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Aufgeklärter Absolutismus ① - Jens Peter Kutz

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<strong>Aufgeklärter</strong> <strong>Absolutismus</strong> 00.01.81<br />

⇒ von den Ideen der Aufklärung beeinflußte Regierungspraxis des <strong>Absolutismus</strong> ab der<br />

zweiten Hälfte des 18. Jh.<br />

→ der Herrscher wird legitimiert durch das Gesetz, das aus der Vernunft und dem<br />

Gesellschaftsvertrag hervorgegangen ist ⇒ neues Herrschaftsverständnis<br />

→ die absolute Stellung des Herrschers rechtfertigt sich aus der besonderen Verantwortung<br />

gegenüber den Untertanen<br />

↔ früher wurde der Herrscher durch das Gottesgnadentum legitimiert<br />

• der Herrscher war nicht mehr der Staat, sondern der erste Diener des Staates<br />

→ Staat und Herrscher traten verfassungsrechtlich auseinander (vgl. ALR)<br />

»L’État c’est moi« (Ludwig XIV.) »Ich bin der erste Diener des Staates« (Friedrich II.)<br />

vgl. auch den Ausspruch des Majors Ferdinand von Walter in Schillers Kabale und Liebe:<br />

»Der Staat gab ihn [den Degen] mir durch die Hand des Fürsten«<br />

• der Staat wurde zum Rechts- und Verwaltungsstaat<br />

• Anwendung der Theorien der Aufklärung auf die Politik<br />

→ vernunftgeleitete Gestaltung des Staates (↔ zuvor war die Religion die Richtschnur des<br />

Politischen)


• gekennzeichnet durch eine am »gemeinen Wohl« orientierte Reformpolitik<br />

Maßstab des Gemeinwohls war weniger das<br />

Los der Untertanen als die Macht des Staates<br />

• Bildungsreformen → staatliche Schulbildung<br />

• Agrarreformen → Anlegung von Urbarien, d.h. schriftlich fixierte Abgabenpflichten<br />

»Bauernbefreiung«<br />

→ Ablösung von dinglichen Abgaben durch Renten<br />

• Justizreformen → Gleichstellung vor dem Gesetz<br />

→ Einrichtung von Appellationsinstanzen<br />

→ Humanisierung des Strafrechts<br />

→ staatliche Richterbesoldung (zuvor Bezahlung durch »Sportel«)<br />

→ Vereinheitlichung und Kodifikation des Rechts<br />

• Kirchenreformen → Toleranzpolitik, d.h. rechtliche Gleichstellung der Konfessionen<br />

→ Verstaatlichung der Kirche<br />

• Verwaltungsreformen → Ausschaltung intermediärer Instanzen<br />

• ein idealer Vertreter des aufgeklärten <strong>Absolutismus</strong> ist Friedrich d. Gr.<br />

→ »Das Zeitalter der Aufklärung ist das Jahrhundert Friedrichs« (Kant)<br />

↔ der aufgeklärte <strong>Absolutismus</strong> unterstützte nicht das Ideal der Freiheit → er beseitigte mit der<br />

ständischen Freiheit die letzten Reste der Freiheit überhaupt (»alles für das Volk, nichts durch<br />

das Volk«) ⇒ deshalb hatten diese Regime gegen die Ideen der Französischen Revolution keine<br />

Chance


<strong>Aufgeklärter</strong> <strong>Absolutismus</strong> 00.01.81<br />

↔ fundamentaler Widerspruch zwischen aufgeklärter Theorie und veralteter Praxis:<br />

→ Unterordnung des Königs unter das Gesetz, aber Erhaltung der absoluten Stellung<br />

→ Betonung der natürlichen Freiheiten der Bürger, aber Erhaltung der ständischen Ordnung<br />

↔ das Dilemma, in dem sich der aufgeklärte <strong>Absolutismus</strong> Friedrichs d. Gr. befand, bestand<br />

darin, daß der Einsicht in die Verletzung der Prinzipien der Humanität und Gerechtigkeit<br />

die Erkenntnis gegenüberstand, daß eine Verwirklichung dieser Prinzipien den Umsturz der<br />

auf den Adel gestützten Sozial- und Wirtschaftsordnung bedeutet hätte (Th. Schieder)<br />

⇒ die Widersprüche des aufgeklärten <strong>Absolutismus</strong> erklären sich z.T. aus seiner Zwischenstellung<br />

zwischen traditionellem <strong>Absolutismus</strong> auf der Legitimitätsgrundlage des Gottesgnadentums<br />

und der Herausbildung des modernen Staatsgedankens<br />

• der Begriff »despotisme éclairé« ist bereits ein zeitgenössischer Begriff (taucht zuerst in den<br />

Briefen Denis Diderots auf und wird dann von den Physiokraten verbreitet)<br />

→ in die wissenschaftliche Terminologie zuerst von Wilhelm Roscher 1847 eingeführt

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