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Nr. VBB-Wj 12 Sophienhöhe - Jena

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Stadt <strong>Jena</strong><br />

3. Entwurf zum<br />

vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan<br />

mit separatem Grünordnungsplan<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong><br />

<strong>Sophienhöhe</strong><br />

Begründung<br />

für das Gebiet<br />

Vorhabenträger<br />

Planung<br />

der ehemaligen Trüperschen Anstalten<br />

in den Gemarkungen Wenigenjena,<br />

Wöllnitz und Ziegenhain<br />

Kathan Bauträger GmbH<br />

Fröbelstieg 6a<br />

07743 <strong>Jena</strong><br />

Telefon: 03641 / 636425 Telefax: 03641 / 636426<br />

STAHR Architekten und Ingenieure<br />

Paul-Schneider-Straße 55<br />

99425 Weimar<br />

Telefon: 03643 / 8719311 Telefax: 03643 / 87193<strong>12</strong><br />

E-Mail:<br />

info@stahr-architekten.de<br />

Grünordnung<br />

für den 1. und 2. Entwurf:<br />

stock + partner<br />

Geschwister-Scholl-Straße 2<br />

07749 <strong>Jena</strong><br />

Telefon: 03641 / 445215<br />

Telefax: 03641 / 449361<br />

E-Mail:<br />

la.stock@t-online.de<br />

für den 3. Entwurf:<br />

BÖSCHA GmbH<br />

Heinrich-Hertz-Straße 10<br />

07629 Hermsdorf<br />

Telefon: 036601 / 61819<br />

Telefax: 036601 / 61819<br />

E-Mail:<br />

boescha@t-online.de<br />

Erschließungskonzept<br />

der Vorplanung<br />

Ingenieurbüro Sehlhoff GmbH<br />

Heinrich-Heine-Straße 1<br />

07749 <strong>Jena</strong><br />

Telefon: 03641 / 58000 Telefax: 03641 / 580030<br />

E-Mail:<br />

sehlhoff.jena@t-online.de<br />

<strong>Jena</strong>, den 11.07.2005


0 Vorbemerkung<br />

Sofern in den folgenden Ausführungen nicht ausdrücklich Erläuterungen für den zweiten und/ oder dritten<br />

Geltungsbereich und/ oder vierten Geltungsbereich getroffen werden, so gelten diese ausschließlich für den<br />

ersten Geltungsbereich. Sind für den zweiten und/ oder dritten und/ oder vierten Geltungsbereich keine<br />

Darlegungen getroffen, so sind keine Maßnahmen zu begründen. Diese Bereiche dienen ausschließlich der<br />

Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen.<br />

I<br />

Veranlassung der Planung<br />

I. 1. Lage, Größe sowie ehemalige und derzeitige Nutzung des Gebietes<br />

Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Wenigenjena (nach altem Flurkartenstand 2001 Gemarkungen<br />

Wenigenjena, Wöllnitz und Ziegenhain) oberhalb der <strong>Sophienhöhe</strong> und umfaßt im Geltungsbereich ca. 46.000<br />

qm der ehemaligen ‘Trüperschen Liegenschaften’. Das Gebiet liegt unterhalb der Kernberge in Sichtbeziehung<br />

zum Zentrum von <strong>Jena</strong> und grenzt unmittelbar südlich an den gewachsenen Wohnbestand des Kernbergviertels<br />

an.<br />

Vor rund einhundertdreißig Jahren wurde dort am damals südlichen Ende der Kernbergstraße eine Kuranstalt<br />

im Zentrum des parkartig bepflanzten großen Flurstücks 17/4 von Hugo Hahn errichtet. Der Kuranstalt<br />

<strong>Sophienhöhe</strong> schloß sich auf dem Flurstück 17/3 ein heute nicht mehr existentes Restaurant mit Logishaus an.<br />

Im Jahr 1890 kaufte der Lehrer Johannes Trüper die Kuranstalt, die fortan "Trüpersche Villa“ genannt wurde,<br />

und die umliegenden Grundstücke, um dort sein weltweit neuartiges heilpädagogisches Konzept zu<br />

verwirklichen, geistig und seelisch entwicklungsgestörte Kinder besonders zu fördern.<br />

Da die heilpädagogische Anstalt sich auch wirtschaftlich tragen mußte und die Jugendlichen in<br />

berufspraktischen Tätigkeiten ausgebildet werden sollten, entstanden schon bald nach der Gründung der<br />

Anstalt zahlreiche Neubauten.<br />

In der Trüperschen Villa und in den neuen Gebäuden eines Mädchenheimes, eines Landhauses und des<br />

sogenannten Kernberghauses wohnten auf einer Gesamtfläche von rund 45.500 qm etwa <strong>12</strong>0 Kinder - meist in<br />

zehnköpfigen Gruppen mit je einer Erzieherin - und Ausbilder, insgesamt zeitweise 240 Personen. Der<br />

Gesamtkomplex stellte sich als eine Kleinsiedlung mit dörflichen Charakter dar.<br />

Im Jahr 1955 wurde das Jugendheim verstaatlicht und das Erziehungskonzept der Staatsideologie angepaßt.<br />

Im Jahr 1965 brannte das Kernberghaus ab und die Brandruine wurde danach komplett abgerissen. Ab dem<br />

Jahr 1967 brachte der VEB Carl Zeiss <strong>Jena</strong> in den Gebäuden vietnamesische Arbeiter unter, ab dem Jahr 1979<br />

nutzt der VEB <strong>Jena</strong>er Glaswerke Schott & Genossen die Gebäude als Wohnheim. Zu Planungsbeginn war dort<br />

folgender Gebäudebestand erhalten:<br />

(1) die Trüpersche Villa auf dem Flurstück 17/4 mit der nördlich sich anschließenden Parkanlage, die aus<br />

der Zeit der Nutzung als Kuranstalt stammt<br />

(2) und ein an diese südöstlich anschließender als Bauwerk eigenständiger Anbau<br />

(3) westlich davon die Buchbinderei<br />

(4) und eine Werkstatt,<br />

(5) südöstlich der Villa eine Turnhalle mit Wohnräumen<br />

(6) ein sich direkt anschließendes Wohn- und Werkstattgebäude (”Maschinenhaus”)<br />

(7) sowie freistehend ein Schulgebäude mit Wohnungen und einem Schulgarten auf dem Flurstück 656/1,<br />

(8) westlich der Villa ein Wohnhaus für junge Mädchen (”Mädchenvilla”) auf dem Flurstück 21/2 mit dem<br />

historisch dazugehörigen Grünflächen auf den Flurstücken 19/1 und 19/2<br />

(9) im Norden der Villa ein landwirtschaftliches Hofgut mit Gesindewohnräumen (”Altes Gut”) auf dem an<br />

die Kernbergstraße und den Trüperweg anschließenden Flurstück 21/1<br />

(9) und ein langgestreckter Anbau mit Gesinderäumen sowie – aus der DDR-Zeit - 20 Garagen<br />

(10) im Südosten die ”Gärtnerei” mit einem Wohnhaus auf dem Flurstück 16/1 und zwei sich direkt südlich<br />

anschließenden Gewächshäusern sowie westlich zwei Garagen<br />

(11) und im Süden ein Wohnhaus (”Landhaus”) auf dem sich südlich anschließenden Flurstück 16/2, auf<br />

dem bis 1965 auch das dann abgebrannte ,,Kernberghaus” stand und ein sich an das Kernberghaus<br />

anschließender Hausgarten auf dem Flurstück 263/1<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 1/32<br />

STAHR -Architekten & Ingenieure Weimar 11.07.2005


Auf diesem Flurstück 263/1 entstanden in der DDR-Zeit mehrere massiv gebaute Gartenhäuser und eine<br />

Garage. Auf dem Flurstück 17/3, auf dem das Logishaus stand, befinden sich mehr als ein Dutzend<br />

Gartenhäuser mit Terrassen und Schwimmbädern. ( Quelle : V 9 )<br />

Nach dem Beitritt der neuen Bundesländer zur Bundesrepublik Deutschland fand sich keine Lösung für die<br />

adäquate Weiternutzung der baulichen Anlagen. Seitdem standen die Gebäude im Wesentlichen leer,<br />

vorübergehend erfolgte noch eine gastronomische Nutzung bzw. zu Wohnzwecken.<br />

Von dem etwa 46.000m² großen ersten Geltungsbereich befinden sich etwa 17.000m² (also ca. 37%) im<br />

städtebaulichen Innenbereich gem. § 34 Baugesetzbuch, der Rest, also etwa 29.000m², befindet sich im<br />

Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch.<br />

Ebenfalls im Außenbereich befinden sich der zweite Geltungsbereich mit einer Fläche von ca. 7.000m² in der<br />

Gemarkung Zwätzen , der dritte Geltungsbereich mit einer Fläche von ca. 7.700m² in der Gemarkung Cospeda<br />

sowie der vierte Geltungsbereich mit einer Fläche von ca. 600 m² in der Gemarkung Leutra.<br />

I. 2. Ziele der Planung und Erfordernis der Planaufstellung<br />

I. 2.1. Wohnbaubedarf in vorhandenen Siedlungsflächen ausschöpfen<br />

Für den weiteren Ausbau von <strong>Jena</strong> als internationalem Standort der Wissenschaft und Technologie waren<br />

attraktive Angebote für den Wohnungsbau erforderlich. Ein besonders hoher Wohnbedarf bestand an Ein- und<br />

Zweifamilienhäusern.<br />

In der Begründung zum 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt <strong>Jena</strong> war ausgeführt :<br />

„Zur Stabilisierung der Bevölkerungszahl sind zusätzliche Wohnbauflächen zu sichern, um die zu erwartende<br />

Zunahme der Wohnflächen je Einwohner auszugleichen.“<br />

Ein grundsätzliches Ziel sollte dabei sein, eine weitere Abwanderung in die Bebauungsgebiete der umliegenden<br />

Gemeinden zu vermeiden und das Stadtgebiet ohne erhebliche Eingriffe in den Naturraum weiterzuentwickeln.<br />

„Für die Kernstadt, also die Stadtfläche im Geltungsbereich dieses Flächennutzungsplan-Entwurfes, hat die<br />

Innenentwicklung Priorität vor einer Erweiterung nach Außen. ... Der Entwicklungstendenz zur Zersiedelung des<br />

Talraumes ist entgegenzuwirken. ... “ Es „... ist notwendig, vorhandene Siedlungsflächen dem Bedarf<br />

anzupassen und das Baugesetz hinsichtlich Abrundung und Klarstellung weitestgehend auszuschöpfen....“<br />

(Quelle wie vor)<br />

In der aktuellen Fassung des Entwurfes zum Flächennutzungsplan (Stand 03/2005) wird auch weiterhin ein<br />

bedeutender Schwerpunkt auf die Verhinderung der Abwanderung in Bebauungsgebiete der umliegenden<br />

Gemeinden gelegt. Dazu sollen insbesondere die Fortentwicklung und Anpassung der Bebauungspläne der<br />

rechtlich gesicherter Standorte, so auch des Gebietes <strong>Sophienhöhe</strong>, an die tatsächliche Wohnungsnachfrage<br />

dienen. Über eine Attraktivitätssteigerung der bestehenden Angebote sollen diese weiter ausgeschöpft werden,<br />

bevor neue Wohnungsbaustandorte erschlossen werden. Insbesondere bestehe eine Nachfrage nach<br />

individuellen und eher höherpreisigen Mehrfamilienhausstandorten sowie nach preiswerten, aber in geringerem<br />

Umfang auch exklusiven Einfamilienhäusern.<br />

I. 2.2. städtebauliche Neuordnung zentrumsnaher Flächen<br />

Das Baugebiet schließt an die gewachsene vorhandene Bebauung des Kernbergviertels an. Mit der Bebauung<br />

und städtebaulichen Neuordnung zentrumsnaher Flächen unter Anbindung an bestehende Verkehrstrassen<br />

wird der Erschließung von Wohnstandorten im dörflichen <strong>Jena</strong>er Umland mit den dadurch entstehenden<br />

umfangreichen Verkehrsströmen und der weiteren Zersiedlung der Landschaft eine sinnvolle Alternative<br />

entgegengesetzt. Außerdem muß das Gebiet nicht neu erschlossen werden, sondern kann zum großen Teil an<br />

die bereits bestehende Infrastruktur der Versorgungsträger angebunden werden.<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 2/32<br />

STAHR -Architekten & Ingenieure Weimar 11.07.2005


I. 2.3. alternative Standorte<br />

Zum Zwecke der Realisierung von Vorhaben gibt der §<strong>12</strong> des Baugesetzbuches dem Vorhabenträger (Investor)<br />

ein Initiativrecht zur Schaffung von Baurechten, beläßt aber die Planungshoheit in vollem Umfang bei der<br />

Gemeinde.<br />

Voraussetzung dafür ist, daß der Vorhabenträger über die Verfügungsgewalt über die Grundstücke verfügt und<br />

ein Durchführungsvertrag vor Satzungsbeschluß abgeschlossen wird.<br />

Die Stadt <strong>Jena</strong> hatte nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einleitung des B-Plan-Verfahrens zu<br />

entscheiden und faßte am 17.11.1999 den Aufstellungsbeschluß.<br />

I. 2.4. besondere Lagegunst als Wohngebiet bei Minimierung des notwendigen Eingriffes in die Natur<br />

Das Planungsgebiet eignet sich aufgrund seiner attraktiven Lage an einem Westhang mit vielfältigen<br />

Blickbeziehungen, günstiger Besonnung und der direkten Anbindung an die gewachsene Stadt bei einer<br />

relativen Zentrumsnähe in besonderer Weise als Standort für attraktives Wohnen in landschaftlich reizvoller<br />

Lage.<br />

Von besonderer Wichtigkeit ist die Tatsache, daß die gesamte Fläche des jetzigen ersten Geltungsbereich<br />

unmittelbarer Bestandteil der ehemaligen Trüperschen Anstalten war, also teilweise bereits seit über 100<br />

Jahren einer intensiven Nutzung unterlegen hat mit den damit verbundenen baulichen Anlagen. Alle diese<br />

Flächen sind geprägt durch das Leben, Wohnen und Arbeiten von Menschen, so daß nur sehr wenige<br />

naturbelassene, d.h. von Menschenhand weitgehend unbeeinflußte Bereiche zu finden sind.<br />

In Folge der schrittweisen Nutzungsänderung und späteren Nutzungsaufgabe beginnend bereits in den 60-er<br />

Jahren als auch durch eine Vielzahl von Nischenbereichen innerhalb der Trüperschen Liegenschaften kam es<br />

zu einer zunehmenden Renaturierung, wobei einige heute wertvolle Naturgüter Ergebnis der menschlichen<br />

Tätigkeit sind. ( z.B. der Park )<br />

Durch die unmittelbare Nähe zu den östlich der <strong>Sophienhöhe</strong> gelegenen großflächigen naturnahen<br />

Landschaftsräumen mit Trockenbiotopen, Wäldern und einer reichen Artenausstattung, den westlich<br />

anschließenden Schatthangwald, der relativ ungestörten Lage im städtischen Randbereich, dem umfangreichen<br />

Gehölzbestand und den kleinflächigen Wechsel von schattigen und sonnenexponierten Standorten haben sich<br />

im Gebiet teilweise hochwertige Biotoptypen herausgebildet.<br />

Bezüglich deren Charakterisierung, Beschreibung und Wertung sei auf die entsprechenden Angaben im<br />

Erläuterungsbericht zum Grünordnungsplan verwiesen.<br />

Ein übergeordnetes Ziel der Planung war somit neben der Schaffung von Wohnraum die Minimierung des<br />

notwendigen Eingriffes in die Natur. Durch die umsichtige Anordnung der Baukörper und die Gestaltung der<br />

baulichen Nebenanlagen wird ein großer Teil des bestehenden Baumbestandes insbesondere im Park erhalten,<br />

die Neuversiegelung auf das notwendige Maß reduziert und insgesamt eine umwelt- und<br />

landschaftsbildverträgliche Bauweise angestrebt.<br />

Jedoch bleibt ein Konflikt zwischen den Wohnansprüchen und ökologischer Belastungsgrenze bestehen, der<br />

nur „... im Abwägungsprozeß geschlichtet werden kann. Eine verantwortungsvolle Baulandpolitik muß als<br />

Kompromiß innerhalb gegebener Zielkonflikte konkurrierender Flächenansprüche und Sachzwänge entwickelt<br />

werden. Grundsätzlich sollte dieser Kompromiß nicht durch die Einschränkung des Wohnungsbaues gelöst<br />

werden.“ (Quelle wie vor)<br />

Durch die Bebauungsplanung war es jedoch erst möglich, die geschützten Naturbestandteile festzusetzen und<br />

Maßnahmen zu deren Schutz und Erhaltung präzise und konkret zu bestimmen und überprüfbar zu machen. Da<br />

sich ein Teil der Grundstücke im ersten Geltungsbereich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile<br />

befindet, ist Baurecht nach § 34 Baugesetzbuch gegeben.<br />

Die Natureingriffsregelung findet im baurechtlichen Innenbereich keine Anwendung.<br />

Da sich dort auch die Quartiere der besonders geschützten Fledermausarten befinden, erfordert der<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 3/32<br />

STAHR -Architekten & Ingenieure Weimar 11.07.2005


naturschutzrechtliche Artenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur eine<br />

Beschränkung der Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß.<br />

Der Vorhabensträger hat sich zur Verwirklichung von 24 solcher baubeschränkender Maßnahmen verpflichtet,<br />

u.a. setzt er alle im Zuge der FFH-Verträglichkeitsstudie festgelegten Minderungsmaßnahmen zum Schutz der<br />

Fledermäuse in die Bebauungsplanung um .<br />

I. 2.4. keine alternativen Nutzungskonzepte<br />

Bereits seit Aufgabe der Nutzung als Wohnheim nach 1989 und der Rückführung der Grundstücke in das<br />

Eigentum der Erbengemeinschaft Trüper wurde nach einer sinnvollen Nutzung des Gebäudebestandes<br />

gesucht. So favorisierte Jan Peter Trüper 1995 die Unterbringung einer Institution wie dem Max-Planck-Institut,<br />

SOS-Kinderdorf, Universität oder einer Wohlfahrtseinrichtung. Auch durch zahlreiche Investoren wurden<br />

verschiedene Nutzungskonzepte überprüft.<br />

Große funktionale Probleme bei der Umgestaltung der vorhandenen Grundrisse der Gebäude sowie der<br />

teilweise ruinenartige Bauzustand machten eine Sanierung und Weiternutzung so gut wie unmöglich. Zwar<br />

wurde eine andere Nutzung z.B. als Institut von verschiedener Seite mehrfach angeregt, jedoch fehlt es an<br />

tatsächlichen Interessenten für solche Einrichtungen.<br />

Auch erschien eine derartige Nutzung als Gewerbe- oder Sondergebiet als unverträglich mit dem Habitus des<br />

Wohngebietes Kernbergviertel, und der Zu- und Abgangs- sowie der Besucherverkehr wird über dem einer<br />

Wohnnutzung liegen. Zudem kam durch keinen potentiellen Nutzer ein Kauf der Liegenschaften in Frage,<br />

sondern lediglich eine Anmietung. Aufgrund der erheblichen Sanierungsaufwendungen wäre in einem solchen<br />

Falle ohne staatliche Förderung eine Refinanzierung des Vorhabenträgers unmöglich gewesen.<br />

