B - GÖ 07 Jena21 – Technologie- park Jena Südwest
B - GÖ 07 Jena21 – Technologie- park Jena Südwest
B - GÖ 07 Jena21 – Technologie- park Jena Südwest
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Bebauungsplan<br />
mit integriertem<br />
Grünordnungsplan<br />
B - <strong>GÖ</strong> <strong>07</strong><br />
<strong><strong>Jena</strong>21</strong> <strong>–</strong> <strong>Technologie</strong><strong>park</strong><br />
<strong>Jena</strong> <strong>Südwest</strong><br />
Stadt <strong>Jena</strong><br />
Vorentwurf<br />
Textliche Festsetzungen<br />
Für das Gebiet Gemarkung Winzerla, Flur 2 und 6<br />
Gemarkung Göschwitz, Flur 2<br />
Planung<br />
Grünordnung<br />
Projektentwicklung<br />
KEM Kommunalentwicklung<br />
Mitteldeutschland GmbH<br />
Unterlauengasse 9, <strong>07</strong>743 <strong>Jena</strong><br />
Tel.: 03641 <strong>–</strong> 592 518<br />
Email: jena@ke-mitteldeutschland.de<br />
IHLE Landschaftsarchitekten BDLA<br />
Bodelschwinghstraße 80, 99425 Weimar<br />
Tel.: 03643 <strong>–</strong> 49 26 90<br />
Email: u.ihle@ihle-la.de<br />
Kommunale Immobilien <strong>Jena</strong> (KIJ)<br />
Paradiesstraße 6, <strong>07</strong>743 <strong>Jena</strong><br />
Tel.: 03641 <strong>–</strong> 49 - 7000<br />
Email: kij@jena.de<br />
<strong>Jena</strong>, den 20.10.2010
Vorentwurf zum Bebauungsplan B-<strong>GÖ</strong> <strong>07</strong><br />
Textliche Festsetzungen<br />
„<strong><strong>Jena</strong>21</strong> <strong>–</strong> <strong>Technologie</strong><strong>park</strong> <strong>Jena</strong> <strong>Südwest</strong>“ Stand: 20.10.2010<br />
Gültigkeitsvoraussetzung: Die Textlichen Festsetzungen besitzen Gültigkeit nur im Zusammenhang mit der<br />
Planzeichnung vom 20.10.2010.<br />
I<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
• Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung <strong>–</strong> ThürKO) i.d.F. der<br />
Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes<br />
vom 4. Mai 2010 (GVBl. S. 113, 114)<br />
• Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)<br />
• Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung <strong>–</strong> BauNVO) i.d.F. der<br />
Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes<br />
vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466)<br />
• Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung<br />
1990 <strong>–</strong> PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58)<br />
• Thüringer Bauordnung (ThürBO) i.d.F. vom 16. März 2004 (GVBl. S. 349), zuletzt geändert durch<br />
Gesetz vom 8. Juli 2009 (GVBl. S. 592)<br />
Darüber hinaus gehendes gültiges Recht bleibt in seiner jeweils aktuellen Fassung unberührt, soweit die<br />
nachstehenden Einzelfestsetzungen nichts anderes regeln.<br />
II<br />
Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
1. Art der baulichen Nutzung<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)<br />
1.1 Baugebiet<br />
(§ 1 Abs. 3 BauNVO i.V.m. § 8 BauNVO)<br />
Entsprechend Planzeichnung wird festgesetzt: Gewerbegebiet.<br />
1.2 Arten zulässiger Nutzungen<br />
(§ 8 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 5, Abs. 9 BauNVO)<br />
In den Gewerbegebieten GE 1 - 4 sind allgemein zulässig:<br />
<strong>–</strong> Gewerbebetriebe, sofern sie nicht unter Festsetzung Pkt. 1.4 fallen;<br />
<strong>–</strong> Bürogebäude;<br />
<strong>–</strong> Verwaltungsgebäude, die dem jeweiligen Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in<br />
Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.<br />
Garagen und Stellplätze gemäß § 12 BauNVO sowie Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind unter<br />
Beachtung der nachfolgenden Festsetzungen in den Baugebieten zulässig.<br />
