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Sicherheitsaudit von Planungen für Bundesfern- und Landesstraßen ...

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4. Einführung in Baden-Württemberg<br />

Beachte:<br />

<br />

Das Audit darf nicht zur Prüfung der Planung an sich mutieren!<br />

-> nur „Verkehrssicherheitsbrille“!<br />

-> nur Feststellung <strong>von</strong> Defiziten (Quellenbezug)<br />

-> Lösungsmöglichkeiten zur Beseitigung des Defizites nur als<br />

Vorschlag benennen, da der Planer bzw. AG abzuwägen hat.<br />

<br />

Es ersetzt auch nicht die laufende Qualitätssicherung der Planung.<br />

<br />

Gefahr, sich in Diskussionen wegen sog. weicher Defizite zu verlieren!<br />

<strong>Sicherheitsaudit</strong><br />

30.10.08<br />

Folie 33<br />

BD Dr.-Ing. Heiko Tempel<br />

Innenministerium BW, Referat 65, westliches Gebiet<br />

INNENMINISTERIUM

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