Ãberprüfung des Betriebszustandes von ...
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RB37_15_04_08.doc 12<br />
• Elektrotechnische und messtechnische Ausrüstung (EMSR)<br />
Die Bereiche:<br />
• Betriebsführung - Personal<br />
• Sicherheit<br />
• Vorgeschriebene wiederkehrende Überprüfungen (gesetzlich, per Bescheid etc.)<br />
werden umfassend für die Gesamtanlage behandelt.<br />
In der „Checkliste Fremdüberprüfung" sind damit je Prüfung:<br />
• der Anlagenteil<br />
• die Prüfungsnummer<br />
• der Gegenstand der Prüfung (Kurztext)<br />
• weiters die entsprechenden Formularfelder zur Eintragung der Beurteilung durch den Prüfer<br />
enthalten.<br />
Intensität und Detaillierung der Überprüfung richten sich nach der Ausbaugröße der Anlage (s.<br />
Anhang 1 „Kläranlagengrößenklassen“). Bei kleineren Kläranlagen können Gruppen <strong>von</strong> Anlagenteilen<br />
zusammengefasst werden und die Prüfungen können für die einzelnen Gewerke umfassend<br />
erfolgen (z.B. „Maschinelle Ausrüstung“ für die „Biologische Stufe“). Werden dabei<br />
Mängel feststellt, so sind diese jedoch im Sinne <strong>des</strong> gesamten Prüffragenkatalogs zu beurteilen<br />
(z. B. „grobe Blasen bei der Belüftung, Membranschäden“).<br />
Bei größeren Anlagen erfolgt die Überprüfung gegliedert nach Anlagenteilen (z. B. Belebungsbecken)<br />
und darin nach funktionalen Einheiten (z. B. Lufteintrag, Rührwerke, Mauerkronen). Bei<br />
großen Anlagen ist zusätzlich noch nach Erfordernis eine Aufgliederung in Objekte („Anlagenstraßen“,<br />
z. B. BB 1, BB 2, ..) durchzuführen.<br />
Die einzelnen Spalten der „Checkliste Fremdüberprüfung“ beinhalten:<br />
Spalte Bezeichnung Text Inhalt, Anmerkung<br />
1 Code Anlagenteil 2-stellige Codenummer für Anlagenteil<br />
für kleine Anlagen in Gruppen zusammengefasst (10, 20, ...)<br />
Vorgabe durch Regelblatt; nach Erfordernis ergänzen<br />
2 Objekt Nr. Objekt, Anlage<br />
(wenn weitere Untergliederung<br />
erforderlich)<br />
2-stellig bei größeren Anlagen zur Unterscheidung <strong>von</strong> Anlagenteilen,<br />
"Straßen" etc. als Ergänzung zum Anlagencode (z. B. 21 02 = BB Straße<br />
2); Nr. sollte bei Erstprüfung durch den Prüfer definiert werden<br />
3 Prüfung Nr. Nr. für Prüfung 4-stellige Nummer für die Prüfung/den Prüfgegenstand<br />
(Bezeichnung in Spalte 5); Nummern müssen nicht fortlaufend<br />
sein, Gliederung nach Bereichen:<br />
1000 ff. Bau und betriebliche Einrichtungen<br />
2000 ff. MA<br />
3000 ff. EMSR<br />
4000 ff. Betriebsführung Personal<br />
5000 ff. Sicherheit<br />
6000 ff. vorgeschriebene Prüfungen<br />
Vorgabe durch Regelblatt; nach Erfordernis ergänzen