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Jahresbericht - Jugendwohlfahrt

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<strong>Jahresbericht</strong><br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong> des Landes OÖ<br />

Jugend<br />

Wohlfahrt<br />

OBERÖSTERREICH


Inhalt Schwerpunkte 2010/2011 6<br />

Kinderschutz 12<br />

Rechtliche Vertretung 22<br />

Förderung und Entlastung von Familien 30<br />

Anhang 40<br />

Schwerpunkte 2010/2011<br />

SuSA – Schulsozialarbeit der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> 7<br />

Erziehungs- und Familienberatungsstellen des Landes OÖ 8<br />

Platzbörse 8<br />

Multiprofessionelles Diagnostik Team – MDT 9<br />

Förderung und Entlastung von Familien<br />

Stärkung der Kompetenz von Eltern in Fragen der Erziehung 30<br />

Erholung und Entlastung von Familien 31<br />

Förderung der sozialen Integration 33<br />

Beratung und Hilfe in belasteten Familiensituationen 34<br />

„Pöstlingberg-Kinder“ Kein rechtswidriges Verhalten der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> 9<br />

Kindesunterhalt 10<br />

Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ. 37<br />

Kinderschutz<br />

Abklärung 13<br />

Erziehungshilfen 17<br />

Rechtliche Vertretung<br />

Anhang<br />

Aufbau der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> 40<br />

Fachbereichsleitbild 40<br />

Produktkatalog der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong> 42<br />

Sicherung rechtlicher Ansprüche Minderjähriger 24<br />

Unterstützung von Verfahren beim Pflegschafts- und Jugendgericht 26<br />

Adoption 27


4<br />

5<br />

Was uns alle betrifft<br />

Der Bericht, den Sie in Händen halten, gibt ein gutes Bild über die Arbeit<br />

der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> in Oberösterreich. Gezielte präventive Maßnahmen,<br />

individuelle Hilfen, rechtliche Vertretung – das Leistungsspektrum für<br />

die Kinder, Jugendlichen und Familien ist vielfältig. Immer wieder bin ich<br />

beeindruckt vom fachlichen und persönlichen Einsatz der Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter.<br />

Die Leistungsbilanz soll aber über eines nicht hinwegtäuschen: Die professionelle<br />

Unterstützung für Eltern und die Maßnahmen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

zum Schutz der Kinder und Jugendlichen reichen alleine nicht aus.<br />

Familien in belasteten Situationen sind oft auf das Engagement von Menschen<br />

angewiesen, die ihre Not erkennen und ihnen eine helfende Hand<br />

reichen. Kinder und Jugendliche in Not sind auf die Zivilcourage ihres<br />

sozialen Umfelds angewiesen. Keine Institution ist alleine in der Lage, die<br />

Rahmenbedingungen für ein sicheres Aufwachsen der Kinder in unserem<br />

Bundesland zu sichern. So gesehen ist Kinderschutz eine gesamtgesellschaftliche<br />

Aufgabe.<br />

In der Praxis gestaltet sich das nicht so einfach. Niemand möchte sich<br />

zu sehr in das Leben einer anderen Familie einmischen. Wie werden die<br />

Eltern reagieren, wenn ich sie auf offensichtliche Probleme anspreche?<br />

Was wird die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> unternehmen, wenn ich ihr meine Wahrnehmungen<br />

mitteile?<br />

Eine Situation am Linzer Hauptplatz. Ein Vater schreit auf seine jugendliche Tochter<br />

ein und gibt ihr eine schallende Ohrfeige. Sie sitzt am Kopfsteinpflaster und<br />

schluchzt. Betretenes Schweigen bei den Menschen an der Straßenbahnhaltestelle<br />

daneben. Ein Mann, der vorbeigeht, bleibt stehen, sieht den Vater an: „Sie müssen<br />

sich gewaltige Sorgen machen um ihre Tochter, wenn sie so heftig reagieren.“ Er<br />

setzt sich neben das Mädchen. „Keine Ahnung, ob ich Ihnen helfen kann, aber so<br />

wird es auf Dauer nicht gehen.“<br />

Ich kenne diese Geschichte, weil der Vater mit seiner Frau, dem Mädchen und<br />

dem jüngeren Bruder einige Tage später in eine unserer Beratungsstellen gekommen<br />

ist. Es hat nur einiger Gespräche bedurft, bis die Familie wieder besser<br />

zueinander gefunden hat.<br />

Diese Geschichte hat sich mir eingeprägt als Beispiel für respektvollen Umgang<br />

und gelungene Hilfe. Jede und jeder von uns kann im Rahmen der eigenen Möglichkeiten<br />

Hilfe anbieten bzw. organisieren. Jede und jeder von uns hat die Pflicht<br />

die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> rechtzeitig zu informieren, wenn der Schutz eines Kindes oder<br />

Jugendlichen gefährdet ist.<br />

Ein afrikanisches Sprichwort sagt: „Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes<br />

Dorf.“ Abgewandelt für die öffentliche <strong>Jugendwohlfahrt</strong> könnten wir sagen: „Um<br />

Familien zu stützen und Kinder zu schützen, braucht es die Bürgerinnen und<br />

Bürger eines ganzen Landes.“ So ermöglichen wir gemeinsam ein sicheres<br />

Aufwachsen unserer Kinder und Jugendlichen.<br />

Reinhold Rampler<br />

Jugend<br />

Wohlfahrt<br />

OBERÖSTERREICH


6<br />

schwerpunkte<br />

2010/11<br />

SuSA – Schulsozialarbeit<br />

der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>:<br />

Gelungener Start<br />

Im Sommer 2009 hatte der OÖ Landtag die Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong> beauftragt,<br />

mit den Sozialhilfeverbänden und Städten mit eigenem Statut Verträge zur Einrichtung<br />

eines „Schulverbindungsdienstes“ (d.h. zur Einrichtung eines sozialen Dienstes an<br />

der Nahtstelle von Schule und <strong>Jugendwohlfahrt</strong>) abzuschließen. Die Aufbauphase von<br />

SuSA - Schulsozialarbeit der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> OÖ wurde zügig umgesetzt: Ab Herbst<br />

2012 kann SuSA flächendeckend in allen oö. Bezirken angeboten werden.<br />

SuSA ist Teil der öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong>, die Mitarbeiter/-innen repräsentieren<br />

die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> an den Schulen. Die SuSA-Sozialarbeiter/-innen sind auch mit<br />

den Aufgabenstellungen der Sprengelsozialarbeit vertraut und wissen daher über die<br />

Möglichkeiten und Grenzen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> Bescheid. In der Schule können sie<br />

somit kompetent Auskünfte erteilen und an der Abstimmung von schulischen Fördermaßnahmen<br />

und Maßnahmen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> mitwirken.<br />

7<br />

Die SuSA-Sozialarbeiter/-innen sind regelmäßig und zu fixen Zeiten an den als Präsenzschulen<br />

ausgewählten Schulen und können dort ganz unkompliziert angesprochen<br />

werden. Auch ein telefonischer Kontakt ist jederzeit möglich. Zur Beratung kommen<br />

sie auch zu den Familien nach Hause. Die Themen, mit denen sich Kinder, Lehrer und<br />

Eltern an SuSA wenden, sind vielfältig. Häufig leiden Kinder unter den Folgen einer<br />

Scheidung oder Trennung, manchmal geht es um Konflikte oder Gewalt unter den Kindern,<br />

auch Schulprobleme und Erziehungsfragen werden oft an SuSA herangetragen.<br />

Eine SuSA-Koordinatorin sorgt für ein landesweit einheitliches Profil. Die Steuerung<br />

vor Ort erfolgt jeweils durch eine regionale Arbeitsgruppe aus Vertreter/-innen<br />

des Schulbereichs und der Aufgabengruppe <strong>Jugendwohlfahrt</strong>. Diese plant,<br />

in welchen Schulen SuSA tatsächlich eingesetzt wird und überprüft regelmäßig,<br />

ob Anpassungen erforderlich sind. Für die Auswahl der<br />

Präsenzschulen sind, neben der Größe der Schule, die Zahl der<br />

Anfragen an die Betreuungslehrer/-innen sowie die Zahl jener<br />

Kinder ausschlaggebend, die bereits von der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

betreut werden. Voraussetzung für den Einsatz an<br />

einer Schule ist außerdem die Zustimmung der Schulleitung<br />

und des Lehrkörpers der jeweiligen Schule.<br />

Mit jeder Präsenzschule wird ein Kooperationsvertrag<br />

geschlossen.<br />

Die ersten Erfahrungen haben gezeigt, dass es<br />

mit diesem niederschwelligen Angebot gelingt,<br />

sowohl Schüler/-innen und Lehrer/-innen wie<br />

auch die Eltern zu erreichen.<br />

Derzeit wird die Implementierung von SuSA<br />

durch die Johannes-Kepler Universität evaluiert.


8<br />

Erziehungs- und Familienberatungsstellen<br />

des Landes OÖ<br />

Eltern fühlen sich in ihrer Erziehungsaufgabe oft gefordert<br />

– und manchmal auch überfordert. In solch schwierigen<br />

Situationen kann es hilfreich sein, sich Hilfe von<br />

Experten/-innen zu holen.<br />

Die 6 Erziehungs- und Familienberatungsstellen (EFB)<br />

des Landes OÖ an den Bezirkshauptmannschaften Linz-<br />

Land, Perg, Ried i.I., Steyr-Land, Vöcklabruck und Wels-<br />

Land wurden für diesen Zweck in den letzten beiden<br />

Jahren (re-)aktiviert:<br />

Platzbörse<br />

Eltern können sich an die Erziehungs- und Familienberatung<br />

wenden, wenn ihnen etwa das Verhalten ihres<br />

Kindes Sorgen bereitet, wenn sie sich Gedanken über<br />

die Entwicklung des Kindes machen, wenn sie sich<br />

überlastet fühlen oder sich wegen des Kindes streiten.<br />

In einer Trennungssituation stehen oft die Sorge, was<br />

das Kind braucht, oder Fragen zu Sorgerecht, Besuchsrechts-<br />

oder Unterhalt im Vordergrund. Selbstverständlich<br />

können sich auch Kinder oder Jugendliche an die<br />

Stellen wenden, wenn sie mit sich selbst oder ihrer Familie<br />

Probleme haben. Dieses präventive Angebot ist stark<br />

an die Bedürfnisse von Klienten/-innen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

ausgerichtet. Sozialarbeiter/-innen haben damit<br />

ein spezifisches Angebot für Familien zur Hand, die, um<br />

ihre Probleme zu bewältigen, professionelle qualifizierte<br />

Beratung brauchen. Sollten Sozialarbeiter/-innen die<br />

Erziehungs- und Familienberatung nicht nur empfehlen,<br />

sondern direkt zuweisen, wird mit allen Beteiligten eine<br />

Zieldefinition und eine Vereinbarung über die Art der<br />

Rückmeldung vereinbart.<br />

An jeder Stelle wird sowohl psychologische als auch sozialarbeiterische<br />

Beratung angeboten. Bei Bedarf erfolgt<br />

an einigen Stellen auch ärztliche und/oder juristische Beratung.<br />

In den nächsten Jahren sollen die Erziehungs- und Familienberatungsstellen<br />

auch in anderen oö. Bezirken etabliert<br />

werden.<br />

Welche Sozialarbeiter/-innen kennen nicht die Not, wenn<br />

es gilt einen Platz für ein Kind in einer Sozialpädagogischen<br />

Wohngruppe oder gar bei Pflegeeltern aufzutreiben?<br />

Inzwischen gibt es in Oberösterreich eine echte Unterstützung<br />

bei der Platzsuche: Seit Sommer 2011 ist die<br />

Platzbörse in Betrieb. Über ein internes Produktionsportal<br />

kommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaften<br />

mit nur 2 Mausklicks zur „Platzverfügbarkeit“.<br />

Die Platzbörse bietet eine Übersichtsliste<br />

jener Wohngruppen, in denen ein Platz gerade frei ist<br />

oder in den nächsten Wochen frei wird. Möglich geworden<br />

ist das durch die Kooperation mit den Einrichtungen,<br />

die ihre Belegungen tagesaktuell führen. Der Eintrag und<br />

die Wartung der Kontaktdaten von allen Wohngruppen<br />

erfolgt durch die Fachabteilung. In der Pflegeelternevidenz<br />

ist die Zahl der freien Plätze bei Pflegefamilien in<br />

den einzelnen Bezirken sichtbar. Für die Aktualität der<br />

Daten sorgen die Aufgabengruppen <strong>Jugendwohlfahrt</strong> in<br />

den Bezirken. Die Platzbörse listet also die aktuell zur<br />

Verfügung stehenden Alternativen auf, sie bietet jedoch<br />

keine Möglichkeit, einen freien Platz zu belegen. Für die<br />

Unterbringung eines Kindes/Jugendlichen braucht es<br />

nach wie vor die bereits bisher üblichen Schritte der Kontaktaufnahme<br />

und Abstimmung.<br />

Trotz der Unterstützung durch die Platzbörse kann es im<br />

Einzelfall sehr schwierig sein, einen freien Platz in einer<br />

passenden Einrichtung zu finden. Durch den Ausbau der<br />

Krisenbetreuung und die Einführung von alternativen Betreuungsformen<br />

soll die Situation in den nächsten Jahren<br />

etwas entschärft werden.<br />

Multiprofessionelles Diagnostik Team –<br />

MDT<br />

In all diesen Fällen ist eine mehrprofessionelle, abgestimmte<br />

Beurteilung der Situation eine wichtige Unterstützung<br />

für die Planung eines geeigneten Betreuungsund<br />

Behandlungssettings.<br />

„Pöstlingberg-Kinder“<br />

Kein rechtswidriges Verhalten<br />

der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

Vor 5 Jahren erregte der Fall der „Kinder vom Pöstlingberg“<br />

enormes Aufsehen. Die Familie wurde von der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

