Sicher und gesund: - IHK Fulda
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Impressum<br />
Herausgeber:<br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer (<strong>IHK</strong>) <strong>Fulda</strong><br />
Heinrichstraße 8<br />
Postfach 1652, 36006 <strong>Fulda</strong><br />
Telefon 0661 284-0, Telefax 0661 284-44<br />
E-Mail: birkemeyer@fulda.ihk.de<br />
Internet: www.ihk-fulda.de<br />
Verantwortlich für den Inhalt:<br />
Stefan Schunck<br />
Redaktion:<br />
Roswitha Birkemeyer<br />
Satz:<br />
Parzellers Buchverlag GmbH & Co. KG, <strong>Fulda</strong><br />
Peter Link<br />
Druck <strong>und</strong> Verarbeitung:<br />
Parzeller print & media, <strong>Fulda</strong><br />
Anzeigenleitung <strong>und</strong> Verlag:<br />
Parzellers Buchverlag GmbH & Co. KG<br />
Frankfurter Straße 8<br />
Postfach 1454, 36004 <strong>Fulda</strong><br />
Telefon 0661 280-361<br />
Rainer Klitsch<br />
E-Mail: verlag@parzeller.de<br />
Erscheinungsweise: monatlich<br />
Anzeigenschluss:<br />
jeweils 15. des Vormonats;<br />
es gilt Anzeigenpreisliste Nr. 44.<br />
Die Zeitschrift „Wirtschaft Region <strong>Fulda</strong>“<br />
ist das offizielle Organ der Industrie- <strong>und</strong><br />
Handelskammer <strong>Fulda</strong> <strong>und</strong> wird <strong>IHK</strong>-<br />
Zugehörigen im Rahmen ihrer Mitgliedschaft<br />
ohne Erhebung eines besonderen<br />
Bezugspreises geliefert;<br />
Einzelhefte 1,00 Euro.<br />
Die mit Namen oder Kurzzeichen versehenen<br />
Beiträge bringen die Meinung des Verfassers,<br />
jedoch nicht unbedingt die der <strong>IHK</strong> zum Ausdruck.<br />
Sämtliche Rechte der Vervielfältigung<br />
<strong>und</strong> Verbreitung bei der <strong>IHK</strong> <strong>Fulda</strong>; Nachdruck,<br />
auch genehmigt <strong>und</strong> auszugsweise, nur mit<br />
Quellenangabe.<br />
Gedruckt auf FSC-Papier:<br />
Schwerpunktthema<br />
Juni 2013<br />
Personalentwicklung in KMU<br />
Verlags-Advertorial<br />
Transport <strong>und</strong> Logistik<br />
Redaktionsschluss:<br />
10. Mai<br />
Anzeigenschluss:<br />
17. Mai<br />
Dienstfahrzeuge:<br />
Drahtesel statt Daimler<br />
Zum<br />
Schluss<br />
Der Fiskus macht keinen steuerlichen Unterschied mehr zwischen Autos<br />
<strong>und</strong> Fahrrädern. Das erhöht den Anreiz für Unternehmen, ihren Mitarbeitern<br />
Zweiräder als Dienstfahrzeuge zu überlassen.<br />
Nur selten zählen Fahrräder zum Fuhrpark von Unternehmen. Das könnte sich in Zukunft ändern.<br />
Denn rückwirkend ab 2012 werden Dienstfahrräder steuerlich genauso behandelt wie Dienstautos.<br />
Gr<strong>und</strong>lage bildet ein neuer Steuererlass der Landesfinanzminister (Az. 3-S-233.4/187).<br />
„Ob das Dienstfahrrad tatsächlich auch für Fahrten zum K<strong>und</strong>en genutzt wird, spielt für die<br />
Finanzbehörden eine untergeordnete Rolle“, sagt Steuerberater Dr. Lutz Engelsing von der Wirtschaftskanzlei<br />
DHPG aus Bonn. „Die Angestellten dürfen das Zweirad weitestgehend für private<br />
Zwecke nutzen.“ Im Gegenzug müssen sie<br />
ein Prozent des Listenpreises als geldwerten<br />
Vorteil versteuern. Anders als beim Firmenwagen<br />
müssen Radpendler den gefahrenen<br />
Weg zur Arbeit jedoch nicht zusätzlich versteuern.<br />
Die finanzielle Mehrbelastung hält<br />
sich für Arbeitnehmer in der Regel mit kaum<br />
mehr als zehn Euro pro Monat in Grenzen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sind sowohl der Kauf als auch<br />
das Leasing von Fahrrädern denkbar. Die<br />
Finanzierung muss nicht unbedingt das<br />
Unternehmen schultern, Arbeitgeber <strong>und</strong><br />
Arbeitnehmer können die Kosten auch untereinander<br />
aufteilen. Eine weitere Option:<br />
Mitarbeiter können ihr Dienstfahrrad komplett<br />
selbst finanzieren, indem sie es über das Unternehmen leasen. Die monatliche Leasingrate<br />
wird im Rahmen einer Gehaltsumwandlung direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Damit sinkt das<br />
Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers <strong>und</strong> er muss weniger Steuern zahlen.<br />
Allerdings kompensieren die Steuervorteile den betriebsinternen Verwaltungsaufwand erst ab<br />
einem Anschaffungspreis von r<strong>und</strong> 1500 Euro. Als Dienstfahrräder kommen deshalb vor allem<br />
hochwertige Modelle in Frage. Maßgeblich für die Besteuerung ist nicht der tatsächliche Kaufpreis,<br />
sondern der Bruttolistenpreis des Herstellers. Die Freigrenze für Sachbezüge von monatlich 44 Euro<br />
darf nicht in Anspruch genommen werden. Wenn Unternehmen alle Steuervorteile ausschöpfen,<br />
können Arbeitnehmer erstklassige Bikes bis zu 40 Prozent unter dem Marktpreis erwerben. Für<br />
Arbeitgeber ist das Leasing von Dienstfahrrädern steuerneutral.<br />
Neben den Anschaffungskosten findet auch Zubehör Berücksichtigung, wenn es fest mit dem Rad<br />
verb<strong>und</strong>en ist. Dazu zählt etwa ein eingebauter Tacho. Nicht berücksichtigt werden Gepäcktaschen,<br />
Ersatzreifen oder abnehmbare Schlösser. Auch eine spezielle Diebstahlversicherung wird steuerlich<br />
anerkannt. In die Leasingrate sind meist alle absetzbaren Positionen eingerechnet.<br />
Ungeachtet der Steuervorteile bietet ein Dienstfahrrad zudem vielfältige Anreize für Arbeitgeber.<br />
Kurze, geschäftlich veranlasste Fahrten lassen sich per Rad häufig schneller als mit dem Auto<br />
zurücklegen. Unternehmen können unter Umständen auch Pkw-Stellplätze einsparen <strong>und</strong> laufende<br />
Kosten senken. Obendrein demonstrieren Unternehmen mit umweltfre<strong>und</strong>lichen Verkehrsmitteln<br />
Nachhaltigkeit <strong>und</strong> fördern die Ges<strong>und</strong>heit ihrer Mitarbeiter.<br />
<br />
DHPG, www.dhpg.de<br />
44 Wirtschaft Region <strong>Fulda</strong> 05/2013