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Begründung Vorentwurf - Jena

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Stadt <strong>Jena</strong><br />

<strong>Vorentwurf</strong><br />

zum Bebauungsplan<br />

Nr. B-Zh 03<br />

An der Talschule<br />

- in 2 Varianten -<br />

<strong>Begründung</strong><br />

für das Gebiet Gemarkung Ziegenhain, Flur 2,<br />

südlich der Ziegenhainer Straße zwischen<br />

der Luise-Seidler-Straße im Westen<br />

und dem Holzweg im Osten<br />

Planung<br />

Stadtplanungsamt <strong>Jena</strong><br />

Abt. Stadtplanung<br />

Leutragraben 1<br />

07743 <strong>Jena</strong><br />

Telefon: 03641 / 495231 Telefax: 03641 / 495205<br />

<strong>Jena</strong>, den 03.07.2003


<strong>Vorentwurf</strong> zum Bebauungsplan „An der Talschule“ – <strong>Begründung</strong> 03.07.2003 Seite 2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Anlass der Planung<br />

1.1 Lage des Gebietes<br />

1.2 Varianten, übergeordnete Planungen<br />

1.3 Derzeitige Nutzung<br />

1.3 Ziel der Planung<br />

2. Städtebauliches Gestaltungskonzept und bauliche Nutzung<br />

3. Bauliche Gestaltung<br />

4. Verkehrserschließung<br />

4.1 Öffentlicher Nahverkehr<br />

4.2 Straßenverkehr<br />

4.3 Ruhender Verkehr<br />

4.3 Land- und Forstwirtschaft<br />

4.4 Radverkehr<br />

4.5 Fußgänger<br />

5. Stadttechnische Erschließung<br />

5.1 Energieversorgung<br />

5.2 Wasserversorgung und Abwasserentsorgung<br />

6. Grünordnung


<strong>Vorentwurf</strong> zum Bebauungsplan „An der Talschule“ – <strong>Begründung</strong> 03.07.2003 Seite 3<br />

1. Anlass der Planung<br />

1.1 Lage des Gebietes<br />

Das Gebiet „An der Talschule“ befindet sich im Ziegenhainer Tal südlich der Ziegenhainer Straße<br />

und erstreckt sich zwischen Luise-Seidler-Straße und Holzweg. Untersucht werden zwei Varianten<br />

des Gebietes.<br />

1.2 Varianten, übergeordnete Planungen<br />

In der Variante 1 werden im südöstlichen Teil des Gebietes Flächen einbezogen, die im Flächennutzungsplanentwurf<br />

bislang nicht als Wohnbauflächen dargestellt sind. Damit soll eine bessere<br />

Ausnutzung des Geländes durch eine optimale, hangparallele Verkehrserschließung ermöglicht<br />

werden. Soweit diese zusätzlichen Flächen im Ergebnis des Bebauungsplanverfahrens als Baugrundstücke<br />

ausgewiesen werden, muss mit dem Satzungsbeschluss zugleich eine entsprechende<br />

Korrektur der Flächennutzungsplanung erfolgen.<br />

Bei der Variante 2 bleibt das Plangebiet auf die im Entwurf zum Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche<br />

dargestellten Flächen begrenzt.<br />

1.3 Derzeitige Nutzung<br />

Die derzeitige Nutzung ist vielgestaltig. Anzutreffen sind ein Schulgelände mit 2 Schulen und<br />

Schulsportplatz, Garagenanlagen, einzelne Wohnhäuser, Wochenendgärten, Wiesenflächen sowie<br />

Extensivgrünland.<br />

1.4 Ziel der Planung<br />

Entsprechend den Darstellungen des Entwurfes zum Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Jena</strong> soll das<br />

Plangebiet zu einem Wohngebiet entwickelt werden.<br />

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wurden folgende Planungsziele zugrunde gelegt:<br />

- Ansiedlung einer kleinteiligen Wohnbebauung<br />

- Integration der im Gebiet bereits vorhandenen Wohnhäuser<br />

- Herstellung der erforderlichen inneren und äußeren Erschließungsanlagen<br />

- Schaffung kurzer Fußwegebeziehungen durch ein inneres Wegenetz mit Anbindung an Bushaltestellen<br />

und Wanderwege<br />

- Sicherung der Nahversorgung für das Gebiet Ziegenhainer Tal<br />

- Sicherung der erforderlichen Flächen für Talschule sowie Musik- und Kunstschule<br />

- Bereitstellung von Pkw-Stellplätzen für das angrenzende Gebiet „Heimstätten“<br />

- Realisierung der erforderlichen grünordnerischen Ausgleichsmaßnahmen<br />

- Eingrünung des Gebietes nach Süden und Westen<br />

- Ausweisung als Wohngebiet, Gemeinbedarfsfläche bzw. Grünfläche<br />

2. Städtebauliches Gestaltungskonzept und bauliche Nutzung<br />

Das Plangebiet soll fast vollständig in ein Wohngebiet für den kleinteiligen Wohnungsbau umgestaltet<br />

werden.<br />

Ausnahmen bilden das Schulgelände der Talschule, welches in verkleinerter Größe auch weiterhin<br />

für eine Grundschule sowie für die Musik- und Kunstschule genutzt wird, der zu erhaltende Großbaumbestand<br />

entlang der steilen Abschnitte von Völklinger Stieg und In der Doberau sowie im<br />

weiteren Planverfahren näher zu bestimmende Flächen für grünordnerische Maßnahmen.<br />

