Informationsblatt - Jugendwohlfahrt
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<strong>Informationsblatt</strong><br />
für<br />
Adoptivelternwerber<br />
Was ist eine Adoption (Annahme an Kindesstatt)?<br />
Die Adoption ist ein Vertrag zwischen dem (den) Annehmenden und dem (der) an Kindesstatt<br />
Angenommenen. Ist der Angenommene minderjährig, wird der Vertrag von seinem gesetzlichen<br />
Vertreter geschlossen. Zwischen dem Adoptierten und dem Adoptierenden entsteht ein Verhältnis,<br />
das dem zwischen leiblichen Eltern und ihren Kindern entspricht.<br />
Zu seiner Wirksamkeit bedarf der geschlossene Vertrag der Bewilligung durch das<br />
Pflegschaftsgericht.<br />
Gesetzliche Voraussetzungen der Adoptivwerber<br />
Mindestalter<br />
Der annehmende Adoptivvater muss grundsätzlich mindestens das 30. Lebensjahr vollendet<br />
haben, die Adoptivmutter das 28. In bestimmten Fällen können die Altersgrenzen auch<br />
unterschritten werden.<br />
Der Altersunterschied zwischen Annehmenden und Adoptivkind muss mindestens 18 Lebensjahre<br />
betragen. Eine geringfügige Unterschreitung schadet nicht, wenn zwischen Annehmenden und<br />
Adoptivkind bereits ein Verhältnis besteht, das dem zwischen leiblichen Eltern und Kindern<br />
entspricht. Für die Adoption eines leiblichen Kindes eines Ehepartners durch den anderen reicht<br />
ein Altersunterschied von 16 Jahren.<br />
Adoption durch eine oder zwei Personen<br />
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch geht grundsätzlich vom Prinzip der Einzeladopton aus.<br />
Ehepaare dürfen nur gemeinsam adoptieren.<br />
Persönliche Eignung<br />
Die Adoptivwerber müssen für die Übernahme eines Kindes persönlich geeignet sein. Die<br />
Überprüfung durch die Sozialarbeiter/innen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> dient der Feststellung dieser<br />
Eignung und richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. In jedem Fall wird ein polizeiliches<br />
Führungszeugnis eingeholt und ein ärztliches Attest zum Gesundheitszustand verlangt.<br />
Persönlichkeit, wirtschaftliche Verhältnisse, Familienleben, die Eignung zur Erziehung eines<br />
Kindes, Wünsche und Ängste bezüglich Kind und Herkunftsfamilie, Einrichtung des Haushaltes<br />
u.a. sind Fragen, die den Sozialarbeiter/innen die Entscheidung ermöglichen, ob und welches Kind<br />
einer Familie vermittelt werden kann. Außerdem gehen der Verfassung eines klinischpsychologischen<br />
Befunds mehrere Gespräche mit einem/einer Psychologen/in voraus.<br />
DVR.0069264
Fachliche Vorbereitung<br />
Adoptivwerber müssen auf die Übernahme eines Kindes auch fachlich vorbereitet sein. In<br />
Oberösterreich erfolgt diese Vorbereitung in Form eines Einführungsvortrages für Adoption bzw.<br />
einer Fachlichen Vorbereitung für Adoption.<br />
Gesetzliche Voraussetzungen seitens des Adoptivkindes<br />
Zustimmung der leiblichen Eltern<br />
Die leiblichen Eltern des Kindes müssen der Adoption zustimmen. In Ausnahmefällen kann die<br />
verweigerte Zustimmung vom Gericht ersetzt werden. Das Gericht prüft, ob die Weigerungsgründe<br />
der leiblichen Eltern gerechtfertigt sind. Im Zweifel entscheidet das Gericht immer zugunsten der<br />
Eltern.<br />
Formen der Adoption<br />
Offene Adoption Die leiblichen Eltern kennen die Adoptiveltern. Sie wissen deren<br />
Namen und Adresse. Es gibt unter Umständen auch nach erfolgter<br />
Adoption Kontakt.<br />
Halboffene Adoption Die leiblichen Eltern haben die Möglichkeit die<br />
Adoptiveltern persönlich kennen zu lernen. Sie erfahren aber weder<br />
