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abläufe bei integration von kindern mit ... - Jugendwohlfahrt

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ABLÄUFE BEI INTEGRATION<br />

VON KINDERN MIT<br />

BEEINTRÄCHTIGUNG IN<br />

KRABBELSTUBEN<br />

Gültig auch für altersgemischte<br />

Kindergruppen nach Oö. JWG 1991<br />

Erstellt <strong>von</strong> Mag. Helga Hirtl<br />

Stand: 1.12.2008


INTEGRATION VON KINDERN MIT BEEINTRÄCHTIGUNG IN KRABBELSTUBEN UND<br />

"ALTERSGEMISCHTEN KINDERGRUPPEN NACH Oö. JWG 1991"<br />

ABLAUF 1: Meldung eines Integrationsbedarfs durch die Eltern<br />

ELTERN melden einen Integrationsbedarf an die KBE und legen ein ärztliches/psychologisches<br />

Gutachten vor FORMULAR F1 ÄRZTLICHE/PSYCHOLOGISCHE<br />

STELLUNGNAHME + HINWEISBLATT (wird vom Arzt/Psychologen ausgefüllt<br />

und <strong>von</strong> den Eltern in der KBE abgegeben)<br />

KBE Vormerkung des Bedarfs/Koordination <strong>mit</strong> dem Rechtsträger<br />

Anlegen des FORMULARS F KINDERBOGEN<br />

Vorlegen des FORMULARS F2a EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG DER<br />

ELTERN<br />

Über<strong>mit</strong>tlung der Formulare<br />

F KINDERBOGEN<br />

F1 ÄRZTLICHE/PSYCHOLOGISCHE STELLUNGNAHME<br />

F2a EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG<br />

an: Amt der Oö. Landesregierung<br />

Direktion Soziales und Gesundheit<br />

Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

Bahnhofplatz 1<br />

4021 Linz<br />

ABT. JW/OÖ. LRG leitet F / F1/ F2a an FB/Caritas weiter<br />

FB/CARITAS Bedarfserhebung <strong>mit</strong> Elterngespräch in der KBE<br />

Teilnahme am Integrationsgespräch, das vom Rechtsträger geleitet<br />

und protokolliert wird: F3 INTEGRATIONSGESPRÄCH - BEDARFS-<br />

MELDUNG<br />

erstellt STELLUNGNAHME DER FACHBERATUNG F4 zum<br />

Integrationsbedarf <strong>mit</strong> Vorschlag zum Stützkräftebedarf (wichtig: Angaben<br />

zu den täglichen Anwesenheitszeiten des Kindes in der KBE jeweils MO –<br />

FR sowie zur Kinderzahl in der Gruppe)<br />

SOKI/FB-CARITAS leitet F3 und F4 an JW/OÖ. LRG weiter<br />

ABT. JW/OÖ. LRG prüft Stellungnahme der FB/CARITAS (F4)<br />

Ausfüllen des Formulares LOHNKOSTENABRECHNUNG inkl. der<br />

bewilligten Stützkräftestunden sowie Über<strong>mit</strong>tlung an den Rechtsträger<br />

gemeinsam <strong>mit</strong> F8 ANTRAG AUF KOSTENERSATZ<br />

KBE/RECHTSTRÄGER unterfertigt die ausgefüllte LOHNKOSTENABRECHNUNG sowie<br />

F8 ANTRAG AUF KOSTENERSATZ und retourniert sie an ABT.<br />

JW/LRG OÖ.


ABT. JW/OÖ. LRG Auszahlung der Lohnkosten (Stützkräfte) wird in die Wege geleitet<br />

(Amtsverfügung an LR Ackerl)<br />

<strong>bei</strong> Befürwortung durch LR Ackerl: Auszahlung der Lohnkosten<br />

<strong>mit</strong>tels SAP<br />

KBE F 5 ZWISCHENBERICHT FÜR LAUFENDE INTEGRATION<br />

wird 6 Monate nach Integrationsbeginn erstellt und an<br />

FB/CARITAS sowie an ABT. JW/OÖ. LRG über<strong>mit</strong>telt.<br />

mind. 1x pro Ar<strong>bei</strong>tsjahr: Einberufen einer PÄDAGOGISCHEN KONFERENZ F6<br />

(wird <strong>von</strong> der Leiterin ausgefüllt und an FB/CARITAS über<strong>mit</strong>telt)<br />

F9 ÄNDERUNGEN VON INTEGRATIONSMASSNAHMEN GENEHMIGT NACH<br />

F3/F5 werden an die ABT. JW/OÖ. LRG und an die FB/CARITAS über<strong>mit</strong>telt