seit dem Jahr 2000 betreut, ab 2001 war<br />

auch das Gericht eingebunden. Nachdem es Hinweise<br />

auf eine Zuspitzung der häuslichen Situation (Vermüllung)<br />

gab, erfolgte im Oktober 2005 die Abnahme der Kinder<br />

wegen Gefahr im Verzug. Medial wurde der Fall 2007 bekannt<br />

und so dargestellt, als sei die Geschichte aktuell<br />

passiert.<br />

Der Behörde wurde vorgeworfen, jahrelang untätig gewesen<br />

zu sein. Zwei Kinder klagten das Land (als <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger)<br />

und den Bund (als Träger des Pflegschaftsgerichts)<br />

wegen der unterlassenen Herausnahme<br />

aus dem Haushalt ihrer Mutter und der Unterlassung geeigneter<br />

Maßnahmen nach dem <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sgesetz<br />

auf Schadenersatz und Feststellung der Haftung für alle<br />

zukünftigen Schäden.<br />

Das Landesgericht St. Pölten – die Sache war dorthin<br />

wegen möglicher Befangenheiten bei einem oberösterreichischen<br />

Gericht verlegt worden – hat die Klage mit<br />

Urteil vom 10.6.2011 abgewiesen. Es ging in der Urteilsbegründung<br />

im Ergebnis davon aus, im vorliegenden Fall<br />

seien eine regelmäßige Abwägung der Risikofaktoren<br />

vorgenommen sowie einvernehmlich Lösungsansätze<br />

erarbeitet und Entscheidungen getroffen worden, die<br />

– aus damaliger Sicht – angezeigt gewesen seien. Ein<br />

rechtswidriges Verhalten des <strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägers<br />

bzw. des Pflegschaftsgerichts könne nicht erkannt werden.<br />

Mit der Einrichtung eines Multiprofessionellen Diagnostik<br />

Teams (MDT) an der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong> wurde<br />

für die Sozialarbeiterinnen eine Möglichkeit geschaffen,<br />

medizinische, kinder- und jugendpsychiatrische und psychologische<br />

Fragestellungen im direkten Auftrag der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

beantwortet zu bekommen.<br />

Sie können Teilbereiche der Sozialen Diagnose mit Fachkräften<br />

anderer Disziplinen (Psychologie, Psychiatrie und<br />

Sozialpädagogik) bearbeiten und zu einem ganzheitlichen<br />

diagnostischen Bild ergänzen. Damit wird eine adäquatere<br />

Hilfeplanung möglich und als Endziel eine erhöhte<br />

Treffsicherheit der Maßnahmen erreicht.<br />

Auch das dagegen mit Berufung der Klägerinnen angerufene<br />

Oberlandesgericht Wien hat der Berufung mit Urteil<br />

vom 14.11.2011 keine Folge gegeben. In der Begründung<br />

stellte das Rechtsmittelgericht zusammenfassend<br />

fest, die jeweiligen Entscheidungen der Behörden hätten<br />

– nach damaliger Sicht – aufgrund der gegebenen Situation<br />

auf einer begründeten Abwägung der zu setzenden<br />

Maßnahmen beruht und seien damit vertretbar gewesen.<br />

Die dagegen von den Klägerinnen erhobene außerordentliche<br />

Revision an den Obersten Gerichtshof hat dieser<br />

nun mit Beschluss vom 24.5.2012 zurückgewiesen.<br />

Zusammenfassend wurde in der Begründung festgestellt,<br />

in der Einschätzung der Vorinstanzen liege keine<br />

vom Obersten Gerichtshof aufzugreifende Fehlbeurteilung.<br />

Damit ist das Gerichtsverfahren nun rechtskräftig zugunsten<br />

des Landes Oberösterreich abgeschlossen, das<br />

Vorliegen eines rechtwidrigen und schuldhaften Verhaltens<br />

des <strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägers wurde verneint.<br />

9<br />

Sozialarbeiter/-innen in Oberösterreich erstellen in mehreren<br />

tausend Fällen pro Jahr soziale Diagnosen. Sie<br />

stützen sich dabei auf eigene Beobachtungen, aber auch<br />

auf Fachexpertisen anderer Professionen wie Kindergarten-/Schulberichte<br />

oder Fragen an den Psychologischen<br />

Fachdienst. Bei Bedarf werden auch medizinische und<br />

psychiatrische Befunde berücksichtigt. Dadurch entsteht<br />

ein möglichst genaues Bild von den Lebensumständen<br />

des Kindes/Jugendlichen und seiner Familie.<br />

In einigen äußerst komplexen Fällen ist es mit den üblichen<br />

Erhebungen nicht möglich, ein ausreichend klares<br />

Bild der Situation zu bekommen, weil die Auffälligkeiten<br />

besonders vielfältig und schwer einzuordnen sind oder<br />

weil die Familie die für das Erhebungsverfahren notwendige<br />

Kooperation nicht aufbringen konnte. Auch kann es<br />

sein, dass die bisher gewährten Erziehungshilfemaßnahmen<br />

zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt haben<br />

und sich für die Sozialarbeiter/-innen konkrete Fragen für<br />

die weitere Hilfeplanung ergeben.


10<br />

Kindesunterhalt<br />

11<br />

Die Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten ist jene<br />

Leistung der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>, die am häufigsten nachgefragt<br />

wird. Jedes Jahr werden rund 20.000 Minderjährige<br />

vertreten. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe stellt<br />

hohe Anforderungen an die Mitarbeiter/-innen: Sie sind<br />

mit zahlreichen rechtlichen Änderungen, einer äußerst<br />

umfangreichen und komplexen Rechtssprechung des<br />

Obersten Gerichtshofes und immer wieder auch mit der<br />

notwendigen Verknüpfungen mit ausländischem Recht<br />

konfrontiert. Sicheres Basiswissen und gutes Wissensmanagement,<br />

um die spezifischen Informationen auch<br />

für den Einzelfall zur Verfügung zu haben, sind die Eckpfeiler,<br />

um diesen Herausforderungen zu begegnen.<br />

Für Referenten/-innen, die neu in die Materie einsteigen<br />

bzw. für jene Spezialisten/-innen, die Sicherheit im Arbeitsalltag<br />

gewinnen wollen, hat die Abt. <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

ein Einführungsskriptum „Kindesunterhalt“ erstellt,<br />

das auf 30 Seiten einen knappen Überblick über die aktuelle<br />

rechtliche Lage bietet.<br />

Besondere Fachkenntnisse werden benötigt, wenn der<br />

Unterhalt von selbstständig Erwerbstätigen zu leisten ist.<br />

Größte Schwierigkeit ist dabei die Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage.<br />

Deswegen kooperiert die<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong> hier mit einer Steuerberatungs- und<br />

Wirtschaftsprüfungskanzlei, um in komplexen Fällen Unterstützung<br />

bei diesen Berechnungen zu erhalten.<br />

Einführung Kindesunterhalt


12<br />

13<br />

kinderschutz<br />

Abklärung<br />

Die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> hat für den individuell notwendigen<br />

Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sorgen,<br />

wenn ihr Wohl durch die Erziehungspersonen nicht ausreichend<br />

gewährleistet werden kann. Die meisten Eltern<br />

wollen gut für ihre Kinder sorgen, nicht alle schaffen es<br />

immer. Situationen, bei denen es zu einer Kindeswohlgefährdung<br />

kommt, lassen sich nie gänzlich vermeiden.<br />

In den meisten Fällen hat dies nichts mit mangelndem<br />

Bemühen der Erziehungsberechtigten zu tun. Häufig<br />

fehlen einfach die notwendigen Ressourcen oder Kompetenzen,<br />

um die Entwicklungschancen der Kinder und<br />

Jugendlichen zu wahren.<br />

Jährlich werden von der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> in Oberösterreich<br />

mehr als 6.000 Gefährdungsmeldungen abgeklärt.<br />

In diesen Meldungen geht es vorwiegend um Vernachlässigung,<br />

Erziehungsprobleme, oder auch um die mangelnde<br />

Grundversorgung von Kindern. Wenn bei der<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong> eine Meldung einlangt, dass das Wohl<br />

eines Kindes gefährdet erscheint, wird diese Gefährdungsmeldung<br />

zunächst überprüft. In der Hälfte der Fälle<br />

sind weiterführende Schritte notwendig. Solange noch<br />

keine wirkliche Kindeswohlgefährdung feststellbar ist,<br />

aber Hilfe benötigt wird, erfolgt Betreuung und Kontrolle<br />

durch Mitarbeiter/-innen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>. Wenn jedoch<br />

eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wird, sind<br />

in jedem Fall entsprechende Erziehungshilfemaßnahmen<br />

zu setzen. Diese werden auf freiwilliger Basis mit den Erziehungsberechtigten<br />

vereinbart, oder – wenn notwendig<br />

– bei Gericht beantragt.


Daten und Fakten<br />

Soziale Diagnose<br />

14<br />

Jeder Meldung über einen Verdacht einer möglichen Kindeswohlgefährdung<br />

muss nachgegangen werden. Die<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong> verschafft sich einen persönlichen Eindruck<br />

der Lebensumstände des Kindes und seiner Familie<br />

und holt, wenn nötig, Wahrnehmungen Dritter und<br />

Fachexpertisen ein.<br />

Bei Bedarf werden die Sozialarbeiter/-innen der Bezirksverwaltungsbehörden<br />

bei der Abklärung von Gefährdungsmeldungen<br />

durch spezielle Dienste der Abteilung<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong> unterstützt:<br />

Der Psychologische Fachdienst der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

