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B - GÖ 07 Jena21 – Technologie- park Jena Südwest

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Bebauungsplan<br />

mit integriertem<br />

Grünordnungsplan<br />

B - <strong>GÖ</strong> <strong>07</strong><br />

<strong><strong>Jena</strong>21</strong> <strong>–</strong> <strong>Technologie</strong><strong>park</strong><br />

<strong>Jena</strong> <strong>Südwest</strong><br />

Stadt <strong>Jena</strong><br />

Vorentwurf<br />

Textliche Festsetzungen<br />

Für das Gebiet Gemarkung Winzerla, Flur 2 und 6<br />

Gemarkung Göschwitz, Flur 2<br />

Planung<br />

Grünordnung<br />

Projektentwicklung<br />

KEM Kommunalentwicklung<br />

Mitteldeutschland GmbH<br />

Unterlauengasse 9, <strong>07</strong>743 <strong>Jena</strong><br />

Tel.: 03641 <strong>–</strong> 592 518<br />

Email: jena@ke-mitteldeutschland.de<br />

IHLE Landschaftsarchitekten BDLA<br />

Bodelschwinghstraße 80, 99425 Weimar<br />

Tel.: 03643 <strong>–</strong> 49 26 90<br />

Email: u.ihle@ihle-la.de<br />

Kommunale Immobilien <strong>Jena</strong> (KIJ)<br />

Paradiesstraße 6, <strong>07</strong>743 <strong>Jena</strong><br />

Tel.: 03641 <strong>–</strong> 49 - 7000<br />

Email: kij@jena.de<br />

<strong>Jena</strong>, den 20.10.2010


Vorentwurf zum Bebauungsplan B-<strong>GÖ</strong> <strong>07</strong><br />

Textliche Festsetzungen<br />

„<strong><strong>Jena</strong>21</strong> <strong>–</strong> <strong>Technologie</strong><strong>park</strong> <strong>Jena</strong> <strong>Südwest</strong>“ Stand: 20.10.2010<br />

Gültigkeitsvoraussetzung: Die Textlichen Festsetzungen besitzen Gültigkeit nur im Zusammenhang mit der<br />

Planzeichnung vom 20.10.2010.<br />

I<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

• Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung <strong>–</strong> ThürKO) i.d.F. der<br />

Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes<br />

vom 4. Mai 2010 (GVBl. S. 113, 114)<br />

• Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)<br />

• Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung <strong>–</strong> BauNVO) i.d.F. der<br />

Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes<br />

vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466)<br />

• Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung<br />

1990 <strong>–</strong> PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58)<br />

• Thüringer Bauordnung (ThürBO) i.d.F. vom 16. März 2004 (GVBl. S. 349), zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 8. Juli 2009 (GVBl. S. 592)<br />

Darüber hinaus gehendes gültiges Recht bleibt in seiner jeweils aktuellen Fassung unberührt, soweit die<br />

nachstehenden Einzelfestsetzungen nichts anderes regeln.<br />

II<br />

Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

1. Art der baulichen Nutzung<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)<br />

1.1 Baugebiet<br />

(§ 1 Abs. 3 BauNVO i.V.m. § 8 BauNVO)<br />

Entsprechend Planzeichnung wird festgesetzt: Gewerbegebiet.<br />

1.2 Arten zulässiger Nutzungen<br />

(§ 8 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 5, Abs. 9 BauNVO)<br />

In den Gewerbegebieten GE 1 - 4 sind allgemein zulässig:<br />

<strong>–</strong> Gewerbebetriebe, sofern sie nicht unter Festsetzung Pkt. 1.4 fallen;<br />

<strong>–</strong> Bürogebäude;<br />

<strong>–</strong> Verwaltungsgebäude, die dem jeweiligen Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in<br />

Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.<br />

Garagen und Stellplätze gemäß § 12 BauNVO sowie Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind unter<br />

Beachtung der nachfolgenden Festsetzungen in den Baugebieten zulässig.<br />

1.3 Arten ausnahmsweise zulässiger Nutzungen<br />

(§ 8 Abs. 3 i.V.m. § 1 Abs. 4, Abs. 6 Nr. 1 BauNVO)<br />

In den Gewerbegebieten GE 1 - 4 sind ausnahmsweise zulässig:<br />

<strong>–</strong> öffentliche Betriebe, die insgesamt eine Grundstücksfläche von 10.000 m² nicht überschreiten;<br />

