abläufe bei integration von kindern mit ... - Jugendwohlfahrt
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ABLÄUFE BEI INTEGRATION<br />
VON KINDERN MIT<br />
BEEINTRÄCHTIGUNG IN<br />
KRABBELSTUBEN<br />
Gültig auch für altersgemischte<br />
Kindergruppen nach Oö. JWG 1991<br />
Erstellt <strong>von</strong> Mag. Helga Hirtl<br />
Stand: 1.12.2008
INTEGRATION VON KINDERN MIT BEEINTRÄCHTIGUNG IN KRABBELSTUBEN UND<br />
"ALTERSGEMISCHTEN KINDERGRUPPEN NACH Oö. JWG 1991"<br />
ABLAUF 1: Meldung eines Integrationsbedarfs durch die Eltern<br />
ELTERN melden einen Integrationsbedarf an die KBE und legen ein ärztliches/psychologisches<br />
Gutachten vor FORMULAR F1 ÄRZTLICHE/PSYCHOLOGISCHE<br />
STELLUNGNAHME + HINWEISBLATT (wird vom Arzt/Psychologen ausgefüllt<br />
und <strong>von</strong> den Eltern in der KBE abgegeben)<br />
KBE Vormerkung des Bedarfs/Koordination <strong>mit</strong> dem Rechtsträger<br />
Anlegen des FORMULARS F KINDERBOGEN<br />
Vorlegen des FORMULARS F2a EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG DER<br />
ELTERN<br />
Über<strong>mit</strong>tlung der Formulare<br />
F KINDERBOGEN<br />
F1 ÄRZTLICHE/PSYCHOLOGISCHE STELLUNGNAHME<br />
F2a EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG<br />
an: Amt der Oö. Landesregierung<br />
Direktion Soziales und Gesundheit<br />
Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
Bahnhofplatz 1<br />
4021 Linz<br />
ABT. JW/OÖ. LRG leitet F / F1/ F2a an FB/Caritas weiter<br />
FB/CARITAS Bedarfserhebung <strong>mit</strong> Elterngespräch in der KBE<br />
Teilnahme am Integrationsgespräch, das vom Rechtsträger geleitet<br />
und protokolliert wird: F3 INTEGRATIONSGESPRÄCH - BEDARFS-<br />
MELDUNG<br />
erstellt STELLUNGNAHME DER FACHBERATUNG F4 zum<br />
Integrationsbedarf <strong>mit</strong> Vorschlag zum Stützkräftebedarf (wichtig: Angaben<br />
zu den täglichen Anwesenheitszeiten des Kindes in der KBE jeweils MO –<br />
FR sowie zur Kinderzahl in der Gruppe)<br />
SOKI/FB-CARITAS leitet F3 und F4 an JW/OÖ. LRG weiter<br />
ABT. JW/OÖ. LRG prüft Stellungnahme der FB/CARITAS (F4)<br />
Ausfüllen des Formulares LOHNKOSTENABRECHNUNG inkl. der<br />
bewilligten Stützkräftestunden sowie Über<strong>mit</strong>tlung an den Rechtsträger<br />
gemeinsam <strong>mit</strong> F8 ANTRAG AUF KOSTENERSATZ<br />
KBE/RECHTSTRÄGER unterfertigt die ausgefüllte LOHNKOSTENABRECHNUNG sowie<br />
F8 ANTRAG AUF KOSTENERSATZ und retourniert sie an ABT.<br />
JW/LRG OÖ.
