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Allgemeine und Historisch-Vergleichende Sprachwissenschaft (pdf ...

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B. Studiengänge<br />

Für jedes Fach wird ein Studiengang angeboten. Lehrveranstaltungen, die in zwei<br />

Studiengängen einschlägig sind, können nur für einen Studiengang angerechnet werden.<br />

Im anderen müssen sie durch äquivalente Lehrveranstaltungen, gegebenenfalls in<br />

Absprache mit dem Dozenten, ersetzt werden.<br />

Art. 7 Erwerb zusätzlicher Sprachkenntnisse<br />

Während des Studiengangs im Fach <strong>Allgemeine</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong> wird das Studium<br />

einer nichtindogermanischen Sprache mindestens im Umfang eines zweistündigen<br />

Jahreskurses verlangt. Sind solche Kenntnisse bereits vorhanden oder werden sie ausserhalb<br />

der Universität erworben, muss der Jahreskurs in Absprache mit dem Dozenten<br />

durch andere Lehrveranstaltungen ersetzt werden. Das Studium weiterer Sprachen wird<br />

empfohlen <strong>und</strong> kann für die zu erbringende Gesamtstudienleistung angerechnet werden.<br />

Der Erwerb von Russischkenntnissen, die zur Lektüre einschlägiger Fachliteratur<br />

ausreichen, wird in beiden Fächern empfohlen.<br />

Art. 8 Gr<strong>und</strong>studium<br />

Das Gr<strong>und</strong>studium ist in propädeutische Phase <strong>und</strong> Aufbauphase gegliedert. Die<br />

propädeutische Phase dient dem Erwerb bzw. der Sicherung der Gr<strong>und</strong>kenntnisse in den<br />

gewählten Fächern <strong>und</strong> des Basisinstrumentariums des wissenschaftlichen Arbeitens. Die<br />

propädeutische Phase wird mit einer Leistungsüberprüfung abgeschlossen, die sich aus<br />

den Leistungen in den Lehrveranstaltungen ergibt. Eine propädeutische Prüfung ist nicht<br />

vorgesehen. Die erfolgreiche Leistungsüberprüfung bildet die Voraussetzung für den<br />

Übertritt in die Aufbauphase. Die Aufbauphase dient der methodischen Erweiterung <strong>und</strong><br />

der Anwendung der bisherigen Erkenntnisse <strong>und</strong> deren Erweiterung.<br />

Im Fach <strong>Allgemeine</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong> umfasst das Gr<strong>und</strong>studium zwei zweistündige<br />

Proseminare zur Einführung in die <strong>Allgemeine</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong>, deren Stoff auch<br />

Gegenstand der Zwischenprüfung bildet. Nach Absprache mit dem Dozenten können<br />

auch Proseminare zur Einführung in die <strong>Historisch</strong>-<strong>Vergleichende</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong><br />

ersatzweise anerkannt werden. Weiter ist ein projektorientiertes Proseminar (Projektproseminar)<br />

zu absolvieren. Ausserdem ist eine schriftliche Arbeit im Gr<strong>und</strong>studium<br />

(ohne Materialanhänge max. 15 Seiten) anzufertigen, die als "genügend" oder "nicht<br />

genügend" bewertet wird. Studierende im zweiten Nebenfach müssen im Blick auf den<br />

Abschluss ihres Lizentiatsstudiums eine zweite derartige Arbeit verfassen. Im Hinblick<br />

auf die zu erwerbende Gesamtzahl von ECT-Punkten sind weitere Lehrveranstaltungen zu

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