Sicherheitsaudit von Planungen für Bundesfern- und Landesstraßen ...
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4. Einführung in Baden-Württemberg<br />
Beachte:<br />
<br />
Das Audit darf nicht zur Prüfung der Planung an sich mutieren!<br />
-> nur „Verkehrssicherheitsbrille“!<br />
-> nur Feststellung <strong>von</strong> Defiziten (Quellenbezug)<br />
-> Lösungsmöglichkeiten zur Beseitigung des Defizites nur als<br />
Vorschlag benennen, da der Planer bzw. AG abzuwägen hat.<br />
<br />
Es ersetzt auch nicht die laufende Qualitätssicherung der Planung.<br />
<br />
Gefahr, sich in Diskussionen wegen sog. weicher Defizite zu verlieren!<br />
<strong>Sicherheitsaudit</strong><br />
30.10.08<br />
Folie 33<br />
BD Dr.-Ing. Heiko Tempel<br />
Innenministerium BW, Referat 65, westliches Gebiet<br />
INNENMINISTERIUM