Begründung Vorentwurf - Jena
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Stadt <strong>Jena</strong><br />
<strong>Vorentwurf</strong><br />
zum Bebauungsplan<br />
Nr. B-Zh 03<br />
An der Talschule<br />
- in 2 Varianten -<br />
<strong>Begründung</strong><br />
für das Gebiet Gemarkung Ziegenhain, Flur 2,<br />
südlich der Ziegenhainer Straße zwischen<br />
der Luise-Seidler-Straße im Westen<br />
und dem Holzweg im Osten<br />
Planung<br />
Stadtplanungsamt <strong>Jena</strong><br />
Abt. Stadtplanung<br />
Leutragraben 1<br />
07743 <strong>Jena</strong><br />
Telefon: 03641 / 495231 Telefax: 03641 / 495205<br />
<strong>Jena</strong>, den 03.07.2003
<strong>Vorentwurf</strong> zum Bebauungsplan „An der Talschule“ – <strong>Begründung</strong> 03.07.2003 Seite 2<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Anlass der Planung<br />
1.1 Lage des Gebietes<br />
1.2 Varianten, übergeordnete Planungen<br />
1.3 Derzeitige Nutzung<br />
1.3 Ziel der Planung<br />
2. Städtebauliches Gestaltungskonzept und bauliche Nutzung<br />
3. Bauliche Gestaltung<br />
4. Verkehrserschließung<br />
4.1 Öffentlicher Nahverkehr<br />
4.2 Straßenverkehr<br />
4.3 Ruhender Verkehr<br />
4.3 Land- und Forstwirtschaft<br />
4.4 Radverkehr<br />
4.5 Fußgänger<br />
5. Stadttechnische Erschließung<br />
5.1 Energieversorgung<br />
5.2 Wasserversorgung und Abwasserentsorgung<br />
6. Grünordnung
<strong>Vorentwurf</strong> zum Bebauungsplan „An der Talschule“ – <strong>Begründung</strong> 03.07.2003 Seite 3<br />
1. Anlass der Planung<br />
1.1 Lage des Gebietes<br />
Das Gebiet „An der Talschule“ befindet sich im Ziegenhainer Tal südlich der Ziegenhainer Straße<br />
und erstreckt sich zwischen Luise-Seidler-Straße und Holzweg. Untersucht werden zwei Varianten<br />
des Gebietes.<br />
1.2 Varianten, übergeordnete Planungen<br />
In der Variante 1 werden im südöstlichen Teil des Gebietes Flächen einbezogen, die im Flächennutzungsplanentwurf<br />
bislang nicht als Wohnbauflächen dargestellt sind. Damit soll eine bessere<br />
Ausnutzung des Geländes durch eine optimale, hangparallele Verkehrserschließung ermöglicht<br />
werden. Soweit diese zusätzlichen Flächen im Ergebnis des Bebauungsplanverfahrens als Baugrundstücke<br />
ausgewiesen werden, muss mit dem Satzungsbeschluss zugleich eine entsprechende<br />
Korrektur der Flächennutzungsplanung erfolgen.<br />
Bei der Variante 2 bleibt das Plangebiet auf die im Entwurf zum Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche<br />
dargestellten Flächen begrenzt.<br />
1.3 Derzeitige Nutzung<br />
Die derzeitige Nutzung ist vielgestaltig. Anzutreffen sind ein Schulgelände mit 2 Schulen und<br />
Schulsportplatz, Garagenanlagen, einzelne Wohnhäuser, Wochenendgärten, Wiesenflächen sowie<br />
Extensivgrünland.<br />
1.4 Ziel der Planung<br />
Entsprechend den Darstellungen des Entwurfes zum Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Jena</strong> soll das<br />
Plangebiet zu einem Wohngebiet entwickelt werden.<br />
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wurden folgende Planungsziele zugrunde gelegt:<br />
- Ansiedlung einer kleinteiligen Wohnbebauung<br />
- Integration der im Gebiet bereits vorhandenen Wohnhäuser<br />
- Herstellung der erforderlichen inneren und äußeren Erschließungsanlagen<br />
- Schaffung kurzer Fußwegebeziehungen durch ein inneres Wegenetz mit Anbindung an Bushaltestellen<br />
und Wanderwege<br />
- Sicherung der Nahversorgung für das Gebiet Ziegenhainer Tal<br />
- Sicherung der erforderlichen Flächen für Talschule sowie Musik- und Kunstschule<br />
- Bereitstellung von Pkw-Stellplätzen für das angrenzende Gebiet „Heimstätten“<br />
- Realisierung der erforderlichen grünordnerischen Ausgleichsmaßnahmen<br />
- Eingrünung des Gebietes nach Süden und Westen<br />
- Ausweisung als Wohngebiet, Gemeinbedarfsfläche bzw. Grünfläche<br />
2. Städtebauliches Gestaltungskonzept und bauliche Nutzung<br />
Das Plangebiet soll fast vollständig in ein Wohngebiet für den kleinteiligen Wohnungsbau umgestaltet<br />
werden.<br />
Ausnahmen bilden das Schulgelände der Talschule, welches in verkleinerter Größe auch weiterhin<br />