1.3 Arten ausnahmsweise zulässiger Nutzungen<br />
(§ 8 Abs. 3 i.V.m. § 1 Abs. 4, Abs. 6 Nr. 1 BauNVO)<br />
In den Gewerbegebieten GE 1 - 4 sind ausnahmsweise zulässig:<br />
<strong>–</strong> öffentliche Betriebe, die insgesamt eine Grundstücksfläche von 10.000 m² nicht überschreiten;<br />
<strong>–</strong> Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter,<br />
die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse<br />
untergeordnet sind;<br />
<strong>–</strong> gastronomische Einrichtungen, die den Gewerbebetrieben zugeordnet und ihnen gegenüber in<br />
Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind;<br />
<strong>–</strong> Anlagen für soziale Zwecke, die dem Gewerbegebiet zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche<br />
und Baumasse untergeordnet ist;<br />
<strong>–</strong> Einzelhandelsbetriebe bis zu 50 m² Nutzfläche.<br />
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Vorentwurf zum Bebauungsplan B-<strong>GÖ</strong> <strong>07</strong><br />
Textliche Festsetzungen<br />
„<strong><strong>Jena</strong>21</strong> <strong>–</strong> <strong>Technologie</strong><strong>park</strong> <strong>Jena</strong> <strong>Südwest</strong>“ Stand: 20.10.2010<br />
Ausnahmsweise sind in allen Baugebieten Nebenanlagen zugelassen, die der Versorgung mit Elektrizität,<br />
Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienen.<br />
1.4 Arten nicht zulässiger Nutzungen<br />
(§ 8 Abs. 2, Abs. 3 i.V.m. § 1 Abs. 5, Abs. 6 Nr. 1, Abs. 9 BauNVO)<br />
327B<br />
In den Gewerbegebieten GE 1 - 4 sind nicht zulässig:<br />
<strong>–</strong> Geschäftsgebäude;<br />
<strong>–</strong> Einzelhandelsbetriebe ab 50 m² Nutzfläche;<br />
<strong>–</strong> Lagerhäuser und Lagerplätze;<br />
<strong>–</strong> Tankstellen;<br />
<strong>–</strong> Anlagen für sportliche Zwecke;<br />
<strong>–</strong> Anlagen für kirchliche, kulturelle und gesundheitliche Zwecke;<br />
<strong>–</strong> Vergnügungsstätten;<br />
<strong>–</strong> Bordelle oder bordellähnliche Gewerbebetriebe.<br />
2. Maß der baulichen Nutzung<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 Abs. 2 -5, 17 und 18 BauNVO)<br />
2.1 Zulässiges Maß der baulichen Nutzung<br />
(§ 9 Abs. 1 BauGB)<br />
Entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen wird das zulässige Maß der baulichen Nutzung bestimmt<br />
durch die Festsetzung:<br />
<strong>–</strong> der Grundflächenzahl gemäß § 19 BauNVO,<br />
<strong>–</strong> der Geschossflächenzahl als Höchstmaß gemäß § 20 BauNVO,<br />
<strong>–</strong> der Höhe baulicher Anlagen als Höchst- bzw. als Mindest- und Höchstmaß gemäß § 20 BauNVO.<br />
Entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen ist gemäß § 16 BauNVO die Grundflächenzahl mit 0,8 und<br />
die Geschossflächenzahl als Höchstmaß mit 2,4 festgesetzt.<br />
Durch Eintrag in die Planzeichnung wird die Höhe baulicher Anlagen als<br />
<strong>–</strong> maximale Gebäudehöhe (GHmax),<br />
<strong>–</strong> Mindest- und Höchstmaß der Wandhöhe (WH min - max) festgesetzt.<br />
Die Gebäudehöhe bezieht sich auf das höchste Bauteil des Gebäudes einschließlich technischer Aufbauten.<br />
Die Wandhöhe ist definiert als Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut (Traufe) oder als oberer Abschluss<br />
der Wand i.S.d. § 6 Abs. 4 ThürBO.<br />
Gemäß § 18 Abs. 1 BauNVO wird als Bezugshöhe für die maximale Gebäudehöhe (GHmax) sowie für das<br />
Mindest- und Höchstmaß der Wandhöhe (WH) die Höhe der erschließenden Straße (Straßenmitte) in<br />
Metern, gemessen mittig vor der betroffenen Fassade.<br />
Gemäß der zeichnerischen Festsetzungen wird die Höhe der baulichen Anlagen in den Baugebieten wie<br />