deren Namen noch deren Adresse. Unter Vermittlung der<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong> können Fotos oder Briefe getauscht werden.<br />
Inkognitoadoption Die leiblichen Eltern verzichten auf die Bekanntgabe des<br />
Namens der Adoptiveltern.<br />
Sie lernen die Adoptiveltern daher nie kennen und können in<br />
diesem Fall auch keine Einsicht in den Gerichtsakt nehmen.<br />
Das Adoptivkind kann, sobald es volljährig ist, in den Gerichtsakt Einsicht nehmen. Es hat damit<br />
auch die Möglichkeit, seine leiblichen Eltern auszuforschen.<br />
Nach welchen Gesichtspunkten werden Kinder zur Adoption freigegeben?<br />
Es ist Aufgabe der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>, für Kinder, die zur Adoption freigegeben werden, geeignete<br />
Eltern zu suchen. Ausschlaggebend für die Vermittlung ist das „Zusammenpassen“ des Kindes<br />
und der in Frage kommenden Eltern. Kriterien dafür sind die Bedürfnisse des Kindes (z.B. weil das<br />
Kind eine besondere Förderung braucht). Das Alter der Adoptiveltern spielt insofern eine Rolle, als<br />
die Mitarbeiter/innen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> darauf achten, dass der Altersunterschied zwischen<br />
Adoptiveltern und Adoptivkind 45 Lebensjahre nicht wesentlich übersteigt.<br />
Zur Zeit sind in Oberösterreich zahlreiche Adoptivelternwerber vorgemerkt. Sie müssen also damit<br />
rechnen, dass Sie trotz grundsätzlicher Eignung mit einer sehr langen Wartezeit zu rechnen haben<br />
bzw. es zu keiner Vermittlung kommt. Einen Rechtsanspruch auf die Adoption eines Kindes gibt es<br />
nicht.<br />
Seite 2<br />
Stand 17.07.2012
Kosten einer Adoption<br />
In Österreich darf im Adoptionsverfahren grundsätzlich kein Entgelt eingehoben werden. Es fallen<br />
aber Kosten für die Übersetzungen, Beglaubigungen etc. an.<br />
In der Überprüfungsphase fallen Kosten von derzeit insgesamt ca. 390,- € pro Paar für den<br />
Seminarbesuch an: für das Einführungsseminar Adoption 110,- € und für das Basisseminar<br />
Adoption 280 €.<br />
Bei Bewilligung des Adoptionsvertrages durch das Gericht wird eine Gebühr von 70,- €<br />
eingehoben.<br />
Ablauf der Eignungsüberprüfung<br />
Einführungsvortrag für Adoption<br />
Die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> erwartet von Ihnen, dass Sie vor der eigentlichen Überprüfung ein Seminar<br />
besuchen, in dem Sie sich mit Ihrer Motivation für die Aufnahme eines fremden Kindes<br />
auseinandersetzen. Die entsprechenden 1-tägiges Seminar (4 Einheiten) werden vom Verein<br />
Pflege- und Adoptiveltern OÖ angeboten.<br />
Überprüfung der Eignung<br />
Beim zuständigen Jugendamt erhalten Sie einen Fragebogen, den Sie ausgefüllt ihrer/m<br />
Sozialarbeiter/in übergeben, sobald Sie den "Einführungsvortrag für Adoption“ absolviert haben.<br />
Bitte legen Sie auch eine ärztliche Bestätigung vor, dass Sie aus ärztlicher Sicht in der Lage sind,<br />
ein Kind zu pflegen und zu erziehen. Der/die Sozialarbeiter/in wird auch ein polizeiliches<br />
Führungszeugnis einholen.<br />
Die Eignungsüberprüfung wird von Sozialarbeitern/innen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> durchgeführt. Sie<br />
werden zu mehreren Gesprächen eingeladen werden und es wird mindestens ein Hausbesuch bei<br />
Ihnen durchgeführt werden. Gespräche mit einer/m Psychologin/en des Landes OÖ sind ebenfalls<br />
vorgesehen. Im Allgemeinen liegen zwischen diesen Gesprächen mehrere Wochen, sodass die<br />
Dauer der Überprüfung in den meisten Fällen etwa 4 bis 6 Monate in Anspruch nimmt.<br />
Fachliche Vorbereitung für Adoption<br />
Wenn Ihre Eignung feststeht, erhalten Sie eine Bestätigung der überprüfenden Behörde, mit der<br />