für eine Grundschule sowie für die Musik- und Kunstschule genutzt wird, der zu erhaltende Großbaumbestand<br />
entlang der steilen Abschnitte von Völklinger Stieg und In der Doberau sowie im<br />
weiteren Planverfahren näher zu bestimmende Flächen für grünordnerische Maßnahmen.<br />
Der überwiegende Teil der künftigen Bebauung soll in seiner Höhe auf 2 Vollgeschosse beschränkt<br />
werden, um eine Beeinträchtigung des Ortsbildes und des Landschaftsraumes durch zu<br />
große Gebäudehöhen auszuschließen. Höhere Gebäude mit bis zu 3 Vollgeschossen sollen nur<br />
im Schulgelände sowie auf den für Mehrfamilienhäuser vorgesehenen Flächen zulässig sein.<br />
3. Bauliche Gestaltung<br />
Die Festsetzungen zur baulichen Gestaltung sollen sich an den orts- und landschaftstypischen<br />
Gegebenheiten orientieren. Konkrete Entwürfe für gestalterische Festsetzungen sind erst in der<br />
nächsten Planungsphase beabsichtigt.<br />
4. Verkehrserschließung<br />
4.1 Öffentlicher Nahverkehr<br />
Das Plangebiet ist über die bestehende Buslinie zur Wendeschleife „Ziegenhainer Tal“ (Linie 16)<br />
an das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs angebunden.<br />
Aufgrund des großen Abstandes zwischen der Wendeschleife und der nächstgelegenen Haltestelle<br />
„Talschule“ wird die Einrichtung einer weiteren Haltestelle am Grillparzerweg vorgeschlagen.
<strong>Vorentwurf</strong> zum Bebauungsplan „An der Talschule“ – <strong>Begründung</strong> 03.07.2003 Seite 4<br />
Mit dieser Haltestelle werden das Plangebiet sowie die gegenüber liegende Bebauung um Grillparzerweg<br />
und Claudiusstraße an zentraler Stelle erschlossen. Zugleich erhält der Grillparzerweg als<br />
Wanderweg zum Fuchsturm eine attraktivere Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.<br />
4.2 Straßenverkehr<br />
Mit der verkehrlichen Erschließung des Plangebietes soll zugleich auch die Verkehrsanbindung<br />
des bestehenden Wohngebietes um Saarbrücker Straße, St.-Wendel-Stieg und Luise-Seidler-<br />
Straße verbessert werden. Diese Straßen sind derzeit nur über eine enge, verwinkelte Verkehrsführung<br />
durch das Heimstättenviertel anfahrbar.<br />
Deshalb wird vorgeschlagen, die bislang als Sackgasse endende Luise-Seidler-Straße talwärts bis<br />
zur Ziegenhainer Straße zu verlängern.<br />
Alternativ wurde geprüft, die Luise-Seidler-Straße nicht auf die Ziegenhainer Straße, sondern in<br />
Höhe des Grundstückes In der Doberau 7 auf die Straße In der Doberau zu führen. Eine solche<br />
Straßenführung ist jedoch topografisch und hinsichtlich der Verkehrsführung ungünstiger und würde<br />
die angespannte Stellplatzsituation in diesem Bereich zusätzlich verschärfen. Deshalb wurde<br />
diese Variante nicht weiter verfolgt.<br />
Die verlängerte Luise-Seidler-Straße bildet in ihrem neuen Abschnitt die Haupterschließung des<br />
Plangebietes. Durch die schleifenartige Führung ist es möglich, die Straßenlängsneigung auf 9,5<br />
% zu begrenzen.<br />
An den neuen Straßenabschnitt werden auch die oberen Teile von Völklinger Stieg und In der Doberau<br />
angebunden. Damit werden die sehr steilen Abschnitte dieser Fahrwege nicht mehr für den<br />
Fahrverkehr benötigt und können in Fußwege umgewandelt werden.<br />
Für die Einmündung Luise-Seidler-Straße / St.-Wendel-Stieg ist aus der neuen Straßenführung<br />
keine Zunahme des Verkehrsaufkommens zu erwarten. Es erfolgt jedoch eine teilweise Verlagerung<br />
vom westlichen auf den östlichen Abschnitt der Luise-Seidler-Straße. Aufgrund des insgesamt<br />
geringen Verkehrsaufkommens steht dies den angestrebten gesunden Wohnbedingungen<br />
nicht entgegen.<br />
Die geplante Wohnbebauung wird direkt durch die verlängerte Luise-Seidler-Straße sowie – in Variante<br />
1 – zwei annähernd hangparallel verlaufende Wohnstraßen erschlossen.<br />
In Variante 2 ist neben der verlängerte Luise-Seidler-Straße aufgrund der geringeren Größe des<br />
Plangebietes nur eine hangparallel verlaufende Wohnstraße erforderlich.<br />
Die bereits vorhandenen, aber nicht ausgebauten Wege von der Ziegenhainer Straße zum Plangebiet<br />