folgt bestimmt:<br />
Baugebiet Grundflächenzahl Geschossflächenzahl als<br />
Höchstmaß<br />
maximale Gebäudehöhe<br />
(GHmax) in Metern<br />
Mindest- und Höchstmaß der<br />
Wandhöhe (WH) in Metern<br />
GE 1 GRZ 0,8 GFZ 2,4 GHmax 16 m WH 6 m <strong>–</strong> 13 m<br />
GE 2 GRZ 0,8 GFZ 2,4 GHmax 20 m WH 6 m <strong>–</strong> 16 m<br />
GE 3 GRZ 0,8 GFZ 2,4 GHmax 24 m WH 6 m <strong>–</strong> 20 m<br />
GE 4 GRZ 0,8 GFZ 2,4 GHmax 24 m WH 6 m <strong>–</strong> 20 m<br />
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Vorentwurf zum Bebauungsplan B-<strong>GÖ</strong> <strong>07</strong><br />
Textliche Festsetzungen<br />
„<strong><strong>Jena</strong>21</strong> <strong>–</strong> <strong>Technologie</strong><strong>park</strong> <strong>Jena</strong> <strong>Südwest</strong>“ Stand: 20.10.2010<br />
Die zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO darf durch die Grundfläche von<br />
1. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten<br />
2. Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO,<br />
3. baulichen Anlage unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut<br />
wird<br />
nicht überschritten werden.<br />
3. Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m § 22 Abs. 4 und 23 BauNVO)<br />
3.1 Bauweise<br />
In allen Baugebieten gilt die abweichende Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO im Sinne der offenen<br />
Bauweise. Die Gebäude sind entsprechend den Festsetzungen in der Planzeichnung mit seitlichem<br />
Grenzabstand zu errichten, sofern die vorhandene Bebauung keine Abweichung erfordert.<br />
Zulässig sind Gebäude mit einer maximalen Gebäudelänge bis zu 65 m.<br />
3.2 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksfläche<br />
Entsprechend den Eintragungen in der Planzeichnung wird die überbaubare Grundstücksfläche durch<br />
Baulinien und Baugrenzen bestimmt.<br />
Die festgesetzten Baulinien können ausnahmsweise von untergeordneten Gebäudeteilen jeweils bis zu einer<br />
maximalen Länge von 5,0 m und einer maximalen Tiefe von 0,5 m sowie von Vordächern bis zu einer<br />
maximalen Länge von 10,0 m und einer maximalen Tiefe von 1,5 m überschritten werden, soweit dadurch<br />
erforderliche öffentliche Verkehrsflächen sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für Feuerwehren nicht<br />
beeinträchtigt werden.<br />
Die festgesetzten Baugrenzen können ausnahmsweise von untergeordneten Gebäudeteilen jeweils bis zu<br />
einer maximalen Länge von 5,0 m und einer maximalen Tiefe von 1,5 m sowie von Vordächern bis zu einer<br />
maximalen Länge von 10,0 m und einer maximalen Tiefe von 2,5 m überschritten werden, soweit dadurch<br />
erforderliche Aufstell- und Bewegungsflächen für Feuerwehren nicht beeinträchtigt werden.<br />
4. Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)<br />
In den Baugebieten GE 1 - 2 ist die Errichtung von Stellplätze sowie von Nebenanlagen gemäß § 14<br />
BauNVO nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sowie in den planzeichnerisch hierfür<br />
ausgewiesenen Flächen zulässig. Die Errichtung von Garagen ist zulässig, sofern diese vollständig<br />
unterhalb der Geländeoberfläche errichtet oder in die Gebäude integriert werden.<br />
5. Öffentliche Verkehrsflächen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)<br />
5.1 Straßenverkehrsflächen<br />
Entsprechend den Festsetzungen in der Planzeichnung werden öffentliche Verkehrsflächen bestimmt. Für<br />
die Verkehrsflächen sind folgenden Regelquerschnitten vorgesehen:<br />
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Vorentwurf zum Bebauungsplan B-<strong>GÖ</strong> <strong>07</strong><br />
Textliche Festsetzungen<br />
