahmen durch, gilt die sogenannte Vermutungswirkung.<br />
Das bedeutet, wenn der Arbeitgeber<br />
die technischen Regeln beachtet <strong>und</strong> umsetzt,<br />
vermutet die Aufsichtsbehörde, dass die<br />
Arbeitsschutzforderungen <strong>und</strong> Verordnungen<br />
eingehalten werden. Der Unternehmer hat aber<br />
stets die Möglichkeit, für die <strong>Sicher</strong>heit <strong>und</strong> den<br />
Ges<strong>und</strong>heitsschutz seiner Beschäftigten durch<br />
andere mindestens ebenso wirksame Maßnahmen<br />
zu sorgen. Dann bleibt die Verantwortung<br />
aber auch bei ihm.<br />
Neben den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften<br />
gilt für den Arbeitgeber auch noch das autonome<br />
Satzungsrecht seines Unfallversicherungsträgers.<br />
Die Unfallverhütungsvorschriften<br />
zum Beispiel der gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />
<strong>und</strong> Unfallkassen können für den Arbeitgeber<br />
eine wertvolle Erkenntnisquelle bei<br />
der Auswahl geeigneter Maßnahmen zum Arbeitsschutz<br />
sein.<br />
Im Internet finden Arbeitgeber Informationen<br />
zu allen Themen r<strong>und</strong> um den Arbeitsschutz.<br />
Individuelle Unterstützung leisten interne oder<br />
externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Aber<br />
auch die Aufsichtsbehörde oder der Unfallversicherungsträger<br />
stehen bei Fragen Rede <strong>und</strong><br />
Antwort.<br />
Gerhard Quanz,<br />
<br />
Regierungspräsidium Kassel<br />
20 Wirtschaft Region <strong>Fulda</strong> 05/2013