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Allgemeine und Historisch-Vergleichende Sprachwissenschaft (pdf ...

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Studienplan <strong>und</strong> Wegleitung für die Fächer<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Historisch</strong>-<strong>Vergleichende</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong><br />

Institut für <strong>Sprachwissenschaft</strong><br />

Departement für<br />

Sprach- <strong>und</strong> Literaturwissenschaften I


2<br />

Die Philosophisch-historische Fakultät der Universität Bern erlässt aufgr<strong>und</strong> von Art. 7 des<br />

Reglements über das Studium <strong>und</strong> die Prüfungen an der Philosophisch-historischen<br />

Fakultät der Universität Bern vom 1. September 1999 (RSP 99; genehmigt durch die<br />

Erziehungsdirektion am 23. September 1999):<br />

Studienplan <strong>und</strong> Wegleitung für die Fächer<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Historisch</strong>-<strong>Vergleichende</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong><br />

Inhalt:<br />

A. <strong>Allgemeine</strong>s 3<br />

Art. 1 Studienvoraussetzungen 3<br />

Art. 2 Studienbeginn 3<br />

Art. 3 Studienphasen 3<br />

Art. 4 Studiendauer 4<br />

Art. 5 Ziele des Studiums 4<br />

Art. 6 Studienmöglichkeiten 5<br />

6.1 Fächerkombinationen 5<br />

6.2 Studienleistungen ausserhalb des regulären Studiengangs 5<br />

B. Studiengänge 6<br />

Art. 7. Erwerb zusätzlicher Sprachkenntnisse 6<br />

Art. 8. Gr<strong>und</strong>studium 6<br />

Art. 9. Hauptstudium <strong>und</strong> Lizentiatsphase 7<br />

Art. 10 Bemessung der Studiengänge in ECT-Punkten 8<br />

10.1 Musterstudiengang <strong>Allgemeine</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong> 9<br />

10.2 Musterstudiengang <strong>Historisch</strong>-<strong>Vergleichende</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong><br />

(einschliesslich Schwerpunkt Indoiranische Philologie) 10<br />

Art. 11 Lizentiatsprüfung 11<br />

C. Doktoratsstudium 11<br />

D. Übergangsbestimmungen 11


3<br />

A. <strong>Allgemeine</strong>s<br />

Am Institut für <strong>Sprachwissenschaft</strong> im Departement für Sprach- <strong>und</strong> Literaturwissenschaften<br />

I können die Fächer <strong>Allgemeine</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Historisch</strong>-<strong>Vergleichende</strong><br />

<strong>Sprachwissenschaft</strong> als Hauptfach, erstes Nebenfach <strong>und</strong> zweites Nebenfach<br />

mit Abschluss Lizentiat <strong>und</strong> Doktorat studiert werden. Im ersten oder zweiten Nebenfach<br />

kann <strong>Historisch</strong>-<strong>Vergleichende</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong> auch mit Schwerpunkt Indoiranische<br />

Philologie studiert werden.<br />

Der vorliegende Studienplan regelt das Studium dieser Fächer als Hauptfach, erstes<br />

Nebenfach <strong>und</strong> zweites Nebenfach <strong>und</strong> legt die Studiengänge für die einzelnen Fächer<br />

fest.<br />

Art. 1 Studienvoraussetzungen<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong>: Erforderlich sind Kenntnisse des Englischen <strong>und</strong><br />

Französischen im Umfang der Anforderungen für die Maturität. Liegt kein Nachweis im<br />

Maturitätszeugnis vor, sind die Kenntnisse in Absprache mit dem Dozenten zu erwerben.<br />

Weder Griechisch- noch Lateinkenntnisse sind obligatorisch, aber erwünscht.<br />

<strong>Historisch</strong>-<strong>Vergleichende</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong> (einschliesslich Schwerpunkt Indoiranische<br />

Philologie): Griechisch- oder Lateinkenntnisse sind keine obligatorische Voraussetzung<br />

für das Studium. Sind sie nicht vorhanden, können Kenntnisse der griechischen <strong>und</strong>/oder<br />

lateinischen Sprachgeschichte bzw. historischen Grammatik im Rahmen des<br />

Studiengangs erworben werden.<br />

Art. 2 Studienbeginn<br />

Studienanfängerinnen <strong>und</strong> Studienanfänger beginnen das Studium der Fächer <strong>Allgemeine</strong><br />

