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Überprüfung des Betriebszustandes von ...

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RB37_15_04_08.doc 12<br />

• Elektrotechnische und messtechnische Ausrüstung (EMSR)<br />

Die Bereiche:<br />

• Betriebsführung - Personal<br />

• Sicherheit<br />

• Vorgeschriebene wiederkehrende Überprüfungen (gesetzlich, per Bescheid etc.)<br />

werden umfassend für die Gesamtanlage behandelt.<br />

In der „Checkliste Fremdüberprüfung" sind damit je Prüfung:<br />

• der Anlagenteil<br />

• die Prüfungsnummer<br />

• der Gegenstand der Prüfung (Kurztext)<br />

• weiters die entsprechenden Formularfelder zur Eintragung der Beurteilung durch den Prüfer<br />

enthalten.<br />

Intensität und Detaillierung der Überprüfung richten sich nach der Ausbaugröße der Anlage (s.<br />

Anhang 1 „Kläranlagengrößenklassen“). Bei kleineren Kläranlagen können Gruppen <strong>von</strong> Anlagenteilen<br />

zusammengefasst werden und die Prüfungen können für die einzelnen Gewerke umfassend<br />

erfolgen (z.B. „Maschinelle Ausrüstung“ für die „Biologische Stufe“). Werden dabei<br />

Mängel feststellt, so sind diese jedoch im Sinne <strong>des</strong> gesamten Prüffragenkatalogs zu beurteilen<br />

(z. B. „grobe Blasen bei der Belüftung, Membranschäden“).<br />

Bei größeren Anlagen erfolgt die Überprüfung gegliedert nach Anlagenteilen (z. B. Belebungsbecken)<br />

und darin nach funktionalen Einheiten (z. B. Lufteintrag, Rührwerke, Mauerkronen). Bei<br />

großen Anlagen ist zusätzlich noch nach Erfordernis eine Aufgliederung in Objekte („Anlagenstraßen“,<br />

z. B. BB 1, BB 2, ..) durchzuführen.<br />

Die einzelnen Spalten der „Checkliste Fremdüberprüfung“ beinhalten:<br />

Spalte Bezeichnung Text Inhalt, Anmerkung<br />

1 Code Anlagenteil 2-stellige Codenummer für Anlagenteil<br />

für kleine Anlagen in Gruppen zusammengefasst (10, 20, ...)<br />

Vorgabe durch Regelblatt; nach Erfordernis ergänzen<br />

2 Objekt Nr. Objekt, Anlage<br />

(wenn weitere Untergliederung<br />

erforderlich)<br />

2-stellig bei größeren Anlagen zur Unterscheidung <strong>von</strong> Anlagenteilen,<br />

"Straßen" etc. als Ergänzung zum Anlagencode (z. B. 21 02 = BB Straße<br />

2); Nr. sollte bei Erstprüfung durch den Prüfer definiert werden<br />

3 Prüfung Nr. Nr. für Prüfung 4-stellige Nummer für die Prüfung/den Prüfgegenstand<br />

(Bezeichnung in Spalte 5); Nummern müssen nicht fortlaufend<br />

sein, Gliederung nach Bereichen:<br />

1000 ff. Bau und betriebliche Einrichtungen<br />

2000 ff. MA<br />

3000 ff. EMSR<br />

4000 ff. Betriebsführung Personal<br />

5000 ff. Sicherheit<br />

6000 ff. vorgeschriebene Prüfungen<br />

Vorgabe durch Regelblatt; nach Erfordernis ergänzen

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