INTEGRATION VON KINDERN MIT BEEINTRÄCHTIGUNG IN KRABBELSTUBEN UND<br />

"ALTERSGEMISCHTEN KINDERGRUPPEN NACH Oö. JWG 1991"<br />

ABLAUF 2: Meldung eines Integrationsbedarfs durch die Krabbelstube oder<br />

altersgemischte Kindergruppe<br />

KBE PÄDAGOGIN nimmt Abweichungen in der Entwicklung eines Kindes wahr<br />

legt F KINDERBOGEN an und<br />

füllt F7 BEOBACHTUNGSBOGEN aus<br />

führt ein Elterngespräch zum Beobachtungsergebnis und empfiehlt<br />

eine Entwicklungsabklärung<br />

F1 ÄRZTLICHE/PSYCHOLOGISCHE STELLUNGNAHME<br />

+ HINWEISBLATT wird den Eltern zur Weitergabe an den Arzt/<br />

Psychologen übergeben<br />

ELTERN holen ärztl./psychol. Gutachten ein (F1) und legen den Befund der KBE vor<br />

KBE Über<strong>mit</strong>tlung der Formulare<br />

F KINDERBOGEN<br />

F1 ÄRZTLICHE/PSYCHOLOGISCHE STELLUNGNAHME<br />

F2a EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG<br />

F7 BEOBACHTUNGSBOGEN<br />

an: Amt der Oö. Landesregierung<br />

Direktion Soziales und Gesundheit<br />

Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

Bahnhofplatz 1<br />

4021 Linz<br />

ABT. JW/OÖ. LRG leitet F, F1, F2a und F7 an FB/CARITAS weiter<br />

FB/CARITAS Bedarfserhebung samt Elterngespräche in der KBE<br />

Teilnahme am Integrationsgespräch, das vom Rechtsträger geleitet und<br />

protokolliert wird: F3 INTEGRATIONSGESPRÄCH-BEDARSMELDUNG<br />

erstellt STELLUNGNAHME DER FACHBERATUNG F4 zum<br />

Integrationsbedarf <strong>mit</strong> Vorschlag zum Stützkräftebedarf (wichtig: Angaben<br />

zu den täglichen Anwesenheitszeiten des Kindes in der KBE jeweils MO –<br />

FR sowie zur Kinderzahl in der Gruppe)<br />

SOKI/FB-CARITAS leitet F3 und F4 an JW/OÖ.LRG weiter<br />

ABT. JW/OÖ. LRG prüft Stellungnahme der FB/CARITAS (F 4)<br />

Ausfüllen des Formulares LOHNKOSTENABRECHNUNG inkl. der<br />

bewilligten Stützkräftestunden sowie Über<strong>mit</strong>tlung an den Rechtsträger<br />

gemeinsam <strong>mit</strong> F8 ANTRAG AUF KOSTENERSATZ


KBE/RECHTSTRÄGER unterfertigt die ausgefüllte LOHNKOSTENABRECHNUNG<br />

sowie F8 ANTRAG AUF KOSTENERSATZ und retourniert sie<br />

an ABT. JW/LRG OÖ.<br />

ABT. JW/OÖ. LRG Auszahlung der Lohnkosten (Stützkräfte) wird in die Wege geleitet<br />

(Amtsverfügung an LR Ackerl)<br />

<strong>bei</strong> Befürwortung durch LR Ackerl: Auszahlung der Lohnkosten<br />

<strong>mit</strong>tels SAP<br />

KBE F5 ZWISCHENBERICHT FÜR LAUFENDE INTEGRATION<br />

wird 6 Monate nach Integrationsbeginn erstellt und an<br />

FB/CARITAS sowie an ABT. JW/OÖ. LRG über<strong>mit</strong>telt.<br />

mind. 1x pro Ar<strong>bei</strong>tsjahr: Einberufen einer PÄDAGOGISCHEN KONFERENZ F6<br />

(wird <strong>von</strong> der Leiterin ausgefüllt und an FB/CARITAS über<strong>mit</strong>telt).<br />

F9 ÄNDERUNGEN VON INTEGRATIONSMASSNAHMEN GENEHMIGT NACH<br />

F3/F5 werden an die ABT. JW/OÖ. LRG und an die FB/CARITAS über<strong>mit</strong>telt.<br />

Ansprechpartner in der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong>:<br />

Fragen zum finanziellen Ablauf: Manfred Achleitner Tel.Nr. 0732/7720/15743<br />

Fragen in fachlichen Belangen: Mag. Helga Hirtl Tel.Nr. 0732/7720/15212<br />

Zuständiger Leiter: HR Mag. Dr. Josef Marschner Tel.Nr. 0732/7720/15206

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