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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ingelheim am Rhein gemäß ...

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Öffentliche <strong>Bekanntmachung</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Ingelheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> gemäß Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. 2004 I S. 2414)<br />

in Verbindung mit <strong>der</strong> Landesbauordnung <strong>Rhein</strong>land-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl.<br />

1998 S. 365) und <strong>der</strong> Gemeindeordnung für <strong>Rhein</strong>land-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994<br />

(GVBl. 1994 S. 153), jeweils in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit geltenden Fassung.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Ingelheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> hat in seiner Sitzung <strong>am</strong> 08. September 2008 folgenden<br />

Beschluss gefasst:<br />

Beschluss<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die Durchführung <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

für den Entwurf des Bebauungsplanes „Langenberg“ gemäß § 3 (2)<br />

BauGB.<br />

Flurstücksverzeichnis ( Stand14.08.2007) :<br />

Gemarkung Nie<strong>der</strong>-<strong>Ingelheim</strong>, Flur 5<br />

Flurstücke : 34 tlw., 35 tlw., 37 tlw., 38 tlw., 39/2 tlw., 40 tlw., 41 tlw., 42 tlw., 43, 44, 45<br />

tlw., 46/1 tlw., 53 tlw., 54 tlw., 243 tlw., 251/7 tlw., 266 tlw., 267 tlw., 268<br />

tlw., 269 tlw., 270 tlw., 271/1 tlw., 271/2 tlw., 272 tlw., 273 tlw., 274 tlw., 275<br />

tlw., 276/1 tlw., 277/1 tlw., 278 tlw., 279/1 tlw., 279/2 tlw., 280/1 tlw., 280/2<br />

tlw., 285 tlw., 286/3, 287/2, 308/1, 308/2, 309, 310/1, 311/2 tlw., 311/4, 311/6,<br />

311/8, 311/10, 341, 342 tlw., 377, 378, 379, 400/1 tlw.<br />

Übersichtsplan :<br />

ohne Maßstab<br />

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem<br />

besseren Verständnis <strong>der</strong> <strong>Bekanntmachung</strong>.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit an <strong>der</strong> Bauleitplanung liegt <strong>der</strong> Entwurf des<br />

Bebauungsplanes „Langenberg“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie umweltbezogenen<br />

Stellungnahmen in <strong>der</strong> Zeit vom 29. September 2008 bis einschließlich 31.<br />

Oktober 2008 während <strong>der</strong> Dienststunden, montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30<br />

Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr


is 18.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, im Bau- und Planungs<strong>am</strong>t <strong>Ingelheim</strong>,<br />

Rathaus, Neuer Markt 1, Zimmer 330 bzw. Zimmer 331, zur Einsicht- und Stellungnahme<br />

aus. Außerdem hängt <strong>der</strong> Planentwurf im Schaukasten vor dem Haupteingang des Rathauses<br />

während <strong>der</strong> Frist ständig aus.<br />

Die vorgenannten umweltbezogenen Stellungnahmen beziehen sich auf die Belange des<br />

Lärmschutzes, welchen in <strong>der</strong> Planung Rechnung getragen wird.<br />

Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und an<strong>der</strong>en Nutzungsberechtigten sowie allen interessierten<br />

Bürgern wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung<br />

und Unterrichtung gegeben.<br />

Stellungnahmen können während <strong>der</strong> vorgenannten Frist schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift bei<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Ingelheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong>, Rathaus, Neuer Markt 1, 55218 <strong>Ingelheim</strong> <strong>am</strong><br />

<strong>Rhein</strong>, vorgebracht werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden.<br />

In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen<br />

Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen und über www.ingelheim.de (e-Briefkasten)<br />

einzureichen. Bei <strong>der</strong> Verwendung <strong>der</strong> elektronischen Form sind beson<strong>der</strong>e technische Rahmenbedingungen<br />

zu beachten, die ebenfalls im Internet unter www.ingelheim.de (e-<br />

Briefkasten) aufgeführt sind.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei <strong>der</strong> Beschlussfassung<br />

über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.<br />

<strong>Ingelheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong>, 09. September 2008<br />

Dr. Joachim Gerhard, Oberbürgermeister

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