Jahresbericht - Jugendwohlfahrt
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<strong>Jahresbericht</strong><br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong> des Landes OÖ<br />
Jugend<br />
Wohlfahrt<br />
OBERÖSTERREICH
Inhalt Schwerpunkte 2010/2011 6<br />
Kinderschutz 12<br />
Rechtliche Vertretung 22<br />
Förderung und Entlastung von Familien 30<br />
Anhang 40<br />
Schwerpunkte 2010/2011<br />
SuSA – Schulsozialarbeit der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> 7<br />
Erziehungs- und Familienberatungsstellen des Landes OÖ 8<br />
Platzbörse 8<br />
Multiprofessionelles Diagnostik Team – MDT 9<br />
Förderung und Entlastung von Familien<br />
Stärkung der Kompetenz von Eltern in Fragen der Erziehung 30<br />
Erholung und Entlastung von Familien 31<br />
Förderung der sozialen Integration 33<br />
Beratung und Hilfe in belasteten Familiensituationen 34<br />
„Pöstlingberg-Kinder“ Kein rechtswidriges Verhalten der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> 9<br />
Kindesunterhalt 10<br />
Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ. 37<br />
Kinderschutz<br />
Abklärung 13<br />
Erziehungshilfen 17<br />
Rechtliche Vertretung<br />
Anhang<br />
Aufbau der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> 40<br />
Fachbereichsleitbild 40<br />
Produktkatalog der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong> 42<br />
Sicherung rechtlicher Ansprüche Minderjähriger 24<br />
Unterstützung von Verfahren beim Pflegschafts- und Jugendgericht 26<br />
Adoption 27
4<br />
5<br />
Was uns alle betrifft<br />
Der Bericht, den Sie in Händen halten, gibt ein gutes Bild über die Arbeit<br />
der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> in Oberösterreich. Gezielte präventive Maßnahmen,<br />
individuelle Hilfen, rechtliche Vertretung – das Leistungsspektrum für<br />
die Kinder, Jugendlichen und Familien ist vielfältig. Immer wieder bin ich<br />
beeindruckt vom fachlichen und persönlichen Einsatz der Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter.<br />
Die Leistungsbilanz soll aber über eines nicht hinwegtäuschen: Die professionelle<br />
Unterstützung für Eltern und die Maßnahmen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
zum Schutz der Kinder und Jugendlichen reichen alleine nicht aus.<br />
Familien in belasteten Situationen sind oft auf das Engagement von Menschen<br />
angewiesen, die ihre Not erkennen und ihnen eine helfende Hand<br />
reichen. Kinder und Jugendliche in Not sind auf die Zivilcourage ihres<br />
sozialen Umfelds angewiesen. Keine Institution ist alleine in der Lage, die<br />
Rahmenbedingungen für ein sicheres Aufwachsen der Kinder in unserem<br />
Bundesland zu sichern. So gesehen ist Kinderschutz eine gesamtgesellschaftliche<br />
Aufgabe.<br />
In der Praxis gestaltet sich das nicht so einfach. Niemand möchte sich<br />
zu sehr in das Leben einer anderen Familie einmischen. Wie werden die<br />
Eltern reagieren, wenn ich sie auf offensichtliche Probleme anspreche?<br />
Was wird die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> unternehmen, wenn ich ihr meine Wahrnehmungen<br />
mitteile?<br />
Eine Situation am Linzer Hauptplatz. Ein Vater schreit auf seine jugendliche Tochter<br />
ein und gibt ihr eine schallende Ohrfeige. Sie sitzt am Kopfsteinpflaster und<br />
schluchzt. Betretenes Schweigen bei den Menschen an der Straßenbahnhaltestelle<br />
daneben. Ein Mann, der vorbeigeht, bleibt stehen, sieht den Vater an: „Sie müssen<br />
sich gewaltige Sorgen machen um ihre Tochter, wenn sie so heftig reagieren.“ Er<br />
setzt sich neben das Mädchen. „Keine Ahnung, ob ich Ihnen helfen kann, aber so<br />
wird es auf Dauer nicht gehen.“<br />
Ich kenne diese Geschichte, weil der Vater mit seiner Frau, dem Mädchen und<br />
dem jüngeren Bruder einige Tage später in eine unserer Beratungsstellen gekommen<br />
ist. Es hat nur einiger Gespräche bedurft, bis die Familie wieder besser<br />
zueinander gefunden hat.<br />
Diese Geschichte hat sich mir eingeprägt als Beispiel für respektvollen Umgang<br />
und gelungene Hilfe. Jede und jeder von uns kann im Rahmen der eigenen Möglichkeiten<br />
Hilfe anbieten bzw. organisieren. Jede und jeder von uns hat die Pflicht<br />
die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> rechtzeitig zu informieren, wenn der Schutz eines Kindes oder<br />
Jugendlichen gefährdet ist.<br />
Ein afrikanisches Sprichwort sagt: „Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes<br />
Dorf.“ Abgewandelt für die öffentliche <strong>Jugendwohlfahrt</strong> könnten wir sagen: „Um<br />
Familien zu stützen und Kinder zu schützen, braucht es die Bürgerinnen und<br />
Bürger eines ganzen Landes.“ So ermöglichen wir gemeinsam ein sicheres<br />
Aufwachsen unserer Kinder und Jugendlichen.<br />
Reinhold Rampler<br />
Jugend<br />
Wohlfahrt<br />
OBERÖSTERREICH
6<br />
schwerpunkte<br />
2010/11<br />
SuSA – Schulsozialarbeit<br />
der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>:<br />
Gelungener Start<br />
Im Sommer 2009 hatte der OÖ Landtag die Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong> beauftragt,<br />
mit den Sozialhilfeverbänden und Städten mit eigenem Statut Verträge zur Einrichtung<br />
eines „Schulverbindungsdienstes“ (d.h. zur Einrichtung eines sozialen Dienstes an<br />
der Nahtstelle von Schule und <strong>Jugendwohlfahrt</strong>) abzuschließen. Die Aufbauphase von<br />
SuSA - Schulsozialarbeit der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> OÖ wurde zügig umgesetzt: Ab Herbst<br />
2012 kann SuSA flächendeckend in allen oö. Bezirken angeboten werden.<br />
SuSA ist Teil der öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong>, die Mitarbeiter/-innen repräsentieren<br />
die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> an den Schulen. Die SuSA-Sozialarbeiter/-innen sind auch mit<br />
den Aufgabenstellungen der Sprengelsozialarbeit vertraut und wissen daher über die<br />
Möglichkeiten und Grenzen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> Bescheid. In der Schule können sie<br />
somit kompetent Auskünfte erteilen und an der Abstimmung von schulischen Fördermaßnahmen<br />
und Maßnahmen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> mitwirken.<br />
7<br />
Die SuSA-Sozialarbeiter/-innen sind regelmäßig und zu fixen Zeiten an den als Präsenzschulen<br />
ausgewählten Schulen und können dort ganz unkompliziert angesprochen<br />
werden. Auch ein telefonischer Kontakt ist jederzeit möglich. Zur Beratung kommen<br />
sie auch zu den Familien nach Hause. Die Themen, mit denen sich Kinder, Lehrer und<br />
Eltern an SuSA wenden, sind vielfältig. Häufig leiden Kinder unter den Folgen einer<br />
Scheidung oder Trennung, manchmal geht es um Konflikte oder Gewalt unter den Kindern,<br />
auch Schulprobleme und Erziehungsfragen werden oft an SuSA herangetragen.<br />
Eine SuSA-Koordinatorin sorgt für ein landesweit einheitliches Profil. Die Steuerung<br />
vor Ort erfolgt jeweils durch eine regionale Arbeitsgruppe aus Vertreter/-innen<br />
des Schulbereichs und der Aufgabengruppe <strong>Jugendwohlfahrt</strong>. Diese plant,<br />
in welchen Schulen SuSA tatsächlich eingesetzt wird und überprüft regelmäßig,<br />
ob Anpassungen erforderlich sind. Für die Auswahl der<br />
Präsenzschulen sind, neben der Größe der Schule, die Zahl der<br />
Anfragen an die Betreuungslehrer/-innen sowie die Zahl jener<br />
Kinder ausschlaggebend, die bereits von der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
betreut werden. Voraussetzung für den Einsatz an<br />
einer Schule ist außerdem die Zustimmung der Schulleitung<br />
und des Lehrkörpers der jeweiligen Schule.<br />
Mit jeder Präsenzschule wird ein Kooperationsvertrag<br />
geschlossen.<br />
Die ersten Erfahrungen haben gezeigt, dass es<br />
mit diesem niederschwelligen Angebot gelingt,<br />
sowohl Schüler/-innen und Lehrer/-innen wie<br />
auch die Eltern zu erreichen.<br />
Derzeit wird die Implementierung von SuSA<br />
durch die Johannes-Kepler Universität evaluiert.
8<br />
Erziehungs- und Familienberatungsstellen<br />
des Landes OÖ<br />
Eltern fühlen sich in ihrer Erziehungsaufgabe oft gefordert<br />
– und manchmal auch überfordert. In solch schwierigen<br />
Situationen kann es hilfreich sein, sich Hilfe von<br />
Experten/-innen zu holen.<br />
Die 6 Erziehungs- und Familienberatungsstellen (EFB)<br />
des Landes OÖ an den Bezirkshauptmannschaften Linz-<br />
Land, Perg, Ried i.I., Steyr-Land, Vöcklabruck und Wels-<br />
Land wurden für diesen Zweck in den letzten beiden<br />
Jahren (re-)aktiviert:<br />
Platzbörse<br />
Eltern können sich an die Erziehungs- und Familienberatung<br />
wenden, wenn ihnen etwa das Verhalten ihres<br />
Kindes Sorgen bereitet, wenn sie sich Gedanken über<br />
die Entwicklung des Kindes machen, wenn sie sich<br />
überlastet fühlen oder sich wegen des Kindes streiten.<br />
In einer Trennungssituation stehen oft die Sorge, was<br />
das Kind braucht, oder Fragen zu Sorgerecht, Besuchsrechts-<br />
oder Unterhalt im Vordergrund. Selbstverständlich<br />
können sich auch Kinder oder Jugendliche an die<br />
Stellen wenden, wenn sie mit sich selbst oder ihrer Familie<br />
Probleme haben. Dieses präventive Angebot ist stark<br />
an die Bedürfnisse von Klienten/-innen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
ausgerichtet. Sozialarbeiter/-innen haben damit<br />
ein spezifisches Angebot für Familien zur Hand, die, um<br />
ihre Probleme zu bewältigen, professionelle qualifizierte<br />
Beratung brauchen. Sollten Sozialarbeiter/-innen die<br />
Erziehungs- und Familienberatung nicht nur empfehlen,<br />
sondern direkt zuweisen, wird mit allen Beteiligten eine<br />
Zieldefinition und eine Vereinbarung über die Art der<br />
Rückmeldung vereinbart.<br />
An jeder Stelle wird sowohl psychologische als auch sozialarbeiterische<br />
Beratung angeboten. Bei Bedarf erfolgt<br />
an einigen Stellen auch ärztliche und/oder juristische Beratung.<br />
In den nächsten Jahren sollen die Erziehungs- und Familienberatungsstellen<br />
auch in anderen oö. Bezirken etabliert<br />
werden.<br />
Welche Sozialarbeiter/-innen kennen nicht die Not, wenn<br />
es gilt einen Platz für ein Kind in einer Sozialpädagogischen<br />
