Ãberprüfung des Betriebszustandes von ...
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RB37_15_04_08.doc 4<br />
V O R W O R T<br />
Durch große Investitionen in die Abwasserreinigung (ca. 110 – 180 Mio. € im Jahr) ist es in Österreich<br />
gelungen, die Gewässergüte wesentlich zu verbessern. Der Betrieb der Kläranlagen wird auf<br />
Grund gesetzlicher Vorgaben laufend überwacht, die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.<br />
Inwiefern diese mit öffentlichen Geldern errichteten Anlagen auch im erforderlichen Ausmaß in<br />
Stand gehalten werden, ist zumeist nicht erfasst. Bei kaufmännischer Betrachtung geht man in der<br />
Regel <strong>von</strong> Abschreibungszeiträumen <strong>von</strong> 5 – 25 Jahren (je nach Anlagenteil) aus. Das heißt, dass<br />
nach dem o.a. Zeitraum Anlagen oder Teile da<strong>von</strong> durch Neuanschaffungen ersetzt werden müssten.<br />
Eine entsprechende Wartung und Instandhaltung können aber Funktion und Wert erhalten,<br />
die Lebensdauer wesentlich verlängern und damit Kosten einsparen. Ebenso werden dadurch die<br />
Betriebssicherheit und Verfügbarkeit der Einrichtungen sowie der Arbeitnehmerschutz im Regelfall<br />
wesentlich verbessert, wodurch ebenfalls Betriebskosten eingespart werden können.<br />
Es ist sinnvoll und notwendig, die Kläranlagen auch in dieser Hinsicht regelmäßig zu überprüfen,<br />
die Ergebnisse zu dokumentieren und daraus die entsprechenden Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen.<br />
Grundsätzliche gesetzliche Regelungen zur Durchführung dieser Überprüfungen bestehen<br />
zwar im § 134 <strong>des</strong> Wasserrechtsgesetzes (WRG), wurden in der Praxis jedoch mangels entsprechender<br />
konkreter Richtlinien unterschiedlich gehandhabt.<br />
Das vorliegende Regelblatt soll hiezu eine Handlungsanleitung bieten, die eine österreichweit einheitliche<br />
Umsetzung ermöglicht. Bei der Ausarbeitung wurde besonders darauf Bedacht genommen,<br />
dass die Überprüfung auf einfache Art und Weise mit geringem finanziellem Aufwand in kurzer<br />
Zeit erfolgen kann. Anhand <strong>von</strong> Checklisten sollen mittels einer Analyse der Zustand der Bauwerke<br />
und der Ausrüstung sowie die Organisation und Dokumentation der Wartung und Instandhaltung<br />
erhoben und damit der kurz-, mittel- und langfristige Verbesserungsbedarf aufgezeigt werden.<br />
Das vorliegende Regelblatt soll als Richtlinie für die Erstellung der im Wasserrechtsgesetz geforderten<br />
Überprüfungsbefunde dienen. Darüber hinaus wird eine Anleitung für die betriebsinterne<br />
Eigenüberprüfung vorgeschlagen.<br />
Grundsätzlich soll mit dieser Vorgangsweise ein weiterer Schritt zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen<br />
und wirtschaftlichen Kläranlagenbetriebes im Sinne eines Qualitätsmanagements gemacht<br />
werden.<br />
Um die Lesbarkeit zu erleichtern, gelten in diesem Arbeitsbehelf die für die personenbezogenen<br />
Bezeichnungen (z.B. Arbeitgeber, Dienstgeber, Arbeitnehmer, Dienstnehmer) gewählten Formen<br />
für beide Geschlechter, d.h. es wird auf die schwerer lesbare Form „...Innen“ verzichtet.<br />
ÖSTERREICHISCHER WASSER-<br />
UND ABFALLWIRTSCHAFTSVERBAND<br />
Wien, im April 2008