02.03.2014 Aufrufe

Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein Öffentliche Bekanntmachung ...

Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein Öffentliche Bekanntmachung ...

Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein Öffentliche Bekanntmachung ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Stadtverwaltung</strong> <strong>Ingelheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong><br />

Öffentliche <strong>Bekanntmachung</strong><br />

der Stadt <strong>Ingelheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> gemäß Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. 2004 I S.<br />

2414) in Verbindung mit der Landesbauordnung <strong>Rhein</strong>land-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998<br />

(GVBl. 1998 S. 365) und der Gemeindeordnung für <strong>Rhein</strong>land-Pfalz (GemO) vom<br />

31.01.1994 (GVBl. 1994 S. 153), jeweils in der derzeit geltenden Fassung.<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Ingelheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> hat in seiner Sitzung <strong>am</strong> 12. Dezember 2011<br />

folgenden Beschluss gefasst:<br />

Beschluss<br />

Der Stadtrat beschließt gemäß § 4 (3) BauGB die Durchführung der erneuten<br />

Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Behörden<br />

gemäß § 4 (2) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Neuwiese“<br />

2. Änderung und Erweiterung.<br />

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.<br />

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.<br />

Flurstücksverzeichnis ( Stand Juni 2011) :<br />

Gemarkung: Großwinternheim<br />

Flur: 1<br />

Flurstücke : 293/4 tlw., 295/2<br />

Übersichtsplan :<br />

ohne Maßstab<br />

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem<br />

besseren Verständnis der <strong>Bekanntmachung</strong>.<br />

Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung liegt der Entwurf<br />

des Bebauungsplanes „Neuwiese“ 2. Änderung und Erweiterung“ mit Begründung in<br />

der Zeit vom 16. Januar 2012 bis einschließlich 17. Februar 2012 während der Dienststunden,<br />

montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr,<br />

donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von<br />

08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, im Bau- und Planungs<strong>am</strong>t <strong>Ingelheim</strong>, Rathaus, Neuer Markt 1,<br />

Zimmer 330 zur Einsicht- und Stellungnahme aus. Außerdem hängt der Planentwurf im<br />

Schaukasten vor dem Haupteingang des Rathauses während der Frist ständig aus.


Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie allen interessierten<br />

Bürgern wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung<br />

und Unterrichtung gegeben.<br />

Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist schriftlich oder zur Niederschrift bei<br />

der <strong>Stadtverwaltung</strong> <strong>Ingelheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong>, Rathaus, Neuer Markt 1, 55218 <strong>Ingelheim</strong> <strong>am</strong><br />

<strong>Rhein</strong>, vorgebracht werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden.<br />

In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen<br />

Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen und über www.ingelheim.de (e-Briefkasten)<br />

einzureichen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische<br />

Rahmenbedingungen zu beachten, die ebenfalls im Internet unter www.ingelheim.de (e-<br />

Briefkasten) aufgeführt sind.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass :<br />

<br />

<br />

nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den<br />

Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können,<br />

ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm<br />

Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung<br />

nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />

werden können.<br />

<strong>Ingelheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong>, 3. Januar 2012<br />

In Vertretung<br />

Ralf Claus, Bürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!