I. 2.5. kein Denkmalschutz, Abriß zulässig<br />

Keines der Gebäude war ein Kulturdenkmal gemäß Thüringer Denkmalschutzgesetz. Eine konkrete Anfrage<br />

des Vorhabenträgers beim Landesamt für Denkmalpflege zur Unterschutzstellung einzelner Gebäude oder des<br />

Gesamtkomplexes wurde nach Prüfung abschlägig beschieden. Die mindere äußere architektonische Gestalt<br />

der meisten Gebäude – ausgenommen Mädchenvilla und Turnhalle – motivierte keine subjektiven<br />

Erhaltungsabsichten.<br />

Zu Planungsbeginn standen die Gebäude leer und unterlagen teilweise einer illegalen Benutzung und<br />

erheblichem Vandalismus.<br />

Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der vorhandenen Gebäude sollten diese abgerissen werden.<br />

Zum Bearbeitungsstand Mai 2005 wurden alle Gebäude außer dem Turnhallengebäude abgerissen.<br />

I. 2.6. geplantes Vorhaben<br />

Es besteht daher das Ziel, in diesem derzeit brachliegenden Gebiet 98 Wohnungen in Einfamilienhäusern und<br />

als Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern neu zu schaffen. Es sind alle 98 Wohnungen als Neubau<br />

vorgesehen. Dabei erfolgt die Ausweisung des größten Teils der Bauflächen grundsätzlich nur in den<br />

Bereichen, in denen bereits jetzt eine erhebliche Bebauung bzw. Flächenversiegelung besteht.<br />

Es besteht die Absicht, moderne Einfamilienhäuser mit z.T. begrüntem Flachdach und versetzten<br />

Geschossebenen, Gartenhofhäuser mit flach geneigtem Dach, gestaffelte Reihen- und Terrassenhäuser am<br />

Hang ebenso städtebaulich sinnvoll einzuordnen wie unterschiedliche Mehrfamilienhäuser.<br />

Es werden 38 Einfamilienhäuser und <strong>12</strong> Mehrfamilienhäuser entstehen. Die geplante Bebauung setzt die<br />

Struktur des bestehenden Kernbergviertels umsichtig fort und fügt sich nach Art und Maß der baulichen<br />

Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche in seine nähere Umgebung ein.<br />

I. 2.7. Planungserfordernis<br />

Ziel des Planungsverfahrens mußte es also sein, aufgrund der notwendigen Nutzungsveränderungen der<br />

Trüperschen Liegenschaften eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der<br />

Wohnbedürfnisse, der Fortentwicklung vorhandener Ortsteile, der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 4/32<br />

STAHR -Architekten & Ingenieure Weimar 11.07.2005


sowie der Belange des Naturschutzes sicherzustellen.<br />

Somit liegt ein Planungserfordernis im Sinne § 1 Abs. 3 und 5 BauGB vor, unbeachtet des Initiativrechts zur<br />

Schaffung von Baurechten durch den Vorhabenträger.<br />

I. 3. Bisheriger Planungsablauf / Änderungen im 2.Entwurf<br />

Zur Realisierung dieses Vorhabens beantragte der Vorhabenträger am 20.10.1999 die „Aufstellung eines<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“ für diesen Bereich. Die Stadt <strong>Jena</strong> stimmte dem Planungskonzept zu<br />

und faßte am 17.11.1999 den Aufstellungsbeschluß.<br />

Im Zeitraum vom 06.<strong>12</strong>.1999 bis 10.<strong>12</strong>.1999 fand die vorgezogene Bürgerbeteiligung statt. Dabei wurden von<br />

zahlreichen Bürgern, insbesondere den Anwohnern des Kernbergviertels, Einwände vorgebracht, die sich<br />

hauptsächlich mit dem Umfang der vorgesehenen Wohnbebauung und dem damit verbundenen Eingriff in den<br />

vorhandenen parkartigen Baumbestand sowie den Belästigungen durch den Baustellenverkehr befaßten.<br />

Weiterhin formierte sich eine „Bürgerinitiative Kernberge“. In der Folgezeit fand eine Reihe von Gesprächen<br />

dieser Bürgerinitiative mit dem Vorhabensträger, mit den beauftragten Planern und Kommunalpolitikern statt.<br />

Im Ergebnis wurde die Zahl der geplanten Wohnungen von ca. 150 auf ca. 88 in Neubauten und 11 in den für<br />

eine Sanierung vorgesehenen Altbauten (Mädchenvilla, Turnhalle) reduziert. Eine Verschiebung und<br />

Neuanordnung von Baukörpern stellte den weitestgehenden Erhalt des alten Baumbestandes sicher. Bei der<br />

Überprüfung der Verträglichkeit der Bebauung hinsichtlich des im Osten angrenzenden geplanten und mit<br />

Beschluß des Stadtrates vom 20.10.1999 zur Meldung bestätigten FFH-Gebietes „Kernberge-Wöllmisse“ wurde<br />

nach den Vorgaben der zuständigen Fachämter vorgegangen. Nach dem FFH-Einführungserlaß des TMLNU<br />

Ziffer 4 bestand ein Schutz für die gemeldeten FFH-Gebiete. Es bestand (und besteht) für sie ein<br />

Verschlechterungsgebot. Es sind „potentielle“ oder „faktische“ FFH-Gebiete.<br />

Die Untersuchungen der städtebaulichen und grünordnerischen Planungen gingen noch von der Vorgabe aus,<br />

daß sich das Planungsgebiet im baurechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB befinde.<br />

Mit Beschluß vom 11.10.2000 wurde der Vorhabenbezogene Bebauungsplan zur Auslegung bestimmt. Im Zuge<br />

der öffentlichen Auslegung wurde eine Reihe von Einwänden geltend gemacht.<br />

Die Haupteinwände lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

- beim Eingriff in das Habitat und Jagdrevier geschützter Fledermäuse (und anderer Arten) entstünden<br />

nichtausgleichbare Beeinträchtigungen, ein Verschlechterungsverbot würde nicht beachtet und die FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung sei unzureichend<br />

- der Grünordnungsplan sei unvollständig und fasse seinen Planungsraum zu eng, die Flora und Fauna des<br />

Untersuchungsraumes sei nicht ausreichend betrachtet, kartiert und analysiert worden<br />

- die Zahl der Wohnungen, der Zahl der Mehrfamilienhäuser und deren Gebäudehöhen seien zu verringern<br />

und die Siedlungsstruktur des Kernbergviertels umsichtig fortzusetzen<br />

- die Fragen der Baustellenzufahrt seien in das Planungsverfahren zu integrieren<br />

- das Planungsgebiet weise keinen Ordnungsbedarf auf, übergeordnete Planungen würden nicht<br />

berücksichtigt, auf eine Bebauung solle verzichtet werden, da ausreichend Wohnraum zur Verfügung<br />

stünde.<br />

Nach Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern wurde durch den Vorhabenträger weitergehende<br />

Untersuchungen durchgeführt, insbesondere erfolgte eine FFH-Verträglichkeitsstudie, eine Erfassung der<br />

städtebaulichen Kennziffern im bestehenden Kernbergviertel und eine fachanwaltliche Untersuchung, ob sich<br />

die Trüperschen Liegenschaften im Innen- oder Außenbereich befinden.<br />

Die FFH-Verträglichkeitsstudie wurde durch ein anerkanntes Gutachterbüro durchgeführt und ein<br />

Maßnahmekatalog zur Minderung der Beeinträchtigungen erarbeitet.<br />

Auf Grund des FFH-Einführungserlasses des TMLNU vom 04.01.2000 war eine FFH-Verträglichkeitsstudie aus<br />

Gründen des Umgebungsschutzes für Fledermäuse erforderlich.<br />

Der im Rahmen dieser Studie erarbeitete Maßnahmekatalog war in den Planentwurf eingearbeitet worden.<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 5/32<br />

STAHR -Architekten & Ingenieure Weimar 11.07.2005


Nach Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen in den 2. Entwurf des Bebauungsplanes bestätigt die<br />

Gutachterin, daß keine erheblichen Beeinträchtigungen der Fledermausarten zu erwarten sind.<br />

Gegenüber dem ersten Entwurf wurden folgende Veränderungen der Planung vorgenommen :<br />

- Erhalt von 3 Fledermausquartieren und wichtiger Leitstrukturen für Flugwege<br />

- Neuanlage von Leitstrukturen für Fledermausflugwege sowie von Gewässern (Trinkstellen)<br />

- zusätzliche Errichtung eines „Dachbodens auf Stelzen“ nur für Fledermäuse, um die mögliche Ansiedlung<br />

einer Wochenstube zu unterstützen, sofern dieses durch alle Experten als sinnvoll eingeschätzt wird<br />

(dafür Einbeziehung des Flurstückes 19/2 in den Geltungsbereich)<br />

- Verringerung der Wohnungszahl auf insgesamt 89 ( 84 WE Neubau, 5 WE im Bestand )<br />

- keine Einliegerwohnungen zulässig, damit 89 WE als Höchstgrenze der Wohnungszahl<br />

- anstelle von 3 Mehrfamilienhäusern mit 21 WE werden im Bereich oberhalb der „Mädchenvilla“ 13<br />

Einfamilienhäuser errichtet ( damit auch Entfall einer Tiefgarage )<br />

- die „Mädchenvilla“ kann damit aus städtebaulichen Gründen nicht mehr erhalten bleiben, da im<br />

Zusammenhang mit Einfamilienhäusern keine homogenes Ortsbild entstehen kann<br />

- weitere Einschränkung zulässiger Nutzungen ( Schank-und Speisewirtschaften , Einrichtungen für<br />

kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke ) ausschließlich auf die Turnhalle<br />

- Ausschluß der Nutzungen nichtstörendes Gewerbe, Läden, Beherbergungsbetriebe<br />

- teilweise deutliche Verringerung der zulässigen Überbauung (GRZ/ GFZ) und der Gebäudehöhen<br />

- im Grünordnungsplan wird ein Wirkraum außerhalb des Planungsgebietes untersucht und die<br />

Beeinträchtigungen dargestellt und minimiert<br />

- unveränderter Erhalt des Trockengebüsches und des Schatthangwaldes (§ 18 Biotope)<br />

- die zweite Baustellenzufahrt über den Trüperweg wurde mit gesonderten Gutachten hinsichtlich des<br />

Eingriffes in den Naturraum mit den damit verbundenen Ausgleichsmaßnahmen als auch der<br />

verwaltungsrechtlichen Umsetzbarkeit überprüft<br />

Hinsichtlich der konkreten Einwände der „Bürgerinitiative Kernberge“ zum Bebauungsplan gemäß der Zuschrift<br />

vom 14.<strong>12</strong>.2000 war folgender Sachstand erreicht:<br />

(die Einwände und Forderungen der Bürgerinitiative sind zitierend wiedergegeben und kursiv geschrieben )<br />

1. Einwand : „Das Verhältnis von 27 WE in Ein- oder Zweifamilienhäusern zu 72 WE in Mehrfamilienhäusern<br />

widerspricht der Aussage, daß die EFH die einzelnen Baugebiete prägen und dem Ziel der<br />

Planung. Die geplante Siedlungsstruktur entspricht nicht der des angrenzenden Wohngebiets.<br />

Forderung : Überwiegende Bebauung mit EFH mit Gärten , d.h. Veränderung des Verhältnisses von WE in<br />

MFH zu WE in EFH zugunsten EFH.“<br />

Maßnahmen : 1.Erfassung des Gebäudebestandes des angrenzenden Kernbergviertels ( siehe V 7 )<br />

2.Überprüfung der Bebauungskonzeption mit den ermittelten Kennzahlen<br />

3.Entwurfsanpassung zur Erreichung der FFH-Verträglichkeit und Einarbeitung der Forderung<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 6/32<br />

STAHR -Architekten & Ingenieure Weimar 11.07.2005


Ergebnis : ( Auszug aus V 7 )<br />

Vergleich der Kennziffern (Durchschnittswerte) zwischen bestehendem Kernbergviertel und Planungsgebiet<br />

Kernbergviertel<br />

Planungsgebiet<br />

Grundstücksfläche : 740,9 m² 693,46 m²<br />

Gebäudegrundfläche : 158,1 m² <strong>12</strong>8,75 m²<br />

Zahl der Vollgeschosse : 2,4 VG 2,3 VG<br />

Durchschnittliche Gebäudehöhe : <strong>12</strong>,3 m <strong>12</strong>,36 m<br />

Geschoßfläche : 376,7 m² 291,48 m²<br />

Zahl der WE pro Haus : 2,71 1,93<br />

Anzahl der WE in Einfamilienhäusern : 13 WE ( = 7% ) 43 WE ( =48 %)<br />

Anzahl der WE in Mehrfamilienhäusern : 166 WE ( = 93% ) 46 WE ( =52 %)<br />

Grundstücksfläche pro WE : 361,8 m² 358,49 m²<br />

Fazit :<br />

Die Forderung wurde eingearbeitet. Die geplante Siedlungsstruktur wird der des<br />

bestehenden Kernbergviertels entsprechen.<br />

2. Einwand : „Das Landschaftsbild wird durch die dichte und teilweise hohe Bebauung beeinträchtigt. ...es<br />

kann je EFH eine Einliegerwohnung zugelassen werden. Laut ... ist eine sehr restriktive<br />

Festsetzung zur insgesamt zulässigen Zahl an WE aus Gründen der städtebaulichen<br />

Erschließung an die Straßen des angrenzenden Wohngebietes und die Schutzgebiete für Flora<br />

und Fauna erforderlich.<br />

Forderung : Reduzierung der Anzahl und Bauhöhen der MFH. Reduzierung auf 80 WE einschließlich<br />

Einliegerwohnung als Obergrenze “<br />

Maßnahmen :<br />

Ergebnis :<br />

Fazit :<br />

1.Entfall von 3 MFH<br />

2.Reduzierung der maximal zulässigen Bauhöhen (Hinweis : Es sind maximale<br />

Gebäudeoberkanten festgesetzt )<br />

3.Reduzierung auf den Neubau von 84 WE<br />

weniger MFH, reduzierte Bauhöhen, 84 WE im Neubau, 5 WE in der Sanierung<br />

Die Forderungen wurden eingearbeitet. Die Differenz zwischen 84 WE in der Planung<br />

(Neubau) und 80 WE in der Forderung ist nicht erheblich.<br />

3. Einwand : „5300m² sind laut Entwurf zum Flächennutzungsplan kein Bauland und liegen im Außenbereich.<br />

Im südlichen Baufeld weist der B-Plan gravierende Fehler auf. Am SO-Rand befindet sich die<br />

Grundstücksgrenze innerhalb eines bestehenden,nach § 18 Naturschutzgesetz geschützten<br />

Biotops. Im Bestandsplan sind diese Naturgüter nicht dargestellt. Laut Waldgesetz ist die dort<br />

geplante obere Häuserreihe wegen des zu geringen Abstandes ( 5-10m) unzulässig. Das<br />

ehemalige Landhaus soll abgerissen werden. Es liegt weniger als <strong>12</strong>m von der Waldgrenze<br />

entfernt.<br />

Forderung : Beachtung des Wohnungsbauverbotes im Außenbereich, Korrektur des B-Planes unter<br />

Beachtung des Waldgesetzes und der FFH-Gebietsgrenze, Einhaltung eines Mindestabstandes<br />

von 25m zum Wald, Renovierung des Hauses oder Abriss ohne Ersatz. “<br />

Erwiderung : Das Vorhaben ist im Einvernehmen mit dem 2. Entwurf des FNP, dieses bestätigt die<br />

kommunale Umweltverträglichkeitsprüfung ( siehe dazu V 10 ), die 1997 erstellt wurde<br />

Das geschützte Biotop befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches. Durch die größere<br />

Erfassung eines Wirkraumes im GOP ist dieses Schutzgut mit erfaßt und behandelt.<br />

Das Einvernehmen mit der zuständigen Forstbehörde zur vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanung liegt vor. Aufgabe der Abstandsregelungen zum Wald ist die<br />

Gefahrenabwehr,z.B. durch umstürzende Bäume.<br />

Die FFH- Gebietsgrenze verläuft ca. 50m östlich der Geltungsbereichsgrenze.<br />

4. Einwand : „Zeitzeugen bestätigen, daß in der „Jetztzeit“ mehrere größere und kleinere Felsabstürze an der<br />

Felsstufe unterhalb der Baufelder C,E und F aufgetreten sind. Das Gelände ist offensichtlich<br />

ständig in Bewegung.<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 7/32<br />

STAHR -Architekten & Ingenieure Weimar 11.07.2005


Forderung :<br />

Erwiderung :<br />

Vergrößerung des Abstandes der Häuser von der Felskante. Verringerung der Bauhöhe im<br />

südlichen Baufeld F. “<br />

Ein geologisches Gutachten liegt vor. Die Frage des sich „ständig in Bewegung befindlichen<br />

Geländes“ wurde überprüft und konnte nicht nachvollzogen werden. Das Einvernehmen mit<br />

dem Thüringer Landesamt für Geologie liegt vor. Gegen derartige Bewegungen spricht auch,<br />

daß die bestehenden Gebäude weitgehend frei von Rissen, die auf Bodenveränderungen<br />

schließen lassen, sind.<br />

5. Einwand : „Jenertal und Kernbergstraße sind weder dem Bauverkehr noch dem zukünftigen Verkehr in<br />

Breite (ca. 5m) und Bauklasse ( vor 70-80 Jahren ohne Unterbau errichtet) gewachsen. Auch<br />

eine Ertüchtigung durch 10 cm Asphalt nützt auf Dauer nichts. Eine entsprechende schriftliche<br />

Aussage des Tiefbauamtes <strong>Jena</strong> liegt vor .<br />

Forderung : a.) Aufnahme des Baustellen- und späteren Dauerverkehrs in das öffentliche Verfahren zum<br />

Planentwurf.<br />

b.) zeitweise Nutzung des Trüperweges als Baustraße mit anschließendem Rückbau durch den<br />

Investor.<br />

c.) Tonnagebegrenzung für die jetzigen Anliegerstraßen auf 6 t und weitere<br />

verkehrsorganisatorische Maßnahmen wie Ampelregelung, Einbahnstraßen und<br />

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, Nachtfahrverbot von 20 bis 6 Uhr für LKW-<br />

Transporte “<br />

Maßnahmen :<br />

Ergebnis :<br />

Fazit :<br />

1.Verringerung der Anzahl der WE<br />

2.Erstellung einer Studie (siehe dazu auch V 16) zur „Darstellung der Verkehrssituation<br />

Kernbergviertel / <strong>Sophienhöhe</strong>“ für den Zeitraum von 2000 bis 2006<br />

3. Naturschutzrechtliche und ingenieurtechnische Prüfung , inwieweit der Trüperweg als<br />

Baustellenzufahrt genutzt werden kann<br />

Im Vergleich zwischen Fahrverkehr 2000 für die unterstellte Nutzung des Bestandes und für<br />

2006 nach Fertigstellung des Baugebietes stellt sich eine Zunahme der Fahrzeugbewegungen<br />

um ca. 1% anteilig am Kernbergviertel dar. Der Umfang der erforderlichen<br />

Fahrzeugbewegungen für den Bauverkehr ist dargestellt und durch die Reduzierung der<br />

Anzahl der WE weiter verringert. Die zeitweise Nutzung des Trüperweges kann erst im<br />

Erschließungsvertrag festgeschrieben werden, hierzu wurde am 24.04.2001 bei der<br />

