Ãberprüfung des Betriebszustandes von ...
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RB37_15_04_08.doc 8<br />
Einzelne Gewerke, wie Elektrotechnik, Gastechnik, Sicherheitstechnik u.a. sowie der Arbeitnehmer/Innenschutz<br />
u.a. werden gegebenenfalls <strong>von</strong> zusätzlichen Fachleuten zu beurteilen sein.<br />
Teile der Überprüfung können auch <strong>von</strong> geeignetem eigenem Personal <strong>des</strong> Anlagenbetreibers<br />
durchgeführt werden. Als geeignet und fachkundig sind diese Personen dann anzusehen, wenn sie<br />
nach ihrem Bildungsgang und ihrer bisherigen Tätigkeit die für die jeweilige Prüfung notwendigen<br />
fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen besitzen und auch die Gewähr für eine gewissenhafte<br />
Durchführung der Prüfungsarbeiten bieten. Sie müssen die Ergebnisse der Überprüfung mit ihrer<br />
Unterschrift bestätigen.<br />
In diesem Fall hat der Prüfer die Begutachtung <strong>des</strong> Betriebsangehörigen stichprobenartig nachzuvollziehen<br />
und die Plausibilität zu beurteilen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben in<br />
diesen Protokollen und Unterlagen verbleibt beim Ersteller.<br />
4 Vorbereitung der Überprüfung<br />
Auftraggeber und Prüfer sollten vorab einvernehmlich den Prüfumfang abgrenzen und festlegen,<br />
welche Unterlagen und Ergebnisse der Eigenüberprüfungen dem Prüfer vom Anlagenbetreiber zur<br />
Verfügung gestellt werden können.<br />
a) Vorbereitung durch den Betreiber<br />
Der Anlagenbetreiber sollte dem Prüfer alle aktuellen Unterlagen vorbereiten oder übermitteln, die<br />
dieser zur Kenntnis und Überprüfung der Kläranlage benötigt (Wartungsbücher, Instandhaltungsund<br />
Revisionsberichte, Unterlagen über Eigenüberprüfungen; Bewilligungs- und Überprüfungsbescheide,<br />
Bestandspläne, Betriebsordnung, Evaluierung, sämtliche Fremdüberwachungen etc.)<br />
Durch entsprechende Dokumentation der in Eigenüberprüfung vorgenommenen Messungen und<br />
Inspektionen sowie der ordnungsgemäßen Führung betrieblich relevanter Aufzeichnungen (z. B.<br />
Wartungsdatei, Arbeitsberichte, Leistungsnachweise <strong>von</strong> Fremdfirmen etc.) kann der Aufwand der<br />
Überprüfung nach § 134 WRG deutlich reduziert werden.<br />
Der Anlagenbetreiber kann Teile <strong>des</strong> geforderten Prüfumfanges selbst oder durch Vergaben an befugte<br />
Fremdfirmen bearbeiten. Beispiele dafür sind: (Foto-) Dokumentation <strong>des</strong> Bauzustan<strong>des</strong> <strong>von</strong><br />
entleerten Becken [eine gesonderte Entleerung <strong>von</strong> Bauwerken allein zum Zweck der Überprüfung<br />
ist nicht erforderlich], Dichtheitsnachweise für Rohrleitungen, Prüfung der Funktionsfähigkeit aller<br />
Not-Aus-Taster u. Ä. Alle selbst vorgenommenen Überprüfungen sind nachvollziehbar zu<br />
dokumentieren.<br />
Über die durchgeführten Wartungen sind die entsprechenden Nachweise bereit zu halten.<br />
b) Vorbereitung durch den Prüfer<br />
Die gesamte Überprüfung der Kläranlage ist darauf aufgebaut, dass für die einzelnen baulichen und<br />
betrieblichen Bereiche Prüffragen aus dem „Prüffragenkatalog Fremdüberprüfung“ (s. Anhang<br />
3) abgearbeitet werden. Dazu ist es vorab erforderlich, die Anlagenkonfiguration und die Randbedingungen<br />
zu erfassen und aus diesem Prüffragenkatalog eine anlagenbezogene Prüfliste – die<br />
„Checkliste Fremdüberprüfung“ (s. Anhang 4) – aufzustellen. Nach folgenden Schritten ist vorzugehen:<br />
• Erfassung der Grunddaten der Abwasserreinigungsanlage anhand <strong>von</strong> Bestandsprojekt, Betriebsanleitung,<br />
Prospekt etc. Daraus ist eine Zusammenstellung der allgemeinen Daten gemäß