<strong>–</strong> Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter,<br />

die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse<br />

untergeordnet sind;<br />

<strong>–</strong> gastronomische Einrichtungen, die den Gewerbebetrieben zugeordnet und ihnen gegenüber in<br />

Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind;<br />

<strong>–</strong> Anlagen für soziale Zwecke, die dem Gewerbegebiet zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche<br />

und Baumasse untergeordnet ist;<br />

<strong>–</strong> Einzelhandelsbetriebe bis zu 50 m² Nutzfläche.<br />

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Vorentwurf zum Bebauungsplan B-<strong>GÖ</strong> <strong>07</strong><br />

Textliche Festsetzungen<br />

„<strong><strong>Jena</strong>21</strong> <strong>–</strong> <strong>Technologie</strong><strong>park</strong> <strong>Jena</strong> <strong>Südwest</strong>“ Stand: 20.10.2010<br />

Ausnahmsweise sind in allen Baugebieten Nebenanlagen zugelassen, die der Versorgung mit Elektrizität,<br />

Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienen.<br />

1.4 Arten nicht zulässiger Nutzungen<br />

(§ 8 Abs. 2, Abs. 3 i.V.m. § 1 Abs. 5, Abs. 6 Nr. 1, Abs. 9 BauNVO)<br />

327B<br />

In den Gewerbegebieten GE 1 - 4 sind nicht zulässig:<br />

<strong>–</strong> Geschäftsgebäude;<br />

<strong>–</strong> Einzelhandelsbetriebe ab 50 m² Nutzfläche;<br />

<strong>–</strong> Lagerhäuser und Lagerplätze;<br />

<strong>–</strong> Tankstellen;<br />

<strong>–</strong> Anlagen für sportliche Zwecke;<br />

<strong>–</strong> Anlagen für kirchliche, kulturelle und gesundheitliche Zwecke;<br />

<strong>–</strong> Vergnügungsstätten;<br />

<strong>–</strong> Bordelle oder bordellähnliche Gewerbebetriebe.<br />

2. Maß der baulichen Nutzung<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 Abs. 2 -5, 17 und 18 BauNVO)<br />

2.1 Zulässiges Maß der baulichen Nutzung<br />

(§ 9 Abs. 1 BauGB)<br />

Entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen wird das zulässige Maß der baulichen Nutzung bestimmt<br />

durch die Festsetzung:<br />

<strong>–</strong> der Grundflächenzahl gemäß § 19 BauNVO,<br />

<strong>–</strong> der Geschossflächenzahl als Höchstmaß gemäß § 20 BauNVO,<br />

<strong>–</strong> der Höhe baulicher Anlagen als Höchst- bzw. als Mindest- und Höchstmaß gemäß § 20 BauNVO.<br />

Entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen ist gemäß § 16 BauNVO die Grundflächenzahl mit 0,8 und<br />

die Geschossflächenzahl als Höchstmaß mit 2,4 festgesetzt.<br />

Durch Eintrag in die Planzeichnung wird die Höhe baulicher Anlagen als<br />

<strong>–</strong> maximale Gebäudehöhe (GHmax),<br />

<strong>–</strong> Mindest- und Höchstmaß der Wandhöhe (WH min - max) festgesetzt.<br />

Die Gebäudehöhe bezieht sich auf das höchste Bauteil des Gebäudes einschließlich technischer Aufbauten.<br />

Die Wandhöhe ist definiert als Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut (Traufe) oder als oberer Abschluss<br />

der Wand i.S.d. § 6 Abs. 4 ThürBO.<br />

Gemäß § 18 Abs. 1 BauNVO wird als Bezugshöhe für die maximale Gebäudehöhe (GHmax) sowie für das<br />

Mindest- und Höchstmaß der Wandhöhe (WH) die Höhe der erschließenden Straße (Straßenmitte) in<br />