Wohngruppe oder gar bei Pflegeeltern aufzutreiben?<br />
Inzwischen gibt es in Oberösterreich eine echte Unterstützung<br />
bei der Platzsuche: Seit Sommer 2011 ist die<br />
Platzbörse in Betrieb. Über ein internes Produktionsportal<br />
kommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaften<br />
mit nur 2 Mausklicks zur „Platzverfügbarkeit“.<br />
Die Platzbörse bietet eine Übersichtsliste<br />
jener Wohngruppen, in denen ein Platz gerade frei ist<br />
oder in den nächsten Wochen frei wird. Möglich geworden<br />
ist das durch die Kooperation mit den Einrichtungen,<br />
die ihre Belegungen tagesaktuell führen. Der Eintrag und<br />
die Wartung der Kontaktdaten von allen Wohngruppen<br />
erfolgt durch die Fachabteilung. In der Pflegeelternevidenz<br />
ist die Zahl der freien Plätze bei Pflegefamilien in<br />
den einzelnen Bezirken sichtbar. Für die Aktualität der<br />
Daten sorgen die Aufgabengruppen <strong>Jugendwohlfahrt</strong> in<br />
den Bezirken. Die Platzbörse listet also die aktuell zur<br />
Verfügung stehenden Alternativen auf, sie bietet jedoch<br />
keine Möglichkeit, einen freien Platz zu belegen. Für die<br />
Unterbringung eines Kindes/Jugendlichen braucht es<br />
nach wie vor die bereits bisher üblichen Schritte der Kontaktaufnahme<br />
und Abstimmung.<br />
Trotz der Unterstützung durch die Platzbörse kann es im<br />
Einzelfall sehr schwierig sein, einen freien Platz in einer<br />
passenden Einrichtung zu finden. Durch den Ausbau der<br />
Krisenbetreuung und die Einführung von alternativen Betreuungsformen<br />
soll die Situation in den nächsten Jahren<br />
etwas entschärft werden.<br />
Multiprofessionelles Diagnostik Team –<br />
MDT<br />
In all diesen Fällen ist eine mehrprofessionelle, abgestimmte<br />
Beurteilung der Situation eine wichtige Unterstützung<br />
für die Planung eines geeigneten Betreuungsund<br />
Behandlungssettings.<br />
„Pöstlingberg-Kinder“<br />
Kein rechtswidriges Verhalten<br />
der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
Vor 5 Jahren erregte der Fall der „Kinder vom Pöstlingberg“<br />
enormes Aufsehen. Die Familie wurde von der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
seit dem Jahr 2000 betreut, ab 2001 war<br />
auch das Gericht eingebunden. Nachdem es Hinweise<br />
auf eine Zuspitzung der häuslichen Situation (Vermüllung)<br />
gab, erfolgte im Oktober 2005 die Abnahme der Kinder<br />
wegen Gefahr im Verzug. Medial wurde der Fall 2007 bekannt<br />
und so dargestellt, als sei die Geschichte aktuell<br />
passiert.<br />
Der Behörde wurde vorgeworfen, jahrelang untätig gewesen<br />
zu sein. Zwei Kinder klagten das Land (als <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger)<br />
und den Bund (als Träger des Pflegschaftsgerichts)<br />
wegen der unterlassenen Herausnahme<br />
aus dem Haushalt ihrer Mutter und der Unterlassung geeigneter<br />
Maßnahmen nach dem <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sgesetz<br />
auf Schadenersatz und Feststellung der Haftung für alle<br />
zukünftigen Schäden.<br />
Das Landesgericht St. Pölten – die Sache war dorthin<br />
wegen möglicher Befangenheiten bei einem oberösterreichischen<br />
Gericht verlegt worden – hat die Klage mit<br />
Urteil vom 10.6.2011 abgewiesen. Es ging in der Urteilsbegründung<br />
im Ergebnis davon aus, im vorliegenden Fall<br />
seien eine regelmäßige Abwägung der Risikofaktoren<br />
vorgenommen sowie einvernehmlich Lösungsansätze<br />
erarbeitet und Entscheidungen getroffen worden, die<br />
– aus damaliger Sicht – angezeigt gewesen seien. Ein<br />
rechtswidriges Verhalten des <strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägers<br />
bzw. des Pflegschaftsgerichts könne nicht erkannt werden.<br />
Mit der Einrichtung eines Multiprofessionellen Diagnostik<br />
Teams (MDT) an der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong> wurde<br />
für die Sozialarbeiterinnen eine Möglichkeit geschaffen,<br />
medizinische, kinder- und jugendpsychiatrische und psychologische<br />
Fragestellungen im direkten Auftrag der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
beantwortet zu bekommen.<br />
Sie können Teilbereiche der Sozialen Diagnose mit Fachkräften<br />
anderer Disziplinen (Psychologie, Psychiatrie und<br />
Sozialpädagogik) bearbeiten und zu einem ganzheitlichen<br />
diagnostischen Bild ergänzen. Damit wird eine adäquatere<br />
Hilfeplanung möglich und als Endziel eine erhöhte<br />
Treffsicherheit der Maßnahmen erreicht.<br />
Auch das dagegen mit Berufung der Klägerinnen angerufene<br />
Oberlandesgericht Wien hat der Berufung mit Urteil<br />
vom 14.11.2011 keine Folge gegeben. In der Begründung<br />
stellte das Rechtsmittelgericht zusammenfassend<br />
fest, die jeweiligen Entscheidungen der Behörden hätten<br />
– nach damaliger Sicht – aufgrund der gegebenen Situation<br />
auf einer begründeten Abwägung der zu setzenden<br />
Maßnahmen beruht und seien damit vertretbar gewesen.<br />
Die dagegen von den Klägerinnen erhobene außerordentliche<br />
Revision an den Obersten Gerichtshof hat dieser<br />
nun mit Beschluss vom 24.5.2012 zurückgewiesen.<br />
Zusammenfassend wurde in der Begründung festgestellt,<br />
in der Einschätzung der Vorinstanzen liege keine<br />
vom Obersten Gerichtshof aufzugreifende Fehlbeurteilung.<br />
Damit ist das Gerichtsverfahren nun rechtskräftig zugunsten<br />
des Landes Oberösterreich abgeschlossen, das<br />
Vorliegen eines rechtwidrigen und schuldhaften Verhaltens<br />
des <strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägers wurde verneint.<br />
9<br />
Sozialarbeiter/-innen in Oberösterreich erstellen in mehreren<br />
tausend Fällen pro Jahr soziale Diagnosen. Sie<br />
stützen sich dabei auf eigene Beobachtungen, aber auch<br />
auf Fachexpertisen anderer Professionen wie Kindergarten-/Schulberichte<br />
oder Fragen an den Psychologischen<br />
Fachdienst. Bei Bedarf werden auch medizinische und<br />
psychiatrische Befunde berücksichtigt. Dadurch entsteht<br />
ein möglichst genaues Bild von den Lebensumständen<br />
des Kindes/Jugendlichen und seiner Familie.<br />
In einigen äußerst komplexen Fällen ist es mit den üblichen<br />
Erhebungen nicht möglich, ein ausreichend klares<br />
Bild der Situation zu bekommen, weil die Auffälligkeiten<br />
besonders vielfältig und schwer einzuordnen sind oder<br />
weil die Familie die für das Erhebungsverfahren notwendige<br />
Kooperation nicht aufbringen konnte. Auch kann es<br />
sein, dass die bisher gewährten Erziehungshilfemaßnahmen<br />
zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt haben<br />
und sich für die Sozialarbeiter/-innen konkrete Fragen für<br />
die weitere Hilfeplanung ergeben.
10<br />
Kindesunterhalt<br />
11<br />
Die Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten ist jene<br />
Leistung der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>, die am häufigsten nachgefragt<br />
wird. Jedes Jahr werden rund 20.000 Minderjährige<br />
vertreten. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe stellt<br />
hohe Anforderungen an die Mitarbeiter/-innen: Sie sind<br />
mit zahlreichen rechtlichen Änderungen, einer äußerst<br />
umfangreichen und komplexen Rechtssprechung des<br />
Obersten Gerichtshofes und immer wieder auch mit der<br />
notwendigen Verknüpfungen mit ausländischem Recht<br />
konfrontiert. Sicheres Basiswissen und gutes Wissensmanagement,<br />
um die spezifischen Informationen auch<br />
für den Einzelfall zur Verfügung zu haben, sind die Eckpfeiler,<br />
um diesen Herausforderungen zu begegnen.<br />
Für Referenten/-innen, die neu in die Materie einsteigen<br />
bzw. für jene Spezialisten/-innen, die Sicherheit im Arbeitsalltag<br />
gewinnen wollen, hat die Abt. <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
ein Einführungsskriptum „Kindesunterhalt“ erstellt,<br />
das auf 30 Seiten einen knappen Überblick über die aktuelle<br />
rechtliche Lage bietet.<br />
Besondere Fachkenntnisse werden benötigt, wenn der<br />
Unterhalt von selbstständig Erwerbstätigen zu leisten ist.<br />
Größte Schwierigkeit ist dabei die Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage.<br />
Deswegen kooperiert die<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong> hier mit einer Steuerberatungs- und<br />
Wirtschaftsprüfungskanzlei, um in komplexen Fällen Unterstützung<br />
bei diesen Berechnungen zu erhalten.<br />
Einführung Kindesunterhalt
12<br />
13<br />
kinderschutz<br />
Abklärung<br />
Die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> hat für den individuell notwendigen<br />
Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sorgen,<br />
wenn ihr Wohl durch die Erziehungspersonen nicht ausreichend<br />
gewährleistet werden kann. Die meisten Eltern<br />
wollen gut für ihre Kinder sorgen, nicht alle schaffen es<br />
immer. Situationen, bei denen es zu einer Kindeswohlgefährdung<br />
kommt, lassen sich nie gänzlich vermeiden.<br />
In den meisten Fällen hat dies nichts mit mangelndem<br />
Bemühen der Erziehungsberechtigten zu tun. Häufig<br />
fehlen einfach die notwendigen Ressourcen oder Kompetenzen,<br />
um die Entwicklungschancen der Kinder und<br />
Jugendlichen zu wahren.<br />
Jährlich werden von der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> in Oberösterreich<br />
mehr als 6.000 Gefährdungsmeldungen abgeklärt.<br />
In diesen Meldungen geht es vorwiegend um Vernachlässigung,<br />
Erziehungsprobleme, oder auch um die mangelnde<br />
Grundversorgung von Kindern. Wenn bei der<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong> eine Meldung einlangt, dass das Wohl<br />
eines Kindes gefährdet erscheint, wird diese Gefährdungsmeldung<br />
zunächst überprüft. In der Hälfte der Fälle<br />
sind weiterführende Schritte notwendig. Solange noch<br />
keine wirkliche Kindeswohlgefährdung feststellbar ist,<br />
aber Hilfe benötigt wird, erfolgt Betreuung und Kontrolle<br />
durch Mitarbeiter/-innen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>. Wenn jedoch<br />
eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wird, sind<br />
in jedem Fall entsprechende Erziehungshilfemaßnahmen<br />
zu setzen. Diese werden auf freiwilliger Basis mit den Erziehungsberechtigten<br />
vereinbart, oder – wenn notwendig<br />
– bei Gericht beantragt.