„<strong><strong>Jena</strong>21</strong> <strong>–</strong> <strong>Technologie</strong><strong>park</strong> <strong>Jena</strong> <strong>Südwest</strong>“ Stand: 20.10.2010<br />
Planstraße A:<br />
Gesamtregelquerschnittsbreite 9,75 m, zwei Fahrbahnen mit jeweils 3,25 m Breite, Gehweg einseitig mit<br />
2,5 m Breite (2,75 m ? nach Profilschnitt), Mehrzweckstreifen einseitig mit 0,75 m Breite<br />
Planstraße B (Am Zementwerk bis Einmündung Planstraße A):<br />
Gesamtregelquerschnittsbreite 9,75 m, zwei Fahrbahnen mit jeweils 3,25 m Breite, Gehweg einseitig mit<br />
2,5 m Breite, Mehrzweckstreifen einseitig mit 0,75 m Breite, Anschluss an Bestand<br />
Planstraße C (Victor-Goerttler-Straße bis Einmündung Planstraße A):<br />
Gesamtregelquerschnittsbreite 10,5 m, zwei Fahrbahnen mit jeweils 3,25 m Breite, Gehweg beidseitig<br />
jeweils mit 2,0 m Breite, Anschluss an Bestand<br />
Planstraße D:<br />
Gesamtregelquerschnittsbreite 6,25 m, Mischverkehrsfläche mit 4,75 m Breite, Sicherheitsstreifen beidseitig<br />
jeweils mit 0,75 m Breite, Ausweichstelle mit 1,75 m Breite, Wendeanlage (Typ 4 nach EAE)<br />
Planstraße E:<br />
Gesamtregelquerschnittsbreite 6,25 m, Mischverkehrsfläche mit 4,75 m Breite, Sicherheitsstreifen beidseitig<br />
jeweils mit 0,75 m Breite, Wendeanlage (Typ 1 nach EAE).<br />
5.2 Fuß-/Radwege<br />
Nach Maßgabe der Planzeichnung werden öffentliche Fuß-/Radweg (Fuß-/Radweg Nord sowie<br />
Fuß-/Radweg Ost) mit einem Regelquerschnitt von jeweils 3,0 m vorgesehen.<br />
5.3 Anschluss an die Verkehrsflächen<br />
Der Anschluss der festgesetzten Baugebiete an die Verkehrsflächen (Zu- und Abfahrten) hat ausschließlich<br />
über die nach Pkt. 5.1 festgesetzten Verkehrsflächen zu erfolgen.<br />
Der direkte Anschluss der Baugrundstücke an die Rudolstädter Straße über Grundstücksein- und -ausfahrten<br />
ist nicht zulässig.<br />
6. Flächen für Versorgungsanlagen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB)<br />
Zur Versorgung des Plangebietes mit Stadtgas ist entsprechend der zeichnerischen Festsetzungen eine<br />
Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Gas“ festgesetzt.<br />
Zur Versorgung des Plangebietes mit Elektroenergie ist entsprechend der zeichnerischen Festsetzungen<br />
eine Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Elektrizität“ festgesetzt.<br />
Zur Versorgung des Plangebietes mit Wasser ist entsprechend der zeichnerischen Festsetzungen eine<br />
Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Wasser“ festgesetzt.<br />
Zur aktiven Absenkung des Grundwassers und zur Entsorgung von anfallendem Oberflächenwasser sind<br />
gemäß der zeichnerischen Festsetzungen Flächen für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung<br />
„Abwasser“ festgesetzt.<br />
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Vorentwurf zum Bebauungsplan B-<strong>GÖ</strong> <strong>07</strong><br />
Textliche Festsetzungen<br />
„<strong><strong>Jena</strong>21</strong> <strong>–</strong> <strong>Technologie</strong><strong>park</strong> <strong>Jena</strong> <strong>Südwest</strong>“ Stand: 20.10.2010<br />
7. Flächen für Rückhaltung von Niederschlagswasser<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB)<br />
Zur Rückhaltung des in den GE 1 bis 4 anfallenden Niederschlagswassers ist entsprechend der<br />
zeichnerischen Festsetzungen eine Fläche für die Rückhaltung von Niederschlagswasser mit der<br />
Zweckbestimmung „Regenwasserrückhaltung“ festgesetzt.<br />
Wird die bauliche Anlage zur Regenwasserrückhaltung befahrbar ausgebildet, sind auf der Fläche auch<br />
Stellplätze gemäß Pkt. 4 zulässig.<br />
8. Grünflächen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)<br />