(westlich und östlich der Einmündung Grillparzerweg) werden als untergeordnete Zufahrt in<br />
das Erschließungskonzept einbezogen.<br />
Bei der Konzipierung des Straßennetzes wurde Wert darauf gelegt, das Gebiet mit möglichst wenigen<br />
Straßen effektiv zu erschließen und die neuen Straßen in ihrer Höhenlage nahe am bestehenden<br />
Gelände zu führen, um unnötige Erdarbeiten zu vermeiden. Zugleich sollen übermäßig<br />
steile Anstiege vermieden, d.h. die Straßenlängsneigung auf unter 10 % begrenzt werden.<br />
Die Anbindepunkte der geplanten Straßen an des bestehende Straßennetz wurden hinsichtlich ihrer<br />
Lage und Höhe optimiert. Für die dazwischen liegenden neuen Straßenabschnitte bestehen<br />
noch Gestaltungsspielräume.<br />
4.3 Ruhender Verkehr<br />
Der ruhende Verkehr der geplanten Bebauung wird auf den Baugrundstücken untergebracht.<br />
Zur Entschärfung der angespannten Stellplatzsituation im bestehenden, westlich angrenzenden<br />
Wohngebiet ist unmittelbar südlich der Talschule entsprechend dem im Jahr 2002 vom Stadtrat<br />
beschlossenen Rahmenplan für die denkmalgeschützte Heimstättensiedlung die Unterbringung<br />
von Pkw-Stellplätzen vorgesehen. Die bauliche Gestaltung (z.B. Parkplatz bzw. Parkdeck mit oder<br />
ohne Überbauung) ist im weiteren Planverfahren zu klären.<br />
4.4 Land- und Forstwirtschaft<br />
Die bestehenden Wirtschaftswege außerhalb des Plangebietes werden mit dem geplanten Straßennetz<br />
verknüpft, so dass die Erreichbarkeit der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen<br />
mit den entsprechenden Wirtschaftsfahrzeugen gesichert ist.<br />
4.5 Radverkehr<br />
Spezielle Radverkehrsanlagen sind nicht geplant, da das geringe zu erwartende Verkehrsaufkommen<br />
auf den Wohngebietsstraßen die Mitbenutzung dieser Straßen durch Radfahrer zulässt.<br />
4.6 Fußgänger<br />
Es ist vorgesehen, die neuen Wohngebietsstraßen überwiegend als Mischverkehrsfläche auszubilden.<br />
Dies trägt dem Charakter als Wohnstraßen im kleinteiligen Wohnungsbau Rechnung.
<strong>Vorentwurf</strong> zum Bebauungsplan „An der Talschule“ – <strong>Begründung</strong> 03.07.2003 Seite 5<br />
Lediglich der neue Teil der Luise-Seidler-Straße soll aufgrund seiner teilweisen Sammelfunktion<br />
abschnittsweise ein- bzw. beidseitig mit Gehwegen ausgestattet werden.<br />
Die neuen Wohngebietsstraßen werden untereinander durch Fußwege verbunden, die sich am<br />
Verlauf bestehender Wegebeziehungen orientieren.<br />
Der nur in Variante 1 enthaltene südöstliche Teil des Plangebietes erhält einen zusätzlichen Fußweg,<br />
der die dort konzipierte Wohnbebauung auf kurzem Wege mit der Bus-Haltestelle „Ziegenhainer<br />
Tal“ verbindet.<br />
5. Stadttechnische Erschließung<br />
5.1 Energieversorgung<br />
Die Wärmeversorgung des geplanten Wohngebietes soll aufgrund der kleinteiligen Struktur auf<br />
der Basis von Erdgas erfolgen.<br />
5.2 Wasserversorgung und Abwasserentsorgung<br />
Es ist beabsichtigt, das Plangebiet an die bestehenden Leitungen für Wasser und Abwasser in der<br />
Ziegenhainer Straße anzuschließen.<br />
Für die Rückhaltung des Niederschlagswassers im Plangebiet sind Stauraumkanäle in den öffentlichen<br />
Verkehrsflächen vorgesehen.<br />
6. Grünordnung<br />
Innerhalb des Plangebietes sind der Großbaumbestand an der Gabelung der bisherigen Fahrwege<br />
In der Doberau und Völklinger Stieg sowie die Grünfläche gegenüber der Einmündung des Grillparzerweges<br />
in die Ziegenhainer Straße zum Erhalt vorgesehen.<br />
Ein Teil der für den Eingriff in Natur und Landschaft erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
soll so gewählt werden, dass sie zu einer Aufwertung der beiden genannten Grünbereiche<br />
beitragen.<br />
Weitere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden die Durchgrünung des konzipierten Wohngebietes<br />
zum Ziel haben.<br />
Es ist einzuschätzen, dass mit diesen Maßnahmen der Eingriff in Natur und Landschaft noch nicht<br />
ausgeglichen werden kann, so dass noch andere grünordnerische Maßnahmen erforderlich werden.<br />
Diese und die Standorte für deren Realisierung sind im weiteren Planverfahren zu ermitteln.