unterstützt durch psychologische Diagnostik.<br />

Auf Basis konkreter Fragestellungen der Sozialarbeiter/-<br />

innen werden fachliche Einschätzungen abgegeben, die<br />

in den Prozess der Abklärung einfließen. Der Psychologische<br />

Fachdienst verzeichnete im Jahr 2010 843 abgeschlossene<br />

Abklärungsfälle.<br />

Das Angebot des Multiprofessionellen Diagnostik<br />

Teams (MDT) richtet sich an Sozialarbeiter/-innen der<br />

Bezirksverwaltungsbehörden, für die sich bei sehr komplexen<br />

Fällen im Bereich Abklärung und Hilfeplanung die<br />

Notwendigkeit einer multiprofessionellen (klinisch-psychologisch,<br />

psychiatrisch und/oder sozialpädagogisch)<br />

Diagnostik ergibt.<br />

Das Multiprofessionelle Diagnostik Team hat im ersten<br />

Jahr 49 Fälle mit 63 Minderjährigen unterstützt.<br />

Ergebnis der Abklärung ist eine fachliche Einschätzung<br />

als Grundlage für weitere Entscheidungen. Das Ergebnis<br />

der Sozialen Diagnose soll einen klaren Aufschluss<br />

darüber geben, ob eine Gefährdung vorliegt und eine individuelle<br />

Hilfeplanung einzuleiten ist. Der gesamte Prozess<br />

erfolgt unter größtmöglicher Beteiligung der Betroffenen,<br />

um die Voraussetzung für eine gute Kooperation<br />

zu schaffen.<br />

2011 wurden in Oberösterreich 6.112 Gefährdungsmeldungen<br />

abgeklärt. In gut der Hälfte (55,3 %) ergab das<br />

Abklärungsverfahren, dass keine Kindeswohlgefährdung<br />

vorliegt. Häufig (22,6 %) werden die Familien durch Betreuung<br />

und Kontrolle begleitet. In diesen Fällen liegt<br />

zwar akut keine Kindeswohlgefährdung vor, jedoch soll<br />

das Risiko, dass eine Verschlechterung der Situation eintritt,<br />

minimiert werden.<br />

Hat die Soziale Diagnose ergeben, dass eine Kindeswohlgefährdung<br />

vorliegt, besteht für das Kind ein<br />

Rechtsanspruch auf Erziehungshilfe<br />

in Form von Unterstützung der Erziehung (= Betreuung in<br />

der Herkunftsfamilie) oder<br />

in Form von Voller Erziehung, wenn die persönliche und<br />

soziale Entwicklung der Kinder so weit gefährdet ist,<br />

dass ihre Versorgung, Betreuung und Erziehung zu diesem<br />

Zeitpunkt zu Hause nicht möglich ist.<br />

In 19,6 % aller Gefährdungsmeldungen wurde im Jahr<br />

2011 Unterstützung der Erziehung, in 2,5 % Volle Erziehung<br />

als notwendige Maßnahme eingesetzt.<br />

Abklärungsverfahren nach Ergebnis<br />

keine weitere Befassung<br />

erforderlich<br />

55,3 %<br />

Volle Erziehung<br />

Betreuung, Kontrolle<br />

erforderlich<br />

22,6 %<br />

Unterstützung der Erziehung<br />

19,6 %<br />

Soziale Diagnose ist Grundlage und Aufgabe Sozialer<br />

Arbeit. Sozialarbeit geschieht im Wesentlichen dadurch,<br />

dass Helfer/-innen in eine bewusst gesteuerte Beziehung<br />

zum Hilfe suchenden Menschen treten. Diese Beziehung<br />

entsteht auch im Rahmen Sozialer Diagnostik.<br />

Diagnose wird im Alltag meist spontan mit dem Fachgebiet<br />

Medizin in Verbindung gebracht. Zur Sozialen Arbeit<br />

gibt es einen wesentlichen Unterschied. In der Medizin<br />

geht es um eine Erkenntnis unmittelbar am Menschen<br />

(z.B. Grippaler Infekt, Blinddarmentzündung). Die Soziale<br />

Diagnose beschäftigt sich dagegen mit Alltagsbewältigung<br />

von Menschen, besonders mit seinen Möglichkeiten,<br />

Unterstützung aus seinem Umfeld zu bekommen,<br />

und damit, wie dieses Umfeld gestaltet ist.<br />

Beim ersten Gespräch erklärt der/die Sozialarbeiter/-in<br />

den Anlass für die Kontaktaufnahme. In der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

ist dies häufig eine Meldung über eine mögliche<br />

Kindeswohlgefährdung oder das Ersuchen eines<br />

Pflegschaftsgerichtes um eine Stellungnahme in einem<br />

anhängigen Verfahren. Im Gespräch wird auch versucht,<br />

das Vertrauen der betroffenen Person zu gewinnen. Ehrlichkeit,<br />

Aufrichtigkeit, Offenheit und Freundlichkeit sind<br />

wichtige Voraussetzungen.<br />

Zunächst gilt es, viel über den Menschen, seine Lebensgeschichte,<br />

Haltungen und Lebensbedingungen<br />

zu erfahren (= Anamnese; „Vorgeschichte“). Soweit dies<br />

nicht schon beim ersten Kontakt geschehen ist, ist es<br />

immer wieder sinnvoll, Menschen dort aufzusuchen, wo<br />

ihr Alltag zu bewältigen ist (Hausbesuch). So kann der<br />

unmittelbarste Eindruck von ihrer alltäglichen Lebenswelt<br />

gewonnen werden.<br />

Bis zu diesem Zeitpunkt beachtet und dokumentiert der/<br />

die Sozialarbeiter/-in nur das offen Sichtbare, Hörbare.<br />

Mit Zustimmung der Betroffenen (bei entsprechenden<br />

rechtlichen Grundlagen in Einzelfällen auch ohne diese)<br />

werden auch Informationen an anderer Stelle (Schule,<br />

Kindergarten, Arzt, Psychologie, Sicherheitsbehörden,<br />

etc.) eingeholt.<br />

Das so Zusammengetragene wird dann geordnet und<br />

bewertet. So weit als möglich wird auf dieser Basis eine<br />

Einschätzung über die Bedingungen, unter denen der<br />

Alltag bewältigt wird (oder auch nicht), vorgenommen:<br />

die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Hilfesuchenden,<br />

Einkommen, Wohnung, Sozialversicherung, Beziehungen<br />

und etliches mehr. Die Einschätzung wird in der Regel<br />

mit einem/r Kollegen/-in vorgenommen.<br />

Ergibt die Einschätzung einen Hilfe- oder Interventionsbedarf,<br />

wird ein Hilfeplan erstellt. Soweit möglich sollen<br />

die Hilfesuchenden auch in diesen Vorgang eingebunden<br />

werden.<br />

Im Kontext der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> ist das Ziel der Sozialen<br />

Diagnose, Art und Umfang einer möglichen Kindeswohlgefährdung<br />

einzuschätzen. Kindeswohlgefährdung bedeutet,<br />

dass Eltern ihre pflegerische oder erzieherische<br />

Aufgabe nicht ausreichend wahrnehmen. Aufgabe der<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong> ist es daher, die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz<br />

zu unterstützen und den Kindern den<br />

notwendigen Schutz zu gewährleisten.<br />

15<br />

2,5 %<br />

Handbuch „Soziale Diagnose“


Erziehungshilfen<br />

16<br />

Wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, wird entschieden,<br />

welche Art von Hilfe eingesetzt wird, um diese<br />

Gefährdung abzuwenden. Erziehungshilfe wird in Form<br />

von Unterstützung der Erziehung oder Voller Erziehung<br />

angeboten. Auf diese Maßnahmen haben Minderjährige<br />

einen Rechtsanspruch. Auf freiwilliger Basis können diese<br />

Hilfen auch nach Erreichen der Volljährigkeit bis zum<br />

21. Lebensjahr verlängert werden.<br />

Am Beginn der Maßnahme steht eine Soziale Diagnose<br />

durch den/die zuständige Sozialarbeiter/-in der Aufgabengruppe<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong>. Gemeinsam mit den Familien<br />

und dem <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger, der die konkrete<br />

Leistung erbringt, wird ein Hilfeplan vereinbart, mit Zielen,<br />

die durch die Maßnahme erreicht werden sollen. Die<br />

Maßnahme wird mindestens halbjährlich überprüft und<br />

wenn notwendig an die zwischenzeitliche Entwicklung<br />

angepasst. Grundlage der Maßnahme ist in jedem Fall<br />

eine schriftliche Vereinbarung mit dem Erziehungsberechtigten,<br />

oder, wenn diese nicht möglich ist, ein entsprechender<br />

Gerichtsbeschluss. Bei Gefahr in Verzug<br />

kann die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> erforderliche Maßnahmen sofort<br />

setzen und muss diese erst hinterher dem Gericht<br />

anzeigen.<br />

17<br />

Hilfe- und Betreuungsplanung<br />

Ist das Kindeswohl gefährdet, muss die <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

geeignete Maßnahmen setzen und eine individuelle Hilfeplanung<br />

einleiten.<br />

Der Hilfeplan beschreibt die Gründe für die Erziehungshilfemaßnahme<br />

und legt die zu erreichenden Ziele fest.<br />

Das Kind/der Jugendliche und seine Familie sind an der<br />

Hilfeplanung zu beteiligen, der Hilfeplan wird für die Familie<br />

verständlich formuliert und ihr auf Wunsch auch<br />

ausgehändigt.<br />

Mit der Durchführung einer Erziehungshilfe wird dann<br />

meist ein freier <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger betraut. Die Betreuung<br />

erfolgt auf Basis eines Betreuungsplans.<br />

Der Betreuungsplan enthält:<br />

• die vom Hilfeplan abgeleiteten<br />

Betreuungsziele und Methoden<br />

• deren Reflexion auf Grundlage<br />

des tatsächlichen Verlaufs<br />

• eine fachliche Einschätzung der Perspektive.<br />

Durch regelmäßige (mindestens halbjährliche) Hilfeplangespräche,<br />

an der – soweit möglich – das Kind/der Jugendliche<br />

und dessen Familie teilnehmen, wird die Erziehungshilfemaßnahme<br />

evaluiert und gegebenenfalls<br />

angepasst.<br />

Für die Hilfe- und Betreuungsplanung wurden 2010/11<br />

die für die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> OÖ geltenden einheitlichen<br />

Grundsätze, Standards und Abläufe verbindlich festgelegt.<br />

Unterstützung der Erziehung<br />

Bei der Unterstützung der Erziehung geht es darum, Erziehungspersonen<br />

zu befähigen, ihre Kinder selbst zu<br />

betreuen, zu versorgen und zu erziehen, und damit den<br />

Verbleib eines Kindes in seiner Familie zu ermöglichen.<br />

Seit 1990 wurde in Oberösterreich ein Netz an mobilen<br />

Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen, damit Kinder<br />

und Jugendliche soweit wie möglich in ihrem familiären<br />

Umfeld bleiben können. Am 31.12.2011 wurden in Oberösterreich<br />

2.963 Kinder und Jugendliche auf Grund einer<br />

Maßnahme der Unterstützung der Erziehung betreut. Seit<br />

2001 hat sich die Zahl der Maßnahmen mehr als verdoppelt<br />

(+ 135 %). Die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> reagiert heute früher<br />

und mit geringeren Eingriffen in das Familiensystem. Der<br />

Anstieg ist daher auch eine Folge des Bemühens, Eltern<br />

in der Pflege und Erziehung ihrer Kinder möglichst bald<br />

zu unterstützen, um sie zu befähigen, diese Aufgabe wieder<br />

selbst wahrnehmen zu können.<br />

Die überwiegende Zahl der Unterstützungen (97%) erfolgten<br />

auf Basis einer freiwilligen Vereinbarung mit den<br />

Familien. Die meisten Unterstützungen betrafen Familien<br />

mit Kindern im Alter zwischen 6 und 13 Jahren.<br />

Unterstützung der Erziehung beschreibt eine breite<br />

Palette von Möglichkeiten. Unterschieden werden dabei<br />

• Hilfen zur Alltagsbewältigung, und<br />

• Sozialpädagogische Betreuung<br />

Durch Hilfen zur Alltagsbewältigung sollen vor allem<br />

grundlegende Versorgungs- und Betreuungsstrukturen<br />

gewährleistet werden. Im Vordergrund steht dabei nicht,<br />

Veränderungsprozesse in Gang zu setzen, sondern in<br />

erster Linie Defizite der Erziehungsberechtigten auszugleichen<br />

und dadurch den Verbleib des Kindes in der Familie<br />

verantworten zu können.<br />

Steuerungskreislauf Hilfe- und Betreuungsplanung<br />

Entwicklung der Unterstützung der Erziehung<br />

Hilfeplan<br />

Hilfeplangespräch erstmals nach 3 Monaten,<br />

anschließend halbjährliche Reflexion<br />

von Betreuungsverlauf und Zielerreichung;<br />

Prüfung der Eignung der Maßnahme<br />

Betreuungsplan<br />

Schritt 1: Betreuungsziele<br />

und Methoden<br />

Kinder und Jugendliche<br />

500<br />

1.000<br />

1.500<br />

2.000<br />

3.000<br />

2.500<br />

0<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

Betreuungsplan<br />

Schritt 2: IST-Stand, Reflexion von<br />

Zielen und Methoden, aktuelle Ziele<br />

und Betreuungsperspektive<br />

1.500<br />

900<br />

1.200<br />

600<br />

300


1.500<br />

1.200<br />

900<br />

600<br />

18<br />

Typisches Beispiel für Hilfen zur<br />

Alltagsbewältigung ist AMSEL 1 –<br />

Ambulantes System für Familienentlastung:<br />

AMSEL ist ein Sozialer Dienst von <strong>Jugendwohlfahrt</strong> und<br />

Sozialhilfeverband Kirchdorf. Das Angebot richtet sich<br />

an Familien, die bei der Betreuung und Versorgung ihrer<br />

Kinder Unterstützung brauchen. Zwischen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

und der betroffenen Familie wird eine verbindliche<br />

Vereinbarung geschlossen. Die Unterstützung selbst<br />

wird im Auftrag der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> durch erfahrene<br />