Entsprechend Planzeichnung werden Grünflächen mit der Zweckbestimmung: Ausgleichsflächen festgesetzt.<br />
Gemäß den zeichnerischen Festsetzungen sind Grünflächen mit der Zweckbestimmung: Park festgesetzt.<br />
Auf diesen Flächen sind Wege und Zufahrten bis 3 m Breite zulässig.<br />
9. Mit Leitungsrechten zu belastende Flächen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)<br />
Nach der Maßgabe der Planzeichnung werden mit Leitungsrechten zu belastende Flächen festgesetzt:<br />
LR 1:<br />
Die Fläche ist mit einem Leitungsrecht zu Gunsten des Betreibers der dort verlaufenden Gasleitung<br />
zu belasten.<br />
10. Nutzungsausschluss luftverunreinigender Stoffe<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB)<br />
In den Baugebieten GE 1 <strong>–</strong> 3 gelten bei der Verwendung von Brennstoffe in Feuerungsanlagen nach der 1.<br />
Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) folgende Beschränkungen:<br />
Brennstoffe nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 - 12 der 1. Bundes-lmmissionsschutzverordnung dürfen zu Heizzwecken<br />
nicht verwendet werden. Es sind ausschließlich emissionsfreie Heizungsanlagen zulässig.<br />
Ausnahmsweise sind Notstromanlagen zulässig.<br />
11. Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Bepflanzung<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB)<br />
11.1 Anpflanzen<br />
Es sind insgesamt 90 Stück großkronige Bäume sowie Gehölze neu zu pflanzen.<br />
11.2 Erhalt<br />
Entsprechend den Eintragungen in der Planzeichnung sind in den Baugebieten 55 Einzelbäume zu erhalten<br />
und dauerhaft zu pflegen.<br />
Der zu erhaltende Bestand darf weder durch die Baustelleneinrichtung noch durch die Baumaßnahmen<br />
selbst gefährdet werden. Er ist während der gesamten Bauzeit samt Wurzelbereich vor mechanischer<br />
Beschädigung zu schützen (DIN 18920).<br />
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Vorentwurf zum Bebauungsplan B-<strong>GÖ</strong> <strong>07</strong><br />
Textliche Festsetzungen<br />
„<strong><strong>Jena</strong>21</strong> <strong>–</strong> <strong>Technologie</strong><strong>park</strong> <strong>Jena</strong> <strong>Südwest</strong>“ Stand: 20.10.2010<br />
III<br />
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen<br />
(§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 83 ThürBO)<br />
12. Gestaltung der Dächer der baulichen Anlagen<br />
Im Gewerbegebiet GE sind Flach- und Pultdächer mit einer Neigung bis zu 10° zulässig. Ausnahmen sind<br />
bei bestehenden baulichen Anlagen zulässig.<br />
13. Gestaltung technischer Aufbauten der Dächer<br />
Ausnahmsweise können auf maximal 5 % der Dachfläche des jeweiligen Gebäudes Aufbauten bzw.<br />
technische Anlagen (Klimaanlagen, Aufzuganlagen o.ä.) errichtet werden. Diese sind ab einer Grundfläche<br />
von 2 m² vollständig mit einer einheitlich gestalteten Einhausung zu umgeben.<br />
14. Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke<br />
Die unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder<br />
herzustellen sowie zu begrünen oder zu bepflanzen.<br />
Auf den unbebauten Flächen, die zwischen straßenseitiger Baugrenze und der Straßenbegrenzungslinie<br />
liegen, sind Stellplätze, Arbeits- sowie Lagerflächen unzulässig.<br />
IV<br />
Nachrichtliche Übernahmen<br />
(§ 9 Abs. 6 BauGB)<br />
15. Fernwärmesatzung<br />
Das Plangebiet liegt in einem Vorranggebiet für die Fernwärmeversorgung und im Geltungsbereich der<br />
Satzung über die Regelung der Fernwärmeversorgung der Stadt <strong>Jena</strong> vom 11.12.1991 i.d.F. der 5.<br />
Änderungssatzung vom 18.06.2008, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt <strong>Jena</strong> Nr. 32/08 S. 238.<br />