<strong>Sprachwissenschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Historisch</strong>-<strong>Vergleichende</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong> mit dem<br />

Wintersemester. Die Fortsetzung des begonnenen Studiums ist, je nach Lehrangebot, auch<br />

zu Beginn des Sommersemesters zulässig (vgl. RSP Phil.-hist. Fak. Art. 4).<br />

Art. 3 Studienphasen<br />

Das Lizentiatsstudium gliedert sich im Hauptfach <strong>und</strong> im ersten Nebenfach in vier<br />

Phasen: propädeutische Phase, Aufbauphase, Hauptstudium <strong>und</strong> Lizentiatsphase. Propädeutische<br />

Phase <strong>und</strong> Aufbauphase bilden das Gr<strong>und</strong>studium.<br />

Das Lizentiatsstudium besteht im zweiten Nebenfach aus der propädeutischen Phase <strong>und</strong><br />

der Aufbauphase (vgl. RSP Phil.-hist. Fak. Art. 17).


4<br />

Das Lizentiatsstudium schliesst mit der Lizentiatsprüfung ab, vgl. Art. 11. Zum Doktorat<br />

vgl. C.<br />

Art. 4 Studiendauer<br />

Die Studiendauer beträgt für Vollzeitstudierende bis zum Lizentiat zehn Semester. Das<br />

Gr<strong>und</strong>studium <strong>und</strong> das Hauptstudium dauern je vier Semester <strong>und</strong> die Lizentiatsphase<br />

zwei Semester. Können Studierende die Zeitangaben für Vollzeitstudierende nicht<br />

einhalten, wird in der vom Institut für <strong>Sprachwissenschaft</strong> zu organisierenden<br />

Studienfachberatung ein individueller Zeitplan für die betreffende Studienphase erarbeitet<br />

<strong>und</strong> festgelegt. Die Studierenden sind verpflichtet, bei voraussehbarer Verlängerung einer<br />

Studienphase die Studienfachberatung rechtzeitig, bei nicht voraussehbarer Verlängerung<br />

so bald als möglich in Anspruch zu nehmen (vgl. RSP Phil.-hist. Fak. Art. 26 <strong>und</strong> 27).<br />

Zur Bewilligung einer Verlängerung vgl. RSP Phil.-hist. Fak. Art. 28, zu wichtigen<br />

Gründen für eine Verlängerung <strong>und</strong> zu Folgen bei Überschreitung der Studiendauer ohne<br />

wichtigen Gr<strong>und</strong> vgl. RSP Phil.-hist. Fak. Art. 29 <strong>und</strong> 30.<br />

Art. 5 Ziele des Studiums<br />

Die <strong>Allgemeine</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong> beschäftigt sich mit der Theorie <strong>und</strong> Beschreibung<br />

der menschlichen Sprachen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Pragmatik),<br />

mit der Variabilität von Sprachen (areale, soziale, situative Variabilität), mit der Frage der<br />

Gemeinsamkeiten <strong>und</strong> Verschiedenheiten von Sprachen, mit dem Erwerb <strong>und</strong> Verlust von<br />

Sprachen <strong>und</strong> mit allen Aspekten der menschlichen Sprechtätigkeit.<br />

Die <strong>Historisch</strong>-<strong>Vergleichende</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong> versteht sich als eine Disziplin<br />

innerhalb der Kulturwissenschaften. Sie untersucht sowohl die historische Veränderung<br />

konkreter Einzelsprachen <strong>und</strong> Sprachfamilien als auch die zugr<strong>und</strong>e liegenden<br />

allgemeinen Phänomene mit Hilfe der historisch-vergleichenden Methode. Ihre geschichtliche<br />

Wurzel liegt in der Indogermanistik, neben die heute die <strong>Historisch</strong>e<br />

Linguistik getreten ist. Die Indogermanistik baut auf der philologischen Beschreibung der<br />

ältest überlieferten indogermanischen Sprachstufen auf <strong>und</strong> hat die Rekonstruktion der<br />

vorhistorischen indogermanischen Gr<strong>und</strong>sprache <strong>und</strong> die Etablierung der genetischen<br />

Verwandtschaftsbeziehungen ihrer belegten Einzelsprachen zum Ziel. Die <strong>Historisch</strong>e<br />