Betreuer/-innen geleistet. Für die Familie ist die Betreuung<br />

kostenlos, die Kosten trägt der Sozialhilfeverband.<br />

Diese ambulante Betreuung von Familien soll in erster Linie<br />

durch praktische Unterstützung im Alltag Defizite ausgleichen,<br />

damit die Kinder in der Familie bleiben können,<br />

d.h. es sollen die Grundbedürfnisse der Kinder in den<br />

Familien gesichert werden. Die Unterstützung orientiert<br />

sich an der individuellen Familiensituation. Amsel bietet<br />

z.B. Unterstützung bei Haushaltsführung, Tagesplanung,<br />

Freizeitgestaltung, schulische Unterstützung (Hausaufgaben,<br />

Lernen), Säuglingspflege, Hygiene und Pflege<br />

allgemein, Umgang mit Behörden, usw.. Die Betreuer/<br />

-innen zeigen in ihrer Arbeit mit den Familienmitgliedern<br />

positive Handlungsmöglichkeiten auf.<br />

1<br />

Ähnliche Soziale Dienste werden auch in anderen oö. Bezirken angeboten.<br />

0<br />

300<br />

Kleinkinder und Säuglinge werden fast immer in einer<br />

Pflegefamilie untergebracht, im Jahr 2011 waren das 604<br />

Kinder. Wenn eine Unterbringung in einer Pflegefamilie<br />

nicht möglich ist, wird 2008 ein entsprechender Platz in einer<br />

2009<br />

2010<br />

Kinderdorffamilie gesucht. Das persönliche 2011 Beziehungsangebot<br />

und die Öffnung der familiären Ressourcen der<br />

Pflegepersonen durch die Aufnahme eines Pflegekindes<br />

sind von besonderem Wert für das Aufwachsen kleinerer<br />

Kinder. Dabei sind die Anforderungen an die Pflegepersonen<br />

kontinuierlich gestiegen. Zur besonderen Förderung,<br />

700<br />

die ein Kind benötigt, das oft in frühen Phasen seiner<br />

600<br />

Kindheit 500 besondere Belastungen erfahren hat, kommt<br />

400<br />

auch die große Herausforderung, mit dem Pflegekind wie<br />

300<br />

mit einem eigenen Kind zu leben und gleichzeitig den<br />

Respekt und den Kontakt zu seiner Herkunftsfamilie zu<br />

wahren.<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />

200<br />

100<br />

0<br />

Etwas ältere Kinder und Jugendliche werden in sozialpädagogischen<br />

Einrichtungen untergebracht, das sind familienähnliche<br />

Wohngruppen mit ca. 9 Kindern. Manchmal<br />

sind mehrere Wohngruppen in einer Einrichtung zusammengefasst.<br />

Meist wird Rund-um-die-Uhr-Betreuung<br />

durch sozial-pädagogisches Fachpersonal geboten. Ziel<br />

ist, durch persönliche Betreuung – möglichst in Kooperation<br />

mit der Herkunftsfamilie – einen guten Rahmen zu<br />

bieten, um die Kinder in ihrer persönlichen sozialen Entwicklung<br />

zu unterstützen und zu fördern. Mit 31.12.2011<br />

wohnten 858 Minderjährige im Rahmen einer Maßnahme<br />

der Vollen Erziehung in einer stationären Einrichtung.<br />

19<br />

Sozialpädagogische Familienbetreuung richtet sich an<br />

Familien, die stark belastet sind. Hier müssen komplexe<br />

Problemlagen bearbeitet werden, die den Einsatz von<br />

sozialpädagogischem Fachpersonal notwendig machen.<br />

Auch hier wird zwischen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> und der<br />

Familie eine verbindliche Vereinbarung geschlossen.<br />

Volle Erziehung<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

Nicht alle Problemlagen können durch mobile Betreuung<br />

1.500<br />

900<br />

aufgefangen werden. Wenn die familiären Ressourcen<br />

1.000<br />

600<br />

und Kompetenzen nicht ausreichend gestützt werden<br />

500<br />

können, ist eine Fremdunterbringung der richtige und 300<br />

0<br />

beste Weg zur Wahrung der Entwicklungschancen. Ist<br />

0<br />

2001 2002 2003 also 2004 ein 2005 Verbleib 2006<br />

von Kindern und Jugendlichen bei ihren<br />

2001<br />

2007<br />

2002<br />

2008<br />

2003<br />

Erziehungsberechtigten nicht 2004<br />

2009möglich, so gewährleistet<br />

2005<br />

2010<br />

2006 2007<br />

2011<br />

die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> Versorgung, Betreuung und Erziehung.<br />

Entwicklung Volle Erziehung<br />

0<br />

500<br />

Im Rahmen einer sozialpädagogischen Familienbetreuung<br />

wird intensive soziale Arbeit und sozialpädagogische<br />

Betreuung geleistet. Hier reicht es nicht, ein Familiensystem<br />

zu entlasten, sondern es müssen Veränderungsprozesse<br />

initiiert und begleitet werden, um der Kindeswohlgefährdung<br />

zu begegnen. Sozialpädagogische<br />

3.000<br />

Familienhilfe 2.500bietet z.B. Krisenintervention, Unterstützung<br />

bei 2.000 der Bewältigung innerfamiliärer Konflikte, koordiniert<br />

1.500 Helfersysteme und arbeitet ressourcenorientiert<br />

an 1.000 der Entwicklung des Familiensystems. Grundsätzlich<br />

wird die gesamte Familie betreut, je nach Problemstellung<br />

können aber Schwerpunkte gesetzt werden, z.B.<br />

in der Arbeit mit den Erziehungsberechtigten oder mit<br />

einzelnen Kindern oder Jugendlichen. Über den Verlauf<br />

2008<br />

2009<br />

werden halbjährlich Entwicklungsberichte 2010 erstellt, um die<br />

2011<br />

Ziele individuell anzupassen.<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />

1.200<br />

1.500<br />

Mit 31.12.2011 befanden sich 1.462 Kinder und Jugendliche<br />

in einer Maßnahme der Vollen Erziehung; etwa 40 %<br />

von ihnen leben in einer Pflegefamilie. Seit einigen Jahren<br />

sind die Maßnahmen der Vollen Erziehung im Ansteigen<br />

begriffen – das aber bei sinkenden Geburtenraten.<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien<br />

2011<br />

Kinder und Jugendliche<br />

0<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />

0<br />

200<br />

5.000<br />

400<br />

10.000<br />

Kinder und Jugendliche 2008in<br />

2009<br />

2010<br />

sozialpädagogischen Einrichtungen<br />

600<br />

800<br />

1.000<br />

2011<br />

Die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> 25.000 prüft auch die Möglichkeit einer<br />

Rückführung 20.000 in die Herkunftsfamilie und bietet den Erziehungsberechtigten<br />

15.000<br />

die dafür nötige Unterstützung.<br />

Ist eine Rückführung nicht möglich, werden die Kinder/<br />

Jugendlichen bis zur Volljährigkeit (in einigen Fällen auch<br />

darüber hinaus) betreut. Die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> begleitet<br />

sie durch angemessene Nachbetreuung auch auf dem<br />

Weg in die Selbstständigkeit.<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />

2008<br />

2008<br />

2009<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

Volle Erziehung – Art der Fremdunterbringung<br />

in Pflegefamilien in OÖ<br />

40,4 %<br />

in sonstigen<br />

Einrichtungen<br />

3,7 %<br />

stationäre Einrichtungen<br />

außerhalb OÖ<br />

8,3 %<br />

in Pflegefamilien außerhalb OÖ<br />

0,9 %<br />

Einzelwohnbetreuung in OÖ<br />

4,5 %<br />

in stationären<br />

Einrichtungen in OÖ<br />

42,1 %<br />

In der Regel sind für diese Kinder 2010 die Sozialarbeiter/-innen<br />

der Aufgabengruppen <strong>Jugendwohlfahrt</strong> an<br />

2011<br />

Bezirkshauptmannschaften<br />

und Magistraten verantwortlich. Das<br />

Oö. <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sgesetz sieht vor, dass bei besonders<br />

intensiven sozialpädagogischen Maßnahmen die<br />

Fallführung von spezialisierten Sozialarbeiter/-innen des<br />

Landes übernommen wird. Das betraf 100 Jugendliche<br />

und 50 junge Erwachsene im Jahr 2011.<br />

Mit der Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen hat<br />

die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> eine Reihe von Pflegeeltern und<br />

Freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägern beauftragt.<br />

600<br />

Kinder und Jugendliche<br />

300<br />

0<br />

900<br />

1.200<br />

1.500<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

Kinder und Jugendliche<br />

Kapazitäten in der Vollen Erziehung<br />

Pflegefamilien<br />

Sozialpädagogische Betreuung<br />

in familienähnlichen Strukturen<br />

Vollversorgungs-Wohngruppen<br />

383 Pflegefamilien mit 604 Pflegekindern<br />

14 Kinderdorffamilien mit 70 Plätzen<br />

60 Gruppen mit 542 Plätzen<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />

1.000<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

Wohngruppen Mutter und Kind<br />

Sozialpädagogische Intensivbetreuung<br />

2 Gruppen mit 12 Plätzen<br />

7 Gruppen + 1 Wohnungsverbund mit 70 Plätzen<br />

95 Einzelwohnbetreuungen<br />

800<br />

600<br />

700<br />

600<br />

500<br />

200<br />

400


20<br />

Mit dem/der „Sozialpädagogischen Fachbetreuer/-in“ wurde<br />

2009 an der Fakultät für Gesundheit und Soziales der<br />

FH Oberösterreich in Linz ein Lehrgang eingerichtet, der<br />

künftig die Voraussetzung für eine Tätigkeit als sozialpädagogische<br />

Fachkraft in der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> bildet.<br />

Die Finanzierung der Ausbildung (je 1.200 Stunden Theorie<br />

und Praxis) erfolgt über das Budget der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong>,<br />

die damit die Weichen für das Qualitätsniveau,<br />

das im Arbeitsfeld der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> gefordert ist, gestellt<br />

hat:<br />

Erfolgreicher Lehrgang „Sozialpädagogische/r<br />

Fachbetreuer/in in der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>“:<br />

Krisenbetreuung<br />

Eine Krisenbetreuung wird notwendig, wenn<br />

• der Verbleib eines Kindes oder Jugendlichen zu<br />

Hause aktuell nicht verantwortet werden kann,<br />

• obwohl zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle<br />

Informationen vorliegen, um die weitere Entwicklung<br />

verlässlich abschätzen zu können.<br />

Eine solche Krise ist immer zeitlich befristet. Diese Zeit<br />

wird benötigt, um weitere Informationen zu sammeln, um<br />

eine für das Kind und die Familie möglichst gute Lösung<br />

zu finden. Im Interesse aller Beteiligten wird versucht, die<br />

Krisenunterbringung möglichst kurz zu halten und rasch<br />

eine Perspektive für die betroffenen Kinder zu entwickeln.<br />

21<br />

Seit März 2009 wird nun die 5-semestrige Aus- und Weiterbildung<br />

an der FH OÖ am Campus Linz angeboten.<br />

In der Zwischenzeit haben bereits 52 Teilnehmer/-innen<br />

der ersten beiden Jahrgänge abgeschlossen und weitere<br />

155 sind derzeit in 5 Lehrgängen in Linz (2), Steyr (2)<br />

und Ried (1) in Ausbildung. Da wir jedes Semester – im<br />

Oktober in Linz, im März alternierend in Steyr und Ried<br />

– einen Lehrgang beginnen, werden auch jedes Halbjahr<br />

ungefähr 25 Teilnehmer/-innen fertig.<br />

Stationäre Krisenbetreuung<br />

Krisenpflegefamilien<br />

4 Einrichtungen<br />

mit 31 Plätzen<br />

35 Krisenbetreuungsplätze<br />

Da die Aufbauphase abgeschlossen ist, werden wir uns<br />

verstärkt auf die inhaltliche und organisatorische Feinabstimmung<br />

und die Vernetzung mit der Praxis konzentrieren.<br />

Es ist uns ein Anliegen, den begonnen Prozess<br />

qualitativ kontinuierlich weiter zu entwickeln und den<br />

Lehrgang mittelfristig für den tertiären Bildungssektor zu<br />

gestalten.<br />

Natürlich ist das Hauptziel die Professionalisierung<br />

im Handlungsfeld sozialpädagogischer Betreuungen<br />

zum Wohle der Klientel, aber die formale Anerkennung<br />

und die damit verbundenen Zukunftsperspektiven der<br />

Lehrgangsteilnehmer/-innen, als auch der Sozialpädagogik<br />

allgemein darf nicht hintenanstehen, sondern muss<br />

sich an internationalen Standards orientieren. Informationen<br />

finden Sie unter:<br />

http://www.fh-ooe.at/campus-linz/weiterbildung/<br />

sozialpaedagogischer-fachbetreuerin/<br />

Für das Lehrteam:<br />

DSA Werner Ebner MSc<br />

Folder Krisenunterbringung


22<br />

23<br />

Rechtliche<br />

Vertretung<br />

Das zweite wichtige Aufgabengebiet der öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong> neben dem Kinderschutz betrifft die Sicherstellung<br />

rechtlicher Ansprüche Minderjähriger, wenn es um Fragen der Obsorge, der Abstammung und des Unterhalts<br />

geht. Den betroffenen Familien wird ein einfacher, kostenfreier Zugang zur Wahrung der Ansprüche von Kindern und<br />

Jugendlichen ermöglicht.