Dienstberatung des Oberbürgermeisters über eine 2-jährige Nutzung entschieden.<br />

Tonnagebegrenzungen etc. auf bestehenden Straßen außerhalb des Geltungsbereiches<br />

können im Verfahren nicht geregelt werden. Zur Minderung der Belästigungen durch<br />

Baufahrzeuge wurde der Baustellenbetrieb und -verkehr von 20 bis 7 Uhr ausgeschlossen.<br />

Soweit rechtlich umsetzbar wurden die Forderungen eingearbeitet.<br />

6. Einwand : „Die Stadtverwaltung ist laut Lärmschutzverordnung verpflichtet, die Lärmbelastung der<br />

Einwohner zu verringern. Durch den Verkehr zum neuen Wohngebiet wird sich die<br />

Lärmbelastung auf der Kernbergstraße und Jenertal nach der vorgesehenen Bebauung<br />

verdoppeln.<br />

Forderung : Verringerung der Anzahl der WE. Erstellung eines Lärmgutachtens für die Belastung der<br />

jetzigen Anwohner während der Bau- und Betriebsphase.“<br />

Maßnahmen :<br />

Ergebnis :<br />

Fazit :<br />

1. Verringerung der Anzahl der WE<br />

2. wie unter 5.Einwand ausgeführt<br />

Nach Fertigstellung des Vorhabens wird keine höhere Fahrzeugfrequenz vorhanden sein als<br />

derzeit bei Unterstellung einer Nutzung des Bestandes. Somit sind dazu keine Gutachten<br />

erforderlich. Der Baustellenverkehr ist zumutbar und wird 24 Monate lang weitestgehend über<br />

den Trüperweg abgewickelt.<br />

Die Forderungen wurden geprüft und eingearbeitet.<br />

7. Einwand : „Am Rand zum jetzigen Wohngebiet sollen Schank- und Speiseeinrichtungen zugelassen<br />

werden. Die bisherigen Erfahrungen mit gastronomischen Einrichtungen in diesem Gebiet<br />

haben gezeigt, daß erhebliche nächtliche Lärmbelästigungen der Anwohner und der Natur<br />

auftraten.<br />

Forderung : Zulassung von Schank- und Speisewirtschaften nur unter strengen Auflagen.“<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 8/32<br />

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Maßnahmen :<br />

Ergebnis :<br />

Fazit :<br />

1. Begrenzung der Zulässigkeit derartiger Einrichtungen ausschließlich zur Versorgung des<br />

eigenen Gebietes auf das Baufeld „G“ abseits des bestehenden Wohngebietes. Dort soll<br />

möglicherweise ein Anwohnercafe geschaffen werden, von dem keine Belästigungen ausgehen<br />

können.<br />

2. wie unter 5.Einwand ausgeführt<br />

Von dieser Nutzungsmöglichkeit sind die Anwohner des jetzigen Kernbergviertels nicht<br />

betroffen.<br />

Die Forderung wurde eingearbeitet.<br />

Da ein großer Teil der weiter eingegangenen Anregungen der Bürger deckungsgleich war mit den vorgenannten<br />

Forderungen blieb festzustellen, daß die Anregungen und Einwände zu einem erheblichen Teil in den zweiten<br />

Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingearbeitet oder abgeklärt wurden.<br />

Im Zuge der Überarbeitung wurde die Frage, ob sich die Trüperschen Liegenschaften im Innen- oder<br />

Außenbereich befinden, durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht umfassend auf Grundlage der<br />

einschlägigen Rechtsprechung unter Ansetzung objektiver Kriterien überprüft. Er gelangte zu der Auffassung,<br />

daß sich das gesamte Planungsgebiet im Innenbereich gem. § 34 BauGB befindet.<br />

Nach einer Überprüfung durch die zuständigen Fachämter der Stadt <strong>Jena</strong> wurde ein Teil des Planungsgebietes<br />

(ca. 37% des Geltungsbereiches) als Innenbereich festgestellt.<br />

Somit könnte in Teilbereichen des Planungsgebietes nach § 34 BauGB gebaut werden. Eine geordnete<br />

städtebauliche Entwicklung soll gleichwohl durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sichergestellt<br />

werden.<br />

Zur anwohnerschonenden Abwicklung des Baustellenverkehrs ist eine zeitlich begrenzte Nutzung des<br />

Trüperweges in den transportintensivsten Baumonaten als zweite Baustellenzufahrt vorgesehen.<br />

Dieses stellte einen Kompromiß dar zwischen dem Biotopschutz in diesem Bereich und dem Schutz der<br />

Anwohner vor Belästigungen und möglichen Schäden durch Baustellentransporte. Da sich jedoch die<br />

entsprechenden Grundstücke nicht in der Verfügungsgewalt des Vorhabenträgers befinden, konnte dieser<br />

Sachverhalt nicht Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sein, sondern wurde im<br />

Durchführungsvertrag gleichermaßen wie die vorgesehene Ertüchtigung der Kernbergstrasse / Jenertal<br />

geregelt. Seiten des Vorhabenträgers werden für beide Maßnahmen insgesamt 130.000,00 DM bereitgestellt.<br />

I. 4. Änderungen im 3.Entwurf<br />

I. 4. 1 „Masterplan für Teilung und Erschließung“ vom 28.05.2002 / Durchführungsvertrag<br />

In Fortschreibung des Abwägungsbeschlusses des Stadtrates vom 24.10.2001 wurde die Planung angepaßt<br />

und diese im „Masterplan für Teilung und Erschließung“ vom 28.05.2002 dargestellt. Dieser Plan wurde mit den<br />

weiteren Planungsbestandteilen A-3 ( Grünordnung) sowie den Maßnahmeblättern V1 bis V4, M1, S1 bis S4 ,<br />

A1 bis A 15 sowie G1 vom 28.05.2002 Bestandteil des Durchführungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger<br />

und der Stadt <strong>Jena</strong>.<br />

Dieser „Masterplan“ vom 28.05.2002 enthielt in Umsetzung des Abwägungsbeschlusses und der unerheblichen<br />

Anpassung in Teilbereichen im Grundsatz folgende Änderungen :<br />

1. Veränderung der Bebauung westlich der Straße 6 :<br />

Die dort vorgesehenen 4 Mehrfamilienhäuser im Baufeld „K“ mit insgesamt 22 Wohnungen wurden<br />

verändert in 3 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt ebenfalls 22 Wohnungen. Durch eine kompaktere<br />

Gestaltung der Gebäude bei gleicher Gebäudehöhe konnte die Überbauung in diesem Bereich<br />

erheblich verringert werden. Durch größere Freiräume zwischen den Gebäuden war es möglich, die<br />

erforderlichen Fledermausleitlinien zu erweitern.<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 9/32<br />

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2. Veränderung der Bebauung „Am Trüperplatz“ Baufeld „F“ :<br />

Insbesondere in Reaktion auf Anregungen der „Bürgerinitiative Kernberge“ wurde die Gebäudeform im<br />

zentralen Teil des Baugebietes des Trüper-Haupthauses verändert. Waren hier bisher 2<br />

Mehrfamilienhäuser mit gesamt 19 Wohnungen vorgesehen, sollte nunmehr in einem zentralen<br />

Gebäude ähnlich dem Bestandsgebäude eine Zahl von 17 Wohnungen untergebracht werden.<br />

I. 4. 2 3. Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 30.05.2005 / 11.07.05<br />

Im Zeitraum der folgenden 3 Jahre wurden im Gebiet eine Reihe von Gebäuden mit derzeit etwa 1/3 der<br />

vorgesehenen Wohnungen errichtet. Dieses waren insbesondere die zwei „Ypsilonhäuser“ westlich der Straße<br />

6 (Baufeld „K“) , die „Sonnenhofhäuser“ am Anger (Baufeld „D“) sowie eine Reihe von Einfamilienhäusern im<br />

Bereich der Straßen 2 und 3 (Baufelder „A“, „B“ und „C“). Die dort jetzt für den Besucher zu betrachtende<br />

Bebauung reflektiert im Wesentlichen den Inhalt des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und ist damit<br />

Beleg der vorgesehenen geordneten und gestalterisch kontrollierten städtebaulichen Entwicklung.<br />

Die Abwicklung der Baumaßnahmen erfolgte über den Trüperweg. Die Schonung des Wohngebietes<br />

„Kernbergviertel“ führte zu einer weitestgehend konfliktfreien Bauabwicklung.<br />

Parallel zu den Baumaßnahmen erfolgte der Abriß der „Mädchenvilla“, des „Trüper- Haupthauses“(auch<br />

Trüpervilla genannt) und der südlich an die „Turnhalle“ angrenzenden Bebauung sowie einer Vielzahl von<br />

Schuppen, Gartenlauben und sonstigen versiegelten Flächen.<br />

Westlich der Wendestelle der Straße 6 wurde das Fledermaus-Quartier (Dachboden auf Stelzen) aus den alten<br />

Balken der „Mädchenvilla“ errichtet sowie das Fledermausquartier „Maschinenhaus“ hergerichtet und mit einem<br />

neuen Zugang versehen. Das Fledermaus-Quartier (Dachboden auf Stelzen) wurde mittlerweile von den<br />

Fledermäusen besiedelt und angenommen.<br />

In einer schwierigen wirtschaftlichen Gesamtsituation mußten jedoch auch einige Rückschläge verzeichnet<br />

werden.<br />

So war es trotz intensivster Bemühungen unmöglich, für das Bestandsgebäude „Turnhalle“ eine sinnvolle<br />

Nutzung und einen Nutzer zu finden. Eine Sanierung und damit der Erhalt des Gebäudes erscheinen damit in<br />

absehbarer Zeit nicht möglich. Trotz nicht unerheblicher Notmaßnahmen zur Instandhaltung schreitet hier der<br />

Verfall infolge Vandalismus und Witterungseinfluß in einem erschreckenden Maße voran.<br />

Für den Bereich des Trüperplatzes (Baufeld „F“) wurden eine Reihe von unterschiedlichen Entwürfen erstellt<br />

und eine Vermarktung durch den Vorhabenträger in Angriff genommen. Es stellte sich jedoch heraus, daß ein<br />

großes Mehrfamilienhaus mit 17 Wohnungen weitestgehend durch den Wohnungsnutzer nicht angenommen<br />

wird, eine Positionierung am Wohnungsmarkt also nicht möglich war. Hier zeichnete sich dringender<br />

Veränderungsbedarf hinsichtlich kleinteiligerer Einheiten ab.<br />

Die Erschließungsanlagen sind zu einem großen Teil hergestellt. Jedoch mußte nach detaillierter örtlicher<br />

Höhenaufnahme im Bereich östlich des Fledermausquartieres für die Straße 6 / 7 festgestellt werden, daß zur<br />

Schaffung der vorgesehenen Straßentrasse erhebliche Auffüllungen erforderlich wären. Nach Abstimmung mit<br />

den zuständigen Fachämtern wurde, insbesondere aufgrund des Schutzes des Wurzelbereiches der<br />

angrenzenden Bäume, ein veränderten Straßenverlauf als mögliche Variante ins Auge gefaßt.<br />

In Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern der Stadt <strong>Jena</strong> und unter strikter Beachtung der<br />

umweltrelavanten Standorttypiken, insbesondere der Erhaltung der Fledermausleitlinien sowie der FFH-<br />

Verträglichkeit wurde zur Heilung der aufgetretenen Probleme der dritte Entwurf des Vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes erarbeitet.<br />

Diesen charakterisieren folgende Änderungen :<br />

1. Abriß des Turnhallengebäudes, Errichtung eines Neubaus an gleicher Stelle, Schaffung eines<br />

Fledermausdachbodens auf dem Neubau entsprechend dem bestehenden Dachboden aus dem alten<br />

Gebälk der Turnhalle<br />

Eine geeignete und wirtschaftlich darstellbare Nutzung für das ehemalige Turnhallengebäude konnte trotz<br />

intensiver Bemühungen nicht gefunden werden. Damit steht der Vorhabenträger vor der Aufgabe, dort eine<br />

neue Lösungsmöglichkeit zu finden, da das „Turnhallengebäude“ trotz Einschaltung von<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 10/32<br />

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Sicherheitsdiensten einem erheblichen Vandalismus unterliegt und die Witterungseinflüsse trotz<br />

fortlaufender Instandhaltungsmaßnahmen ein Übriges tun. Eine grundhafte Sanierung ist jedoch nur dann<br />

möglich, wenn ein Nutzer für das Gebäude gefunden wird. Trotz Bemühungen über mehrere Jahre konnte<br />

ein solcher Nutzer nicht gefunden werden. Dieses resultiert insbesondere auch daraus, daß an diesem<br />

Standort in der jetzigen wirtschaftlichen Situation wohl nur die Nutzung zu Wohnzwecken verbunden mit<br />

einem Atelier oder Büro in Frage kommt. Und dazu ist das Gebäude aufgrund seiner Raumstruktur äußerst<br />

ungeeignet. Mittlerweile erscheint eine Sanierung auch wirtschaftlich nicht mehr darstellbar, das eigentlich<br />

baulich sehr prägnante Turnhallengebäude ist auf dem besten Wege, eine Bauruine zu werden.<br />

Deshalb wurde im 3. Entwurf ein Vorschlag erarbeitet, am gleichen Standort nach Abriß des Gebäudes<br />

einen Neubau mit 6 Wohnungen in etwa gleicher räumlicher Ausdehnung zu errichten. Dabei wird aus dem<br />

Dachgebälk des Turnhallengebäudes auf dem Dach des Neubaus ein Dachboden für Fledermäuse<br />

errichtet, der dem jetzt bestehenden Dachboden entspricht. Nach den positiven Erfahrungen des<br />

„Dachbodens auf Stelzen“ für Fledermäuse ist zu erwarten, daß dieser Dachboden angenommen wird.<br />

Eine ausführliche fachliche Stellungnahme zu dieser Baumaßnahme wurde mit vorgelegt.<br />

2. Veränderung der Bebauung am „Trüperplatz“ im Bereich des ehemaligen Trüper- Haupthauses (Baufeld<br />

„F“), anstelle des massiven Mehrfamilienhauses mit 17 Wohnungen werden 5 Winkelhäuser mit 7<br />

Wohnungen, 1 Rundhaus mit 4 Wohnungen sowie ein Vierfamilienhaus errichtet<br />

Für den Trüperplatz wurde eine differenzierte, kleinteiligere Bebauung erforderlich. Eine „Wohnmaschine“<br />

mit 17 Wohneinheiten gereiht und gestapelt entsprach nicht den Wohnbedürfnissen und war damit nicht<br />

darstellbar. Eine Verteilung auf individuelle Häuser mit eigenem Charakter und verschiedensten<br />

Grundrissen als Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser war zur Sicherung der weiteren Entwicklung des<br />

Gebietes erforderlich.<br />

Durch die starke Individualisierung der Gebäude bei insgesamt gleichem Grundflächenverbrauch kommt es<br />

zu einer wesentlich stärkeren Anpassung an die standorttypischen Gegebenheiten und insgesamt zu einer<br />

weniger massiven Bebauung. Hinsichtlich der ökologischen Gesamtbilanz, der Fledermausleitlinien und der<br />

gestalterischen Wirkung gegenüber dem Park sind zur Konzeption des 2. Entwurfes im Wesentlichen nur<br />

Verbesserungen zu erkennen.<br />

3. Veränderung der Straßenführung Straße 6 / 7 im Bereich südöstlich des Fledermaus- Quartieres<br />

(Dachboden auf Stelzen), Errichtung eines „Eckhauses“<br />

Zur Reduzierung der notwendigen Aufschüttungen und dem damit verbundenen Eingriff in den Wurzelraum<br />

der angrenzenden Bäume wurde der Trassenverlauf der Strasse 6 / 7 verändert. In diesem Zusammenhang<br />

wurde ein Ausbau der Straße 8 in Verbindung mit der Errichtung der Staffelhäuser unnötig und wird<br />

nunmehr nur noch als Weg ausgebildet. Hier reduziert sich die Versiegelung durch Erschließungsanlagen.<br />

Durch die veränderte Straßenführung wird es möglich, südwestlich der Kreuzung Straße 6 , Straße 7 und<br />

Fußweg eine 3-Familienhaus zu errichten, welches der Straßenanordnung folgt und dementsprechend als<br />

„Eckhaus“ benannt ist.<br />

4. Individualisierung der Bebauung an Straße 7 ( ehem. Bereich der „Winkelhäuser“)<br />

Um die Anordnung von gleichartigen Gebäuden zu reduzieren, wurden durch den Vorhabensträger weitere<br />

Gebäudeformen im Bereich der Straße 7 entwickelt, die zu einer weiteren Vielfalt der Wohnvarianten führen<br />

können.<br />

Die dort neu anzuordnenden Gebäude „Terrassenhaus“ sowie „Turmhaus“ sind in der Gebäudehöhe<br />

ähnlich den Winkelhäusern, in der neu entwickelten Form als „Haus <strong>Jena</strong> Blick“ bezeichnet, begrenzt, so<br />

daß insbesondere das Landschaftsbild gewahrt bleibt.<br />

5. Weitere Detailveränderungen ohne Auswirkungen auf das Gesamtkonzept<br />

Im Zuge der Fortschreibung der Entwurfsplanung, individuellen Ansprüchen an Grundstückgrößen sowie<br />

der Verringerung des Eingriffes in den Naturraum haben sich noch folgende Veränderungen ergeben :<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 11/32<br />

STAHR -Architekten & Ingenieure Weimar 11.07.2005


a. nordöstlich ehemalige Straße 8, jetzt Fußweg :<br />

Fortentwicklung der ehemaligen Terrassenhäuser zum Staffelhaus bei weitestgehender Beibehaltung<br />

der Baugrenzen, Vergrößerung des Abstandes zur besonders schützenswerten Winterlinde 308<br />

b. südwestlich ehemalige Straße 8, jetzt Fußweg :<br />

Verringerung der bebauten Fläche der bisherigen „Sonnenhofhäuser“ mit jeweils individueller Garage<br />

durch Anordnung von 5 Reihenhäusern mit zentralen Stellflächen ermöglicht die Schonung des<br />

Baumbestandes 138 – 141 sowie die Anordnung eines individuellen Einfamilienhauses westlich Straße<br />

1<br />

c. Bereich Straße 3<br />

Südwestlich der Straße 3 wird ein zusätzliches Einfamilienhaus eingeordnet. Dieses wird aufgrund der<br />

tatsächlichen Grundstücksteilung zur Sicherung wirtschaftlichen Bauens erforderlich.<br />

Anstelle eines Einfamilienhauses im Kreuzungsbereich Straße 1/2/3 wird ein 3-Familienhaus in den<br />

Abmessungen des bisher vorgesehenen Einfamilienhauses eingeordnet. Dieses ist insbesondere<br />

aufgrund der erheblichen Grundstücksgröße zur dauerhaften Sicherung des Baumbestandes auf<br />

diesem Grundstück erforderlich.<br />

6. Verringerung der Überbauung hinsichtlich der GFZ und GRZ<br />

Nachdem durch die katasteramtliche Vermessung des gesamten Gebietes im Zuge des Baugeschehens im<br />

Detail gesicherte Grundstücksgrößen bestehen, wurden sämtliche Angaben zu GFZ und GRZ in der<br />

Nutzungsschablone mit den tatsächlich erforderlichen Absichten zur Bebauung sowie in den geänderten<br />

Bereichen überprüft. Dabei ergab sich in vielen Baufeldern eine erhebliche Reduzierung der möglichen<br />

