Sicherheitsaudit von Planungen für Bundesfern- und Landesstraßen ...
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4. Einführung in Baden-Württemberg<br />
Pflicht in der SBV BW (im Einvernehmen mit der obersten Verkehrsbehörde):<br />
• Neubau <strong>und</strong> Erweiterung <strong>von</strong> <strong>B<strong>und</strong>esfern</strong>straßen mit Gesamtkosten über 5<br />
Mio. €<br />
• Neubau <strong>und</strong> Erweiterung <strong>von</strong> <strong>Landesstraßen</strong> mit Gesamtkosten über 3 Mio.<br />
€<br />
• Neubau <strong>von</strong> Brücken über 100m Länge <strong>und</strong> Tunnel über 150m Länge i.Z.v.<br />
<strong>B<strong>und</strong>esfern</strong>- <strong>und</strong> <strong>Landesstraßen</strong><br />
• Neue Anschlussstellen an bestehenden 2-bahnigen <strong>B<strong>und</strong>esfern</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Landesstraßen</strong><br />
<strong>für</strong> die Auditphasen 1-3 gemäß ESAS:<br />
Vorplanung, Vorentwurf, Ausführungsplanung, ggf. Planfeststellung<br />
Audits auf externe <strong>und</strong> interne Audits möglichst hälftig verteilen<br />
-> Erhaltung des Wissensstandes in der Verwaltung<br />
<strong>Sicherheitsaudit</strong><br />
30.10.08<br />
Folie 34<br />
BD Dr.-Ing. Heiko Tempel<br />
Innenministerium BW, Referat 65, westliches Gebiet<br />
INNENMINISTERIUM