Der überwiegende Teil der künftigen Bebauung soll in seiner Höhe auf 2 Vollgeschosse beschränkt<br />

werden, um eine Beeinträchtigung des Ortsbildes und des Landschaftsraumes durch zu<br />

große Gebäudehöhen auszuschließen. Höhere Gebäude mit bis zu 3 Vollgeschossen sollen nur<br />

im Schulgelände sowie auf den für Mehrfamilienhäuser vorgesehenen Flächen zulässig sein.<br />

3. Bauliche Gestaltung<br />

Die Festsetzungen zur baulichen Gestaltung sollen sich an den orts- und landschaftstypischen<br />

Gegebenheiten orientieren. Konkrete Entwürfe für gestalterische Festsetzungen sind erst in der<br />

nächsten Planungsphase beabsichtigt.<br />

4. Verkehrserschließung<br />

4.1 Öffentlicher Nahverkehr<br />

Das Plangebiet ist über die bestehende Buslinie zur Wendeschleife „Ziegenhainer Tal“ (Linie 16)<br />

an das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs angebunden.<br />

Aufgrund des großen Abstandes zwischen der Wendeschleife und der nächstgelegenen Haltestelle<br />

„Talschule“ wird die Einrichtung einer weiteren Haltestelle am Grillparzerweg vorgeschlagen.


<strong>Vorentwurf</strong> zum Bebauungsplan „An der Talschule“ – <strong>Begründung</strong> 03.07.2003 Seite 4<br />

Mit dieser Haltestelle werden das Plangebiet sowie die gegenüber liegende Bebauung um Grillparzerweg<br />

und Claudiusstraße an zentraler Stelle erschlossen. Zugleich erhält der Grillparzerweg als<br />

Wanderweg zum Fuchsturm eine attraktivere Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.<br />

4.2 Straßenverkehr<br />

Mit der verkehrlichen Erschließung des Plangebietes soll zugleich auch die Verkehrsanbindung<br />

des bestehenden Wohngebietes um Saarbrücker Straße, St.-Wendel-Stieg und Luise-Seidler-<br />

Straße verbessert werden. Diese Straßen sind derzeit nur über eine enge, verwinkelte Verkehrsführung<br />

durch das Heimstättenviertel anfahrbar.<br />

Deshalb wird vorgeschlagen, die bislang als Sackgasse endende Luise-Seidler-Straße talwärts bis<br />

zur Ziegenhainer Straße zu verlängern.<br />

Alternativ wurde geprüft, die Luise-Seidler-Straße nicht auf die Ziegenhainer Straße, sondern in<br />

Höhe des Grundstückes In der Doberau 7 auf die Straße In der Doberau zu führen. Eine solche<br />

Straßenführung ist jedoch topografisch und hinsichtlich der Verkehrsführung ungünstiger und würde<br />

die angespannte Stellplatzsituation in diesem Bereich zusätzlich verschärfen. Deshalb wurde<br />

diese Variante nicht weiter verfolgt.<br />

Die verlängerte Luise-Seidler-Straße bildet in ihrem neuen Abschnitt die Haupterschließung des<br />

Plangebietes. Durch die schleifenartige Führung ist es möglich, die Straßenlängsneigung auf 9,5<br />

% zu begrenzen.<br />

An den neuen Straßenabschnitt werden auch die oberen Teile von Völklinger Stieg und In der Doberau<br />

angebunden. Damit werden die sehr steilen Abschnitte dieser Fahrwege nicht mehr für den<br />

Fahrverkehr benötigt und können in Fußwege umgewandelt werden.<br />

Für die Einmündung Luise-Seidler-Straße / St.-Wendel-Stieg ist aus der neuen Straßenführung<br />

keine Zunahme des Verkehrsaufkommens zu erwarten. Es erfolgt jedoch eine teilweise Verlagerung<br />

vom westlichen auf den östlichen Abschnitt der Luise-Seidler-Straße. Aufgrund des insgesamt<br />

geringen Verkehrsaufkommens steht dies den angestrebten gesunden Wohnbedingungen<br />

nicht entgegen.<br />

Die geplante Wohnbebauung wird direkt durch die verlängerte Luise-Seidler-Straße sowie – in Variante<br />

1 – zwei annähernd hangparallel verlaufende Wohnstraßen erschlossen.<br />

In Variante 2 ist neben der verlängerte Luise-Seidler-Straße aufgrund der geringeren Größe des<br />

Plangebietes nur eine hangparallel verlaufende Wohnstraße erforderlich.<br />

Die bereits vorhandenen, aber nicht ausgebauten Wege von der Ziegenhainer Straße zum Plangebiet<br />