Überbauung.<br />

7. Anpassung an die neue Thüringer Bauordnung<br />

Während noch in der Fassung des Planes vom 30.05.05 davon ausgegangen wurde, sämtliche Regelungen<br />

der neuen Thüringer Bauordnung vom 16.03.2004 auf das Planungsgebiet anzuwenden, wurde im<br />

Nachgang festgestellt, daß insbesondere die Anpassung der Geschoßzahl im Planeintrag nicht erforderlich<br />

ist. In § 85 Abs. 2 ThürBO ist bestimmt, daß die vorherige Regelung zu Vollgeschossen beibehalten wird,<br />

solange §20 Abs. 1 BauNVO zur Begriffsbestimmung des Vollgeschosses auf Landesrecht verweist. Eine<br />

diesbezügliche Änderung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist derzeit nicht absehbar.<br />

Damit wird das Dachgeschoß fast aller geplanten Häuser wie bisher auch kein Vollgeschoß und findet<br />

dementsprechend keine Berücksichtigung bei der Festsetzung der Anzahl der Vollgeschosse. Demzufolge<br />

können die entsprechenden Festsetzungen des 2. Planentwurfes auch im 3. Planentwurf weitgehend<br />

weitgehend beibehalten.<br />

Aufgrund von Veränderungen der Inhalte einiger Paragraphen und vielfach der Neuordnung der Gliederung<br />

wurden in den textlichen Festsetzungen eine Vielzahl von Bezügen auf Regelungen der Thüringer<br />

Bauordnung dem neuen Stand angepaßt. Dieses betrifft insbesondere den Abschnitt<br />

„Bauordnungsrechtliche Festsetzungen“.<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite <strong>12</strong>/32<br />

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II<br />

Plangebiet<br />

II. 1.<br />

Einordnung in übergeordnete Planungen und Gesetze<br />

II. 1.1. Regionale Raumordnung<br />

Das Vorhaben steht in Übereinstimmung mit den raumordnerischen Erfordernissen gemäß Regionalen<br />

Raumordnungsplan Ostthüringen vom 06.08.1999.<br />

II. 1.2. Entwurf zum Flächennutzungsplan<br />

Im Geltungsbereich des 3. Entwurfes des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „<strong>Sophienhöhe</strong>“ läßt der 2.<br />

Entwurf vom März 2001 zum Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Jena</strong> die Aussage zu, daß unter Berücksichtigung<br />

des Parks eine Grünzone südwestlich der Kernbergstraße in den offenen Landschaftsraum führt und die<br />

vormals Wohnzwecken dienenden Internatsgebäude der Trüperschen Liegenschaften unter Einbeziehung der<br />

angrenzenden privaten Grünbereiche einer Wohnbebauung zugeführt werden können. Hier sind auch in der<br />

aktuellen Fassung des Entwurfes zum Flächennutzungsplan von 03/2005 keine anderen Darstellungen zu<br />

erkennen. Insofern steht der 3. Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Einvernehmen mit dem<br />

aktuellen Entwurf zum Flächennutzungsplan, auch wenn eine grundstücksgetreue Abgrenzung im<br />

Flächennutzungsplan nicht erfolgt ist.<br />

Die Darstellungen im Flächennutzungsplan werden in § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB geregelt und haben sich auf die<br />

Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung zu beschränken. Bereichs- und Entwicklungscharakterisierung,<br />

nicht jedoch exakte Grenzziehung ist Aufgabe des Flächennutzungsplanes.<br />

II. 1.3. Kommunale Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Im Zusammenhang mit einer möglichen baulichen Nutzung von Teilflächen der ehemaligen Trüperschen<br />

Liegenschaften wurde nach dem damaligen Kenntnisstand über das Gebiet im Umwelt- und Naturschutzamt<br />

(SB Umweltplanung/ Komm.UVP) eine kommunale Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt. (siehe dazu auch<br />

Pkt. V.10 )<br />

Diese Vorprüfung beurteilte Wert und Empfindlichkeit der Schutzgüter, definierte besonders schutzwürdige<br />

Bereiche und gab Planungsempfehlungen. Als Quellen für die Prüfung wurden der Entwurf des<br />

Flächennutzungsplans, der Landschaftsplan der Stadt <strong>Jena</strong> und verschiedene Fachkarten verwendet.<br />

Die Prüfung schloß bezüglich des Bauvorhabens an der <strong>Sophienhöhe</strong> mit folgenden Zielen und Vorgaben aus<br />

umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht :<br />

Freihalten der Flächen des Landschaftsschutzgebietes „Mittleres Saaletal“ und des<br />

Naturschutzgroßprojektes von jeglicher Bebauung und Nutzungsänderung<br />

Schutz und Pflege aller § 18 Biotope<br />

Erhalt der Erholungsfunktion<br />

öffentliche Nutzung des Parks an den Trüperschen Liegenschaften sollte angestrebt werden<br />

Anwendung passiver Lärmschutzmaßnahmen<br />

„bei einer lockeren Bebauung der Flächen der Trüperschen Liegenschaften und den südlich<br />

anschließenden Gärten, der Gärtnerei und den Gärten an der Wöllnitzer Straße bestehen aus<br />

naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken“<br />

„kleinteilige Bebauung auf den Wochenendgrundstücken (Flurstück 263) möglich“<br />

Fazit der Vorprüfung ist, dass unter Beachtung der Ziele und Vorgaben einer Bebauung nichts entgegensteht.<br />

Da sich die Umweltverträglichkeitsprüfung ausdrücklich auf die Flächennutzungs- und Landschaftsplanung<br />

bezieht und ihre Aussagen flurstücksbezogen, das heißt in einem wesentlich genaueren Maßstab getroffen<br />

werden, ist davon auszugehen, das bei Befolgung und Konkretisierung der Ziele und Vorgaben im Rahmen der<br />

verbindlichen Bauleitplanung keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 vorliegt bzw.<br />

öffentliche Belange nicht entgegenstehen.<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 13/32<br />

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II. 1.4. Naturschutzgroßprojekt / FFH-Gebiet<br />

An der westlichen Geltungsbereichsgrenze des ersten Geltungsbereiches grenzt auf einer Länge von 200 m<br />

unmittelbar das Kerngebiet 6 des Naturschutzgroßprojektes „Orchideenregion <strong>Jena</strong>- Muschelkalkhänge im<br />

Mittleren Saaletal “ an.<br />

Die Ausweisung dieser Flächen als Naturschutzgebiete nach § <strong>12</strong> des Thüringer Naturschutzgesetzes<br />

(ThürNatG) war zu Planungsbeginn geplant.<br />

Die Thüringer Verordnung über das NSG „Kernberge und Wöllmisse bei <strong>Jena</strong>“ vom <strong>12</strong>.10.2004 ist seit dem<br />

16.11.2004 in Kraft. Ebenso befindet sich angrenzend das FFH-Gebiet <strong>12</strong>8 (5035-304) „Kernberge-Wöllmisse“.<br />

Der genaue Verlauf der Außengrenzen dieser Gebiete wurden im Zuge des 3.Entwurfes entsprechend den<br />

nunmehr vorliegenden digitalen Unterlagen konkretisiert.<br />

II. 1.5. Landschaftsschutzgebiet<br />

An der Südostseite des Flurstücks 656/1 (jetzt 16/18) sowie am Flurstück 16/2 (jetzt 16/29) ist die Grenze des<br />

Landschaftsschutzgebietes „Mittleres Saaletal zwischen Göschwitz und Camburg“ im Prinzip identisch mit der<br />

Geltungsbereichsgrenze. In den übrigen Bereichen östlich der <strong>Sophienhöhe</strong> verläuft diese Schutzgebietsgrenze<br />

in geringer Entfernung zum Vorhabensgebiet.<br />

Der genaue Verlauf der Außengrenze dieses Gebietes wurde im Zuge des 3.Entwurfes entsprechend den<br />

nunmehr vorliegenden digitalen Unterlagen konkretisiert.<br />

II. 1.6. Besonders geschützte Biotope / Geschützte Landschaftsbestandteile<br />

Bei dem Trockengebüsch im Flurstück 656/1 (jetzt 16/18), dem Hohlweg im Flurstück 21/1 (jetzt 17/17+17/16)<br />

und dem Schatthangwald im Flurstück 19/2 (jetzt 19/3) handelt es sich nach § 18 des Thüringer<br />

Naturschutzgesetzes um besonders geschützte Biotope.<br />

Alle weiteren § 18 Biotope und geschützte Landschaftsbestandteile liegen außerhalb des Geltungsbereiches<br />

wie folgt :<br />

Die Umgebung der Teufelslöcher mit Felsformationen, zwei Höhlen und Quellaustritten nordwestlich der<br />

<strong>Sophienhöhe</strong> stehen als Flächennaturdenkmal (FND) unter Schutz.<br />

100 Meter südlich der Teufelslöcher befindet sich ca. 20m östlich der Wöllnitzer Straße eine weitere kleine<br />

Höhle mit einem Quellaustritt (§18-Biotop). In den Flurstücken 16/2 (jetzt 16/3) und 263/1 (jetzt<br />

16/<strong>12</strong>,16/14,16/15,16/10,16/24,16/25,16/9) grenzen geschützte Trockengebüsche an den Geltungsbereich des<br />

Bauvorhabens an.<br />

Südöstlich des Gebietes befinden sich wertvolle Halbtrockenrasen.<br />

Nördlich und südlich des Untersuchungsraumes bestehen großflächige Streuobstbestände.<br />

Im Osten erstrecken sich entlang der Wöllnitzer Straße Schatthangwälder in Verbindung mit Felsformationen.<br />

Die Schatthangwälder begleiten auch den Trüperweg zu beiden Seiten.<br />

II. 1.7 Zweiter und dritter Geltungsbereich<br />

Der zweite Geltungsbereich liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet „Mittleres Saaletal zwischen Göschwitz<br />

und Camburg“. Im Westen befindet sich auf dem angrenzenden Flurstück 161/1 eine nach ThürNatG unter<br />

Schutz stehende Staudenflur trockenwarmer Standorte (§18 Biotop). Auf der östlichen Teilfläche des<br />

Flurstückes 161/2 befindet sich Halbtrockenrasen mit teilweisem Strauchbestand ab Änderung der<br />

Nutzungsgrenze.<br />

Der dritte Geltungsbereich liegt vollständig im Naturschutzgebiet „Windknollen“ sowie im FFH-Gebiet <strong>12</strong>4<br />

(5035-302) „Isserstedter Holz-Mühltal-Windknollen“, in dem Kerngebiet des Naturschutzgroßprojektes und im<br />

Landschaftsschutzgebiet „Mittleres Saaletal zwischen Göschwitz und Camburg“.<br />

II. 1.8 Vierter Geltungsbereich<br />

Der 4. Geltungsbereich dient der Realisierung von zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen, die sich im Zuge der<br />

Bilanzierung des 3. Entwurfes erforderlich machen. Die Maßnahme grenzt unmittelbar an das<br />

Flächennaturdenkmal (FND) „In den Quellen“ bei Leutra an.<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 14/32<br />

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II. 2.<br />

Topografie<br />

Das Gelände fällt von den Kernbergen nach Westen, teilweise Nordwesten stark ab. Der Höhenunterschied<br />

beträgt im Bebauungsgebiet bis zu 50 Meter und verläuft in etwa zwischen 170 m ü.NN bis 220 m ü.NN.<br />

Im Gelände befinden sich einige, teilweise aufgeschüttete Plateaus, die jetzt schon bebaut sind und sich für<br />

kompakte Bebauung - auch für die Tiefgaragen – eignen. Die Plateaus werden voneinander durch einige<br />

stärkere Böschungen getrennt, die begrünt sind.<br />

Diese Topographische Lage schafft gute Besonnung und weite Ausblicke nach Westen und Norden über <strong>Jena</strong>.<br />

Im Süden und Osten schließen sich die Wandergebiete der Kernberge an.<br />

II. 3.<br />

Baugrund<br />

Der Baugrund wurde hinsichtlich seiner grundsätzlichen Eignung untersucht ( Gutachten der GLU <strong>Jena</strong> vom<br />

02.02.00,Baugrunduntersuchung nach DIN 4020 ).<br />

Im Bereich der <strong>Sophienhöhe</strong> stehen nahe der Tagesoberfläche Gesteine der Pelitröt-Folge an. Es handelt sich<br />

um eine Serie grauer und grünlichgrauer, mergeliger Tonsteine mit Einschaltungen von Feinsandsteinen. Die<br />

Mächtigkeit der Sedimentgesteine („Grauer Röt“) beträgt etwa 25m. Sie wurden unter geringmächtigen<br />

Hangschutt- bzw. Bodenbildungen angetroffen. Wie im Verbreitungsgebiet der „fossilfreien Gipse“ des Röt<br />

häufig zu beobachten, wird der Übergang zur Saaleaue westlich der <strong>Sophienhöhe</strong> durch eine markante<br />

Felsstufe gebildet. Die Steilkante, geschaffen durch die Seitenerosion der Saale, erreicht 16-18 m Höhe und<br />

umfaßt somit die gesamte Mächtigkeit der Salinarröt-Folge.Nach dem Liegenden folgt der Mittlere<br />

Buntsandstein.<br />

Im Untersuchungsgebiet und dessen unmittelbarer Nachbarschaft sind bisher keine Erdfallerscheinungen<br />

verbürgt. Grund- und Schichtenwasser wurde nicht angetroffen.<br />

Grundsätzlich bestehen keinerlei Hinderungsgründe für die vorgesehene Wohnbebauung. Eine Versickerung<br />

von Niederschlagswasser ist nicht möglich, da sich das Bebauungsgebiet im Bereich auslaugungsgefährdeter<br />

Gesteine im Untergrund (fossilfreie Gipse des Salinarrötes) befindet.<br />

Die bestehenden Bauten sind normal gegründet und nach äußerem Anschein völlig frei von Setzungsrissen , so<br />

daß an den einzelnen Standorten von normal tragfähigem Baugrund auszugehen ist.<br />

II. 4.<br />

Altlasten<br />

Durch die bisherige Nutzung bedingt kann davon ausgegangen werden, daß keine spezielle Beseitigung von<br />

Altlasten erforderlich wird.<br />

II. 5.<br />

Leitungsbestand<br />

Das Trüpersche Anwesen ist im Rahmen seiner bisherigen Nutzung technisch voll erschlossen.<br />

Dieses betrifft die Versorgung mit Wasser, Gas, Elektroenergie, Fernmeldetechnik und Feuerlöschwasser. Die<br />

Anlagen zur Abwasserbeseitigung sind vorhanden. Alle Leitungen sind durch die Vermessung erfaßt.<br />

Trinkwasser kann derzeit ausreichend für dreißig bis vierzig Wohneinheiten bereitgestellt werden. Seitens der<br />

Stadtwerke wird durch Veränderungsmaßnahmen im Netz sichergestellt, daß sowohl die geplante Anzahl an<br />

Wohneinheiten versorgt werden kann als auch die notwendige Löschwassermenge bereitgestellt wird.<br />

Die Versorgung mit Löschwasser erfolgt derzeit durch einen Löschwasserspeicher mit etwa 100cbm.<br />

Die Gasversorgung steht als Erdgasleitung im Gebiet für die vorhandenen Heizungsanlagen zur Verfügung.<br />

Am Baufeld K ist eine Trafostation in der erforderlichen Leistungsstärke vorhanden.<br />

Das Abwasser wird in die Kanäle Kernbergstraße und Trüperweg abgeführt. Die Abwasserbeseitigung ist damit<br />

gesichert.<br />

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II. 6.<br />

Umliegende Nutzungen<br />

Das geplante Wohngebiet ordnet sich in die umliegenden Nutzungen sinnvoll ein. Im Norden grenzt ein<br />

Wohngebiet, im Süden Landschaft bzw. Wochenendgrundstücke und im Westen nach einem Grüngürtel ein<br />

Mischgebiet (Bereich Sportgymnasium) an.<br />

Gegenseitige Störungen aus der Wohnnutzung sind nicht zu erwarten.<br />

III<br />

Bauliche Nutzung<br />

III. 0.<br />

Städtebauliche Ordnung<br />

Grundsatz der Planung war die Beibehaltung der prinzipiellen Gliederung des Planungsgebietes wie zu Beginn<br />

der Planung vorhanden.<br />

Im Bereich des Parkes befinden sich dichtere Nutzungsformen mit stärkerer Versiegelung und höherer<br />

Geschossigkeit. ( zu Planungsbeginn : Hauptgebäude, Mädchenvilla, Gehöft, Turnhalle, „Häuser II und III“ –<br />

zukünftig : Trüperplatzbebauung, Terrassenhäuser, Würfelhäuser ). Der Park wird von der Bebauung<br />

freigehalten.<br />

In den Randbereichen und dem Übergang zur freien Landschaft sind kleinere Baukörper mit einer weniger<br />

dichten Nutzung vorhanden und sollen in Form der Einfamilienhäuser auch beibehalten werden. (zu<br />

Planungsbeginn: Wochenendhäuser, Gärtnerei, Mehrfamilienhäuser, Gartenlauben – zukünftig :<br />

Einfamilienhäuser )<br />

Dementsprechend wurde das Planungsgebiet in verschiedene Baufelder gegliedert, in denen jeweils nur<br />

bestimmte Bauweisen zulässig sind. Insbesondere am Anger ( Baufeld D) als städtebaulichem Mittelpunkt des<br />

zukünftigen Wohngebietes und den Winkelhäusern (Baufeld E) als äußerer Randschale mit starker Fernwirkung<br />

ins Saaletal bei gleichzeitiger Belastung durch Verkehrslärm werden detaillierte Festlegungen getroffen, die<br />

eine einheitliche Gestaltung sicherstellen soll. Dieses begründet sich mit der entsprechenden städtebaulichen<br />

Bedeutung dieser Flächen.<br />

Weitere genauere Vorgaben sind für die Baufelder H und L vorgesehen, um die Einfügung in die Hangmulde<br />

und die schrittweise Höhenstaffelung entsprechend dem Hang sicherzustellen.<br />

III. 1.<br />

Art der baulichen Nutzung<br />

Die Zulässigkeit von Nutzungen wird im allgemeinen auf Wohngebäude und Kinderspielplätze beschränkt.<br />

Dieses begründet sich aus der vorgefundenen Eigenheit des angrenzenden Kernbergviertels und soll zudem<br />

nichtstörende Nutzungen, insbesondere im Bereich der Einfamilienhäuser sicherstellen.<br />

Nachdem ein Erhalt der „Turnhalle“ im Baufeld G nicht mehr möglich erscheint, ist auch die Sicherung<br />

alternativer Nutzungen zur Wohnnutzung nicht mehr notwendig. Damit beschränkt sich das gesamte Gebiet auf<br />

eine Wohnnutzung. Dieses wird dem „Wohnfrieden“ im hohen Maße zuträglich sein. Da eine Nutzung an<br />

diesem Standort eine Anordnung von nur 2 Wohnungen geradezu verbietet, werden hier 6 Wohnungen<br />

angeordnet.<br />

Zur Sicherung der Typik eines zwar lebendigen, jedoch nicht mit störenden Nutzungen belasteten<br />

Wohngebietes sollen Nutzungen wie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende<br />

Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe oder Tankstellen nicht möglich sein.<br />