Metern, gemessen mittig vor der betroffenen Fassade.<br />

Gemäß der zeichnerischen Festsetzungen wird die Höhe der baulichen Anlagen in den Baugebieten wie<br />

folgt bestimmt:<br />

Baugebiet Grundflächenzahl Geschossflächenzahl als<br />

Höchstmaß<br />

maximale Gebäudehöhe<br />

(GHmax) in Metern<br />

Mindest- und Höchstmaß der<br />

Wandhöhe (WH) in Metern<br />

GE 1 GRZ 0,8 GFZ 2,4 GHmax 16 m WH 6 m <strong>–</strong> 13 m<br />

GE 2 GRZ 0,8 GFZ 2,4 GHmax 20 m WH 6 m <strong>–</strong> 16 m<br />

GE 3 GRZ 0,8 GFZ 2,4 GHmax 24 m WH 6 m <strong>–</strong> 20 m<br />

GE 4 GRZ 0,8 GFZ 2,4 GHmax 24 m WH 6 m <strong>–</strong> 20 m<br />

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Vorentwurf zum Bebauungsplan B-<strong>GÖ</strong> <strong>07</strong><br />

Textliche Festsetzungen<br />

„<strong><strong>Jena</strong>21</strong> <strong>–</strong> <strong>Technologie</strong><strong>park</strong> <strong>Jena</strong> <strong>Südwest</strong>“ Stand: 20.10.2010<br />

Die zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO darf durch die Grundfläche von<br />

1. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten<br />

2. Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO,<br />

3. baulichen Anlage unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut<br />

wird<br />

nicht überschritten werden.<br />

3. Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m § 22 Abs. 4 und 23 BauNVO)<br />

3.1 Bauweise<br />

In allen Baugebieten gilt die abweichende Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO im Sinne der offenen<br />

Bauweise. Die Gebäude sind entsprechend den Festsetzungen in der Planzeichnung mit seitlichem<br />

Grenzabstand zu errichten, sofern die vorhandene Bebauung keine Abweichung erfordert.<br />

Zulässig sind Gebäude mit einer maximalen Gebäudelänge bis zu 65 m.<br />

3.2 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksfläche<br />

Entsprechend den Eintragungen in der Planzeichnung wird die überbaubare Grundstücksfläche durch<br />

Baulinien und Baugrenzen bestimmt.<br />

Die festgesetzten Baulinien können ausnahmsweise von untergeordneten Gebäudeteilen jeweils bis zu einer<br />

maximalen Länge von 5,0 m und einer maximalen Tiefe von 0,5 m sowie von Vordächern bis zu einer<br />

maximalen Länge von 10,0 m und einer maximalen Tiefe von 1,5 m überschritten werden, soweit dadurch<br />

erforderliche öffentliche Verkehrsflächen sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für Feuerwehren nicht<br />

beeinträchtigt werden.<br />

Die festgesetzten Baugrenzen können ausnahmsweise von untergeordneten Gebäudeteilen jeweils bis zu<br />

einer maximalen Länge von 5,0 m und einer maximalen Tiefe von 1,5 m sowie von Vordächern bis zu einer<br />

maximalen Länge von 10,0 m und einer maximalen Tiefe von 2,5 m überschritten werden, soweit dadurch<br />

erforderliche Aufstell- und Bewegungsflächen für Feuerwehren nicht beeinträchtigt werden.<br />

4. Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)<br />

In den Baugebieten GE 1 - 2 ist die Errichtung von Stellplätze sowie von Nebenanlagen gemäß § 14<br />

BauNVO nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sowie in den planzeichnerisch hierfür<br />

ausgewiesenen Flächen zulässig. Die Errichtung von Garagen ist zulässig, sofern diese vollständig<br />

unterhalb der Geländeoberfläche errichtet oder in die Gebäude integriert werden.<br />

5. Öffentliche Verkehrsflächen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)<br />

5.1 Straßenverkehrsflächen<br />

Entsprechend den Festsetzungen in der Planzeichnung werden öffentliche Verkehrsflächen bestimmt. Für<br />

die Verkehrsflächen sind folgenden Regelquerschnitten vorgesehen:<br />

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Vorentwurf zum Bebauungsplan B-<strong>GÖ</strong> <strong>07</strong><br />

Textliche Festsetzungen<br />

„<strong><strong>Jena</strong>21</strong> <strong>–</strong> <strong>Technologie</strong><strong>park</strong> <strong>Jena</strong> <strong>Südwest</strong>“ Stand: 20.10.2010<br />

Planstraße A:<br />

Gesamtregelquerschnittsbreite 9,75 m, zwei Fahrbahnen mit jeweils 3,25 m Breite, Gehweg einseitig mit<br />