2005 2006 2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

24<br />

0<br />

300<br />

Sicherung rechtlicher<br />

1.500<br />

Ansprüche Minderjähriger<br />

Die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> sichert als Vertreterin von Minderjährigen deren Ansprüche auf Festsetzung und Durchsetzung<br />

des Unterhalts oder vertritt sie in Abstammungs- oder Obsorgeangelegenheiten. In asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren<br />

sichert die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> die Verfahrensrechte unbegleiteter minderjähriger Fremder und stellt die über eine<br />

Grundversorgung hinausgehenden Bedürfnisse nach Versorgung, Betreuung und Erziehung sicher.<br />

Die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> wird mit dieser Vertretungsfunktion für Minderjährige entweder durch Elternteile (sonstige gesetzliche<br />

Vertreter) oder entsprechende Gerichtsbeschlüsse betraut, zum Teil besteht die Vertretungsfunktion auch<br />

kraft Gesetzes (ex lege).<br />

2008<br />

2009<br />

600<br />

900<br />

1.200<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />

2010<br />

2011<br />

25<br />

0<br />

200<br />

100<br />

0<br />

Unterhalt<br />

Für die Festsetzung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche<br />

eines minderjährigen Kindes kann die Hilfe des<br />

400<br />

300<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägers (Jugendamts) in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />

200<br />

400<br />

500<br />

700<br />

600<br />

• Wenn Eltern sich trennen, kann der Abschluss einer<br />

Unterhaltsvereinbarung 2008(Vergleich) 2009 zwischen den<br />

2010<br />

2011<br />

Elternteilen vor dem <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />

(Jugendamt) erfolgen.<br />

• Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung<br />

1.000<br />

nicht nachkommt (Zahlungsunwilligkeit),<br />

800<br />

kann man sich sowohl zur Festlegung der Höhe des<br />

600 Unterhaltsbetrages als auch zur Hereinbringung<br />

der Ansprüche des Kindes an die <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

wenden.<br />

• Kann der Unterhalt vom Verpflichteten nicht hereingebracht<br />

werden, klärt die <strong>Jugendwohlfahrt</strong>, ob<br />

die Voraussetzungen für einen Unterhaltsvorschuss<br />

gegeben sind. 2008<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

Der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger hat sich als Vertreter des<br />

Kindes in Unterhaltsangelegenheiten ausschließlich<br />

am Kindeswohl zu orientieren. Diese Aufgaben werden<br />

in Oberösterreich zunehmend von spezialisierten<br />

Mitarbeiter/-innen übernommen, die dadurch ein einschlägiges<br />

Know-how aufbauen können.<br />

Die Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten ist jene<br />

Dienstleistung der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>, die am häufigsten<br />

nachgefragt wird: 2011 wurden in OÖ fast 22.500 Minderjährige<br />

vertreten.<br />

Der Anteil an Kindern und Jugendlichen, die vom <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />

rechtlich in Unterhaltsangelegenheiten<br />

vertreten werden, ist sehr hoch: 8,4 % aller Minderjährigen<br />

in Oberösterreich. Es besteht ein deutliches<br />

Stadt – Land Gefälle.<br />

Vaterschaftsanerkenntnis und Abstammungsverfahren<br />

Die Feststellung der Vaterschaft ist für ein unehelich<br />

geborenes Kind zur Wahrung seiner Rechte gegenüber<br />

seinem Vater von besonderer Bedeutung, vor allem für<br />

seinen Anspruch auf Unterhalt und sein gesetzliches<br />

Erbrecht. Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung<br />

bietet der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger (das Jugendamt).<br />

Die Vaterschaftsfeststellung erfolgt durch ein Anerkenntnis<br />

des Mannes oder durch einen Gerichtsbeschluss.<br />

Ein Vaterschaftsanerkenntnis ist die Erklärung des Mannes,<br />

dass er die Vaterschaft zu diesem Kind anerkennt.<br />

Das Anerkenntnis kann nur persönlich erklärt werden.<br />

Eine solche Erklärung kann u.a. auch vor dem <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />

(Jugendamt) abgegeben werden.<br />

Es kommt immer wieder vor, dass die Abstammung eines<br />

Kindes vor Gericht zu klären ist. Zum Beispiel, wenn<br />

ein mutmaßlicher Vater nicht bereit ist, seine Vaterschaft<br />

freiwillig anzuerkennen. Umgekehrt kann auch ein Mann,<br />

der meint, Vater eines Kindes zu sein, einen Antrag auf<br />

Vaterschaftsfeststellung einbringen. Manchmal ist sogar<br />

bei ehelich geborenen Kindern die Feststellung der tatsächlichen<br />

Vaterschaft vor Gericht zu klären. In der Regel<br />

werden die Kinder in solchen Abstammungsverfahren<br />

vor Gericht durch die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> vertreten.<br />

Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen sind<br />

in den Bezirkshauptmannschaften sehr selten geworden.<br />

Lediglich beim Magistrat der Landeshauptstadt Linz<br />

werden diese Beurkundungen noch in einem größeren<br />

Umfang durchgeführt.<br />

Die Zahl der Abstammungsprozesse ist seit Jahren stabil.<br />

Kinder und Jugendliche<br />

0<br />

5.000<br />

10.000<br />

Vertretung Minderjähriger zur Sicherung<br />

ihrer Unterhaltsansprüche<br />

15.000<br />

20.000<br />

25.000<br />

Rechtliche Vertretung zur Sicherung der<br />

Unterhaltsansprüche Minderjähriger<br />

je 1.000 Minderjährige<br />

‰ Mj.<br />

Bezirkshauptmannschaften 74,7<br />

Städte mit eigenem Statut 126,7<br />

Ø Oberösterreich 84,1<br />

Vertretung Minderjähriger<br />

zur Klärung der Abstammung<br />

2001 2006 2011<br />

Beurkundungen von Vaterschafts anerkenntnissen gesamt 564 733 586<br />

Bezirkshauptmannschaften 408 137 64<br />

Städte mit eigenem Statut 156 596 522<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />

Abstammungsprozesse 216 230 201<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011


26<br />

Unterstützung von Verfahren beim<br />

Pflegschafts- und Jugendgericht<br />

In vielen gerichtlichen Verfahren ersucht das Gericht die<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong> um Unterstützung, damit die Interessen<br />

des Kindes und das Kindeswohl besonders gut berücksichtigt<br />

werden.<br />

Zum Beispiel kann im Falle eines Streits um Obsorge<br />

oder Besuchsrecht das Familiengericht eine Stellungnahme<br />

der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> einholen, um die für das<br />

Kind beste Lösung zu finden. Mit 2.265 abgegebenen<br />

Stellungnahmen im Jahr 2011 hat sich diese Zahl in den<br />

vergangenen 10 Jahren mehr als verdoppelt.<br />

Bei straffälligen Jugendlichen kann das Gericht die <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

um eine Schilderung der Familiensituation<br />

ersuchen, damit alle Umstände entsprechend berücksichtigt<br />

werden können und eventuell auch pflegschaftsgerichtliche<br />

Maßnahmen verfügt werden können. In Jahr<br />

2011 war die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> auf diese Art in 179 Fällen<br />

aktiv.<br />

Adoption<br />

Kinder werden sehr selten zur Adoption freigegeben.<br />

2011 haben die Bezirksverwaltungsbehörden 12 Kinder<br />

zu Adoptiveltern vermittelt. Das ist der niedrigste<br />

Wert seit 2007, damals wurden 11 Kinder vermittelt. Im<br />

Durchschnitt der letzten 10 Jahre waren es 24 Kinder<br />

jährlich, für die Adoptiveltern gesucht wurden.<br />

2001 2006 2011<br />

Zu Adoptiveltern vermittelte Kinder 37 29 12<br />

Davon Inkognitoadoptionen 23 12 11<br />

27<br />

Wenn Kinder im Zuge des pflegschaftsgerichtlichen Verfahrens<br />

selbst gehört werden sollen, ersucht das Gericht<br />

(besonders bei jüngeren Kindern) oft die <strong>Jugendwohlfahrt</strong>,<br />

diese Befragung vorzunehmen. 2011 wurden 811<br />

Kinder von der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> in Zusammenhang mit<br />

Obsorge und Besuchsrecht befragt.<br />

Stellungnahmen zu Obsorge- und<br />

Besuchsrechtsangelegenheiten<br />

2001 2006 2011<br />

Befragung Minderjähriger gem. § 105 AußStrG 726 827 811<br />

Stellungnahmen gem. § 106 AußStrG 1.042 2.277 2.265


28<br />

FÖRDERUNG UND<br />

ENTLASTUNG<br />

von Familien<br />

29<br />

Die Arbeit der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> setzt nicht erst dann an, wenn das<br />

Wohl eines Kindes gefährdet ist bzw. scheint. Entsprechend ihrem<br />

gesetzlichen Auftrag muss die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> die Familien bei ihren<br />

Aufgaben in der Pflege und Erziehung beraten und unterstützen.<br />

Prävention Gefährdungsabklärung Intervention<br />

Die in diesem Bereich angebotenen „Sozialen Dienste“ sind Angebote<br />

zur Deckung gleichartig auftretender Bedürfnisse. Sie sollen als<br />

umfassende und bedarfsgerechte Serviceangebote unbürokratisch<br />

und für jeden leicht zugänglich sein. Ziele sind<br />

• die Vermeidung von Schwierigkeiten in der persönlichen und<br />

sozialen Entwicklung von Kindern, aber auch<br />

• Beratung und Hilfe bei besonderen Problemstellungen.<br />

Entsprechend den verschiedenen Zielgruppen (werdende Eltern,<br />

Erziehungsberechtigte sowie Minderjährige und deren Familien)<br />

werden unterschiedliche Soziale Dienste angeboten:<br />

• Eltern-/Mutterberatung, Eltern-Kind-Zentren, Elternbildung<br />

• Kindererholungsaktionen, Alleinerzieher/-innenurlaub,<br />

Zuschuss zum Familienurlaub<br />

• Streetwork, Zielgruppenorientierte Sozialarbeit<br />

• Schulsozialarbeit, Erziehungs- und Familienberatung, Kinderschutzzentren,<br />

Haus für Mutter und Kind, Notschlafstelle<br />

Diese Dienste sind laut Gesetz hauptsächlich von den Bezirksverwaltungsbehörden<br />

einzurichten, die jedoch entscheiden, ob sie die Leistungen<br />

selbst anbieten oder einen freien Träger damit beauftragen.


Stärkung der Kompetenz von Eltern<br />

in Fragen der Erziehung<br />

Erholung und Entlastung von Familien<br />

30<br />

Die ersten Lebensjahre sind für die Entwicklung eines<br />

Kindes ganz entscheidend. Die Elternrolle verlangt ein<br />

großes Maß an Verantwortung und ist eine Herausforderung,<br />

die manchmal gar nicht so einfach zu meistern<br />

ist. Eltern von heute können kaum mehr auf die Ressourcen<br />

einer Großfamilie zurückgreifen und haben oft<br />

nur theoretisches Wissen über den Umgang mit Babys<br />

und Kleinkindern. Allein dadurch kann der Alltag mit dem<br />

Nachwuchs zu einer nicht zu unterschätzenden Belastung<br />

führen.<br />

Die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> hat eine Reihe von Angeboten, die<br />

allen Eltern frei zugänglich sind und ihnen die Möglichkeit<br />

bietet, Sicherheit in der Erziehung zu gewinnen sowie<br />

Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Anregungen<br />

zur Alltagsbewältigung zu finden.<br />

Eine Auszeit vom Familienalltag zu nehmen, um neue<br />

Kräfte zu schöpfen, auch das kann ein unterstützendes<br />

Angebot der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> sein. Etwa, wenn Kinder,<br />