Im gesamten Gebiet werden Wirkungsstätten für freie Berufe zugelassen.<br />

Das Vorhaben besteht aus 38 Einfamilienhäusern in Form von Einzelhäusern, Sonnenhofhäusern,<br />

Winkelhäusern sowie gestaffelten Reihenhäusern und Terrassenhäusern. Diese Formen wurden entsprechend<br />

den Erfordernissen des Städtebaus, der Höheneinordnung und der Zuordnung zur Stadtrodaer Strasse<br />

entwickelt und sollen die einzelnen Baugebiete prägen. In <strong>12</strong> Mehrfamilienhäusern entstehen weitere 60<br />

Wohnungen.<br />

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III. 2.<br />

Maß der baulichen Nutzung<br />

Entsprechend dem städtebaulichen Grundkonzept wird in den äußeren Baufeldern eine geringere Überbauung<br />

durch Festsetzung von GFZ und GRZ festgelegt als in den zentralen Baufeldern. Diese Festlegung nimmt<br />

Rücksicht auf den Übergang zur freien Landschaft und zum FFH- Gebiet.<br />

Gleiche Grundsätze ergeben sich für die Festlegung der Zahl der Vollgeschosse. Aufgrund der hängigen<br />

Gesamtsituation ist es entsprechend ThürBO möglich, daß das Kellergeschoß talseitig frei sichtbar ist,<br />

bergseitig jedoch voll überdeckt wird. Die Ausbildung eines Dachgeschosses wird in den allermeisten Fällen<br />

nicht dazu führen, daß dieses Dachgeschoß als Vollgeschoß anzurechnen ist. Hier wird ein Rückgriff auf<br />

ThürBO §85 (2) vorgenommen, nach dem der vorherige Stand solange gilt wie in der BauNVO zur<br />

Begriffsbestimmung des Vollgeschosses auf Landesrecht verwiesen wird. Demnach ist das Dachgeschoß nur<br />

dann ein Vollgeschoß, wenn es über mindestens zwei Drittel seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,30m<br />

hat.<br />

Aufgrund der bewegten Geländesituation ist das sinnvolle Bauen mit dem Hang ein Ziel der Festsetzungen.<br />

Dazu dient auch die Definition maximaler Gebäudehöhen ( HOK ) für jedes Baufeld. Weiterhin soll dadurch eine<br />

gesteuerte Höhenentwicklung im Gebiet im Interesse der jeweiligen bergseitigen Nachbarn und eines<br />

gleichmäßigen Straßenbildes gesichert sowie eine Beeinträchtigung des Ortsbildes und des Landschaftsraumes<br />

durch zu große Gebäudehöhen ausgeschlossen werden.<br />

III. 3.<br />

Bauweise<br />

Die Festsetzung offener Bauweise in den Formen von Einzelhäusern sowie teilweise Hausgruppen für alle<br />

Baufelder außer D ,E ,H und L dient der Gestaltung eines aufgelockerten Ortsbildes am Rand zur Landschaft<br />

und entspricht dem vorgefundenen Umfeld.<br />

Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung ist es im Baufeld D und H erforderlich, eine abweichende Bauweise<br />

zu definieren, die mit ihrer geschlossenen Gestaltform aus Wohn- und Nebengebäude ähnlich gewachsenen<br />

Dorfangern einen baulichen Rahmen zu den Alleebäumen des Angers und der gesamten Platzsituation bildet.<br />

Für das Baufeld E wurde die Gebäudeform des Winkelhauses entwickelt, die sowohl den Schutz vor<br />

Verkehrsgeräuschen von der Stadtrodaer Strasse als auch die Ausrichtung der Wohnfunktionen zur Südseite<br />

bei gleichzeitig sparsamem Flächenverbrauch sicherstellt.<br />

Im Baufeld L soll durch die jeweilige Grenzbebauung und die Verbindung mit Nebenanlagen eine sinnvolle<br />

Höhenstaffelung der Gebäude sowie die Möglichkeit einer flächensparenden Bauform geschaffen werden. Die<br />

Festsetzung der geschlossenen Bauweise im Baufeld L soll die Ausbildung eines einheitlichen Straßenbildes<br />

sowie eine effektive Flächenausnutzung sicherstellen.<br />

Die Festsetzung von Grenzbebauung in den Baufeldern D,E,H und L entspricht der Notwendigkeit, daß<br />

aufgrund der im Sinne geringer Neuversiegelung und der Hangsituation minimierten Erschließungsanlagen<br />

relative schmale aber tiefe Grundstücke entstehen, die sinnvoll auszunutzen sind. Durch die Festsetzung<br />

angepaßter typischer Hausformen soll die städtebauliche Ordnung gewahrt und ein einheitliches Ortsbild erzielt<br />

werden. Zudem ist so im Regelfall eine Orientierung der Freiflächennutzung zur Südseite möglich.<br />

III. 4.<br />

Überbaubare Grundstücksfläche<br />

Die Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche erfolgt im Regelfall durch Baugrenzen. Die Anordnung<br />

der Gebäude orientiert sich in den zentralen Bereichen an den dort abzureißenden Gebäuden und entwickelt<br />

sich in den äußeren Bereichen entlang der Erschließungsstraßen, die teilweise den vorhandenen Straßen<br />

folgen bzw. sich sinnvoll entlang der Höhenlinien entwickeln. Entlang der Straßen sind die Baufelder<br />

überwiegend straßenbegleitend angeordnet, um kurze Erschließungswege zu sichern und Wohnruhe in den<br />

rückwärtigen Wohngärten zu sichern.<br />

Entlang der Straßenzüge der Baufelder A,B und C sowie H und L sind teilweise Baulinien festgesetzt, die ein<br />

ruhiges Straßenbild hinsichtlich der vorderen Gebäudekante als auch der Höhelage der Gebäude bezüglich des<br />

Straßenniveaus sichern sollen.<br />

Zulässige Abweichungen von den Baulinien und Baugrenzen orientieren sich an den Festlegungen gem. § 6<br />

Abs. 6 ThürBO. ( Erker, Balkone... )<br />

Um die Realisierung individueller Sonderwünsche bei bestimmten gehobenen Wohnnutzungen Rechnung zu<br />

tragen ( z.B. Einfamilienhaus mit Schwimmbad ) bei gleichzeitiger Wahrung eines geordneten Ortsbildes , ist die<br />

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Überschreitung rückwärtiger Baugrenzen durch vollständig unter der natürlichen Geländeoberfläche liegenden<br />

Unterbauungen bis 5m zulässig.<br />

III. 5.<br />

Flächen für Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze<br />

Grundsätzlich sollten Nebenanlagen innerhalb der Baufelder bzw. der dafür ausgewiesenen Flächen errichtet<br />

werden. Dieses dient der Vermeidung der Beeinträchtigung des Ortsbildes.<br />

Jedoch wird aufgrund der relativ großen Grundstücke eine Errichtung von Nebenanlagen erlaubt, da diese<br />

ohnehin nicht genehmigungspflichtig sind und somit eine praxisrelevante Überprüfung der Beschränkung<br />

derartiger Nebenanlagen schwerfällt. Jedoch soll mit der Einschränkung, daß derartige Anlagen im Bereich<br />

zwischen Gebäude und Straße nur bis 0,5m Höhe zulässig sind, die Beeinträchtigung des öffentlichen Raumes<br />

gerade in den Bereichen weniger dichter Bebauung vermindert werden.<br />

Die zu errichtenden Garagen sind in den Baufeldern bzw. den dafür festgesetzten Flächen zulässig. Die<br />

Einhaltung dieser Festsetzung wird mit dem Verzicht auf die Anrechnung auf Geschoßfläche und Baumasse<br />

honoriert. Der bewegten Geländeoberfläche Rechnung tragend, ist eine Verschiebung in der Tiefe bis zu 5m<br />

zulässig, um eine sinnvolle Höheneinordnung zu ermöglichen und insbesondere auch die Möglichkeit bei den<br />

bergaufwärts stehenden Gebäuden zu schaffen, die Garage vollständig mit Erde zu überdecken.<br />

Da die individuellsten Gestaltvorstellungen in den Einfamilienhausbereichen der Baufelder A, B und C<br />

bestehen, soll durch die Möglichkeit der Errichtung von Garagen und Carports auch außerhalb der<br />

ausgewiesenen Bereiche in den Baufeldern A, B und C sichergestellt werden, daß eine funktionelle Gliederung<br />

entstehen kann. Diese Ausnahme wird begrenzt auf die Zahl der notwendigen Stellplätze und das Privileg zur<br />

Nichtanrechnung entfällt. Auch sind dann keine weiteren Garagen oder Carports möglich. Dieses dient auf der<br />

einen Seite der Realisierung von Gebäudeentwürfen mit einer Teilintegration der Garagen in den<br />

Gesamtentwurf, z.B. als Terrassen, soll jedoch durch die Begrenzung auf die notwendigen Stellplätze und den<br />

Zwang zur Anrechnung einen wohlüberlegten Einsatz derartiger Garagenanordnungen bewirken.<br />

Gleichzeitig sollen vor den Gebäuden keine Garagen entstehen, damit die erlebbaren Straßenräume durch die<br />

Hauptbaukörper geprägt werden und nicht durch Garagen.<br />

Im Baufeld „L“ werden die Garagen (Ga-ü) mit einer Erdüberdeckung (ca. 30cm) ausgebildet. Dabei sollen die<br />

Garagen ebenerdig von der Erschließungsstraße anfahrbar sein, während das Hauptgebäude aufgrund der<br />

Hanglage ein Geschoß höher sitzt und sich damit der sich aus dem Erdgeschoß ebenerdig anschließende<br />

Garten auf der Südseite auf dem Dach der Garage befindet.<br />

Die Einrichtung von Stellplätzen und deren Zufahrten ist allgemein zulässig, weil dieses dem Ortsbild nicht<br />

abträglich ist und in der Praxis schwer überprüft werden kann.( Steht das Auto im Garten oder auf dem<br />

Stellplatz?!)<br />

Im Ausnahmefall sind Tiefgaragen auch außerhalb der festgesetzten Flächen zulässig, weil durch die Lage<br />

unterhalb der natürlichen Geländeoberfläche keine Beeinträchtigung des Ortsbildes entsteht. Die Einfahrten<br />

haben dabei an den gekennzeichneten Stellen zu verbleiben, um Beeinträchtigungen der Anwohner durch den<br />

Zu- und Abfahrtsverkehr zu vermeiden.<br />

Mit der Ausbildung in wasserdurchlässiger Bauweise von Zufahrten, Höfen, nicht straßenbegleitenden<br />

Gehwegen und Stellplätzen wird der Eingriff in die Schutzgüter Boden, Grundwasser, Lokalklima und<br />

Siedlungsbild minimiert.<br />

Die Anlage eines eigenen Fußwegesystems abseits der Straßen sorgt für eine bessere Erschließung des<br />

Gebietes für Fußgänger. Das Baugebiet wird über die Nutzung bzw. Instandsetzung vorhandener sowie die<br />

Anlage einiger neuer Wegestücke zwischen Trüperweg und Planstraße 1 besser in Ost-West-Richtung<br />

erschlossen.<br />

Neue Wegeverbindungen in die östlich an das Plangebiet angrenzenden Schutzgebiete entstehen nicht, um<br />

keine zusätzlichen Personenströme in diese Gebiete zu lenken.<br />

Außerhalb der Baugrundstücke sind Stellplätze nur in den als Parkplatz gekennzeichneten Flächen zulässig,<br />

um die festsetzungswidrige Nutzung von Grünflächen und „wildes Parken“ zu vermeiden.<br />

III. 6.<br />

Höchstzulässige Zahl von Wohnungen<br />

Eine sehr restriktive Festsetzung zur insgesamt zulässigen Zahl an Wohnungen ist aus Gründen der<br />

städtebaulichen Erschließung an die Straßen des angrenzenden Wohngebietes und die Schutzgebiete für Flora<br />

und Fauna erforderlich. Trotz vorliegender sozialer Begründung für die Ausweisung von Einliegerwohnungen<br />

wird dieses untersagt, um insbesondere für die Anwohner des Kernbergviertels eine verläßliche Planungsgröße<br />

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und damit eine verbindliche Einschätzung der Zahl der im neuen Wohngebiet lebenden Personen zu geben.<br />

Durch die veränderte Erfordernisse des 3.Entwurfes erhöhte sich die Zahl der zulässigen Wohnungen von 89<br />

WE auf 98 WE.<br />

Zum einen kommt es durch die nunmehr veränderte bauliche Nutzung des Bereiches Turnhalle zu einer<br />

Erhöhung der Wohnungszahl von 2 WE auf 6 WE. Dabei ist jedoch insbesondere auch zu beachten, daß im<br />

Rahmen des 2. Entwurfes für das Turnhallengebäude eine Nutzung als der Versorgung des Gebiets dienenden<br />

Läden, Schank- und Speisewirtschaften oder für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche<br />

Zwecke vorgesehen war. Der notwendig gewordene Rückbau und damit der Verlust der bestehenden<br />

Raumstruktur macht jedoch eine Weiterverfolgung dieses Zieles unsinnig. Es werden Wohnungen eingeordnet.<br />

Da eine wesentliche Argumentation für die Limitierung der Anzahl der Wohnungen jedoch in der<br />

Zufahrtssituation über die Straßen des bestehenden Kernbergviertels besteht, kann der Entfall einer möglichen<br />

gastronomischen oder sozialen Einrichtung (die ggf. bestimmten Besucherverkehr angezogen hätte) mit einer<br />

Erhöhung um 4 Wohnungen als vertretbar angesehen werden.<br />

Weiterhin kommt es durch die Notwendigkeit der Anordnung differenzierter Mehrfamilienhäuser im Bereich der<br />

ehemaligen Winkelhäuser dazu, daß hier zusätzliche Wohneinheiten entstehen können. Da sich jedoch die<br />

Darstellung einer größeren Anzahl gleicher Häuser (Winkelhäuser) als nicht marktgerecht herausstellte, ist die<br />

Anordnung von 2 kleinen Mehrfamilienhäusern in diesem Bereich alternativlos. Auch ist dabei zu beachten, daß<br />

im Regelfall und auch den Richtzahlen für den Stellplatzbedarf entsprechend das Fahrzeugaufkommen pro WE<br />

in einem Mehrfamilienhaus geringer ist als die Fahrzeugzahl pro WE bei Einfamilienhäusern. Die Erhöhung der<br />

Anzahl der zulässigen Wohnungen um weitere 5 WE ist damit angemessen und führt zu keiner Erhöhung der zu<br />

erwartenden Verkehrsbewegungen und den damit verbundenen Beeinträchtigungen für die Bewohner des<br />

Kernbergviertels.<br />

III. 7.<br />

Verkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung<br />

Die Festsetzung der Verkehrsflächen und ihren Abmessungen orientiert sich am Prinzip der flächen- und<br />

kostensparenden Erschließung sowie am maßgeblichen Begegnungsverkehr. Insbesondere soll auf dem Wege<br />

der Minimierung eine möglichst geringe Oberflächenversiegelung durch Verkehrsflächen erreicht werden.<br />

Die öffentlichen Verkehrsflächen ( Strasse 1 ) in Form der verlängerten Kernbergstraße greift die<br />

Trassenführung der jetzt vorhandenen Privatstrasse auf. Der bestehende Baumanger wird als gestalterisch<br />

prägend erhalten und der Anschluß an den Wöllnitzer Oberweg sichergestellt. Der Bereich der Abzweigung zu<br />

den Strassen 2 und 3 ist für das Wenden eines dreiachsigen Müllfahrzeuges bemessen. Die öffentliche<br />

Verkehrsfläche endet am Übergang zu den Strassen 2 und 3 und wird in den bestehenden Wöllnitzer Oberweg<br />

weitergeführt.<br />

Wesentliche Absicht bei der Ausweisung privater Strassen war es, die Unterbringung des ruhenden Verkehrs<br />

auf den Baugrundstücken zu „erzwingen“. Dieses ist nur möglich, wenn die Regelbreiten der Strassen so<br />

bemessen werden, daß ein Parken tatsächlich nicht möglich ist. Aus diesem Grunde sind alle Privatstrassen mit<br />

einer Regelbreite von 3,25m ausgewiesen. Dieses entspricht dem Begegnungsverkehr PKW- Radfahrer und<br />

trägt schon aufgrund der Strassenbreite zu einer Verkehrsberuhigung bei. An allen notwendigen Stellen, die<br />

sich aus der Einsehbarkeit von Streckenabschnitten ergeben, sind Ausweichstellen angeordnet, die einen<br />

Begegnungsverkehr PKW-LKW gestatten. Zwischen Straße 6 und 7 ist eine Wendeanlage für das Müllfahrzeug<br />

angeordnet.<br />

Bezüglich der Sicherstellung der öffentlichen Erschliessung auf Privatstrassen ist vorgesehen, diese in<br />

gemeinschaftliches Eigentum einer zu bildenden Eigentümergemeinschaft aller Grundstücksbesitzer im<br />

Planungsgebiet mit einer einheitlichen Verwaltung zu geben. Damit kann sichergestellt werden, daß die<br />

Benutzbarkeit von Straßenabschnitten nicht durch individuelle Willkür eingeschränkt werden kann. Die dabei<br />

ausgewiesenen sogenannten Privatstraßen (PS) sind zur uneingeschränkten öffentlichen Nutzung,<br />

insbesondere auch für Müllfahrzeuge (Sonderregelung zur Befahrbarkeit privater Straßen wird getroffen)<br />

vorgesehen, die sogenannten Anliegerstraßen (AS) sollen der Nutzung durch die jeweiligen Anlieger<br />

vorbehalten bleiben. Damit wird eine erhöhte Wohnruhe sichergestellt. Aufgrund der jeweils geringen Längen<br />

dieser Straßen bleibt die Erschließung jedoch allgemein gesichert.<br />

Das Wenden für PKW wird jeweils an den Straßenenden durch entsprechende Fahrrechte auf den<br />

Endgrundstücken ( = Zufahrt Garage ) ermöglicht.<br />

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Da der Straßenraum zur Aufnahme von Besucherfahrzeugen nur in sehr begrenztem Maße geeignet ist, erfolgt<br />

die Ausweisung von Besucherstellplätzen entlang der Straßen 1 und 6. Die notwendigen Stellplätze für den<br />

ruhenden Verkehr werden im Bereich der Einfamilienhäuser durch eine Doppelgarage ( + 2 Stellplätze auf der<br />

Zufahrt ) auf den Grundstücken und im Bereich der Mehrfamilienhäuser grundsätzlich durch Tiefgaragen in der<br />

erforderlichen Größe ( 1 PKW * WE75m²) sichergestellt.<br />

Eine direkte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist nicht möglich, jedoch ist fußläufig ( ca. 500m ) die<br />

Haltestelle „Jenertal“ der Straßenbahn an der Stadtrodaer Straße erreichbar.<br />

Die fußläufige Anbindung und Durchwegung des Gebietes beginnt am Trüperweg und vollzieht sich über die zu<br />

erhaltenden Wege im Park, die prägnante Fußwegspange zwischen den Terrassenhäusern und den<br />

Reihenhäusern bis in die Kernberge über die Straße 2 und den Fußweg nordöstlich der Turnhalle. Alle Straßen<br />

sind als Mischverkehrsflächen ausgebildet, so daß ein rücksichtsvolles Miteinander aller Verkehrsteilnehmer<br />

gefordert ist.<br />

III. 8.<br />

Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

Abwasser<br />

Das Abwasser wird in die Kanäle Kernbergstraße und Trüperweg abgeführt.<br />

Die Abwasserableitung erfolgt im Mischsystem. Zur Begrenzung der zeitlichen Einleitemenge in das öffentliche<br />