Sie sich zur Fachlichen Vorbereitung für Adoption anmelden können. Entsprechende Seminare<br />
werden wiederum vom Verein Pflege- und Adoptiveltern OÖ angeboten und bestehen aus<br />
mehreren Modulen mit insgesamt 37 Einheiten (2x 1 Tag, 2 x 1 Wochenende), die sich über einen<br />
Zeitraum von etwa 3 Monaten erstrecken.<br />
Der Besuch dieses Seminars ist Teil der Eignungsfeststellung und Sie werden erst nach Vorlage<br />
einer Teilnahmebestätigung als für die Übernahme eines Kindes geeignete Adoptivelternwerber<br />
vorgemerkt werden.<br />
Seite 3<br />
Stand 17.07.2012
Die Adoption eines Kindes aus dem Ausland<br />
Wenn Sie die Adoption eines Kindes aus dem Ausland in Erwägung ziehen, bitten wir Sie, dies zu<br />
Beginn der Bewerbung mitzuteilen.<br />
Grundsätzlich ist zwischen Ländern, die das Haager Adoptionsübereinkommen ratifiziert haben<br />
und solchen, die das eben nicht haben, zu unterscheiden.<br />
Adoption aus einem Mitglied des Haager Adoptionsübereinkommens<br />
Hat ein Staat das Haager Adoptionsübereinkommen ratifiziert, ist das Amt der Oö.<br />
Landesregierung als zentrale Behörde für die Vermittlung zuständig. Das Verfahren beginnt,<br />
sobald Sie dort ein Ansuchen auf Adoption eines Kindes aus einem bestimmten Staat stellen.<br />
Die zentrale Behörde holt in diesem Fall von der/dem für Sie zuständigen<br />
Bezirkshauptmannschaft/Magistrat einen Sozialbericht ein und fordert Sie auf, alle für die<br />
Vermittlung notwendigen Unterlagen beglaubigt übersetzen zu lassen. Ihr Antrag wird dann<br />
gemeinsam mit allen nötigen Unterlagen an die zentrale Behörde jenes Staates geschickt, aus<br />
dem Sie ein Kind adoptieren möchten.<br />
Adoption aus einem "Nicht-Mitgliedsstaat" des Haager Adoptionsübereinkommens<br />
Wollen Sie ein Kind aus einem Staat adoptieren, welches das Haager Adoptionsübereinkommen<br />
nicht ratifiziert hat, besteht keine Vermittlungskompetenz der zentralen Behörde, <strong>Jugendwohlfahrt</strong>.<br />
Solche Adoptionen werden vielmehr über staatliche oder kirchliche Stellen des jeweiligen Staates<br />
oder über Vereine, die mit den staatlichen Stellen zusammenarbeiten, vermittelt.<br />
Sie erfordern weitgehende Eigeninitiative der Werber. In praktisch allen Fällen fordern die<br />
betroffenen Staaten aber einen „Sozialbericht“ der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>. Dieser Bericht wird bei<br />
Vorliegen aller oben genannten Eignungsvoraussetzungen von der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> der/des für<br />
Sie zuständigen Bezirkshauptmannschaft/Magistrats erstellt.<br />
Zwischen inländischen und ausländischen Kindern werden bei der Überprüfung der Werber keine<br />
Unterschiede gemacht, sodass Sie auch bei Adoption eines Kindes aus dem Ausland alle<br />
Anforderungen an Adoptivelternwerber (Eignungsfeststellung und Seminarbesuch) erfüllen<br />
müssen.<br />
Darüber hinaus müssen Sie auch mit Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen rechnen.<br />
Diese Übersetzungen müssen auch von den jeweiligen Botschaften gegenbeglaubigt werden.<br />
Dazu kommen noch Reisekosten und Kosten für die Adoption im Ausland.<br />
Für weitere Fragen steht Ihnen die Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong> beim Amt der Oö. Landesregierung<br />
gerne zur Verfügung!<br />
Ihre Ansprechpartnerinnen sind<br />
Angelika Danner, Tel. 0732 7720 15211 (Auslandsadoption, inhaltliche Auskünfte und<br />
Verfahrensablauf)<br />
Mag. Astrid Mitter-Stöhr, Tel. 0732 7720 16295 (Rechtsfragen für In- und Auslandsadoptionen)<br />
Seite 4<br />
Stand 17.07.2012
Seite 5<br />
Stand 17.07.2012