2,5 m Breite (2,75 m ? nach Profilschnitt), Mehrzweckstreifen einseitig mit 0,75 m Breite<br />

Planstraße B (Am Zementwerk bis Einmündung Planstraße A):<br />

Gesamtregelquerschnittsbreite 9,75 m, zwei Fahrbahnen mit jeweils 3,25 m Breite, Gehweg einseitig mit<br />

2,5 m Breite, Mehrzweckstreifen einseitig mit 0,75 m Breite, Anschluss an Bestand<br />

Planstraße C (Victor-Goerttler-Straße bis Einmündung Planstraße A):<br />

Gesamtregelquerschnittsbreite 10,5 m, zwei Fahrbahnen mit jeweils 3,25 m Breite, Gehweg beidseitig<br />

jeweils mit 2,0 m Breite, Anschluss an Bestand<br />

Planstraße D:<br />

Gesamtregelquerschnittsbreite 6,25 m, Mischverkehrsfläche mit 4,75 m Breite, Sicherheitsstreifen beidseitig<br />

jeweils mit 0,75 m Breite, Ausweichstelle mit 1,75 m Breite, Wendeanlage (Typ 4 nach EAE)<br />

Planstraße E:<br />

Gesamtregelquerschnittsbreite 6,25 m, Mischverkehrsfläche mit 4,75 m Breite, Sicherheitsstreifen beidseitig<br />

jeweils mit 0,75 m Breite, Wendeanlage (Typ 1 nach EAE).<br />

5.2 Fuß-/Radwege<br />

Nach Maßgabe der Planzeichnung werden öffentliche Fuß-/Radweg (Fuß-/Radweg Nord sowie<br />

Fuß-/Radweg Ost) mit einem Regelquerschnitt von jeweils 3,0 m vorgesehen.<br />

5.3 Anschluss an die Verkehrsflächen<br />

Der Anschluss der festgesetzten Baugebiete an die Verkehrsflächen (Zu- und Abfahrten) hat ausschließlich<br />

über die nach Pkt. 5.1 festgesetzten Verkehrsflächen zu erfolgen.<br />

Der direkte Anschluss der Baugrundstücke an die Rudolstädter Straße über Grundstücksein- und -ausfahrten<br />

ist nicht zulässig.<br />

6. Flächen für Versorgungsanlagen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB)<br />

Zur Versorgung des Plangebietes mit Stadtgas ist entsprechend der zeichnerischen Festsetzungen eine<br />

Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Gas“ festgesetzt.<br />

Zur Versorgung des Plangebietes mit Elektroenergie ist entsprechend der zeichnerischen Festsetzungen<br />

eine Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Elektrizität“ festgesetzt.<br />

Zur Versorgung des Plangebietes mit Wasser ist entsprechend der zeichnerischen Festsetzungen eine<br />

Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Wasser“ festgesetzt.<br />

Zur aktiven Absenkung des Grundwassers und zur Entsorgung von anfallendem Oberflächenwasser sind<br />

gemäß der zeichnerischen Festsetzungen Flächen für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung<br />

„Abwasser“ festgesetzt.<br />

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Vorentwurf zum Bebauungsplan B-<strong>GÖ</strong> <strong>07</strong><br />

Textliche Festsetzungen<br />

„<strong><strong>Jena</strong>21</strong> <strong>–</strong> <strong>Technologie</strong><strong>park</strong> <strong>Jena</strong> <strong>Südwest</strong>“ Stand: 20.10.2010<br />

7. Flächen für Rückhaltung von Niederschlagswasser<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB)<br />

Zur Rückhaltung des in den GE 1 bis 4 anfallenden Niederschlagswassers ist entsprechend der<br />

zeichnerischen Festsetzungen eine Fläche für die Rückhaltung von Niederschlagswasser mit der<br />

Zweckbestimmung „Regenwasserrückhaltung“ festgesetzt.<br />

Wird die bauliche Anlage zur Regenwasserrückhaltung befahrbar ausgebildet, sind auf der Fläche auch<br />

Stellplätze gemäß Pkt. 4 zulässig.<br />

8. Grünflächen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)<br />

Entsprechend Planzeichnung werden Grünflächen mit der Zweckbestimmung: Ausgleichsflächen festgesetzt.<br />