Abwassernetz ist ein Rückhaltebecken ( für das über das zulässig einleitbare Maß hinaus anfallende<br />

Regenwasser ) mit 80m³ Inhalt vorgesehen. Dieses wird im Bereich der Wendestelle am Ende der Strasse 6<br />

angeordnet. Für die Einleitung von Regenwasser ist eine Beschränkung auf 3 l/s x ha vorgegeben.<br />

Zudem erfolgt die Regenwasserrückhaltung an den einzelnen Wohngebäuden durch Zisternen.<br />

Wasserversorgung<br />

Trinkwasser konnte zu Planungsbeginn ausreichend für dreißig bis vierzig Wohneinheiten bereitgestellt werden.<br />

Seitens der Stadtwerke wurde durch Veränderungsmaßnahmen im Netz sichergestellt, daß sowohl die geplante<br />

Anzahl an Wohneinheiten versorgt werden kann als auch die notwendige Löschwassermenge bereitgestellt<br />

wird. Diese Maßnahmen wurden im Durchführungsvertrag geregelt und sind zwischenzeitlich zu Lasten des<br />

Vorhabenträgers abgeschlossen worden.<br />

Die Versorgung mit Löschwasser kann durch die Errichtung bzw. Weiternutzung/ Sanierung vorhandener<br />

Speicher bzw. der notwendigen Hydranten gesichert werden.<br />

Gasversorgung<br />

Die Gasversorgung steht als Erdgasleitung im Gebiet für die vorgesehene Zahl der Wohnungen zur Verfügung.<br />

Es ist vorgesehen, daß jedes Einfamilienhaus und jede Wohnung mit einer eigenständigen Gasheizung mit<br />

Warmwasserbereitung ausgestattet wird.<br />

Entsprechende Hausanschlußräume werden vorgesehen.<br />

Elektroenergieversorgung<br />

Die Elektroenergieversorgung ist in der erforderlichen Leistungsstärke bereitstellbar. Aufgrund der<br />

vorgesehenen Bebauung am Standort der Trafostation zu Planungsbeginn war jedoch die Verlegung dieser<br />

vom Bereich des Baufeldes K in den Bereich des Baufeldes G erforderlich. Dieses ist zwischenzeitlich erfolgt<br />

und war hinsichtlich der Netzstruktur sinnvoll.<br />

III. 9.<br />

Versorgungsflächen<br />

Die Entsorgung der Abfälle erfolgt über die geplanten bzw. vorhandenen Straßen.<br />

Die Mülltonnen werden auf den Grundstücken der Einfamilienhäuser bzw. in den vorgesehenen Tiefgaragen der<br />

Mehrfamilienhäuser aufgestellt. Soweit die Grundstücke nicht durch das Müllfahrzeug angefahren werden<br />

können, werden die Eigentümer verpflichtet, die Müllbehälter am Entsorgungstag an die anfahrbare<br />

Verkehrsfläche zu schaffen.<br />

Für die durch die Müllfahrzeuge zu benutzenden Straßen werden die notwendigen Querschnitte und<br />

Wendeeinrichtungen sichergestellt.<br />

Im Bereich der Straße 6 wird ein Standort für „Abfall zur Verwertung“ (Wertstoffsammelbehälter) ausgewiesen.<br />

Diese Stelle ist durch die entsprechenden Fahrzeuge anfahrbar.<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 20/32<br />

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III. 10. Private Grünflächen<br />

Mit den festgesetzten Schutzmaßnahmen zur Sicherung des Gehölzbestandes im Park sowie im übrigen<br />

Geltungsbereich soll die Erhaltung der zu schützenden Vegetation sichergestellt werden. Mit der umfangreichen<br />

Sicherung bestehender Bäume und Sträucher wird die Minimierung des Eingriffs in floristisch – faunistisch<br />

wertvolle Biotopstrukturen festgesetzt. Die besonders für Fledermäuse als Quartier, Nahrungsquelle und<br />

Flugleitlinie dienenden wertvollen Gehölze werden damit so weit wie möglich gesichert. Gleichzeitig greift diese<br />

Maßnahme für den Schutz der Vögel und Säugetiere, da auch diese vom möglichst umfangreichen Erhalt der<br />

Gehölze profitieren.<br />

III. 11. Schutz- und Pflegemaßnahmen<br />

Mit den festgesetzten Schutzmaßnahmen soll die Erhaltung der zu schützenden Vegetation sichergestellt<br />

werden. Dabei spielt besonders der Schutz der Wurzelbereiche eine besondere Rolle, da die Bäume auf dortige<br />

Veränderungen empfindlich reagieren.<br />

III. <strong>12</strong>.Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

III. <strong>12</strong>.1 Pflanzgebot Baumpflanzungen<br />

Mit den festgesetzten Baumpflanzungen sollen die durch Fällung hervorgerufenen Verluste ausgeglichen<br />

werden.<br />

Die Pflanzung von Bäumen entlang der Straßen und Wege im 1. Geltungsbereich dient der Aufwertung des<br />

Siedlungsbildes und erfüllt zugleich ökologische und kleinklimatische Zwecke.<br />

Die festgesetzten Baumpflanzungen tragen dazu bei, dass der 1. Geltungsbereich als besonders wertvolles<br />

Gebiet für Fledermäuse und Vögel erhalten bleibt. Dabei kommt Obstbäumen eine besondere Bedeutung zu.<br />

Durch die Regelung, dass entlang von Straßen und Wegen gleichartige Bäume zu pflanzen sind, wird auf ein<br />

einheitliches Siedlungsbild hingewirkt. Orientierung und Wiedererkennung werden damit erleichtert. Außerdem<br />

ermöglicht die Artenauswahl von Straßenbäumen (z.B. Verwendung von Elsbeeren), dass sich eine<br />

Gebietstypik entwickelt, in der sich die Siedlung von anderen Baugebieten unterscheidet und mit der sich ihre<br />

Anwohner identifizieren.<br />

Mit der Festsetzung der Pflanzstandorte und den geringen Abweichmöglichkeiten von 1 bis 2 m soll<br />

gewährleistet werden, dass sich die gepflanzten Bäume entlang der Straßen zu einem einheitlichen Ensemble<br />

entwickeln.<br />

Kleinkronige, flachwurzelnde Bäume sollen die Begrünung der Tiefgaragen sicherstellen.<br />

Im Geltungsbereich 3 trägt die Pflanzung von Gehölzen zur Eingrünung des südlich anschließenden<br />

Baugebietes „Im Wasserlaufe“ bei. Zwischen der Bebauung sowie der Ortsverbindungsstraße nach Closewitz<br />

und dem Naturschutzgebiet „Windknollen“ entsteht durch die Pflanzung von Laubgehölzen eine abschirmende<br />

Struktur. Müllverwehungen und ungenehmigte Müllablagerungen werden somit vermindert bzw. erschwert.<br />

Darüber hinaus ist davon auszugehen, das die Pflanzmaßnahmen eine Lenkwirkung für Erholungssuchende<br />

haben.<br />

Die Pflanzungen im Geltungsbereich tragen zur Aufwertung des Landschaftsbildes, zur Strukturanreicherung<br />

und zur Abschirmung des Naturschutzgebietes bei.<br />

Die Festsetzung einer Auswahl standorttypischer und in der Mehrheit heimischer Baumarten soll sicherstellen,<br />

dass die Gehölze die ihnen zugedachte ökologische Funktion auch erfüllen können.<br />

Die Notwendigkeit der Erstaufforstung im 2. Geltungsbereich ergibt sich aus einer Flächenumwidmung von<br />

Wald zu einer privaten Grünfläche im 1. Geltungsbereich auf den Flurstücken 19/2, 21/1, 21/2 und 16/2. Die<br />

Erstaufforstung von Waldflächen im Verhältnis 1:2 erfolgt auf Grundlage des Thüringer Waldgesetzes<br />

(ThürWaldG) und wurde vom Forstamt <strong>Jena</strong> in einem Bescheid vom 10.10.2000 bestätigt.<br />

Laut ThürWaldG §21 hat die Erstaufforstung im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde zu<br />

erfolgen. Deshalb wurde eine Fläche gewählt, deren Aufforstung laut Landschaftsplanentwurf der Stadt <strong>Jena</strong><br />

den naturschutzfachlichen Zielen der Landschaftsplanung entspricht.<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 21/32<br />

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Um sicherzustellen, dass die Erstaufforstung die gewünschte ökologische Funktion auch erfüllt, wird die<br />

Maßnahme in einem Maßnahmenblatt konkretisiert. Diesem Ziel dient auch der Verweis auf die Artenauswahl<br />

der zu pflanzenden Gehölze.<br />

III. <strong>12</strong>.2 Pflanzgebot Strauchpflanzungen<br />

Mit den festgesetzten Strauchpflanzungen sollen die durch Rodung hervorgerufenen Verluste ausgeglichen<br />

werden.<br />

Im Verbund mit den zu erhaltenden Gehölzen entsteht mit den umfangreichen Heckenpflanzungen im 1.<br />

Geltungsbereich ein Netz von Grünstrukturen, das den ersten Geltungsbereich in parallel und quer zu den<br />

Höhenlinien gliedert. Die Notwendigkeit dieser Strukturierung ergibt sich aus der in der FFH-<br />

Verträglichkeitsstudie getroffenen Feststellung, nach der die Fledermäuse ihren Flug an Leitlinien orientieren.<br />

Bei diesen potentiellen Leitstrukturen kommt den Grenzbereichen zwischen Gehölzen und Freiflächen eine<br />

besondere Bedeutung zu.<br />

Mit diesen strukturierenden Hecken- und Gebüschpflanzungen besitzt der 1. Geltungsbereich auch künftig ein<br />

funktionsfähiges Netz an Flugleitlinien für Fledermäuse. Diese Leitlinien binden an Leitlinien außerhalb des 1.<br />

Geltungsbereiches an.<br />

Neben dem Fledermausschutz kommen die umfangreichen Hecken- und Strauchpflanzungen der<br />

Singvogelpopulation zu gute, da Brut- und Nahrungsangebote entstehen. Gleichzeitig entstehen Lebensräume<br />

für Kleinsäuger.<br />

Um das Landschaftsbild in einem sensiblen Raum nicht durch Verwendung untypischer Arten zu verfremden,<br />

wurde die Pflanzung von Koniferenhecken im Übergang zur freien Landschaft ausgeschlossen.<br />

III. <strong>12</strong>.3 Pflanzgebot sonstige Bepflanzungen<br />

Im ersten Geltungsbereich wurde in der FFH-Verträglichkeitsstudie durch das Büro BÖSCHA eine hohe Dichte<br />

von Fledermausleitlinien festgestellt.<br />

Das Gutachten gab vor, ale Möglichkeiten zur Begrünung des Baugebietes zu nutzen. Neben Baum- und<br />

Strauchpflanzungen sowie Fassadenbegrünungen sind die festgesetzten Dachbegrünungen ein Bestandteil<br />

dieser Vegetationsstrukturen.<br />

III. <strong>12</strong>.4 Einhaltung der Baum- und Gehölzstandorte<br />

Die festgesetzten Baum- und Gehölzstandorte sind bindend, jedoch ist im Falle standortspezifischer<br />

Eigenheiten eine geringe Abweichung vom vorgesehenen Standort zulässig, da dadurch Ziel und Zweck der<br />

Maßnahmen nicht beeinträchtigt wird.<br />

III. 13 Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und<br />

sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern<br />

Mit der umfangreichen Sicherung bestehender Bäume und Sträucher wird die Minimierung des Eingriffs in<br />

floristisch – faunistisch wertvolle Biotopstrukturen festgesetzt. Die besonders für Fledermäuse als Quartier,<br />

Nahrungsquelle und Flugleitlinie dienenden wertvollen Gehölze werden damit so weit wie möglich gesichert.<br />

Gleichzeitig greift diese Maßnahme für den Schutz der Vögel und Säugetiere, da auch diese vom möglichst<br />

umfangreichen Erhalt der Gehölze profitieren.<br />

Dem umfangreichen Erhalt vorhandener Gehölze kommt insofern eine besondere Bedeutung zu, als dass die<br />

geplanten Neupflanzungen ihre volle ökologische Funktion in den Jahren nach der Pflanzung noch nicht erfüllen<br />

können.<br />

Neben den artenschutzrechtlichen Gründen sprechen auch Gründe des Landschafts- und Siedlungsbildes für<br />

den umfassenden Erhalt von Gehölzen. Mit dem Erhalt bestehender Gehölze existiert schon zur Zeit der<br />

Realisierung des Bauvorhabens eine deutlich wirksame Ein- und Durchgrünung des Geländes.<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 22/32<br />

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III. 14. Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft<br />

Da durch Realisierung der Baumaßnahme Fledermausquartiere beseitigt werden, sollen mit diesen<br />

Maßnahmen ein neues, in den Bedingungen so weit wie möglich optimiertes Quartierangebot geschaffen<br />

werden.<br />

Die Anlage von Wasserstellen dient ebenfalls dem Erhalt der Fledermauspopulationen im 1. Geltungsbereich<br />

und gehen aus den Empfehlungen der FFH-Verträglichkeitsstudie sowie der Fachliteratur zum<br />

Fledermausschutz hervor (STUTZ & HAFFNER). Mit der Anlage von Wasserflächen wird den Fledermäusen die<br />

Möglichkeit gegeben, diese als Trinkstellen aufzusuchen. Außerdem bieten Insekten und ihre Larven eine<br />

zusätzliche Nahrungsquelle.<br />

Die Wasserstellen kommen als Trinkstellen und Nahrungsquelle auch den Singvögeln des Gebietes zugute.<br />

Außerdem sind die Wasserstellen eine Bereicherung des Siedlungsbildes im neuen Baugebiet.<br />

Da durch Abrissmaßnahmen nachgewiesene und durch Baumfällungen potentielle Fledermausquartiere<br />

beseitigt werden, sollen mit der Festsetzung „fledermausfreundlicher Bauweisen“ Ersatzquartiere angeboten<br />

werden. Nach kompletter Realisierung des Bauvorhabens entstehen so mindestens 100 potentielle<br />

Kleinquartiere für Fledermäuse.<br />

Die Maßnahme trägt somit dazu bei, die hohe Bedeutung des 1. Geltungsbereichs für die Fledermausfauna<br />

auch künftig zu erhalten.<br />

Die zum Erhalt festgesetzten Fledermausquartiere resultieren aus der vom Büro Böscha angefertigten FFH-<br />

Verträglichkeitsstudie (siehe dazu auch V 8 ) , die sich eingehend mit Verbreitung, Ansprüchen und<br />

Schutzerfordernissen der Fledermausarten sowie anderer FFH-relevanter Arten bzw. Lebensräume<br />

auseinandersetzt.<br />

Als Fazit wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt, mit dessen Umsetzung gesichert werden kann, dass durch die<br />

Realisierung des Bauvorhabens keine erhebliche Beeinträchtigung von Schutzgütern nach FFH-Richtlinie zu<br />

erwarten ist. Durch Übernahme der im Gutachten aufgeführten Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen in den<br />

Grünordnungsplan ist die Verträglichkeit mit den Schutzzielen den angrenzenden FFH-Gebiet <strong>Nr</strong>. <strong>12</strong>8 (5035-<br />

304) „Kernberge - Wöllmisse“ gegeben.<br />

Durch den notwendig gewordenen Abriß der Turnhalle wird das dort vorhandene Fledermausquartier im<br />

Dachboden zunächst beseitigt und das im Keller / Kellergang befindliche Quartier beeinträchtigt. Durch<br />

umfassende Maßnahmen soll sichergestellt werden, daß auch bei einer zukunftsorientierten Nutzung des<br />

neuzuerrichtenden Gebäudes die Fledermausquartiere möglichst optimal wieder hergerichtet werden. Die<br />

Maßnahmen erfolgen entsprechend der Dokumentation „Erhaltung des Dachbodens der ehemaligen Turnhalle<br />

als Fledermausquartier durch Umsetzung auf ein neu zu errichtendes Gebäude“.<br />

Mit dem Ausschluss von Straßenlaternen mit offenem Leuchtenkörper werden massenhafte<br />

Insektenverbrennungen verhindert. Diese Maßnahme zum Schutz von Insekten dient der Erhaltung eines<br />

reichhaltigen Nahrungsangebots für Fledermäuse und Vögel. Damit wird dazu beigetragen, die Bedeutung des<br />

1. Geltungsbereiches für Fledermäuse und Vögel auch künftig zu sichern.<br />

Lärm durch Baustellenverkehr oder -betrieb wird mit dem Ausschluss von Fahrten in der Nacht bzw. an Sonnund<br />

Feiertagen reduziert. Dadurch wird der Schutz der Fledermäuse begünstigt, da der Flug der Tiere in der<br />

Dämmerung nicht beeinträchtigt wird. Diese Maßnahme dient weiterhin dem Schutz der Anwohner im<br />

Kernbergviertel sowie den Erholungssuchenden, die das Areal an der <strong>Sophienhöhe</strong> aufsuchen bzw. auf dem<br />

Weg von oder zu dem Erholungsraum Kernberge queren.<br />

III. 15. Regenwasserrückhaltung / Regenwassernutzung<br />

Durch das Abwasserentsorgungsunternehmen wurde die zulässige Einleitemenge für Abwasser in die Kanäle<br />

Trüperweg und Kernbergstraße begrenzt. Unter Ansatz eines 5-jährigen Berechnungsregens wird die<br />

Begrenzung der Regenwassereinleitung erforderlich. Vergleichende Berechnungen haben ergeben, daß die<br />

Mischung aus dezentraler und zentraler Rückhaltung die aus ökonomischer Sicht vernünftigste Lösung und<br />

hinsichtlich der bereitzustellenden Flächen am besten realisierbar ist. Somit wird ein Rückhaltevolumen von<br />

2,5m³ pro 100m² vollversiegelter Fläche vorgeschrieben. Das zentrale Rückhaltebecken begrenzt die<br />

Einleitemenge für die Straßenabwässer und stellt eine Reserve beim Nichtausreichen der dezentralen<br />

Rückhalteanlagen dar.<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 23/32<br />

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Da weiterhin die Versickerung von Niederschlagswasser aufgrund der Bodenverhältnisse nicht möglich ist,<br />

jedoch die Verwertung des anfallenden Niederschlagswassers durch das Thüringer Wassergesetz vorrangig auf<br />

dem eigenen Grundstück zu erfolgen hat, wird weiterhin ein Regenwasserspeicher von 2,75m³ pro 100m²<br />

vollversiegelter Fläche vorgeschrieben. Dieses ist auch hinsichtlich der Verringerung der Abwasserbeiträge der<br />

zukünftigen Grundstücksbesitzer sinnvoll.<br />

III. 13. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte<br />

Zur Sicherung der infrastrukturellen Erschließung hat jeder Grundstücksbesitzer die Aufstellung von Masten für<br />

die Straßenbeleuchtung, Hinweisschilder oder Schaltkästen usw. auf dem eigenen Grundstück zu dulden.<br />

Dieses ist zu begründen mit den Interessen der Allgemeinheit zur Verkehrssicherung und medientechnischen<br />

Erschließung und ergibt sich insbesondere aus den knapp bemessenen Verkehrsflächen.<br />

