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Sicher und gesund: - IHK Fulda

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Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer (<strong>IHK</strong>) <strong>Fulda</strong><br />

Heinrichstraße 8<br />

Postfach 1652, 36006 <strong>Fulda</strong><br />

Telefon 0661 284-0, Telefax 0661 284-44<br />

E-Mail: birkemeyer@fulda.ihk.de<br />

Internet: www.ihk-fulda.de<br />

Verantwortlich für den Inhalt:<br />

Stefan Schunck<br />

Redaktion:<br />

Roswitha Birkemeyer<br />

Satz:<br />

Parzellers Buchverlag GmbH & Co. KG, <strong>Fulda</strong><br />

Peter Link<br />

Druck <strong>und</strong> Verarbeitung:<br />

Parzeller print & media, <strong>Fulda</strong><br />

Anzeigenleitung <strong>und</strong> Verlag:<br />

Parzellers Buchverlag GmbH & Co. KG<br />

Frankfurter Straße 8<br />

Postfach 1454, 36004 <strong>Fulda</strong><br />

Telefon 0661 280-361<br />

Rainer Klitsch<br />

E-Mail: verlag@parzeller.de<br />

Erscheinungsweise: monatlich<br />

Anzeigenschluss:<br />

jeweils 15. des Vormonats;<br />

es gilt Anzeigenpreisliste Nr. 44.<br />

Die Zeitschrift „Wirtschaft Region <strong>Fulda</strong>“<br />

ist das offizielle Organ der Industrie- <strong>und</strong><br />

Handelskammer <strong>Fulda</strong> <strong>und</strong> wird <strong>IHK</strong>-<br />

Zugehörigen im Rahmen ihrer Mitgliedschaft<br />

ohne Erhebung eines besonderen<br />

Bezugspreises geliefert;<br />

Einzelhefte 1,00 Euro.<br />

Die mit Namen oder Kurzzeichen versehenen<br />

Beiträge bringen die Meinung des Verfassers,<br />

jedoch nicht unbedingt die der <strong>IHK</strong> zum Ausdruck.<br />

Sämtliche Rechte der Vervielfältigung<br />

<strong>und</strong> Verbreitung bei der <strong>IHK</strong> <strong>Fulda</strong>; Nachdruck,<br />

auch genehmigt <strong>und</strong> auszugsweise, nur mit<br />

Quellenangabe.<br />

Gedruckt auf FSC-Papier:<br />

Schwerpunktthema<br />

Juni 2013<br />

Personalentwicklung in KMU<br />

Verlags-Advertorial<br />

Transport <strong>und</strong> Logistik<br />

Redaktionsschluss:<br />

10. Mai<br />

Anzeigenschluss:<br />

17. Mai<br />

Dienstfahrzeuge:<br />

Drahtesel statt Daimler<br />

Zum<br />

Schluss<br />

Der Fiskus macht keinen steuerlichen Unterschied mehr zwischen Autos<br />

<strong>und</strong> Fahrrädern. Das erhöht den Anreiz für Unternehmen, ihren Mitarbeitern<br />

Zweiräder als Dienstfahrzeuge zu überlassen.<br />

Nur selten zählen Fahrräder zum Fuhrpark von Unternehmen. Das könnte sich in Zukunft ändern.<br />

Denn rückwirkend ab 2012 werden Dienstfahrräder steuerlich genauso behandelt wie Dienstautos.<br />

Gr<strong>und</strong>lage bildet ein neuer Steuererlass der Landesfinanzminister (Az. 3-S-233.4/187).<br />

„Ob das Dienstfahrrad tatsächlich auch für Fahrten zum K<strong>und</strong>en genutzt wird, spielt für die<br />

Finanzbehörden eine untergeordnete Rolle“, sagt Steuerberater Dr. Lutz Engelsing von der Wirtschaftskanzlei<br />

DHPG aus Bonn. „Die Angestellten dürfen das Zweirad weitestgehend für private<br />

Zwecke nutzen.“ Im Gegenzug müssen sie<br />

ein Prozent des Listenpreises als geldwerten<br />

Vorteil versteuern. Anders als beim Firmenwagen<br />

müssen Radpendler den gefahrenen<br />

Weg zur Arbeit jedoch nicht zusätzlich versteuern.<br />

Die finanzielle Mehrbelastung hält<br />

sich für Arbeitnehmer in der Regel mit kaum<br />

mehr als zehn Euro pro Monat in Grenzen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sind sowohl der Kauf als auch<br />

das Leasing von Fahrrädern denkbar. Die<br />

Finanzierung muss nicht unbedingt das<br />

Unternehmen schultern, Arbeitgeber <strong>und</strong><br />

Arbeitnehmer können die Kosten auch untereinander<br />

aufteilen. Eine weitere Option:<br />

Mitarbeiter können ihr Dienstfahrrad komplett<br />

selbst finanzieren, indem sie es über das Unternehmen leasen. Die monatliche Leasingrate<br />

wird im Rahmen einer Gehaltsumwandlung direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Damit sinkt das<br />

Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers <strong>und</strong> er muss weniger Steuern zahlen.<br />

Allerdings kompensieren die Steuervorteile den betriebsinternen Verwaltungsaufwand erst ab<br />

einem Anschaffungspreis von r<strong>und</strong> 1500 Euro. Als Dienstfahrräder kommen deshalb vor allem<br />

hochwertige Modelle in Frage. Maßgeblich für die Besteuerung ist nicht der tatsächliche Kaufpreis,<br />

sondern der Bruttolistenpreis des Herstellers. Die Freigrenze für Sachbezüge von monatlich 44 Euro<br />

darf nicht in Anspruch genommen werden. Wenn Unternehmen alle Steuervorteile ausschöpfen,<br />

können Arbeitnehmer erstklassige Bikes bis zu 40 Prozent unter dem Marktpreis erwerben. Für<br />

Arbeitgeber ist das Leasing von Dienstfahrrädern steuerneutral.<br />

Neben den Anschaffungskosten findet auch Zubehör Berücksichtigung, wenn es fest mit dem Rad<br />

verb<strong>und</strong>en ist. Dazu zählt etwa ein eingebauter Tacho. Nicht berücksichtigt werden Gepäcktaschen,<br />

Ersatzreifen oder abnehmbare Schlösser. Auch eine spezielle Diebstahlversicherung wird steuerlich<br />

anerkannt. In die Leasingrate sind meist alle absetzbaren Positionen eingerechnet.<br />

Ungeachtet der Steuervorteile bietet ein Dienstfahrrad zudem vielfältige Anreize für Arbeitgeber.<br />

Kurze, geschäftlich veranlasste Fahrten lassen sich per Rad häufig schneller als mit dem Auto<br />

zurücklegen. Unternehmen können unter Umständen auch Pkw-Stellplätze einsparen <strong>und</strong> laufende<br />

Kosten senken. Obendrein demonstrieren Unternehmen mit umweltfre<strong>und</strong>lichen Verkehrsmitteln<br />

Nachhaltigkeit <strong>und</strong> fördern die Ges<strong>und</strong>heit ihrer Mitarbeiter.<br />

<br />

DHPG, www.dhpg.de<br />

44 Wirtschaft Region <strong>Fulda</strong> 05/2013

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