(westlich und östlich der Einmündung Grillparzerweg) werden als untergeordnete Zufahrt in<br />

das Erschließungskonzept einbezogen.<br />

Bei der Konzipierung des Straßennetzes wurde Wert darauf gelegt, das Gebiet mit möglichst wenigen<br />

Straßen effektiv zu erschließen und die neuen Straßen in ihrer Höhenlage nahe am bestehenden<br />

Gelände zu führen, um unnötige Erdarbeiten zu vermeiden. Zugleich sollen übermäßig<br />

steile Anstiege vermieden, d.h. die Straßenlängsneigung auf unter 10 % begrenzt werden.<br />

Die Anbindepunkte der geplanten Straßen an des bestehende Straßennetz wurden hinsichtlich ihrer<br />

Lage und Höhe optimiert. Für die dazwischen liegenden neuen Straßenabschnitte bestehen<br />

noch Gestaltungsspielräume.<br />

4.3 Ruhender Verkehr<br />

Der ruhende Verkehr der geplanten Bebauung wird auf den Baugrundstücken untergebracht.<br />

Zur Entschärfung der angespannten Stellplatzsituation im bestehenden, westlich angrenzenden<br />

Wohngebiet ist unmittelbar südlich der Talschule entsprechend dem im Jahr 2002 vom Stadtrat<br />

beschlossenen Rahmenplan für die denkmalgeschützte Heimstättensiedlung die Unterbringung<br />

von Pkw-Stellplätzen vorgesehen. Die bauliche Gestaltung (z.B. Parkplatz bzw. Parkdeck mit oder<br />

ohne Überbauung) ist im weiteren Planverfahren zu klären.<br />

4.4 Land- und Forstwirtschaft<br />

Die bestehenden Wirtschaftswege außerhalb des Plangebietes werden mit dem geplanten Straßennetz<br />

verknüpft, so dass die Erreichbarkeit der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

mit den entsprechenden Wirtschaftsfahrzeugen gesichert ist.<br />

4.5 Radverkehr<br />

Spezielle Radverkehrsanlagen sind nicht geplant, da das geringe zu erwartende Verkehrsaufkommen<br />

auf den Wohngebietsstraßen die Mitbenutzung dieser Straßen durch Radfahrer zulässt.<br />

4.6 Fußgänger<br />

Es ist vorgesehen, die neuen Wohngebietsstraßen überwiegend als Mischverkehrsfläche auszubilden.<br />

Dies trägt dem Charakter als Wohnstraßen im kleinteiligen Wohnungsbau Rechnung.


<strong>Vorentwurf</strong> zum Bebauungsplan „An der Talschule“ – <strong>Begründung</strong> 03.07.2003 Seite 5<br />

Lediglich der neue Teil der Luise-Seidler-Straße soll aufgrund seiner teilweisen Sammelfunktion<br />

abschnittsweise ein- bzw. beidseitig mit Gehwegen ausgestattet werden.<br />

Die neuen Wohngebietsstraßen werden untereinander durch Fußwege verbunden, die sich am<br />

Verlauf bestehender Wegebeziehungen orientieren.<br />

Der nur in Variante 1 enthaltene südöstliche Teil des Plangebietes erhält einen zusätzlichen Fußweg,<br />

der die dort konzipierte Wohnbebauung auf kurzem Wege mit der Bus-Haltestelle „Ziegenhainer<br />

Tal“ verbindet.<br />

5. Stadttechnische Erschließung<br />

5.1 Energieversorgung<br />

Die Wärmeversorgung des geplanten Wohngebietes soll aufgrund der kleinteiligen Struktur auf<br />

der Basis von Erdgas erfolgen.<br />

5.2 Wasserversorgung und Abwasserentsorgung<br />

Es ist beabsichtigt, das Plangebiet an die bestehenden Leitungen für Wasser und Abwasser in der<br />

Ziegenhainer Straße anzuschließen.<br />

Für die Rückhaltung des Niederschlagswassers im Plangebiet sind Stauraumkanäle in den öffentlichen<br />

Verkehrsflächen vorgesehen.<br />

6. Grünordnung<br />

Innerhalb des Plangebietes sind der Großbaumbestand an der Gabelung der bisherigen Fahrwege<br />

In der Doberau und Völklinger Stieg sowie die Grünfläche gegenüber der Einmündung des Grillparzerweges<br />

in die Ziegenhainer Straße zum Erhalt vorgesehen.<br />

Ein Teil der für den Eingriff in Natur und Landschaft erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

soll so gewählt werden, dass sie zu einer Aufwertung der beiden genannten Grünbereiche<br />

beitragen.<br />

Weitere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden die Durchgrünung des konzipierten Wohngebietes<br />

zum Ziel haben.<br />

Es ist einzuschätzen, dass mit diesen Maßnahmen der Eingriff in Natur und Landschaft noch nicht<br />

ausgeglichen werden kann, so dass noch andere grünordnerische Maßnahmen erforderlich werden.<br />

Diese und die Standorte für deren Realisierung sind im weiteren Planverfahren zu ermitteln.

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