Zur Sicherung der fußläufigen Durchwegungen sind Gehrechte ausgewiesen. Dieses trägt den<br />

erschließungstechnischen Unterschieden zwischen PKW und Fußgängererschließung Rechnung und soll<br />

insbesondere die Durchwegung des Gebietes vom Trüperweg zu den Kernbergen sowie durch den Park<br />

dienen.<br />

Fahrrechte sind in zwei Bereichen ausgewiesen. Zum einen soll die Eintragung von Fahrrechten zugunsten der<br />

Allgemeinheit an den Endpunkten der Straßen 2, 3 ,7 und 8 ein Wenden für PKW ermöglichen, wobei durch<br />

diese Lösung sichergestellt ist, daß ein Zuparken von Wendeanlagen nicht erfolgen kann wie vielfach bei<br />

großzügig bemessenen Wendeanlagen zu beobachten ist. Vielmehr würde in einem solchen Fall ein Parken vor<br />

einer privaten Garageneinfahrt vorliegen, gegen das sich der Grundstücksbesitzer mit ordnungsrechtlichen<br />

Mitteln wehren kann. Zum zweiten soll am Anliegerweg des Baufeldes D die Benutzung des Weges durch alle<br />

Anlieger sichergestellt werden, ohne einen Durchgangsverkehr zu ermöglichen.<br />

Die Ausweisung von Leitungsrechten orientiert sich am Prinzip einer sinnvollen Erschließung der kurzen Wege.<br />

Aufgrund des hängigen Geländes ist es nicht immer sinnvoll, Erschließungsanlagen nur in den Straßen zu<br />

verlegen. Insbesondere die Querverbindung zwischen dem Anger und den Terrassenhäusern ermöglicht es, die<br />

Erschließung durchzuführen, ohne vorhandene intakte Straßen durch umfassende Erschließungmaßnahmen<br />

zeitweilig zu sperren und zu beschädigen. Im südlichen Planbereich sichern die Leitungsrechte die weitere<br />

Versorgung der anliegenden Wohngrundstücke.<br />

III. 17. Immissionsschutz<br />

Die Stadt <strong>Jena</strong> befindet sich in einem Talkessel. Der Ausschluß fester und flüssiger Brennstoffe dient der<br />

Verminderung zusätzlicher Emissionen, der Luftreinhaltung und der Lufthygiene für die geplante Bebauung und<br />

die vorhandene benachbarte Wohnbebauung.<br />

III. 18. Schutzflächen<br />

Die aus geologischen Gründen freizuhaltende Fläche ergibt sich aus der Empfehlung des Baugrundgutachtens<br />

und verbindet sich sehr gut mit dem Wunsch eines homogenen Anblickes des Planungsgebietes vom Tal aus,<br />

welcher durch den Ausschluß jeglicher Bebauung im Bereich unterhalb der Straße 7 wesentlich unterstützt wird.<br />

Für das geplante Wohngebiet stellt die stark befahrene Stadtrodaer Straße zwischen <strong>Jena</strong> und <strong>Jena</strong>-Lobeda<br />

eine Lärmbelastung dar.<br />

Ein entsprechendes Schallschutzgutachten zur Berechnung von Verkehrslärm auf Grundlage der<br />

Bebauungskonzeption liegt vor. (siehe auch V. 2 und V.3) Darin sind eine Reihe von Maßnahmen empfohlen,<br />

wie die geringfügigen Überschreitungen der Orientierungswerte nach DIN 18005 für Verkehrslärm kompensiert<br />

werden können.<br />

Es wird auf die Schallbeeinträchtigung durch die Ausrichtung der Gebäude an der Hangkante Rücksicht<br />

genommen. Eine dafür besonders geeignete Gebäudeform wurde im Baufeld E angeordnet ( Haus <strong>Jena</strong> Blick )<br />

festgesetzt. Zum Schutz vor Verkehrsgeräuschen werden höhere Anforderungen an den Schallschutz der<br />

Südwestfassaden einer Vielzahl von Gebäuden gestellt. Es werden entsprechende rechnerische Nachweise<br />

gefordert.<br />

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IV<br />

Bauordnungsrechtliche Festsetzungen<br />

IV. 1.<br />

Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen<br />

Das Plangebiet wird geprägt durch seine Lage am Hang zu Füßen der Kernberge, seinen Blickbeziehungen in<br />

den <strong>Jena</strong>er Talkessel und den sanften Übergang zum offenen Landschaftsraum. Somit werden andere<br />

Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen gestellt als z.B. bei einem Planungsgebiet im<br />

Tal. Ziel der Festsetzungen zur äußeren Gestaltung soll es sein, ein Gebiet zu schaffen, welches in<br />

beispielgebender Form das moderne Bauen mit dem Hang und der sinnvollen Ausnutzung der<br />

Geländeentwicklung zeigt.<br />

Reaktion auf diese Gestaltungsabsicht ist die Festsetzung einer maximalen Dachneigung von 35 Grad (außer<br />

Baufeld F), die sichern soll, daß eine grundsätzlich einheitliche, flach geneigte ruhige Dachlandschaft entsteht.<br />

Diese Dachneigung sichert zudem, daß die Ausbildung von Gaupen nur sehr eingeschränkt sinnvoll ist und<br />

insbesondere aus dem Blick des Fußgängers die Dächer nur wenig sichtbar sind. Gleichermaßen soll der Blick<br />

von höherliegenden Standorten nicht durch steile Dachkonstruktionen versperrt werden, im Idealfall<br />

verschwindet die Dachlandschaft unter der Dachbegrünung und verschmilzt optisch mit dem Landschaftsraum.<br />

Diesem entspricht auch die Beschränkung der Dachmaterialien auf Materialien in gedeckten Farben sowie<br />

begrünte Flachdächer.<br />

In den Baufeldern A, B und C sowie dem Gebäude des Baufeldes K südöstlich der Kreuzung der Straßen 1,2<br />

und 3 sind die Gebäude traufständig zur Straße auszurichten und die Gebäudekörper entlang des Hanges<br />

anzuordnen. Dieses soll die grundlegend einheitliche Ausgestaltung des Straßenbildes sicherstellen.<br />

Bei den Festsetzungen zur Fassadengestaltung wird insbesondere darauf Wert gelegt, daß keine<br />

fernwirksamen, leuchtenden Fassaden entstehen, sondern sich im Farbspektrum an natürlichen Tönen mit<br />

zurückhaltender Farbigkeit orientiert wird. Zudem werden natürliche Fassadenmaterialien vorgeschrieben wie<br />

Putz, Holzverschalung oder Natursteinsichtmauerwerk. Fröhliche, durchaus auch bunte „Farbtupfer“ wie<br />

Fensterläden, Markisen, Gesimse u.ä. sollen dabei die Gesamtgestaltung auflockern und die individuelle<br />

Verwirklichung von Gestaltabsichten der Bauherren unterstützen, ohne das Ortsbild zu beeinträchtigen.<br />

Von einer umfassenden Durchgrünung des Baugebietes hängt die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Sicherung<br />

und Entwicklung der Fledermausbestände ab. Deshalb sind alle Möglichkeiten für die Festsetzung von<br />

Pflanzmaßnahmen zu nutzen.<br />

Auch Kletterpflanzen können Bestandteil von Fledermausleitlinien sein. Besonders die Arten aus der im<br />

Abschnitt „Vegetationsausstattung“ genannten Kletterpflanzenarten locken Insekten an, die wiederum<br />

Nahrungsgrundlage für Fledermäuse sind. Daneben bieten Kletterpflanzen auch für Singvögel Nahrung und<br />

Nistmöglichkeiten.<br />

Durch Blüten- und Blattschmuck von Kletterpflanzen wird die visuelle Einbindung von Baukörpern in ihr Umfeld<br />

begünstigt. Sie tragen somit in einer Siedlung in städtischer Randlage zur Entwicklung eines harmonischen<br />

Siedlungsbildes bei.<br />

Ausdrücklichen Wert wird gelegt auf die Zulässigkeit von Solaranlagen , um diese Anlagen auch dann zu<br />

ermöglichen, wenn gestalterische Festsetzungen zur Dach- oder Fassadengestaltung dadurch nicht eingehalten<br />

werden können.<br />

IV. 2.<br />

Gestaltung der unbebauten Flächen der Baugrundstücke<br />

Die Festsetzung wasserdurchlässiger Befestigungsarten für Zufahrten, Höfe , Gehwege und Stellplätze dient<br />

der Beschränkung der mit der Planung verbundenen Eingriffe in den Naturhaushalt.<br />

Ebenfalls diesem Ziel und gleichzeitig der Gestaltung des Ortsbildes dient die Festsetzung, wonach die<br />

unbebauten Flächen zwischen Baugrenzen und Grundstücksgrenzen, soweit sie nicht der Erschließung des<br />

Grundstückes dienen oder auf ihnen andersweitige Nutzungen festgesetzt sind, als Vegetationsflächen zu<br />

gestalten sind.<br />

Das Ausschließen einer baulichen Nutzung der privaten Grünflächen dient zum einen der Sicherung<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 25/32<br />

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vorhandener Bäume, die laut Baumschutzsatzung vor Überbauung und Abgrabungen zu schützen sind. Zum<br />

anderen zielt diese Festsetzung darauf ab, den Grad der Flächenversiegelung zu minimieren und möglichst<br />

umfangreiche Vegetationsflächen zu erhalten. Damit wird sichergestellt, das Boden, Grundwasser, Klima und<br />

Siedlungsbild sowie Lebensraum für Pflanzen und Tiere nicht über das notwendige Maß hinaus beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Bei der Regulierung des natürlichen Geländes im Bereich der Gebäude wird die Errichtung von Stützmauern<br />

teilweise unumgänglich sein. Die Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten wird zur Sicherung eines einheitlichen<br />

Ortsbildes beschränkt.<br />

Mit der Festsetzung, dass Sichtbetonflächen und Flurwallsteine flächendeckend zu begrünen sind, wird die<br />

Beeinträchtigung des Siedlungsbildes minimiert.<br />

Neben ästhetischen Gesichtspunkten ist die Begrünung noch aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes<br />

geboten. Laut FFH-Verträglichkeitsstudie zum Bauvorhaben sind im 1. Geltungsbereich alle<br />

Begrünungsmaßnahmen auszuschöpfen, um erhebliche Beeinträchtigungen der Fledermausfauna<br />

auszuschließen. Dem Gutachten zufolge können auch Kletterpflanzen Bestandteil von Fledermausleitlinien<br />

sein, da sie Insekten anlocken können. Daneben bieten Kletterpflanzen Nistmöglichkeiten und Nahrungsquellen<br />

für Singvögel.<br />

Im Sinne des Nachbarschutzes und der über das notwendige Maß hinausgehenden Veränderung des<br />

natürlichen Geländes werden die Höhen von Mauern und Böschungen begrenzt und an den Nachbargrenzen<br />

das natürliche Gelände festgesetzt. Die Zulässigkeit von Mauern bis 2,50m Höhe ist aufgrund der<br />

Geländeformation und dem Wunsch nach ebenen Terrassenflächen an den Gebäuden nicht zu umgehen. Die<br />

Terrassierung von Hangbereichen ist dabei für <strong>Jena</strong> ein durchaus typisches Erscheinungsbild.<br />

IV. 3.<br />

Einfriedungen<br />

Mit der weitgehenden Beschränkung zulässiger Einfriedungen auf freiwachsende Hecken aus einheimischen<br />

und standortgerechten Laubgehölzen oder als Holzstaketenzäune mit einer Maximalhöhe von 0,80 m und auch<br />

berankten Maschendrahtzäunen im hinteren Bereich sowie dem Verbot von Sockelmauern wird Rücksicht auf<br />

das angrenzende FFH- Gebiet genommen und die Lebewesen, die bodennah leben und durch mögliche<br />

Sockelmauern in ihrem Lebensraum sehr eingeschränkt werden könnten.<br />

Im Bereich des Angers soll ein einheitliches Ortsbild geschaffen werden, welches die städtebauliche Form eines<br />

traditionellen „Dorfangers“ berücksichtigt. Aus diesem Grunde sind in diesem Bereich keine Einfriedungen<br />

zulässig.<br />

IV. 4.<br />

Stellplätze für bewegliche Abfallbehälter<br />

Zur Sicherung eines einheitliches Ortsbildes sind die Abfallbehälter gegen Einblick zu schützen.<br />

IV. 5.<br />

Werbeanlagen<br />

Im Einklang mit der geplanten Nutzung als Wohngebiet sowie der durch die freie Landschaft geprägten<br />

Umgebung wird im Plangebiet die Zulässigkeit von Werbeanlagen auf das nicht ausschließbare Minimum<br />

beschränkt.<br />

Weimar / <strong>Jena</strong>, den 30.05.2005, geändert am 11.07.05<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 26/32<br />

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V<br />

Ergänzende fachgutachterliche und fachplanerische Unterlagen<br />

V. 1. Baugrundgutachten<br />

Titel : „Baugrundgutachten Voruntersuchung nach DIN 4020 Bauvorhaben Wohnpark <strong>Sophienhöhe</strong><br />

in <strong>Jena</strong>“<br />

Verfasser : Geologische Land- und Bodenuntersuchung GmbH <strong>Jena</strong> (GLU)<br />

Bearbeiter : Dipl.-Ing. E.Klahn<br />

Geol.-Ing. D. Bodenstein<br />

Datum : 02.02.2000<br />

Fazit :<br />

„... Grundsätzlich bilden die quartiären Deckschichten der Hangschutte und Hanglehme ... in<br />

Mächtigkeiten von 3- 4m .... sowie der Auffüllungen ... in Mächtigkeiten von 1- 3 m ... einen<br />

Baugrund mit mittleren Tragfähigkeiten und ist für die Gründung von Erschliessungsstraßen<br />

sowie kleineren Hochbauten (Einfamilienhäusern mit ein bis maximal zwei Stockwerken)<br />

geeignet.<br />

Die unter den quartiären Deckschichten liegenden Tonsteinzersatzschichten und Tonsteine des<br />

Pelitrötes weisen eine sehr dichte Lagerung auf und sind mit halbfesten bis festen Konsitenzen<br />

relativ gut tragfähig.<br />

In diesen Tonsteinschichten lassen sich hochbauliche Anlagen mit bis zu vier bis fünf<br />

Stockwerken relativ problemlos gründen.<br />

Da sich das Bebauungsgebiet im Bereich auslaugungsgefährdeter Gesteine im Untergrund<br />

(fossilfreie Gipse des Salinarrötes) befindet, sind grundsätzlich für die Gründungen von<br />

Gebäuden bestimmte konstruktive Maßnahmen zum Schutz gegen Erdfälle oder<br />

Auslaugungssenkungen erforderlich. ...“<br />

V. 2. Messung von Verkehrsgeräuschen<br />

Titel : „Prüfbericht Bebauungsplan <strong>Sophienhöhe</strong> in <strong>Jena</strong><br />

Messung von Verkehrsgeräuschen<br />

Vergleich der Messergebnisse mit den schalltechnischen Orientierungswerten nach DIN 18 005<br />

“<br />

Verfasser :<br />

Bearbeiter :<br />

Datum : 18.01.2000<br />

ITA Ingenieurgesellschaft für technische Akustik Weimar GmbH Beratende Ingenieure VBI<br />

Herr Dr, Knaust<br />

Herr Lüders<br />

Fazit :<br />

„... Die gemessenen Schalldruckpegel wurden ausschließlich durch Schallimmissionen,<br />

verursacht durch Straßenverkehr auf der Stadtrodaer Straße bestimmt.<br />

Damit kann davon ausgegangen werden, daß die Beurteilungspegel bei derzeitiger<br />

Verkehrsstärke Werte von tags Lr=57 dB(A) und nachts von Lr=44 dB(A) erreichen.<br />

Wird in den nächsten 5 bis 10 Jahren eine Verkehrsentwicklung unterstellt, die zu einer<br />

Erhöhung der Beurteilubngspegel um 2 dB(A) führt- eine Erhöhung des Beurteilungspegels um<br />

3 dB(A) entspricht einer Verdoppelung des derzeitigen Verkehrsaufkommens- sind zur<br />

Beurteilung der Schallimmissionen Beurteilungspegel von tags Lr=59 dB(A) und nachts von<br />

Lr=46 dB(A) zugrundezulegen.<br />

Der Vergleich mit den hier heranzuziehenden schalltechnischen Orientierungswerten zeigt, daß<br />

diese tags um 4 dB(A) und nachts um 1dB(A) überschritten werden. ...“<br />

V. 3. Schallimmissionsprognose<br />

Titel :<br />

Verfasser :<br />

Bearbeiter :<br />

Datum : 28.09.2000<br />

„Gutachterliche Stellungnahme<br />

Vorhabenbezogener Bebbauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>VBB</strong>-WJ <strong>12</strong> <strong>Sophienhöhe</strong> in <strong>Jena</strong><br />

Schallimmisionsprognose<br />

P 1006/00“<br />

ITA Ingenieurgesellschaft für technische Akustik Weimar GmbH Beratende Ingenieure VBI<br />

Herr Dr, Knaust<br />

Herr Lüders<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 27/32<br />

STAHR -Architekten & Ingenieure Weimar 11.07.2005


Fazit :<br />

„... Der Vergleich der für ausgewählte Immissionspunkte ... errechnete Beurteilungspegel mit<br />

den ... für allgemeine Wohngebiete heranzuziehenden schalltechnischen Orientierungswerten<br />

von tags 55 dB(A) , nachts von 45 dB(A) zeigt, daß diese an den ungünstigsten<br />

Immissionspunkten ... während der Tagzeit um 1 dB(A) bis 3 dB(A) und während der Nachtzeit<br />

um 2 dB(A) bis 5 dB(A) überschritten werden. In den Baufelder A,B,D,G und teilweise in F<br />

werden die schalltechnischen Orientierungswerte während der Tagzeit um mehr als 1 dB(A)<br />

unterschritten und während der Nachtzeit im ungünstigsten Fall gerade erreicht und damit<br />

eingehalten. ... In den Winkelhäusern im Baufeld E und in de der Stadtrodaer Strasse<br />

nächstgelegenen Einfamilienhaus im Baufeld C sind die Grundrisse der Wohnungen so zu<br />

gestalten, daß die Fenster von Räumen, die dem Schlafen dienen, in südöstlicher Richtung<br />

orientiert werden. Die Nordost-und Nordwestfassade des nördlichst gelegenen Würfelhauses,<br />

Baufeld F und die Nordwest- und Südwestfassade der bereits vorhandenen Mädchenvilla<br />

Baufeld H sind so zu planen, daß das resultierende Schalldämmaß der Außenbauteile nach<br />

Tabelle 8 , DIN 4109 Werte von erf. R`w,res >=35 dB nicht unterschreitet....“<br />

Hinweis : Alle gemachten Baufeldangaben der Studie beziehen sich auf den 1. Entwurf.<br />

V. 4. Erschliessungskonzeption<br />

Titel : „Erschliessungskonzeption Wohngebiet <strong>Sophienhöhe</strong> in <strong>Jena</strong>“<br />

Verfasser : Ingenieurbüro Sehlhoff GmbH , <strong>Jena</strong><br />

Bearbeiter : Herr Dr. Bergholz<br />

Herr Geißler<br />

Herr Fuhrmann<br />

Herr Dr. Paatsch<br />

Datum : Januar 2000<br />

Fazit :<br />

Die Erschliessung ist gesichert. Größtenteils ist die Erneuerung bzw. Neuerrichtung von<br />