Gemäß den zeichnerischen Festsetzungen sind Grünflächen mit der Zweckbestimmung: Park festgesetzt.<br />

Auf diesen Flächen sind Wege und Zufahrten bis 3 m Breite zulässig.<br />

9. Mit Leitungsrechten zu belastende Flächen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)<br />

Nach der Maßgabe der Planzeichnung werden mit Leitungsrechten zu belastende Flächen festgesetzt:<br />

LR 1:<br />

Die Fläche ist mit einem Leitungsrecht zu Gunsten des Betreibers der dort verlaufenden Gasleitung<br />

zu belasten.<br />

10. Nutzungsausschluss luftverunreinigender Stoffe<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB)<br />

In den Baugebieten GE 1 <strong>–</strong> 3 gelten bei der Verwendung von Brennstoffe in Feuerungsanlagen nach der 1.<br />

Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) folgende Beschränkungen:<br />

Brennstoffe nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 - 12 der 1. Bundes-lmmissionsschutzverordnung dürfen zu Heizzwecken<br />

nicht verwendet werden. Es sind ausschließlich emissionsfreie Heizungsanlagen zulässig.<br />

Ausnahmsweise sind Notstromanlagen zulässig.<br />

11. Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Bepflanzung<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB)<br />

11.1 Anpflanzen<br />

Es sind insgesamt 90 Stück großkronige Bäume sowie Gehölze neu zu pflanzen.<br />

11.2 Erhalt<br />

Entsprechend den Eintragungen in der Planzeichnung sind in den Baugebieten 55 Einzelbäume zu erhalten<br />

und dauerhaft zu pflegen.<br />

Der zu erhaltende Bestand darf weder durch die Baustelleneinrichtung noch durch die Baumaßnahmen<br />

selbst gefährdet werden. Er ist während der gesamten Bauzeit samt Wurzelbereich vor mechanischer<br />

Beschädigung zu schützen (DIN 18920).<br />

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Vorentwurf zum Bebauungsplan B-<strong>GÖ</strong> <strong>07</strong><br />

Textliche Festsetzungen<br />

„<strong><strong>Jena</strong>21</strong> <strong>–</strong> <strong>Technologie</strong><strong>park</strong> <strong>Jena</strong> <strong>Südwest</strong>“ Stand: 20.10.2010<br />

III<br />

Bauordnungsrechtliche Festsetzungen<br />

(§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 83 ThürBO)<br />

12. Gestaltung der Dächer der baulichen Anlagen<br />

Im Gewerbegebiet GE sind Flach- und Pultdächer mit einer Neigung bis zu 10° zulässig. Ausnahmen sind<br />

bei bestehenden baulichen Anlagen zulässig.<br />

13. Gestaltung technischer Aufbauten der Dächer<br />

Ausnahmsweise können auf maximal 5 % der Dachfläche des jeweiligen Gebäudes Aufbauten bzw.<br />

technische Anlagen (Klimaanlagen, Aufzuganlagen o.ä.) errichtet werden. Diese sind ab einer Grundfläche<br />

von 2 m² vollständig mit einer einheitlich gestalteten Einhausung zu umgeben.<br />

14. Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke<br />

Die unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder<br />

herzustellen sowie zu begrünen oder zu bepflanzen.<br />

Auf den unbebauten Flächen, die zwischen straßenseitiger Baugrenze und der Straßenbegrenzungslinie<br />

liegen, sind Stellplätze, Arbeits- sowie Lagerflächen unzulässig.<br />

IV<br />

Nachrichtliche Übernahmen<br />

(§ 9 Abs. 6 BauGB)<br />

15. Fernwärmesatzung<br />

Das Plangebiet liegt in einem Vorranggebiet für die Fernwärmeversorgung und im Geltungsbereich der<br />

Satzung über die Regelung der Fernwärmeversorgung der Stadt <strong>Jena</strong> vom 11.12.1991 i.d.F. der 5.<br />

Änderungssatzung vom 18.06.2008, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt <strong>Jena</strong> Nr. 32/08 S. 238.<br />

16. Baumschutzsatzung<br />

Im Plangebiet gilt die Satzung der Stadt <strong>Jena</strong> zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung <strong>–</strong><br />