ABT. JW/OÖ. LRG Auszahlung der Lohnkosten (Stützkräfte) wird in die Wege geleitet<br />
(Amtsverfügung an LR Ackerl)<br />
<strong>bei</strong> Befürwortung durch LR Ackerl: Auszahlung der Lohnkosten<br />
<strong>mit</strong>tels SAP<br />
KBE F 5 ZWISCHENBERICHT FÜR LAUFENDE INTEGRATION<br />
wird 6 Monate nach Integrationsbeginn erstellt und an<br />
FB/CARITAS sowie an ABT. JW/OÖ. LRG über<strong>mit</strong>telt.<br />
mind. 1x pro Ar<strong>bei</strong>tsjahr: Einberufen einer PÄDAGOGISCHEN KONFERENZ F6<br />
(wird <strong>von</strong> der Leiterin ausgefüllt und an FB/CARITAS über<strong>mit</strong>telt)<br />
F9 ÄNDERUNGEN VON INTEGRATIONSMASSNAHMEN GENEHMIGT NACH<br />
F3/F5 werden an die ABT. JW/OÖ. LRG und an die FB/CARITAS über<strong>mit</strong>telt
INTEGRATION VON KINDERN MIT BEEINTRÄCHTIGUNG IN KRABBELSTUBEN UND<br />
"ALTERSGEMISCHTEN KINDERGRUPPEN NACH Oö. JWG 1991"<br />
ABLAUF 2: Meldung eines Integrationsbedarfs durch die Krabbelstube oder<br />
altersgemischte Kindergruppe<br />
KBE PÄDAGOGIN nimmt Abweichungen in der Entwicklung eines Kindes wahr<br />
legt F KINDERBOGEN an und<br />
füllt F7 BEOBACHTUNGSBOGEN aus<br />
führt ein Elterngespräch zum Beobachtungsergebnis und empfiehlt<br />
eine Entwicklungsabklärung<br />
F1 ÄRZTLICHE/PSYCHOLOGISCHE STELLUNGNAHME<br />
+ HINWEISBLATT wird den Eltern zur Weitergabe an den Arzt/<br />
Psychologen übergeben<br />
ELTERN holen ärztl./psychol. Gutachten ein (F1) und legen den Befund der KBE vor<br />
KBE Über<strong>mit</strong>tlung der Formulare<br />
F KINDERBOGEN<br />
F1 ÄRZTLICHE/PSYCHOLOGISCHE STELLUNGNAHME<br />
F2a EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG<br />
F7 BEOBACHTUNGSBOGEN<br />
an: Amt der Oö. Landesregierung<br />
Direktion Soziales und Gesundheit<br />
Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
Bahnhofplatz 1<br />
4021 Linz<br />
ABT. JW/OÖ. LRG leitet F, F1, F2a und F7 an FB/CARITAS weiter<br />
FB/CARITAS Bedarfserhebung samt Elterngespräche in der KBE<br />
Teilnahme am Integrationsgespräch, das vom Rechtsträger geleitet und<br />
protokolliert wird: F3 INTEGRATIONSGESPRÄCH-BEDARSMELDUNG<br />
erstellt STELLUNGNAHME DER FACHBERATUNG F4 zum<br />
Integrationsbedarf <strong>mit</strong> Vorschlag zum Stützkräftebedarf (wichtig: Angaben<br />
zu den täglichen Anwesenheitszeiten des Kindes in der KBE jeweils MO –<br />
FR sowie zur Kinderzahl in der Gruppe)<br />
SOKI/FB-CARITAS leitet F3 und F4 an JW/OÖ.LRG weiter<br />
ABT. JW/OÖ. LRG prüft Stellungnahme der FB/CARITAS (F 4)<br />
Ausfüllen des Formulares LOHNKOSTENABRECHNUNG inkl. der<br />
bewilligten Stützkräftestunden sowie Über<strong>mit</strong>tlung an den Rechtsträger<br />
gemeinsam <strong>mit</strong> F8 ANTRAG AUF KOSTENERSATZ
KBE/RECHTSTRÄGER unterfertigt die ausgefüllte LOHNKOSTENABRECHNUNG<br />
sowie F8 ANTRAG AUF KOSTENERSATZ und retourniert sie<br />
an ABT. JW/LRG OÖ.<br />
ABT. JW/OÖ. LRG Auszahlung der Lohnkosten (Stützkräfte) wird in die Wege geleitet<br />
(Amtsverfügung an LR Ackerl)<br />
<strong>bei</strong> Befürwortung durch LR Ackerl: Auszahlung der Lohnkosten<br />
<strong>mit</strong>tels SAP<br />
KBE F5 ZWISCHENBERICHT FÜR LAUFENDE INTEGRATION<br />
wird 6 Monate nach Integrationsbeginn erstellt und an<br />
FB/CARITAS sowie an ABT. JW/OÖ. LRG über<strong>mit</strong>telt.<br />
mind. 1x pro Ar<strong>bei</strong>tsjahr: Einberufen einer PÄDAGOGISCHEN KONFERENZ F6<br />
(wird <strong>von</strong> der Leiterin ausgefüllt und an FB/CARITAS über<strong>mit</strong>telt).<br />
F9 ÄNDERUNGEN VON INTEGRATIONSMASSNAHMEN GENEHMIGT NACH<br />
F3/F5 werden an die ABT. JW/OÖ. LRG und an die FB/CARITAS über<strong>mit</strong>telt.<br />
Ansprechpartner in der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong>:<br />
Fragen zum finanziellen Ablauf: Manfred Achleitner Tel.Nr. 0732/7720/15743<br />
Fragen in fachlichen Belangen: Mag. Helga Hirtl Tel.Nr. 0732/7720/15212<br />
Zuständiger Leiter: HR Mag. Dr. Josef Marschner Tel.Nr. 0732/7720/15206