Linguistik baut auf den Methoden <strong>und</strong> Ergebnissen der Indogermanistik auf. Sie versucht<br />

aber insbesondere, diese Methoden durch Anwendung auch auf nichtindogermanische<br />

Sprachen <strong>und</strong> Sprachfamilien zu überprüfen <strong>und</strong> zu erweitern sowie durch eine<br />

intensivere Untersuchung von Sprachwandel auch in jünger belegten Sprachstufen das<br />

Verständnis der allgemeinen diachronen Prozesse zu fördern.<br />

Die Indoiranische Philologie hat vornehmlich die alten <strong>und</strong> mittleren Sprachstufen der<br />

indoiranischen, d.h. der indoarischen <strong>und</strong> iranischen Sprachen zuzüglich der<br />

Nuristansprachen zum Forschungsgegenstand. Neben der historisch-vergleichenden


5<br />

Untersuchung <strong>und</strong> der Erforschung sprachlicher Kontakte auch mit angrenzenden<br />

Sprachen besteht das Forschungsziel der Indoiranischen Philologie vor allem in der<br />

philologischen Erschliessung einer Vielzahl von Schriftdenkmälern, die in älteren<br />

indoarischen <strong>und</strong> iranischen Sprachen verfasst sowie in verschiedenen Schriftsystemen<br />

überliefert sind.<br />

Art. 6 Studienmöglichkeiten<br />

6.1 Fächerkombinationen<br />

Die Wahl der Nebenfächer ist unter Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmung frei: Die<br />

Wahl von Hauptfach <strong>und</strong> beiden Nebenfächern aus dem Institut für <strong>Sprachwissenschaft</strong><br />

ist unzulässig. Die Wahl von Hauptfach <strong>und</strong> erstem Nebenfach aus dem Institut für<br />

<strong>Sprachwissenschaft</strong> dagegen ist zulässig (vgl. RSP Phil.-hist. Fak. Art. 14 <strong>und</strong> 15).<br />

Empfohlen wird eine Kombination mit weiteren linguistischen oder philologischen<br />

Fächern. Bei <strong>Allgemeine</strong>r <strong>Sprachwissenschaft</strong> kommen vor allem die Fächer <strong>Historisch</strong>-<br />

<strong>Vergleichende</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong> (gegebenenfalls mit Schwerpunkt Indoiranische<br />

Philologie), Deutsche <strong>Sprachwissenschaft</strong>, Englische <strong>Sprachwissenschaft</strong>, Französiche<br />

<strong>Sprachwissenschaft</strong>, Italienische <strong>Sprachwissenschaft</strong>, Spanische <strong>Sprachwissenschaft</strong>,<br />

Slavistik, Slavistisches Teilgebiet, sowie Psychologie, Ethnologie <strong>und</strong> Philosophie als<br />

Nebenfächer in Betracht; ausserhalb der Phil.-hist. Fakultät vor allem Informatik,<br />

Mathematik, Medienwissenschaft <strong>und</strong> Soziologie. Bei <strong>Historisch</strong>-<strong>Vergleichende</strong>r<br />

Sprachwissenchaft <strong>und</strong> Indoiranischer Philologie kommen vor allem die Fächer<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong>, Griechische Philologie, Lateinische Philologie,<br />

Slavistik, Slavistisches Teilgebiet, Islamwissenschaft, Neuere Orientalische Philologie,<br />

Religionswissenschaft, Ethnologie, sowie die übrigen Fächer am Departement für<br />

Archäologien <strong>und</strong> Alte Sprachen <strong>und</strong> am Departement für Kulturwissenschaften als<br />

Nebenfächer in Betracht.<br />

6.2 Studienleistungen ausserhalb des regulären Studiengangs<br />

Veranstaltungen anderer sprachwissenschaftlicher Fächer inner- <strong>und</strong> ausserhalb der<br />

Universität Bern können nach Absprache mit den zuständigen Dozenten sowohl für das<br />

Gr<strong>und</strong>studium als auch für das Hauptstudium anerkannt werden. Ein Auslandsstudienaufenthalt<br />

wird empfohlen.