Jugendliche und Erziehungspersonen in belasteten<br />

Familiensituationen mangels finanzieller Möglichkeiten<br />

sonst keinen Zugang zur notwendigen Erholung und<br />

kurzfristigen Entlastung haben.<br />

31<br />

Eltern-/Mutterberatung / IGLU-Beratungsstellen<br />

Elternbildung<br />

Die Eltern-/Mutterberatung ist die Möglichkeit der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>,<br />

bereits unmittelbar nach der Geburt<br />

Eltern zu unterstützen, Sicherheit im Umgang mit dem<br />

Baby zu gewinnen. Ziel ist, das Auftreten von Belastungssituationen<br />

zu verringern bzw. belastete Eltern bei<br />

der Bewältigung ihres Baby-Alltags frühzeitig zu unterstützen.<br />

Denn eine frühe sichere Bindung zwischen Eltern<br />

und Kind ist der beste Schutzfaktor für das spätere<br />

Leben und für gesundheitliches Wohlbefinden.<br />

Die Eltern-/Mutterberatungen werden von den Aufgabengruppen<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong> an den 15 Bezirkshauptmannschaften<br />

und 3 Statutarstädten betrieben. Es gibt ein<br />

Netz mit 216 Standorten, dazu kommen noch 5 Kompetenzzentren<br />

für den frühkindlichen Bereich (= IGLUs), die<br />

einen erweiterten Leistungsumfang (Eltern-/Mutterberatung,<br />

Spielstube, Elterntreff, Babytreff, Psychologische<br />

Beratung, sozialarbeiterische Beratung) anbieten.<br />

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit der verschiedenen<br />

Beratungsdienste (Sozialarbeit, Psychologie, Medizin,<br />

Still- und Ernährungsberatung) ermöglicht es Eltern, an<br />

einer Stelle ein umfassendes Beratungsangebot in Anspruch<br />

zu nehmen. Künftig soll die gesamte Eltern-/Mutterberatung<br />

verstärkt nach diesem erprobten Modell sozialprophylaktisch<br />

ausgerichtet und für Eltern mit Kindern<br />

bis zum 3. Lebensjahr angeboten werden.<br />

Die 216 Eltern-/Mutterberatungsstellen und 5<br />

IGLU-Stellen bieten jedes Monat rund 350 Eltern-/Mutterberatungs-Termine<br />

an. Das erweiterte<br />

Angebot der IGLU-Stellen bietet außerdem jede<br />

Woche die Möglichkeit, Spielstuben, Elterntreffs<br />

und Babytreffs zu besuchen. Zusätzlich gibt es die<br />

Möglichkeit zur psychologischen und sozialarbeiterischen<br />

Beratung.<br />

Elternbildungsangebote können alle nützen, die sich am<br />

Erziehungsprozess eines Kindes beteiligen und die ihre<br />

Kompetenzen erweitern wollen. Durch die Inanspruchnahme<br />

des Angebots gewinnen sie neues Wissen und<br />

Sicherheit für den Erziehungsalltag. Die <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

als Auftraggeber achtet darauf, dass qualifizierte, anerkannte<br />

Fachkräfte diese Bildungsangebote übernehmen.<br />

Der Themenbogen deckt das gesamte Kindheits- und<br />

Jugendalter ab. Einschlägige Themen sind z.B. Erziehung,<br />

Schule/Eltern, Gesundheit/Ernährung, kindliche<br />

Entwicklung, Verhaltensauffälligkeiten, Persönlichkeitsentwicklung,<br />

Kommunikation/Konfliktlösung.<br />

3 Anbieter führten 2011 446 Vorträge und Seminare<br />

sowie 190 mehrwöchige Workshops in zahlreichen<br />

oö. Gemeinden durch.<br />

Eltern-Kind-Zentren<br />

Eltern-Kind-Zentren sind familienergänzende Angebote,<br />

die Eltern in ihrer Rolle unterstützen bzw. sie darauf<br />

vorbereiten, und die soziale Kontakte zu Gleichaltrigen<br />

ermöglichen. Die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> fördert gemäß der<br />

vereinbarten Qualitätsrichtlinie den offenen Zentrumsbetrieb,<br />

Spielgruppen, Vorträge für Eltern, Angebote rund<br />

um die Geburt sowie Kurse für Kinder und Eltern. Im<br />

Rahmen dieser Angebote können sich Eltern auch gegenseitig<br />

unterstützen, indem Sie sich über kleinere Alltagsprobleme<br />

austauschen.<br />

Die Angebote der IGLU-Beratungsstellen sind auch im<br />

Internet abrufbar.<br />

Eltern-Kind-Zentren können auch eine Schnittstelle zur<br />

Weitervermittlung sein, wenn professionelle Unterstützungsangebote<br />

wie Rechtsberatung, soziale oder psychologische<br />

Beratung benötigt werden.<br />

Die Angebote sind, meist gegen einen Kostenbeitrag, für<br />

alle interessierten Eltern frei zugänglich.<br />

Eltern-Kind-Zentren werden hauptsächlich von<br />

Gemeinden, Vereinen und privaten Initiativen betrieben.<br />

Es gibt 96 Standorte.<br />

Zuschuss zum Familienurlaub<br />

Für Mehrkindfamilien, bei denen das Urlaubsbudget<br />

knapp bemessen ist, besteht die Möglichkeit, bei der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

den Landeszuschuss zum Familienurlaub<br />

zu beantragen. Unterstützt werden Familien (Lebensgemeinschaften,<br />

Alleinerziehende) mit mindestens drei<br />

Kindern bzw. zwei Kindern, wenn für ein Kind erhöhte<br />

Familienbeihilfe bezogen wird - sofern das Familieneinkommen<br />

eine gewisse Obergrenze nicht überschreitet.<br />

2011 wurden 358 Mehrkind-Familien von der<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong> mit einem Zuschuss von durchschnittlich<br />

€ 300 unterstützt.


32<br />

Kindererholungsaktion<br />

Auch die jährlichen Kindererholungsturnusse verschaffen<br />

besonders belasteten erholungsbedürftigen Familien<br />

eine Verschnaufpause außerhalb des Alltags. Vermittelt<br />

werden diese Angebote über die zuständigen<br />

Sozialarbeiter/-innen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> in den Bezirken,<br />

durchgeführt werden die Turnusse von Freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägern.<br />

Alleinerzieher/-innen-Urlaub<br />

Alleinerziehende sind nicht nur persönlich, sondern oft<br />

auch finanziell sehr belastet. Das Angebot richtet sich<br />

daher an Alleinerzieher/-innen mit kleinem Einkommen,<br />

die sich keinen Familienurlaub leisten können. Der<br />

Alleinerzieher/-innen-Urlaub bietet die Möglichkeit, sich<br />

einmal um nichts kümmern zu müssen. Vollpension,<br />

Kinderprogramm und Angebote für Freizeitaktivitäten<br />

2 Träger führten 6 Turnusse für rund 300 Kinder<br />

durch.<br />

bringen den Kindern ein schönes Urlaubserlebnis und<br />

den Eltern die Möglichkeit, sich zu erholen und Kräfte<br />

zusammeln.<br />

1 Träger veranstaltete 3 Turnusse für insgesamt<br />

30 Mütter und 60 Kinder.<br />

Förderung der sozialen Integration<br />

Dieser Bereich umfasst Hilfestellungen zu verschiedensten<br />

Problemlagen von Kindern, Jugendlichen und – im<br />

Falle von Streetwork – auch jungen Erwachsenen. Gemeinsam<br />

haben diese Problemlagen, dass sie zu einer<br />

Desintegration im Sinne eines Mangels an gelingender<br />

Anpassung in die umgebenden sozialen Systeme oder<br />

„die Gesellschaft“ insgesamt führen. Die von „außen“<br />

geleisteten Hilfestellungen sollen daher dazu beitragen,<br />

den individuellen Handlungsspielraum zur Verbesserung<br />

der Lebensverhältnisse zu erweitern. Ziele sind gelingende<br />

Anpassung sowie positiver und gleichzeitig bewusster<br />

Umgang mit sozialen Anforderungen.<br />

Dort, wo bei Kindern aufgrund von Sprachauffälligkeiten<br />

oder Verzögerungen im Spracherwerb Integrationshindernisse<br />

bestehen, kann durch frühe Erkennung und Behandlung<br />

dieses Hindernis in den weitaus überwiegenden<br />

Fällen abgebaut werden.<br />

In der offenen Jugendarbeit allgemein, in der zielgruppenorientierten<br />

Sozialarbeit oder bei Streetwork geht<br />

es um junge Menschen, die teilweise kein tragfähiges<br />

soziales Stützsystem haben oder nicht ausreichend auf<br />

ein vorhandenes zurückgreifen. Ihnen werden Angebote<br />

gemacht, die ihr Selbstvertrauen stärken und die sie in<br />

die Richtung einer konstruktiven Auseinandersetzung mit<br />

ihrer Umwelt/ihrem Umfeld führen. Die Bedrohung durch<br />

eine in der Jugendzeit verfestigende Außenseiterposition<br />

(„Randständigkeit“) ist ernst zu nehmen und zu bearbeiten.<br />

33<br />

Logopädische Beratung<br />

Spracherwerb ist für Kinder eine wichtige Voraussetzung<br />

für die soziale Entwicklung. Die frühe Erkennung und Behandlung<br />

von Störungen unterstützt die gesellschaftliche<br />

Integration. Bei mehr als 90% der Kinder kann durch eine<br />

Therapie die Sprachauffälligkeit vermindert oder ganz<br />

behoben werden.<br />

Fast jedes zweite Kind im Alter von 5 Jahren weist Auffälligkeiten<br />

in den Bereichen Sprache, Sprechen und Stimme<br />

auf. Der kontinuierliche Anstieg, der in den vergangenen<br />

Jahren zu verzeichnen war, ist nicht zuletzt auch<br />

vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Kindern<br />

mit Migrationshintergrund zu sehen, die häufig grammatische<br />

Störungen bei Mehrsprachigkeit aufweisen.<br />

Bei 4 Trägern wurden in 75 regionalen logopädischen<br />

Beratungsstellen 2.846 Kinder behandelt<br />

oder deren Eltern beraten.<br />

Außerdem wurde das logopädische Screening<br />

an 14.138 Vorschulkindern in 653 Kindergärten<br />

durchgeführt.<br />

In Oberösterreich werden jedes Jahr alle 4-5jährigen Kinder<br />

im Kindergarten von Logopädinnen im Rahmen eines<br />

logopädschen Screenings auf Sprachauffälligkeiten<br />

getestet. Für Kinder mit Behandlungsbedarf besteht die<br />

Möglichkeit einer kostenlosen Therapie.<br />

Folder „Sprich mit mir!“, ein Ratgeber zur Sprachentwicklung des Kindes<br />

Streetwork-Stellen in OÖ<br />

4481 Asten, Kirchengasse 1<br />

4820 Bad Ischl, Kurhausstraße 7<br />

5280 Braunau, Ringstraße 44<br />

4240 Freistadt, Waaggasse 10<br />

4810 Gmunden, Traungasse 5<br />

4470 Enns, Mauthausener Straße 15e<br />

4060 Leonding, Ehrenfellnerstraße 13<br />

4050 Traun, Kirchenplatz 2<br />

4311 Schwertberg, Hauptstraße 18<br />

4910 Ried i. I., Linzer Gasse 3<br />

4780 Schärding, Unterer Stadtplatz 21<br />

4400 Steyr, Siemensstraße 15<br />

4400 Steyr, Bahnhofstraße 1-3<br />

4840 Vöcklabruck, Gmundnerstraße 17<br />

4020 Linz, Lederergasse 9<br />

4030 Linz, Edmund Aigner-Straße 3<br />

4030 Linz, Binderlandweg 20<br />

4600 Wels, Dragonerstraße 22<br />

Streetwork<br />

Streetwork wendet sich an Jugendliche, die in der Gesellschaft<br />

als „störend“ oder ausgegrenzt erlebt werden.<br />

Streetworker helfen diesen Jugendlichen dabei, ihre Lebenskonzepte<br />

soweit zu verändern, dass sie Orientierung<br />

und soziale Akzeptanz in der Gesellschaft finden<br />

können. Durch diese aufsuchende Sozialarbeit können<br />

Problemgruppen frühzeitig erreicht werden, die mit traditionellen,<br />

einrichtungsgebundenen sozialen Angeboten<br />

nicht oder nicht mehr erreicht werden.<br />

Oberösterreich verfügt über ein flächendeckendes regionales<br />

Netz an Streetwork-Stellen. Der Einsatz erfolgt<br />

durch Zielvereinbarungen nach regionalem Bedarf. Die<br />

Streetworker arbeiten nach gemeinsamen, landesweiten<br />

Qualitätsstandards.<br />

Im Bereich Streetwork arbeiteten 4 Träger an 18<br />

Standorten.<br />

Kernleistungsbereiche von Streetwork sind: Szenepräsenz,<br />

Soforthilfe, Langfristige Unterstützung, Freizeit/<br />

Projekte und sozialräumliche Arbeit.<br />

Problemkreise: Aggression und Gewalt, Alkohol, Drogen<br />

und andere Süchte (Spielsucht, Magersucht....), Delinquenz,<br />

Obdachlosigkeit, Orientierungslosigkeit - persönliche<br />

Probleme, Prostitution, Arbeitssuche, Familienprobleme,<br />

Wohnungsproblematik, Schulproblematik,<br />

Mitläufer subkultureller Gruppierungen, ethnische Minderheiten,<br />

Schuldenproblematik.