Erschliessungsanlagen erforderlich. Die Investitionskosten belaufen sich auf etwa 2,4 Mio DM.<br />

V. 5. Konzept Baustellenzufahrt über den Trüperweg<br />

Titel : „Dokumentation<br />

B-Plan Gebiet „<strong>Sophienhöhe</strong>“<br />

Konzept Baustellenzufahrt über den Trüperweg<br />

Verfasser : Ingenieurbüro Sehlhoff GmbH , <strong>Jena</strong><br />

Stock & partner, Freie Landschaftsarchitekten, <strong>Jena</strong><br />

Kathan Bauträger GmbH, <strong>Jena</strong><br />

Datum : August 2000<br />

Fazit :<br />

„... Aus der vorgenannten Darstellung kann zusammenfassend festgestellt werden, daß sich<br />

aus der zeitweisen Nutzung des Trüperweges als Baustellenzufahrt eine Konfliktsituation<br />

zwischen Mensch und Umwelt ergibt. Technisch ist die zeitlich begrenzte Nutzung möglich. ...<br />

Damit könnte der überwiegende Teil der Transportleistungen in dieser Zeit auf dem Trüperweg<br />

abgewickelt und die Beeinträchtigung der betroffenen Anlieger im Jenertal und in der<br />

Kernbergstraße entscheidend reduziert werden. ... Andererseits ist festzustellen, daß mit der<br />

zeitweisen Nutzung des Trüperweges als Baustellenzufahrt ein vorübergehender Eingriff in den<br />

vorhandenen Lebensraum verschiedener Tier- und Pflanzenarten erfolgt. ...“<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 28/32<br />

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V. 6. Verkehrszählung im Kernbergviertel<br />

Titel : „Verkehrszählung von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr am 03.02.2000“<br />

Verfasser : Stadtplanungsamt <strong>Jena</strong>, Abteilung Verkehrsplanung<br />

Bearbeiter : Frau Gehre<br />

Datum : 03.02.2000<br />

Fazit : Kreuzung Lindenhöhe / Kernbergstrasse : 114 Fahrzeugbewegungen<br />

Kreuzung Lindenhöhe / Jenertal / Drevestraße : 402 Fahrzeugbewegungen<br />

Kreuzung Jenertal / Kernbergstrasse : 295 Fahrzeugbewegungen<br />

V. 7. Bestandserfassung Kernbergviertel<br />

Titel : „Erfassung des an den B-Plan Bereich <strong>Sophienhöhe</strong> <strong>Jena</strong> angrenzenden<br />

Gebäudebestand des KERNBERGVIERTELS“<br />

Verfasser : STAHR-Architekten&Ingenieure , Weimar<br />

Bearbeiter : Sebastian Stahr<br />

Daniela Holzheu<br />

Datum : April / Mai 2001<br />

Fazit :<br />

„Zusammenfassend ist festzustellen, daß sich das geplante Bauvorhaben „<strong>Sophienhöhe</strong>“ in<br />

der Fassung des 2. Entwurfes hinsichtlich der gem. §34 BauGB vorgegebenen Kriterien in<br />

die umliegende Bebauung einfügt. Dieses betrifft sowohl die vorgesehenen Maßnahmen im<br />

städtebaulichen Innenbereich als auch im Außenbereich. Hinsichtlich der wesentlichen<br />

Kennziffern GRZ und GFZ ist eine deutliche Unterschreitung der im Kernbergviertel<br />

vorgefundenen Kennwerte festzustellen. Die geplante Bebauungsdichte unterschreitet die<br />

der im Kernbergviertel vorhandenen Bebauung. Hinsichtlich der Höhe der Gebäude ist<br />

festzustellen, daß durchschnittlich die gleichen Gebäudehöhen wie im Kernbergviertel<br />

festgesetzt wurden.<br />

Hinsichtlich der für die Einfügung nicht maßgeblichen Kriterien wie Anzahl der<br />

Wohneinheiten oder das Verhältnis der Wohnungen in Einfamilienhäusern zu der Zahl der<br />

Wohnungen in Mehrfamilienhäusern - diese Kennzahlen waren insbesondere von der<br />

Bürgerinitiative „Kernberge“ als Maßstab für eine verträgliche Bebauung angesetzt wordenist<br />

festzustellen, daß die vorgesehene Bebauung teilweise deutlich unter den<br />

Vergleichswerten des Kernbergviertels liegt. So sind im Plangebiet fast 5 mal soviel<br />

Wohnungen in Einfamilienhäusern vorgesehen wie im Bestand des Kernbergviertels. ( 48%<br />

Planung zu 9% Bestand)<br />

Somit kann das Maß und der Umfang der geplanten Bebauung sowohl unter Ansatz der<br />

Kriterien nach dem Baugesetzbuch/ Baunutzungsverordnung als auch den gestellten<br />

Anforderungen der Bürgerinitiative Kernberge nur als angemessen und verträglich<br />

angesehen werden.“<br />

V. 8. FFH- Verträglichkeitsstudie<br />

Titel : „FFH- Verträglichkeitsstudie<br />

nach Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH- Richtlinie<br />

zum vorhabenbezogenev Bebbauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>VBB</strong>-WJ <strong>12</strong> <strong>Sophienhöhe</strong> <strong>Jena</strong>“<br />

Verfasser : BÖSCHA<br />

Büro für ökologische Studien und chemische Analysen<br />

Bearbeiter : Christianna Serfling<br />

Dietrich Reuter<br />

Datum : Februar 2001<br />

Fazit :<br />

„... Ausgehend von einer gründlichen Analyse des Vorhabens sowie des betroffenen<br />

Untersuchungsraumes v.a. in Bezug auf die aktuellen und potentiellen Habitate der<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 29/32<br />

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Fledermausarten nach Anhang II FFH- Richtlinie Richtlinie und ihrer speziellen Ansprüche<br />

(nach Studium der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse), wurden erhebliche<br />

Beeinträchtigungen besonders der kleinen Hufeisennase diagnostiziert.<br />

Daraufhin wurde vom Gutachterbüro ein Katalog von Maßnahmen zur Minderung der<br />

Beeinträchtigungen erarbeitet, der vom Vorhabensträger durch eigene Vorschläge erweitert<br />

worden ist. Diese Minderungsmaßnahmen wurden in einer detaillierten Überarbeitung der<br />

Planung integriert. Eine erneute Prüfung der Verträglichkeit ergab, daß nunmehr keine<br />

erheblichen Beeinträchtigungen von Fledermausarten nach Anhang II sowie weiteren<br />

Schutzgütern nach FFH-Richtlinie zu erwarten sind. Dieser Befund bestätigte sich auch nach<br />

Untersuchung möglicher Synergieeffekte. ...“<br />

V. 9. Rechtliche Bewertung Innen- oder Außenbereich<br />

Titel : „Rechtliche Bewertung<br />

Gehören die Flächen der Trüperschen Liegenschaften in <strong>Jena</strong> zum baurechtlichen Innen- oder<br />

Außenbereich ?“<br />

Verfasser : Matthias Möller- Meinecke, Fachanwalt für Verwaltungsrecht<br />

Bearbeiter : wie vor<br />

Datum : 06.04.2001<br />

Fazit :<br />

Anmerkung :<br />

„... Im Ergebnis bilden alle im anliegenden Plan gelb umfahrenen Flurstücke (d.h. alle<br />

Flurstücke im beplanten Geltungsbereiche – Anmerkg. des Verfassers) der Trüperschen<br />

Liegenschaften je einzeln einen Bestandteil des Bebauungszusammenhanges und nehmen<br />

jeweils einzeln am Gesamteindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit teil. Dies<br />

gilt selbst für die Freiflächen am Rande des Bebauungszusammenhanges, nämlich für die<br />

Flächen westlich der Mädchenvilla bis zur Hangkante , für die einmal für ein Logishaus<br />

hergerichtete Fläche des Flurstückes 17/3 und den Selbstversorgergarten südlich des<br />

Landhauses. Sie gehören alle sowohl historisch als auch wegen der klar erkennbaren<br />

natürlichen Grenzen zwischen Innen- und Außenbereich zum Bebauungszusammenhang des<br />

Ortsteiles <strong>Sophienhöhe</strong>. ...“<br />

Nach Bewertung des vorgenannten Dokumentes durch das Rechtsamt <strong>Jena</strong> wurde die<br />

Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich für das Vorhabengebiet durch das<br />

Stadtplanungsamt <strong>Jena</strong> überarbeitet in der jetzt dargelegten Form.<br />

V. 10. Kommunale Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Titel : „Kommunale Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Flächennutzung Trüpersche Liegenschaften , Gemarkung Wenigenjena, Ziegenhain, Wöllnitz“<br />

Verfasser : Umwelt- und Naturschutzamt <strong>Jena</strong><br />

Bearbeiter : Umwelt- und Naturschutzamt <strong>Jena</strong><br />

Datum : 29.01.1997<br />

Fazit :<br />

„... – alle Flächen im LSG „Mittleres Saaletal“ und im Naturschutzgroßprojet sind von jeglicher<br />

Bebauung und Nutzungsänderung freizuhalten<br />

- alle Streuobstwiesen sind ... zu schützen und zu pflegen<br />

- ... Halbtrockenrasen, Trockenwälder und Gebüsche (§18 Biotope) sind zu schützen<br />

- Erhaltung der noch vorhandenen Grünzäsur zwischen Kernbergviertel und Wöllnitz, ...<br />

- Erhaltung der Erholungsfunktion (Wanderweg und Rodelwiese)<br />

- Wiese „In der Badstube“ mit tlw. Streuobstbestand ist ... von jeglicher Bebauung<br />

freizuhalten<br />

- bei einer lockeren Bebauung der Flächen der Trüperschen Liegenschaften und den sich<br />

südlich anschliessenden Gärten, der Gärtnerei und den Gärten an der Wöllnitzer Straße<br />

bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken<br />

- aus Gründen des Lärmschutzes ist .... passiver Schallschutz notwendig<br />

- auf den Wiesen ist durch Mahd und Beweidung die voranschreitende Sukzession<br />

zurückzudrängen ...<br />

- öffentliche Nutzung des Parks der ehemaligen Trüperschen Erziehungsanstalt würde<br />

Gebietscharakter “<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 30/32<br />

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V. 11. Hilfe zur Entscheidungsfindung – Trüperweg als Baustellenzufahrt<br />

Titel : „Studie-<br />

Naturschatzfachliche und rechtliche Aspekte einer Nutzung des Trüperweges als temporäre<br />

Baustellenzufahrt (B-Plan Gebiet <strong>Sophienhöhe</strong>)<br />

Hilfe zur Entscheidungsfindung<br />

zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>VBB</strong>-WJ <strong>12</strong> <strong>Sophienhöhe</strong> <strong>Jena</strong>“<br />

Verfasser : BÖSCHA<br />

Büro für ökologische Studien und chemische Analysen<br />

Bearbeiter : Christianna Serfling<br />

Dietrich Reuter<br />

Datum : März 2001<br />

Fazit :<br />

„...Generell gilt, daß `die Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen bei einem<br />

Eingriffsvorhaben .. das erste und wichtigste Anliegen der Eingriffsregelung ist. ( Leitfaden ... )<br />

Bei einer Nutzung des Trüperwegs als temporäre Baustellenzufahrt sind nur zeitweilige<br />

Beeinträchtigungen zu erwarten, die – unter der Voraussetzung des positiven Ausganges der<br />

geologischen Prüfungen- am Ort in einem angemessenen Zeitraum ausgleichbar sind. ...<br />

Obwohl im konkreten Falle mit der Ausgleichbarkeit der Beeinträchtigung eine der<br />

Voraussetzungen zur Zulassung einer Ausnahme vorliegt, bleibt die prinzipielle Möglichkeit der<br />

Vermeidung zu berücksichtigen. Inwieweit bei der Genehmigung der Bebauung der<br />

<strong>Sophienhöhe</strong> durch die Stadt <strong>Jena</strong> die Belange der durch den Baustellenverkehr<br />

beeinträchtigten Anwohner berücksichtigt werden, ist eine Abwägungsentscheidung der<br />

zuständigen Behörde. Es könnte- ähnlich der UVP- das Schutzgut Mensch in die Betrachtung<br />

einbezogen werden. Hier wäre die unter Abschnitt 4 dargestellten Beeinträchtigungen der §18 –<br />

Biotope den Beeinträchtigungen und Interessen der Anwohner gegenüberzustellen. Die<br />

Gewichtung der einzelnen Belange ist aus unserer Sicht kein fachliches Problem sondern eine<br />

politische Entscheidung.“<br />

V. <strong>12</strong>. Rechtliche Bewertung- Temporäre Baustraße über den Trüperweg<br />

Titel : „Rechtliche Bewertung<br />

Ist eine Ausnahme vom besonderen Biotopschutz für eine temporäre Baustraße über den<br />

Trüperweg in <strong>Jena</strong> naturschutzrechtlich genehmigungsfähig ?“<br />

Verfasser : Matthias Möller- Meinecke, Fachanwalt für Verwaltungsrecht<br />

Bearbeiter : wie vor<br />

Datum : 28.03.2001<br />

Fazit :<br />

„... Die Prüfung kommt zu der Bewertung, daß die Beeinträchtigungen der durch den Bau und<br />

den Betrieb und den Rückbau der hier betroffenen besonders geschützten Biotope durch die<br />

verfügten Maßnahmen vollständig ausgeglichen werden. Die Ausnahmeregelung ist daher<br />

antragsgemäß zu erteilen.“<br />

V. 13. Naturschutzrechtlicher Artenschutz in bebauten Ortslagen<br />

Titel : „Naturschutzrechtlicher Artenschutz in bebauten Ortslagen“<br />

Verfasser : Matthias Möller- Meinecke, Fachanwalt für Verwaltungsrecht<br />

Bearbeiter : wie vor<br />

Datum : 19.05.2001<br />

Fazit :<br />

„...Die baurechtlich zulässige Überbauung oder Beseitigung von Jagthabitaten wird von den<br />

artenschutzrechtlichen Verboten nicht erfaßt und ist kein ausgleichspflichtiger Natureingriff. ...<br />

Weil die Sommerquartiere der Fledermäuse in der Trüperschen Villa, in dem<br />

Turnhallengebäude sowie im Maschinenhaus im baurechtlichen Innenbereich liegen, hindert<br />

ihre Existenz nicht die Errichtung von Ersatzbauten. ....<br />

Die geforderte Prüfung der Reduzierung des Vorhabens auf das Unvermeidbare ist von der<br />

Sachverständigen Serfling in ihrer FFH- Verträglichkeitsstudie (Ziff.13) durchgeführt und in der<br />

überarbeiteten Planung umgesetzt worden. Neben diesen Minimierungsmaßnahmen sind für<br />

die Beeinträchtigung der Sommerquartiere keine weiteren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 31/32<br />

STAHR -Architekten & Ingenieure Weimar 11.07.2005


durchzuführen. ....<br />

Abrißgenehmigungen für die drei Gebäude sind um die Auflage zu ergänzen, daß der Abriß<br />

nicht während der Sommermonate durchgeführt werden darf, um eine Nutzung als<br />

Sommerquartier nicht zu beeinträchtigen. ...<br />

Bei einer Mißachtung dieser Rechtslage durch die Bauaufsichtsbehörde können dem Bauherrn<br />

Amtshaftungsansprüche erwachsen oder `verschuldensunabhängige Entschädigungsansprüche<br />

zur Seite stehen`...“<br />

V. 14. Fachliche Anmerkungen zur Einschätzung der FFH-Verträglichkeitsstudie durch den<br />

Naturschutzbeirat <strong>Jena</strong> und der TLU<br />

Titel :<br />

„Fachliche Anmerkungen<br />

zur von einer Arbeitsgruppe „Fledermäuse“ des Naturschutzbeirates der Stadt <strong>Jena</strong> verfaßten<br />

„Einschätzung der neu erstellten FFH-Verträglichkeitsstudie ...“ sowie zur von der TLU<br />

vorgelegten Fachstellungnahme.“<br />

Verfasser : BÖSCHA<br />

Büro für ökologische Studien und chemische Analysen<br />

Bearbeiter : Christianna Serfling<br />

Datum : 05.05.2001<br />

Fazit :<br />

„... Nach Kenntnisnahme der oben genannten Schreiben besteht aus unserer Sicht dringend<br />

Veranlassung, einige fachliche Anmerkungen und Richtigstellungen vorzunehmen. ....“<br />

Frau Serfling setzt sich aus fachlicher Sicht unter Bezug auf fundierte Informationsquellen mit<br />

der aus ihrer Sicht teilweise „... ungenauen bis falschen Darstellung ...“ und „...tendenziell<br />

gefärbte(n) Falschaussagen...“ auseinander und bestätigt die Inhalte der durchgeführten FFH-<br />

Verträglichkeitsstudie. (V 8)<br />

V. 15. Berücksichtigung des Habitat- und Artenschutzes in der Abwägungsentscheidung<br />

Titel : „Rechtliche Bewertung-<br />

Berücksichtigung des Habitat- und Artenschutzes in der Abwägungsentscheidung<br />

zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „<strong>Sophienhöhe</strong>“ der Stadt <strong>Jena</strong><br />

Verfasser : Matthias Möller- Meinecke, Fachanwalt für Verwaltungsrecht<br />

Bearbeiter : wie vor<br />

Datum : Mai 2001<br />

Fazit :<br />

„...Die bundesrechtlichen Vorschriften für besonders geschützte Tierarten (§20f BnatSchG)<br />

stehen einem baurechtlich zulässigen Abriß oder einer Nutzungsänderung eines Bauwerkes auf<br />

der <strong>Sophienhöhe</strong> selbst dann nicht im Wege, wenn dieses Bauwerk von Fledermäusen als<br />

Wohn- oder Zufluchtsstätte genutzt werden. Die gegenteilige These der Thüringer<br />

Landesanstalt für Umwelt vom 23.04.2001 widerspricht dem Schutzzweck der zitierten Norm. ...<br />

Der Bebauungsplanentwurf <strong>Sophienhöhe</strong> unterläuft die Ziele der EU Flora-Fauna-Habitat<br />

Richtlinie nicht ... . Dem Bebauungsplanentwurf stehen daher ... keine Hindernisse des<br />

Artenschutzes oder der FFH-Richtlinie entgegen. ...“<br />

V. 16. Darstellung der Verkehrssituation Kernbergviertel / <strong>Sophienhöhe</strong><br />

Titel : „Darstellung der Verkehrssituation Kernbergviertel / <strong>Sophienhöhe</strong>“<br />

Verfasser : Kathan Bauträger GmbH <strong>Jena</strong><br />

Bearbeiter : wie vor<br />

Datum : November 2000<br />

Fazit :<br />

Die Verkehrs-Belastung der Kernbergstraße würde bei einer Sanierung der Gebäude der<br />

Trüperschen Liegenschaften zu ca. 15,9 % aus dieser Nutzung stammen, bei Neuerrichtung<br />

von 99 Wohneinheiten am gleichen Standort währen dieses ca. 16,3 %. Somit liegt die Zahl der<br />

Fahrzeugbewegungen bei Umsetzung der Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nur<br />

gering höher als bei einer Nutzung des Bestandes.<br />

Dritter Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan <strong>VBB</strong>-<strong>Wj</strong> <strong>12</strong> „<strong>Sophienhöhe</strong>“ <strong>Jena</strong> – Teil C Begründung Seite 32/32<br />

STAHR -Architekten & Ingenieure Weimar 11.07.2005

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