75 Jahre
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sein – das erkannten auch die Sozialversicherungsträger.<br />
Diese fordern<br />
umgehend den ihnen zustehenden<br />
Betrag ein, um keine Verjährung für<br />
Teile davon zu riskieren. Sollten die<br />
CGZP-Tarifverträge von Anfang an<br />
für ungültig erklärt werden, sind<br />
viele Zeitarbeitsbetriebe in ihrer Existenz<br />
bedroht, verkündet die Arbeitgeberseite.<br />
LOHN- U. GEHALTSTARIF<br />
IM FEUERFESTBAU<br />
Wie bereits 2009 beschlossen wurden<br />
die Löhne und Gehälter zum 01.<br />
April 2010 um 2,3 % erhöht.<br />
ZUSATZTARIFVERTRAG<br />
FÜR DAS FEUERUNGS-<br />
TECHNISCHE GEWERBE<br />
Dieser wurde von Seiten der Arbeitgeber<br />
fristgerecht zum 31. März<br />
2011 gekündigt. Grund ist die ab<br />
dem 01. Mai 2011, dem Tag der Arbeit<br />
(!), freie Entfaltungsmöglichkeit<br />
von Unternehmen und Arbeitnehmern<br />
aus osteuropäischen Niedriglohnländern.<br />
Man will auf Marktveränderungen<br />
kurzfristig reagieren<br />
können.<br />
TARIFVERHANDLUNGEN<br />
2011<br />
Die Bundestarifkommission der Industriegewerkschaft<br />
Bauen-Agrar-<br />
Umwelt (IG BAU) geht mit einer<br />
Forderung von 5,9 % mehr Geld in<br />
die wohl im Februar beginnende Tarifverhandlung.<br />
Der Vorsitzende, Herr<br />
Wiesehügel, orientiert sich dabei<br />
nicht an den stagnierenden Umsätzen<br />
im Bauhauptgewerbe, sondern<br />
an den möglichen Abschlüssen anderer,<br />
prosperierender Industriebereiche.<br />
Die Arbeitgeberseite hat im<br />
22<br />
Vorfeld bereits die gewerkschaftlichen<br />
Vorstellungen als „nicht darstellbar“<br />
und „schlicht zu hoch“<br />
bewertete. Ob eine Einigung ohne<br />
Schlichter möglich ist, steht in den<br />
Sternen.<br />
Herr Wiesehügel muss sich jedoch<br />
selbst erst einmal eines ungewöhnlichen<br />
Vorwurfs erwehren. Der Baukonzern<br />
Hoch-Tief, der bis in die<br />
1990er <strong>Jahre</strong> auch eine Abteilung<br />
Feuerfestbau hatte, steht vor einer<br />
feindlichen Übernahme durch den<br />
spanischen Konkurrenten und Anteilseigner<br />
ACS. Der Betriebsratsvorsitzende,<br />
Siegfried Müller, kämpft mit<br />
der Belegschaft und dem Management<br />
dagegen an. Unterstützung<br />
von der IG BAU erhält er dabei nicht.<br />
Im Gegenteil: Müller wirft dem Gewerkschaftschef<br />
vor, mit dem spanischen<br />
Baukonzern Absprachen<br />
zugunsten der IG BAU und zulasten<br />
der Mitarbeiter getroffen zu haben.<br />
Dem von der FAZ geäußerten Verdacht,<br />
Wiesehügel wolle seine Macht<br />
bei der Bestellung des sogenannten<br />
Arbeitsdirektors auch nach einer<br />
Übernahme sichern, hat dieser zunächst<br />
einmal widersprochen. Müller<br />
trat inzwischen zurück.<br />
MINDESTLOHN IM<br />
BAUGEWERBE<br />
Wie bereits im Report 09 aufgeführt,<br />
wurden die Mindestlöhne zum<br />
01.09.2010 erhöht. Die nächste Anhebung<br />
wurde bereits für den<br />
01.07.2011 vereinbart.<br />
Besondere Bedeutung gewinnen die<br />
per Gesetz als allgemeinverbindlich<br />
festgeschriebenen Sätze, wenn ab<br />
dem 01. Mai 2011 die volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit<br />
gilt.<br />
RECHT<br />
Was wurde aus dem Fall der Supermarkt-Kassiererin<br />
(siehe Report 09)?<br />
Barbara Emme (besser bekannt als<br />
Emmely) sitzt wieder hinter der<br />
Kasse. Das Bundesarbeitsgericht<br />
hielt ihre fristlose Kündigung (wegen<br />
1,30 Euro) für nicht gerechtfertigt.<br />
Angesichts der langen beanstandungsfreien<br />
Beschäftigtenzeit hätte<br />
der Arbeitgeber die Kassiererin zunächst<br />
abmahnen müssen, meinten<br />
die Richter.<br />
Auf dieses Grundsatzurteil zu „Bagatellkündigungen“<br />
beruft sich nun<br />
das Landesarbeitsgericht in Berlin.<br />
Die Deutsche Bahn musste eine fristlos<br />
gekündigte Zugabfertigerin wieder<br />
einstellen, die ihren Arbeitgeber<br />
durch Vorlage einer „Gefälligkeitsquittung“<br />
um 160,00 Euro betrogen<br />
hatte, was allerdings unstrittig war.<br />
Die Frage: „Ab welchem Betrag wird<br />
aus einer Bagatelle ein richtiger<br />
Fall?“ blieb bisher noch unbeantwortet.<br />
NACH BIRILIG, KONTRAG<br />
UND BILREFG – NUN DAS<br />
BILMOG<br />
Anfang 2009 hatten Bundestag und<br />
Bundesrat das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />
(BilMoG) beschlossen.<br />
Diese neuen Bilanzierungsregeln<br />
sollen nun verpflichtend für<br />
alle Geschäftsjahre ab dem<br />
01.01.2010 angewendet werden.<br />
Die größte Reform des deutschen Bilanzrechts<br />
seit mehr als 20 <strong>Jahre</strong>n<br />
wird das Handelsgesetzbuch (HGB)<br />
näher an die internationalen Rechnungslegungsstandards<br />
(IFRS) heranführen.<br />
Neben dieser angestrebten Internationalisierung<br />
soll das neue Gesetz<br />
aber auch alte Regelungen des HGB