6<br />

B. Studiengänge<br />

Für jedes Fach wird ein Studiengang angeboten. Lehrveranstaltungen, die in zwei<br />

Studiengängen einschlägig sind, können nur für einen Studiengang angerechnet werden.<br />

Im anderen müssen sie durch äquivalente Lehrveranstaltungen, gegebenenfalls in<br />

Absprache mit dem Dozenten, ersetzt werden.<br />

Art. 7 Erwerb zusätzlicher Sprachkenntnisse<br />

Während des Studiengangs im Fach <strong>Allgemeine</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong> wird das Studium<br />

einer nichtindogermanischen Sprache mindestens im Umfang eines zweistündigen<br />

Jahreskurses verlangt. Sind solche Kenntnisse bereits vorhanden oder werden sie ausserhalb<br />

der Universität erworben, muss der Jahreskurs in Absprache mit dem Dozenten<br />

durch andere Lehrveranstaltungen ersetzt werden. Das Studium weiterer Sprachen wird<br />

empfohlen <strong>und</strong> kann für die zu erbringende Gesamtstudienleistung angerechnet werden.<br />

Der Erwerb von Russischkenntnissen, die zur Lektüre einschlägiger Fachliteratur<br />

ausreichen, wird in beiden Fächern empfohlen.<br />

Art. 8 Gr<strong>und</strong>studium<br />

Das Gr<strong>und</strong>studium ist in propädeutische Phase <strong>und</strong> Aufbauphase gegliedert. Die<br />

propädeutische Phase dient dem Erwerb bzw. der Sicherung der Gr<strong>und</strong>kenntnisse in den<br />

gewählten Fächern <strong>und</strong> des Basisinstrumentariums des wissenschaftlichen Arbeitens. Die<br />

propädeutische Phase wird mit einer Leistungsüberprüfung abgeschlossen, die sich aus<br />

den Leistungen in den Lehrveranstaltungen ergibt. Eine propädeutische Prüfung ist nicht<br />

vorgesehen. Die erfolgreiche Leistungsüberprüfung bildet die Voraussetzung für den<br />

Übertritt in die Aufbauphase. Die Aufbauphase dient der methodischen Erweiterung <strong>und</strong><br />

der Anwendung der bisherigen Erkenntnisse <strong>und</strong> deren Erweiterung.<br />

Im Fach <strong>Allgemeine</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong> umfasst das Gr<strong>und</strong>studium zwei zweistündige<br />

Proseminare zur Einführung in die <strong>Allgemeine</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong>, deren Stoff auch<br />

Gegenstand der Zwischenprüfung bildet. Nach Absprache mit dem Dozenten können<br />

auch Proseminare zur Einführung in die <strong>Historisch</strong>-<strong>Vergleichende</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong><br />

ersatzweise anerkannt werden. Weiter ist ein projektorientiertes Proseminar (Projektproseminar)<br />

zu absolvieren. Ausserdem ist eine schriftliche Arbeit im Gr<strong>und</strong>studium<br />

(ohne Materialanhänge max. 15 Seiten) anzufertigen, die als "genügend" oder "nicht<br />

genügend" bewertet wird. Studierende im zweiten Nebenfach müssen im Blick auf den<br />

Abschluss ihres Lizentiatsstudiums eine zweite derartige Arbeit verfassen. Im Hinblick<br />

auf die zu erwerbende Gesamtzahl von ECT-Punkten sind weitere Lehrveranstaltungen zu


7<br />

absolvieren, vgl. Musterstudiengang 10.1. Mindestens eine dieser Veranstaltungen muss<br />

im Bereich der Phonetik liegen.<br />

Im Fach <strong>Historisch</strong>-<strong>Vergleichende</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong> (einschliesslich Schwerpunkt<br />

Indoiranische Philologie) umfasst das Gr<strong>und</strong>studium erstens zwei zweistündige Proseminare<br />

zur Einführung in die <strong>Historisch</strong>-<strong>Vergleichende</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong>. Nach<br />

Absprache mit dem Dozenten können auch Proseminare zur Einführung in die<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong> ersatzweise anerkannt werden. Es umfasst zweitens eine<br />

zweisemestrige zweistündige Einführung in das Altindische. In <strong>Historisch</strong>-<strong>Vergleichende</strong>r<br />

<strong>Sprachwissenschaft</strong> umfasst es drittens eine Einführung in eine weitere<br />

altindogermanische Sprache (vor allem Sprachgeschichte <strong>und</strong> historische Grammatik des<br />

Griechischen oder Lateinischen, Avestisch, Altpersisch) oder in eine nichtindogermanische<br />