34<br />

Beratung und Hilfe in belasteten<br />

Familiensituationen<br />

Kinder, Jugendliche und Familien befinden sich mitunter<br />

in Situationen, die für sie problematisch und belastend<br />

sind und auch so erlebt werden. Auch wenn eine manifeste<br />

Gefährdung des Kindeswohls noch nicht gegeben<br />

ist, ist fachliche Hilfestellung „von außen“ oft erforderlich,<br />

um Lösungswege zu ebnen, Handlungsalternativen gegenüber<br />

festgefahrenen Verhaltensmustern anzubieten<br />

und die eigenen Ressourcen zu aktivieren.<br />

Die sehr verschiedenen Angebote in diesem Bereich antworten<br />

auf mannigfaltige Problemlagen. Sie haben aber<br />

gemeinsam, dass sie von Kindern, Jugendlichen und<br />

Familien wahrgenommen wurden, die sich Hilfe abholen<br />

können, weil sie ein Problembewusstsein oder auch einen<br />

Leidensdruck entwickelt haben, die sie zum Handeln<br />

führten. Die Anbahnung für ein bestimmtes Hilfsangebot<br />

Kinderschutzzentren<br />

In Oberösterreich arbeiten sechs Kinderschutzzentren<br />

im Auftrag der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>. Zentrale Aufgaben der<br />

Kinderschutzzentren sind die Hilfestellung in Fällen von<br />

Missbrauch, Misshandlung oder Vernachlässigung von<br />

Kindern sowie Präventionsarbeit. Der Tätigkeitsschwerpunkt<br />

liegt zum einen in der konkreten Arbeit mit Betroffenen<br />

(Beratung, Psychotherapie), zum anderen in der<br />

Unterstützung von Helfer/-innen (wie z.B. Lehrer/-innen,<br />

Kindergärtner/-innen,..) sowie in der Information und<br />

Fortbildung von Multiplikatoren/-innen.<br />

In einem mehrjährigen Projekt zur Qualitätssicherung<br />

wurde ein gemeinsames Verständnis zwischen den Kinderschutzzentren<br />

und dem öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />

über die jeweiligen Aufgaben und über die<br />

Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung<br />

entwickelt. Im Rahmen dieses Projekts wurden die verschiedenen<br />

Leistungen, die von Kinderschutzzentren erbracht<br />

werden, analysiert und nach deren Bedeutung für<br />

die Kinderschutzarbeit bewertet und geordnet.<br />

Auf diese Weise wurden Kernleistungsbereiche (wie zB<br />

Auskunft, Information und Beratung, Therapie, Prozessbegleitung,<br />

Unterstützung des Helfersystems) unterscheidbar<br />

von Systemleistungen (zB Öffentlichkeitsarbeit<br />

oder Mitwirkung an der Ausbildung spezifischer Berufungsgruppen)<br />

oder vom erweiterten Leistungsbereich,<br />

zu dem zB Präventionsprojekte zählen.<br />

kann dabei über die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> erfolgen – wenn<br />

sie die erste Ansprechstelle war. Es gibt aber in diesem<br />

Bereich auch viele, die sich selbst direkt an die konkreten<br />

Anbieter dieser Leistungen wenden, zB Jugendliche, die<br />

eine Notschlafstelle aufsuchen.<br />

Zu den typischen Angeboten gehören die Leistungen der<br />

Familien- und Erziehungsberatung sowie die Angebote<br />

im Kinderschutzbereich, wie sie bei Gewaltgefährdung<br />

oder sexuellem Missbrauch von Kinderschutzzentren<br />

gegeben werden können. Begleitete Wohnmöglichkeiten<br />

im Sinne einer Notschlafstelle für Jugendliche oder von<br />

Mutter-Kind-Häusern sind weitere Angebote in diesem<br />

Bereich.<br />

Derzeit betreiben 7 Träger 6 Kinderschutzzentren<br />

sowie eine Beratungs-/Therapieeinrichtung.<br />

Als verbindliche Grundlage für die Zusammenarbeit wird<br />

die Qualitätsrichtlinie für die wirkungsorientierte Steuerung<br />

der Leistungen in den oö. Kinderschutzzentren mit<br />

Jahresbeginn 2013 in Kraft gesetzt.<br />

Die Kinderschutzzentren befinden sich an folgenden<br />

Standorten:<br />

Die Kinderschutzzentren in OÖ<br />

Kinderschutzzentrum Bad Ischl<br />

Kreuzplatz 7, 4820 Bad Ischl<br />

Kinderschutzzentrum Innviertel<br />

Berggasse 17, 5280 Braunau<br />

Kinderschutzzentrum Linz<br />

Kommunalstraße 2, 4020 Linz<br />

Kinderschutzzentrum Tandem Wels,<br />

Pfarrgasse 8, 4600 Wels<br />

Kinderschutzzentrum Vöcklabruck<br />

Impuls-Familienberatung<br />

Stelzhamerstraße 17, 4840 Vöcklabruck<br />

Kinderschutzzentrum Wigwam Steyr,<br />

Leopold-Werndl-Straße 46a, 4400 Steyr<br />

Verein Balance<br />

Theatergasse 9, 4810 Gmunden<br />

Familientherapeutische Erholungsaktion<br />

Seit 1998 werden durch einen freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />

im Auftrag und in enger Zusammenarbeit mit der<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong> „familientherapeutische Erholungsaktionen“<br />

durchgeführt.<br />

Begleitetes Wohnen<br />

UFO-Notschlafstelle<br />

Die Notschlafstelle ist eine betreute Schutzzone für akut<br />

obdachlose Jugendliche / junge Erwachsene zwischen<br />

14 und 21 Jahren, die<br />

• Unterstützung durch die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> benötigen,<br />

aber Angebote der Erziehungshilfe nicht annehmen<br />

können,<br />

• im Rahmen der Vollen Erziehung in Einrichtungen der<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong> betreut werden und sich vorübergehend<br />

nicht dort aufhalten,<br />

• seit einiger Zeit „auf der Straße“ leben<br />

Ziel von UFO ist es, dass die Jugendlichen / jungen Erwachsenen<br />

einen Schlafplatz für die Nacht haben, die<br />

Möglichkeit zur hygienischen Grundversorgung bekommen,<br />

sich mit anderen Jugendlichen treffen können, angemessen<br />

unterstützt werden, um adäquate, dauerhafte<br />

1 Träger führte 2 Turnusse für 12 Familien mit 66<br />

Kindern durch.<br />

Mit diesen Erholungsaktionen wird jenen Familien ein Unterstützungsangebot<br />

gemacht, die einen therapeutisch<br />

betreuten Urlaub benötigen. Ziel ist es, die Elemente<br />

Erholung und Erleben mit therapeutischer Beratung und<br />

Betreuung zu verbinden. Es werden Familien angesprochen,<br />

bei denen bereits ein Kontakt mit der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

besteht und die bereit sind, ihre Lebenssituation<br />

zum Positiven hin zu verändern und dazu im Vorfeld wie<br />

auch in der Nachbereitung der Erholungsaktion mit den<br />

zuständigen Sozialarbeiter/-innen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

aktiv zusammenarbeiten.<br />

In der Jugendnotschlafstelle UFO, Hauptstraße<br />

60, 4040 Linz, stehen 10 Betten und 6 Zusatzbetten<br />

zur Verfügung.<br />

Wohn- und Lebensbedingungen zu finden und die Möglichkeit<br />

erhalten, ihre Lebenssituationen neu zu ordnen.<br />

Durch Beratung und Betreuung wird den Jugendlichen /<br />

jungen Erwachsenen geholfen, Selbstwert aufzubauen,<br />

Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu<br />

treffen, damit sie ihren Platz in der Gesellschaft (wieder)<br />

finden.<br />

In Zusammenarbeit mit der ARGE-Trödlerladen wird den<br />

Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch ein Arbeitstraining<br />

(stundenweise) angeboten, sodass es ihnen<br />

möglich ist, ein geringfügiges Einkommen zu erzielen.<br />

35


36<br />

Mobbing- und Gewaltpräventionsstelle der KiJA OÖ<br />

Gewalt und Mobbing unter Kindern und Jugendlichen<br />

und die offenbar steigende Gewaltbereitschaft Heranwachsender<br />

ist ein Thema, mit dem sich die Kinder- und<br />

Jugendanwaltschaft OÖ verstärkt auseinandersetzt,<br />

auch mit dem Wissen, dass eine gesunde Sozialentwicklung<br />

von Kindern und Jugendlichen keineswegs automatisch<br />

gelingt. Deshalb hat die Kinder- und Jugendanwaltschaft<br />

ihre gewaltpräventive Tätigkeit an Schulen<br />

in einer eigenen „Mobbing- und Gewaltpräventionsstelle“<br />

zusammengeführt.<br />

Damit stellte die KiJA das breiteste Angebot für Gewaltprävention<br />

in Oberösterreichs Schulen bereit. Im Berichtszeitraum<br />

2010/11 wurden rund 550 Workshops<br />

und Konfliktklärungen in Schulklassen, 1760 Einzelfallberatungen,<br />

60 Vorträge und 30 Lehrer/-innenfortbildungen<br />

abgehalten bzw. durchgeführt.<br />

Kinder- und<br />

Jugendanwaltschaft OÖ.<br />

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ (KiJA) ist eine<br />

weisungsfreie Einrichtung des Landes Oberösterreich,<br />

die sich als Ombudsstelle für die Rechte der Kinder<br />

und Jugendlichen im gesamten Bundesland einsetzt.<br />

Organisatorisch ist die KiJA landesintern der Abteilung<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong> zugeordnet. In fachlicher Hinsicht ist<br />

die Kinder- und Jugendanwältin jedoch weisungsfrei.<br />

Die Befugnisse und Aufgaben der KiJA sind im §10 Oö.<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong>sgesetz 1991 festgeschrieben.<br />