Daten und Fakten<br />
Soziale Diagnose<br />
14<br />
Jeder Meldung über einen Verdacht einer möglichen Kindeswohlgefährdung<br />
muss nachgegangen werden. Die<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong> verschafft sich einen persönlichen Eindruck<br />
der Lebensumstände des Kindes und seiner Familie<br />
und holt, wenn nötig, Wahrnehmungen Dritter und<br />
Fachexpertisen ein.<br />
Bei Bedarf werden die Sozialarbeiter/-innen der Bezirksverwaltungsbehörden<br />
bei der Abklärung von Gefährdungsmeldungen<br />
durch spezielle Dienste der Abteilung<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong> unterstützt:<br />
Der Psychologische Fachdienst der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
unterstützt durch psychologische Diagnostik.<br />
Auf Basis konkreter Fragestellungen der Sozialarbeiter/-<br />
innen werden fachliche Einschätzungen abgegeben, die<br />
in den Prozess der Abklärung einfließen. Der Psychologische<br />
Fachdienst verzeichnete im Jahr 2010 843 abgeschlossene<br />
Abklärungsfälle.<br />
Das Angebot des Multiprofessionellen Diagnostik<br />
Teams (MDT) richtet sich an Sozialarbeiter/-innen der<br />
Bezirksverwaltungsbehörden, für die sich bei sehr komplexen<br />
Fällen im Bereich Abklärung und Hilfeplanung die<br />
Notwendigkeit einer multiprofessionellen (klinisch-psychologisch,<br />
psychiatrisch und/oder sozialpädagogisch)<br />
Diagnostik ergibt.<br />
Das Multiprofessionelle Diagnostik Team hat im ersten<br />
Jahr 49 Fälle mit 63 Minderjährigen unterstützt.<br />
Ergebnis der Abklärung ist eine fachliche Einschätzung<br />
als Grundlage für weitere Entscheidungen. Das Ergebnis<br />
der Sozialen Diagnose soll einen klaren Aufschluss<br />
darüber geben, ob eine Gefährdung vorliegt und eine individuelle<br />
Hilfeplanung einzuleiten ist. Der gesamte Prozess<br />
erfolgt unter größtmöglicher Beteiligung der Betroffenen,<br />
um die Voraussetzung für eine gute Kooperation<br />
zu schaffen.<br />
2011 wurden in Oberösterreich 6.112 Gefährdungsmeldungen<br />
abgeklärt. In gut der Hälfte (55,3 %) ergab das<br />
Abklärungsverfahren, dass keine Kindeswohlgefährdung<br />
vorliegt. Häufig (22,6 %) werden die Familien durch Betreuung<br />
und Kontrolle begleitet. In diesen Fällen liegt<br />
zwar akut keine Kindeswohlgefährdung vor, jedoch soll<br />
das Risiko, dass eine Verschlechterung der Situation eintritt,<br />
minimiert werden.<br />
Hat die Soziale Diagnose ergeben, dass eine Kindeswohlgefährdung<br />
vorliegt, besteht für das Kind ein<br />
Rechtsanspruch auf Erziehungshilfe<br />
in Form von Unterstützung der Erziehung (= Betreuung in<br />
der Herkunftsfamilie) oder<br />
in Form von Voller Erziehung, wenn die persönliche und<br />
soziale Entwicklung der Kinder so weit gefährdet ist,<br />
dass ihre Versorgung, Betreuung und Erziehung zu diesem<br />
Zeitpunkt zu Hause nicht möglich ist.<br />
In 19,6 % aller Gefährdungsmeldungen wurde im Jahr<br />
2011 Unterstützung der Erziehung, in 2,5 % Volle Erziehung<br />
als notwendige Maßnahme eingesetzt.<br />
Abklärungsverfahren nach Ergebnis<br />
keine weitere Befassung<br />
erforderlich<br />
55,3 %<br />
Volle Erziehung<br />
Betreuung, Kontrolle<br />
erforderlich<br />
22,6 %<br />
Unterstützung der Erziehung<br />
19,6 %<br />
Soziale Diagnose ist Grundlage und Aufgabe Sozialer<br />
Arbeit. Sozialarbeit geschieht im Wesentlichen dadurch,<br />
dass Helfer/-innen in eine bewusst gesteuerte Beziehung<br />
zum Hilfe suchenden Menschen treten. Diese Beziehung<br />
entsteht auch im Rahmen Sozialer Diagnostik.<br />
Diagnose wird im Alltag meist spontan mit dem Fachgebiet<br />
Medizin in Verbindung gebracht. Zur Sozialen Arbeit<br />
gibt es einen wesentlichen Unterschied. In der Medizin<br />
geht es um eine Erkenntnis unmittelbar am Menschen<br />
(z.B. Grippaler Infekt, Blinddarmentzündung). Die Soziale<br />
Diagnose beschäftigt sich dagegen mit Alltagsbewältigung<br />
von Menschen, besonders mit seinen Möglichkeiten,<br />
Unterstützung aus seinem Umfeld zu bekommen,<br />
und damit, wie dieses Umfeld gestaltet ist.<br />
Beim ersten Gespräch erklärt der/die Sozialarbeiter/-in<br />
den Anlass für die Kontaktaufnahme. In der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
ist dies häufig eine Meldung über eine mögliche<br />
Kindeswohlgefährdung oder das Ersuchen eines<br />
Pflegschaftsgerichtes um eine Stellungnahme in einem<br />
anhängigen Verfahren. Im Gespräch wird auch versucht,<br />
das Vertrauen der betroffenen Person zu gewinnen. Ehrlichkeit,<br />
Aufrichtigkeit, Offenheit und Freundlichkeit sind<br />
wichtige Voraussetzungen.<br />
Zunächst gilt es, viel über den Menschen, seine Lebensgeschichte,<br />
Haltungen und Lebensbedingungen<br />
zu erfahren (= Anamnese; „Vorgeschichte“). Soweit dies<br />
nicht schon beim ersten Kontakt geschehen ist, ist es<br />
immer wieder sinnvoll, Menschen dort aufzusuchen, wo<br />
ihr Alltag zu bewältigen ist (Hausbesuch). So kann der<br />
unmittelbarste Eindruck von ihrer alltäglichen Lebenswelt<br />
gewonnen werden.<br />
Bis zu diesem Zeitpunkt beachtet und dokumentiert der/<br />
die Sozialarbeiter/-in nur das offen Sichtbare, Hörbare.<br />
Mit Zustimmung der Betroffenen (bei entsprechenden<br />
rechtlichen Grundlagen in Einzelfällen auch ohne diese)<br />
werden auch Informationen an anderer Stelle (Schule,<br />
Kindergarten, Arzt, Psychologie, Sicherheitsbehörden,<br />
etc.) eingeholt.<br />
Das so Zusammengetragene wird dann geordnet und<br />
bewertet. So weit als möglich wird auf dieser Basis eine<br />
Einschätzung über die Bedingungen, unter denen der<br />
Alltag bewältigt wird (oder auch nicht), vorgenommen:<br />
die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Hilfesuchenden,<br />
Einkommen, Wohnung, Sozialversicherung, Beziehungen<br />
und etliches mehr. Die Einschätzung wird in der Regel<br />
mit einem/r Kollegen/-in vorgenommen.<br />
Ergibt die Einschätzung einen Hilfe- oder Interventionsbedarf,<br />
wird ein Hilfeplan erstellt. Soweit möglich sollen<br />
die Hilfesuchenden auch in diesen Vorgang eingebunden<br />
werden.<br />
Im Kontext der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> ist das Ziel der Sozialen<br />
Diagnose, Art und Umfang einer möglichen Kindeswohlgefährdung<br />
einzuschätzen. Kindeswohlgefährdung bedeutet,<br />
dass Eltern ihre pflegerische oder erzieherische<br />
Aufgabe nicht ausreichend wahrnehmen. Aufgabe der<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong> ist es daher, die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz<br />
zu unterstützen und den Kindern den<br />
notwendigen Schutz zu gewährleisten.<br />
15<br />
2,5 %<br />
Handbuch „Soziale Diagnose“
Erziehungshilfen<br />
16<br />
Wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, wird entschieden,<br />
welche Art von Hilfe eingesetzt wird, um diese<br />
Gefährdung abzuwenden. Erziehungshilfe wird in Form<br />
von Unterstützung der Erziehung oder Voller Erziehung<br />
angeboten. Auf diese Maßnahmen haben Minderjährige<br />
einen Rechtsanspruch. Auf freiwilliger Basis können diese<br />
Hilfen auch nach Erreichen der Volljährigkeit bis zum<br />
21. Lebensjahr verlängert werden.<br />
Am Beginn der Maßnahme steht eine Soziale Diagnose<br />
durch den/die zuständige Sozialarbeiter/-in der Aufgabengruppe<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong>. Gemeinsam mit den Familien<br />
und dem <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger, der die konkrete<br />
Leistung erbringt, wird ein Hilfeplan vereinbart, mit Zielen,<br />
die durch die Maßnahme erreicht werden sollen. Die<br />
Maßnahme wird mindestens halbjährlich überprüft und<br />
wenn notwendig an die zwischenzeitliche Entwicklung<br />
angepasst. Grundlage der Maßnahme ist in jedem Fall<br />
eine schriftliche Vereinbarung mit dem Erziehungsberechtigten,<br />
oder, wenn diese nicht möglich ist, ein entsprechender<br />
Gerichtsbeschluss. Bei Gefahr in Verzug<br />
kann die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> erforderliche Maßnahmen sofort<br />
setzen und muss diese erst hinterher dem Gericht<br />
anzeigen.<br />
17<br />
Hilfe- und Betreuungsplanung<br />
Ist das Kindeswohl gefährdet, muss die <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
geeignete Maßnahmen setzen und eine individuelle Hilfeplanung<br />
einleiten.<br />
Der Hilfeplan beschreibt die Gründe für die Erziehungshilfemaßnahme<br />
und legt die zu erreichenden Ziele fest.<br />
Das Kind/der Jugendliche und seine Familie sind an der<br />
Hilfeplanung zu beteiligen, der Hilfeplan wird für die Familie<br />
verständlich formuliert und ihr auf Wunsch auch<br />
ausgehändigt.<br />
Mit der Durchführung einer Erziehungshilfe wird dann<br />
meist ein freier <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger betraut. Die Betreuung<br />
erfolgt auf Basis eines Betreuungsplans.<br />
Der Betreuungsplan enthält:<br />
• die vom Hilfeplan abgeleiteten<br />
Betreuungsziele und Methoden<br />
• deren Reflexion auf Grundlage<br />
des tatsächlichen Verlaufs<br />
• eine fachliche Einschätzung der Perspektive.<br />
Durch regelmäßige (mindestens halbjährliche) Hilfeplangespräche,<br />
an der – soweit möglich – das Kind/der Jugendliche<br />
und dessen Familie teilnehmen, wird die Erziehungshilfemaßnahme<br />
evaluiert und gegebenenfalls<br />
angepasst.<br />
Für die Hilfe- und Betreuungsplanung wurden 2010/11<br />
die für die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> OÖ geltenden einheitlichen<br />
Grundsätze, Standards und Abläufe verbindlich festgelegt.<br />
Unterstützung der Erziehung<br />
Bei der Unterstützung der Erziehung geht es darum, Erziehungspersonen<br />
zu befähigen, ihre Kinder selbst zu<br />
betreuen, zu versorgen und zu erziehen, und damit den<br />
Verbleib eines Kindes in seiner Familie zu ermöglichen.<br />
Seit 1990 wurde in Oberösterreich ein Netz an mobilen<br />
Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen, damit Kinder<br />
und Jugendliche soweit wie möglich in ihrem familiären<br />
Umfeld bleiben können. Am 31.12.2011 wurden in Oberösterreich<br />
2.963 Kinder und Jugendliche auf Grund einer<br />
Maßnahme der Unterstützung der Erziehung betreut. Seit<br />
2001 hat sich die Zahl der Maßnahmen mehr als verdoppelt<br />
(+ 135 %). Die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> reagiert heute früher<br />
und mit geringeren Eingriffen in das Familiensystem. Der<br />
Anstieg ist daher auch eine Folge des Bemühens, Eltern<br />
in der Pflege und Erziehung ihrer Kinder möglichst bald<br />
zu unterstützen, um sie zu befähigen, diese Aufgabe wieder<br />
selbst wahrnehmen zu können.<br />
Die überwiegende Zahl der Unterstützungen (97%) erfolgten<br />
auf Basis einer freiwilligen Vereinbarung mit den<br />
Familien. Die meisten Unterstützungen betrafen Familien<br />
mit Kindern im Alter zwischen 6 und 13 Jahren.<br />
Unterstützung der Erziehung beschreibt eine breite<br />
Palette von Möglichkeiten. Unterschieden werden dabei<br />
• Hilfen zur Alltagsbewältigung, und<br />
• Sozialpädagogische Betreuung<br />
Durch Hilfen zur Alltagsbewältigung sollen vor allem<br />
grundlegende Versorgungs- und Betreuungsstrukturen<br />
gewährleistet werden. Im Vordergrund steht dabei nicht,<br />
Veränderungsprozesse in Gang zu setzen, sondern in<br />
erster Linie Defizite der Erziehungsberechtigten auszugleichen<br />
und dadurch den Verbleib des Kindes in der Familie<br />
verantworten zu können.<br />
Steuerungskreislauf Hilfe- und Betreuungsplanung<br />
Entwicklung der Unterstützung der Erziehung<br />
Hilfeplan<br />
Hilfeplangespräch erstmals nach 3 Monaten,<br />
anschließend halbjährliche Reflexion<br />
von Betreuungsverlauf und Zielerreichung;<br />
Prüfung der Eignung der Maßnahme<br />
Betreuungsplan<br />
Schritt 1: Betreuungsziele<br />
und Methoden<br />
Kinder und Jugendliche<br />
500<br />
1.000<br />
1.500<br />
2.000<br />
3.000<br />
2.500<br />
0<br />
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
Betreuungsplan<br />
Schritt 2: IST-Stand, Reflexion von<br />
Zielen und Methoden, aktuelle Ziele<br />
und Betreuungsperspektive<br />
1.500<br />
900<br />
1.200<br />
600<br />
300
1.500<br />
1.200<br />
900<br />
600<br />
18<br />
Typisches Beispiel für Hilfen zur<br />
Alltagsbewältigung ist AMSEL 1 –<br />
Ambulantes System für Familienentlastung:<br />
AMSEL ist ein Sozialer Dienst von <strong>Jugendwohlfahrt</strong> und<br />