Sprache einschliesslich ihrer Sprachfamilie (vor allem Klassisches Tibetisch<br />

im Rahmen des Tibeto-Birmanischen oder Georgisch im Rahmen des Kartvelischen). Bei<br />

Schwerpunktbildung in Indoiranischer Philologie umfasst es drittens eine Einführung in<br />

eine altiranische Sprache (Avestisch, Altpersisch). Schliesslich ist ein weiteres<br />

Proseminar zu absolvieren. Ausserdem ist eine schriftliche Arbeit im Gr<strong>und</strong>studium (ohne<br />

Materialanhänge max. 15 Seiten) anzufertigen, die als "genügend" oder "nicht genügend"<br />

bewertet wird. Studierende im zweiten Nebenfach müssen im Blick auf den Abschluss<br />

ihres Lizentiatsstudiums eine zweite derartige Arbeit verfassen. Im Hinblick auf die zu<br />

erwerbende Gesamtzahl von ECT-Punkten sind weitere Lehrveranstaltungen zu<br />

absolvieren, vgl. Musterstudiengang 10.2.<br />

Eine Zwischenprüfung bzw. die Prüfung im zweiten Nebenfach bestätigt den neu<br />

gewonnenen Erkenntnisstand. Sowohl die Zwischenprüfung als auch die Prüfung im<br />

zweiten Nebenfach wird mit einer halbstündigen mündlichen Prüfung abgeschlossen, die<br />

als "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet wird. Wird die Prüfung nicht bestanden,<br />

kann sie einmal <strong>und</strong> zwar frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden<br />

<strong>und</strong> hat innerhalb eines Jahres zu erfolgen. Im Hauptfach <strong>und</strong> ersten Nebenfach bildet die<br />

erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung die Voraussetzung für den Übertritt in das<br />

Hauptstudium (vgl. RSP Phil.-hist. Fak. Art. 18, 19, 35, 40, 44, 46). Die Prüfung im<br />

zweiten Nebenfach schliesst das Lizentiatsstudium ab, vgl. Art. 11.<br />

Art. 9 Hauptstudium <strong>und</strong> Lizentiatsphase<br />

Das Hauptstudium führt zur selbständigen Anwendung methodischer Fragestellungen <strong>und</strong><br />

zur Erweiterung der Kenntnisse in den gewählten Fächern. Das Hauptstudium bietet<br />

Gelegenheit zur Vertiefung einzelner Gebiete, die als Schwerpunkte während der<br />

Lizentiatsphase bearbeitet werden.


8<br />

Die Lizentiatsphase beinhaltet für Vollzeitstudierende im neunten Semester die Abfassung<br />

der Lizentiatsarbeit im Hauptfach innerhalb von sechs Monaten <strong>und</strong> sieht im<br />

zehnten Semester die Vorbereitung <strong>und</strong> Ablegung der Prüfungen im Hauptfach <strong>und</strong> ersten<br />

Nebenfach vor, vgl. Art. 11. Der Umfang der Lizentiatsarbeit darf 270'000 Zeichen auf<br />

110 Seiten nicht überschreiten (vgl. RSP Phil.-hist. Fak. Art. 20, 21, 50).<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong><br />

Im Hauptfach wird der Besuch von drei Seminaren verlangt. Ausserdem sind zwei<br />

schriftliche Arbeiten im Hauptstudium (ohne Materialanhänge max. 25 Seiten) anzufertigen.<br />

Eine davon soll im Hinblick auf die Lizentiatsarbeit verfasst werden. Die Arbeiten<br />

werden als "genügend" oder "nicht genügend" bewertet. Im ersten Nebenfach wird<br />

der Besuch von zwei Seminaren verlangt. Es ist eine schriftliche Arbeit im Hauptstudium<br />

(ohne Materialanhänge max. 25 Seiten) anzufertigen, die als "genügend" oder "nicht<br />

genügend" bewertet wird. Im Hinblick auf die zu erwerbende Gesamtzahl von ECT-<br />

Punkten sind weitere Lehrveranstaltungen zu absolvieren, vgl. Musterstudiengang 10.1.<br />

<strong>Historisch</strong>-<strong>Vergleichende</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong> (einschliesslich Schwerpunkt Indoiranische<br />

Philologie)<br />

Im Hauptfach wird der Besuch von drei Seminaren verlangt. Ausserdem sind zwei<br />

schriftliche Arbeiten im Hauptstudium (ohne Materialanhänge max. 25 Seiten) anzufertigen.<br />

