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Abendsonne über Hellmitzheim - Iphofen

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Nr. 14/13<br />

2 Iphöfer Nachrichten<br />

Wasser- und Kanalgebühren<br />

Flurgrenzgang Mönchsondheim<br />

Anordnung<br />

Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetzes vom 6.<br />

August 1981 (GVBI. S. 318) erlässt die Stadt <strong>Iphofen</strong> folgende<br />

Anordnung:<br />

Ab 13.04.2013 findet die Grenzbegehung der Feldgeschworenen in<br />

Mönchsondheim statt. Begangen wird die Flur rechts des Weges zur<br />

Nierenmühle bis links der Straße nach Nenzenheim.<br />

2. Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden<br />

überprüft:<br />

Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken<br />

Gemeindegrenze<br />

3. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken<br />

haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den<br />

Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach früheren Vorschriften<br />

angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben.<br />

Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken<br />

werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen<br />

an ihren Grundstücken sichtbar zu machen.<br />

4. Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der<br />

gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die<br />

Stadt <strong>Iphofen</strong> als beteiligter Grundstückseigentümer gleichzeitig<br />

deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Kosten, die durch<br />

die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen entstehen, sind<br />

der Stadt <strong>Iphofen</strong> durch den Verursacher zu erstatten.<br />

Mend, 1. Bürgermeister<br />

Annahme von Anzeigenaufträgen<br />

für das Mitteilungsblatt<br />

Georg Weigand, Obmann<br />

Künftig werden Ihre kostenpflichtigen gewerblichen und familiären<br />

Anzeigen (Geburtstagsdanksagungen, Traueranzeigen etc.) und<br />

die privaten Kleinanzeigen im Einwohnermeldeamt, Am Bahnhof<br />

3, im Container neben dem ehemaligen Bahnhofsgebäude angenommen.<br />

Zuständig sind:<br />

Frau Claudia Demmler, Tel. 09323 8715-93,<br />

Frau Barbara Endres, Tel. 09323 8715-47 oder<br />

Herr Hans Uebelacker, Tel. 09323 8715-32.<br />

Die E-Mail für die Anzeigen hat sich geändert:<br />

anzeigen-mitteilungsblatt@vgem.iphofen.de<br />

Bitte verwenden Sie nur noch diese E-Mail-Adresse.<br />

Für die kostenlosen kirchlichen und Vereinsnachrichten verwenden<br />

Sie bitte weiterhin:<br />

manuela.eigenschenk@vgem.iphofen.de<br />

Service Ihres Einwohnermeldeamtes<br />

Das Einwohnermeldeamt ist zusätzlich am Samstag, 27.04.2013 von<br />

10.00 - 12.00 Uhr für Sie geöffnet.<br />

Dies ist ein zusätzlicher Service für die Bürgerinnen und Bürger,<br />

denen es während der allgemeinen Öffnungszeiten nicht möglich ist,<br />

ihre Anliegen, die das Einwohnermeldeamt betreffen, zu erledigen.<br />

Ihr Einwohnermeldeamt<br />

Abschlag 01/2013 - 03/2013<br />

Die genannte Abschlagszahlung für Wasserverbrauchs- und Kanalbenutzungsgebühren<br />

ist am 15.04.2013 zur Zahlung fällig.<br />

Da künftige Abschlagszahlungen nicht durch einen gesonderten<br />

Bescheid angefordert werden, sondern die Fälligkeiten auf dem letzten<br />

Abrechnungsbescheid ersichtlich sind, bitten wir Sie, den Zahlungstermin<br />

einzuhalten. Somit vermeiden Sie Mahngebühren und<br />

Säumniszuschläge.<br />

Eine weitere Zahlungsaufforderung ergeht nicht.<br />

Wir bitten alle „Nichtabbucher“, die Zahlung über die Geldinstitute vorzunehmen<br />

oder für künftige Fälligkeiten eine Einzugsermächtigung zu<br />

erteilen.<br />

Mend, 1. Bürgermeister<br />

Flurgrenzgang Markt Willanzheim<br />

Gemeinsame Anordnung<br />

Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetzes vom 6.<br />

August 1981 (GVBI. S. 318) erlässt der Markt Willanzheim folgende<br />

Anordnung:<br />

1. ab 08. April 2013 finden im Ortsteil Hüttenheim,<br />

ab 22. April 2013 im Ortsteil Markt Herrnsheim,<br />

ab 22. April 2013 im Ortsteil Willanzheim<br />

die Grenzbegehungen der Feldgeschworenen statt.<br />

2. Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft:<br />

Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken<br />

Gemeindegrenze<br />

3. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken<br />

haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den<br />

Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach früheren Vorschriften<br />

angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben.<br />

Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken<br />

werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen<br />

an ihren Grundstücken sichtbar zu machen.<br />

4. Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der<br />

gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt der<br />

Markt Willanzheim als beteiligter Grundstückseigentümer gleichzeitig<br />

deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Kosten, die<br />

durch die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen entstehen,<br />

sind dem Markt Willanzheim durch den Verursacher zu erstatten.<br />

Reifenscheid-Eckert<br />

1. Bürgermeisterin<br />

Sitzungen<br />

Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Montag, 08.04.2013<br />

um 19 Uhr statt.<br />

Die nächste Sitzung des Bauausschusses findet am Montag,<br />

15.04.2013 um 19 Uhr statt.<br />

Wir bitten Bauanträge, Anfragen etc. zur eventuellen Vorprüfung bis<br />

spätestens Montag, 08.04.2013 einzureichen.<br />

Später eingehende Anträge werden erst in der nächsten Sitzung<br />

behandelt.<br />

Mend, 1. Bürgermeister<br />

Wirtschafts- und Existenzgründerberatung<br />

im Landkreis Kitzingen<br />

am Mittwoch, 17.04.2013 von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Landratsamt<br />

Kitzingen, Zi.Nr. 12.13<br />

Telefonische Anmeldung:<br />

Landratsamt Kitzingen, Herr Eckert, Tel. 09231/928 1100<br />

E-mail: wifoe@kitzingen.de

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