Sozialhilfeverband Kirchdorf. Das Angebot richtet sich<br />
an Familien, die bei der Betreuung und Versorgung ihrer<br />
Kinder Unterstützung brauchen. Zwischen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
und der betroffenen Familie wird eine verbindliche<br />
Vereinbarung geschlossen. Die Unterstützung selbst<br />
wird im Auftrag der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> durch erfahrene<br />
Betreuer/-innen geleistet. Für die Familie ist die Betreuung<br />
kostenlos, die Kosten trägt der Sozialhilfeverband.<br />
Diese ambulante Betreuung von Familien soll in erster Linie<br />
durch praktische Unterstützung im Alltag Defizite ausgleichen,<br />
damit die Kinder in der Familie bleiben können,<br />
d.h. es sollen die Grundbedürfnisse der Kinder in den<br />
Familien gesichert werden. Die Unterstützung orientiert<br />
sich an der individuellen Familiensituation. Amsel bietet<br />
z.B. Unterstützung bei Haushaltsführung, Tagesplanung,<br />
Freizeitgestaltung, schulische Unterstützung (Hausaufgaben,<br />
Lernen), Säuglingspflege, Hygiene und Pflege<br />
allgemein, Umgang mit Behörden, usw.. Die Betreuer/<br />
-innen zeigen in ihrer Arbeit mit den Familienmitgliedern<br />
positive Handlungsmöglichkeiten auf.<br />
1<br />
Ähnliche Soziale Dienste werden auch in anderen oö. Bezirken angeboten.<br />
0<br />
300<br />
Kleinkinder und Säuglinge werden fast immer in einer<br />
Pflegefamilie untergebracht, im Jahr 2011 waren das 604<br />
Kinder. Wenn eine Unterbringung in einer Pflegefamilie<br />
nicht möglich ist, wird 2008 ein entsprechender Platz in einer<br />
2009<br />
2010<br />
Kinderdorffamilie gesucht. Das persönliche 2011 Beziehungsangebot<br />
und die Öffnung der familiären Ressourcen der<br />
Pflegepersonen durch die Aufnahme eines Pflegekindes<br />
sind von besonderem Wert für das Aufwachsen kleinerer<br />
Kinder. Dabei sind die Anforderungen an die Pflegepersonen<br />
kontinuierlich gestiegen. Zur besonderen Förderung,<br />
700<br />
die ein Kind benötigt, das oft in frühen Phasen seiner<br />
600<br />
Kindheit 500 besondere Belastungen erfahren hat, kommt<br />
400<br />
auch die große Herausforderung, mit dem Pflegekind wie<br />
300<br />
mit einem eigenen Kind zu leben und gleichzeitig den<br />
Respekt und den Kontakt zu seiner Herkunftsfamilie zu<br />
wahren.<br />
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />
200<br />
100<br />
0<br />
Etwas ältere Kinder und Jugendliche werden in sozialpädagogischen<br />
Einrichtungen untergebracht, das sind familienähnliche<br />
Wohngruppen mit ca. 9 Kindern. Manchmal<br />
sind mehrere Wohngruppen in einer Einrichtung zusammengefasst.<br />
Meist wird Rund-um-die-Uhr-Betreuung<br />
durch sozial-pädagogisches Fachpersonal geboten. Ziel<br />
ist, durch persönliche Betreuung – möglichst in Kooperation<br />
mit der Herkunftsfamilie – einen guten Rahmen zu<br />
bieten, um die Kinder in ihrer persönlichen sozialen Entwicklung<br />
zu unterstützen und zu fördern. Mit 31.12.2011<br />
wohnten 858 Minderjährige im Rahmen einer Maßnahme<br />
der Vollen Erziehung in einer stationären Einrichtung.<br />
19<br />
Sozialpädagogische Familienbetreuung richtet sich an<br />
Familien, die stark belastet sind. Hier müssen komplexe<br />
Problemlagen bearbeitet werden, die den Einsatz von<br />
sozialpädagogischem Fachpersonal notwendig machen.<br />
Auch hier wird zwischen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> und der<br />
Familie eine verbindliche Vereinbarung geschlossen.<br />
Volle Erziehung<br />
3.000<br />
2.500<br />
2.000<br />
Nicht alle Problemlagen können durch mobile Betreuung<br />
1.500<br />
900<br />
aufgefangen werden. Wenn die familiären Ressourcen<br />
1.000<br />
600<br />
und Kompetenzen nicht ausreichend gestützt werden<br />
500<br />
können, ist eine Fremdunterbringung der richtige und 300<br />
0<br />
beste Weg zur Wahrung der Entwicklungschancen. Ist<br />
0<br />
2001 2002 2003 also 2004 ein 2005 Verbleib 2006<br />
von Kindern und Jugendlichen bei ihren<br />
2001<br />
2007<br />
2002<br />
2008<br />
2003<br />
Erziehungsberechtigten nicht 2004<br />
2009möglich, so gewährleistet<br />
2005<br />
2010<br />
2006 2007<br />
2011<br />
die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> Versorgung, Betreuung und Erziehung.<br />
Entwicklung Volle Erziehung<br />
0<br />
500<br />
Im Rahmen einer sozialpädagogischen Familienbetreuung<br />
wird intensive soziale Arbeit und sozialpädagogische<br />
Betreuung geleistet. Hier reicht es nicht, ein Familiensystem<br />
zu entlasten, sondern es müssen Veränderungsprozesse<br />
initiiert und begleitet werden, um der Kindeswohlgefährdung<br />
zu begegnen. Sozialpädagogische<br />
3.000<br />
Familienhilfe 2.500bietet z.B. Krisenintervention, Unterstützung<br />
bei 2.000 der Bewältigung innerfamiliärer Konflikte, koordiniert<br />
1.500 Helfersysteme und arbeitet ressourcenorientiert<br />
an 1.000 der Entwicklung des Familiensystems. Grundsätzlich<br />
wird die gesamte Familie betreut, je nach Problemstellung<br />
können aber Schwerpunkte gesetzt werden, z.B.<br />
in der Arbeit mit den Erziehungsberechtigten oder mit<br />
einzelnen Kindern oder Jugendlichen. Über den Verlauf<br />
2008<br />
2009<br />
werden halbjährlich Entwicklungsberichte 2010 erstellt, um die<br />
2011<br />
Ziele individuell anzupassen.<br />
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />
1.200<br />
1.500<br />
Mit 31.12.2011 befanden sich 1.462 Kinder und Jugendliche<br />
in einer Maßnahme der Vollen Erziehung; etwa 40 %<br />
von ihnen leben in einer Pflegefamilie. Seit einigen Jahren<br />
sind die Maßnahmen der Vollen Erziehung im Ansteigen<br />
begriffen – das aber bei sinkenden Geburtenraten.<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien<br />
2011<br />
Kinder und Jugendliche<br />
0<br />
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />
0<br />
200<br />
5.000<br />
400<br />
10.000<br />
Kinder und Jugendliche 2008in<br />
2009<br />
2010<br />
sozialpädagogischen Einrichtungen<br />
600<br />
800<br />
1.000<br />
2011<br />
Die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> 25.000 prüft auch die Möglichkeit einer<br />
Rückführung 20.000 in die Herkunftsfamilie und bietet den Erziehungsberechtigten<br />
15.000<br />
die dafür nötige Unterstützung.<br />
Ist eine Rückführung nicht möglich, werden die Kinder/<br />
Jugendlichen bis zur Volljährigkeit (in einigen Fällen auch<br />
darüber hinaus) betreut. Die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> begleitet<br />
sie durch angemessene Nachbetreuung auch auf dem<br />
Weg in die Selbstständigkeit.<br />
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />
2008<br />
2008<br />
2009<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
Volle Erziehung – Art der Fremdunterbringung<br />
in Pflegefamilien in OÖ<br />
40,4 %<br />
in sonstigen<br />
Einrichtungen<br />
3,7 %<br />
stationäre Einrichtungen<br />
außerhalb OÖ<br />
8,3 %<br />
in Pflegefamilien außerhalb OÖ<br />
0,9 %<br />
Einzelwohnbetreuung in OÖ<br />
4,5 %<br />
in stationären<br />
Einrichtungen in OÖ<br />
42,1 %<br />
In der Regel sind für diese Kinder 2010 die Sozialarbeiter/-innen<br />
der Aufgabengruppen <strong>Jugendwohlfahrt</strong> an<br />
2011<br />
Bezirkshauptmannschaften<br />
und Magistraten verantwortlich. Das<br />
Oö. <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sgesetz sieht vor, dass bei besonders<br />
intensiven sozialpädagogischen Maßnahmen die<br />
Fallführung von spezialisierten Sozialarbeiter/-innen des<br />
Landes übernommen wird. Das betraf 100 Jugendliche<br />
und 50 junge Erwachsene im Jahr 2011.<br />
Mit der Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen hat<br />
die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> eine Reihe von Pflegeeltern und<br />
Freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägern beauftragt.<br />
600<br />
Kinder und Jugendliche<br />
300<br />
0<br />
900<br />
1.200<br />
1.500<br />
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />
700<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
Kinder und Jugendliche<br />
Kapazitäten in der Vollen Erziehung<br />
Pflegefamilien<br />
Sozialpädagogische Betreuung<br />
in familienähnlichen Strukturen<br />
Vollversorgungs-Wohngruppen<br />
383 Pflegefamilien mit 604 Pflegekindern<br />
14 Kinderdorffamilien mit 70 Plätzen<br />
60 Gruppen mit 542 Plätzen<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />
1.000<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
Wohngruppen Mutter und Kind<br />
Sozialpädagogische Intensivbetreuung<br />
2 Gruppen mit 12 Plätzen<br />
7 Gruppen + 1 Wohnungsverbund mit 70 Plätzen<br />
95 Einzelwohnbetreuungen<br />
800<br />
600<br />
700<br />
600<br />
500<br />
200<br />
400
20<br />
Mit dem/der „Sozialpädagogischen Fachbetreuer/-in“ wurde<br />
2009 an der Fakultät für Gesundheit und Soziales der<br />
FH Oberösterreich in Linz ein Lehrgang eingerichtet, der<br />
künftig die Voraussetzung für eine Tätigkeit als sozialpädagogische<br />
Fachkraft in der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> bildet.<br />
Die Finanzierung der Ausbildung (je 1.200 Stunden Theorie<br />
und Praxis) erfolgt über das Budget der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong>,<br />
die damit die Weichen für das Qualitätsniveau,<br />
das im Arbeitsfeld der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> gefordert ist, gestellt<br />
hat:<br />
Erfolgreicher Lehrgang „Sozialpädagogische/r<br />
Fachbetreuer/in in der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>“:<br />
Krisenbetreuung<br />
Eine Krisenbetreuung wird notwendig, wenn<br />
• der Verbleib eines Kindes oder Jugendlichen zu<br />
Hause aktuell nicht verantwortet werden kann,<br />
• obwohl zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle<br />
Informationen vorliegen, um die weitere Entwicklung<br />
verlässlich abschätzen zu können.<br />
Eine solche Krise ist immer zeitlich befristet. Diese Zeit<br />
wird benötigt, um weitere Informationen zu sammeln, um<br />
eine für das Kind und die Familie möglichst gute Lösung<br />
zu finden. Im Interesse aller Beteiligten wird versucht, die<br />
Krisenunterbringung möglichst kurz zu halten und rasch<br />
eine Perspektive für die betroffenen Kinder zu entwickeln.<br />
21<br />
Seit März 2009 wird nun die 5-semestrige Aus- und Weiterbildung<br />
an der FH OÖ am Campus Linz angeboten.<br />
In der Zwischenzeit haben bereits 52 Teilnehmer/-innen<br />
der ersten beiden Jahrgänge abgeschlossen und weitere<br />
155 sind derzeit in 5 Lehrgängen in Linz (2), Steyr (2)<br />
und Ried (1) in Ausbildung. Da wir jedes Semester – im<br />
Oktober in Linz, im März alternierend in Steyr und Ried<br />
– einen Lehrgang beginnen, werden auch jedes Halbjahr<br />
ungefähr 25 Teilnehmer/-innen fertig.<br />
Stationäre Krisenbetreuung<br />
Krisenpflegefamilien<br />
4 Einrichtungen<br />
mit 31 Plätzen<br />
35 Krisenbetreuungsplätze<br />
Da die Aufbauphase abgeschlossen ist, werden wir uns<br />
verstärkt auf die inhaltliche und organisatorische Feinabstimmung<br />
und die Vernetzung mit der Praxis konzentrieren.<br />
Es ist uns ein Anliegen, den begonnen Prozess<br />
qualitativ kontinuierlich weiter zu entwickeln und den<br />
Lehrgang mittelfristig für den tertiären Bildungssektor zu<br />
gestalten.<br />
Natürlich ist das Hauptziel die Professionalisierung<br />
im Handlungsfeld sozialpädagogischer Betreuungen<br />
zum Wohle der Klientel, aber die formale Anerkennung<br />
und die damit verbundenen Zukunftsperspektiven der<br />
Lehrgangsteilnehmer/-innen, als auch der Sozialpädagogik<br />
allgemein darf nicht hintenanstehen, sondern muss<br />
sich an internationalen Standards orientieren. Informationen<br />
finden Sie unter:<br />
http://www.fh-ooe.at/campus-linz/weiterbildung/<br />
sozialpaedagogischer-fachbetreuerin/<br />
Für das Lehrteam:<br />
DSA Werner Ebner MSc<br />
Folder Krisenunterbringung
22<br />
23<br />
Rechtliche<br />
Vertretung<br />
Das zweite wichtige Aufgabengebiet der öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong> neben dem Kinderschutz betrifft die Sicherstellung<br />
rechtlicher Ansprüche Minderjähriger, wenn es um Fragen der Obsorge, der Abstammung und des Unterhalts<br />
geht. Den betroffenen Familien wird ein einfacher, kostenfreier Zugang zur Wahrung der Ansprüche von Kindern und<br />
Jugendlichen ermöglicht.