Eine davon soll im Hinblick auf die Lizentiatsarbeit verfasst werden. Die Arbeiten<br />

werden als "genügend" oder "nicht genügend" bewertet. Im ersten Nebenfach wird<br />

der Besuch von zwei Seminaren verlangt. Es ist eine schriftliche Arbeit im Hauptstudium<br />

(ohne Materialanhänge max. 25 Seiten) anzufertigen, die als "genügend" oder "nicht<br />

genügend" bewertet wird. Im Hinblick auf die zu erwerbende Gesamtzahl von ECT-<br />

Punkten sind weitere Lehrveranstaltungen zu absolvieren, vgl. Musterstudiengang 10.2.<br />

Art. 10 Bemessung der Studiengänge in ECT-Punkten<br />

Die Studienleistungen, die für einen Studiengang zu erbringen sind, werden nach dem<br />

European Credit Transfer System (ECTS) bemessen. Ein Lizentiatsstudium umfasst 300<br />

ECT-Punkte (ECTP). Das Hauptfach umfasst 150 ECT-Punkte. Das erste Nebenfach<br />

umfasst 90 ECT-Punkte. Das zweite Nebenfach umfasst 60 ECT-Punkte. Genauer vgl.<br />

RSP Phil.-hist. Fak. Art. 22 bis 24. Bei den angegebenen Lehrveranstaltungen wird ein<br />

Umfang von 2 SWS zugr<strong>und</strong>e gelegt. Bei einstündigen Veranstaltungen wird die Hälfte<br />

der ECT-Punkte angerechnet.<br />

Von den Veranstaltungen sind nur die obligatorischen aufgeführt. Frei bleibende ECT-<br />

Punkte müssen durch den Besuch von weiteren Veranstaltungen in Absprache mit dem<br />

Dozenten erworben werden.


9<br />

10.1 Musterstudiengang <strong>Allgemeine</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong><br />

HF (150 ECTP) 1. NF (90 ECTP) 2. NF (60 ECTP)<br />

Gr<strong>und</strong>studium (4 Semester) (4 Semester) (4 Semester)<br />

1. Semester<br />

PS Einf. I 6 6 6<br />

SÜ I (NIG) 5 5 5<br />

2. Semester<br />

PS Einf. II 6 6 6<br />

SÜ II (NIG) 5 5 5<br />

3. Semester<br />

PPS 6 6 6<br />

SAG 5 5 5<br />

4. Semester<br />

PS 6 6 6<br />

SAG (2.NF) 5<br />

ZP/AP 5 5 5<br />

Hauptstudium (4 Semester) (4 Semester)<br />

5. Semester<br />

S 7 7<br />

6. Semester<br />

S 7 7<br />

SAH 7 7<br />

7. Semester<br />

S 7<br />

8. Semester<br />

SAH 7<br />

Lizentiatsphase (2 Semester)<br />

Lizentiatsarbeit 30<br />

AP 10 10<br />

Insgesamt 119 ECTP 75 ECTP 49 ECTP


10<br />

10.2 Musterstudiengang <strong>Historisch</strong>-<strong>Vergleichende</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong> (einschliesslich<br />