Mit Juni 2010 wurde der KiJA OÖ zusätzlich die Aufgabe<br />

übertragen, als „Unabhängige Opferschutzstelle des<br />

Landes für ehemalige Heim- und Pflegekinder, die in Einrichtungen<br />

des Landes Gewalt und Missbrauch erfahren<br />

haben“, zu fungieren.<br />

37<br />

Das Angebot der Mobbing- und<br />

Gewaltpräventionsstelle umfasst<br />

• Schulebene (Großgruppenveranstaltungen,<br />

schulbegleitende Projekte, Schulentwicklung,<br />

Elternabende ...)<br />

• Klassenebene (Workshops, Konflikttage,<br />

Informationsveranstaltungen ...)<br />

• Individuelle Ebene (Einzelfallberatungen,<br />

Peergroups ...) sowie<br />

• Fortbildungen (offene und schulinterne Lehrer/<br />

-innenfortbildungen, Referenten/-innentätigkeiten ...)<br />

20 Jahre aktiv für die Rechte<br />

und den Schutz junger Menschen<br />

Mit aktuell jährlich rund 4.000 Einzelfallhilfen hat sich diese<br />

Leistung seit dem Jahr 1992 mehr als verzehnfacht.<br />

Etabliert haben sich die zahlreichen Veranstaltungen, so<br />

werden z.B. bei der KiJA Regionaltour in jedem zweiten<br />

Schuljahr an die 16.000 junge Menschen in den Bezirken<br />

persönlich erreicht. Die Erweiterung von spezialisierten<br />

Hilfen bei Mobbing und Gewalt an Schulen durch eine<br />

eigene Präventionsstelle hat sich bestens bewährt: rund<br />

300 Schulworkshops werden jährlich durchgeführt. Mit<br />

mehr als 60 Vorträgen und Fortbildungen leisten die<br />

Mitarbeiter/-innen der KiJA auch wichtige Bewusstseinsund<br />

Vernetzungsarbeit, und ergänzt wird das Angebot<br />

durch jährlich rund 4.000 individuelle Informationsleistungen<br />

(z.B. Auskünfte zum Jugendschutzgesetz) und<br />

zielgruppenspezifische Publikationen in einer Gesamtauflagenstärke<br />

von 200.000 Exemplaren pro Jahr.<br />

Bei den qualifizierten kinderrechtlichen Beratungen und<br />

Begleitungen geht es häufig um die Situation von Kindern<br />

getrennter Eltern, gefolgt vom Thema Mobbing und<br />

Gewalt an Schulen sowie um familiäre Gewalt und sexuellen<br />

Missbrauch. Zunehmend eingefordert wird die<br />

Vermittlungs- und Ombudstätigkeit bei Beschwerden<br />

über <strong>Jugendwohlfahrt</strong>s-, Schul- oder Gerichtsmaßnahmen.<br />

Eine gute Kooperation mit öffentlichen und privaten<br />

Einrichtungen ermöglicht meist Interventionen mit breit<br />

mitgetragenen Lösungen.<br />

Sprachrohr &<br />

Interessenvertretung<br />

Nachhaltige Prävention<br />

sichert frühzeitige Hilfe<br />

Um Kinder auf schwierige Lebenssituationen vorzubereiteten<br />

und Eskalationen bei familiären Krisen zu vermeiden,<br />

bedarf es nachhaltiger Informations- und Präventionsarbeit,<br />

die Kontinuität und Qualität erfordert. Vieles<br />

wurde in den vergangenen Jahren erreicht:<br />

• Seit 2004 erscheint dreimal jährlich die Kinderrechtezeitung<br />

OÖ „Alles, was Recht ist“, sie wird in einer<br />

Auflage von jeweils 50.000 Stück kostenlos an alle<br />

Schüler/-innen verteilt.<br />

• Die Arbeit der KiJA - Mobbing- und Gewaltpräventionsstelle<br />

setzt auf verschiedenen Ebenen an: Neben<br />

individuellen Beratungen, Workshops, Fortbildungen,<br />

Vorträgen und vielem anderen wird seit diesem<br />

Schuljahr an einigen Schulen mit „respect@school“<br />

ein umfassendes zertifiziertes Gewaltpräventionsprogramm<br />

umgesetzt.<br />

Mehr Informationen auf: www.kija-ooe.at<br />

Beratung<br />

& Hilfe<br />

• Die Veranstaltungen von „KiJA on Tour“ haben sich<br />

zu Fixpunkten in den Schulen etabliert. Zielgruppenspezifisch<br />

werden unter fachlicher Anleitung der KiJA<br />

gemeinsam mit bewährten Künstler/-innen eigene<br />

Stücke geschrieben und auf die Bühne gebracht.<br />

Es kann bereits auf acht Eigenproduktionen verwiesen<br />

werden, das Stück „Selber Schuld“ wurde auch<br />

mit dem Österreichischen Präventionspreis ausgezeichnet.<br />

Schwerpunktthemen<br />

& Projekte<br />

Prävention &<br />

Information


38<br />

39<br />

Anhang<br />

Auf den folgenden Seiten finden Sie Wissenswertes, um Aufbau und Ziele der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

besser zu verstehen sowie Hinweise auf vertiefende Informationen, die Sie bei<br />

der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> OÖ anfordern oder über unser Internet-Angebot abrufen können.


40<br />

Aufbau der JW – Oö. Landesregierung<br />

OÖ Landesregierung<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />

Land<br />

Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

politischer Fachreferent<br />

gelindeste Mittel zu wählen, das zur Abwendung der<br />

Kindeswohlgefährdung geeignet ist.<br />

• Transparenz und Nachvollziehbarkeit unserer Entscheidungen<br />

sowie die Klarheit über unsere Kompetenzen,<br />

Verantwortungen und die daraus abgeleiteten<br />

Rollen prägen die Zusammenarbeit mit den Kindern<br />

und Jugendlichen, deren Erziehungsberechtigten und<br />

den Systempartnern.<br />

• Wir bringen laufend unsere Leistungen mit der Bedarfsentwicklung<br />

in Einklang. Unsere Entscheidungen<br />

zwischen Eigen- oder Fremderbringung dieser<br />

Leistungen orientieren sich an den landespolitischen<br />

Rahmenvorgaben. Die Gestaltung richtet sich nach<br />

Aspekten der Ausgewogenheit, Wirtschaftlichkeit<br />

und Zweckmäßigkeit. Wir handeln ressourcenorientiert<br />

und zeigen fehlende Ressourcen auf.<br />

Im Streben nach effizientem Mitteleinsatz nutzen<br />

wir auch aktuelle Informationstechnologien.<br />

• Zur Verwirklichung unserer Ziele kooperiert die<br />

öffentliche <strong>Jugendwohlfahrt</strong> mit freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägern,<br />

Kinderschutzzentren, Pflegepersonen<br />

sowie mit externen Systempartnern wie Gemeinden,<br />

Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Gerichten,<br />

Krankenhäusern, sozialen Diensten und Beratungsstellen.<br />

41<br />

Magistrate<br />

Bezirkshauptmannschaften<br />

Ziele und Wirkungen<br />

freie Träger / geförderte Rechtsträger<br />

Kostenträger<br />

Städte mit eigenem Statut Sozialhilfeverbände Land<br />

Fachbereichsleitbild<br />

der öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong> OÖ<br />

Dieses Fachbereichsleitbild beinhaltet die verbindlichen,<br />

langfristig gültigen Grundsätze und Ziele der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

in Oberösterreich. Es ist Bestandteil der Gesamtstrategie<br />

des Landes Oberösterreich auf dem Weg<br />

zur „Wirkungsorientierten Verwaltungsführung 2021“.<br />

Was uns leitet<br />

• Grundlage unseres Handelns ist, dass Kinder und<br />

Jugendliche in unserem Land geschützt aufwachsen<br />

können.<br />

• Unser Handlungsauftrag beginnt bereits vor der<br />

Kindeswohlgefährdung: Wir sorgen dafür, dass für<br />

werdende Eltern, Familien, Kinder und Jugendliche<br />

Leistungen zur Verfügung stehen, die sie in der<br />

persönlichen und sozialen Entwicklung, der Pflege<br />

und Erziehung und der Bewältigung des alltäglichen<br />

Familienlebens unterstützen.<br />

• Wir nehmen die Kinder und Jugendlichen unter Berücksichtigung<br />

ihrer Lebensbedingungen sowie ihrer<br />

Stärken und Schwächen ernst und unterstützen die<br />

Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe.<br />

In der öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong> wirken die Politik, die<br />

Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong> einschließlich die weisungsfreie<br />

Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Bezirksverwaltungsbehörden<br />

sowie die freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />

und geförderten Rechtsträger gemäß ihrer Verantwortung<br />

zusammen, um die im Leitbild verankerten Grundsätze<br />

und Ziele zu verwirklichen.<br />

• Wir fördern das Verständnis und die Akzeptanz<br />

für unseren Auftrag in der Bevölkerung und regen<br />

deren Mitwirkung an, um Kinder gut gefördert und<br />

geschützt aufwachsen zu lassen. Wo ehrenamtliches<br />

Engagement unsere professionellen Angebote qualifiziert<br />

ergänzt, setzen wir uns aktiv für eine partnerschaftliche<br />

Zusammenarbeit ein.<br />

• Kinder und Jugendliche sollen, wo immer es im Sinne<br />

des Kindeswohls möglich ist, bei ihren leiblichen Eltern<br />

und in ihrem familiären Umfeld aufwachsen. Wir<br />

setzen uns für den Erhalt dieser Beziehungen ein.<br />

• Wir respektieren die familiäre Autonomie und greifen<br />

nur so weit in Familien ein, als die Eltern das Wohl<br />

des Kindes gefährden. Wir achten darauf, dabei das<br />

• Wir passen unser Handeln den aktuellen wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen an und wirken an einer<br />

einschlägigen Forschung und Grundlagenarbeit mit.<br />

• Wir treten für die Interessen der Kinder und Jugendlichen<br />

ein und stärken ihre Rechte, um ihre Lebensbedingungen<br />

in der Gesellschaft zu verbessern.<br />

Besonderes Anliegen ist uns dabei Gewaltfreiheit in<br />

der Erziehung.<br />

• Wir beraten und unterstützen Erziehungsberechtigte,<br />

damit sie die Bedürfnisse ihrer Kinder wahrnehmen<br />

und alters- und entwicklungsgerecht darauf eingehen<br />

können.<br />

• Wir vermitteln Zugänge zu Ressourcen, die eine<br />

positive Entwicklung ermöglichen, um familiäre Belastungssituationen<br />

zu vermindern.<br />

• Wir leisten einen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration<br />

von Kindern und Jugendlichen in Problemsituationen,<br />

um deren Voraussetzungen für einen Zugang<br />

zu Bildung, Arbeitswelt und sozialen Kontakten zu<br />

verbessern.<br />

• Wir klären Hinweise auf mögliche Kindeswohlgefährdungen<br />

ab. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung<br />

überprüfen wir die Betreuungs- und Erziehungssituation<br />

und erarbeiten mit den Beteiligten entsprechende<br />

Hilfen.<br />

• Nehmen Erziehungsberechtigte ihre Verantwortung in<br />

beträchtlichem, das Kindeswohl gefährdendem Maß,<br />

nicht wahr, so sichern wir die notwendigen Rahmenbedingungen<br />

für gefährdete Kinder und Jugendliche<br />

durch konkrete Unterstützung und verbindliche<br />

Vereinbarungen.<br />

• In akuten Krisensituationen bieten wir gefährdeten<br />

Kindern und Jugendlichen den notwendigen Schutz.<br />

Wir unterstützen sie und ihre Erziehungsberechtigten<br />

bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation und der Erarbeitung<br />

von entwicklungsfördernden Perspektiven.<br />

• Würde ein Verbleib von Kindern und Jugendlichen bei<br />

ihren Erziehungsberechtigten das Kindeswohl gefährden,<br />

so gewährleisten wir Versorgung, Betreuung und<br />

Erziehung. Wir prüfen jedoch die Möglichkeit einer<br />

Rückführung in die Herkunftsfamilie und bieten den<br />

Erziehungsberechtigten die dafür nötige Unterstützung.<br />

Junge Erwachsene unterstützen wir auf dem<br />

Weg in die Verselbstständigung.<br />

• Wir sichern die im Abstammungs- und Unterhaltsrecht<br />

begründeten Ansprüche Minderjähriger und<br />

setzen uns wenn nötig für die Interessen von Kindern<br />

und Jugendlichen in Pflegschafts- oder Jugendstrafverfahren<br />

ein. Ihre Bedürfnisse und Ziele beziehen wir<br />

in unsere Entscheidungen und unser Handeln mit ein.<br />

• Für Kinder, die zur Adoption freigegeben werden,<br />

sichern wir im Rahmen unserer Kompetenzen die<br />

entsprechenden Bedingungen für die Aufnahme in<br />

eine für sie geeignete Familie.<br />

• In asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren sichern<br />

wir die Verfahrensrechte unbegleiteter minderjähriger<br />

Fremder.


Produktkatalog der Abteilung<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ<br />

Individuelle Hilfeleistungen<br />

Interessensvertretung<br />

Informations- und Kommunikationsarbeit<br />

42<br />

Erziehungshilfe<br />

Förderung und Entlastung<br />

43<br />

Schutz Minderjähriger bei drohender Gefährdung des Kindeswohls<br />

Stärkung der Kompetenz von Eltern in Fragen der Erziehung<br />

Abklärung von Gefährdungsmeldungen<br />

Eltern- / Mutterberatung<br />

Betreuung, Kontrolle<br />

Elternbildung<br />

Unterstützung der Erziehung<br />

Eltern-Kind-Zentren<br />

Hilfen zur Erziehung und Alltagsbewältigung<br />

Erholung und Entlastung von Familien<br />

Sozialpädagogische Betreuung<br />

Erholungsangebote<br />

Volle Erziehung<br />

Förderung der sozialen Integration<br />

Volle Erziehung bei Pflegepersonen<br />

Streetwork<br />

Volle Erziehung in sozialpädagogischen Einrichtungen<br />

Logopädische Versorgung im Vorschulalter<br />

Durchführung der Vollen Erziehung bei besonders intensivem sozialpädagogischen<br />

Betreuungsbedarfnach § 40/2 oö. JWG 1991<br />

Zielgruppenorientierte Sozialarbeit<br />

Offene Jugendarbeit<br />

Rechtliche Vertretung<br />

Beratung und Hilfe in belasteten Familiensituationen<br />

Familien- und Erziehungsberatung<br />

Sicherung rechtlicher Ansprüche Minderjähriger<br />

Hilfen für Kinder bei Gewaltgefährdung<br />

Sicherung des Unterhalts Minderjähriger<br />

Begleitetes Wohnen<br />

Sonstige rechtliche Vertretungen Minderjähriger<br />

Schule und Sozialarbeit (SuSA)<br />

Unterstützung von Verfahren beim Pflegschafts- und Jugendgericht<br />

Stellungnahmen zu Obsorge, Besuchsrecht, Jugendstrafrecht<br />

Planung, Forschung, Öffentlichkeitsarbeit<br />

Sicherstellung des Kindeswohls bei Adoptionen<br />

Planung, Forschung, Öffentlichkeitsarbeit<br />

Sicherstellung des Kindeswohls bei Adoptionen<br />

Planung, Forschung, Öffentlichkeitsarbeit


Jugend<br />

Wohlfahrt<br />

OBERÖSTERREICH<br />

Amt der Oö. Landesregierung<br />

Direktion Soziales und Gesundheit<br />

Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

Bahnhofplatz 1<br />

4021 Linz<br />

Tel.: (+43 732) 77 20-15200<br />

Fax: (+43 732) 77 20-215328<br />

E-Mail: jw.post@ooe.gv.at<br />

www.jugendwohlfahrt-ooe.at

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