2005 2006 2007<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
24<br />
0<br />
300<br />
Sicherung rechtlicher<br />
1.500<br />
Ansprüche Minderjähriger<br />
Die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> sichert als Vertreterin von Minderjährigen deren Ansprüche auf Festsetzung und Durchsetzung<br />
des Unterhalts oder vertritt sie in Abstammungs- oder Obsorgeangelegenheiten. In asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren<br />
sichert die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> die Verfahrensrechte unbegleiteter minderjähriger Fremder und stellt die über eine<br />
Grundversorgung hinausgehenden Bedürfnisse nach Versorgung, Betreuung und Erziehung sicher.<br />
Die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> wird mit dieser Vertretungsfunktion für Minderjährige entweder durch Elternteile (sonstige gesetzliche<br />
Vertreter) oder entsprechende Gerichtsbeschlüsse betraut, zum Teil besteht die Vertretungsfunktion auch<br />
kraft Gesetzes (ex lege).<br />
2008<br />
2009<br />
600<br />
900<br />
1.200<br />
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />
2010<br />
2011<br />
25<br />
0<br />
200<br />
100<br />
0<br />
Unterhalt<br />
Für die Festsetzung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche<br />
eines minderjährigen Kindes kann die Hilfe des<br />
400<br />
300<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägers (Jugendamts) in Anspruch genommen<br />
werden.<br />
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />
200<br />
400<br />
500<br />
700<br />
600<br />
• Wenn Eltern sich trennen, kann der Abschluss einer<br />
Unterhaltsvereinbarung 2008(Vergleich) 2009 zwischen den<br />
2010<br />
2011<br />
Elternteilen vor dem <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />
(Jugendamt) erfolgen.<br />
• Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung<br />
1.000<br />
nicht nachkommt (Zahlungsunwilligkeit),<br />
800<br />
kann man sich sowohl zur Festlegung der Höhe des<br />
600 Unterhaltsbetrages als auch zur Hereinbringung<br />
der Ansprüche des Kindes an die <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
wenden.<br />
• Kann der Unterhalt vom Verpflichteten nicht hereingebracht<br />
werden, klärt die <strong>Jugendwohlfahrt</strong>, ob<br />
die Voraussetzungen für einen Unterhaltsvorschuss<br />
gegeben sind. 2008<br />
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
Der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger hat sich als Vertreter des<br />
Kindes in Unterhaltsangelegenheiten ausschließlich<br />
am Kindeswohl zu orientieren. Diese Aufgaben werden<br />
in Oberösterreich zunehmend von spezialisierten<br />
Mitarbeiter/-innen übernommen, die dadurch ein einschlägiges<br />
Know-how aufbauen können.<br />
Die Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten ist jene<br />
Dienstleistung der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>, die am häufigsten<br />
nachgefragt wird: 2011 wurden in OÖ fast 22.500 Minderjährige<br />
vertreten.<br />
Der Anteil an Kindern und Jugendlichen, die vom <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />
rechtlich in Unterhaltsangelegenheiten<br />
vertreten werden, ist sehr hoch: 8,4 % aller Minderjährigen<br />
in Oberösterreich. Es besteht ein deutliches<br />
Stadt – Land Gefälle.<br />
Vaterschaftsanerkenntnis und Abstammungsverfahren<br />
Die Feststellung der Vaterschaft ist für ein unehelich<br />
geborenes Kind zur Wahrung seiner Rechte gegenüber<br />
seinem Vater von besonderer Bedeutung, vor allem für<br />
seinen Anspruch auf Unterhalt und sein gesetzliches<br />
Erbrecht. Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung<br />
bietet der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger (das Jugendamt).<br />
Die Vaterschaftsfeststellung erfolgt durch ein Anerkenntnis<br />
des Mannes oder durch einen Gerichtsbeschluss.<br />
Ein Vaterschaftsanerkenntnis ist die Erklärung des Mannes,<br />
dass er die Vaterschaft zu diesem Kind anerkennt.<br />
Das Anerkenntnis kann nur persönlich erklärt werden.<br />
Eine solche Erklärung kann u.a. auch vor dem <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />
(Jugendamt) abgegeben werden.<br />
Es kommt immer wieder vor, dass die Abstammung eines<br />
Kindes vor Gericht zu klären ist. Zum Beispiel, wenn<br />
ein mutmaßlicher Vater nicht bereit ist, seine Vaterschaft<br />
freiwillig anzuerkennen. Umgekehrt kann auch ein Mann,<br />
der meint, Vater eines Kindes zu sein, einen Antrag auf<br />
Vaterschaftsfeststellung einbringen. Manchmal ist sogar<br />
bei ehelich geborenen Kindern die Feststellung der tatsächlichen<br />
Vaterschaft vor Gericht zu klären. In der Regel<br />
werden die Kinder in solchen Abstammungsverfahren<br />
vor Gericht durch die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> vertreten.<br />
Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen sind<br />
in den Bezirkshauptmannschaften sehr selten geworden.<br />
Lediglich beim Magistrat der Landeshauptstadt Linz<br />
werden diese Beurkundungen noch in einem größeren<br />
Umfang durchgeführt.<br />
Die Zahl der Abstammungsprozesse ist seit Jahren stabil.<br />
Kinder und Jugendliche<br />
0<br />
5.000<br />
10.000<br />
Vertretung Minderjähriger zur Sicherung<br />
ihrer Unterhaltsansprüche<br />
15.000<br />
20.000<br />
25.000<br />
Rechtliche Vertretung zur Sicherung der<br />
Unterhaltsansprüche Minderjähriger<br />
je 1.000 Minderjährige<br />
‰ Mj.<br />
Bezirkshauptmannschaften 74,7<br />
Städte mit eigenem Statut 126,7<br />
Ø Oberösterreich 84,1<br />
Vertretung Minderjähriger<br />
zur Klärung der Abstammung<br />
2001 2006 2011<br />
Beurkundungen von Vaterschafts anerkenntnissen gesamt 564 733 586<br />
Bezirkshauptmannschaften 408 137 64<br />
Städte mit eigenem Statut 156 596 522<br />
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />
Abstammungsprozesse 216 230 201<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011
26<br />
Unterstützung von Verfahren beim<br />
Pflegschafts- und Jugendgericht<br />
In vielen gerichtlichen Verfahren ersucht das Gericht die<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong> um Unterstützung, damit die Interessen<br />
des Kindes und das Kindeswohl besonders gut berücksichtigt<br />
werden.<br />
Zum Beispiel kann im Falle eines Streits um Obsorge<br />
oder Besuchsrecht das Familiengericht eine Stellungnahme<br />
der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> einholen, um die für das<br />
Kind beste Lösung zu finden. Mit 2.265 abgegebenen<br />
Stellungnahmen im Jahr 2011 hat sich diese Zahl in den<br />
vergangenen 10 Jahren mehr als verdoppelt.<br />
Bei straffälligen Jugendlichen kann das Gericht die <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
um eine Schilderung der Familiensituation<br />
ersuchen, damit alle Umstände entsprechend berücksichtigt<br />
werden können und eventuell auch pflegschaftsgerichtliche<br />
Maßnahmen verfügt werden können. In Jahr<br />
2011 war die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> auf diese Art in 179 Fällen<br />
aktiv.<br />
Adoption<br />
Kinder werden sehr selten zur Adoption freigegeben.<br />
2011 haben die Bezirksverwaltungsbehörden 12 Kinder<br />
zu Adoptiveltern vermittelt. Das ist der niedrigste<br />
Wert seit 2007, damals wurden 11 Kinder vermittelt. Im<br />
Durchschnitt der letzten 10 Jahre waren es 24 Kinder<br />
jährlich, für die Adoptiveltern gesucht wurden.<br />
2001 2006 2011<br />
Zu Adoptiveltern vermittelte Kinder 37 29 12<br />
Davon Inkognitoadoptionen 23 12 11<br />
27<br />
Wenn Kinder im Zuge des pflegschaftsgerichtlichen Verfahrens<br />
selbst gehört werden sollen, ersucht das Gericht<br />
(besonders bei jüngeren Kindern) oft die <strong>Jugendwohlfahrt</strong>,<br />
diese Befragung vorzunehmen. 2011 wurden 811<br />
Kinder von der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> in Zusammenhang mit<br />
Obsorge und Besuchsrecht befragt.<br />
Stellungnahmen zu Obsorge- und<br />
Besuchsrechtsangelegenheiten<br />
2001 2006 2011<br />
Befragung Minderjähriger gem. § 105 AußStrG 726 827 811<br />
Stellungnahmen gem. § 106 AußStrG 1.042 2.277 2.265
28<br />
FÖRDERUNG UND<br />
ENTLASTUNG<br />
von Familien<br />
29<br />
Die Arbeit der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> setzt nicht erst dann an, wenn das<br />
Wohl eines Kindes gefährdet ist bzw. scheint. Entsprechend ihrem<br />
gesetzlichen Auftrag muss die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> die Familien bei ihren<br />
Aufgaben in der Pflege und Erziehung beraten und unterstützen.<br />
Prävention Gefährdungsabklärung Intervention<br />
Die in diesem Bereich angebotenen „Sozialen Dienste“ sind Angebote<br />
zur Deckung gleichartig auftretender Bedürfnisse. Sie sollen als<br />
umfassende und bedarfsgerechte Serviceangebote unbürokratisch<br />
und für jeden leicht zugänglich sein. Ziele sind<br />
• die Vermeidung von Schwierigkeiten in der persönlichen und<br />
sozialen Entwicklung von Kindern, aber auch<br />
• Beratung und Hilfe bei besonderen Problemstellungen.<br />
Entsprechend den verschiedenen Zielgruppen (werdende Eltern,<br />
Erziehungsberechtigte sowie Minderjährige und deren Familien)<br />
werden unterschiedliche Soziale Dienste angeboten:<br />
• Eltern-/Mutterberatung, Eltern-Kind-Zentren, Elternbildung<br />
• Kindererholungsaktionen, Alleinerzieher/-innenurlaub,<br />
Zuschuss zum Familienurlaub<br />
• Streetwork, Zielgruppenorientierte Sozialarbeit<br />
• Schulsozialarbeit, Erziehungs- und Familienberatung, Kinderschutzzentren,<br />
Haus für Mutter und Kind, Notschlafstelle<br />
Diese Dienste sind laut Gesetz hauptsächlich von den Bezirksverwaltungsbehörden<br />
einzurichten, die jedoch entscheiden, ob sie die Leistungen<br />
selbst anbieten oder einen freien Träger damit beauftragen.
