Abendsonne über Hellmitzheim - Iphofen
Abendsonne über Hellmitzheim - Iphofen
Abendsonne über Hellmitzheim - Iphofen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Nr. 14/13<br />
2 Iphöfer Nachrichten<br />
Wasser- und Kanalgebühren<br />
Flurgrenzgang Mönchsondheim<br />
Anordnung<br />
Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetzes vom 6.<br />
August 1981 (GVBI. S. 318) erlässt die Stadt <strong>Iphofen</strong> folgende<br />
Anordnung:<br />
Ab 13.04.2013 findet die Grenzbegehung der Feldgeschworenen in<br />
Mönchsondheim statt. Begangen wird die Flur rechts des Weges zur<br />
Nierenmühle bis links der Straße nach Nenzenheim.<br />
2. Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden<br />
überprüft:<br />
Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken<br />
Gemeindegrenze<br />
3. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken<br />
haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den<br />
Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach früheren Vorschriften<br />
angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben.<br />
Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken<br />
werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen<br />
an ihren Grundstücken sichtbar zu machen.<br />
4. Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der<br />
gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die<br />
Stadt <strong>Iphofen</strong> als beteiligter Grundstückseigentümer gleichzeitig<br />
deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Kosten, die durch<br />
die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen entstehen, sind<br />
der Stadt <strong>Iphofen</strong> durch den Verursacher zu erstatten.<br />
Mend, 1. Bürgermeister<br />
Annahme von Anzeigenaufträgen<br />
für das Mitteilungsblatt<br />
Georg Weigand, Obmann<br />
Künftig werden Ihre kostenpflichtigen gewerblichen und familiären<br />
Anzeigen (Geburtstagsdanksagungen, Traueranzeigen etc.) und<br />
die privaten Kleinanzeigen im Einwohnermeldeamt, Am Bahnhof<br />
3, im Container neben dem ehemaligen Bahnhofsgebäude angenommen.<br />
Zuständig sind:<br />
Frau Claudia Demmler, Tel. 09323 8715-93,<br />
Frau Barbara Endres, Tel. 09323 8715-47 oder<br />
Herr Hans Uebelacker, Tel. 09323 8715-32.<br />
Die E-Mail für die Anzeigen hat sich geändert:<br />
anzeigen-mitteilungsblatt@vgem.iphofen.de<br />
Bitte verwenden Sie nur noch diese E-Mail-Adresse.<br />
Für die kostenlosen kirchlichen und Vereinsnachrichten verwenden<br />
Sie bitte weiterhin:<br />
manuela.eigenschenk@vgem.iphofen.de<br />
Service Ihres Einwohnermeldeamtes<br />
Das Einwohnermeldeamt ist zusätzlich am Samstag, 27.04.2013 von<br />
10.00 - 12.00 Uhr für Sie geöffnet.<br />
Dies ist ein zusätzlicher Service für die Bürgerinnen und Bürger,<br />
denen es während der allgemeinen Öffnungszeiten nicht möglich ist,<br />
ihre Anliegen, die das Einwohnermeldeamt betreffen, zu erledigen.<br />
Ihr Einwohnermeldeamt<br />
Abschlag 01/2013 - 03/2013<br />
Die genannte Abschlagszahlung für Wasserverbrauchs- und Kanalbenutzungsgebühren<br />
ist am 15.04.2013 zur Zahlung fällig.<br />
Da künftige Abschlagszahlungen nicht durch einen gesonderten<br />
Bescheid angefordert werden, sondern die Fälligkeiten auf dem letzten<br />
Abrechnungsbescheid ersichtlich sind, bitten wir Sie, den Zahlungstermin<br />
einzuhalten. Somit vermeiden Sie Mahngebühren und<br />
Säumniszuschläge.<br />
Eine weitere Zahlungsaufforderung ergeht nicht.<br />
Wir bitten alle „Nichtabbucher“, die Zahlung über die Geldinstitute vorzunehmen<br />
oder für künftige Fälligkeiten eine Einzugsermächtigung zu<br />
erteilen.<br />
Mend, 1. Bürgermeister<br />
Flurgrenzgang Markt Willanzheim<br />
Gemeinsame Anordnung<br />
Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetzes vom 6.<br />
August 1981 (GVBI. S. 318) erlässt der Markt Willanzheim folgende<br />
Anordnung:<br />
1. ab 08. April 2013 finden im Ortsteil Hüttenheim,<br />
ab 22. April 2013 im Ortsteil Markt Herrnsheim,<br />
ab 22. April 2013 im Ortsteil Willanzheim<br />
die Grenzbegehungen der Feldgeschworenen statt.<br />
2. Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft:<br />
Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken<br />
Gemeindegrenze<br />
3. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken<br />
haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den<br />
Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach früheren Vorschriften<br />
angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben.<br />
Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken<br />
werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen<br />
an ihren Grundstücken sichtbar zu machen.<br />
4. Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der<br />
gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt der<br />
Markt Willanzheim als beteiligter Grundstückseigentümer gleichzeitig<br />
deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Kosten, die<br />
durch die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen entstehen,<br />
sind dem Markt Willanzheim durch den Verursacher zu erstatten.<br />
Reifenscheid-Eckert<br />
1. Bürgermeisterin<br />
Sitzungen<br />
Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Montag, 08.04.2013<br />
um 19 Uhr statt.<br />
Die nächste Sitzung des Bauausschusses findet am Montag,<br />
15.04.2013 um 19 Uhr statt.<br />
Wir bitten Bauanträge, Anfragen etc. zur eventuellen Vorprüfung bis<br />
spätestens Montag, 08.04.2013 einzureichen.<br />
Später eingehende Anträge werden erst in der nächsten Sitzung<br />
behandelt.<br />
Mend, 1. Bürgermeister<br />
Wirtschafts- und Existenzgründerberatung<br />
im Landkreis Kitzingen<br />
am Mittwoch, 17.04.2013 von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Landratsamt<br />
Kitzingen, Zi.Nr. 12.13<br />
Telefonische Anmeldung:<br />
Landratsamt Kitzingen, Herr Eckert, Tel. 09231/928 1100<br />
E-mail: wifoe@kitzingen.de