BaumSchS) vom 12. November 1997 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1997,<br />

veröffentlicht im Amtsblatt 48/97.<br />

17. Denkmäler nach Landesrecht<br />

Baudenkmale nach § 2 (1) ThürDSchG und als solche in den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen,<br />

sind:<br />

Am Zementwerk <strong>–</strong> Zementfabrik Verwaltungsgebäude 1897 (mit Wohnung Prüssing) mit<br />

Erweiterungsanbau 1919, einschließlich wandfester Ausstattung<br />

Am Zementwerk - Zementfabrik Pförtnerhaus.<br />

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Vorentwurf zum Bebauungsplan B-<strong>GÖ</strong> <strong>07</strong><br />

Textliche Festsetzungen<br />

„<strong><strong>Jena</strong>21</strong> <strong>–</strong> <strong>Technologie</strong><strong>park</strong> <strong>Jena</strong> <strong>Südwest</strong>“ Stand: 20.10.2010<br />

V<br />

Geltungsbereich<br />

(§ 9 Abs. 7 BauGB)<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich gemäß den zeichnerischen Festsetzungen die<br />

Flächen der Flurstücke und Teilflächen aus den Flurstücken (T.a.):<br />

Gemarkung Göschwitz, Flur 2: 132/1, T.a. 148/2, T.a. 148/5, 155/3, 155/5, 155/6, 155/7, 170/1, T.a. 175/8,<br />

182/3, 182/8, 184/1, 186/5, 186/8, 186/9, 186/10, 186/13, 186/14, 186/15, 186/27, 186/28, 186/29, 186/31,<br />

186/33<br />

Gemarkung Winzerla, Flur 2: T.a. 21/3, 36/1, T.a. 37/1, 55/11, 55/13, 55/14, 57/2, 58/2, 59/2, 60/10, 60/11,<br />

61/2, 62/4, T.a. 62/11, 62/12, 62/13<br />

Gemarkung Winzerla, Flur 6: 4/1.<br />

VI<br />

Hinweise<br />

A) Altlasten<br />

aus: Umwelttechnischer Bericht, Boden- und Grundwasseruntersuchung auf dem Gelände des<br />

Betonfertigteilwerkes in <strong>Jena</strong>-Göschwitz,<br />

Rubel & Partner, Management für Umwelt und <strong>Technologie</strong>, 22. September 2010<br />

Der für eine Altlastenbewertung zu Grunde gelegte Richt- und Orientierungswert für<br />

Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) der Brandenburger Liste wurde in den nachfolgend beschriebenen<br />

Arealen überschritten. Das Ergebnis der aktuellen Grundwasseruntersuchung weist eine geringfügige bis<br />

signifikante MKW-Belastung für die Grundwasserpegel im Bereich des ehemaligen Formöllagers (GWP 1<br />

und GWP 2) auf. Die zu Grunde gelegten Prüf- und Orientierungswerte der Brandenburger Liste 1994 und<br />

wurden teilweise weit überschritten.<br />

Für die Nutzungsbereiche "ehemaliges Formöllager" liegt eine schädliche Bodenveränderung vor. Auf Grund<br />

einer hohen Schadstoffnachlieferung sind die Schadstoffe bis zum Grundwasser vorgedrungen und haben<br />

das Grundwasser ebenfalls verunreinigt. Eine Sanierung des Schadenbereichs nach abschließender<br />

räumlicher Eingrenzung wird empfohlen.<br />

In den Nutzungsbereichen "ehemalige Tankstelle" und "ehemaliges Absetzbecken" beschränkt sich die<br />

Kontamination auf die wasserungesättigte Bodenzone. Vor dem Hintergrund der geplanten Revitalisierung<br />

der Fläche wird eine Sanierung der Schadenbereiche nach abschließender räumlicher Eingrenzung der<br />

Schadstoffverteilung empfohlen. Für den Nutzungsbereich "Tankstelle" empfiehlt der Umwelttechnische<br />

Bericht im Rahmen der Sanierungsuntersuchung die Erweiterung des zu untersuchenden<br />

Schadstoffspektrums auf aromatische Kohlenwasserstoffe und chlorierte Kohlenwasserstoffe.<br />

Die Flächen sind nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen und in der Planzeichnung als Flächen,<br />

deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, gekennzeichnet.<br />

B) Brandschutz<br />

<strong>–</strong> Löschwasserversorgung<br />

<strong>–</strong> Erschließung bei einem Feuerwehreinsatz<br />

<strong>–</strong> Wechselbeziehungen zwischen dem Planungsbereich und anderen Gebieten hinsichtlich des<br />