Stärkung der Kompetenz von Eltern<br />
in Fragen der Erziehung<br />
Erholung und Entlastung von Familien<br />
30<br />
Die ersten Lebensjahre sind für die Entwicklung eines<br />
Kindes ganz entscheidend. Die Elternrolle verlangt ein<br />
großes Maß an Verantwortung und ist eine Herausforderung,<br />
die manchmal gar nicht so einfach zu meistern<br />
ist. Eltern von heute können kaum mehr auf die Ressourcen<br />
einer Großfamilie zurückgreifen und haben oft<br />
nur theoretisches Wissen über den Umgang mit Babys<br />
und Kleinkindern. Allein dadurch kann der Alltag mit dem<br />
Nachwuchs zu einer nicht zu unterschätzenden Belastung<br />
führen.<br />
Die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> hat eine Reihe von Angeboten, die<br />
allen Eltern frei zugänglich sind und ihnen die Möglichkeit<br />
bietet, Sicherheit in der Erziehung zu gewinnen sowie<br />
Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Anregungen<br />
zur Alltagsbewältigung zu finden.<br />
Eine Auszeit vom Familienalltag zu nehmen, um neue<br />
Kräfte zu schöpfen, auch das kann ein unterstützendes<br />
Angebot der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> sein. Etwa, wenn Kinder,<br />
Jugendliche und Erziehungspersonen in belasteten<br />
Familiensituationen mangels finanzieller Möglichkeiten<br />
sonst keinen Zugang zur notwendigen Erholung und<br />
kurzfristigen Entlastung haben.<br />
31<br />
Eltern-/Mutterberatung / IGLU-Beratungsstellen<br />
Elternbildung<br />
Die Eltern-/Mutterberatung ist die Möglichkeit der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>,<br />
bereits unmittelbar nach der Geburt<br />
Eltern zu unterstützen, Sicherheit im Umgang mit dem<br />
Baby zu gewinnen. Ziel ist, das Auftreten von Belastungssituationen<br />
zu verringern bzw. belastete Eltern bei<br />
der Bewältigung ihres Baby-Alltags frühzeitig zu unterstützen.<br />
Denn eine frühe sichere Bindung zwischen Eltern<br />
und Kind ist der beste Schutzfaktor für das spätere<br />
Leben und für gesundheitliches Wohlbefinden.<br />
Die Eltern-/Mutterberatungen werden von den Aufgabengruppen<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong> an den 15 Bezirkshauptmannschaften<br />
und 3 Statutarstädten betrieben. Es gibt ein<br />
Netz mit 216 Standorten, dazu kommen noch 5 Kompetenzzentren<br />
für den frühkindlichen Bereich (= IGLUs), die<br />
einen erweiterten Leistungsumfang (Eltern-/Mutterberatung,<br />
Spielstube, Elterntreff, Babytreff, Psychologische<br />
Beratung, sozialarbeiterische Beratung) anbieten.<br />
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit der verschiedenen<br />
Beratungsdienste (Sozialarbeit, Psychologie, Medizin,<br />
Still- und Ernährungsberatung) ermöglicht es Eltern, an<br />
einer Stelle ein umfassendes Beratungsangebot in Anspruch<br />
zu nehmen. Künftig soll die gesamte Eltern-/Mutterberatung<br />
verstärkt nach diesem erprobten Modell sozialprophylaktisch<br />
ausgerichtet und für Eltern mit Kindern<br />
bis zum 3. Lebensjahr angeboten werden.<br />
Die 216 Eltern-/Mutterberatungsstellen und 5<br />
IGLU-Stellen bieten jedes Monat rund 350 Eltern-/Mutterberatungs-Termine<br />
an. Das erweiterte<br />
Angebot der IGLU-Stellen bietet außerdem jede<br />
Woche die Möglichkeit, Spielstuben, Elterntreffs<br />
und Babytreffs zu besuchen. Zusätzlich gibt es die<br />
Möglichkeit zur psychologischen und sozialarbeiterischen<br />
Beratung.<br />
Elternbildungsangebote können alle nützen, die sich am<br />
Erziehungsprozess eines Kindes beteiligen und die ihre<br />
Kompetenzen erweitern wollen. Durch die Inanspruchnahme<br />
des Angebots gewinnen sie neues Wissen und<br />
Sicherheit für den Erziehungsalltag. Die <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
als Auftraggeber achtet darauf, dass qualifizierte, anerkannte<br />
Fachkräfte diese Bildungsangebote übernehmen.<br />
Der Themenbogen deckt das gesamte Kindheits- und<br />
Jugendalter ab. Einschlägige Themen sind z.B. Erziehung,<br />
Schule/Eltern, Gesundheit/Ernährung, kindliche<br />
Entwicklung, Verhaltensauffälligkeiten, Persönlichkeitsentwicklung,<br />
Kommunikation/Konfliktlösung.<br />
3 Anbieter führten 2011 446 Vorträge und Seminare<br />
sowie 190 mehrwöchige Workshops in zahlreichen<br />
oö. Gemeinden durch.<br />
Eltern-Kind-Zentren<br />
Eltern-Kind-Zentren sind familienergänzende Angebote,<br />
die Eltern in ihrer Rolle unterstützen bzw. sie darauf<br />
vorbereiten, und die soziale Kontakte zu Gleichaltrigen<br />
ermöglichen. Die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> fördert gemäß der<br />
vereinbarten Qualitätsrichtlinie den offenen Zentrumsbetrieb,<br />
Spielgruppen, Vorträge für Eltern, Angebote rund<br />
um die Geburt sowie Kurse für Kinder und Eltern. Im<br />
Rahmen dieser Angebote können sich Eltern auch gegenseitig<br />
unterstützen, indem Sie sich über kleinere Alltagsprobleme<br />
austauschen.<br />
Die Angebote der IGLU-Beratungsstellen sind auch im<br />
Internet abrufbar.<br />
Eltern-Kind-Zentren können auch eine Schnittstelle zur<br />
Weitervermittlung sein, wenn professionelle Unterstützungsangebote<br />
wie Rechtsberatung, soziale oder psychologische<br />
Beratung benötigt werden.<br />
Die Angebote sind, meist gegen einen Kostenbeitrag, für<br />
alle interessierten Eltern frei zugänglich.<br />
Eltern-Kind-Zentren werden hauptsächlich von<br />
Gemeinden, Vereinen und privaten Initiativen betrieben.<br />
Es gibt 96 Standorte.<br />
Zuschuss zum Familienurlaub<br />
Für Mehrkindfamilien, bei denen das Urlaubsbudget<br />
knapp bemessen ist, besteht die Möglichkeit, bei der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
den Landeszuschuss zum Familienurlaub<br />
zu beantragen. Unterstützt werden Familien (Lebensgemeinschaften,<br />
Alleinerziehende) mit mindestens drei<br />
Kindern bzw. zwei Kindern, wenn für ein Kind erhöhte<br />
Familienbeihilfe bezogen wird - sofern das Familieneinkommen<br />
eine gewisse Obergrenze nicht überschreitet.<br />
2011 wurden 358 Mehrkind-Familien von der<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong> mit einem Zuschuss von durchschnittlich<br />
€ 300 unterstützt.
32<br />
Kindererholungsaktion<br />
Auch die jährlichen Kindererholungsturnusse verschaffen<br />
besonders belasteten erholungsbedürftigen Familien<br />
eine Verschnaufpause außerhalb des Alltags. Vermittelt<br />
werden diese Angebote über die zuständigen<br />
Sozialarbeiter/-innen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> in den Bezirken,<br />
durchgeführt werden die Turnusse von Freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägern.<br />
Alleinerzieher/-innen-Urlaub<br />
Alleinerziehende sind nicht nur persönlich, sondern oft<br />
auch finanziell sehr belastet. Das Angebot richtet sich<br />
daher an Alleinerzieher/-innen mit kleinem Einkommen,<br />
die sich keinen Familienurlaub leisten können. Der<br />
Alleinerzieher/-innen-Urlaub bietet die Möglichkeit, sich<br />
einmal um nichts kümmern zu müssen. Vollpension,<br />
Kinderprogramm und Angebote für Freizeitaktivitäten<br />
2 Träger führten 6 Turnusse für rund 300 Kinder<br />
durch.<br />
bringen den Kindern ein schönes Urlaubserlebnis und<br />
den Eltern die Möglichkeit, sich zu erholen und Kräfte<br />
zusammeln.<br />
1 Träger veranstaltete 3 Turnusse für insgesamt<br />
30 Mütter und 60 Kinder.<br />
Förderung der sozialen Integration<br />
Dieser Bereich umfasst Hilfestellungen zu verschiedensten<br />
Problemlagen von Kindern, Jugendlichen und – im<br />
Falle von Streetwork – auch jungen Erwachsenen. Gemeinsam<br />
haben diese Problemlagen, dass sie zu einer<br />
Desintegration im Sinne eines Mangels an gelingender<br />
Anpassung in die umgebenden sozialen Systeme oder<br />
„die Gesellschaft“ insgesamt führen. Die von „außen“<br />
geleisteten Hilfestellungen sollen daher dazu beitragen,<br />
den individuellen Handlungsspielraum zur Verbesserung<br />
der Lebensverhältnisse zu erweitern. Ziele sind gelingende<br />
Anpassung sowie positiver und gleichzeitig bewusster<br />
Umgang mit sozialen Anforderungen.<br />
Dort, wo bei Kindern aufgrund von Sprachauffälligkeiten<br />
oder Verzögerungen im Spracherwerb Integrationshindernisse<br />
bestehen, kann durch frühe Erkennung und Behandlung<br />
dieses Hindernis in den weitaus überwiegenden<br />
Fällen abgebaut werden.<br />
In der offenen Jugendarbeit allgemein, in der zielgruppenorientierten<br />
Sozialarbeit oder bei Streetwork geht<br />
es um junge Menschen, die teilweise kein tragfähiges<br />
soziales Stützsystem haben oder nicht ausreichend auf<br />
ein vorhandenes zurückgreifen. Ihnen werden Angebote<br />
gemacht, die ihr Selbstvertrauen stärken und die sie in<br />
die Richtung einer konstruktiven Auseinandersetzung mit<br />
ihrer Umwelt/ihrem Umfeld führen. Die Bedrohung durch<br />
eine in der Jugendzeit verfestigende Außenseiterposition<br />
(„Randständigkeit“) ist ernst zu nehmen und zu bearbeiten.<br />
33<br />
Logopädische Beratung<br />
Spracherwerb ist für Kinder eine wichtige Voraussetzung<br />
für die soziale Entwicklung. Die frühe Erkennung und Behandlung<br />
von Störungen unterstützt die gesellschaftliche<br />
Integration. Bei mehr als 90% der Kinder kann durch eine<br />
Therapie die Sprachauffälligkeit vermindert oder ganz<br />
behoben werden.<br />
Fast jedes zweite Kind im Alter von 5 Jahren weist Auffälligkeiten<br />
in den Bereichen Sprache, Sprechen und Stimme<br />
auf. Der kontinuierliche Anstieg, der in den vergangenen<br />
Jahren zu verzeichnen war, ist nicht zuletzt auch<br />
vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Kindern<br />
mit Migrationshintergrund zu sehen, die häufig grammatische<br />
Störungen bei Mehrsprachigkeit aufweisen.<br />
Bei 4 Trägern wurden in 75 regionalen logopädischen<br />
Beratungsstellen 2.846 Kinder behandelt<br />
oder deren Eltern beraten.<br />
Außerdem wurde das logopädische Screening<br />
an 14.138 Vorschulkindern in 653 Kindergärten<br />
durchgeführt.<br />
In Oberösterreich werden jedes Jahr alle 4-5jährigen Kinder<br />
im Kindergarten von Logopädinnen im Rahmen eines<br />
logopädschen Screenings auf Sprachauffälligkeiten<br />
getestet. Für Kinder mit Behandlungsbedarf besteht die<br />
Möglichkeit einer kostenlosen Therapie.<br />
Folder „Sprich mit mir!“, ein Ratgeber zur Sprachentwicklung des Kindes<br />
Streetwork-Stellen in OÖ<br />
4481 Asten, Kirchengasse 1<br />
4820 Bad Ischl, Kurhausstraße 7<br />
5280 Braunau, Ringstraße 44<br />
4240 Freistadt, Waaggasse 10<br />
4810 Gmunden, Traungasse 5<br />
4470 Enns, Mauthausener Straße 15e<br />
4060 Leonding, Ehrenfellnerstraße 13<br />
4050 Traun, Kirchenplatz 2<br />
4311 Schwertberg, Hauptstraße 18<br />
4910 Ried i. I., Linzer Gasse 3<br />
4780 Schärding, Unterer Stadtplatz 21<br />
4400 Steyr, Siemensstraße 15<br />
4400 Steyr, Bahnhofstraße 1-3<br />
4840 Vöcklabruck, Gmundnerstraße 17<br />
4020 Linz, Lederergasse 9<br />
4030 Linz, Edmund Aigner-Straße 3<br />
4030 Linz, Binderlandweg 20<br />
4600 Wels, Dragonerstraße 22<br />
Streetwork<br />
Streetwork wendet sich an Jugendliche, die in der Gesellschaft<br />
als „störend“ oder ausgegrenzt erlebt werden.<br />
Streetworker helfen diesen Jugendlichen dabei, ihre Lebenskonzepte<br />
soweit zu verändern, dass sie Orientierung<br />
und soziale Akzeptanz in der Gesellschaft finden<br />
können. Durch diese aufsuchende Sozialarbeit können<br />
Problemgruppen frühzeitig erreicht werden, die mit traditionellen,<br />
einrichtungsgebundenen sozialen Angeboten<br />
nicht oder nicht mehr erreicht werden.<br />
Oberösterreich verfügt über ein flächendeckendes regionales<br />
Netz an Streetwork-Stellen. Der Einsatz erfolgt<br />
durch Zielvereinbarungen nach regionalem Bedarf. Die<br />
Streetworker arbeiten nach gemeinsamen, landesweiten<br />
Qualitätsstandards.<br />
Im Bereich Streetwork arbeiteten 4 Träger an 18<br />
Standorten.<br />
Kernleistungsbereiche von Streetwork sind: Szenepräsenz,<br />
Soforthilfe, Langfristige Unterstützung, Freizeit/<br />
Projekte und sozialräumliche Arbeit.<br />
Problemkreise: Aggression und Gewalt, Alkohol, Drogen<br />
und andere Süchte (Spielsucht, Magersucht....), Delinquenz,<br />
Obdachlosigkeit, Orientierungslosigkeit - persönliche<br />
Probleme, Prostitution, Arbeitssuche, Familienprobleme,<br />
Wohnungsproblematik, Schulproblematik,<br />
Mitläufer subkultureller Gruppierungen, ethnische Minderheiten,<br />
Schuldenproblematik.
