Informationsblatt - Jugendwohlfahrt
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Die Adoption eines Kindes aus dem Ausland<br />
Wenn Sie die Adoption eines Kindes aus dem Ausland in Erwägung ziehen, bitten wir Sie, dies zu<br />
Beginn der Bewerbung mitzuteilen.<br />
Grundsätzlich ist zwischen Ländern, die das Haager Adoptionsübereinkommen ratifiziert haben<br />
und solchen, die das eben nicht haben, zu unterscheiden.<br />
Adoption aus einem Mitglied des Haager Adoptionsübereinkommens<br />
Hat ein Staat das Haager Adoptionsübereinkommen ratifiziert, ist das Amt der Oö.<br />
Landesregierung als zentrale Behörde für die Vermittlung zuständig. Das Verfahren beginnt,<br />
sobald Sie dort ein Ansuchen auf Adoption eines Kindes aus einem bestimmten Staat stellen.<br />
Die zentrale Behörde holt in diesem Fall von der/dem für Sie zuständigen<br />
Bezirkshauptmannschaft/Magistrat einen Sozialbericht ein und fordert Sie auf, alle für die<br />
Vermittlung notwendigen Unterlagen beglaubigt übersetzen zu lassen. Ihr Antrag wird dann<br />
gemeinsam mit allen nötigen Unterlagen an die zentrale Behörde jenes Staates geschickt, aus<br />
dem Sie ein Kind adoptieren möchten.<br />
Adoption aus einem "Nicht-Mitgliedsstaat" des Haager Adoptionsübereinkommens<br />
Wollen Sie ein Kind aus einem Staat adoptieren, welches das Haager Adoptionsübereinkommen<br />
nicht ratifiziert hat, besteht keine Vermittlungskompetenz der zentralen Behörde, <strong>Jugendwohlfahrt</strong>.<br />
Solche Adoptionen werden vielmehr über staatliche oder kirchliche Stellen des jeweiligen Staates<br />
oder über Vereine, die mit den staatlichen Stellen zusammenarbeiten, vermittelt.<br />
Sie erfordern weitgehende Eigeninitiative der Werber. In praktisch allen Fällen fordern die<br />
betroffenen Staaten aber einen „Sozialbericht“ der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>. Dieser Bericht wird bei<br />
Vorliegen aller oben genannten Eignungsvoraussetzungen von der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> der/des für<br />
Sie zuständigen Bezirkshauptmannschaft/Magistrats erstellt.<br />
Zwischen inländischen und ausländischen Kindern werden bei der Überprüfung der Werber keine<br />
Unterschiede gemacht, sodass Sie auch bei Adoption eines Kindes aus dem Ausland alle<br />
Anforderungen an Adoptivelternwerber (Eignungsfeststellung und Seminarbesuch) erfüllen<br />
müssen.<br />
Darüber hinaus müssen Sie auch mit Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen rechnen.<br />
Diese Übersetzungen müssen auch von den jeweiligen Botschaften gegenbeglaubigt werden.<br />
Dazu kommen noch Reisekosten und Kosten für die Adoption im Ausland.<br />
Für weitere Fragen steht Ihnen die Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong> beim Amt der Oö. Landesregierung<br />
gerne zur Verfügung!<br />
Ihre Ansprechpartnerinnen sind<br />
Angelika Danner, Tel. 0732 7720 15211 (Auslandsadoption, inhaltliche Auskünfte und<br />
Verfahrensablauf)<br />
Mag. Astrid Mitter-Stöhr, Tel. 0732 7720 16295 (Rechtsfragen für In- und Auslandsadoptionen)<br />
Seite 4<br />
Stand 17.07.2012