16. Baumschutzsatzung<br />
Im Plangebiet gilt die Satzung der Stadt <strong>Jena</strong> zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung <strong>–</strong><br />
BaumSchS) vom 12. November 1997 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1997,<br />
veröffentlicht im Amtsblatt 48/97.<br />
17. Denkmäler nach Landesrecht<br />
Baudenkmale nach § 2 (1) ThürDSchG und als solche in den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen,<br />
sind:<br />
Am Zementwerk <strong>–</strong> Zementfabrik Verwaltungsgebäude 1897 (mit Wohnung Prüssing) mit<br />
Erweiterungsanbau 1919, einschließlich wandfester Ausstattung<br />
Am Zementwerk - Zementfabrik Pförtnerhaus.<br />
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Vorentwurf zum Bebauungsplan B-<strong>GÖ</strong> <strong>07</strong><br />
Textliche Festsetzungen<br />
„<strong><strong>Jena</strong>21</strong> <strong>–</strong> <strong>Technologie</strong><strong>park</strong> <strong>Jena</strong> <strong>Südwest</strong>“ Stand: 20.10.2010<br />
V<br />
Geltungsbereich<br />
(§ 9 Abs. 7 BauGB)<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich gemäß den zeichnerischen Festsetzungen die<br />
Flächen der Flurstücke und Teilflächen aus den Flurstücken (T.a.):<br />
Gemarkung Göschwitz, Flur 2: 132/1, T.a. 148/2, T.a. 148/5, 155/3, 155/5, 155/6, 155/7, 170/1, T.a. 175/8,<br />
182/3, 182/8, 184/1, 186/5, 186/8, 186/9, 186/10, 186/13, 186/14, 186/15, 186/27, 186/28, 186/29, 186/31,<br />
186/33<br />
Gemarkung Winzerla, Flur 2: T.a. 21/3, 36/1, T.a. 37/1, 55/11, 55/13, 55/14, 57/2, 58/2, 59/2, 60/10, 60/11,<br />
61/2, 62/4, T.a. 62/11, 62/12, 62/13<br />
Gemarkung Winzerla, Flur 6: 4/1.<br />
VI<br />
Hinweise<br />
A) Altlasten<br />
aus: Umwelttechnischer Bericht, Boden- und Grundwasseruntersuchung auf dem Gelände des<br />
Betonfertigteilwerkes in <strong>Jena</strong>-Göschwitz,<br />
Rubel & Partner, Management für Umwelt und <strong>Technologie</strong>, 22. September 2010<br />
Der für eine Altlastenbewertung zu Grunde gelegte Richt- und Orientierungswert für<br />
Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) der Brandenburger Liste wurde in den nachfolgend beschriebenen<br />
Arealen überschritten. Das Ergebnis der aktuellen Grundwasseruntersuchung weist eine geringfügige bis<br />
signifikante MKW-Belastung für die Grundwasserpegel im Bereich des ehemaligen Formöllagers (GWP 1<br />
und GWP 2) auf. Die zu Grunde gelegten Prüf- und Orientierungswerte der Brandenburger Liste 1994 und<br />
wurden teilweise weit überschritten.<br />
Für die Nutzungsbereiche "ehemaliges Formöllager" liegt eine schädliche Bodenveränderung vor. Auf Grund<br />
einer hohen Schadstoffnachlieferung sind die Schadstoffe bis zum Grundwasser vorgedrungen und haben<br />
das Grundwasser ebenfalls verunreinigt. Eine Sanierung des Schadenbereichs nach abschließender<br />
räumlicher Eingrenzung wird empfohlen.<br />
In den Nutzungsbereichen "ehemalige Tankstelle" und "ehemaliges Absetzbecken" beschränkt sich die<br />
Kontamination auf die wasserungesättigte Bodenzone. Vor dem Hintergrund der geplanten Revitalisierung<br />
der Fläche wird eine Sanierung der Schadenbereiche nach abschließender räumlicher Eingrenzung der<br />
Schadstoffverteilung empfohlen. Für den Nutzungsbereich "Tankstelle" empfiehlt der Umwelttechnische<br />
Bericht im Rahmen der Sanierungsuntersuchung die Erweiterung des zu untersuchenden<br />
Schadstoffspektrums auf aromatische Kohlenwasserstoffe und chlorierte Kohlenwasserstoffe.<br />
Die Flächen sind nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen und in der Planzeichnung als Flächen,<br />
deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, gekennzeichnet.<br />
B) Brandschutz<br />
<strong>–</strong> Löschwasserversorgung<br />
<strong>–</strong> Erschließung bei einem Feuerwehreinsatz<br />
<strong>–</strong> Wechselbeziehungen zwischen dem Planungsbereich und anderen Gebieten hinsichtlich des<br />
Brandschutzes<br />
<strong>–</strong> wesentliche brandschutztechnische Risiken im Planungsbereich (Gasfernleitung)<br />
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Vorentwurf zum Bebauungsplan B-<strong>GÖ</strong> <strong>07</strong><br />
Textliche Festsetzungen<br />
„<strong><strong>Jena</strong>21</strong> <strong>–</strong> <strong>Technologie</strong><strong>park</strong> <strong>Jena</strong> <strong>Südwest</strong>“ Stand: 20.10.2010<br />
C) Geologie und Baugrund<br />
aus: Umwelttechnischer Bericht, Boden- und Grundwasseruntersuchung auf dem Gelände des<br />
Betonfertigteilwerkes in <strong>Jena</strong>-Göschwitz,<br />
Rubel & Partner, Management für Umwelt und <strong>Technologie</strong>, 22. September 2010<br />
Im B-Plangebiet stehen im tieferen Untergrund Schichten des Oberen Buntsandsteins (Pelitröt und<br />
Salinarröt) an. Darüber folgen die quartären sedimentären Ablagerungen der Saale. Teilweise können<br />
Wechsellagerungen von sandigen und bindigen Schichten vorkommen, die auf eine Verzahnung von<br />
Sedimenten der Saale und der Trießnitz hinweisen. Den Abschluss bilden die flächendeckend vorhandenen<br />
anthropogenen Ablagerungen. (Detaillierte Aussagen sind dem Baugrundgutachten zu entnehmen.)<br />
D) Grundwasser und Gewässerschutz<br />
aus: Umwelttechnischer Bericht, Boden- und Grundwasseruntersuchung auf dem Gelände des<br />
Betonfertigteilwerkes in <strong>Jena</strong>-Göschwitz,<br />
Rubel & Partner, Management für Umwelt und <strong>Technologie</strong>, 22. September 2010<br />
Die Grundwasserspiegellage im Plangebiet korrespondiert mit dem Saalepegel, der jahreszeitlichen<br />
Schwankungen unterworfen ist. Grundsätzlich lässt sich für das Gelände eine östlich-gerichtete<br />
Grundwasserfließrichtung angeben. Die Grundwasserspiegellage liegt zwischen 1 m bis 2,5 m unter<br />
Oberkante vorhandenes Gelände.<br />
Anfallendes Oberflächenwasser aus versiegelten Flächen auf dem Gelände wird gezielt gefasst und über ein<br />
Pumpwerk dauerhaft gehoben. Zusätzlich erfolgt eine aktive Grundwasserabsenkung im südlichen<br />
Betonfertigteilwerk, um eine gleichbleibende Grundwasserspiegellage zu erzielen. Oberflächen- und<br />
Grundwasser werden zusammen in die Trießnitz gepumpt.<br />
E) Standortuntersuchung zu einem geplanten Heizkraftwerk<br />
Derzeit wird die Fernwärmeversorgung der Stadt <strong>Jena</strong> über das Heizkraftwerk <strong>Jena</strong>-Süd zwischen Lobedaer<br />
Straße und Grenzstraße gewährleistet. Das bestehende Gas-Dampfturbinen-Kraftwerk erzeugt über Kraft-<br />
Wärme-Kopplung aus Erdgas Strom und Wärme. Es befindet sich in einer Entfernung von ca. 600 m zur<br />
nördlichen Plangebietsgrenze.<br />
Aktuell wird geprüft, ob zur Sicherung der Fernwärmeversorgung der Stadt <strong>Jena</strong> ein neues Heizkraftwerk<br />
errichtet werden soll. Untersucht wird in diesem Zusammenhang auch die Eignung der Teilfläche GE 4 im<br />
Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes.<br />
F) Plangrundlage<br />
Plangrundlage ist ein Auszug aus der digitalen Stadtkarte der Stadt <strong>Jena</strong> mit Stand von 2010 für die<br />
Automatisierte Liegenschaftskarte, mit Stand 2005 mit teilweiser Laufendhaltung für die Stadtkarte, Maßstab<br />
1 : 1.000, Höhenbezug: HNH (Normalhöhennull im System DHHN 92).<br />
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