Brandschutzes<br />

<strong>–</strong> wesentliche brandschutztechnische Risiken im Planungsbereich (Gasfernleitung)<br />

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Vorentwurf zum Bebauungsplan B-<strong>GÖ</strong> <strong>07</strong><br />

Textliche Festsetzungen<br />

„<strong><strong>Jena</strong>21</strong> <strong>–</strong> <strong>Technologie</strong><strong>park</strong> <strong>Jena</strong> <strong>Südwest</strong>“ Stand: 20.10.2010<br />

C) Geologie und Baugrund<br />

aus: Umwelttechnischer Bericht, Boden- und Grundwasseruntersuchung auf dem Gelände des<br />

Betonfertigteilwerkes in <strong>Jena</strong>-Göschwitz,<br />

Rubel & Partner, Management für Umwelt und <strong>Technologie</strong>, 22. September 2010<br />

Im B-Plangebiet stehen im tieferen Untergrund Schichten des Oberen Buntsandsteins (Pelitröt und<br />

Salinarröt) an. Darüber folgen die quartären sedimentären Ablagerungen der Saale. Teilweise können<br />

Wechsellagerungen von sandigen und bindigen Schichten vorkommen, die auf eine Verzahnung von<br />

Sedimenten der Saale und der Trießnitz hinweisen. Den Abschluss bilden die flächendeckend vorhandenen<br />

anthropogenen Ablagerungen. (Detaillierte Aussagen sind dem Baugrundgutachten zu entnehmen.)<br />

D) Grundwasser und Gewässerschutz<br />

aus: Umwelttechnischer Bericht, Boden- und Grundwasseruntersuchung auf dem Gelände des<br />

Betonfertigteilwerkes in <strong>Jena</strong>-Göschwitz,<br />

Rubel & Partner, Management für Umwelt und <strong>Technologie</strong>, 22. September 2010<br />

Die Grundwasserspiegellage im Plangebiet korrespondiert mit dem Saalepegel, der jahreszeitlichen<br />

Schwankungen unterworfen ist. Grundsätzlich lässt sich für das Gelände eine östlich-gerichtete<br />

Grundwasserfließrichtung angeben. Die Grundwasserspiegellage liegt zwischen 1 m bis 2,5 m unter<br />

Oberkante vorhandenes Gelände.<br />

Anfallendes Oberflächenwasser aus versiegelten Flächen auf dem Gelände wird gezielt gefasst und über ein<br />

Pumpwerk dauerhaft gehoben. Zusätzlich erfolgt eine aktive Grundwasserabsenkung im südlichen<br />

Betonfertigteilwerk, um eine gleichbleibende Grundwasserspiegellage zu erzielen. Oberflächen- und<br />

Grundwasser werden zusammen in die Trießnitz gepumpt.<br />

E) Standortuntersuchung zu einem geplanten Heizkraftwerk<br />

Derzeit wird die Fernwärmeversorgung der Stadt <strong>Jena</strong> über das Heizkraftwerk <strong>Jena</strong>-Süd zwischen Lobedaer<br />

Straße und Grenzstraße gewährleistet. Das bestehende Gas-Dampfturbinen-Kraftwerk erzeugt über Kraft-<br />

Wärme-Kopplung aus Erdgas Strom und Wärme. Es befindet sich in einer Entfernung von ca. 600 m zur<br />

nördlichen Plangebietsgrenze.<br />

Aktuell wird geprüft, ob zur Sicherung der Fernwärmeversorgung der Stadt <strong>Jena</strong> ein neues Heizkraftwerk<br />

errichtet werden soll. Untersucht wird in diesem Zusammenhang auch die Eignung der Teilfläche GE 4 im<br />

Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes.<br />

F) Plangrundlage<br />

Plangrundlage ist ein Auszug aus der digitalen Stadtkarte der Stadt <strong>Jena</strong> mit Stand von 2010 für die<br />

Automatisierte Liegenschaftskarte, mit Stand 2005 mit teilweiser Laufendhaltung für die Stadtkarte, Maßstab<br />

1 : 1.000, Höhenbezug: HNH (Normalhöhennull im System DHHN 92).<br />

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