Schwerpunkt Indoiranische Philologie)<br />

HF (150 ECTP) 1. NF (90 ECTP) 2. NF (60 ECTP)<br />

Gr<strong>und</strong>studium (4 Semester) (4 Semester) (4 Semester)<br />

1.Semester<br />

PS Einf. I 6 6 6<br />

Ü Skt. I 5 5 5<br />

2. Semester<br />

PS Einf. II 6 6 6<br />

Ü Skt. II 5 5 5<br />

3. Semester<br />

PS 6 6 6<br />

SAG 5 5 5<br />

4.Semester<br />

PS 6 6 6<br />

SAG (2.NF) 5<br />

ZP/AP 5 5 5<br />

Hauptstudium (4 Semester) (4 Semester)<br />

5. Semester<br />

S 7 7<br />

6. Semester<br />

S 7 7<br />

SAH 7 7<br />

7. Semester<br />

S 7<br />

8. Semester<br />

SAH 7<br />

Lizentiatsphase (2 Semester)<br />

Lizentiatsarbeit 30<br />

AP 10 10<br />

Insgesamt 119 ECTP 75 ECTP 49 ECTP<br />

Abkürzungen zu Art. 8<br />

HF = Hauptfach V = Vorlesung 3 ECTP<br />

1. NF = erstes Nebenfach Einf. = Einführung (Proseminar) 6 ECTP<br />

2. NF = zweites Nebenfach Ü = Übung 5 ECTP<br />

ZP = Zwischenprüfung (P)PS = (Projekt)Proseminar 6 ECTP<br />

AP = Abschlussprüfung S = Seminar<br />

7 ECTP<br />

NIG = nichtindoger. Sprache SAG = schriftl. Arbeit im Gr<strong>und</strong>studium 5 ECTP<br />

Skt. = Sanskrit (Altindisch) SAH = schriftl. Arbeit im Hauptstudium 7 ECTP


11<br />

Art. 11 Lizentiatsprüfung<br />

Die Lizentiatsprüfung besteht aus den Prüfungen im Hauptfach, im ersten Nebenfach <strong>und</strong><br />

im zweiten Nebenfach. Die Prüfungen im Hauptfach <strong>und</strong> im ersten Nebenfach werden<br />

innerhalb einer Prüfungssession am Ende der Lizentiatsphase abgelegt. Die Prüfung im<br />

zweiten Nebenfach kann nach vier Semestern abgelegt werden. Sie ist vor der Prüfung im<br />

Hauptfach <strong>und</strong> im ersten Nebenfach abzulegen. Sie behält ihre Gültigkeit bis zur<br />

Ablegung der Prüfungen im Hauptfach <strong>und</strong> im ersten Nebenfach. Die Prüfung im<br />

Hauptfach <strong>und</strong> im ersten Nebenfach umfassen je eine schriftliche Prüfung von vier<br />

St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> je eine mündliche Prüfung von 45 Minuten Dauer. Die Prüfung im Zweiten<br />

Nebenfach besteht aus einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer (vgl. RSP Phil.-<br />

hist. Fak. Art. 58, 59, 66).<br />

Studierende im Hauptfach wählen dazu im Einvernehmen mit dem Dozenten drei<br />

Spezialgebiete, Studierende im ersten Nebenfach zwei Spezialgebiete.<br />

C. Doktoratsstudium<br />

Die Leistungen im Doktorstudium bestehen aus der Dissertation <strong>und</strong> der Ablegung der<br />

mündlichen Doktorprüfung. Der Besuch geeigneter Lehrveranstaltungen wird empfohlen.<br />

Sie können im Einvernehmen mit dem Dozenten gewählt werden. Promotionsfach ist das<br />

Hauptfach im Lizentiat. Das erste Nebenfach darf zum Promotionsfach ausgebaut werden.<br />

Die Dissertation kann aus der Lizentiatsarbeit entwickelt werden. Die Doktorprüfung<br />

besteht aus einer mündlichen Prüfung von einer St<strong>und</strong>e Dauer. Genaueres regeln die Art.<br />

79 bis 98 des RSP Phil.-hist. Fak.<br />

D. Übergangsbestimmungen<br />

Dieser Studienplan ersetzt die Studienpläne für die Fächer <strong>Allgemeine</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong>,<br />

<strong>Historisch</strong>-<strong>Vergleichende</strong> <strong>Sprachwissenschaft</strong> <strong>und</strong> Indoiranische Philologie vom<br />

1. Oktober 1993. Er tritt am 1. September 1999 in Kraft.<br />

Studierende, die beim Inkrafttreten dieses Studienplans das Gr<strong>und</strong>studium abgeschlossen<br />

haben, erwerben das Lizentiat nach den Studienplänen vom 1. Oktober 1993, spätestens<br />

aber bis Ende Sommersemester 2003. Studierende, die beim Inkrafttreten dieses<br />

Studienplans das Gr<strong>und</strong>studium noch nicht abgeschlossen haben, schliessen das<br />

Gr<strong>und</strong>studium nach den Studienplänen vom 1. Oktober 1993 ab <strong>und</strong> setzen das<br />

Hauptstudium nach dem vorliegenden Studienplan fort.


12<br />

Bern, 30 September 1999<br />

Im Namen der<br />

Philosophisch-historischen Fakultät<br />

Der Dekan<br />

Von der Universitätsleitung genehmigt<br />

Bern, den<br />

Der Rektor:

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