07.01.2013 Aufrufe

Informationsblatt - Jugendwohlfahrt

Informationsblatt - Jugendwohlfahrt

Informationsblatt - Jugendwohlfahrt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Adoption eines Kindes aus dem Ausland<br />

Wenn Sie die Adoption eines Kindes aus dem Ausland in Erwägung ziehen, bitten wir Sie, dies zu<br />

Beginn der Bewerbung mitzuteilen.<br />

Grundsätzlich ist zwischen Ländern, die das Haager Adoptionsübereinkommen ratifiziert haben<br />

und solchen, die das eben nicht haben, zu unterscheiden.<br />

Adoption aus einem Mitglied des Haager Adoptionsübereinkommens<br />

Hat ein Staat das Haager Adoptionsübereinkommen ratifiziert, ist das Amt der Oö.<br />

Landesregierung als zentrale Behörde für die Vermittlung zuständig. Das Verfahren beginnt,<br />

sobald Sie dort ein Ansuchen auf Adoption eines Kindes aus einem bestimmten Staat stellen.<br />

Die zentrale Behörde holt in diesem Fall von der/dem für Sie zuständigen<br />

Bezirkshauptmannschaft/Magistrat einen Sozialbericht ein und fordert Sie auf, alle für die<br />

Vermittlung notwendigen Unterlagen beglaubigt übersetzen zu lassen. Ihr Antrag wird dann<br />

gemeinsam mit allen nötigen Unterlagen an die zentrale Behörde jenes Staates geschickt, aus<br />

dem Sie ein Kind adoptieren möchten.<br />

Adoption aus einem "Nicht-Mitgliedsstaat" des Haager Adoptionsübereinkommens<br />

Wollen Sie ein Kind aus einem Staat adoptieren, welches das Haager Adoptionsübereinkommen<br />

nicht ratifiziert hat, besteht keine Vermittlungskompetenz der zentralen Behörde, <strong>Jugendwohlfahrt</strong>.<br />

Solche Adoptionen werden vielmehr über staatliche oder kirchliche Stellen des jeweiligen Staates<br />

oder über Vereine, die mit den staatlichen Stellen zusammenarbeiten, vermittelt.<br />

Sie erfordern weitgehende Eigeninitiative der Werber. In praktisch allen Fällen fordern die<br />

betroffenen Staaten aber einen „Sozialbericht“ der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>. Dieser Bericht wird bei<br />

Vorliegen aller oben genannten Eignungsvoraussetzungen von der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> der/des für<br />

Sie zuständigen Bezirkshauptmannschaft/Magistrats erstellt.<br />

Zwischen inländischen und ausländischen Kindern werden bei der Überprüfung der Werber keine<br />

Unterschiede gemacht, sodass Sie auch bei Adoption eines Kindes aus dem Ausland alle<br />

Anforderungen an Adoptivelternwerber (Eignungsfeststellung und Seminarbesuch) erfüllen<br />

müssen.<br />

Darüber hinaus müssen Sie auch mit Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen rechnen.<br />

Diese Übersetzungen müssen auch von den jeweiligen Botschaften gegenbeglaubigt werden.<br />

Dazu kommen noch Reisekosten und Kosten für die Adoption im Ausland.<br />

Für weitere Fragen steht Ihnen die Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong> beim Amt der Oö. Landesregierung<br />

gerne zur Verfügung!<br />

Ihre Ansprechpartnerinnen sind<br />

Angelika Danner, Tel. 0732 7720 15211 (Auslandsadoption, inhaltliche Auskünfte und<br />

Verfahrensablauf)<br />

Mag. Astrid Mitter-Stöhr, Tel. 0732 7720 16295 (Rechtsfragen für In- und Auslandsadoptionen)<br />

Seite 4<br />

Stand 17.07.2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!