34<br />
Beratung und Hilfe in belasteten<br />
Familiensituationen<br />
Kinder, Jugendliche und Familien befinden sich mitunter<br />
in Situationen, die für sie problematisch und belastend<br />
sind und auch so erlebt werden. Auch wenn eine manifeste<br />
Gefährdung des Kindeswohls noch nicht gegeben<br />
ist, ist fachliche Hilfestellung „von außen“ oft erforderlich,<br />
um Lösungswege zu ebnen, Handlungsalternativen gegenüber<br />
festgefahrenen Verhaltensmustern anzubieten<br />
und die eigenen Ressourcen zu aktivieren.<br />
Die sehr verschiedenen Angebote in diesem Bereich antworten<br />
auf mannigfaltige Problemlagen. Sie haben aber<br />
gemeinsam, dass sie von Kindern, Jugendlichen und<br />
Familien wahrgenommen wurden, die sich Hilfe abholen<br />
können, weil sie ein Problembewusstsein oder auch einen<br />
Leidensdruck entwickelt haben, die sie zum Handeln<br />
führten. Die Anbahnung für ein bestimmtes Hilfsangebot<br />
Kinderschutzzentren<br />
In Oberösterreich arbeiten sechs Kinderschutzzentren<br />
im Auftrag der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>. Zentrale Aufgaben der<br />
Kinderschutzzentren sind die Hilfestellung in Fällen von<br />
Missbrauch, Misshandlung oder Vernachlässigung von<br />
Kindern sowie Präventionsarbeit. Der Tätigkeitsschwerpunkt<br />
liegt zum einen in der konkreten Arbeit mit Betroffenen<br />
(Beratung, Psychotherapie), zum anderen in der<br />
Unterstützung von Helfer/-innen (wie z.B. Lehrer/-innen,<br />
Kindergärtner/-innen,..) sowie in der Information und<br />
Fortbildung von Multiplikatoren/-innen.<br />
In einem mehrjährigen Projekt zur Qualitätssicherung<br />
wurde ein gemeinsames Verständnis zwischen den Kinderschutzzentren<br />
und dem öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />
über die jeweiligen Aufgaben und über die<br />
Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung<br />
entwickelt. Im Rahmen dieses Projekts wurden die verschiedenen<br />
Leistungen, die von Kinderschutzzentren erbracht<br />
werden, analysiert und nach deren Bedeutung für<br />
die Kinderschutzarbeit bewertet und geordnet.<br />
Auf diese Weise wurden Kernleistungsbereiche (wie zB<br />
Auskunft, Information und Beratung, Therapie, Prozessbegleitung,<br />
Unterstützung des Helfersystems) unterscheidbar<br />
von Systemleistungen (zB Öffentlichkeitsarbeit<br />
oder Mitwirkung an der Ausbildung spezifischer Berufungsgruppen)<br />
oder vom erweiterten Leistungsbereich,<br />
zu dem zB Präventionsprojekte zählen.<br />
kann dabei über die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> erfolgen – wenn<br />
sie die erste Ansprechstelle war. Es gibt aber in diesem<br />
Bereich auch viele, die sich selbst direkt an die konkreten<br />
Anbieter dieser Leistungen wenden, zB Jugendliche, die<br />
eine Notschlafstelle aufsuchen.<br />
Zu den typischen Angeboten gehören die Leistungen der<br />
Familien- und Erziehungsberatung sowie die Angebote<br />
im Kinderschutzbereich, wie sie bei Gewaltgefährdung<br />
oder sexuellem Missbrauch von Kinderschutzzentren<br />
gegeben werden können. Begleitete Wohnmöglichkeiten<br />
im Sinne einer Notschlafstelle für Jugendliche oder von<br />
Mutter-Kind-Häusern sind weitere Angebote in diesem<br />
Bereich.<br />
Derzeit betreiben 7 Träger 6 Kinderschutzzentren<br />
sowie eine Beratungs-/Therapieeinrichtung.<br />
Als verbindliche Grundlage für die Zusammenarbeit wird<br />
die Qualitätsrichtlinie für die wirkungsorientierte Steuerung<br />
der Leistungen in den oö. Kinderschutzzentren mit<br />
Jahresbeginn 2013 in Kraft gesetzt.<br />
Die Kinderschutzzentren befinden sich an folgenden<br />
Standorten:<br />
Die Kinderschutzzentren in OÖ<br />
Kinderschutzzentrum Bad Ischl<br />
Kreuzplatz 7, 4820 Bad Ischl<br />
Kinderschutzzentrum Innviertel<br />
Berggasse 17, 5280 Braunau<br />
Kinderschutzzentrum Linz<br />
Kommunalstraße 2, 4020 Linz<br />
Kinderschutzzentrum Tandem Wels,<br />
Pfarrgasse 8, 4600 Wels<br />
Kinderschutzzentrum Vöcklabruck<br />
Impuls-Familienberatung<br />
Stelzhamerstraße 17, 4840 Vöcklabruck<br />
Kinderschutzzentrum Wigwam Steyr,<br />
Leopold-Werndl-Straße 46a, 4400 Steyr<br />
Verein Balance<br />
Theatergasse 9, 4810 Gmunden<br />
Familientherapeutische Erholungsaktion<br />
Seit 1998 werden durch einen freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />
im Auftrag und in enger Zusammenarbeit mit der<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong> „familientherapeutische Erholungsaktionen“<br />
durchgeführt.<br />
Begleitetes Wohnen<br />
UFO-Notschlafstelle<br />
Die Notschlafstelle ist eine betreute Schutzzone für akut<br />
obdachlose Jugendliche / junge Erwachsene zwischen<br />
14 und 21 Jahren, die<br />
• Unterstützung durch die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> benötigen,<br />
aber Angebote der Erziehungshilfe nicht annehmen<br />
können,<br />
• im Rahmen der Vollen Erziehung in Einrichtungen der<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong> betreut werden und sich vorübergehend<br />
nicht dort aufhalten,<br />
• seit einiger Zeit „auf der Straße“ leben<br />
Ziel von UFO ist es, dass die Jugendlichen / jungen Erwachsenen<br />
einen Schlafplatz für die Nacht haben, die<br />
Möglichkeit zur hygienischen Grundversorgung bekommen,<br />
sich mit anderen Jugendlichen treffen können, angemessen<br />
unterstützt werden, um adäquate, dauerhafte<br />
1 Träger führte 2 Turnusse für 12 Familien mit 66<br />
Kindern durch.<br />
Mit diesen Erholungsaktionen wird jenen Familien ein Unterstützungsangebot<br />
gemacht, die einen therapeutisch<br />
betreuten Urlaub benötigen. Ziel ist es, die Elemente<br />
Erholung und Erleben mit therapeutischer Beratung und<br />
Betreuung zu verbinden. Es werden Familien angesprochen,<br />
bei denen bereits ein Kontakt mit der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
besteht und die bereit sind, ihre Lebenssituation<br />
zum Positiven hin zu verändern und dazu im Vorfeld wie<br />
auch in der Nachbereitung der Erholungsaktion mit den<br />
zuständigen Sozialarbeiter/-innen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
aktiv zusammenarbeiten.<br />
In der Jugendnotschlafstelle UFO, Hauptstraße<br />
60, 4040 Linz, stehen 10 Betten und 6 Zusatzbetten<br />
zur Verfügung.<br />
Wohn- und Lebensbedingungen zu finden und die Möglichkeit<br />
erhalten, ihre Lebenssituationen neu zu ordnen.<br />
Durch Beratung und Betreuung wird den Jugendlichen /<br />
jungen Erwachsenen geholfen, Selbstwert aufzubauen,<br />
Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu<br />
treffen, damit sie ihren Platz in der Gesellschaft (wieder)<br />
finden.<br />
In Zusammenarbeit mit der ARGE-Trödlerladen wird den<br />
Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch ein Arbeitstraining<br />
(stundenweise) angeboten, sodass es ihnen<br />
möglich ist, ein geringfügiges Einkommen zu erzielen.<br />
35
36<br />
Mobbing- und Gewaltpräventionsstelle der KiJA OÖ<br />
Gewalt und Mobbing unter Kindern und Jugendlichen<br />
und die offenbar steigende Gewaltbereitschaft Heranwachsender<br />
ist ein Thema, mit dem sich die Kinder- und<br />
Jugendanwaltschaft OÖ verstärkt auseinandersetzt,<br />
auch mit dem Wissen, dass eine gesunde Sozialentwicklung<br />
von Kindern und Jugendlichen keineswegs automatisch<br />
gelingt. Deshalb hat die Kinder- und Jugendanwaltschaft<br />
ihre gewaltpräventive Tätigkeit an Schulen<br />
in einer eigenen „Mobbing- und Gewaltpräventionsstelle“<br />
zusammengeführt.<br />
Damit stellte die KiJA das breiteste Angebot für Gewaltprävention<br />
in Oberösterreichs Schulen bereit. Im Berichtszeitraum<br />
2010/11 wurden rund 550 Workshops<br />
und Konfliktklärungen in Schulklassen, 1760 Einzelfallberatungen,<br />
60 Vorträge und 30 Lehrer/-innenfortbildungen<br />
abgehalten bzw. durchgeführt.<br />
Kinder- und<br />
Jugendanwaltschaft OÖ.<br />
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ (KiJA) ist eine<br />
weisungsfreie Einrichtung des Landes Oberösterreich,<br />
die sich als Ombudsstelle für die Rechte der Kinder<br />
und Jugendlichen im gesamten Bundesland einsetzt.<br />
Organisatorisch ist die KiJA landesintern der Abteilung<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong> zugeordnet. In fachlicher Hinsicht ist<br />
die Kinder- und Jugendanwältin jedoch weisungsfrei.<br />
Die Befugnisse und Aufgaben der KiJA sind im §10 Oö.<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong>sgesetz 1991 festgeschrieben.<br />
Mit Juni 2010 wurde der KiJA OÖ zusätzlich die Aufgabe<br />
übertragen, als „Unabhängige Opferschutzstelle des<br />
Landes für ehemalige Heim- und Pflegekinder, die in Einrichtungen<br />
des Landes Gewalt und Missbrauch erfahren<br />
haben“, zu fungieren.<br />
37<br />
Das Angebot der Mobbing- und<br />
Gewaltpräventionsstelle umfasst<br />
• Schulebene (Großgruppenveranstaltungen,<br />
schulbegleitende Projekte, Schulentwicklung,<br />
Elternabende ...)<br />
• Klassenebene (Workshops, Konflikttage,<br />
Informationsveranstaltungen ...)<br />
• Individuelle Ebene (Einzelfallberatungen,<br />
Peergroups ...) sowie<br />
• Fortbildungen (offene und schulinterne Lehrer/<br />
-innenfortbildungen, Referenten/-innentätigkeiten ...)<br />
20 Jahre aktiv für die Rechte<br />
und den Schutz junger Menschen<br />
Mit aktuell jährlich rund 4.000 Einzelfallhilfen hat sich diese<br />
Leistung seit dem Jahr 1992 mehr als verzehnfacht.<br />
Etabliert haben sich die zahlreichen Veranstaltungen, so<br />
werden z.B. bei der KiJA Regionaltour in jedem zweiten<br />
Schuljahr an die 16.000 junge Menschen in den Bezirken<br />
persönlich erreicht. Die Erweiterung von spezialisierten<br />
Hilfen bei Mobbing und Gewalt an Schulen durch eine<br />
eigene Präventionsstelle hat sich bestens bewährt: rund<br />
300 Schulworkshops werden jährlich durchgeführt. Mit<br />
mehr als 60 Vorträgen und Fortbildungen leisten die<br />
Mitarbeiter/-innen der KiJA auch wichtige Bewusstseinsund<br />
Vernetzungsarbeit, und ergänzt wird das Angebot<br />
durch jährlich rund 4.000 individuelle Informationsleistungen<br />
(z.B. Auskünfte zum Jugendschutzgesetz) und<br />
zielgruppenspezifische Publikationen in einer Gesamtauflagenstärke<br />
von 200.000 Exemplaren pro Jahr.<br />
Bei den qualifizierten kinderrechtlichen Beratungen und<br />
Begleitungen geht es häufig um die Situation von Kindern<br />
getrennter Eltern, gefolgt vom Thema Mobbing und<br />
Gewalt an Schulen sowie um familiäre Gewalt und sexuellen<br />
Missbrauch. Zunehmend eingefordert wird die<br />
Vermittlungs- und Ombudstätigkeit bei Beschwerden<br />
über <strong>Jugendwohlfahrt</strong>s-, Schul- oder Gerichtsmaßnahmen.<br />
Eine gute Kooperation mit öffentlichen und privaten<br />
Einrichtungen ermöglicht meist Interventionen mit breit<br />
mitgetragenen Lösungen.<br />
Sprachrohr &<br />
Interessenvertretung<br />
Nachhaltige Prävention<br />
sichert frühzeitige Hilfe<br />
Um Kinder auf schwierige Lebenssituationen vorzubereiteten<br />
und Eskalationen bei familiären Krisen zu vermeiden,<br />
bedarf es nachhaltiger Informations- und Präventionsarbeit,<br />
die Kontinuität und Qualität erfordert. Vieles<br />
wurde in den vergangenen Jahren erreicht:<br />
• Seit 2004 erscheint dreimal jährlich die Kinderrechtezeitung<br />
OÖ „Alles, was Recht ist“, sie wird in einer<br />
Auflage von jeweils 50.000 Stück kostenlos an alle<br />
Schüler/-innen verteilt.<br />
• Die Arbeit der KiJA - Mobbing- und Gewaltpräventionsstelle<br />
setzt auf verschiedenen Ebenen an: Neben<br />
individuellen Beratungen, Workshops, Fortbildungen,<br />
Vorträgen und vielem anderen wird seit diesem<br />
Schuljahr an einigen Schulen mit „respect@school“<br />
ein umfassendes zertifiziertes Gewaltpräventionsprogramm<br />
umgesetzt.<br />
Mehr Informationen auf: www.kija-ooe.at<br />
Beratung<br />
& Hilfe<br />
• Die Veranstaltungen von „KiJA on Tour“ haben sich<br />
zu Fixpunkten in den Schulen etabliert. Zielgruppenspezifisch<br />
werden unter fachlicher Anleitung der KiJA<br />
gemeinsam mit bewährten Künstler/-innen eigene<br />
Stücke geschrieben und auf die Bühne gebracht.<br />
Es kann bereits auf acht Eigenproduktionen verwiesen<br />
werden, das Stück „Selber Schuld“ wurde auch<br />
mit dem Österreichischen Präventionspreis ausgezeichnet.<br />
Schwerpunktthemen<br />
& Projekte<br />
Prävention &<br />
Information
38<br />
39<br />
Anhang<br />
Auf den folgenden Seiten finden Sie Wissenswertes, um Aufbau und Ziele der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
besser zu verstehen sowie Hinweise auf vertiefende Informationen, die Sie bei<br />
der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> OÖ anfordern oder über unser Internet-Angebot abrufen können.
40<br />
Aufbau der JW – Oö. Landesregierung<br />
OÖ Landesregierung<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />
Land<br />
Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
politischer Fachreferent<br />
gelindeste Mittel zu wählen, das zur Abwendung der<br />
Kindeswohlgefährdung geeignet ist.<br />
• Transparenz und Nachvollziehbarkeit unserer Entscheidungen<br />
sowie die Klarheit über unsere Kompetenzen,<br />
Verantwortungen und die daraus abgeleiteten<br />
Rollen prägen die Zusammenarbeit mit den Kindern<br />
und Jugendlichen, deren Erziehungsberechtigten und<br />
den Systempartnern.<br />
• Wir bringen laufend unsere Leistungen mit der Bedarfsentwicklung<br />
in Einklang. Unsere Entscheidungen<br />
zwischen Eigen- oder Fremderbringung dieser<br />
Leistungen orientieren sich an den landespolitischen<br />
Rahmenvorgaben. Die Gestaltung richtet sich nach<br />
Aspekten der Ausgewogenheit, Wirtschaftlichkeit<br />
und Zweckmäßigkeit. Wir handeln ressourcenorientiert<br />
und zeigen fehlende Ressourcen auf.<br />
Im Streben nach effizientem Mitteleinsatz nutzen<br />
wir auch aktuelle Informationstechnologien.<br />
• Zur Verwirklichung unserer Ziele kooperiert die<br />
öffentliche <strong>Jugendwohlfahrt</strong> mit freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägern,<br />
Kinderschutzzentren, Pflegepersonen<br />
sowie mit externen Systempartnern wie Gemeinden,<br />
Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Gerichten,<br />
Krankenhäusern, sozialen Diensten und Beratungsstellen.<br />
41<br />
Magistrate<br />
Bezirkshauptmannschaften<br />
Ziele und Wirkungen<br />
freie Träger / geförderte Rechtsträger<br />
Kostenträger<br />
Städte mit eigenem Statut Sozialhilfeverbände Land<br />
Fachbereichsleitbild<br />
der öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong> OÖ<br />
Dieses Fachbereichsleitbild beinhaltet die verbindlichen,<br />
langfristig gültigen Grundsätze und Ziele der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
in Oberösterreich. Es ist Bestandteil der Gesamtstrategie<br />
des Landes Oberösterreich auf dem Weg<br />
zur „Wirkungsorientierten Verwaltungsführung 2021“.<br />
Was uns leitet<br />
• Grundlage unseres Handelns ist, dass Kinder und<br />
Jugendliche in unserem Land geschützt aufwachsen<br />
können.<br />
• Unser Handlungsauftrag beginnt bereits vor der<br />
Kindeswohlgefährdung: Wir sorgen dafür, dass für<br />
werdende Eltern, Familien, Kinder und Jugendliche<br />
Leistungen zur Verfügung stehen, die sie in der<br />
persönlichen und sozialen Entwicklung, der Pflege<br />
und Erziehung und der Bewältigung des alltäglichen<br />
Familienlebens unterstützen.<br />
• Wir nehmen die Kinder und Jugendlichen unter Berücksichtigung<br />
ihrer Lebensbedingungen sowie ihrer<br />
Stärken und Schwächen ernst und unterstützen die<br />
Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe.<br />
In der öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong> wirken die Politik, die<br />
Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong> einschließlich die weisungsfreie<br />
Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Bezirksverwaltungsbehörden<br />
sowie die freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />
und geförderten Rechtsträger gemäß ihrer Verantwortung<br />
zusammen, um die im Leitbild verankerten Grundsätze<br />
und Ziele zu verwirklichen.<br />
• Wir fördern das Verständnis und die Akzeptanz<br />
für unseren Auftrag in der Bevölkerung und regen<br />
deren Mitwirkung an, um Kinder gut gefördert und<br />
geschützt aufwachsen zu lassen. Wo ehrenamtliches<br />
Engagement unsere professionellen Angebote qualifiziert<br />
ergänzt, setzen wir uns aktiv für eine partnerschaftliche<br />
Zusammenarbeit ein.<br />
• Kinder und Jugendliche sollen, wo immer es im Sinne<br />
des Kindeswohls möglich ist, bei ihren leiblichen Eltern<br />
und in ihrem familiären Umfeld aufwachsen. Wir<br />
setzen uns für den Erhalt dieser Beziehungen ein.<br />
• Wir respektieren die familiäre Autonomie und greifen<br />
nur so weit in Familien ein, als die Eltern das Wohl<br />
des Kindes gefährden. Wir achten darauf, dabei das<br />
• Wir passen unser Handeln den aktuellen wissenschaftlichen<br />
Erkenntnissen an und wirken an einer<br />
einschlägigen Forschung und Grundlagenarbeit mit.<br />
• Wir treten für die Interessen der Kinder und Jugendlichen<br />
ein und stärken ihre Rechte, um ihre Lebensbedingungen<br />
in der Gesellschaft zu verbessern.<br />
Besonderes Anliegen ist uns dabei Gewaltfreiheit in<br />
der Erziehung.<br />
• Wir beraten und unterstützen Erziehungsberechtigte,<br />
damit sie die Bedürfnisse ihrer Kinder wahrnehmen<br />
und alters- und entwicklungsgerecht darauf eingehen<br />
können.<br />
• Wir vermitteln Zugänge zu Ressourcen, die eine<br />
positive Entwicklung ermöglichen, um familiäre Belastungssituationen<br />
zu vermindern.<br />
• Wir leisten einen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration<br />
von Kindern und Jugendlichen in Problemsituationen,<br />
um deren Voraussetzungen für einen Zugang<br />
zu Bildung, Arbeitswelt und sozialen Kontakten zu<br />
verbessern.<br />
• Wir klären Hinweise auf mögliche Kindeswohlgefährdungen<br />
ab. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung<br />
überprüfen wir die Betreuungs- und Erziehungssituation<br />
und erarbeiten mit den Beteiligten entsprechende<br />
Hilfen.<br />
• Nehmen Erziehungsberechtigte ihre Verantwortung in<br />
beträchtlichem, das Kindeswohl gefährdendem Maß,<br />
nicht wahr, so sichern wir die notwendigen Rahmenbedingungen<br />
für gefährdete Kinder und Jugendliche<br />
durch konkrete Unterstützung und verbindliche<br />
Vereinbarungen.<br />
• In akuten Krisensituationen bieten wir gefährdeten<br />
Kindern und Jugendlichen den notwendigen Schutz.<br />
Wir unterstützen sie und ihre Erziehungsberechtigten<br />
bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation und der Erarbeitung<br />
von entwicklungsfördernden Perspektiven.<br />
• Würde ein Verbleib von Kindern und Jugendlichen bei<br />
ihren Erziehungsberechtigten das Kindeswohl gefährden,<br />
so gewährleisten wir Versorgung, Betreuung und<br />
Erziehung. Wir prüfen jedoch die Möglichkeit einer<br />
Rückführung in die Herkunftsfamilie und bieten den<br />
Erziehungsberechtigten die dafür nötige Unterstützung.<br />
Junge Erwachsene unterstützen wir auf dem<br />
Weg in die Verselbstständigung.<br />
• Wir sichern die im Abstammungs- und Unterhaltsrecht<br />
begründeten Ansprüche Minderjähriger und<br />
setzen uns wenn nötig für die Interessen von Kindern<br />
und Jugendlichen in Pflegschafts- oder Jugendstrafverfahren<br />
ein. Ihre Bedürfnisse und Ziele beziehen wir<br />
in unsere Entscheidungen und unser Handeln mit ein.<br />
• Für Kinder, die zur Adoption freigegeben werden,<br />
sichern wir im Rahmen unserer Kompetenzen die<br />
entsprechenden Bedingungen für die Aufnahme in<br />
eine für sie geeignete Familie.<br />
• In asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren sichern<br />
wir die Verfahrensrechte unbegleiteter minderjähriger<br />
Fremder.
Produktkatalog der Abteilung<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ<br />
Individuelle Hilfeleistungen<br />
Interessensvertretung<br />
Informations- und Kommunikationsarbeit<br />
42<br />
Erziehungshilfe<br />
Förderung und Entlastung<br />
43<br />
Schutz Minderjähriger bei drohender Gefährdung des Kindeswohls<br />
Stärkung der Kompetenz von Eltern in Fragen der Erziehung<br />
Abklärung von Gefährdungsmeldungen<br />
Eltern- / Mutterberatung<br />
Betreuung, Kontrolle<br />
Elternbildung<br />
Unterstützung der Erziehung<br />
Eltern-Kind-Zentren<br />
Hilfen zur Erziehung und Alltagsbewältigung<br />
Erholung und Entlastung von Familien<br />
Sozialpädagogische Betreuung<br />
Erholungsangebote<br />
Volle Erziehung<br />
Förderung der sozialen Integration<br />
Volle Erziehung bei Pflegepersonen<br />
Streetwork<br />
Volle Erziehung in sozialpädagogischen Einrichtungen<br />
Logopädische Versorgung im Vorschulalter<br />
Durchführung der Vollen Erziehung bei besonders intensivem sozialpädagogischen<br />
Betreuungsbedarfnach § 40/2 oö. JWG 1991<br />
Zielgruppenorientierte Sozialarbeit<br />
Offene Jugendarbeit<br />
Rechtliche Vertretung<br />
Beratung und Hilfe in belasteten Familiensituationen<br />
Familien- und Erziehungsberatung<br />
Sicherung rechtlicher Ansprüche Minderjähriger<br />
Hilfen für Kinder bei Gewaltgefährdung<br />
Sicherung des Unterhalts Minderjähriger<br />
Begleitetes Wohnen<br />
Sonstige rechtliche Vertretungen Minderjähriger<br />
Schule und Sozialarbeit (SuSA)<br />
Unterstützung von Verfahren beim Pflegschafts- und Jugendgericht<br />
Stellungnahmen zu Obsorge, Besuchsrecht, Jugendstrafrecht<br />
Planung, Forschung, Öffentlichkeitsarbeit<br />
Sicherstellung des Kindeswohls bei Adoptionen<br />
Planung, Forschung, Öffentlichkeitsarbeit<br />
Sicherstellung des Kindeswohls bei Adoptionen<br />
Planung, Forschung, Öffentlichkeitsarbeit
Jugend<br />
Wohlfahrt<br />
OBERÖSTERREICH<br />
Amt der Oö. Landesregierung<br />
Direktion Soziales und Gesundheit<br />
Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
Bahnhofplatz 1<br />
4021 Linz<br />
Tel.: (+43 732) 77 20-15200<br />
Fax: (+43 732) 77 20-215328<br />
E-Mail: jw.post@ooe.gv.at<br />
www.jugendwohlfahrt-ooe.at